Rechtsprechung
| EuGH, 16.10.2008 - C-253/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Mit der Ausübung von Sport zusammenhängende Dienstleistungen - Sport ausübenden Personen erbrachte Dienstleistungen - Vereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit und juristischen Personen erbrachte Dienstleistungen - ...
- Judicialis
Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m
- Europäischer Gerichtshof
Canterbury Hockey Club und Canterbury Ladies Hockey Club
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Mit der Ausübung von Sport zusammenhängende Dienstleistungen - Dienstleistungen, die Sport ausübenden Personen erbracht werden - Dienstleistungen, die nicht eingetragenen Vereinigungen und juristischen Personen erbracht ...
- EU-Kommission
Canterbury Hockey Club und Canterbury Ladies Hockey Club
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Mit der Ausübung von Sport zusammenhängende Dienstleistungen - Dienstleistungen, die Sport ausübenden Personen erbracht werden - Dienstleistungen, die nicht eingetragenen Vereinigungen und juristischen Personen erbracht ...
- EU-Kommission
Canterbury Hockey Club und Canterbury Ladies Hockey Club
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Mit der Ausübung von Sport zusammenhängende Dienstleistungen - Dienstleistungen, die Sport ausübenden Personen erbracht werden - Dienstleistungen, die nicht eingetragenen Vereinigungen und juristischen Personen erbracht ...
- IWW
- Wolters Kluwer
Auslegung des Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie 77/388/EWG bzgl. einer Mehrwertsteuerbefreiung von Dienstleistungen für juristische Personen und nicht eingetragenen Vereinigungen; Voraussetzungen einer Steuerbefreiung für ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Steuerrecht - DIENSTLEISTUNGEN, DIE SPORTVEREINEN ERBRACHT WERDEN, KÖNNEN UNTER BESTIMMTEN BEDINGUNGEN VON DER MEHRWERTSTEUER BEFREIT SEIN
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Canterbury Hockey Club und Canterbury Ladies Hockey Club
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Mit der Ausübung von Sport zusammenhängende Dienstleistungen - Dienstleistungen, die Sport ausübenden Personen erbracht werden - Dienstleistungen, die nicht eingetragenen Vereinigungen und juristischen Personen erbracht ...
- IWW (Kurzinformation)
Umsatzsteuer - Steuerbefreiung im Sportbereich gilt auch für Sportverbände
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Auch Dienstleistungen für Sportvereine können von der Mehrwertsteuer befreit sein
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Auch Dienstleistungen für Sportvereine können von der Mehrwertsteuer befreit sein
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Auch Dienstleistungen für Sportvereine können von der Mehrwertsteuer befreit sein
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Dienstleistungen, die von Sportvereinen erbracht werden, können von der Mehrwertsteuer befreit sein - Voraussetzungen: kein Gewinnstreben, enger Zusammenhang zum Sport, tatsächlich Begünstigte sind die Sportler selbst
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Dienstleistungen, die Sportvereinen erbracht werden, können unter bestimmten Bedingungen von der Mehrwertsteuer befreit sein
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice (Chancery Division) (Vereinigtes Königreich) eingereicht am 29. Mai 2007 - Canterbury Hockey Club, Canterbury Ladies Hockey Club / Commissioners for HM Revenue and Customs
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice (Chancery Division) - Auslegung von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m der Richtlinie 77/388/EWG: Sechste Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die ...
Papierfundstellen
- EuZW 2009, 121
- DB 2008, 2518
- SpuRt 2008, 248
- SpuRt 2009, 18
Wird zitiert von ... (47) Zitiert selbst (13)
- EuGH, 14.06.2007 - C-434/05
Horizon College - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. 13 Teil A …
Auszug aus EuGH, 16.10.2008 - C-253/07
Rn. 16 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind die in diesem Artikel vorgesehenen Steuerbefreiungen autonome gemeinschaftsrechtliche Begriffe, die eine von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedliche Anwendung des Mehrwertsteuersystems verhindern sollen (vgl. u. a. Urteile vom 18. November 2004, Temco Europe, C-284/03, Slg. 2004, I-11237, Randnr. 16, vom 26. Mai 2005, Kingscrest Associates und Montecello, C-498/03, Slg. 2005, I-4427, Randnr. 22, sowie vom 14. Juni 2007, Horizon College, C-434/05, Slg. 2007, I-4793, Randnr. 15).Diese Regel einer engen Auslegung bedeutet jedoch nicht, dass die zur Definition der Steuerbefreiungen nach Art. 13 der Sechsten Richtlinie verwendeten Begriffe in einer Weise auszulegen sind, die den Befreiungen ihre Wirkung nähme (vgl. Urteile Temco Europe, Randnr. 17, und Horizon College, Randnr. 16).
Diese Befreiung betrifft jedoch nicht alle dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten, sondern nur diejenigen, die in der Vorschrift einzeln aufgeführt und sehr genau beschrieben sind (Urteile vom 14. Dezember 2006, VDP Dental Laboratory, C-401/05, Slg. 2006, I-12121, Randnr. 24, und Horizon College, Randnr. 14).
- EuGH, 18.11.2004 - C-284/03
Temco Europe
Auszug aus EuGH, 16.10.2008 - C-253/07
Rn. 16 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind die in diesem Artikel vorgesehenen Steuerbefreiungen autonome gemeinschaftsrechtliche Begriffe, die eine von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedliche Anwendung des Mehrwertsteuersystems verhindern sollen (vgl. u. a. Urteile vom 18. November 2004, Temco Europe, C-284/03, Slg. 2004, I-11237, Randnr. 16, vom 26. Mai 2005, Kingscrest Associates und Montecello, C-498/03, Slg. 2005, I-4427, Randnr. 22, sowie vom 14. Juni 2007, Horizon College, C-434/05, Slg. 2007, I-4793, Randnr. 15).Diese Regel einer engen Auslegung bedeutet jedoch nicht, dass die zur Definition der Steuerbefreiungen nach Art. 13 der Sechsten Richtlinie verwendeten Begriffe in einer Weise auszulegen sind, die den Befreiungen ihre Wirkung nähme (vgl. Urteile Temco Europe, Randnr. 17, und Horizon College, Randnr. 16).
Diese Begriffe sind nach ihrem Sachzusammenhang sowie nach den Zielsetzungen und der Systematik der Sechsten Richtlinie auszulegen, wobei insbesondere der Normzweck der betreffenden Steuerbefreiung zu berücksichtigen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Temco Europe, Randnr. 18, und vom 3. März 2005, Fonden Marselisborg Lystbådehavn, C-428/02, Slg. 2005, I-1527, Randnr. 28).
- EuGH, 03.04.2003 - C-144/00
DER GRUNDSATZ DER STEUERLICHEN NEUTRALITÄT VERBIETET ES, EINZELKÜNSTLER AUF DEM …
Auszug aus EuGH, 16.10.2008 - C-253/07
Rn. 38 Hierzu ist festzustellen, dass Art. 13 Teil A der Sechsten Richtlinie genau regelt, welche Tätigkeiten von der Mehrwertsteuer zu befreien sind, welche die Mitgliedstaaten befreien können und welche nicht von der Steuer befreit werden können und welchen Bedingungen die Mitgliedstaaten die Tätigkeiten unterwerfen dürfen, die von der Steuer befreit werden können (Urteil vom 3. April 2003, Hoffmann, C-144/00, Slg. 2003, I-2921, Randnr. 38).Rn. 39 Mögliche Einschränkungen der Inanspruchnahme der Steuerbefreiungen nach Art. 13 Teil A der Sechsten Richtlinie können nur im Rahmen der Anwendung von Art. 13 Teil A Abs. 2 erfolgen (vgl. Urteil Hoffmann, Randnr. 39).
- EuGH, 02.05.1996 - C-231/94
Faaborg-Gelting Linien / Finanzamt Flensburg
Auszug aus EuGH, 16.10.2008 - C-253/07
Rn. 34 Im Ausgangsverfahren ist es Sache des vorlegenden Gerichts - das dabei alle Umstände, unter denen der betreffende Umsatz erfolgt, zu berücksichtigen hat, um dessen charakteristische Merkmale zu ermitteln (vgl. Urteile vom 2. Mai 1996, Faaborg-Gelting Linien, C-231/94, Slg. 1996, I-2395, Randnr. 12, und vom 18. Januar 2001, Stockholm Lindöpark, C-150/99, Slg. 2001, I-493, Randnr. 26) -, festzustellen, ob die von England Hockey den Hockey Clubs erbrachten Dienstleistungen in einem engen Zusammenhang mit dem Sport stehen und für dessen Ausübung unerlässlich sind, ob die tatsächlichen Begünstigten dieser Leistungen die Personen sind, die den Sport ausüben, und ob diese Leistungen im Wesentlichen dazu bestimmt sind, England Hockey zusätzliche Einnahmen durch Tätigkeiten zu verschaffen, die in unmittelbarem Wettbewerb mit Tätigkeiten von der Mehrwertsteuer unterliegenden gewerblichen Unternehmen durchgeführt werden. - EuGH, 26.05.2005 - C-498/03
Kingscrest Associates und Montecello - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel …
Auszug aus EuGH, 16.10.2008 - C-253/07
Rn. 16 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind die in diesem Artikel vorgesehenen Steuerbefreiungen autonome gemeinschaftsrechtliche Begriffe, die eine von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedliche Anwendung des Mehrwertsteuersystems verhindern sollen (vgl. u. a. Urteile vom 18. November 2004, Temco Europe, C-284/03, Slg. 2004, I-11237, Randnr. 16, vom 26. Mai 2005, Kingscrest Associates und Montecello, C-498/03, Slg. 2005, I-4427, Randnr. 22, sowie vom 14. Juni 2007, Horizon College, C-434/05, Slg. 2007, I-4793, Randnr. 15). - EuGH, 18.01.2001 - C-150/99
Stockholm Lindöpark - "Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames …
Auszug aus EuGH, 16.10.2008 - C-253/07
Rn. 34 Im Ausgangsverfahren ist es Sache des vorlegenden Gerichts - das dabei alle Umstände, unter denen der betreffende Umsatz erfolgt, zu berücksichtigen hat, um dessen charakteristische Merkmale zu ermitteln (vgl. Urteile vom 2. Mai 1996, Faaborg-Gelting Linien, C-231/94, Slg. 1996, I-2395, Randnr. 12, und vom 18. Januar 2001, Stockholm Lindöpark, C-150/99, Slg. 2001, I-493, Randnr. 26) -, festzustellen, ob die von England Hockey den Hockey Clubs erbrachten Dienstleistungen in einem engen Zusammenhang mit dem Sport stehen und für dessen Ausübung unerlässlich sind, ob die tatsächlichen Begünstigten dieser Leistungen die Personen sind, die den Sport ausüben, und ob diese Leistungen im Wesentlichen dazu bestimmt sind, England Hockey zusätzliche Einnahmen durch Tätigkeiten zu verschaffen, die in unmittelbarem Wettbewerb mit Tätigkeiten von der Mehrwertsteuer unterliegenden gewerblichen Unternehmen durchgeführt werden. - EuGH, 11.06.1998 - C-283/95
Fischer / Finanzamt Donaueschingen - Steuerrecht - Sechste …
Auszug aus EuGH, 16.10.2008 - C-253/07
Diese Auslegung stünde nicht in Einklang mit dem dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem zugrunde liegenden Grundsatz der steuerlichen Neutralität, der bei der Anwendung der in Art. 13 der Sechsten Richtlinie vorgesehenen Befreiungstatbestände zu beachten ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juni 1998, Fischer, C-283/95, Slg. 1998, I-3369, Randnr. 27). - EuGH, 07.09.1999 - C-216/97
Gregg - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Steuerbefreiungen bestimmter dem …
Auszug aus EuGH, 16.10.2008 - C-253/07
Der Grundsatz der steuerlichen Neutralität verbietet es nämlich, dass Wirtschaftsteilnehmer, die die gleichen Umsätze bewirken, im Rahmen der Erhebung der Mehrwertsteuer unterschiedlich behandelt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. September 1999, Gregg, C-216/97, Slg. 1999, I-4947, Randnr. 20). - EuGH, 12.01.2006 - C-246/04
Turn- und Sportunion Waldburg - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 …
Auszug aus EuGH, 16.10.2008 - C-253/07
Rn. 19 Was Sport und Körperertüchtigung als dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten betrifft, soll die in Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m der Sechsten Richtlinie vorgesehene Befreiung diese Art von Tätigkeiten fördern, befreit jedoch nicht generell sämtliche mit diesen zusammenhängenden Dienstleistungen von der Steuer (vgl. Urteil vom 12. Januar 2006, Turn- und Sportunion Waldburg, C-246/04, Slg. 2006, I-589, Randnr. 39). - EuGH, 03.03.2005 - C-428/02
Fonden Marselisborg Lystbådehavn - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 …
Auszug aus EuGH, 16.10.2008 - C-253/07
Diese Begriffe sind nach ihrem Sachzusammenhang sowie nach den Zielsetzungen und der Systematik der Sechsten Richtlinie auszulegen, wobei insbesondere der Normzweck der betreffenden Steuerbefreiung zu berücksichtigen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Temco Europe, Randnr. 18, und vom 3. März 2005, Fonden Marselisborg Lystbådehavn, C-428/02, Slg. 2005, I-1527, Randnr. 28). - EuGH, 15.06.1989 - 348/87
Stichting Uitvoering Financiële Acties / Staatssecretaris van Financiën
- EuGH, 14.12.2006 - C-401/05
VDP Dental Laboratory - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Artikel …
- EuGH, 07.05.1998 - C-124/96
Kommission / Spanien - Vertragsverletzung - Sechste Richtlinie 77/388/EWG des …
- EuGH, 15.04.2021 - C-868/19
Finanzamt für Körperschaften Berlin - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Für die Frage, ob Gegenstände oder Dienstleistungen gleichartig sind, ist aber die Rechtsform, in der der Hersteller oder der Dienstleistungserbringer seine Tätigkeit ausübt, grundsätzlich unerheblich (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Februar 2005, Linneweber und Akritidis, C-453/02 und C-462/02, EU:C:2005:92, Rn. 25, und vom 16. Oktober 2008, Canterbury Hockey Club und Canterbury Ladies Hockey Club, C-253/07, EU:C:2008:571, Rn. 31). - EuGH, 28.01.2010 - C-473/08
Eulitz - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j - …
Art. 13 dieser Richtlinie befreit jedoch bestimmte Tätigkeiten von der Mehrwertsteuer (vgl. Urteil vom 16. Oktober 2008, Canterbury Hockey Club und Canterbury Ladies Hockey Club, C-253/07, Slg. 2008, I-7821, Randnr. 15). - BFH, 16.10.2013 - XI R 34/11
Zur Besteuerung der Umsätze eines gemeinnützigen Reitsportvereins aus einer …
Rn. 17 Ausgehend von der hierzu ergangenen Rechtsprechung (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- vom 16. Oktober 2008 C-253/07 --Canterbury Hockey Club--, Slg. 2008, I-7821, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2008, 854, …und Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. April 2008 V R 74/07, BFHE 221, 451, BFH/NV 2008, 1631;… vom 2. März 2011 XI R 21/09, BFHE 233, 269, BFH/NV 2011, 1456) sei die Steuerbefreiung zu bejahen, wenn die Dienstleistung mit der Ausübung der jeweiligen Sportart in engem Zusammenhang stehe und die Ausübung des Sports ermögliche.Rn. 40 cc) Nach der Rechtsprechung des EuGH ist Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m der Richtlinie 77/388/EWG dahin auszulegen, dass er im Kontext von Personen, die Sport ausüben, auch Dienstleistungen erfasst, die in engem Zusammenhang mit Sport stehen und für dessen Ausübung unerlässlich sind, die Leistungen von Einrichtungen ohne Gewinnstreben erbracht werden und die tatsächlich Begünstigten dieser Leistungen Personen sind, die den Sport ausüben (vgl. EuGH-Urteil --Canterbury Hockey Club-- in Slg. 2008, I-7821, UR 2008, 854, Rz 35).
Rn. 41 (1) Die Steuerbefreiung bestimmt sich insbesondere "nach der Natur der erbrachten Dienstleistung und nach dem Verhältnis der Dienstleistung zur Ausübung von Sport oder Körperertüchtigung" (EuGH-Urteil --Canterbury Hockey Club-- in Slg. 2008, I-7821, UR 2008, 854, Rz 23).
Rn. 44 (3) Nach der Rechtsprechung des EuGH müssen die Dienstleistungen mit dem Sport in engem Zusammenhang stehen und ferner "für seine Ausübung unerlässlich" sein (Urteil --Canterbury Hockey Club-- in Slg. 2008, I-7821, UR 2008, 854, Rz 32).
Rn. 45 Dabei ist es stets Sache der nationalen Gerichte, zu prüfen, ob die in Rede stehende Dienstleistung in diesem Sinne "unerlässlich" ist (vgl. z.B. EuGH-Urteile --Ygeia-- in Slg. 2005, I-10373, UR 2006, 150, Rz 35;… vom 9. Februar 2006 C-415/04 --Kinderopvang Enschede--, Slg. 2006, I-1385, BFH/NV Beilage 2006, 256, Rz 28; vom 14. Juni 2007 C-434/05 --Horizon College--, Slg. 2007, I-4793, UR 2007, 587, Rz 39, 41, und --Canterbury Hockey Club-- in Slg. 2008, I-7821, BFH/NV 2009, 108, Rz 35).
Rn. 58 a) Danach kommt die Gewährung der Steuerbefreiung nicht in Betracht, wenn die Dienstleistungen im Wesentlichen dazu bestimmt sind, der Einrichtung zusätzliche Einnahmen durch Tätigkeiten zu verschaffen, die in unmittelbarem Wettbewerb mit Tätigkeiten von der Mehrwertsteuer unterliegenden gewerblichen Unternehmen durchgeführt werden (EuGH-Urteil --Canterbury Hockey Club-- in Slg. 2008, I-7821, UR 2008, 854, Rz 33).
- EuGH, 10.12.2020 - C-488/18
Golfclub Schloss Igling - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - …
Rn. 29 Im vorliegenden Fall ergibt sich schon aus dem Wortlaut von Art. 132 Abs. 1 Buchst. m der Mehrwertsteuerrichtlinie, dass die Mitgliedstaaten "bestimmte … Dienstleistungen" als dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten von der Steuer befreien müssen, sofern sie zum einen "in engem Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung" stehen und zum anderen von "Einrichtungen ohne Gewinnstreben" an "Personen …, die Sport oder Körperertüchtigung ausüben", erbracht werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Oktober 2008, Canterbury Hockey Club und Canterbury Ladies Hockey Club, C-253/07, EU:C:2008:571, Rn. 21 und 22).Rn. 40 Aus den Urteilen vom 16. Oktober 2008, Canterbury Hockey Club und Canterbury Ladies Hockey Club (C-253/07, EU:C:2008:571), vom 21. Februar 2013, Žamberk (C-18/12, EU:C:2013:95), und vom 19. Dezember 2013, Bridport and West Dorset Golf Club (C-495/12, EU:C:2013:861), kann im Übrigen kein anderer Schluss gezogen werden.
- EuGH, 15.11.2012 - C-174/11
Zimmermann - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. 13 Teil A Abs. …
Rn. 51 Art. 13 Teil A der Sechsten Richtlinie regelt nämlich, welche gemeinnützigen Tätigkeiten von der Mehrwertsteuer zu befreien sind, welche die Mitgliedstaaten befreien können und welche nicht von der Steuer befreit werden können, und welchen Bedingungen die Mitgliedstaaten die für eine Befreiung in Betracht kommenden Tätigkeiten unterwerfen dürfen (vgl. Urteile vom 3. April 2003, Hoffmann, C-144/00, Slg. 2003, I-2921, Randnr. 38, und vom 16. Oktober 2008, Canterbury Hockey Club und Canterbury Ladies Hockey Club, C-253/07, Slg. 2008, I-7821, Randnr. 38). - BFH, 05.08.2010 - V R 54/09
Zuschuss, sportliche Veranstaltung, Zweckbetrieb - Umsatzsteuer auf …
Zwar genüge nach dem Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) vom 16. Oktober 2008 C-253/07, Canterbury Hockey Club, (BFH/NV 2009, 108) auch eine nur mittelbare Förderung des Sports.Die Hallenvermietung für Rechnung der Stadt sei mit dem vom EuGH im Urteil Canterbury Hockey Club in BFH/NV 2009, 108 entschiedenen Sachverhalt nicht vergleichbar.
Rn. 21 aa) Im Urteil Canterbury Hockey Club in BFH/NV 2009, 108 hat der EuGH die Kriterien für die Befreiung nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m der Richtlinie 77/388/EWG wie folgt zusammengefasst:.
- BFH, 24.02.2021 - XI R 30/20
Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Gutachtertätigkeiten im Auftrag des …
Durch diese Vorschrift werden nicht alle dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten von der Mehrwertsteuer befreit, sondern nur diejenigen, die in ihr einzeln aufgeführt und sehr genau beschrieben sind (vgl. EuGH-Urteile Kommission/Deutschland vom 20.06.2002 - C-287/00, EU:C:2002:388, Rz 45; Horizon College vom 14.06.2007 - C-434/05, EU:C:2007:343, Rz 14; Canterbury Hockey Club und Canterbury Ladies Hockey Club vom 16.10.2008 - C-253/07, EU:C:2008:571, Rz 18; Mesto Žamberk vom 21.02.2013 - C-18/12, EU:C:2013:95, Rz 18; VDP Dental Laboratory u.a. vom 26.02.2015 - C-144/13, C-154/13 und C-160/13, EU:C:2015:116, Rz 45). - BFH, 16.03.2017 - V R 27/16
Steuerschuld aufgrund Rechnungserteilung
Durch diese Vorschrift werden nicht alle dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten von der Mehrwertsteuer befreit, sondern nur diejenigen, die in ihr einzeln aufgeführt und sehr genau beschrieben sind (vgl. EuGH-Urteile Kommission/Deutschland vom 20. Juni 2002 C-287/00, EU:C:2002:388, HFR 2002, 852, Rz 45;… Horizon College vom 14. Juni 2007 C-434/05, EU:C:2007:343, BFH/NV 2007, Beilage 4, 389, Rz 14; Canterbury Hockey Club und Canterbury Ladies Hockey Club vom 16. Oktober 2008 C-253/07, EU:C:2008:571, HFR 2009, 87, Rz 18; Mesto Zamberk vom 21. Februar 2013 C-18/12, EU:C:2013:95, UR 2013, 338, Rz 18; VDP Dental Laboratory u.a. vom 26. Februar 2015 C-144/13, C-154/13 und C-160/13, EU:C:2015:116, UR 2015, 474, Rz 45). - BFH, 07.12.2016 - XI R 5/15
Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen der Eingliederungshilfe und im Rahmen des …
Durch diese Vorschrift werden nicht alle dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten von der Mehrwertsteuer befreit, sondern nur diejenigen, die in ihr einzeln aufgeführt und sehr genau beschrieben sind (vgl. EuGH-Urteile Kommission/Deutschland vom 20. Juni 2002 C-287/00, EU:C:2002:388, HFR 2002, 852, Rz 45;… Horizon College vom 14. Juni 2007 C-434/05, EU:C:2007:343, BFH/NV 2007, Beilage 4, 389, Rz 14; Canterbury Hockey Club und Canterbury Ladies Hockey Club vom 16. Oktober 2008 C-253/07, EU:C:2008:571, HFR 2009, 87, Rz 18; Mesto Žamberk vom 21. Februar 2013 C-18/12, EU:C:2013:95, UR 2013, 338, Rz 18; VDP Dental Laboratory u.a. vom 26. Februar 2015 C-144/13, C-154/13 und C-160/13, EU:C:2015:116, UR 2015, 474, Rz 45). - BFH, 10.08.2016 - V R 14/15
Zur Umsatzsteuerbefreiung und Umsatzsteuerbegünstigung von Leistungen einer …
Rn. 23 aa) Dabei ist es Sache der nationalen Gerichte zu prüfen, ob die in Rede stehende Dienstleistung i.S. von Art. 13 Teil A Abs. 2 Buchst. b erster Gedankenstrich der Richtlinie 77/388/EWG "unerlässlich" ist (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- Canterbury Hockey Club vom 16. Oktober 2008 C-253/07, EU:C:2008:571, Rz 35). - EuGH, 21.02.2013 - C-18/12
Město Žamberk - Steuer - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. …
- EuGH, 25.03.2010 - C-79/09
Europäische Kommission gegen Königreich der Niederlande.
- FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2008 - 7 K 2310/06
Steuerfreiheit der Umsätze eines gegenüber einem Theater selbständig tätigen …
- BFH, 12.10.2016 - XI R 5/14
Zum Leistungsort bei Einräumung der Berechtigung, auf mehreren Golfplätzen im In- …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2019 - C-488/18
Golfclub Schloss Igling - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames …
- EuGH, 26.10.2017 - C-90/16
Duplicate-Bridge fällt nicht unter den Begriff "Sport" im Sinne der …
- BFH, 02.03.2011 - XI R 21/09
Umsatzsteuerfreiheit von Golfeinzelunterricht nach Unionsrecht - Sportliche …
- FG Schleswig-Holstein, 18.02.2015 - 4 K 27/14
Pensionspferdehaltung: Vorliegen einer einheitlichen Pensionsleistung - Keine …
- BFH, 29.03.2017 - XI R 6/16
Zur Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen an einen sogenannten Lotsendienst für …
- BFH, 18.08.2011 - V R 64/09
Besteuerung von Umsätzen einer gemeinnützigen GmbH aus der Vermietung einer …
- BFH, 26.11.2014 - XI R 25/13
Keine Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze eines "Reiterhofs"
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015 - C-108/14
Larentia + Minerva - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames …
- EuGH, 19.12.2013 - C-495/12
Bridport and West Dorset Golf Club - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie …
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- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2013 - C-236/11
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- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2013 - C-309/11
Kommission / Finnland - Mehrwertsteuer - Sonderregelung für Reisebüros
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2013 - C-450/11
Kommission / Portugal - Mehrwertsteuer - Sonderregelung für Reisebüros
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