Rechtsprechung
| EuGH, 05.05.2011 - C-206/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 4 Abs. 1 Buchst. a - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Art. 7 Abs. 2 - Leistungen der deutschen Länder an Blinde, Gehörlose und Behinderte - Wohnsitzvoraussetzung
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Deutschland
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 4 Abs. 1 Buchst. a - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Art. 7 Abs. 2 - Leistungen der deutschen Länder an Blinde, Gehörlose und Behinderte - Wohnsitzvoraussetzung
- EU-Kommission
Kommission / Deutschland
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 4 Abs. 1 Buchst. a - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Art. 7 Abs. 2 - Leistungen der deutschen Länder an Blinde, Gehörlose und Behinderte - Wohnsitzvoraussetzung
- EU-Kommission
Kommission / Deutschland
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 4 Abs. 1 Buchst. a - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Art. 7 Abs. 2 - Leistungen der deutschen Länder an Blinde, Gehörlose und Behinderte - Wohnsitzvoraussetzung“
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Leistungen der deutschen Länder an Blinde, Gehörlose und Behinderte - Wohnsitzvoraussetzung
- Wolters Kluwer
Gewährung von Leistungen an nur in der Bundesrepublik lebende Blinde, Gehörlose und Behinderte verstößt gegen Gemeinschaftsrecht; Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Gemeinschaftswidrigkeit der Wohnsitzvoraussetzung bei Leistungen der deutschen Länder an Blinde, ...
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
VO 1612/68/EWG Art. 7 Abs. 2, VO 1408/71/EWG Art. 4 Abs. 1 Bst. a
Vertragsverletzungsverfahren, Sozialleistungen, gewöhnlicher Aufenthalt, Leistungen bei Krankheit, Gleichheitsgrundsatz, Diskriminierung, Diskriminierungsverbot, freizügigkeitsberechtigt, Arbeitnehmer, Wanderarbeitnehmer - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Gemeinschaftswidrigkeit der Wohnsitzvoraussetzung bei Leistungen der deutschen Länder an Blinde, Gehörlose und Behinderte; Europäische Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Kommission / Deutschland
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 4 Abs. 1 Buchst. a - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Art. 7 Abs. 2 - Leistungen der deutschen Länder an Blinde, Gehörlose und Behinderte - Wohnsitzvoraussetzung
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Blindengeld muss auch im Ausland gezahlt werden
Besprechungen u.ä. (2)
- reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)
Die europarechtliche Regelung der landesrechtlichen Leistungen für blinde, gehörlose und behinderte Menschen
- reha-recht.de
(Entscheidungsbesprechung)
Die europarechtliche Regelung der landesrechtlichen Leistungen für blinde, gehörlose und behinderte Menschen
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)
Kommission / Deutschland
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 30. April 2010 - Europäische Kommission / Bundesrepublik Deutschland
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft (ABl. L 257, S. 2) und gegen Art. 4 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit ...
Verfahrensgang
- EuGH, 27.09.2010 - C-206/10
- EuGH, 05.05.2011 - C-206/10
Papierfundstellen
- NZS 2011, 500 (Ls.)
- NZS 2011, 856 (Ls.)
- DÖV 2011, 571
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (8)
- EuGH, 10.09.2009 - C-269/07
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
Auszug aus EuGH, 05.05.2011 - C-206/10
Rn. 36 Nach ständiger Rechtsprechung verbietet der Grundsatz der Gleichbehandlung, der in Art. 7 der Verordnung Nr. 1612/68 niedergelegt ist, nicht nur offensichtliche Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle verschleierten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungskriterien tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen (vgl. insbesondere Urteile vom 27. November 1997, Meints, C-57/96, Slg. 1997, I-6689, Randnr. 44, und vom 10. September 2009, Kommission/Deutschland, C-269/07, Slg. 2009, I-7811, Randnr. 53).Rn. 37 Eine Vorschrift des nationalen Rechts ist, sofern sie nicht objektiv gerechtfertigt ist und in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Zweck steht, als mittelbar diskriminierend anzusehen, wenn sie sich ihrem Wesen nach eher auf Wanderarbeitnehmer als auf inländische Arbeitnehmer auswirken kann und folglich die Gefahr besteht, dass sie Wanderarbeitnehmer besonders benachteiligt (vgl. insbesondere Urteile Meints, Randnr. 45, und Kommission/Deutschland, Randnr. 54).
- EuGH, 27.11.1997 - C-57/96
Meints
Auszug aus EuGH, 05.05.2011 - C-206/10
Rn. 36 Nach ständiger Rechtsprechung verbietet der Grundsatz der Gleichbehandlung, der in Art. 7 der Verordnung Nr. 1612/68 niedergelegt ist, nicht nur offensichtliche Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle verschleierten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungskriterien tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen (vgl. insbesondere Urteile vom 27. November 1997, Meints, C-57/96, Slg. 1997, I-6689, Randnr. 44, und vom 10. September 2009, Kommission/Deutschland, C-269/07, Slg. 2009, I-7811, Randnr. 53).Rn. 37 Eine Vorschrift des nationalen Rechts ist, sofern sie nicht objektiv gerechtfertigt ist und in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Zweck steht, als mittelbar diskriminierend anzusehen, wenn sie sich ihrem Wesen nach eher auf Wanderarbeitnehmer als auf inländische Arbeitnehmer auswirken kann und folglich die Gefahr besteht, dass sie Wanderarbeitnehmer besonders benachteiligt (vgl. insbesondere Urteile Meints, Randnr. 45, und Kommission/Deutschland, Randnr. 54).
- EuGH, 12.05.1998 - C-85/96
Martínez Sala / Freistaat Bayern - "Artikel 8a, 48 und 51 EG-Vertrag Begriff des …
Auszug aus EuGH, 05.05.2011 - C-206/10
20 und 21, und vom 12. Mai 1998, Martínez Sala, C-85/96, Slg. 1998, I-2691, Randnr. 27).
- EuGH, 21.02.2006 - C-286/03
DEM FAMILIENANGEHÖRIGEN EINES GRENZGÄNGERS, DER MIT DIESEM ZUSAMMENLEBT, DARF EIN …
Auszug aus EuGH, 05.05.2011 - C-206/10
Rn. 12 Am 21. März 2005 übermittelte die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine mit Gründen versehene Stellungnahme, die nur auf einen Verstoß gegen Art. 7 der Verordnung Nr. 1612/68 gestützt war, behielt sich aber vor, das Verfahren bezüglich der Vereinbarkeit der streitigen Rechtsvorschriften mit der Verordnung Nr. 1408/71 im Anschluss an das vom Gerichtshof in der Rechtssache Hosse (Urteil vom 21. Februar 2006, C-286/03, Slg. 2006, I-1771) zu erlassende Urteil wieder aufzugreifen. - EuGH, 18.10.2007 - C-299/05
Kommission / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Soziale Sicherheit - …
Auszug aus EuGH, 05.05.2011 - C-206/10
Rn. 14 Das Verfahren wurde in der Folge bis zum Erlass der Urteile in der Rechtssache Hosse und in der Rechtssache Kommission/Parlament und Rat (Urteil vom 18. Oktober 2007, C-299/05, Slg. 2007, I-8695) ausgesetzt. - EuGH, 10.03.1993 - C-111/91
Kommission / Luxemburg
Auszug aus EuGH, 05.05.2011 - C-206/10
Rn. 39 Zum Vorbringen der Bundesrepublik Deutschland, die Verordnungen Nr. 1612/68 und Nr. 1408/71 hätten unterschiedliche Geltungsbereiche, genügt der Hinweis, dass die beiden Verordnungen zwar nicht denselben persönlichen Geltungsbereich haben, dass Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1612/68, da diese für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer allgemeine Bedeutung hat, aber auf soziale Vergünstigungen Anwendung finden kann, die zugleich in den besonderen Geltungsbereich der Verordnung Nr. 1408/71 fallen (Urteile vom 10. März 1993, Kommission/Luxemburg, C-111/91, Slg. 1993, I-817, Randnrn. - EuGH, 18.11.2010 - C-48/10
Europäische Kommission gegen Königreich Spanien. - Vertragsverletzung eines …
Auszug aus EuGH, 05.05.2011 - C-206/10
Rn. 25 Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteile vom 27. September 2007, Kommission/Frankreich, C-9/07, Randnr. 8, und vom 18. November 2010, Kommission/Spanien, C-48/10, Randnr. 30). - EuGH, 27.09.2007 - C-9/07
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik - …
Auszug aus EuGH, 05.05.2011 - C-206/10
Rn. 25 Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteile vom 27. September 2007, Kommission/Frankreich, C-9/07, Randnr. 8, und vom 18. November 2010, Kommission/Spanien, C-48/10, Randnr. 30).
- EuGH, 18.06.2020 - C-78/18
Die von Ungarn erlassenen Beschränkungen der Finanzierung von Organisationen der …
Rn. 62 Diese je nach der innerstaatlichen oder "ausländischen" Herkunft der in Rede stehenden finanziellen Unterstützungen und somit je nach dem Wohnsitz oder Sitz der sie gewährenden natürlichen oder juristischen Personen unterschiedliche Behandlung stellt eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit dar (…vgl. entsprechend, für den Bereich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Urteile vom 24. September 1998, Kommission/Frankreich, C-35/97, EU:C:1998:431, Rn. 38 und 39, sowie vom 5. Mai 2011, Kommission/Deutschland, C-206/10, EU:C:2011:283, Rn. 37 und 38). - BSG, 10.06.2021 - B 9 BL 1/20 R
Sächsisches Landesblindengeld - Wohnsitz im EU-Ausland - in Österreich lebende …
Die anderslautende Entscheidung des EuGH vom 5.5.2011 (C-206/10 <Kommission/Deutschland>) zum deutschen Landesblindengeld sei nicht einschlägig, da jene Entscheidung zu EU-Bürgern ergangen sei, die in Deutschland arbeiteten, also im Streitzeitraum wirtschaftlich aktiv gewesen seien (Urteil vom 10.10.2019)..Hintergrund war das im Jahr 2002 eingeleitete und letztlich erfolgreiche Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wegen der Koppelung des deutschen Landesblindengelds an die Wohnsitznahme im betreffenden Bundesland (EuGH Urteil vom 5.5.2011 - C-206/10 <Kommission/Deutschland>; vgl auch Begründung der Sächsischen Staatsregierung zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2011/2012, Sächsischer Landtag - Drucks 5/3195, S 101; s zur Historie ausführlich die Begründung der Niedersächsischen Landesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Landesblindengeld für Zivilblinde, Niedersächsischer Landtag - Drucks 16/4094, S 3 f).
Danach bezweckt das deutsche Landesblindengeld die durch die Behinderung im Alltag bedingten Mehraufwendungen in Form eines pauschalen Betrags abzudecken und zielt somit darauf ab, - in Ergänzung der Krankenversicherungsleistungen - den Gesundheitszustand und die Lebensbedingungen Pflegebedürftiger zu verbessern (EuGH Urteil vom 5.5.2011 - C-206/10 <Kommission/Deutschland> - juris RdNr 27 - 30 mwN).
- EuGH, 02.04.2020 - C-802/18
Ein Mitgliedstaat darf die Zahlung von Kindergeld für das Kind des Ehepartners …
Rn. 44 Der Gerichtshof hat nämlich entschieden, dass die Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft (…ABl. 1968, L 257, S. 2) und die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der durch die Verordnung (EG) Nr. 118/97 des Rates vom 2. Dezember 1996 (…ABl. 1997, L 28, S. 1) geänderten und aktualisierten Fassung (im Folgenden: Verordnung Nr. 1408/71), die jeweils durch die Verordnungen Nrn. 492/2011 und 883/2004 aufgehoben und ersetzt wurden, zwar nicht denselben persönlichen Geltungsbereich haben, dass Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1612/68, da diese für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer allgemein gilt, aber auf soziale Vergünstigungen Anwendung finden kann, die zugleich in den besonderen Geltungsbereich der Verordnung Nr. 1408/71 fallen (Urteil vom 5. Mai 2011, Kommission/Deutschland, C-206/10, EU:C:2011:283, Rn. 39;… vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 12. Mai 1998, Martínez Sala, C-85/96, EU:C:1998:217, Rn. 27).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - 12 B 108/19
In Spanien lebender deutscher Rentenbezieher erhält vorläufig Blindengeld
Rn. 15 a) Die Regelung in § 5a GHBG ist die Reaktion des Landesgesetzgebers auf das Urteil des EuGH 5. Mai 2011 (Rechtssache C-206/10), wonach die Landesblindengeldgesetze insoweit gegen Unionsrecht verstoßen, als sie die Gewährung von Leistungen an Blinde, Gehörlose und andere Behinderte, die in den Anwendungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 fallen (Arbeitnehmer und ihre Familien), davon abhängig machen, dass die Begünstigten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in dem betreffenden Land haben.Rn. 22 Vgl. EuGH, Urteile vom 5. Mai 2011 - C-206/10 -, juris Rn. 27 f., und vom 18. Oktober 2007 - C-299/05 -, juris Rn. 56, m. w. N.
Rn. 24 - C-206/10 -, a. a. O., in Anwendung der insoweit in Art. 4 Abs. 1 gleichlautenden Verordnung (EG) Nr. 1408/71 -,.
- SG München, 05.08.2013 - S 4 BL 27/12
Landesblindengeld
Zitierte Rechtsprechung: Urteil des EuGH vom 05.05.2011, C 206/10.Er beruft sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 5.5.2011 mit Aktenzeichen C-206/10 und ist der Ansicht, dass er auch außerhalb Bayerns einen Anspruch auf Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz habe.
Aus diesem Grund hat auch das vom Kläger zitierte Urteil des EuGH vom 5.5.2011 mit dem Aktenzeichen C-206/10 für Zeiträume ab dem 1.5.2010 keine rechtlichen Auswirkungen mehr.
- Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2022 - C-328/20
Generalanwalt Richard de la Tour zufolge verstößt die Indexierung der …
Der Gerichtshof hat sich u. a. auf das Urteil vom 5. Mai 2011, Kommission/Deutschland (C-206/10, EU:C:2011:283, Rn. 39), bezogen. - Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2017 - C-52/16
SEGRO - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit - …
{FN:27} Vgl. u. a. in diesem Sinne Urteile vom 27. November 1997, Meints (…C-57/96, EU:C:1997:564, Rn. 45 und 46), vom 24. September 1998, Kommission/Frankreich (…C-35/97, EU:C:1998:431, Rn. 39), vom 11. September 2008, Petersen (…C-228/07, EU:C:2008:494, Rn. 54 und 55), sowie vom 5. Mai 2011, Kommission/Deutschland (C-206/10, EU:C:2011:283, Rn. 37 und 38). - Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-488/21
Generalanwältin Capeta: Die Mutter einer mobilen EU-Arbeitnehmerin kann eine …
{FN:52} Urteile vom 27. Mai1993, Schmid (…C-310/91, EU:C:1993:221, Rn. 18), und vom 5. Mai 2011, Kommission/Deutschland (C-206/10, EU:C:2011:283, Rn. 34). - LSG Sachsen, 10.10.2019 - L 9 BL 1/18 Ein Verstoß gegen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, insbesondere im Hinblick auf seine Entscheidung vom 05.05.2011, C-206/10, liegt nicht vor.
- Generalanwalt beim EuGH, 07.02.2013 - C-20/12
Nach Ansicht von Generalanwalt Mengozzi kann Luxemburg die Zahlung der …
{FN:34} - Urteile Bernini (Randnr. 26), vom 8. Juni 1999, Meeusen (C-337/97, Slg. 1999, I-3289, Randnr. 22), und vom 5. Mai 2011, Kommission/Deutschland (C-206/10, Slg. 2011, I-3573, Randnr. 36). - EuGH, 13.02.2014 - C-152/12
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Verkehr; Richtlinie 2001/14/EG; …
- EuGH, 11.07.2013 - C-412/11
Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verkehr - …
- EuGH, 11.07.2013 - C-627/10
Kommission / Slowenien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verkehr - …
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Rechtsprechung
| EuGH, 27.09.2010 - C-206/10 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Deutschland
Streithilfe
Verfahrensgang
- EuGH, 27.09.2010 - C-206/10
- EuGH, 05.05.2011 - C-206/10
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