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Rechtsprechung
   EuGH, 25.02.2016 - C-143/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,2434
EuGH, 25.02.2016 - C-143/15 (https://dejure.org/2016,2434)
EuGH, Entscheidung vom 25.02.2016 - C-143/15 (https://dejure.org/2016,2434)
EuGH, Entscheidung vom 25. Februar 2016 - C-143/15 (https://dejure.org/2016,2434)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    G.E. Security

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung der Waren - Positionen 8517, 8521, 8531 und 8543 - Ware mit der Bezeichnung "Videomultiplexer"

  • Europäischer Gerichtshof

    G.E. Security

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung der Waren - Positionen 8517, 8521, 8531 und 8543 - Ware mit der Bezeichnung "Videomultiplexer"

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    G.E. Security

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    KN Pos 8517, KN Pos 8521, KN Pos 8531, KN Pos 8543
    Niederlande, kombinierte Nomenklatur, Videomultiplexer, Gerät

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung der Waren - Positionen 8517, 8521, 8531 und 8543 - Ware mit der Bezeichnung "Videomultiplexer"

 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 20.11.2014 - C-666/13

    Rohm Semiconductor - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Tarifierung - …

    Auszug aus EuGH, 25.02.2016 - C-143/15
    Rn. 60 Da der Begriff "Teil" im Sinne dieser Anmerkung in dieser Anmerkung nicht definiert wird, hat der Gerichtshof im Interesse einer kohärenten und einheitlichen Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs darauf Wert gelegt, diesem Begriff eine einheitliche Definition zu geben, die allen Kapiteln der KN gemein ist (vgl. in diesem Sinne Urteile HARK, C-450/12, EU:C:2013:824, Rn. 37, und Rohm Semiconductor, C-666/13, EU:C:2014:2388, Rn. 44).

    Rn. 61 Nach der zu der KN-Position 8473 und zu Anmerkung 2 Buchst. b des Abschnitts XVI entwickelten Rechtsprechung des Gerichtshofs setzt der Begriff "Teil" voraus, dass es ein Ganzes gibt, für dessen Funktion die betreffenden Teile unabdingbar sind (vgl. in diesem Sinne Urteil Rohm Semiconductor, C-666/13, EU:C:2014:2388, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es ist zudem nachzuweisen, dass das mechanische oder elektrische Funktionieren der fraglichen Maschine von dieser Ware abhängt (vgl. Urteil Rohm Semiconductor, C-666/13, EU:C:2014:2388, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 12.06.2014 - C-330/13

    Lukoyl Neftohim Burgas - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsamer Zolltarif - …

    Auszug aus EuGH, 25.02.2016 - C-143/15
    Somit ist das nationale Gericht hierzu jedenfalls besser in der Lage (vgl. Urteil Lukoyl Neftohim Burgas, C-330/13, EU:C:2014:1757, Rn. 27).

    Rn. 44 Zum anderen ist nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zolltarifliche Einreihung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der KN-Position und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. Urteil Lukoyl Neftohim Burgas, C-330/13, EU:C:2014:1757, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 12.12.2013 - C-450/12

    HARK - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Positionen …

    Auszug aus EuGH, 25.02.2016 - C-143/15
    Rn. 60 Da der Begriff "Teil" im Sinne dieser Anmerkung in dieser Anmerkung nicht definiert wird, hat der Gerichtshof im Interesse einer kohärenten und einheitlichen Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs darauf Wert gelegt, diesem Begriff eine einheitliche Definition zu geben, die allen Kapiteln der KN gemein ist (vgl. in diesem Sinne Urteile HARK, C-450/12, EU:C:2013:824, Rn. 37, und Rohm Semiconductor, C-666/13, EU:C:2014:2388, Rn. 44).
  • EuGH, 15.05.2014 - C-297/13

    Data I / O - Vorabentscheidungsersuchen - Tarifierung - Gemeinsamer Zolltarif - …

    Auszug aus EuGH, 25.02.2016 - C-143/15
    Rn. 59 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich nämlich, dass Anmerkung 2 zu Abschnitt XVI der KN nur die zolltarifliche Einreihung von "Maschinenteilen" betrifft (vgl. Urteil Data I/O, C-297/13, EU:C:2014:331, Rn. 34).
  • EuGH, 14.04.2011 - C-288/09

    Decoder mit Festplatte - wie die "Sky+"-STB - sind für Zwecke des Zolls als …

    Auszug aus EuGH, 25.02.2016 - C-143/15
    Gleiches gilt für die KN-Erläuterungen (vgl. in diesem Sinne Urteile Develop Dr. Eisbein, C-35/93, EU:C:1994:252, Rn. 21, sowie British Sky Broadcasting Group und Pace, C-288/09 und C-289/09, EU:C:2011:248, Rn. 92).
  • EuGH, 20.06.2013 - C-568/11

    Agroferm - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Erzeugnis auf Zuckerbasis, das …

    Auszug aus EuGH, 25.02.2016 - C-143/15
    Rn. 45 Hinsichtlich der HS-Erläuterungen ist hinzuzufügen, dass sie zwar nicht verbindlich sind, aber wichtige Hilfsmittel darstellen, um eine einheitliche Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs zu gewährleisten, und deshalb als wertvolle Erkenntnismittel für die Auslegung des Tarifs angesehen werden können (vgl. in diesem Sinne Urteile Kloosterboer Services, C-173/08, EU:C:2009:382, Rn. 25, und Agroferm, C-568/11, EU:C:2013:407, Rn. 28).
  • EuGH, 18.06.2009 - C-173/08

    Kloosterboer Services - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Kühlsysteme für …

    Auszug aus EuGH, 25.02.2016 - C-143/15
    Rn. 45 Hinsichtlich der HS-Erläuterungen ist hinzuzufügen, dass sie zwar nicht verbindlich sind, aber wichtige Hilfsmittel darstellen, um eine einheitliche Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs zu gewährleisten, und deshalb als wertvolle Erkenntnismittel für die Auslegung des Tarifs angesehen werden können (vgl. in diesem Sinne Urteile Kloosterboer Services, C-173/08, EU:C:2009:382, Rn. 25, und Agroferm, C-568/11, EU:C:2013:407, Rn. 28).
  • EuGH, 16.06.1994 - C-35/93

    Develop Dr. Eisbein / Hautpzollamt Stuttgart-West

    Auszug aus EuGH, 25.02.2016 - C-143/15
    Gleiches gilt für die KN-Erläuterungen (vgl. in diesem Sinne Urteile Develop Dr. Eisbein, C-35/93, EU:C:1994:252, Rn. 21, sowie British Sky Broadcasting Group und Pace, C-288/09 und C-289/09, EU:C:2011:248, Rn. 92).
  • BFH, 23.10.2018 - VII R 19/17

    Zur Erkennbarkeit von Teilen und Zubehör

    Rn. 13 Deshalb ist nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteile G.E. Security vom 25. Februar 2016 C-143/15, EU:C:2016:115, Rz 60; Rohm Semiconductor vom 20. November 2014 C-666/13, EU:C:2014:2388, Rz 44; HARK vom 12. Dezember 2013 C-450/12, EU:C:2013:824, ZfZ 2014, 105) im Interesse einer kohärenten Auslegung der KN auf die im Zusammenhang mit den Kap. 84 und 85 sowie Kap. 90 KN entwickelte Rechtsprechung zurückzugreifen, wonach der Begriff "Teile" voraussetzt, dass es ein Ganzes gibt, für dessen Funktion oder Funktionieren diese Teile unabdingbar sind, während der Begriff "Zubehör" eine auswechselbare Vorrichtung umfasst, die ein Gerät für die Ausführung einer bestimmten Arbeit geeignet macht, seine Verwendungsmöglichkeiten erweitert oder es in die Lage versetzt, eine im Zusammenhang mit seiner Hauptfunktion stehende Sonderarbeit auszuführen (vgl. u.a. EuGH-Urteile Oliver Medical vom 4. März 2015 C-547/13, EU:C:2015:139; Rohm & Haas Electronic Materials CMP Europe u.a. vom 19. Juli 2012 C-336/11, EU:C:2012:500; Turbon International vom 7. Februar 2002 C-276/00, EU:C:2002:88, Rz 30 und 32, Slg. 2002, I-1389; Peacock vom 19. Oktober 2000 C-339/98, EU:C:2000:573, Rz 21, Slg. 2000, I-8947; Unomedical vom 16. Juni 2011 C-152/10, EU:C:2011:402, Rz 29, Slg. 2011, I-5433; RUMA vom 15. Februar 2007 C-183/06, EU:C:2007:110, Rz 31, Slg. 2007, I-1559).
  • EuGH, 12.04.2018 - C-227/17

    Medtronic - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - …

    Rn. 60 Sollte das vorlegende Gericht zu dem Schluss gelangen, dass die Hauptfunktion der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Wirbelsäulenfixationssysteme angesichts ihrer objektiven Merkmale und Eigenschaften sowie unter Berücksichtigung ihrer vorgesehenen und ihrer konkreten Verwendung (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. März 2015, 01iver Medical, C-547/13, EU:C:2015:139, Rn. 51 und 52, sowie vom 25. Februar 2016, G. E. Security, C-143/15, EU:C:2016:115, Rn. 55) nicht darin besteht, Knochenbrüche zu behandeln, wäre folglich die Durchführungsverordnung Nr. 1214/2014 bei ihrer Einreihung in die passende Unterposition der KN nicht zu berücksichtigen.
  • EuGH, 03.06.2021 - C-76/20

    BalevBio - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - …

    Im Rahmen des durch Art. 267 AEUV eingeführten Verfahrens der Zusammenarbeit zwischen dem nationalen Gericht und dem Gerichtshof ist es jedoch Aufgabe des Gerichtshofs, dem nationalen Gericht eine für die Entscheidung des bei diesem anhängigen Rechtsstreits sachdienliche Antwort zu geben (Urteil vom 25. Februar 2016, G. E. Security, C-143/15, EU:C:2016:115, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 55 Insoweit ist zum einen darauf hinzuweisen, dass nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der KN für die Einreihung von Waren der Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln maßgebend ist, während die Überschriften der Abschnitte, Kapitel und Teilkapitel nur Hinweise sind (Urteil vom 25. Februar 2016, G. E. Security, C-143/15, EU:C:2016:115, Rn. 43).

    Rn. 56 Zum anderen ist nach ständiger Rechtsprechung im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zolltarifliche Einreihung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der KN-Position und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (Urteil vom 25. Februar 2016, G. E. Security, C-143/15, EU:C:2016:115, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Gleiches gilt für die KN-Erläuterungen (Urteil vom 25. Februar 2016, G. E. Security, C-143/15, EU:C:2016:115, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 16.05.2019 - C-138/18

    Estron - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Zolltarifliche …

    Rn. 51 Zum anderen ist nach ständiger Rechtsprechung im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zolltarifliche Einreihung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der KN-Position und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (…Urteile vom 12. Juni 2014, Lukoyl Neftohim Burgas, C-330/13, EU:C:2014:1757, Rn. 34, und vom 25. Februar 2016, G. E. Security, C-143/15, EU:C:2016:115, Rn. 44).

    Daher ist das nationale Gericht hierzu jedenfalls besser in der Lage (…Urteile vom 12. Juni 2014, Lukoyl Neftohim Burgas, C-330/13, EU:C:2014:1757, Rn. 27, und vom 25. Februar 2016, G. E. Security, C-143/15, EU:C:2016:115, Rn. 41).

  • BFH, 19.11.2019 - VII R 12/18

    VZTA nach Unionszollkodex - Tarifierung eines Probeneinlasssystems für ein …

    Das mechanische oder elektrische Funktionieren der Maschine muss von diesem Teil abhängen (EuGH-Urteile Rohm Semiconductor vom 20.11.2014 - C-666/13, EU:C:2014:2388, Rz 45 f., Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2015, 94; Data I/O vom 15.05.2014 - C-297/13, EU:C:2014:331, Rz 35, ZfZ 2014, 194, und G.E. Security vom 25.02.2016 - C-143/15, EU:C:2016:115, Rz 60 ff., ABlEU 2016, Nr. C 145, 12).
  • BFH, 30.06.2020 - VII R 40/18

    Tarifierung eines Internetradios

    Der Ausdruck "gemeinsam eine einzige, genau bestimmte Funktion ausüben" erfasst nur Maschinen und Maschinenkombinationen, die für die Ausübung der für die funktionelle Einheit als Ganzes charakteristischen Funktion notwendig sind; ausgeschlossen sind demnach Maschinen und Apparate mit Hilfsfunktionen, die nicht zur Funktion des Ganzen beitragen (vgl. ErlHS 68.0 zu Abschn. XVI und EuGH-Urteil G.E. Security vom 25.02.2016 - C-143/15, EU:C:2016:115, Rz 67, ABlEU 2016, Nr. C 145, 12-13).
  • EuGH, 15.05.2019 - C-306/18

    KORADO - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - …

    Somit ist das nationale Gericht hierzu jedenfalls besser in der Lage (vgl. u. a. Urteil vom 25. Februar 2016, G. E. Security, C-143/15, EU:C:2016:115, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 36 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das für die zolltarifliche Einreihung von Waren entscheidende Kriterium allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der KN-Position und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (Urteil vom 25. Februar 2016, G. E. Security, C-143/15, EU:C:2016:115, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 08.12.2016 - C-600/15

    Lemnis Lighting - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 - …

    Wie aus den Rn. 42, 46 und 50 des vorliegenden Urteils hervorgeht, ist dies vorliegend der Fall (vgl. entsprechend Urteil vom 25. Februar 2016, G. E. Security, C-143/15, EU:C:2016:115, Rn. 71).
  • BFH, 18.09.2018 - VII R 32/17

    Zolltarif: Einreihung eines Speichermoduls

    Das mechanische oder elektrische Funktionieren der Maschine muss von diesem Teil abhängen (Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- Rohm Semiconductor vom 20. November 2014 C-666/13, EU:C:2014:2388, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2015, 94, Rz 45 f.; Data I/O vom 15. Mai 2014 C-297/13, EU:C:2014:331, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2014, 194, Rz 35, und G.E. Security vom 25. Februar 2016 C-143/15, EU:C:2016:115, ABlEU 2016, Nr. C 145, 12, Rz 60 ff.).
  • FG Hamburg, 07.06.2023 - 4 K 58/14

    Zoll - Gemeinsamer Zolltarif: Einreihung von Frischwasser- und Abwassertanks für …

    Hiernach reicht es für die Einstufung einer Ware als "Teil" nicht aus, nachzuweisen, dass die Maschine, der Apparat oder das Gerät ohne diese Ware nicht ihrer Bestimmung gemäß verwendet werden kann, sondern es ist nachzuweisen, dass das mechanische oder elektrische Funktionieren der fraglichen Maschine, des Apparats oder des Geräts von dieser Ware abhängt (vgl. nur EuGH, Urteil vom 12. Dezember 2013, C-450/12; Urteil vom 16. Juni 2011, C-152/10; Urteil vom 25. Februar 2016, C-143/15; Urteil vom 9. März 2023, C-725/21, jeweils in: juris m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 09.04.2019 - 11 K 3730/16

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Verordnung (EG) Nr. 1256/2008 des Rates …

  • FG Hamburg, 30.06.2025 - 4 K 35/22

    Gemeinsamer Zolltarif: Zur Einreihung einer sog. Vakuum-Schaltkammer für …

  • FG Hamburg, 29.05.2024 - 4 K 148/21

    Gemeinsamer Zolltarif - Auflösung von Positionskonkurrenzen - Zur Einreihung von …

  • FG Hamburg, 25.02.2022 - 4 K 101/18

    Zolltarif: Einreihung eines Videoüberwachungssystems

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