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Rechtsprechung
   EuGH, 23.04.2020 - C-217/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,8012
EuGH, 23.04.2020 - C-217/19 (https://dejure.org/2020,8012)
EuGH, Entscheidung vom 23.04.2020 - C-217/19 (https://dejure.org/2020,8012)
EuGH, Entscheidung vom 23. April 2020 - C-217/19 (https://dejure.org/2020,8012)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission/ Finnland (Frühjahrsjagd auf die männliche Eiderente)

    Vertragsverletzungsklage - Richtlinie 2009/147/EG - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Gestattung der Frühjahrsjagd auf männliche Exemplare der Vogelart "Eiderente" (Somateria mollissima) in der Provinz ?land (Finnland) - Art. 7 Abs. 4 und Art. 9 Abs. 1 Buchst. c - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission/ Finnland (Frühjahrsjagd auf die männliche Eiderente)

    Vertragsverletzungsklage - Richtlinie 2009/147/EG - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Gestattung der Frühjahrsjagd auf männliche Exemplare der Vogelart "Eiderente" (Somateria mollissima) in der Provinz Åland (Finnland) - Art. 7 Abs. 4 und Art. 9 Abs. 1 Buchst. c - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzungsklage - Richtlinie 2009/147/EG - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Gestattung der Frühjahrsjagd auf männliche Exemplare der Vogelart "Eiderente" (Somateria mollissima) in der Provinz ?land (Finnland) - Art. 7 Abs. 4 und Art. 9 Abs. 1 Buchst. c - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 15.12.2005 - C-344/03

    Kommission / Finnland - Richtlinie 79/409/EWG - Erhaltung der wild lebenden …

    Auszug aus EuGH, 23.04.2020 - C-217/19
    Rn. 12 Mit Urteil vom 15. Dezember 2005, Kommission/Finnland (C-344/03, EU:C:2005:770), hat der Gerichtshof die Frühjahrsjagd auf männliche Eiderenten, die in den Jahren 1998 bis 2001 in der Provinz Åland gestattet war, als nicht mit der Richtlinie 79/409 vereinbar erklärt.

    Rn. 25 Im vorliegenden Fall lasse sich, wie in der Rechtssache, in der das Urteil vom 15. Dezember 2005, Kommission/Finnland (C-344/03, EU:C:2005:770), ergangen sei, nicht bestreiten, dass die Frühjahrsjagdsaison in der Provinz Åland, die zwei bis drei Wochen im Mai dauere, mit der Brut- und Aufzuchtzeit der Eiderenten zusammenfalle.

    Zwar habe dieser Mitgliedstaat nämlich im Rahmen des Verfahrens, in dem das Urteil vom 15. Dezember 2005, Kommission/Finnland (C-344/03, EU:C:2005:770), ergangen sei, bereits vorgetragen, dass die Frühjahrsjagd auf Eiderenten dadurch gerechtfertigt sei, dass die Jäger die Nist- und Aufzuchtbedingungen verbesserten, indem sie die an den Nistplätzen vorhandenen kleinen Raubtiere beseitigten, doch habe der Gerichtshof in Rn. 35 dieses Urteils dieses Vorbringen unter Hinweis darauf zurückgewiesen, dass "es [für die Pflege des natürlichen Lebensraums] offenkundig nicht unerlässlich [ist], dass die Eiderente im Frühjahr bejagt werden kann".

    Rn. 45 In dieser Hinsicht sei, entgegen den Ausführungen der Kommission, die Klarstellung in Rn. 35 des Urteils vom 15. Dezember 2005, Kommission/Finnland (C-344/03, EU:C:2005:770), wonach "es [zwar zutrifft], dass die Jäger etwas Nützliches für die Pflege des natürlichen Lebensraums tun, indem sie im Frühjahr kleine Raubtiere bejagen, damit das Nisten der Eiderente zu besseren Ergebnissen führt, doch … es hierfür offenkundig nicht unerlässlich [ist], dass die Eiderente im Frühjahr bejagt werden kann", im Hinblick auf die Wendung "[s]ofern es keine andere zufrieden stellende Lösung gibt" vorgenommen worden, und der Gerichtshof habe stillschweigend, aber unzweifelhaft befunden, dass die Jäger gleichwohl über einen Anreiz verfügten, eine Überwachung der Raubtiere vorzunehmen.

    Rn. 46 Als Zweites ergebe sich in Bezug auf die Voraussetzung "geringe Mengen" zum einen aus den Urteilen vom 9. Dezember 2004, Kommission/Spanien (…C-79/03, EU:C:2004:782, Rn. 36), und vom 15. Dezember 2005, Kommission/Finnland (C-344/03, EU:C:2005:770, Rn. 53), dass unter "betroffener Population" bei Zugvogelarten "die Population in den Regionen verstanden werde, die die hauptsächlichen Kontingente stellten, die durch die Region zögen, in der von der Ausnahme während des Zeitraums ihrer Anwendung Gebrauch gemacht werde".

    Rn. 70 Insoweit ist daran zu erinnern, dass die Beweismittel, die die erforderlichen Voraussetzungen für eine Abweichung von der Schutzregelung dieser Richtlinie belegen, auf überzeugenden wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Dezember 2005, Kommission/Finnland, C-344/03, EU:C:2005:770, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 86 Zwar hat der Gerichtshof im Rahmen der Prüfung der Voraussetzung nach Art. 9 Abs. 1 Buchst. c der Vogelschutzrichtlinie, dass es keine andere zufriedenstellende Lösung gibt, in Rn. 35 des Urteils vom 15. Dezember 2005, Kommission/Finnland (C-344/03, EU:C:2005:770), festgestellt, dass "es zu[trifft], dass die Jäger etwas Nützliches für die Pflege des natürlichen Lebensraums tun, indem sie im Frühjahr kleine Raubtiere bejagen, damit das Nisten der Eiderente zu besseren Ergebnissen führt, doch … es hierfür offenkundig nicht unerlässlich [ist], dass die Eiderente im Frühjahr bejagt werden kann".

  • EuGH, 08.06.2006 - C-60/05

    WWF Italia u.a. - Erhaltung der wild lebenden Vogelarten - Richtlinie 79/409/EWG …

    Auszug aus EuGH, 23.04.2020 - C-217/19
    Rn. 26 Dies werde durch die Arbeit des aus Vertretern der Mitgliedstaaten bestehenden ORNIS-Ausschusses bestätigt, des Ausschusses zur Anpassung der Vogelschutzrichtlinie an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt, der gemäß Art. 16 dieser Richtlinie eingesetzt und dessen wissenschaftliche Autorität bereits vom Gerichtshof anerkannt worden sei (Urteil vom 8. Juni 2006, WWF Italia u. a., C-60/05, EU:C:2006:378, Rn. 26 und 27 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Sie weist jedoch darauf hin, dass nach den Urteilen vom 8. Juni 2006, WWF Italia u. a. (C-60/05, EU:C:2006:378, Rn. 32), sowie vom 10. September 2009, Kommission/Malta (…C-76/08, EU:C:2009:535, Rn. 59), bezüglich der "vernünftigen Nutzung" im Sinne von Art. 9 Abs. 1 der Vogelschutzrichtlinie die in Art. 9 Abs. 1 Buchst. c dieser Richtlinie vorgesehenen Abweichungen nicht zulässig seien, wenn nicht gewährleistet sei, dass die betroffenen Bestände auf "ausreichendem Niveau" erhalten würden, und zwar unabhängig davon, ob die Jagd zum schlechten Erhaltungszustand der Populationen beitrage.

    Rn. 48 In ihrer Erwiderung führt die Kommission in Bezug auf die "vernünftige Nutzung" erstens aus, dass die von der Republik Finnland befürwortete Auslegung der Rechtsprechung des Gerichtshofs zuwiderlaufe, die sich aus seinen Urteilen vom 8. Juni 2006, WWF Italia u. a. (C-60/05, EU:C:2006:378, Rn. 32), sowie vom 10. September 2009, Kommission/Malta (…C-76/08, EU:C:2009:535, Rn. 59), ergebe, wonach "Abweichungen gemäß Art. 9 der [Vogelschutzrichtlinie] nur gewährt werden dürfen, wenn gewährleistet ist, dass die Bestände der betroffenen Arten auf ausreichendem Niveau gehalten werden.

    Rn. 66 Darüber hinaus ist zu einer Ausnahmeregelung wie der in Art. 9 der Vogelschutzrichtlinie, die eng auszulegen ist und bei der die Beweislast für das Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen für jede Abweichung die Stelle treffen muss, die über sie entscheidet, darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, sicherzustellen, dass jeder Eingriff, der die geschützten Arten betrifft, nur auf der Grundlage von Entscheidungen genehmigt wird, die mit einer genauen und angemessenen Begründung versehen sind, in der auf die in diesem Artikel vorgesehenen Gründe, Bedingungen und Anforderungen Bezug genommen wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Juni 2006, WWF Italia u. a., C-60/05, EU:C:2006:378, Rn. 34).

    Andernfalls kann die Entnahme von Vögeln jedenfalls nicht als vernünftige und somit zulässige Nutzung angesehen werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Juni 2006, WWF Italia u. a., C-60/05, EU:C:2006:378, Rn. 32, …sowie vom 10. September 2009, Kommission/Malta, C-76/08, EU:C:2009:535, Rn. 59).

  • EuGH, 10.09.2009 - C-76/08

    Kommission / Malta - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulässigkeit - …

    Auszug aus EuGH, 23.04.2020 - C-217/19
    Sie weist jedoch darauf hin, dass nach den Urteilen vom 8. Juni 2006, WWF Italia u. a. (…C-60/05, EU:C:2006:378, Rn. 32), sowie vom 10. September 2009, Kommission/Malta (C-76/08, EU:C:2009:535, Rn. 59), bezüglich der "vernünftigen Nutzung" im Sinne von Art. 9 Abs. 1 der Vogelschutzrichtlinie die in Art. 9 Abs. 1 Buchst. c dieser Richtlinie vorgesehenen Abweichungen nicht zulässig seien, wenn nicht gewährleistet sei, dass die betroffenen Bestände auf "ausreichendem Niveau" erhalten würden, und zwar unabhängig davon, ob die Jagd zum schlechten Erhaltungszustand der Populationen beitrage.

    Rn. 48 In ihrer Erwiderung führt die Kommission in Bezug auf die "vernünftige Nutzung" erstens aus, dass die von der Republik Finnland befürwortete Auslegung der Rechtsprechung des Gerichtshofs zuwiderlaufe, die sich aus seinen Urteilen vom 8. Juni 2006, WWF Italia u. a. (…C-60/05, EU:C:2006:378, Rn. 32), sowie vom 10. September 2009, Kommission/Malta (C-76/08, EU:C:2009:535, Rn. 59), ergebe, wonach "Abweichungen gemäß Art. 9 der [Vogelschutzrichtlinie] nur gewährt werden dürfen, wenn gewährleistet ist, dass die Bestände der betroffenen Arten auf ausreichendem Niveau gehalten werden.

    Rn. 67 Aus den Bestimmungen von Art. 9 der Vogelschutzrichtlinie, die auf die strenge Überwachung der in diesem Artikel vorgesehenen Abweichung und die Selektivität der Fänge wie im Übrigen auch den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Bezug nehmen, geht hervor, dass diese Abweichung, von der ein Mitgliedstaat Gebrauch machen möchte, im rechten Verhältnis zu den Bedürfnissen stehen muss, die sie rechtfertigen (Urteil vom 10. September 2009, Kommission/Malta, C-76/08, EU:C:2009:535, Rn. 57).

    Andernfalls kann die Entnahme von Vögeln jedenfalls nicht als vernünftige und somit zulässige Nutzung angesehen werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Juni 2006, WWF Italia u. a., C-60/05, EU:C:2006:378, Rn. 32, sowie vom 10. September 2009, Kommission/Malta, C-76/08, EU:C:2009:535, Rn. 59).

  • EuGH, 21.06.2018 - C-557/15

    Malta hat dadurch gegen Unionsrecht verstoßen, dass es eine abweichende Regelung …

    Auszug aus EuGH, 23.04.2020 - C-217/19
    Rn. 89 Zu dieser Voraussetzung ist festzustellen, dass sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt, dass sie nicht als erfüllt gelten kann, wenn die in Abweichung gestattete Entnahme von Vögeln nicht die Erhaltung der Bestände der betreffenden Art auf ausreichendem Niveau gewährleistet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Juni 2018, Kommission/Malta, C-557/15, EU:C:2018:477, Rn. 66).

    Rn. 90 Zudem ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass "nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand davon auszugehen [ist], dass als 'geringe Menge' im Sinne von Art. 9 Abs. 1 Buchst. c der [Vogelschutzr]ichtlinie eine Entnahme … von 1 % bei den Arten, die bejagt werden dürfen, anzusehen ist[, wobei] unter 'betroffenem Bestand' bei Zugvogelarten … der Bestand in den Regionen verstanden [wird], aus denen die größten Kontingente kommen, die durch die Region, in der von der Abweichung Gebrauch gemacht wird, während des Zeitraums ihrer Anwendung ziehen" (Urteil vom 21. Juni 2018, Kommission/Malta, C-557/15, EU:C:2018:477, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 91 Insoweit ist erstens festzustellen, dass der Gerichtshof im Urteil vom 21. Juni 2018, Kommission/Malta (C-557/15, EU:C:2018:477), auf "die Region, in der von der Abweichung Gebrauch gemacht wird", abgestellt hat.

  • EuGH, 10.10.2019 - C-674/17

    Luonnonsuojeluyhdistys Tapiola - Vorlage zur Vorabentscheidung - Erhaltung der …

    Auszug aus EuGH, 23.04.2020 - C-217/19
    Der Gerichtshof hat bereits für Recht erkannt, dass die besten wissenschaftlichen Erkenntnisse den Behörden zu dem Zeitpunkt zur Verfügung stehen müssen, wenn sie die Genehmigungen erteilen (…vgl. im Hinblick auf die unter die Habitatrichtlinie fallenden geschützten Arten Urteile vom 7. September 2004, Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging, C-127/02, EU:C:2004:482, Rn. 52 und 61, sowie vom 10. Oktober 2019, Luonnonsuojeluyhdistys Tapiola, C-674/17, EU:C:2019:851, Rn. 51).

    Rn. 84 In Bezug auf die Auslegung der Vogelschutzrichtlinie und der Habitatrichtlinie ist noch hinzuzufügen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs zwar hinsichtlich Letzterer Abweichungen bei ungünstigem Erhaltungszustand zugelassen werden können, die Gewährung solcher Ausnahmen zum einen aber nur unter außergewöhnlichen Umständen stattfinden kann und eine solche Gewährung zum anderen im Licht des Vorsorgeprinzips beurteilt werden muss (vgl. in diesem Sinne in Bezug auf die Habitatrichtlinie Urteil vom 10. Oktober 2019, Luonnonsuojeluyhdistys Tapiola, C-674/17, EU:C:2019:851, Rn. 68 und 69 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 12.07.2007 - C-507/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Erhaltung der …

    Auszug aus EuGH, 23.04.2020 - C-217/19
    Insbesondere widerspreche dieses Vorbringen der Rechtsprechung des Gerichtshofs, nach der eine biologische Art als die Gemeinschaft aller Individuen definiert werde, die eine Fortpflanzungsgemeinschaft bildeten, so dass diese Arten insgesamt zu schützen seien (Urteil vom 12. Juli 2007, Kommission/Österreich, C-507/04, EU:C:2007:427, Rn. 235).

    Rn. 62 Daher fällt diese Saison in den Zeitraum, in dem Art. 7 Abs. 4 dieser Richtlinie grundsätzlich jede Eiderentenjagd untersagt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Juli 2007, Kommission/Österreich, C-507/04, EU:C:2007:427, Rn. 195).

  • EuGH, 07.09.2004 - C-127/02

    Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging

    Auszug aus EuGH, 23.04.2020 - C-217/19
    Der Gerichtshof hat bereits für Recht erkannt, dass die besten wissenschaftlichen Erkenntnisse den Behörden zu dem Zeitpunkt zur Verfügung stehen müssen, wenn sie die Genehmigungen erteilen (vgl. im Hinblick auf die unter die Habitatrichtlinie fallenden geschützten Arten Urteile vom 7. September 2004, Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging, C-127/02, EU:C:2004:482, Rn. 52 und 61, …sowie vom 10. Oktober 2019, Luonnonsuojeluyhdistys Tapiola, C-674/17, EU:C:2019:851, Rn. 51).
  • EuGH, 08.07.1987 - 247/85

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 23.04.2020 - C-217/19
    Insoweit ist auch darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, dass die wirtschaftlichen und freizeitbedingten Erfordernisse zwar in Art. 2 dieser Richtlinie genannt werden, diese Bestimmung jedoch keine eigenständige Abweichung von der durch die Vogelschutzrichtlinie geschaffenen allgemeinen Schutzregelung darstellt (Urteile vom 8. Juli 1987, Kommission/Belgien, 247/85, EU:C:1987:339, Rn. 8…, vom 8. Juli 1987, Kommission/Italien, 262/85, EU:C:1987:340, Rn. 8, …und vom 28. Februar 1991, Kommission/Deutschland, C-57/89, EU:C:1991:89, Rn. 22).
  • EuGH, 28.02.1991 - C-57/89

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 23.04.2020 - C-217/19
    Insoweit ist auch darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, dass die wirtschaftlichen und freizeitbedingten Erfordernisse zwar in Art. 2 dieser Richtlinie genannt werden, diese Bestimmung jedoch keine eigenständige Abweichung von der durch die Vogelschutzrichtlinie geschaffenen allgemeinen Schutzregelung darstellt (…Urteile vom 8. Juli 1987, Kommission/Belgien, 247/85, EU:C:1987:339, Rn. 8…, vom 8. Juli 1987, Kommission/Italien, 262/85, EU:C:1987:340, Rn. 8, und vom 28. Februar 1991, Kommission/Deutschland, C-57/89, EU:C:1991:89, Rn. 22).
  • EuGH, 20.11.2017 - C-441/17

    Außer in Ausnahmefällen, in denen die Wahrung der öffentlichen Sicherheit es …

    Auszug aus EuGH, 23.04.2020 - C-217/19
    Drittens sind die Rechtsvorschriften der Union über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten im Licht des Vorsorgegrundsatzes auszulegen, der eine der Grundlagen der Politik eines hohen Schutzniveaus ist, die die Union gemäß Art. 191 Abs. 2 Unterabs. 1 AEUV im Bereich der Umwelt verfolgt (…Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 10. Dezember 2009, Kommission/Italien, C-573/08 R, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:775, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Beschluss vom 20. November 2017, Kommission/Polen, C-441/17 R, EU:C:2017:877, Rn. 42 und 61).
  • EuGH, 05.04.2017 - C-488/15

    Kommission/ Bulgarien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - …

  • EuGH, 16.10.2003 - C-182/02

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN UNTER BESTIMMTEN VORAUSSETZUNGEN VON DEN VORSCHRIFTEN ÜBER …

  • EuGH, 08.07.1987 - 262/85

    Kommission / Italien

  • EuGH, 10.12.2009 - C-573/08

    Europäische Kommission gegen Italienische Republik.

  • EuGH, 14.06.2007 - C-342/05

    Kommission / Finnland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • EuGH, 09.12.2004 - C-79/03

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2022 - 22 A 1184/18

    Rotmilan; Schwarzmilan; Wiesenweihe; Rohrweihe; Kornweihe; Baumfalke; …

    Rn. 369 vgl. EuGH, Urteile vom 17. März 2021 - C-900/19 -, juris Rn. 34 ff., vom 23. April 2020 - C-217/19 -, NuR 2020, 330 = juris Rn. 65, und vom 21. Juni 2018 - C-557/15 -, juris Rn. 82,.

    Rn. 374 vgl. EuGH, Urteile vom 23. April 2020 - C-217/19 -, NuR 2020, 330 = juris Rn. 90, und vom 21. Juni 2018 - C-557/15 -, juris Rn. 63.

    Rn. 397 vgl. EuGH, Urteil vom 23. April 2020 - C-217/19 -, NuR 2020, 330 = juris Rn. 70, 74, und vom 10. Oktober 2019 - C-674/17 -, NuR 2019, 756 = juris Rn. 66,.

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2020 - C-900/19

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott kann die in Südfrankreich erlaubte …

    {FN:8} Urteile vom 10. September 2009, Kommission/Malta (…C-76/08, EU:C:2009:535, Rn. 57), und vom 23. April 2020, Kommission/Finnland (Frühjahrsjagd auf die männliche Eiderente) (C-217/19, EU:C:2020:291, Rn. 67).

    {FN:10} Urteile vom 8. Juni 2006, WWF Italia u. a. (…C-60/05, EU:C:2006:378, Rn. 34), und vom 23. April 2020, Kommission/Finnland (Frühjahrsjagd auf die männliche Eiderente) (C-217/19, EU:C:2020:291, Rn. 66).

    {FN:13} Urteile vom 10. September 2009, Kommission/Malta (…C-76/08, EU:C:2009:535, Rn. 57), und vom 23. April 2020, Kommission/Finnland (Frühjahrsjagd auf die männliche Eiderente) (C-217/19, EU:C:2020:291, Rn. 67).

    {FN:18} Urteile vom 8. Juli 1987, Kommission/Italien (…262/85, EU:C:1987:340, Rn. 38), vom 12. Dezember 1996, LRBPO und AVES (…C-10/96, EU:C:1996:504, Rn. 16 und 24), vom 16. Oktober 2003, Ligue pour la protection des oiseaux u. a. (…C-182/02, EU:C:2003:558, Rn. 11), und vom 23. April 2020, Kommission/Finnland (Frühjahrsjagd auf die männliche Eiderente) (C-217/19, EU:C:2020:291, Rn. 65).

    {FN:21} Vgl. Urteile vom 27. April 1988, Kommission/Frankreich (…252/85, EU:C:1988:202, Rn. 28), vom 16. Oktober 2003, Ligue pour la protection des oiseaux u. a. (…C-182/02, EU:C:2003:558, Rn. 17), und vom 23. April 2020, Kommission/Finnland (Frühjahrsjagd auf die männliche Eiderente) (C-217/19, EU:C:2020:291, Rn. 68), sowie Schlussanträge des Generalanwalts Geelhoed in der Rechtssache WWF Italia u. a. (C-60/05, EU:C:2006:116, Nr. 50) und meine Schlussanträge in der Rechtssache Kommission/Irland (C-418/04, EU:C:2006:569, Nrn. 111 und 112).

    {FN:22} Urteile vom 16. Oktober 2003, Ligue pour la protection des oiseaux u. a. (…C182/02, EU:C:2003:558, Rn. 17), vom 8. Juni 2006, WWF Italia u. a. (…C-60/05, EU:C:2006:378, Rn. 32), vom 10. September 2009, Kommission/Malta (…C-76/08, EU:C:2009:535, Rn. 59), und vom 23. April 2020, Kommission/Finnland (Frühjahrsjagd auf die männliche Eiderente) (C-217/19, EU:C:2020:291, Rn. 68).

    {FN:23} Urteile vom 16. Oktober 2003, Ligue pour la protection des oiseaux u. a. (…C182/02, EU:C:2003:558, Rn. 17), vom 21. Juni 2018, Kommission/Malta (Wildfinken) (…C-557/15, EU:C:2018:477, Rn. 66), und vom 23. April 2020, Kommission/Finnland (Frühjahrsjagd auf die männliche Eiderente) (C-217/19, EU:C:2020:291, Rn. 89).

    Dass das Urteil vom 23. April 2020, Kommission/Finnland (Frühjahrsjagd auf die männliche Eiderente) (C-217/19, EU:C:2020:291, Rn. 90), sich ohne weitere Begründung nicht ausdrücklich auf die Gesamtsterblichkeitsrate bezieht, dürfte angesichts des Verweises auf die frühere Rechtsprechung keine Bedeutung haben.

    {FN:33} Vgl. Urteile vom 8. Juni 2006, WWF Italia u. a. (…C-60/05, EU:C:2006:378, Rn. 28), vom 10. Oktober 2019, Luonnonsuojeluyhdistys Tapiola (…C-674/17, EU:C:2019:851, Rn. 45 und 51), und vom 23. April 2020, Kommission/Finnland (Frühjahrsjagd auf die männliche Eiderente) (C-217/19, EU:C:2020:291, Rn. 70).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-473/19

    Föreningen Skydda Skogen - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2009/147/EG - …

    {FN:32} Urteil vom 23. April 2020, Kommission/Finnland (Frühjahrsjagd auf die männliche Eiderente) (C-217/19, EU:C:2020:291, Rn. 84).

    {FN:48} Vgl. Urteile vom 27. April 1988, Kommission/Frankreich (…252/85, EU:C:1988:202, Rn. 28), vom 16. Oktober 2003, Ligue pour la protection des oiseaux u. a. (…C-182/02, EU:C:2003:558, Rn. 17), und vom 23. April 2020, Kommission/Finnland (Frühjahrsjagd auf die männliche Eiderente) (C-217/19, EU:C:2020:291, Rn. 68), sowie Schlussanträge des Generalanwalts Geelhoed in der Rechtssache WWF Italia u. a. (C-60/05, EU:C:2006:116, Nr. 50) und meine Schlussanträge in der Rechtssache Kommission/Irland (C-418/04, EU:C:2006:569, Nrn. 111 und 112).

  • EuGH, 17.03.2021 - C-900/19

    Ein Mitgliedstaat darf eine Methode für den Fang von Vögeln, die zu Beifang …

    Somit müssen den Behörden die besten einschlägigen Erkenntnisse zur Verfügung stehen, wenn sie die Genehmigungen erteilen (Urteil vom 23. April 2020, Kommission/Finnland [Frühjahrsjagd auf männliche Eiderenten], C-217/19, EU:C:2020:291, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 33 Sodann ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs die Jagd auf Wildvögel, die unter den in der Vogelschutzrichtlinie festgelegten Voraussetzungen als Freizeitbeschäftigung ausgeübt wird, eine nach dieser Richtlinie zulässige "vernünftige Nutzung" darstellen kann (Urteil vom 23. April 2020, Kommission/Finnland [Frühjahrsjagd auf männliche Eiderenten], C-217/19, EU:C:2020:291, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 35 Hierzu hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass die Beibehaltung traditioneller Tätigkeiten keine eigenständige Abweichung von der durch die Vogelschutzrichtlinie geschaffenen Schutzregelung darstellt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Juli 1987, Kommission/Belgien, 247/85, EU:C:1987:339, Rn. 8…, vom 28. Februar 1991, Kommission/Deutschland, C-57/89, EU:C:1991:89, Rn. 22, und vom 23. April 2020, Kommission/Finnland [Frühjahrsjagd auf männliche Eiderenten], C-217/19, EU:C:2020:291, Rn. 85).

    Rn. 61 Außerdem geht aus den Bestimmungen von Art. 9 der Vogelschutzrichtlinie, die auf die strenge Überwachung der in diesem Artikel vorgesehenen Abweichung und die Selektivität der Fänge Bezug nehmen, wie im Übrigen auch aus dem allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hervor, dass diese Abweichung, von der ein Mitgliedstaat Gebrauch machen möchte, im rechten Verhältnis zu den Bedürfnissen stehen muss, die sie rechtfertigen (Urteil vom 23. April 2020, Kommission/Finnland [Frühjahrsjagd auf männliche Eiderenten], C-217/19, EU:C:2020:291, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 12.06.2025 - C-629/23

    Eesti Suurkiskjad - Vorlage zur Vorabentscheidung - Erhaltung der natürlichen …

    Rn. 29 Drittens stellt sich das vorlegende Gericht insbesondere im Hinblick auf die Urteile vom 14. Juni 2007, Kommission/Finnland (C-342/05, EU:C:2007:341), und vom 23. April 2020, Kommission/Finnland (Frühjahrsjagd auf die männliche Eiderente) (C-217/19, EU:C:2020:291), die Frage, ob die Population einer Art, die in Bezug auf einen Mitgliedstaat in der Roten Liste gefährdeter Arten der IUCN (im Folgenden: Rote Liste der IUCN) als "gefährdet" eingestuft sei, einen "günstigen Erhaltungszustand" im Sinne der Habitatrichtlinie haben könne.

    Rn. 51 Zwar können daher, wie die Generalanwältin in Nr. 86 ihrer Schlussanträge im Wesentlichen ausgeführt hat, die Daten, Kriterien und Bewertungen, die zur Einstufung einer Art in die rote Liste der IUCN geführt haben, zu den wissenschaftlichen Daten gehören, die der betreffende Mitgliedstaat bei seiner eigenen Bewertung berücksichtigen muss (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juni 2007, Kommission/Finnland, C-342/05, EU:C:2007:341, Rn. 26 und 27, vom 23. April 2020, Kommission/Finnland [Frühjahrsjagd auf die männliche Eiderente], C-217/19, EU:C:2020:291, Rn. 77 bis 88, …sowie vom 29. Juli 2024, ASCEL, C-436/22, EU:C:2024:656, Rn. 65 und 78).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.2025 - 14 S 566/25

    Artenschutzrechtliche Ausnahme vom Tötungsverbot; Unionsrechtskonformität der …

    Entnahme eines wildlebenden Wolfs in Rumänien; und vom 23.04.2020 - Rs. C-217/19 - juris, betr.

    Diese "besten wissenschaftlichen Erkenntnisse" müssen den Behörden zu dem Zeitpunkt zur Verfügung stehen, zu dem sie die Genehmigungen erteilen (vgl. EuGH, Urteil vom 23.04.2020 - Rs. C-217/19 - juris Rn. 70 m. w. N.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2025 - C-784/23

    Voore Mets und Lemeks Põlva - Vorabentscheidungsersuchen - Erhaltung der …

    {FN:13} Urteil vom 23. April 2020, Kommission/Finnland (Frühjahrsjagd auf die männliche Eiderente) (C217/19, EU:C:2020:291, Rn. 84).

    {FN:34} Vgl. Urteile vom 27. April 1988, Kommission/Frankreich (…252/85, EU:C:1988:202, Rn. 28), vom 16. Oktober 2003, Ligue pour la protection des oiseaux u. a. (…C-182/02, EU:C:2003:558, Rn. 17), und vom 23. April 2020, Kommission/Finnland (Frühjahrsjagd auf die männliche Eiderente) (C-217/19, EU:C:2020:291, Rn. 68), sowie Schlussanträge des Generalanwalts Geelhoed in der Rechtssache WWF Italia u. a. (C-60/05, EU:C:2006:116, Nr. 50) und meine Schlussanträge in der Rechtssache Kommission/Irland (C-418/04, EU:C:2006:569, Nrn. 111 und 112).

    {FN:60} Urteile vom 8. Juni 2006, WWF Italia u. a. (…C60/05, EU:C:2006:378, Rn. 34), und vom 23. April 2020, Kommission/Finnland (Frühjahrsjagd auf die männliche Eiderente) (C217/19, EU:C:2020:291, Rn. 66).

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2024 - C-436/22

    ASCEL - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der …

    {FN:18} Urteile vom 7. März 1996, Associazione Italiana per il WWF u. a. (…C-118/94, EU:C:1996:86, Rn. 21), vom 16. Oktober 2003, Ligue pour la protection des oiseaux u. a. (…C-182/02, EU:C:2003:558, Rn. 10), und vom 23. April 2020, Kommission/Finnland (Frühjahrsjagd auf die männliche Eiderente) (C-217/19, EU:C:2020:291, Rn. 65).

    {FN:23} Urteile vom 10. Oktober 2019, Luonnonsuojeluyhdistys Tapiola (…C-674/17, EU:C:2019:851, Rn. 51), und vom 23. April 2020, Kommission/Finnland (Frühjahrsjagd auf die männliche Eiderente) (C-217/19, EU:C:2020:291, Rn. 66).

    {FN:28} Siehe in diesem Sinne Urteile vom 7. September 2004, Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging (…C-127/02, EU:C:2004:482, Rn. 54), vom 10. Oktober 2019, Luonnonsuojeluyhdistys Tapiola (…C-674/17, EU:C:2019:851, Rn. 51), und vom 23. April 2020, Kommission/Finnland (Frühjahrsjagd auf die männliche Eiderente) (C-217/19, EU:C:2020:291, Rn. 70).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2025 - 14 S 1896/24

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen; …

    Entnahme eines wildlebenden Wolfs in Rumänien; und vom 23.04.2020 - Rs. C-217/19 - juris, betr.

    Diese "besten wissenschaftlichen Erkenntnisse" müssen den Behörden zu dem Zeitpunkt zur Verfügung stehen, zu dem sie die Genehmigungen erteilen (vgl. EuGH, Urteil vom 23.04.2020 - Rs. C-217/19 - juris Rn. 70 m. w. N.).

  • VGH Bayern, 17.03.2026 - 19 NE 25.1557

    Normenkontrolle gegen AVBayJG-ÄndV betreffend den Fischotter, Antragsbefugnis von …

    Rn. 55 Für den Einsatz einer grundsätzlich nichtselektiven Fangmethode bedarf es folglich einer Abweichungsentscheidung (mithin im vorliegenden Zusammenhang nach Art. 16 FFH-Richtlinie), die mit einer "genauen und angemessenen Begründung versehen" ist, in der "auf die in diesem Artikel vorgesehenen Gründe, Bedingungen und Anforderungen Bezug genommen wird", d.h. das Vorliegen der entsprechenden Abweichungsvoraussetzungen ist vom Verordnungsgeber (in der Verordnungsbegründung) darzulegen (…vgl. EuGH, U.v. 19.9.2024 - C-23/23 - juris Rn. 65;… U.v. 17.3.2021 - C-900/19 - juris Rn. 29; U.v. 23.4.2020 - C-217/19 - juris Rn. 66 m.w.N.;… vgl. auch NdsOVG, B.v. 19.7.2024 - 4 ME 125/24 - juris Rn. 10).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2024 - C-629/23

    Eesti Suurkiskjad - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung …

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2025 - C-131/24

    VIRUS u. a. - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie 2009/147/EG - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2025 - C-97/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Haftung eines Mitgliedstaats für einen Verstoß …

  • EuGH, 19.09.2024 - C-23/23

    Kommission/ Malta (Dérogation à des fins de recherche) - Vertragsverletzung eines …

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2024 - C-23/23

    Kommission/ Malta (Dérogation à des fins de recherche) - Vertragsverletzung eines …

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