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Rechtsprechung
   EuGH, 06.11.2008 - C-248/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,17686
EuGH, 06.11.2008 - C-248/07 (https://dejure.org/2008,17686)
EuGH, Entscheidung vom 06.11.2008 - C-248/07 (https://dejure.org/2008,17686)
EuGH, Entscheidung vom 06. November 2008 - C-248/07 (https://dejure.org/2008,17686)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Durchführungsverordnung zum Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 291 und 297 - Zolltarifliche Abgabenbegünstigung - Besondere Verwendung - Ausdruck 'Person, die die Waren für den freien Verkehr einführt oder einführen lässt' - Begriff 'Übertragung der Waren innerhalb ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 Art. 1a; ; Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 Art. 291; ; Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 Art. 297; ; Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92

  • Europäischer Gerichtshof

    Trespa International

    Durchführungsverordnung zum Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 291 und 297 - Zolltarifliche Abgabenbegünstigung - Besondere Verwendung - Ausdruck "Person, die die Waren für den freien Verkehr einführt oder einführen lässt" - Begriff "Übertragung der Waren innerhalb der ...

  • EU-Kommission PDF

    Trespa International

    Durchführungsverordnung zum Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 291 und 297 - Zolltarifliche Abgabenbegünstigung - Besondere Verwendung - Ausdruck "Person, die die Waren für den freien Verkehr einführt oder einführen lässt" - Begriff "Übertragung der Waren innerhalb der ...

  • EU-Kommission

    Trespa International

    Durchführungsverordnung zum Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 291 und 297 - Zolltarifliche Abgabenbegünstigung - Besondere Verwendung - Ausdruck ‚Person, die die Waren für den freien Verkehr einführt oder einführen lässt‘ - Begriff ‚Übertragung der ...

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Art. 291 Abs. 1, 297 Abs. 1 der Durchführungsverordnung Nr. 2454/93/EWG zum Zollkodex in der durch die Verordnung Nr. 89/97/EG geänderten Fassung (VO Nr. 2454/93/EWG); Begriff der "Person, die die Waren einführt oder einführen lässt" in Art. 291 Abs. 1 VO ...

  • datenbank.nwb.de

    Begriff der Person, die Waren einführt oder einführen lässt - Begriff der Übertragung der Waren innerhalb der Gemeinschaft - Begriff des Übernehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Trespa International

    Durchführungsverordnung zum Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 291 und 297 - Zolltarifliche Abgabenbegünstigung - Besondere Verwendung - Ausdruck "Person, die die Waren für den freien Verkehr einführt oder einführen lässt" - Begriff "Übertragung der Waren innerhalb der ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hof van beroep te Antwerpen (Belgien) eingereicht am 23. Mai 2007 -Trespa International B.V. / Nova Haven- en Vervoerbedrijf N.V. und Meadwestvaco Europe B.V.B.A.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung der Art. 1a, 291 und 297 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. L 253, S. 1) - Begriff der "Übertragung ...

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF …

    Auszug aus EuGH, 06.11.2008 - C-248/07
    Rn. 32 Insoweit ist daran zu erinnern, dass im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten nach Art. 234 EG es allein Sache des mit dem Rechtsstreit befassten nationalen Gerichts ist, in dessen Verantwortungsbereich die zu erlassende gerichtliche Entscheidung fällt, im Hinblick auf die Besonderheiten der bei ihm anhängigen Rechtssache sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung zum Erlass seines Urteils als auch die Erheblichkeit der dem Gerichtshof von ihm vorgelegten Fragen zu beurteilen (vgl. u. a. Urteile vom 22. November 2005, Mangold, C-144/04, Slg. 2005, I-9981, Randnr. 34, vom 14. Dezember 2006, Confederación Española de Empresarios de Estaciones de Servicio, C-217/05, Slg. 2006, I-11987, Randnr. 16, und vom 18. Juli 2007, Lucchini, C-119/05, Slg. 2007, I-6199, Randnr. 43).
  • EuGH, 16.06.2005 - C-105/03

    DER GERICHTSHOF BEJAHT DIE ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER …

    Auszug aus EuGH, 06.11.2008 - C-248/07
    Diese Vermutung der Erheblichkeit kann nur in Ausnahmefällen ausgeräumt werden, und zwar dann, wenn die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Juni 2005, Pupino, C-105/03, Slg. 2005, I-5285, Randnr. 30, und vom 28. Juni 2007, Dell'Orto, C-467/05, Slg. 2007, I-5557, Randnr. 40).
  • EuGH, 05.12.2006 - C-94/04

    DAS IN ITALIEN GELTENDE ABSOLUTE VERBOT, VON DEN MINDESTGEBÜHREN DER …

    Auszug aus EuGH, 06.11.2008 - C-248/07
    Rn. 33 Daraus folgt, dass eine Vermutung für die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefragen des nationalen Gerichts besteht, die es zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts in dem rechtlichen und sachlichen Rahmen stellt, den es in eigener Verantwortung festlegt und dessen Richtigkeit der Gerichtshof nicht zu prüfen hat (vgl. Urteile vom 15. Mai 2003, Salzmann, C-300/01, Slg. 2003, I-4899, Randnr. 31, und vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a., C-94/04 und C-202/04, Slg. 2006, I-11421, Randnr. 25).
  • EuGH, 18.07.2007 - C-119/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER RECHTSKRAFT …

    Auszug aus EuGH, 06.11.2008 - C-248/07
    Rn. 32 Insoweit ist daran zu erinnern, dass im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten nach Art. 234 EG es allein Sache des mit dem Rechtsstreit befassten nationalen Gerichts ist, in dessen Verantwortungsbereich die zu erlassende gerichtliche Entscheidung fällt, im Hinblick auf die Besonderheiten der bei ihm anhängigen Rechtssache sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung zum Erlass seines Urteils als auch die Erheblichkeit der dem Gerichtshof von ihm vorgelegten Fragen zu beurteilen (vgl. u. a. Urteile vom 22. November 2005, Mangold, C-144/04, Slg. 2005, I-9981, Randnr. 34, vom 14. Dezember 2006, Confederación Española de Empresarios de Estaciones de Servicio, C-217/05, Slg. 2006, I-11987, Randnr. 16, und vom 18. Juli 2007, Lucchini, C-119/05, Slg. 2007, I-6199, Randnr. 43).
  • EuGH, 11.09.2008 - C-279/06

    CEPSA - Wettbewerb - Absprachen - Vereinbarungen zwischen Unternehmen -Art. 81 EG …

    Auszug aus EuGH, 06.11.2008 - C-248/07
    Eine solche Streitfrage fällt, wie im Übrigen jede Würdigung des dem Rechtsstreit zugrunde liegenden Sachverhalts, in die Zuständigkeit des nationalen Gerichts (vgl. Urteil vom 11. September 2008, CEPSA, C-279/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.12.2006 - C-217/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE KARTELLVERBOT FINDET AUF EINEN ALLEINVERTRIEBSVERTRAG …

    Auszug aus EuGH, 06.11.2008 - C-248/07
    Rn. 32 Insoweit ist daran zu erinnern, dass im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten nach Art. 234 EG es allein Sache des mit dem Rechtsstreit befassten nationalen Gerichts ist, in dessen Verantwortungsbereich die zu erlassende gerichtliche Entscheidung fällt, im Hinblick auf die Besonderheiten der bei ihm anhängigen Rechtssache sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung zum Erlass seines Urteils als auch die Erheblichkeit der dem Gerichtshof von ihm vorgelegten Fragen zu beurteilen (vgl. u. a. Urteile vom 22. November 2005, Mangold, C-144/04, Slg. 2005, I-9981, Randnr. 34, vom 14. Dezember 2006, Confederación Española de Empresarios de Estaciones de Servicio, C-217/05, Slg. 2006, I-11987, Randnr. 16, und vom 18. Juli 2007, Lucchini, C-119/05, Slg. 2007, I-6199, Randnr. 43).
  • EuGH, 15.05.2003 - C-300/01

    Salzmann - "Freier Kapitalverkehr - Artikel 73b EG-Vertrag (jetzt Artikel 56 EG) …

    Auszug aus EuGH, 06.11.2008 - C-248/07
    Rn. 33 Daraus folgt, dass eine Vermutung für die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefragen des nationalen Gerichts besteht, die es zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts in dem rechtlichen und sachlichen Rahmen stellt, den es in eigener Verantwortung festlegt und dessen Richtigkeit der Gerichtshof nicht zu prüfen hat (vgl. Urteile vom 15. Mai 2003, Salzmann, C-300/01, Slg. 2003, I-4899, Randnr. 31, und vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a., C-94/04 und C-202/04, Slg. 2006, I-11421, Randnr. 25).
  • EuGH, 28.06.2007 - C-467/05

    Dell'Orto - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - …

    Auszug aus EuGH, 06.11.2008 - C-248/07
    Diese Vermutung der Erheblichkeit kann nur in Ausnahmefällen ausgeräumt werden, und zwar dann, wenn die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Juni 2005, Pupino, C-105/03, Slg. 2005, I-5285, Randnr. 30, und vom 28. Juni 2007, Dell'Orto, C-467/05, Slg. 2007, I-5557, Randnr. 40).
  • EuGH, 13.07.1989 - 248/88

    Chimica del Friuli u.a. / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus EuGH, 06.11.2008 - C-248/07
    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Auslegung einer Art. 297 der Durchführungsverordnung vorausgegangenen, aber gleichlautenden Bestimmung ergibt sich, dass die Übertragung der Waren innerhalb der Gemeinschaft sowohl die Übertragung von einem Mitgliedstaat in einen anderen als auch diejenige innerhalb eines Mitgliedstaats betrifft (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juli 1989, Chimica del Friuli u. a., 248/88, 254/88 bis 258/88, 309/88 und 316/88, Slg. 1989, 2837, Tenor).
  • EuGH, 13.07.1989 - 258/88

    Auslegung des Artikels einer Verordnung

    Auszug aus EuGH, 06.11.2008 - C-248/07
    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Auslegung einer Art. 297 der Durchführungsverordnung vorausgegangenen, aber gleichlautenden Bestimmung ergibt sich, dass die Übertragung der Waren innerhalb der Gemeinschaft sowohl die Übertragung von einem Mitgliedstaat in einen anderen als auch diejenige innerhalb eines Mitgliedstaats betrifft (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juli 1989, Chimica del Friuli u. a., 248/88, 254/88 bis 258/88, 309/88 und 316/88, Slg. 1989, 2837, Tenor).
  • EuGH, 13.07.1989 - 309/88

    Auslegung des Artikels einer Verordnung

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2016 - C-115/15

    NA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 20 AEUV und 21 AEUV - Art. 13 Abs. 2 …

    {FN:5} - Vgl. in diesem Sinne Urteil Trespa International (C-248/07, EU:C:2008:607, Rn. 32).

    Vgl. auch, statt vieler, Urteile Pujante Rivera (…C-422/14, EU:C:2015:743, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung) sowie Trespa International (C-248/07, EU:C:2008:607, Rn. 33).

  • EuGH, 13.10.2022 - C-1/21

    Direktor na Direktsia "Obzhalvane i danachno-osiguritelna praktika" - Vorlage zur …

    Der Gerichtshof darf die Entscheidung über ein Ersuchen eines nationalen Gerichts nur dann verweigern, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile vom 6. November 2008, Trespa International, C-248/07, EU:C:2008:607, Rn. 33 …und vom 22. Februar 2022, Stichting Rookpreventie Jeugd u. a., C-160/20, EU:C:2022:101, Rn. 82).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2009 - C-478/07

    Budĕjovický Budvar - Geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen - …

    {FN:31} - Urteile vom 16. Juli 1992, Meilicke (C-83/91, Slg. 1992, I-4871, Randnr. 23), vom 18. März 2004, Siemens und ARGE Telekom (C-314/01, Slg. 2004, I-2549, Randnr. 34), vom 22. November 2005, Mangold (C-144/04, Slg. 2005, I-9981, Randnr. 34), vom 18. Juli 2007, Lucchini (C-119/05, Slg. 2007, I-6199, Randnr. 43), und vom 6. November 2008, Trespa International (C-248/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 32).
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