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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2017

Rechtsprechung
   EuGH, 14.09.2017 - C-223/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,34150
EuGH, 14.09.2017 - C-223/16 (https://dejure.org/2017,34150)
EuGH, Entscheidung vom 14.09.2017 - C-223/16 (https://dejure.org/2017,34150)
EuGH, Entscheidung vom 14. September 2017 - C-223/16 (https://dejure.org/2017,34150)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Europäischer Gerichtshof

    Casertana Costruzioni

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 47 Abs. 2 und Art. 48 Abs. 3 - Bieter, der sich auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützt, um die Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers zu erfüllen - Verlust der benötigten Kapazitäten durch diese ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Casertana Costruzioni

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 47 Abs. 2 und Art. 48 Abs. 3 - Bieter, der sich auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützt, um die Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers zu erfüllen - Verlust der benötigten Kapazitäten durch diese ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Casertana Costruzioni

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 47 Abs. 2 und Art. 48 Abs. 3 - Bieter, der sich auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützt, um die Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers zu erfüllen - Verlust der benötigten Kapazitäten durch diese ...

  • ams-rae.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 47 Abs. 2 und Art. 48 Abs. 3 - Bieter, der sich auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützt, um die Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers zu erfüllen - Verlust der benötigten Kapazitäten durch diese ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachunternehmer verliert Qualifikation: Angebotsausschluss rechtmäßig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Casertana Costruzioni

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 47 Abs. 2 und Art. 48 Abs. 3 - Bieter, der sich auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützt, um die Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers zu erfüllen - Verlust der benötigten Kapazitäten durch diese ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Austausch des "Eignungsverleihers" nach Angebotsabgabe? (VPR 2017, 217)

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2017, 866
  • NZBau 2018, 51
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 07.04.2016 - C-324/14

    Partner Apelski Dariusz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - …

    Auszug aus EuGH, 14.09.2017 - C-223/16
    Unanwendbar sind hingegen die Bestimmungen einer Richtlinie, deren Umsetzungsfrist nach diesem Zeitpunkt abgelaufen ist (…Urteile vom 10. Juli 2014, 1mpresa Pizzarotti, C-213/13, EU:C:2014:2067, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz, C-324/14, EU:C:2016:214, Rn. 83).

    Rn. 24 Was die Frage angeht, ob Art. 48 Abs. 3 der Richtlinie 2004/18 unter Berücksichtigung des Inhalts von Art. 63 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24, der die Entsprechung insbesondere zu diesem Art. 48 Abs. 3 darstellt, auszulegen ist, so ist festzustellen, dass diese letztere Vorschrift allgemein formuliert ist und nicht ausdrücklich die Modalitäten nennt, unter denen sich ein Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen eines Verfahrens zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen kann (Urteil vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz, C-324/14, EU:C:2016:214, Rn. 87 und 88).

    Rn. 25 Dagegen sieht Art. 63 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24 nunmehr vor, dass Wirtschaftsteilnehmer die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen können, "wenn diese die Arbeiten ausführen beziehungsweise die Dienstleistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden" (Urteil vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz, C-324/14, EU:C:2016:214, Rn. 89), und dass "[d]er öffentliche Auftraggeber [vorschreibt], dass der Wirtschaftsteilnehmer ein Unternehmen, das ein einschlägiges Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe vorliegen, ersetzt".

    Rn. 26 Zwar soll die Richtlinie 2014/24, wie es u. a. in ihrem zweiten Erwägungsgrund heißt, grundlegende Begriffe und Konzepte klären, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und bestimmten Aspekten der einschlägigen ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs Rechnung zu tragen; nichtsdestoweniger wurden mit Art. 63 dieser Richtlinie wesentliche Änderungen vorgenommen, was das Recht eines Wirtschaftsteilnehmers betrifft, im Rahmen eines öffentlichen Auftrags Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Urteil vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz, C-324/14, EU:C:2016:214, Rn. 90).

    Rn. 27 Art. 63 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24 ist nämlich keineswegs eine Fortschreibung von Art. 48 Abs. 3 der Richtlinie 2004/18, mit der dessen Tragweite klargestellt wird, sondern führt neue Bedingungen ein, die unter der Vorgängerregelung nicht vorgesehen waren (Urteil vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz, C-324/14, EU:C:2016:214, Rn. 91).

    Rn. 28 Unter diesen Umständen kann diese Bestimmung der Richtlinie 2014/24 nicht als Kriterium für die Auslegung von Art. 48 Abs. 3 der Richtlinie 2004/18 herangezogen werden, weil es vorliegend nicht darum geht, einen Auslegungszweifel hinsichtlich des Inhalts der letztgenannten Bestimmung auszuräumen (Urteil vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz, C-324/14, EU:C:2016:214, Rn. 92).

    Rn. 33 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die öffentlichen Auftraggeber nach dem 46. Erwägungsgrund und Art. 2 der Richtlinie 2004/18 gehalten sind, alle Wirtschaftsteilnehmer gleich und nicht diskriminierend sowie in transparenter Weise zu behandeln (Urteile vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz, C-324/14, EU:C:2016:214, Rn. 60, …und vom 4. Mai 2017, Esaprojekt, C-387/14, EU:C:2017:338, Rn. 35).

    Dieses Gebot verlangt, dass alle Bedingungen und Modalitäten des Vergabeverfahrens in der Bekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen klar, genau und eindeutig formuliert sind, damit, erstens, alle durchschnittlich fachkundigen Bieter bei Anwendung der üblichen Sorgfalt ihre genaue Bedeutung verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können und, zweitens, der Auftraggeber imstande ist, tatsächlich zu überprüfen, ob die Angebote der Bieter die für den betreffenden Auftrag geltenden Kriterien erfüllen (Urteile vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz, C-324/14, EU:C:2016:214, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 4. Mai 2017, Esaprojekt, C-387/14, EU:C:2017:338, Rn. 36).

    Daraus folgt, dass der öffentliche Auftraggeber von einem Bewerber, dessen Angebot seiner Auffassung nach ungenau ist oder nicht den in den Verdingungsunterlagen enthaltenen technischen Spezifikationen entspricht, keine Erläuterungen verlangen darf (Urteile vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz, C-324/14, EU:C:2016:214, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 4. Mai 2017, Esaprojekt, C-387/14, EU:C:2017:338, Rn. 37).

    Rn. 36 Der Gerichtshof hat allerdings präzisiert, dass Art. 2 der Richtlinie 2004/18 es nicht verwehrt, die Angebote in einzelnen Punkten zu berichtigen oder zu ergänzen, insbesondere wegen einer offensichtlich gebotenen bloßen Klarstellung oder zur Behebung offensichtlicher sachlicher Fehler (Urteile vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz, C-324/14, EU:C:2016:214, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 4. Mai 2017, Esaprojekt, C-387/14, EU:C:2017:338, Rn. 38).

  • EuGH, 04.05.2017 - C-387/14

    Esaprojekt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 14.09.2017 - C-223/16
    Rn. 33 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die öffentlichen Auftraggeber nach dem 46. Erwägungsgrund und Art. 2 der Richtlinie 2004/18 gehalten sind, alle Wirtschaftsteilnehmer gleich und nicht diskriminierend sowie in transparenter Weise zu behandeln (…Urteile vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz, C-324/14, EU:C:2016:214, Rn. 60, und vom 4. Mai 2017, Esaprojekt, C-387/14, EU:C:2017:338, Rn. 35).

    Dieses Gebot verlangt, dass alle Bedingungen und Modalitäten des Vergabeverfahrens in der Bekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen klar, genau und eindeutig formuliert sind, damit, erstens, alle durchschnittlich fachkundigen Bieter bei Anwendung der üblichen Sorgfalt ihre genaue Bedeutung verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können und, zweitens, der Auftraggeber imstande ist, tatsächlich zu überprüfen, ob die Angebote der Bieter die für den betreffenden Auftrag geltenden Kriterien erfüllen (…Urteile vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz, C-324/14, EU:C:2016:214, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 4. Mai 2017, Esaprojekt, C-387/14, EU:C:2017:338, Rn. 36).

    Daraus folgt, dass der öffentliche Auftraggeber von einem Bewerber, dessen Angebot seiner Auffassung nach ungenau ist oder nicht den in den Verdingungsunterlagen enthaltenen technischen Spezifikationen entspricht, keine Erläuterungen verlangen darf (…Urteile vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz, C-324/14, EU:C:2016:214, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 4. Mai 2017, Esaprojekt, C-387/14, EU:C:2017:338, Rn. 37).

    Rn. 36 Der Gerichtshof hat allerdings präzisiert, dass Art. 2 der Richtlinie 2004/18 es nicht verwehrt, die Angebote in einzelnen Punkten zu berichtigen oder zu ergänzen, insbesondere wegen einer offensichtlich gebotenen bloßen Klarstellung oder zur Behebung offensichtlicher sachlicher Fehler (…Urteile vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz, C-324/14, EU:C:2016:214, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 4. Mai 2017, Esaprojekt, C-387/14, EU:C:2017:338, Rn. 38).

  • EuGH, 10.10.2013 - C-94/12

    Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 14.09.2017 - C-223/16
    Rn. 29 Nach ständiger Rechtsprechung räumen Art. 47 Abs. 2 und Art. 48 Abs. 3 der Richtlinie 2004/18 jedem Wirtschaftsteilnehmer das Recht ein, sich für einen bestimmten Auftrag auf die Kapazitäten anderer Unternehmen - ungeachtet des Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen - zu stützen, sofern er gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber den Nachweis erbringt, dass ihm die für die Ausführung dieses Auftrags erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (Urteil vom 10. Oktober 2013, Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino, C-94/12, EU:C:2013:646, Rn. 29).

    Der Gerichtshof hat überdies ausdrücklich auf die Möglichkeit eines Wirtschaftsteilnehmers hingewiesen, zur Ausführung eines Auftrags - gegebenenfalls über seine eigenen Mittel hinaus - Mittel einzusetzen, die einem oder mehreren anderen Unternehmen gehören (Urteil vom 10. Oktober 2013, Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino, C-94/12, EU:C:2013:646, Rn. 30 und 32).

    Außerdem ist diese Auslegung auch geeignet, kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erleichtern, was mit der Richtlinie 2004/18, wie sich aus ihrem 32. Erwägungsgrund ergibt, ebenfalls beabsichtigt ist (vgl. Urteil vom 10. Oktober 2013, Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino, C-94/12, EU:C:2013:646, Rn. 34).

  • EuGH, 13.04.2010 - C-91/08

    Wall - Dienstleistungskonzessionen - Vergabeverfahren - Transparenzgebot - …

    Auszug aus EuGH, 14.09.2017 - C-223/16
    Rn. 38 Darüber hinaus hat der Gerichtshof auf dem Gebiet der Konzessionsverträge entschieden, dass ein Wechsel des Nachunternehmers, auch wenn diese Möglichkeit im Vertrag vorgesehen ist, in Ausnahmefällen eine substanzielle Änderung eines der wesentlichen Bestandteile des Konzessionsvertrags darstellen kann, wenn die Heranziehung eines Nachunternehmers anstelle eines anderen unter Berücksichtigung der besonderen Merkmale der betreffenden Leistung ein ausschlaggebendes Element für den Abschluss des Vertrags war (Urteil vom 13. April 2010, Wall, C-91/08, EU:C:2010:182, Rn. 39).
  • EuGH, 08.05.2014 - C-161/13

    Idrodinamica Spurgo Velox u.a. - Öffentliche Aufträge - Wassersektor - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 14.09.2017 - C-223/16
    In diesem Fall wären die im nationalen Recht zur Behebung dieser Unregelmäßigkeit vorgesehenen einschlägigen Maßnahmen anzuwenden, die bis hin zur Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens gehen können (Urteil vom 8. Mai 2014, 1drodinamica Spurgo Velox u. a., C-161/13, EU:C:2014:307, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.07.2014 - C-213/13

    Impresa Pizzarotti - Vorabentscheidungsersuchen - Öffentliche Bauaufträge - …

    Auszug aus EuGH, 14.09.2017 - C-223/16
    Unanwendbar sind hingegen die Bestimmungen einer Richtlinie, deren Umsetzungsfrist nach diesem Zeitpunkt abgelaufen ist (Urteile vom 10. Juli 2014, 1mpresa Pizzarotti, C-213/13, EU:C:2014:2067, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz, C-324/14, EU:C:2016:214, Rn. 83).
  • EuGH, 25.10.2018 - C-413/17

    Roche Lietuva - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge über die …

    Rn. 18 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist jedoch grundsätzlich diejenige Richtlinie anwendbar, die zu dem Zeitpunkt gilt, zu dem der öffentliche Auftraggeber die Art des durchzuführenden Verfahrens auswählt und endgültig entscheidet, ob die Verpflichtung zu einem vorherigen Aufruf zum Wettbewerb für die Vergabe eines öffentlichen Auftrags besteht (Urteil vom 14. September 2017, Casertana Costruzioni, C-223/16, EU:C:2017:685, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.06.2024 - C-737/22

    BibMedia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vergabe öffentlicher Bauaufträge, …

    Dieser Grundsatz verlangt, dass die Bedingungen und Modalitäten des Vergabeverfahrens in der Bekanntmachung oder in den Vergabebedingungen klar, genau und eindeutig formuliert sind, damit, erstens, alle durchschnittlich fachkundigen Bieter bei Anwendung der üblichen Sorgfalt ihre genaue Bedeutung verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können und, zweitens, der Auftraggeber imstande ist, tatsächlich zu überprüfen, ob die Angebote der Bieter die für den betreffenden Auftrag geltenden Kriterien erfüllen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. September 2017, Casertana Costruzioni, C-223/16, EU:C:2017:685, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 32 Im Rahmen eines Vergabeverfahrens stehen diese Grundsätze der Gleichbehandlung und der Transparenz jeglicher Verhandlung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und einem Bieter entgegen, was bedeutet, dass ein eingereichtes Angebot grundsätzlich nicht mehr geändert werden kann, und zwar weder auf Betreiben des öffentlichen Auftraggebers noch auf Betreiben des Bieters (Urteile vom 14. September 2017, Casertana Costruzioni, C-223/16, EU:C:2017:685, Rn. 35, …sowie vom 3. Juni 2021, Rad Service u. a., C-210/20, EU:C:2021:445, Rn. 43).

  • VK Bund, 11.03.2022 - VK 1-23/22

    Neubau, Putz- und Stuckarbeiten

    Solche Nachbesserungen des Angebotsinhalts sind vergaberechtlich unzulässig, weil sie den Grundsätzen der Gleichbehandlung und Transparenz widersprechen (EuGH, Urteil vom 14. September 2017, Rs. C-223/16 m.w.N.; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 21. April 2017, Verg 2/17).
  • VK Bund, 23.07.2024 - VK 1-64/24

    Mangelhafte Referenzen sind keine fehlenden Unterlagen!

    Nachbesserungen des Angebotsinhalts sind vergaberechtlich unzulässig, weil sie den Grundsätzen der Gleichbehandlung und Transparenz widersprechen (vgl. EuGH, Urteil vom 14. September 2017 - C-223/16).
  • EuGH, 01.08.2025 - C-422/23

    Richterliche Unabhängigkeit: Die Verpflichtung von Richtern am polnischen …

    Rn. 103 Einleitend ist zunächst darauf hinzuweisen, dass grundsätzlich diejenige Richtlinie anwendbar ist, die zu dem Zeitpunkt gilt, zu dem der öffentliche Auftraggeber die Art des durchzuführenden Verfahrens auswählt und endgültig entscheidet, ob die Verpflichtung zu einem vorherigen Aufruf zum Wettbewerb für die Vergabe eines öffentlichen Auftrags besteht (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Oktober 2000, Kommission/Frankreich, C-337/98, EU:C:2000:543, Rn. 37…, vom 10. Juli 2014, 1mpresa Pizzarotti, C-213/13, EU:C:2014:2067, Rn. 31, und vom 14. September 2017, Casertana Costruzioni, C-223/16, EU:C:2017:685, Rn. 21).
  • EuGH, 08.02.2018 - C-144/17

    Lloyd's of London - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Art. …

    Unanwendbar sind hingegen die Bestimmungen einer Richtlinie, deren Umsetzungsfrist nach diesem Zeitpunkt abgelaufen ist (vgl. u. a. Urteil vom 14. September 2017, Casertana Costruzioni, C-223/16, EU:C:2017:685, Rn. 21).
  • VK Bund, 08.08.2024 - VK 1-64/24
    Nachbesserungen des Angebotsinhalts sind vergaberechtlich unzulässig, weil sie den Grundsätzen der Gleichbehandlung und Transparenz widersprechen (vgl. EuGH, Urteil vom 14. September 2017 - C-223/16).
  • EuGH, 09.07.2026 - C-888/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2014/24/EU - …

    Rn. 69 Aus diesen Grundsätzen ergibt sich jedoch, dass die Bedingungen und Modalitäten des Vergabeverfahrens in der Auftragsbekanntmachung oder den Spezifikationen klar, genau und eindeutig formuliert sein müssen und dass zwischen dem betreffenden öffentlichen Auftraggeber und einem Bieter grundsätzlich keine Verhandlungen stattfinden dürfen, so dass ein eingereichtes Angebot grundsätzlich nicht mehr geändert werden kann und der öffentliche Auftraggeber von einem Bieter, dessen Angebot seiner Auffassung nach ungenau ist oder nicht den Spezifikationen entspricht, keine Erläuterungen verlangen darf (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. September 2017, Casertana Costruzioni, C-223/16, EU:C:2017:685, Rn. 35…, vom 17. Juni 2021, Simonsen & Weel, C-23/20, EU:C:2021:490, Rn. 61, …und vom 13. Juni 2024, BibMedia, C-737/22, EU:C:2024:495, Rn. 31 und 32 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • VK Sachsen, 25.04.2023 - 1/SVK/010-23

    Ungenügende Referenz fehlt nicht!

    Solche Nachbesserungen des Angebotsinhalts sind vergaberechtlichunzulässig, weil sie den Grundsätzen der Gleichbehandlung und Transparenz widersprechen (EuGH, Urteil vom 14. September 2017 - C-223/16 -, m. w. N.; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 21. April 2017 - Verg 2/17).
  • EuGH, 05.02.2026 - C-810/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2014/23/EU - …

    Rn. 42 Da der Preis in der Regel das entscheidende Zuschlagskriterium in einer Ausschreibung darstellt, wird, wenn der öffentliche Auftraggeber eine Änderung des im ursprünglichen Angebot eines einzelnen Bieters angebotenen Preises berücksichtigt, dieser gegenüber seinen Mitbewerbern begünstigt, was den Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter verletzt (…Urteil vom 25. April 1996, Kommission/Belgien, C-87/94, EU:C:1996:161, Rn. 54 und 56), der in Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2014/23 garantiert ist, und den gesunden und effektiven Wettbewerb verzerrt (vgl. entsprechend Urteil vom 14. September 2017, Casertana Costruzioni, C-223/16, EU:C:2017:685, Rn. 40).
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   Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2017 - C-223/16   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11.05.2017 - C-223/16 (https://dejure.org/2017,14189)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11. Mai 2017 - C-223/16 (https://dejure.org/2017,14189)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Casertana Costruzioni

    Vergabe öffentlicher Aufträge - Art. 47 Abs. 2 und Art. 48 Abs. 3 der Richtlinie 2004/18/EG - Art. 63 der Richtlinie 2014/24/EU - Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen durch Bieter - Nationale Rechtsvorschriften, nach denen ein Bieter, der die Kapazitäten ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Casertana Costruzioni

    Vergabe öffentlicher Aufträge - Art. 47 Abs. 2 und Art. 48 Abs. 3 der Richtlinie 2004/18/EG - Art. 63 der Richtlinie 2014/24/EU - Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen durch Bieter - Nationale Rechtsvorschriften, nach denen ein Bieter, der die Kapazitäten ...

  • Reguvis VergabePortal - Veris
  • ams-rae.de

    Die Art. 47 und 48 der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (24)

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2009 - C-91/08

    Wall - Allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - Dienstleistungskonzession …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2017 - C-223/16
    Rn. 53 Erstens hat der Gerichtshof im Urteil Wall entschieden, dass "[e]in Wechsel des Nachunternehmers …, auch wenn diese Möglichkeit im Vertrag vorgesehen ist, in Ausnahmefällen eine solche Änderung eines der wesentlichen Bestandteile des Konzessionsvertrags darstellen [kann], wenn die Heranziehung eines Nachunternehmers anstelle eines anderen unter Berücksichtigung der besonderen Merkmale der betreffenden Leistung ein ausschlaggebendes Element für den Abschluss des Vertrags war"{FN-VERWEIS:21}.

    Rn. 55 Die Erwägungen des Gerichtshofs im Urteil Wall gelten erst recht vorliegenden Fall.

    {FN:21} Urteil vom 13. April 2010, Wall (C-91/08, EU:C:2010:182, Rn. 39).

    {FN:23} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Wall (C-91/08, EU:C:2009:659, Nrn. 63 und 67).

  • EuGH, 10.10.2013 - C-94/12

    Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2017 - C-223/16
    {FN:12} Urteil vom 10. Oktober 2013, Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino (C-94/12, EU:C:2013:646, Rn. 29).

    {FN:28} Vgl. beispielsweise Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino (C-94/12, EU:C:2013:130, Nr. 33).

    {FN:31} Urteil vom 10. Oktober 2013, Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino (C-94/12, EU:C:2013:646, Rn. 30 bis 32).

  • EuGH, 07.04.2016 - C-324/14

    Partner Apelski Dariusz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2017 - C-223/16
    {FN:6} Urteil vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz (C-324/14, EU:C:2016:214, Rn. 92).

    {FN:15} Vgl. Urteile vom 10. Oktober 2013, Manova (…C-336/12, EU:C:2013:647, Rn. 31), und vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz (C-324/14, EU:C:2016:214, Rn. 62).

  • EuGH, 24.05.2016 - C-396/14

    MT Højgaard und Züblin - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2017 - C-223/16
    {FN:13} Vgl. hierzu entsprechend Urteil vom 24. Mai 2016, MT Højgaard und Züblin (C-396/14, EU:C:2016:347, Rn. 35).

    {FN:25} Vgl. entsprechend Urteil vom 24. Mai 2016, MT Højgaard und Züblin (C-396/14, EU:C:2016:347, Rn. 43 und 44).

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2005 - C-212/04

    Adeneler u.a. - Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung des nationalen Rechts …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2017 - C-223/16
    {FN:10} Urteil vom 4. Juli 2006, Adeneler u. a. (C-212/04, EU:C:2006:443, Rn. 115).

    {FN:11} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs in der Rechtssache Hansa Fleisch Ernst Mundt (C-156/91, EU:C:1992:279, Nr. 23), Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano in der Rechtssache Mangold (C-144/04, EU:C:2005:420, Nr. 120) und Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Adeneler u. a. (C-212/04, EU:C:2005:654, Nrn. 42 ff.).

  • EuGH, 04.07.2006 - C-212/04

    DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2017 - C-223/16
    {FN:10} Urteil vom 4. Juli 2006, Adeneler u. a. (C-212/04, EU:C:2006:443, Rn. 115).
  • EuGH, 04.05.2016 - C-346/14

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 4 Abs. 3 …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2017 - C-223/16
    Vgl. zuletzt auch Urteil vom 4. Mai 2016, Kommission/Österreich (C-346/14, EU:C:2016:322, Rn. 50).
  • EuGH, 10.07.2014 - C-213/13

    Impresa Pizzarotti - Vorabentscheidungsersuchen - Öffentliche Bauaufträge - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2017 - C-223/16
    {FN:5} Vgl. Urteil vom 10. Juli 2014, 1mpresa Pizzarotti (C-213/13, EU:C:2014:2067, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.04.2010 - C-91/08

    Wall - Dienstleistungskonzessionen - Vergabeverfahren - Transparenzgebot - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2017 - C-223/16
    {FN:21} Urteil vom 13. April 2010, Wall (C-91/08, EU:C:2010:182, Rn. 39).
  • EuGH, 26.03.2015 - C-601/13

    Ambisig - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2017 - C-223/16
    In Bezug auf die Richtlinie 2014/24 vgl. Urteile vom 26. März 2015, Ambisig (C-601/13, EU:C:2015:204, Rn. 24), und vom 2. Juni 2016, Pizzo (…C-27/15, EU:C:2016:404, Rn. 31).
  • EuGH, 18.12.1997 - C-129/96

    DIE MITGLIEDSTAATEN DÜRFEN WÄHREND DER FRIST FÜR DIE UMSETZUNG EINER RICHTLINIE …

  • EuGH, 29.03.2012 - C-599/10

    Der öffentliche Auftraggeber muss, wenn der Preis eines aufgrund einer …

  • EuGH, 10.10.2013 - C-336/12

    Manova - Vorabentscheidungsersuchen - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …

  • EuGH, 13.12.2012 - C-465/11

    Forposta und ABC Direct Contact - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 45 Abs. 2 …

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2005 - C-144/04

    Mangold - Richtlinie 1999/70/EG - Befristete Arbeitsverträge- Einschränkungen - …

  • EuGH, 17.10.2013 - C-203/12

    Billerud Karlsborg und Billerud Skärblacka - Richtlinie 2003/87/EG - System für …

  • EuGH, 02.06.2016 - C-27/15

    Pizzo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …

  • EuGH, 10.11.1992 - C-156/91

    Hansa Fleisch / Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg

  • EuGH, 06.11.2014 - C-42/13

    Cartiera dell'Adda - Öffentliche Aufträge - Grundsätze der Gleichbehandlung und …

  • EuGH, 08.05.2014 - C-161/13

    Idrodinamica Spurgo Velox u.a. - Öffentliche Aufträge - Wassersektor - Richtlinie …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2010 - C-160/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG …

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2016 - C-387/14

    Esaprojekt - Richtlinie 2004/18/EG - Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2013 - C-94/12

    Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino - Richtlinie 2004/18/EG - Vergabe …

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.1992 - C-156/91

    Hansa Fleisch Ernst Mundt GmbH & Co. KG gegen Landrat des Kreises …

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