Rechtsprechung
EuGH, 30.04.1991 - C-239/90 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- EU-Kommission
SCP Boscher u.a. / British Motors Wright u.a.
Maßnahme gleicher Wirkung - Freier Dienstleistungsverkehr - Luxus- und Gebrauchtfahrzeuge - Verkauf im Wege der öffentlichen Versteigerung
- EU-Kommission
SCP Boscher u.a. / British Motors Wright u.a.
- Wolters Kluwer
Regelung der Verkäufe im Wege der öffentlichen Versteigerung; Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen in öffentlichen Versteigerungen; Freier Dienstleistungsverkehr in der Gemeinschaft
- Judicialis
EWGV Art. 177; ; EWGV Art. 59; ; EWGV Art. 30; ; EWGV Art. 36
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Freier Dienstleistungsverkehr - Bestimmungen des Vertrages - Anwendungsbereich - Regelung für den Verkauf von Waren, die einem in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Händler gehören - Ausschluß - Geltung der Bestimmungen über den freien Warenverkehr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Grundfall: Geschriebene Rechtfertigungsgründe
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Maßnahme gleicher Wirkung - Freier Dienstleistungsverkehr - Luxus- und Gebrauchtfahrzeuge - Verkauf im Wege der öffentlichen Versteigerung.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1991 - C-239/90
- EuGH, 30.04.1991 - C-239/90
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 07.03.1990 - 362/88
GB-INNO-BM / Confédération du Commerce Luxembourgeois
Auszug aus EuGH, 30.04.1991 - C-239/90
14 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 286/81, Oosthök, Slg. 1982, 4575, und vom 7. März 1990 in der Rechtssache C-362/88, GB-INNO, Slg. 1990, 667) ist es nicht auszuschließen, daß der für den betroffenen Unternehmer bestehende Zwang, sich entweder für die einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlicher Systeme der Werbung und Absatzförderung zu bedienen oder ein System, das er für besonders wirkungsvoll hält, aufzugeben, selbst dann ein Einfuhrhindernis darstellen kann, wenn eine solche Regelung unterschiedslos für inländische und eingeführte Erzeugnisse gilt. - EuGH, 11.07.1974 - 8/74
Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen
Auszug aus EuGH, 30.04.1991 - C-239/90
13 Nach der durch das Urteil vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74 (Dassonville, Slg. 1974, 837) begründeten Rechtsprechung betrifft das in Artikel 30 EWG-Vertrag niedergelegte Verbot von Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmässige Beschränkungen jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern. - EuGH, 15.12.1982 - 286/81
Oosthoek
Auszug aus EuGH, 30.04.1991 - C-239/90
14 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 286/81, Oosthök, Slg. 1982, 4575, und vom 7. März 1990 in der Rechtssache C-362/88, GB-INNO, Slg. 1990, 667) ist es nicht auszuschließen, daß der für den betroffenen Unternehmer bestehende Zwang, sich entweder für die einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlicher Systeme der Werbung und Absatzförderung zu bedienen oder ein System, das er für besonders wirkungsvoll hält, aufzugeben, selbst dann ein Einfuhrhindernis darstellen kann, wenn eine solche Regelung unterschiedslos für inländische und eingeführte Erzeugnisse gilt.
- EuGH, 28.02.1984 - 247/81
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 30.04.1991 - C-239/90
15 Ferner hat der Gerichtshof entschieden, daß eine Regelung, die den in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Unternehmen die zusätzlichen Kosten auferlegt, die die Verpflichtung, sich eines Vertreters im Einfuhrmitgliedstaat zu bedienen, mit sich bringt, als Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmässige Beschränkung anzusehen ist (Urteile vom 2. März 1983 in der Rechtssache 155/82, Kommission/Belgien, Slg. 1983, 531, und vom 28. Februar 1984 in der Rechtssache 247/81, Kommission/Deutschland, Slg. 1984, 1111). - EuGH, 02.03.1983 - 155/82
Kommission / Belgien
Auszug aus EuGH, 30.04.1991 - C-239/90
15 Ferner hat der Gerichtshof entschieden, daß eine Regelung, die den in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Unternehmen die zusätzlichen Kosten auferlegt, die die Verpflichtung, sich eines Vertreters im Einfuhrmitgliedstaat zu bedienen, mit sich bringt, als Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmässige Beschränkung anzusehen ist (Urteile vom 2. März 1983 in der Rechtssache 155/82, Kommission/Belgien, Slg. 1983, 531, und vom 28. Februar 1984 in der Rechtssache 247/81, Kommission/Deutschland, Slg. 1984, 1111). - EuGH, 16.05.1989 - 382/87
Buet u.a. / Ministère public
Auszug aus EuGH, 30.04.1991 - C-239/90
Im Urteil vom 16. Mai 1989 in der Rechtssache 382/87 (Büt, Slg. 1989, 1235) hat der Gerichtshof ferner festgestellt, daß dies erst recht gilt, wenn die fragliche Regelung es dem betroffenen Wirtschaftsteilnehmer nicht verwehrt, sich eines Systems der Werbung zu bedienen, sondern ihm die Möglichkeit nimmt, eine Vertriebsmethode anzuwenden.
- EuGH, 26.05.2005 - C-20/03
Burmanjer u.a. - Freier Warenverkehr - Artikel 28 EG - Maßnahmen gleicher Wirkung …
7 bis 9, vom 30. April 1991 in der Rechtssache C-239/90, Boscher, Slg. 1991, I-2023, Randnrn.Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes unterliegt eine solche Regelung grundsätzlich den Vertragsbestimmungen über den freien Warenverkehr und nicht denjenigen über den freien Dienstleistungsverkehr (vgl. in diesem Sinne Urteil Boscher, Randnrn.
- EuGH, 13.01.2000 - C-254/98
TK-Heimdienst
Gegen dieses Ergebnis spreche allerdings, daß § 53a GewO möglicherweise eine verschleierte Beschränkung darstelle (vgl. insbesondere die Urteile vom 27. Mai 1986 in den Rechtssachen 87/85 und 88/85, Legia und Gyselinx, Slg. 1986, 1707, und vom 30. April 1991 in der Rechtssache C-239/90, Boscher, Slg. 1991, I-2023). - Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2010 - C-145/09
Tsakouridis - Richtlinie 2004/38/EG - Freizügigkeit - Unionsbürger - …
23 - Vgl. Urteil vom 30. April 1991, Boscher (C-239/90, Slg. 1991, I-2023).39 - Vgl. insbesondere zum freien Warenverkehr Urteil Boscher (Randnrn. 22 und 23), zum freien Dienstleistungsverkehr Urteil Omega (Randnr. 36) und zur Freizügigkeit Urteil Oteiza Olazabal (Randnr. 43).
- Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-292/92
Ruth Hünermund und andere gegen Landesapothekerkammer Baden-Württemberg. - Freier …
Vgl. weiter Urteil vom 16. Mai 1989 in der Rechtssache 382/87 (Buet, Slg. 1989, 1235), Urteile vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-369/88 (Delattre, Slg. 1991, I-1487) und in der Rechtssache C-60/89 (Monteil und Samanni, Slg. 1991, I-1547), Urteil vom 30. April 1991 in der Rechtssache C-239/90 (Boscher, Slg. 1991, I-2023) und Urteil vom 25. Mai 1993 (…Société Laboratoire de Prothèses Oculaires, a. a. O.). - Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2015 - C-554/13
Zh. und O. - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie …
Der Gerichtshof hat anerkannt, dass der Begriff öffentliche Ordnung u. a. die Verhütung von Gewalt in Ballungsgebieten (Urteil Bonsignore, 67/74, EU:C:1975:34), die Bekämpfung des Handels mit gestohlenen Kraftfahrzeugen (Urteil Boscher, C-239/90, EU:C:1991:180), den Schutz des Münzrechts (Urteil Thompson u. a., 7/78, EU:C:1978:209), die Achtung der Menschenwürde (Urteil Omega, C-36/02, EU:C:2004:614) und die Rechtfertigung von Maßnahmen, die eine Ausnahme vom Recht auf Freizügigkeit der eigenen Staatsangehörigen des Mitgliedstaats darstellen (Urteil Aladzhov, C-434/10, EU:C:2011:750), umfasst. - Generalanwalt beim EuGH, 26.11.1996 - C-157/94
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande. - …
(24) - Vgl. z. B. Urteile vom 11. Juli 1985 in den verbundenen Rechtssachen 60/84 und 61/84 (Cinéthèque, Slg. 1985, 2605, Randnr. 10) und vom 30. April 1991 in der Rechtssache C-239/90 (Boscher, Slg. 1991, I-2023, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-65/16
Istanbul Lojistik
57 In diesem Sinne hat der Gerichtshof in den Urteilen vom 17. Juni 1987, Kommission/Italien (…154/85, EU:C:1987:292, Rn. 13 und 14), und vom 30. April 1991, Boscher (C-239/90, EU:C:1991:180, Rn. 23), nicht ausgeschlossen, dass das Ziel, den Verkauf gestohlener Gegenstände zu verhindern, aus Gründen der öffentlichen Ordnung im Sinne von Art. 36 AEUV gerechtfertigt sein kann, auch wenn er festgestellt hat, dass die streitigen Maßnahmen gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstießen. - Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-265/06
Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG - …
30 - Urteile vom 17. Juni 1987, Kommission/Italien (154/85, Slg. 1987, 2717, Randnrn. 13 ff.), und vom 30. April 1991, Boscher (C-239/90, Slg. 1991, I-2023, Randnr. 23). - Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1994 - C-401/92
Strafverfahren gegen Tankstation 't Heukske vof und J. B. E. Boermans. - Freier …
Beispiele für Urteile, die wie das Urteil Keck und Mithouard unterschiedslos geltende nationale Maßnahmen betreffen, die Absatzmethoden beschränken, sind die Urteile vom 16. Mai 1989 in der Rechtssache 382/87 (Büt, Slg. 1989, 1235 ° Kundenwerbung an der Haustür), vom 30. April 1991 in der Rechtssache C-239/90 (Boscher, Slg. 1991, I-2023 ° Verpflichtung zur Eintragung in das Handelsregister bei öffentlichen Verkäufen). - Generalanwalt beim EuGH, 04.04.1995 - C-391/92
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. - Freier …
(14) ° Urteil vom 31. März 1982 in der Rechtssache 75/81 (Blesgen, Slg. 1982, 1211); Urteil vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 286/81 (Oosthök' s Uitgeversmaatschappij, Slg. 1982, 4575); Urteil vom 7. März 1990 in der Rechtssache C-362/88 (GB-INNO-BM, Slg. 1990, I-667); Urteil vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-369/88, a. a. O.; Urteil vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-60/89, a. a. O.; Urteil vom 30. April 1991 in der Rechtssache C-239/90 (Boscher, Slg. 1991, I-2023); Urteil vom 25. Juli 1991 in den verbundenen Rechtssachen C-1/90 und C-176/90 (Aragonesa de Publicidad Exterior, Slg. 1991, I-4151); Urteil vom 25. Mai 1993 in der Rechtssache C-271/92 (Laboratoire de prothèses oculaires, Slg. 1993, I-2899); Urteil vom 2. Februar 1994 in der Rechtssache C-315/92 (Clinique Laboratoires, Slg. 1994, I-317). - Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1992 - 306/88
Rochdale Borough Council gegen Stewart John Anders.
- Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1995 - C-63/94
Groupement national des négociants en pommes de terre de Belgique gegen ITM …
- VGH Bayern, 09.05.2012 - 10 CS 12.243
(Aufenthaltsrecht drittstaatsangehöriger Familienangehöriger von Unionsbürgern)
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1991 - C-239/90 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
SCP Boscher, Studer et Fromentin gegen SA British Motors Wright und andere.
Maßnahme gleicher Wirkung - Freier Dienstleistungsverkehr - Luxus- und Gebrauchtfahrzeuge - Verkauf im Wege der öffentlichen Versteigerung
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1991 - C-239/90
- EuGH, 30.04.1991 - C-239/90
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 28.02.1984 - 247/81
Kommission / Deutschland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1991 - C-239/90
7-9), oder wenn man ihn verpflichtet, einen in dem Land, in dem der Verkauf stattfindet, ansässigen Vertreter zu haben (Urteil vom 26. Februar 1984 in der Rechtssache 247/87, Kommission/Deutschland, Slg. 1984, 1111, Randnr. 4). - EuGH, 07.05.1985 - 18/84
Kommission / Frankreich
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1991 - C-239/90
Selbst wenn man als weitere Auswirkung der Beschränkung der Verkäufe auch ein Hemmnis für die Dienstleistung des Auktionators erkennen könnte, wäre dies jedenfalls ein Hemmnis, das durch die Beschränkungen der Verkäufe und somit der Wareneinfuhr absorbiert wird (Urteil vom 7. Mai 1985 in der Rechtssache 18/84, Kommission/Frankreich, Slg. 1985, 1339, Randnr. 12; Urteil vom 11. Juli 1985 in den verbundenen Rechtssachen 60/84 und 61/84, Cinéthèque, Slg. 1985, 2605, Randnrn. - EuGH, 11.07.1985 - 60/84
Cinéthèque / Fédération nationale des cinémas français
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1991 - C-239/90
Selbst wenn man als weitere Auswirkung der Beschränkung der Verkäufe auch ein Hemmnis für die Dienstleistung des Auktionators erkennen könnte, wäre dies jedenfalls ein Hemmnis, das durch die Beschränkungen der Verkäufe und somit der Wareneinfuhr absorbiert wird (Urteil vom 7. Mai 1985 in der Rechtssache 18/84, Kommission/Frankreich, Slg. 1985, 1339, Randnr. 12; Urteil vom 11. Juli 1985 in den verbundenen Rechtssachen 60/84 und 61/84, Cinéthèque, Slg. 1985, 2605, Randnrn. - EuGH, 17.06.1987 - 154/85
Kommission / Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1991 - C-239/90
Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß der Gerichtshof in seinem Urteil vom 17. Juni 1987 in der Rechtssache 154/85 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 2735, Randnrn. 13 und 14) ein entsprechendes Vorbringen zurückgewiesen hat. - EuGH, 16.05.1989 - 382/87
Buet u.a. / Ministère public
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1991 - C-239/90
Nun hat der Gerichtshof bereits dargelegt, daß es sich jeweils um Fälle von Einfuhrhemmnissen handelt, wenn einem Wirtschaftsteilnehmer aus einem anderen Mitgliedstaat die Anwendung eines wirksamen Verkaufssystems verboten wird (zuletzt im Urteil vom 16. Mai 1989 in der Rechtssache 382/87, Büt, Slg. 1989, 1235, Randnrn.