Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012

Rechtsprechung
   EuGH, 29.11.2012 - C-182/11, C-183/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,36998
EuGH, 29.11.2012 - C-182/11, C-183/11 (https://dejure.org/2012,36998)
EuGH, Entscheidung vom 29.11.2012 - C-182/11, C-183/11 (https://dejure.org/2012,36998)
EuGH, Entscheidung vom 29. November 2012 - C-182/11, C-183/11 (https://dejure.org/2012,36998)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentlicher Auftraggeber, der über eine rechtlich von ihm getrennte beauftragte Einrichtung eine Kontrolle wie über seine eigenen Dienststellen ausübt - Keine Verpflichtung, ein Vergabeverfahren nach den ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Econord

    Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentlicher Auftraggeber, der über eine rechtlich von ihm getrennte beauftragte Einrichtung eine Kontrolle wie über seine eigenen Dienststellen ausübt - Keine Verpflichtung, ein Vergabeverfahren nach den ...

  • EU-Kommission

    Econord

    Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentlicher Auftraggeber, der über eine rechtlich von ihm getrennte beauftragte Einrichtung eine Kontrolle wie über seine eigenen Dienststellen ausübt - Keine Verpflichtung, ein Vergabeverfahren nach den ...

  • Wolters Kluwer

    Freihändige Vergabe einer Dienstleistung im öffentlichen Interesse bei Errichtung einer öffentlichen Stelle zur Erfüllung der Gemeinwohlaufgabe öffentlicher Auftraggeber

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freihändige Vergabe einer Dienstleistung im öffentlichen Interesse bei Errichtung einer öffentlichen Stelle zur Erfüllung der Gemeinwohlaufgabe öffentlicher Auftraggeber; Vorabentscheidungsersuchen des italienischen Consiglio di Stato

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für die Anwendbarkeit einer ‚In-house‘-Vergabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä. (4)

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Zulässigkeit von Inhouse-Geschäften bei nur geringfügiger Beteiligung an einer öffentlichen Gesellschaft - "Econord"

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Econord

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Inhouse-Geschäfte bei Minderheitsbeteiligungen erschwert

  • kommunen-in-nrw.de (Entscheidungsbesprechung)

    EuGH zu Anforderungen der vergaberechtsfreien In-House-Vergabe

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Econord

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato (Italien) - Auslegung der Art 49 AEUV und 56 AEUV - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge - Betrauung ohne Ausschreibung - Konzession des städtischen Gesundheitsdienstes durch zwei öffentliche Behörden ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2013, 788
  • EuZW 2013, 110
  • NZBau 2013, 55
  • BauR 2013, 648
  • VergabeR 2013, 202
  • ZfBR 2013, 186
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 13.11.2008 - C-324/07

    Coditel Brabant - Öffentliche Aufträge - Vergabeverfahren - Öffentliche

    Auszug aus EuGH, 29.11.2012 - C-182/11
    In den späteren Urteilen vom 19. April 2007, Asemfo (C-295/05, Slg. 2007, I-2999), vom 17. Juli 2008, Kommission/Italien (C-371/05), und vom 13. November 2008, Coditel Brabant (C-324/07, Slg. 2008, I-8457), habe der Gerichtshof jedoch eine Öffnung vorgenommen und die Voraussetzungen gelockert, unter denen die Ausübung einer "Kontrolle wie über die eigenen Dienststellen" zu bejahen sei.

    Hierbei muss die Möglichkeit gegeben sein, sowohl auf die strategischen Ziele als auch auf die wichtigen Entscheidungen dieser Einrichtung ausschlaggebenden Einfluss zu nehmen (Urteile Parking Brixen, Randnr. 65, Coditel Brabant, Randnr. 28, und Sea, Randnr. 65).

    Der Gerichtshof verlangt auch, dass diese Kontrolle wirksam ist (Urteil Coditel Brabant, Randnr. 46).

    Nach der Rechtsprechung kann bei Einschaltung einer von mehreren öffentlichen Stellen gemeinsam gehaltenen Einrichtung die "Kontrolle wie über die eigenen Dienststellen" von diesen Stellen gemeinsam ausgeübt werden, ohne dass es notwendig wäre, dass diese Kontrolle von jeder von ihnen einzeln ausgeübt wird (in diesem Sinne Urteile Coditel Brabant, Randnrn.

  • EuGH, 13.10.2005 - C-458/03

    EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT

    Auszug aus EuGH, 29.11.2012 - C-182/11
    Der Consiglio di Stato trägt vor, dass der Gerichtshof im Urteil vom 13. Oktober 2005, Parking Brixen (C-458/03, Slg. 2005, I-8585), ziemlich strenge Voraussetzungen für die Anerkennung einer "Kontrolle wie über die eigenen Dienststellen" aufgestellt und in diesem Zusammenhang zahlreiche konkrete Indizien angeführt habe.

    Hierbei muss die Möglichkeit gegeben sein, sowohl auf die strategischen Ziele als auch auf die wichtigen Entscheidungen dieser Einrichtung ausschlaggebenden Einfluss zu nehmen (Urteile Parking Brixen, Randnr. 65, Coditel Brabant, Randnr. 28, und Sea, Randnr. 65).

  • EuGH, 17.07.2008 - C-371/05

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 29.11.2012 - C-182/11
    In den späteren Urteilen vom 19. April 2007, Asemfo (C-295/05, Slg. 2007, I-2999), vom 17. Juli 2008, Kommission/Italien (C-371/05), und vom 13. November 2008, Coditel Brabant (C-324/07, Slg. 2008, I-8457), habe der Gerichtshof jedoch eine Öffnung vorgenommen und die Voraussetzungen gelockert, unter denen die Ausübung einer "Kontrolle wie über die eigenen Dienststellen" zu bejahen sei.

    Mit anderen Worten muss der öffentliche Auftraggeber in der Lage sein, eine strukturelle und funktionelle Kontrolle über diese Einrichtung auszuüben (Urteil Kommission/Italien, Randnr. 26).

  • EuGH, 25.10.2012 - C-553/11

    Rintisch - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 10 Abs. 1 und 2 Buchst. a -

    Auszug aus EuGH, 29.11.2012 - C-182/11
    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (Urteil vom 25. Oktober 2012, Rintisch, C-553/11, Randnr. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ein Vorabentscheidungsersuchen eines nationalen Gerichts kann demnach nur dann zurückgewiesen werden, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil Rintisch, Randnr. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal

    Auszug aus EuGH, 29.11.2012 - C-182/11
    Der Consiglio di Stato führt aus, dass das Urteil vom 18. November 1999, Teckal (C-107/98, Slg. 1999, I-8121), Ausgangspunkt der Rechtsprechung zu den Voraussetzungen für die freihändige Vergabe öffentlicher Dienstleistungen sei.

    Nach feststehender Rechtsprechung ist ein öffentlicher Auftraggeber wie eine Gebietskörperschaft davon befreit, ein Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags durchzuführen, wenn er über die beauftragte Einrichtung eine Kontrolle wie über seine eigenen Dienststellen ausübt und diese Einrichtung zugleich ihre Tätigkeit im Wesentlichen für den oder die öffentlichen Auftraggeber verrichtet, die ihre Anteile innehaben (Urteil Teckal, Randnr. 50).

  • EuGH, 10.09.2009 - C-573/07

    Sea - Öffentliche Aufträge - Verfahren zur Vergabe - Auftrag über die

    Auszug aus EuGH, 29.11.2012 - C-182/11
    Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs die Frage, ob es sich um eine Dienstleistungskonzession oder um einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag handelt, und in letzterem Fall, ob der Auftragswert den in den Unionsvorschriften vorgesehenen Schwellenwert erreicht, ohne Auswirkung auf die vom Gerichtshof zu gebende Antwort auf die Vorlagefrage ist, da die Ausnahme von der Anwendung der Unionsrechtsvorschriften, wenn die Voraussetzungen für die Ausübung einer "Kontrolle wie über die eigenen Dienststellen" erfüllt sind, auf alle diese Sachverhalte anwendbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. September 2009, Sea, C-573/07, Slg. 2009, I-8127, Randnrn. 31 bis 40).
  • EuGH, 21.07.2005 - C-231/03

    DIE VERGABE EINER KONZESSION FÜR EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNG DURCH EINE

    Auszug aus EuGH, 29.11.2012 - C-182/11
    Hat ein öffentlicher Auftraggeber innerhalb einer gemeinsam gehaltenen beauftragten Einrichtung eine Stellung inne, die ihm nicht die geringste Möglichkeit einer Beteiligung an der Kontrolle über diese Einrichtung sichert, würde damit nämlich einer Umgehung der unionsrechtlichen Vorschriften über öffentliche Aufträge und Dienstleistungskonzessionen Tür und Tor geöffnet, da ein rein formaler Beitritt zu einer solchen Einrichtung oder deren gemeinsamem Leitungsorgan diesen öffentlichen Auftraggeber von der Verpflichtung befreien würde, ein Ausschreibungsverfahren nach den Unionsvorschriften durchzuführen, obwohl er bei dieser Einrichtung in keiner Weise an der Ausübung der "Kontrolle wie über eigene Dienststellen" beteiligt wäre (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Juli 2005, Coname, C-231/03, Slg. 2005, I-7287, Randnr. 24).
  • EuGH, 19.04.2007 - C-295/05

    Asociación Nacional de Empresas Forestales - Vorabentscheidungsersuchen -

    Auszug aus EuGH, 29.11.2012 - C-182/11
    In den späteren Urteilen vom 19. April 2007, Asemfo (C-295/05, Slg. 2007, I-2999), vom 17. Juli 2008, Kommission/Italien (C-371/05), und vom 13. November 2008, Coditel Brabant (C-324/07, Slg. 2008, I-8457), habe der Gerichtshof jedoch eine Öffnung vorgenommen und die Voraussetzungen gelockert, unter denen die Ausübung einer "Kontrolle wie über die eigenen Dienststellen" zu bejahen sei.
  • BGH, 12.11.2019 - XIII ZB 120/19

    Busvergabe Heinsberg

    Im Übrigen kann bei Einschaltung einer von mehreren öffentlichen Stellen gemeinsam gehaltenen Einrichtung (hier der K   GmbH) nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union die "Kontrolle wie über die eigene Dienststelle" von diesen Stellen gemeinsam ausgeübt werden, ohne dass es notwendig wäre, dass diese Kontrolle von jeder von ihnen einzeln ausgeübt wird (EuGH, Urteil vom 29. November 2012 - C-182/11 und C-183/11, VergR 2013, 202 Rn. 28 - Econord; zur Bejahung des Kontrollkriteriums bei geringer Beteiligungshöhe - dort 1 % - vgl. EuGH, VergabeR 2007, 487 Rn. 57 bis 61 - Asemfo).
  • EuGH, 08.05.2014 - C-15/13

    Datenlotsen Informationssysteme - Öffentliche Lieferaufträge - Richtlinie

    Der Gerichtshof hat die Wendung der "Kontrolle wie über eigene Dienststellen" noch weiter erläutert, indem er darauf hingewiesen hat, dass für den öffentlichen Auftraggeber die Möglichkeit gegeben sein muss, sowohl auf die strategischen Ziele als auch auf die wichtigen Entscheidungen der beauftragten Einrichtung ausschlaggebenden Einfluss zu nehmen, und dass die von dem öffentlichen Auftraggeber ausgeübte Kontrolle wirksam, strukturell und funktionell sein muss (vgl. in diesem Sinne Urteil Econord, C-182/11 und C-183/11, EU:C:2012:758, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ferner hat der Gerichtshof anerkannt, dass die "Kontrolle wie über eigene Dienststellen" unter bestimmten Voraussetzungen von mehreren öffentliche Stellen gemeinsam ausgeübt werden kann, die gemeinsam die Anteile an der beauftragten Körperschaft halten (vgl. in diesem Sinne Urteil Econord, EU:C:2012:758, Rn. 28 bis 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 08.12.2016 - C-553/15

    Undis Servizi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche

    Die Ausnahme von der Anwendung der unionsrechtlichen Vorschriften kann zwar, wenn die Voraussetzungen für die "In-House"-Vergabeerfüllt sind, sowohl auf Sachverhalte, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18 fallen, als auch auf Sachverhalte Anwendung finden, die hiervon ausgenommen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. November 2012, Econord, C-182/11 und C-183/11, EU:C:2012:758, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2020 - Verg 27/19

    Kölner Verkehrs-Betriebe dürfen weiter für die Stadt Köln fahren

    Zwischen der Stadtwerke L GmbH, die von der Antragsgegnerin gemäß § 108 Abs. 2 Satz 2 GWB kontrolliert wird, und der Beigeladenen besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zugunsten der Stadtwerke L GmbH, welcher der Antragsgegnerin in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. EuGH, Urteil vom 10.09.2009 - C-573/07 - Sea , zitiert nach juris, Tz. 63; Urteil vom 29.11.2012 - C-182/11 und C-183/11, zitiert nach juris, Tz. 29) eine ausreichende Kontrolle sichert.
  • EuGH, 18.06.2020 - C-328/19

    Porin kaupunki

    Zweitens genügt unter der Annahme, dass nach einer Übertragung von Befugnissen im Sinne von Art. 4 Abs. 2 EUV in der Auslegung durch das Urteil vom 21. Dezember 2016, Remondis (C-51/15, EU:C:2016:985), das Erfordernis gilt, dass der öffentliche Auftraggeber, dem die Befugnisse übertragen wurden, und die anderen öffentlichen Auftraggeber, die auf die Ausübung der betreffenden Befugnis verzichtet haben, gemeinsam eine Kontrolle ausüben, die Feststellung, dass das Modell der "verantwortlichen Gemeinde" den Gemeinden, die einen Vertrag geschlossen haben, dem dieses Modell zugrunde liegt, auch wenn sie nicht am Kapital der Inhouse-Einrichtung beteiligt sind, die Möglichkeit bietet, wie die verantwortliche Gemeinde sowohl auf die strategischen Ziele als auch auf die wichtigen Entscheidungen des Auftragnehmers ausschlaggebenden Einfluss zu nehmen und damit eine wirksame, strukturelle und funktionale Kontrolle über die Inhouse-Einrichtung auszuüben (vgl. entsprechend Urteile vom 13. Oktober 2005, Parking Brixen, C-458/03, EU:C:2005:605, Rn. 65; vom 11. Mai 2006, Carbotermo und Consorzio Alisei, C-340/04, EU:C:2006:308, Rn. 36; vom 29. November 2012, Econord, C-182/11 und C-183/11, EU:C:2012:758, Rn. 27, sowie vom 8. Mai 2014, Datenlotsen Informationssysteme, C-15/13, EU:C:2014:303, Rn. 26).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - Verg 16/16
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass es eines ausschlaggebenden Entscheidungsrechts einzelner öffentlicher Auftraggeber bei der gemeinsamen Kontrolle eines gemischt-öffentlichen Unternehmens gerade nicht bedarf (EuGH, Urteile vom 29. November 2012, C-182/11 und C-183/11, Econord SpA - juris, Rn. 31 ff., und vom 10. September 2009, C-573/07, Sea - juris, Rn. 63).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2013 - Verg 55/12

    Begriff des öffentlichen Auftraggebers i.S. von § 97 Abs. 1 GWB

    Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerinnen ist eine Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle im Sinne der Rechtsprechung des EuGH zur Inhouse-Vergabe, die eine Beteiligung am Kapital der Einrichtung und eine Beteiligung an den Leitungsorganen erfordert (vgl. EuGH, Urteil vom 29.11.2012, C-182/11 und 183/11), hierzu nicht erforderlich.
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2014 - C-15/13

    Datenlotsen Informationssysteme - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG -

    4 - Vgl. z. B. Urteile Teckal (Rn. 50), vom 11. Januar 2005, Stadt Halle und RPL Lochau (C-26/03, Slg. 2005, I-1, Rn. 49), vom 13. Oktober 2005, Parking Brixen (C-458/03, Slg. 2005, I-8585, Rn. 62), vom 11. Mai 2006, Carbotermo und Consorzio Alisei (C-340/04, Slg. 2006, I-4137, Rn. 33), vom 19. April 2007, Asemfo (C-295/05, Slg. 2007, I-2999, Rn. 55), vom 13. November 2008, Coditel Brabant (C-324/07, Slg. 2008, I-8457, Rn. 27), vom 10. September 2009, Sea (C-573/07, Slg. 2009, I-8127, Rn. 40), und vom 29. November 2012, Econord (C-182/11 und C-183/11, Rn. 25).

    21 - Vgl. Urteil Econord (Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    22 - Vgl. Urteil Econord (Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • OLG München, 21.02.2013 - Verg 21/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Feststellung der positiven Kenntnis von einer

    Notwendig ist mit anderen Worten eine wirksame und gemeinsame strukturelle und funktionelle Kontrolle über die Einrichtung (vgl. zuletzt EuGH vom 29.11.2012, C-183/11), an der es vorliegend zweifelsfrei fehlt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2014 - C-574/12

    Centro Hospitalar de Setúbal und SUCH - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    3 - Vgl. u. a. Urteile vom 11. Januar 2005, Stadt Halle und RPL Lochau (C-26/03, Slg. 2005, I-1, Rn. 49), vom 13. Oktober 2005, Parking Brixen (C-458/03, Slg. 2005, I-8585, Rn. 62), vom 11. Mai 2006, Carbotermo und Consorzio Alisei (C-340/04, Slg. 2006, I-4137, Rn. 33), vom 19. April 2007, Asociación Nacional de Empreses Forestales (C-295/05, Slg. 2007, I-2999, Rn. 55), vom 13. November 2008, Coditel Brabant (C-324/07, Slg. 2008, I-8457, Rn. 27), vom 10. September 2009, Sea (C-573/07, Slg. 2009, I-8127, Rn. 40), vom 29. November 2012, Econord (C-182/11 und C-183/11, Rn. 25) und vom 19. Dezember 2012, 0rdine degli Ingegneri della Provincia di Lecce u. a. (C-159/11, Rn. 32).

    11 - Vgl. Urteil Econord, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung.

    12 - Vgl. Urteil Econord, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung.

  • VK Westfalen, 02.07.2019 - VK 1-17/19

    Wann ist eine Vergabe ohne Bekanntmachung zulässig?

  • EuGH, 05.12.2013 - C-618/11

    TVI - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG - Art. 11 Teil

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2013 - C-279/12

    Fish Legal und Shirley - Zugang zu Umweltinformationen - Pflichten der Behörden -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2014 - C-557/13

    Lutz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 - Art. 4 und

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.07.2017 - C-187/16

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzungsverfahren - Öffentliche

  • VK Hamburg, 18.02.2015 - Vgk FB 8/14

    Auch bei nur einem Bieter ist ein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren durchzuführen!

  • VK Rheinland, 20.02.2019 - VK-52/18

    Wann wird eine "gemeinsame Kontrolle" über eine GmbH ausgeübt?

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2015 - C-4/14

    Bohez - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001-

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   Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-182/11, C-183/11   

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https://dejure.org/2012,18454
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Econord

    Verwaltung des städtischen Gesundheitsdienstes durch eine Funktionsgesellschaft, an der eine Gemeinde eine Minderheitsbeteiligung hält - Vergabe ohne Ausschreibung - "In-House"-Vertrag - Ausübung einer Kontrolle über die Funktionsgesellschaft durch den öffentlichen ...

  • EU-Kommission

    Econord

    Verwaltung des städtischen Gesundheitsdienstes durch eine Funktionsgesellschaft, an der eine Gemeinde eine Minderheitsbeteiligung hält - Vergabe ohne Ausschreibung - ‚In-House‘-Vertrag - Ausübung einer Kontrolle über die Funktionsgesellschaft durch den ...

  • VERIS
  • Reguvis VergabePortal - Veris

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-182/11
    In der vorliegenden Rechtssache geht es wieder einmal ziemlich eindeutig um die Auslegung der Teckal-Rechtsprechung, also die Voraussetzungen, unter denen eine öffentliche Körperschaft die Erbringung eines Dienstes, für den sie zuständig ist, ohne Ausschreibung auf ein anderes Rechtssubjekt übertragen kann, wenn "die Gebietskörperschaft über die fragliche Person eine Kontrolle ausübt wie über ihre eigenen Dienststellen" (erste Voraussetzung nach dem Urteil Teckal) und "diese Person zugleich ihre Tätigkeit im Wesentlichen für die Gebietskörperschaft oder die Gebietskörperschaften verrichtet, die ihre Anteile innehaben" (zweite sich aus dem Urteil Teckal ergebende Voraussetzung)(8).

    Die Vorlagefrage betrifft die erste sich aus dem Urteil Teckal ergebende Voraussetzung, während die zweite Voraussetzung nicht Gegenstand der Diskussion ist.

    Über den völlig öffentlichen Charakter der Funktionsgesellschaft hinaus sind bei der Prüfung der ersten sich aus dem Urteil Teckal ergebenden Voraussetzung dem Gerichtshof zufolge "alle Rechtsvorschriften und maßgebenden Umstände zu berücksichtigen", und "[d]iese Prüfung muss zu dem Ergebnis führen, dass die Gesellschaft, an die der Auftrag vergeben wird, einer Kontrolle unterworfen ist, die es dem öffentlichen Auftraggeber ermöglicht, auf die Entscheidungen dieser Gesellschaft einzuwirken.

    Folglich, und um beim Wortlaut des Vorabentscheidungsersuchens zu bleiben, ist im Sinne der ersten im Urteil Teckal aufgestellten Voraussetzung nicht die Situation oder die Beteiligung der öffentlichen Körperschaft an der effektiven Kontrolle der auftragnehmenden Gesellschaft, sondern ihre Situation oder Beteiligung an deren Kapital entscheidend.

    Der Gerichtshof hat in ihm das Vorliegen der ersten sich aus dem Urteil Teckal ergebenden Voraussetzung festgestellt und die Tatsache hervorgehoben, dass die Konzessionsnehmerin eine interkommunale Genossenschaft war, deren Verwaltungsrat aus Vertretern der angeschlossenen Gemeinden bestand, die von der Generalversammlung ernannt wurden, die sich selbst aus Gemeindevertretern zusammensetzte.

    Im Urteil Sea wird klargestellt, dass die zweite sich aus dem Urteil Teckal ergebende Voraussetzung (die den Zuschlag erhaltende Gesellschaft verrichtet ihre Tätigkeit im Wesentlichen für die Körperschaften, die ihre Anteile halten), gegenstandslos wäre, wenn die erste Voraussetzung dahin ausgelegt würde, dass sie jede ergänzende Tätigkeit, einschließlich einer solchen mit Verbindung zum Privatsektor, verbietet(31).

    2 - Urteil vom 18. November 1999, Teckal (C-107/98, Slg. 1999, I-8121).

    8 - Urteil Teckal, Randnr. 50.

    17 - Insofern ist es unerheblich, dass im Urteil Teckal von einer Kontrolle wie über die eigenen Dienststellen die Rede ist, die die "Gebietskörperschaft" ausübt, auf die es sich im Singular bezieht, während bei der Formulierung der zweiten Voraussetzung verlangt wird, dass die in Rede stehende Gesellschaft ihre Tätigkeit im Wesentlichen "für die Gebietskörperschaft oder die Gebietskörperschaften" verrichtet, die ihre Anteile innehaben.

  • EuGH, 13.11.2008 - C-324/07

    Coditel Brabant - Öffentliche Aufträge - Vergabeverfahren - Öffentliche

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-182/11
    9 - Urteil vom 13. November 2008, Coditel Brabant (C-324/07, Slg. 2008, I-8457; im Folgenden: Coditel).
  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-182/11
    7 - Urteile vom 11. Januar 2005, Stadt Halle und RPL Lochau (C-26/03, Slg. 2005, I-1, Randnr. 49), vom 13. Oktober 2005, Parking Brixen (C-485/03, Slg. 2005, I-8585, Randnr. 62), und vom 10. September 2009, Sea (C-573/07, Slg. 2009, I-8127, Randnrn. 35 bis 37).
  • EuGH, 11.05.2006 - C-340/04

    EINE GEMEINDE KANN EINEN ÖFFENTLICHEN AUFTRAG DIREKT AN EIN UNTERNEHMEN VERGEBEN,

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-182/11
    11 - Unter anderem Urteil vom 11. Mai 2006, Carbotermo und Corsorzio Alisei (C 340/04, Slg. 2006, I-4137; im Folgenden: Carbotermo), Randnr. 37.
  • EuGH, 10.09.2009 - C-206/08

    Eurawasser - Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-182/11
    6 - Zum Stand der Rechtsprechung zu diesem Punkt siehe auch Urteil vom 10. September 2009, Eurawasser (C-206/08, Slg. 2009, I-8377, Randnrn. 53 ff.).
  • EuGH, 21.07.2005 - C-231/03

    DIE VERGABE EINER KONZESSION FÜR EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNG DURCH EINE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-182/11
    19 - Urteil vom 21. Juli 2005 (C-231/03, Slg. 2005, I-7287, Randnr. 24).
  • EuGH, 13.10.2005 - C-458/03

    EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-182/11
    7 - Urteile vom 11. Januar 2005, Stadt Halle und RPL Lochau (C-26/03, Slg. 2005, I-1, Randnr. 49), vom 13. Oktober 2005, Parking Brixen (C-485/03, Slg. 2005, I-8585, Randnr. 62), und vom 10. September 2009, Sea (C-573/07, Slg. 2009, I-8127, Randnrn. 35 bis 37).
  • EuGH, 17.07.2008 - C-371/05

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-182/11
    15 - Urteile Parking Brixen, Randnr. 65, Carbotermo, Randnr. 26, vom 17. Juli 2008, Kommission/Italien (C-371/05, Randnr. 24), Coditel, Randnr. 28, und Sea, Randnr. 65.
  • EuGH, 10.09.2009 - C-573/07

    Sea - Öffentliche Aufträge - Verfahren zur Vergabe - Auftrag über die

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-182/11
    7 - Urteile vom 11. Januar 2005, Stadt Halle und RPL Lochau (C-26/03, Slg. 2005, I-1, Randnr. 49), vom 13. Oktober 2005, Parking Brixen (C-485/03, Slg. 2005, I-8585, Randnr. 62), und vom 10. September 2009, Sea (C-573/07, Slg. 2009, I-8127, Randnrn. 35 bis 37).
  • EuGH, 16.10.1997 - C-69/96

    Garofalo

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-182/11
    5 - Vgl. Urteile vom 16. Oktober 1997, Garofalo u. a. (C-69/96 bis C-79/96, Slg. 1997, I-5603, Randnrn.
  • EuGH, 23.12.2009 - C-305/08

    CoNISMa - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Begriffe

  • EuGH, 27.11.1973 - 36/73

    Nederlandse Spoorwegen / Minister van Verkeer en Waterstaat

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