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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021

Rechtsprechung
   EuGH, 28.10.2021 - C-123/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,43347
EuGH, 28.10.2021 - C-123/20 (https://dejure.org/2021,43347)
EuGH, Entscheidung vom 28.10.2021 - C-123/20 (https://dejure.org/2021,43347)
EuGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2021 - C-123/20 (https://dejure.org/2021,43347)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Ferrari

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 - Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Art. 4, 6 und 11 - Verletzungsklage - Nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Erscheinungsform eines Teils eines Erzeugnisses - Schutzvoraussetzungen - Bauelement ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 - Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Art. 4, 6 und 11 - Verletzungsklage - Nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Erscheinungsform eines Teils eines Erzeugnisses - Schutzvoraussetzungen - Bauelement ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Designrecht: Ferrari/Mansory Design & Holding u.a.

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2021, 1523
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 19.06.2014 - C-345/13

    Im Rahmen einer Verletzungsklage ist ein nicht eingetragenes …

    Auszug aus EuGH, 28.10.2021 - C-123/20
    Wie der Generalanwalt in Nr. 70 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, liefe eine solche Pflicht dem Ziel der Einfachheit und Schnelligkeit zuwider, das, wie der Gerichtshof festgestellt hat, die Einführung des nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters gerechtfertigt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Juni 2014, Karen Millen Fashions, C-345/13, EU:C:2014:2013, Rn. 42).

    Rn. 45 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass es, wie der Gerichtshof zum Begriff "ein anderes Geschmacksmuster" in Art. 6 der Verordnung Nr. 6/2002 bereits entschieden hat, für die Beurteilung der Frage, ob das beanspruchte Geschmacksmuster Eigenart besitzt, möglich sein muss, dieses mit einem oder mehreren genau bezeichneten, einzeln benannten Geschmacksmustern, die aus der Gesamtheit der der Öffentlichkeit zugänglich gemachten Geschmacksmuster ermittelt und bestimmt wurden, zu vergleichen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Juni 2014, Karen Millen Fashions, C-345/13, EU:C:2014:2013, Rn. 25).

    Hierzu hat der Gerichtshof entschieden, dass Art. 6 der Verordnung Nr. 6/2002 dahin auszulegen ist, dass sich für die Bejahung der Eigenart eines Geschmacksmusters der Gesamteindruck, den dieses beim informierten Benutzer hervorruft, nicht von dem Gesamteindruck, den eine Kombination isolierter Elemente von mehreren älteren Geschmacksmustern hervorruft, sondern von dem Gesamteindruck, den ein oder mehrere ältere Geschmacksmuster für sich genommen hervorrufen, unterscheiden muss (Urteil vom 19. Juni 2014, Karen Millen Fashions, C-345/13, EU:C:2014:2013' Rn. 35).

  • EuGH, 08.03.2018 - C-395/16

    DOCERAM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges und gewerbliches Eigentum - …

    Auszug aus EuGH, 28.10.2021 - C-123/20
    Folglich ist die Erscheinungsform im Rahmen der in der Verordnung Nr. 6/2002 vorgesehenen Systematik das entscheidende Merkmal eines Geschmacksmusters (…Urteile vom 21. September 2017, Easy Sanitary Solutions und EUIPO/Group Nivelles, C-361/15 P und C-405/15 P, EU:C:2017:720, Rn. 62, sowie vom 8. März 2018, DOCERAM, C-395/16, EU:C:2018:172, Rn. 25).
  • EuGH, 27.09.2017 - C-24/16

    Nintendo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Verordnung (EG) …

    Auszug aus EuGH, 28.10.2021 - C-123/20
    Der Gerichtshof hat zudem bereits entschieden, dass mit der Verordnung das Ziel eines wirksamen Schutzes der Gemeinschaftsgeschmacksmuster verfolgt wird (Urteil vom 27. September 2017, Nintendo, C-24/16 und C-25/16, EU:C:2017:724, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 20.12.2017 - C-397/16

    Acacia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 - …

    Auszug aus EuGH, 28.10.2021 - C-123/20
    Rn. 49 Der Begriff "Teil davon" ist mangels einer Definition in der Verordnung Nr. 6/2002 entsprechend dem Sinn, den er nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch hat, zu bestimmen (vgl. entsprechend Urteil vom 20. Dezember 2017, Acacia und D'Amato, C-397/16 und C-435/16, EU:C:2017:992, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.02.2014 - C-479/12

    H. Gautzsch Großhandel - Vorabentscheidungsersuchen - Geistiges Eigentum - …

    Auszug aus EuGH, 28.10.2021 - C-123/20
    Dieses Kriterium kann erfüllt sein, wenn Abbildungen des in Rede stehenden Geschmacksmusters an in diesem Wirtschaftszweig tätige Händler verteilt wurden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Februar 2014, H. Gautzsch Großhandel, C-479/12, EU:C:2014:75, Rn. 30).
  • EuGH, 21.09.2017 - C-361/15

    Easy Sanitary Solutions/ Group Nivelles und EUIPO - Rechtsmittel - Geistiges …

    Auszug aus EuGH, 28.10.2021 - C-123/20
    Folglich ist die Erscheinungsform im Rahmen der in der Verordnung Nr. 6/2002 vorgesehenen Systematik das entscheidende Merkmal eines Geschmacksmusters (Urteile vom 21. September 2017, Easy Sanitary Solutions und EUIPO/Group Nivelles, C-361/15 P und C-405/15 P, EU:C:2017:720, Rn. 62, …sowie vom 8. März 2018, DOCERAM, C-395/16, EU:C:2018:172, Rn. 25).
  • EuGH, 05.07.2018 - C-217/17

    Mast-Jägermeister/ EUIPO - Rechtsmittel - Gemeinschaftsgeschmacksmuster - …

    Auszug aus EuGH, 28.10.2021 - C-123/20
    Rn. 39 In Bezug auf eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass das sich aus der Verordnung Nr. 6/2002 ergebende Gemeinschaftssystem für Geschmacksmuster verlangt, dass die Wiedergabe eines Geschmacksmusters dieses klar erkennen lassen muss, damit die Wirtschaftsteilnehmer einschlägige Informationen über die Rechte Dritter erlangen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juli 2018, Mast-Jägermeister/EUIPO, C-217/17 P, EU:C:2018:534, Rn. 54, 55 und 60).
  • EuGH, 04.07.2019 - C-624/17

    Tronex - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Abfälle - Verbringung - …

    Auszug aus EuGH, 28.10.2021 - C-123/20
    Es ist jedoch Aufgabe des Gerichtshofs, dem vorlegenden Gericht alle für die Entscheidung über den bei ihm anhängigen Rechtsstreit sachdienlichen Hinweise zu geben (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 4. Juli 2019, Tronex, C-624/17, EU:C:2019:564, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BGH, 10.03.2022 - I ZR 1/19

    Front kit II - Entstehung eines nicht eingetragenen …

    Durch die Veröffentlichung der Fotografie eines Fahrzeugs wird ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster an einem Bauelement des Fahrzeugs als komplexem Erzeugnis im Sinne von Art. 3 Buchst. c und Art. 4 Abs. 2 GGV der Öffentlichkeit gemäß Art. 11 GGV zugänglich gemacht, sofern die Erscheinungsform dieses Bauelements eindeutig erkennbar ist (Anschluss an EuGH, Urteil vom 28. Oktober 2021 - C-123/20, GRUR 2021, 1523 [juris Rn. 52] = WRP 2022, 42 - Ferrari).

    Dies setzt voraus, dass die Erscheinungsform des Bauelements geeignet sein muss, selbst einen "Gesamteindruck" hervorzurufen, und nicht vollständig in dem Gesamterzeugnis untergeht (Anschluss an EuGH, Urteil vom 28. Oktober 2021 - C-123/20, GRUR 2021, 1523 [juris Rn. 50] = WRP 2022, 42 - Ferrari).

    Rn. 14 Der Gerichtshof der Europäischen Union hat diese Fragen wie folgt beantwortet (EuGH, Urteil vom 28. Oktober 2021 - C-123/20, GRUR 2021, 1523 = WRP 2022, 42 - Ferrari):.

    Damit geprüft werden kann, ob diese Erscheinungsform die Voraussetzung der Eigenart im Sinne von Art. 6 Abs. 1 GGV erfüllt, ist es erforderlich, dass der in Rede stehende Teil oder das in Rede stehende Bauelement einen sichtbaren Teilbereich des Erzeugnisses oder des komplexen Erzeugnisses darstellt, der durch Linien, Konturen, Farben, die Gestalt oder eine besondere Oberflächenstruktur klar abgegrenzt ist (EuGH, GRUR 2021, 1523 [juris Rn. 52] - Ferrari).

    Dies setzt voraus, dass die Erscheinungsform dieses Teils eines Erzeugnisses oder dieses Bauelements eines komplexen Erzeugnisses geeignet sein muss, selbst einen "Gesamteindruck" hervorzurufen, und nicht vollständig in dem Gesamterzeugnis untergeht (EuGH, GRUR 2021, 1523 [juris Rn. 50] - Ferrari).

  • BGH, 24.03.2022 - I ZR 16/21

    Schneidebrett - Auslegung eines Designs: Bestimmung des Schutzgegenstandes bei …

    Im Fall eines Kombinationserzeugnisses ist ein isolierter Schutz für das Schneidebrett - ohne eine gesonderte Anmeldung - ausgeschlossen, weil das Designrecht keinen Schutz für Teile oder Elemente eines eingetragenen Designs kennt (…vgl. BGH, GRUR 2012, 1139 [juris Rn. 28 und 35 bis 40] - Weinkaraffe;… Eichmann/Jestaedt in Eichmann/Jestaedt/Fink/Meiser aaO § 37 DesignG Rn. 15;… BeckOK.Designrecht/Stöckel aaO § 37 DesignG Rn. 22; zum Schutz von Teilen eines Erzeugnisses durch ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster vgl. aber BGH…, Beschluss vom 30. Januar 2020 - I ZR 1/19, GRUR 2020, 302 [juris Rn. 21 bis 25] = WRP 2020, 478 - Front kit; EuGH, Urteil vom 28. Oktober 2021 - C-123/20, GRUR 2021, 1523 = WRP 2021, 42 - Ferrari).
  • OLG Düsseldorf, 02.02.2023 - 20 U 124/17

    Schutz von geistigem Eigentum: Keine Verletzung von Gemeinschaftsgeschmacksmuster …

    Rn. 61 Der Gerichtshof der Europäischen Union hat diese Fragen wie folgt beantwortet (vgl. EuGH, Urteil vom 28. Oktober 2021, Az.: C-123/20, GRUR 2021, 1523 - A.):.

    Rn. 137 Wie der EuGH mit Urteil vom 28. Oktober 2021 - Az.: C-123/20 - auf Vorlage des Bundesgerichtshofes vom 30. Januar 2020 entschieden hat, ist Art. 11 Abs. 2 GGV dahin auszulegen, dass, wenn Abbildungen eines Erzeugnisses der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, wie bei der Veröffentlichung von Fotografien eines Fahrzeugs, dies dazu führt, dass ein Geschmacksmuster an einem Teil dieses Erzeugnisses im Sinne von Art. 3 Buchst. a GGV oder an einem Bauelement dieses Erzeugnisses als komplexem Erzeugnis im Sinne von Art. 3 Buchst. c und Art. 4 Abs. 2 GGV der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, sofern die Erscheinungsform dieses Teils oder Bauelements bei dieser Offenbarung eindeutig erkennbar ist.

    Damit geprüft werden kann, ob diese Erscheinungsform die Voraussetzung der Eigenart im Sinne von Art. 6 Abs. 1 GGV erfüllt, ist es erforderlich, dass der in Rede stehende Teil oder das in Rede stehende Bauelement einen sichtbaren Teilbereich des Erzeugnisses oder des komplexen Erzeugnisses darstellt, der durch Linien, Konturen, Farben, die Gestalt oder eine besondere Oberflächenstruktur klar abgegrenzt ist (EuGH, Urteil vom 28. Oktober 2021, Az.: C-123/20 - A., zitiert nach juris, Rn. 52).

    Dies setzt voraus, dass die Erscheinungsform dieses Teils eines Erzeugnisses oder dieses Bauelements eines komplexen Erzeugnisses geeignet sein muss, selbst einen "Gesamteindruck" hervorzurufen, und nicht vollständig in dem Gesamterzeugnis untergeht (EuGH, Urteil vom 28. Oktober 2021, Az.: C-123/20 - A., zitiert nach juris, Rn. 50).

    Ein Schutz unbedeutender oder willkürlich ausgewählter Teile des Gesamterzeugnisses scheidet aus (siehe die Schlussanträge des Generalanwaltes vom 15. Juli 2021, Az.: C-123/20, zitiert nach juris, Rn. 117).

  • EuGH, 16.02.2023 - C-472/21

    Monz Handelsgesellschaft International - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Rn. 38 Im Zusammenhang mit dem in der Verordnung Nr. 6/2002 geregelten Schutz von Geschmacksmustern hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass die Erscheinungsform das entscheidende Merkmal eines Geschmacksmusters ist und die Tatsache, dass ein Merkmal eines Geschmacksmusters sichtbar ist, eine wesentliche Voraussetzung für diesen Schutz darstellt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. September 2017, Easy Sanitary Solutions und EUIPO/Group Nivelles, C-361/15 P und C-405/15 P, EU:C:2017:720, Rn. 62 und 63, sowie vom 28. Oktober 2021, Ferrari, C-123/20, EU:C:2021:889, Rn. 30).

    Dies setzt voraus, dass die Erscheinungsform dieses Bauelements nicht vollständig in dem Gesamterzeugnis untergeht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Oktober 2021, Ferrari, C-123/20, EU:C:2021:889, Rn. 49 und 50).

  • EuGH, 02.03.2023 - C-684/21

    Papierfabriek Doetinchem - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - …

    Somit ist die Erscheinungsform im Rahmen der in der Verordnung vorgesehenen Systematik das entscheidende Merkmal eines Geschmacksmusters (…Urteile vom 8. März 2018, DOCERAM, C-395/16, EU:C:2018:172, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 28. Oktober 2021, Ferrari, C-123/20, EU:C:2021:889, Rn. 30).

    Rn. 30 Insoweit hat der Gerichtshof entschieden, dass die Wiedergabe des angemeldeten Geschmacksmusters dieses Geschmacksmuster klar erkennen lassen muss (Urteil vom 28. Oktober 2021, Ferrari, C-123/20, EU:C:2021:889, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 18.12.2025 - C-323/24

    Deity Shoes - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - …

    Folglich ist die Erscheinungsform im Rahmen der in dieser Verordnung vorgesehenen Systematik das entscheidende Merkmal eines Geschmacksmusters (Urteil vom 28. Oktober 2021, Ferrari, C-123/20, EU:C:2021:889, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 36 Was erstens die Beurteilung der Eigenart des Gemeinschaftsgeschmacksmusters im Sinne von Art. 6 der Verordnung Nr. 6/2002 anbelangt, hat der Gerichtshof entschieden, dass diese Bestimmung dahin auszulegen ist, dass sich für die Bejahung der Eigenart eines Geschmacksmusters der Gesamteindruck, den dieses beim informierten Benutzer hervorruft, nicht von dem Gesamteindruck, den eine Kombination isolierter Elemente von mehreren älteren Geschmacksmustern hervorruft, sondern von dem Gesamteindruck, den ein oder mehrere ältere Geschmacksmuster für sich genommen hervorrufen, unterscheiden muss (Urteil vom 28. Oktober 2021, Ferrari, C-123/20, EU:C:2021:889, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 37 Der Gerichtshof hat deshalb festgestellt, dass der Begriff "Eigenart" im Sinne von Art. 6 der Verordnung Nr. 6/2002 nicht die Beziehungen zwischen dem Geschmacksmuster eines Erzeugnisses und den Geschmacksmustern der Teile, aus denen es besteht, sondern die Beziehung zwischen diesen Geschmacksmustern und anderen, älteren Geschmacksmustern regelt (Urteil vom 28. Oktober 2021, Ferrari, C-123/20, EU:C:2021:889, Rn. 47).

  • EuG, 02.09.2026 - T-376/25

    Puma/ EUIPO - Sir Safety System (Représentation de la semelle de chaussure)

    Rn. 65 À cet égard, au titre de l'article 6 du règlement no 6/2002, dans sa version antérieure, la comparaison de l'impression globale produite par des dessins ou modèles en conflit doit être effectuée au regard de l'ensemble de l'apparence de chacun de ces dessins ou modèles (arrêt du 28 octobre 2021, Ferrari, C-123/20, EU:C:2021:889, point 46).
  • EuG, 08.05.2024 - T-757/22

    Puma/ EUIPO - Road Star Group (Chaussures) - Gemeinschaftsgeschmacksmuster - …

    Rn. 28 Nach Art. 6 der Verordnung Nr. 6/2002 ist der Vergleich des von einander gegenüberstehenden Geschmacksmustern hervorgerufenen Gesamteindrucks im Hinblick auf die gesamte Erscheinungsform jedes einzelnen dieser Geschmacksmuster vorzunehmen (Urteil vom 28. Oktober 2021, Ferrari, C-123/20, EU:C:2021:889, Rn. 46).

    Rn. 49 Damit die Zugänglichmachung eines Geschmacksmusters die Offenbarung aller seiner Elemente bewirkt, ist es außerdem unabdingbar, dass diese Elemente bei dieser Offenbarung klar und eindeutig erkennbar sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Oktober 2021, Ferrari, C-123/20, EU:C:2021:889, Rn. 38 und 39).

  • EuG, 23.10.2024 - T-25/23

    Orgatex/ EUIPO - Longton (Marquages au sol) - Gemeinschaftsgeschmacksmuster - …

    Rn. 32 Folglich ist die Erscheinungsform im Rahmen der in der Verordnung Nr. 6/2002 vorgesehenen Systematik das entscheidende Merkmal eines Geschmacksmusters (…Urteile vom 21. September 2017, Easy Sanitary Solutions und EUIPO/Group Nivelles, C-361/15 P und C-405/15 P, EU:C:2017:720, Rn. 62…, vom 8. März 2018, DOCERAM, C-395/16, EU:C:2018:172, Rn. 25, und vom 28. Oktober 2021, Ferrari, C-123/20, EU:C:2021:889, Rn. 30).

    Insbesondere das Erfordernis der Wiedergabe dient dabei u. a. dazu, das Geschmacksmuster selbst festzulegen, um den genauen Gegenstand des Schutzes zu bestimmen, den das eingetragene Geschmacksmuster seinem Inhaber gegenüber den zuständigen Behörden und den Wirtschaftsteilnehmern gewährt (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juli 2018, Mast-Jägermeister/EUIPO, C-217/17 P, EU:C:2018:534, Rn. 52 und 53 sowie die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. auch Urteil vom 28. Oktober 2021, Ferrari, C-123/20, EU:C:2021:889, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • LG Düsseldorf, 03.07.2025 - 14c O 203/23
    Entsprechend hat der EuGH für die Entstehung eines nicht eingetragenen Geschmacks­musters festgestellt, dass in der Offenbarung eines komplexen Erzeugnisses im Regelfall gleichzeitig die (isolierte) Offenbarung der einzelnen Bau­teile zu sehen ist (EuGH, Urt. v. 28.10.2021, Az. C-123/20, Rn. 43 f. - Ferrari/Mansory Design).

    In der Formulierung des Europäischen Gerichtshofs muss der in Rede stehende Teil eines Erzeugnisses "sichtbar und durch Merkmale abgegrenzt sein, die seine besondere Erscheinungs­form bilden, dh durch Linien, Konturen, Farben, die Gestalt oder eine besondere Ober­flächen­struktur" (EuGH, Urt. v. 28.10.2021, Az. C-123/20, Rn. 50 - Ferrari/Mansory Design).

  • EuG, 08.05.2024 - T-758/22

    Puma/ EUIPO - Fujian Daocheng Electronic Commerce (Chaussures) - …

  • OLG Hamburg, 12.06.2024 - 5 U 106/23

    Unterlassung des Vertriebs von parallelimportierten Kraftfahrzeugen wegen …

  • OLG München, 22.12.2023 - 36 U 5710/22

    Anspruch des Erwerbers eines Diesel-Fahrzeugs mit Thermofenster auf Ersatz des …

  • OLG Hamburg, 05.07.2023 - 5 U 121/22

    Unterlassungsansprüche wegen der Verletzung von Gemeinschaftsgeschmacksmustern …

  • EuG, 01.07.2026 - T-40/25

    Unionsgeschmacksmuster - Nichtigkeitsverfahren - Eingetragenes …

  • EuG, 03.09.2025 - T-331/24

    Costa Pujadas/ EUIPO - Yasunimotor (Variateur de vitesse) - …

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   Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-123/20   

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https://dejure.org/2021,21380
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Ferrari

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 - Nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Erscheinungsform eines Teils eines Erzeugnisses (partial design) - Art. 3 Buchst. a - Teil, der aus Bauelementen der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (14)

  • EuG, 22.11.2018 - T-296/17

    Buck-Chemie/ EUIPO - Henkel (Bloc nettoyant pour toilettes) - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-123/20
    {FN:49} Urteil vom 22. November 2018 (T-296/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:823).

    {FN:50} Urteil vom 22. November 2018, Toilettenstein (T-296/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:823, Rn. 51 und 52).

    {FN:51} Urteil vom 22. November 2018, Toilettenstein (T-296/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:823, Rn. 52).

    {FN:52} Urteil vom 22. November 2018 (T-296/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:823).

  • EuGH, 21.09.2017 - C-361/15

    Easy Sanitary Solutions/ Group Nivelles und EUIPO - Rechtsmittel - Geistiges …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-123/20
    {FN:33} Vgl. u. a. Urteile vom 21. September 2017, Easy Sanitary Solutions und EUIPO/Group Nivelles (C-361/15 P und C-405/15 P, EU:C:2017:720, Rn. 64 und 65), und vom 24. Oktober 2019, Atos Medical/EUIPO - Andreas Fahl Medizintechnik-Vertrieb (Medizinische Pflaster) (…T-559/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:758, Rn. 40 und 43).

    {FN:35} Entgegen dem Vorbringen von Mansory Design ist die im vorliegenden Fall in Rede stehende Fallgestaltung überhaupt nicht vergleichbar mit der, um die es im Urteil vom 21. September 2017, Easy Sanitary Solutions und EUIPO/Group Nivelles (C-361/15 P und C-405/15 P, EU:C:2017:720, Rn. 68 und 69), ging.

    {FN:36} Für die Definition des Begriffes "informierter Benutzer" vgl. Urteile vom 20. Oktober 2011, PepsiCo/Grupo Promer Mon Graphic (…C-281/10 P, EU:C:2011:679, Rn. 59), sowie vom 21. September 2017, Easy Sanitary Solutions und EUIPO/Group Nivelles (C-361/15 P und C-405/15 P, EU:C:2017:720, Rn. 124 und 125).

  • EuGH, 20.12.2017 - C-397/16

    Acacia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-123/20
    {FN:8} Urteil vom 20. Dezember 2017 (C-397/16 und C-435/16, EU:C:2017:992, Rn. 65).

    {FN:9} Vgl. Urteil vom 20. Dezember 2017, Acacia und D'Amato (C-397/16 und C-435/16, EU:C:2017:992, Rn. 66).

    {FN:47} Vgl. entsprechend Urteil vom 20. Dezember 2017, Acacia und D'Amato (C-397/16 und C-435/16, EU:C:2017:992, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 13.02.2014 - C-479/12

    H. Gautzsch Großhandel - Vorabentscheidungsersuchen - Geistiges Eigentum - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-123/20
    {FN:11} Vgl. zum Begriff "Fachkreise" Urteil vom 13. Februar 2014, H. Gautzsch Großhandel (C-479/12, EU:C:2014:75, Rn. 27 bis 30).

    Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Februar 2014, H. Gautzsch Großhandel (C-479/12, EU:C:2014:75, Rn. 25 und 29).

    Vgl. Urteil vom 13. Februar 2014, H. Gautzsch Großhandel (C-479/12, EU:C:2014:75, Rn. 41).

  • EuGH, 19.06.2014 - C-345/13

    Im Rahmen einer Verletzungsklage ist ein nicht eingetragenes …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-123/20
    {FN:20} Vgl. Urteil vom 19. Juni 2014, Karen Millen Fashions (C-345/13, EU:C:2014:2013, Rn. 42).

    {FN:26} Vgl. Urteil vom 19. Juni 2014, Karen Millen Fashions (C-345/13, EU:C:2014:2013, Rn. 43).

    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass diese Voraussetzung "aus der Notwendigkeit folgt, für die[se] Kategorie [von Geschmacksmustern] … den genauen Inhalt [des beanspruchten] Schutzes zu bestimmen" (Urteil vom 19. Juni 2014, Karen Millen Fashions [C-345/13, EU:C:2014:2013, Rn. 43]).

  • EuGH, 05.07.2018 - C-217/17

    Mast-Jägermeister/ EUIPO - Rechtsmittel - Gemeinschaftsgeschmacksmuster - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-123/20
    {FN:25} Vgl. Urteil vom 5. Juli 2018, Mast-Jägermeister/EUIPO (C-217/17 P, EU:C:2018:534, Rn. 52 bis 54).

    {FN:34} Vgl. in Bezug auf Anmeldungen von Geschmacksmustern Art. 4 Abs. 1 Buchst. e der Verordnung (EG) Nr. 2245/2002 der Kommission vom 21. Oktober 2002 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (…ABl. 2002, L 341, S. 28) und Urteil vom 5. Juli 2018, Mast-Jägermeister/EUIPO (C-217/17 P, EU:C:2018:534, Rn. 47 bis 55).

  • EuGH, 20.10.2011 - C-281/10

    PepsiCo / Grupo Promer Mon Graphic - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-123/20
    {FN:36} Für die Definition des Begriffes "informierter Benutzer" vgl. Urteile vom 20. Oktober 2011, PepsiCo/Grupo Promer Mon Graphic (C-281/10 P, EU:C:2011:679, Rn. 59), sowie vom 21. September 2017, Easy Sanitary Solutions und EUIPO/Group Nivelles (…C-361/15 P und C-405/15 P, EU:C:2017:720, Rn. 124 und 125).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-359/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe kann ein nationales Gericht im …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-123/20
    Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Altun u. a. (C-359/16, EU:C:2017:850, Fn. 45).
  • EuG, 25.10.2013 - T-231/10

    Merlin u.a. / OHMI - Dusyma (Jeux) - Gemeinschaftsgeschmacksmuster - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-123/20
    Vgl. für eine entsprechende Erwägung auch Urteil vom 25. Oktober 2013, Merlin u. a./HABM - Dusyma (Spiele) (T-231/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:560, Rn. 34 und 35).
  • EuG, 17.05.2018 - T-760/16

    Basil/ EUIPO - Artex (Paniers spéciaux pour cycles) - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-123/20
    {FN:37} Vgl. den 14. Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 6/2002 sowie Passa, J., Droit de la propriété industrielle, Bd. I, 2. Auflage, LGDJ, Paris, 2009, S. 934. In diesem Sinne entscheidet das Gericht in ständiger Rechtsprechung, dass "die Eigenart eines Geschmacksmusters darauf [beruht], dass aus der Sicht eines informierten Benutzers in Bezug auf den vorbestehenden Formschatz ein Unterschied im Gesamteindruck oder kein 'Déjà-vu' besteht, wobei Unterschiede außer Betracht bleiben, die - auch wenn sie über unbedeutende Details hinausgehen - zu schwach ausgeprägt sind, um diesen Gesamteindruck zu beeinflussen, jedoch Unterschiede berücksichtigt werden, die hinreichend ausgeprägt sind, um einen unähnlichen Gesamteindruck hervorzurufen" (Urteil vom 17. Mai 2018, Basil/EUIPO - Artex [Fahrradkörbe] [T-760/16, EU:T:2018:277, Rn. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung]).
  • EuG, 08.07.2020 - T-748/18

    Glimarpol/ EUIPO - Metar (Outil pneumatique)

  • EuG, 24.10.2019 - T-559/18

    Atos Medical/ EUIPO - Andreas Fahl Medizintechnik- Vertrieb (Patch médicaux)

  • EuGH, 08.03.2018 - C-395/16

    DOCERAM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges und gewerbliches Eigentum - …

  • EuGH, 27.09.2017 - C-24/16

    Nintendo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Verordnung (EG) …

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