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Rechtsprechung
   EuGH, 28.02.2008 - C-17/07 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,31472
EuGH, 28.02.2008 - C-17/07 P (https://dejure.org/2008,31472)
EuGH, Entscheidung vom 28.02.2008 - C-17/07 P (https://dejure.org/2008,31472)
EuGH, Entscheidung vom 28. Februar 2008 - C-17/07 P (https://dejure.org/2008,31472)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 22. Januar 2007 von Wineke Neirinck gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 14. November 2006 in der Rechtssache T-494/04, Neirinck/Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 14. November 2006, Neirinck/Kommission (T-494/04) mit dem das Gericht die Klage der Klägerin abgewiesen hat, die zum einen auf Nichtigerklärung der Entscheidungen der Kommission über die Ablehnung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (1)

  • EuG, 14.11.2006 - T-494/04

    Neirinck / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.02.2008 - C-17/07
    Gegenstand: Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 14. November 2006, Neirinck/Kommission (T-494/04, Slg. ÖD 2006, I-A-2-0000 und II-A-2-0000), mit dem das Gericht die Klage der Rechtsmittelführerin auf Aufhebung der Entscheidungen der Kommission, mit denen ihre Bewerbung um die Stelle eines Juristen im Bereich Gebäudepolitik beim Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik in Brüssel (OIB) abgelehnt und ein anderer Bewerber auf diese Stelle ernannt wurde, und auf Schadensersatz abgewiesen hat.

    Entscheidung: Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 14. November 2006, Neirinck/Kommission (T-494/04), wird insoweit aufgehoben, als das Gericht den Klagegrund der Verletzung der Pflicht zur Begründung der Entscheidung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 27. April 2004 zurückgewiesen hat, mit der die Rechtsmittelführerin über ihr Scheitern in der mündlichen Prüfung des Verfahrens zur Einstellung eines Vertragsbediensteten als Jurist im Bereich Gebäudepolitik beim Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik in Brüssel unterrichtet wurde.

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2020 - C-114/19

    Kommission/ Di Bernardo - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Allgemeines …

    Rn. 87 Wie der Gerichtshof im Urteil Neirinck/Kommission{FN-VERWEIS:19} ausgeführt hat, soll das Begründungserfordernis dem Gerichtshof ermöglichen, die Rechtmäßigkeit von beschwerenden Entscheidungen zu überprüfen, und den Betroffenen ausreichende Hinweise für die Feststellung geben, ob diese Entscheidungen begründet sind oder aber unter einem Mangel leiden, aufgrund dessen ihre Rechtmäßigkeit in Frage gestellt werden kann.

    {FN:19} Urteil vom 28. Februar 2008 (C-17/07 P, EU:C:2008:134).

    {FN:20} Urteil vom 28. Februar 2008, Neirinck/Kommission (C-17/07 P, EU:C:2008:134, Rn. 50).

    {FN:21} Urteil vom 28. Februar 2008, Neirinck/Kommission (C-17/07 P, EU:C:2008:134, Rn. 51).

    {FN:45} Urteil vom 28. Februar 2008, Neirinck/Kommission (C-17/07 P, EU:C:2008:134, Rn. 57).

  • EuGH, 11.06.2020 - C-114/19

    Kommission/ Di Bernardo - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Allgemeines …

    Rn. 52 Falls die Begründung nicht fehlt, sondern unzulänglich ist, können jedoch Erläuterungen, die im Lauf des Verfahrens gegeben werden, in außergewöhnlichen Fällen diese Unzulänglichkeit heilen, so dass eine darauf bezogene Rüge die Aufhebung der fraglichen Entscheidung nicht mehr rechtfertigt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. März 1988, Sergio u. a./Kommission, 64/86, 71/86 bis 73/86 und 78/86, EU:C:1988:119, Rn. 52, sowie vom 28. Februar 2008, Neirinck/Kommission, C-17/07 P, EU:C:2008:134, Rn. 51).

    Rn. 53 So ist es dem betreffenden Unionsorgan, wenn es im Zuge eines Auswahlverfahrens mit hoher Teilnehmerzahl in praktischer Hinsicht außerstande ist, jedem Bewerber zeitnah eine hinreichende Begründung zu liefern, ganz ausnahmsweise gestattet, vor dem Unionsrichter ergänzende Unterlagen vorzulegen, etwa Protokolle von Prüfungsausschüssen (Urteil vom 28. Februar 2008, Neirinck/Kommission, C-17/07 P, EU:C:2008:134, Rn. 57).

    Aus diesem Grund prüft der Unionsrichter eingehend, ob es den Ansatz einer Begründung gibt, wenn er darüber zu entscheiden hat, ob eine ergänzende Begründung im Lauf des gerichtlichen Verfahrens zulässig ist (Urteil vom 28. Februar 2008, Neirinck/Kommission, C-17/07 P, EU:C:2008:134, Rn. 54 und 55).

  • EuG, 18.12.2024 - T-560/21

    TB/ ENISA - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Einstellung - …

    Rn. 86 Da also das Begründungserfordernis bei einem Auswahlverfahren oder allgemeiner bei einem Selektionsprozess mit der Wahrung des Beratungsgeheimnisses des Prüfungsausschusses in Einklang gebracht werden muss, stellt die Mitteilung der Noten des Bewerbers, soweit sie die vergleichenden Beurteilungen des Prüfungsausschusses widerspiegeln, grundsätzlich eine ausreichende Begründung dar (vgl. Urteil vom 28. Februar 2008, Neirinck/Kommission, C-17/07 P, EU:C:2008:134, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 88 Insbesondere im Bereich von Auswahlverfahren, die Zugang zur Beschäftigung von Beamten oder Bediensteten auf Zeit der Union gewähren, müssen dem Bewerber, der die Prüfungen dieses zweiten Abschnitts bestanden hat, nach Abschluss dieses zweiten Abschnitts der Arbeiten des Prüfungsausschusses grundsätzlich gleichzeitig mit der Entscheidung, seinen Namen nicht in die Liste der im Rahmen dieses Auswahlverfahrens erfolgreichen Bewerber aufzunehmen, die in diesen Prüfungen erzielten Noten mitgeteilt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Februar 2008, Neirinck/Kommission, C-17/07 P, EU:C:2008:134, Rn. 50 bis 60).

    Unter diesen Umständen hätte die Erteilung einer ausführlichen Antwort an die Klägerin also nicht zu einer Arbeitsüberlastung der ENISA geführt, zumal es sich um eine Entscheidung handelte, die mittelbar zur Folge hatte, es einer Bediensteten zu verwehren, ihre berufliche Tätigkeit bei der Agentur, für die sie mehr als drei Jahre lang gearbeitet hatte, fortzusetzen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Februar 2008, Neirinck/Kommission, C-17/07 P, EU:C:2008:134, Rn. 58).

  • EuGH, 29.01.2026 - C-727/23

    Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen …

    Denn nach ständiger Rechtsprechung können dann - und nur dann - wenn die Begründung nicht fehlt, sondern unzulänglich ist, Erläuterungen, die im Verlauf des Verfahrens gegeben werden, in außergewöhnlichen Fällen die Rüge gegenstandslos machen, dass die betreffende Entscheidung gegen die Begründungspflicht verstoße (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Februar 2008, Neirinck/Kommission, C-17/07 P, EU:C:2008:134, Rn. 50 und 51, sowie vom 11. Juni 2020, Kommission/Di Bernardo, C-114/19 P, EU:C:2020:457, Rn. 51 und 52.

    Rn. 36 Daher kann die Begründung nur in "außergewöhnlichen Fällen" - wie etwa denen, die sich durch Umstände auszeichnen, wie sie im Zusammenhang mit der Durchführung eines Auswahlverfahrens mit hoher Teilnehmerzahl auftreten, in denen das betreffende Organ oder die betreffende Einrichtung der Union in praktischer Hinsicht außerstande ist, jedem Bewerber zeitnah eine hinreichende Begründung zu geben - durch Erläuterungen ergänzt werden, die der Urheber des Rechtsakts im Lauf des gerichtlichen Verfahrens vorbringt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Februar 2008, Neirinck/Kommission, C-17/07 P, EU:C:2008:134, Rn. 57, und vom 11. Juni 2020, Kommission/Di Bernardo C-114/19 P, EU:C:2020:457, Rn. 53 und 59).

    Selbst wenn man annähme, dass die Stellungnahme des Paritätischen Ausschusses, die dem Rechtsmittelführer in Beantwortung seines Zugangsantrags übermittelt wurde, den Ansatz einer Begründung der streitigen Entscheidung über die Nichtneueinstufung darstellte, hätte es jedenfalls keinen übermäßigen Arbeitsaufwand für den SRB verursacht, dem Rechtsmittelführer auf seine Beschwerde vor diesem Ausschuss oder erst recht in der Entscheidung über die Zurückweisung eine ausführliche Antwort zu geben, da die Abwägung der Verdienste lediglich den Rechtsmittelführer und zwei weitere Bedienstete seiner Besoldungsgruppe betraf (vgl. entsprechend Urteil vom 28. Februar 2008, Neirinck/Kommission, C-17/07 P, EU:C:2008:134, Rn. 58).

  • EuG, 08.06.2011 - T-20/09

    Europäische Kommission gegen Luigi Marcuccio.

    Ne deriva che la motivazione deve, in via di principio, essere comunicata all'interessato contemporaneamente alla decisione che gli arreca pregiudizio e che la mancanza di motivazione non può essere sanata dal fatto che l'interessato viene a conoscenza dei motivi della decisione nel corso del procedimento dinanzi al giudice comunitario (v. sentenze della Corte 26 novembre 1981, causa 195/80, Michel/Parlamento, Racc. pag. 2861, punto 22, e 28 febbraio 2008, causa C-17/07 P, Neirinck/Commissione, non ancora pubblicata nella Raccolta, punto 50).
  • EuGH, 22.09.2022 - C-619/20

    IMG/ Kommission - Rechtsmittel - Entwicklungszusammenarbeit - Ausführung des …

    Rn. 197 Hierzu ist erstens festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs in bestimmten Situationen davon ausgegangen werden kann, dass ein immaterieller Schaden durch die Nichtigerklärung der rechtswidrigen Handlung, die ihn verursacht hat, in angemessener und ausreichender Weise wiedergutgemacht wird (…Urteile vom 9. Juli 1987, Hochbaum und Rawes/Kommission, 44/85, 77/85, 294/85 und 295/85, EU:C:1987:348, Rn. 22, vom 28. Februar 2008, Neirinck/Kommission, C-17/07 P, EU:C:2008:134, Rn. 98…, vom 28. Mai 2013, Abdulrahim/Rat und Kommission, C-239/12 P, EU:C:2013:331, Rn. 72, …und vom 30. Mai 2017, Safa Nicu Sepahan/Rat, C-45/15 P, EU:C:2017:402, Rn. 49).
  • EuGH, 25.06.2020 - C-570/18

    HF/ Parlament - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Europäisches Parlament - …

    Rn. 30 Eingangs ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof Fragen zur Zulässigkeit des Rechtsmittels oder der Rechtsmittelgründe von Amts wegen zu prüfen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Februar 2008, Neirinck/Kommission, C-17/07 P, EU:C:2008:134, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2016 - C-337/15

    Bürgerbeauftragter/ Staelen - Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung - …

    {FN:66} Vgl. Urteile vom 7. Februar 1990, Culin/Kommission (…C-343/87, EU:C:1990:49, Rn. 26), vom 28. Februar 2008, Neirinck/Kommission (C-17/07 P, EU:C:2008:134, Rn. 96 bis 98), und in diesem Sinne Urteil vom 28. Mai 2013, Abdulrahim/Rat und Kommission (…C-239/12 P, EU:C:2013:331, Rn. 72).
  • EuG, 08.06.2011 - T-86/11

    Bamba / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen in …

    Rn. 54 Selbst wenn schließlich in einem Fall, in dem die Begründung nicht fehlt, sondern unzulänglich ist, Erläuterungen, die im Lauf des Verfahrens gegeben werden, in außergewöhnlichen Fällen die Rüge der unzureichenden Begründung gegenstandslos machen können (Urteil des Gerichtshofs vom 28. Februar 2008, Neirinck/Kommission, C-17/07 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 51), ist festzustellen - ohne dass zu der Frage Stellung genommen werden muss, ob der vorliegende Fall außergewöhnlichen Charakter hat -, dass der Klägerin jedenfalls nach dem Erlass der angefochtenen Rechtsakte oder auch während des Verfahrens vor dem Gericht keine zusätzliche Begründung mitgeteilt worden ist.
  • EuGH, 25.07.2008 - C-204/07

    C.A.S. / Kommission - Rechtsmittel - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - …

    Rn. 80 Nach Art. 225 Abs. 1 EG und Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs ist das Rechtsmittel auf Rechtsfragen beschränkt und muss auf die Unzuständigkeit des Gerichts, auf einen Verfahrensfehler, durch den die Interessen des Rechtsmittelführers beeinträchtigt werden, oder auf eine Verletzung des Gemeinschaftsrechts durch das Gericht gestützt werden (vgl. insbesondere Urteil vom 28. Februar 2008, Neirinck/Kommission, C-17/07 P, Randnr. 73).
  • EuG, 07.02.2019 - T-549/17

    Duym/ Rat - Öffentlicher Dienst - Beamte - Verfahren zur Ernennung eines …

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2013 - C-133/12

    Stichting Woonlinie u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Regelung von Beihilfen, …

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2010 - C-290/07

    Kommission / Scott - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfe der …

  • EuG, 03.03.2021 - T-723/18

    Barata/ Parlament - Öffentlicher Dienst - Beamte - Beförderung - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2013 - C-132/12

    Stichting Woonpunt u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Beihilfesystem des …

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2010 - C-51/09

    Becker / Harman International Industries - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - …

  • EuG, 24.10.2011 - T-213/10

    P / Parlament

  • EuG, 19.03.2010 - T-338/07

    Bianchi / ETF

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2010 - C-148/09

    Belgien / Deutsche Post und DHL International - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage …

  • EuG, 17.06.2026 - T-121/25

    Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Vergütung - Verweigerung einer …

  • EuG, 02.03.2010 - T-248/08

    Doktor / Rat - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Einstellung - …

  • EuGöD, 14.10.2008 - F-74/07

    Meierhofer / Kommission - Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren - …

  • EuG, 14.12.2018 - T-525/16

    GQ u.a./ Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Reform des Statuts - …

  • EuG, 14.12.2018 - T-526/16

    FZ u.a./ Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Reform des Statuts - …

  • EuG, 11.09.2013 - T-317/10

    L / Parlament

  • EuGöD, 28.06.2011 - F-55/10

    Moschonaki / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Stellenausschreibung - …

  • EuG, 14.12.2017 - T-611/16

    Trautmann/ EAD - Öffentlicher Dienst - Beamte - Dienstbezüge - Familienbeihilfen …

  • EuGöD, 30.04.2014 - F-28/13

    Lopez Cejudo / Kommission - Öffentlicher Dienst - Untersuchung des Europäischen …

  • EuGöD, 09.10.2007 - F-85/06

    Bellantone / Rechnungshof

  • EuG, 12.01.2022 - T-647/20

    Verelst/ Rat - Institutionelles Recht - Verstärkte Zusammenarbeit zur Errichtung …

  • EuGöD, 11.09.2008 - F-127/07

    Coto Moreno / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Allgemeines …

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