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Weitere Entscheidung unten: EuGH, 13.07.2017

Rechtsprechung
   EuGH, 25.10.2018 - C-260/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,34369
EuGH, 25.10.2018 - C-260/17 (https://dejure.org/2018,34369)
EuGH, Entscheidung vom 25.10.2018 - C-260/17 (https://dejure.org/2018,34369)
EuGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2018 - C-260/17 (https://dejure.org/2018,34369)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Europäischer Gerichtshof

    Anodiki Services EPE

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2014/24/EU - Art. 10 Buchst. g - Ausnahmen vom Anwendungsbereich - Arbeitsverträge - Begriff - Entscheidungen öffentlich-rechtlicher Krankenhäuser über den Abschluss befristeter Arbeitsverträge für den ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Anodiki Services EPE

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2014/24/EU - Art. 10 Buchst. g - Ausnahmen vom Anwendungsbereich - Arbeitsverträge - Begriff - Entscheidungen öffentlich-rechtlicher Krankenhäuser über den Abschluss befristeter Arbeitsverträge für den ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Anodiki Services EPE

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2014/24/EU - Art. 10 Buchst. g - Ausnahmen vom Anwendungsbereich - Arbeitsverträge - Begriff - Entscheidungen öffentlich-rechtlicher Krankenhäuser über den Abschluss befristeter Arbeitsverträge für den ...

  • Wolters Kluwer

    Urteil des Gerichtshofs (Neunte Kammer) vom 25. Oktober 2018. Anodiki Services EPE gegen G.N.A. O Evangelismos - Ofthalmiatreio Athinon - Polykliniki und Geniko Ogkologiko Nosokomeio Kifisias - (GONK) "Oi Agioi Anargyroi". Vorabentscheidungsersuchen des Symvoulio tis ...

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeitsverträge sind keine öffentlichen Aufträge!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Anodiki Services EPE

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2014/24/EU - Art. 10 Buchst. g - Ausnahmen vom Anwendungsbereich - Arbeitsverträge - Begriff - Entscheidungen öffentlich-rechtlicher Krankenhäuser über den Abschluss befristeter Arbeitsverträge für den ...

  • vergabeblog.de (Kurzinformation)

    Zur Vergabe von Arbeitsverträgen

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Arbeitsverträge nicht ausschreibungspflichtig

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2019, 189
  • ZfBR 2019, 600
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT …

    Auszug aus EuGH, 25.10.2018 - C-260/17
    Die Unionsvorschriften auf dem Gebiet der öffentlichen Aufträge oder der öffentlichen Dienstleistungskonzessionen sind hingegen nicht anzuwenden, wenn eine öffentliche Stelle ihre im allgemeinen Interesse liegenden Aufgaben mit ihren eigenen administrativen, technischen und sonstigen Mitteln erfüllt, ohne sich an externe Einrichtungen zu wenden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Januar 2005, Stadt Halle und RPL Lochau, C-26/03, EU:C:2005:5, Rn. 48, …sowie vom 13. Oktober 2005, Parking Brixen, C-458/03, EU:C:2005:605, Rn. 61).

    Rn. 44 Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass jede Maßnahme eines öffentlichen Auftraggebers, die im Zusammenhang mit einem öffentlichen Dienstleistungsauftrag getroffen wird, der in den sachlichen Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24 fällt, und die Rechtswirkungen entfalten kann, eine nachprüfbare Entscheidung im Sinne von Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 89/665 darstellt, unabhängig davon, ob diese Maßnahme außerhalb eines förmlichen Vergabeverfahrens oder im Rahmen eines solchen Verfahrens getroffen wurde (Urteil vom 11. Januar 2005, Stadt Halle und RPL Lochau, C-26/03, EU:C:2005:5, Rn. 34).

    Rn. 45 Beschließt ein öffentlicher Auftraggeber, kein Vergabeverfahren einzuleiten, weil der Auftrag seiner Auffassung nach nicht in den Anwendungsbereich der einschlägigen Unionsvorschriften fällt, so handelt es sich um eine Entscheidung, die gerichtlich überprüfbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Januar 2005, Stadt Halle und RPL Lochau, C-26/03, EU:C:2005:5, Rn. 33).

    Rn. 46 Denn eine Auffassung, wonach die Richtlinie 89/665 keinen gerichtlichen Rechtsschutz außerhalb eines förmlichen Vergabeverfahrens verlange und die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers, kein solches Verfahren einzuleiten, ebenso wenig nachprüfbar sei wie die Entscheidung darüber, ob ein öffentlicher Auftrag in den Anwendungsbereich der einschlägigen Unionsvorschriften falle, hätte zur Folge, dass die Anwendung der einschlägigen Unionsvorschriften je nach Belieben des jeweiligen öffentlichen Auftraggebers fakultativ wäre, obwohl sie zwingend ist, wenn die darin vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Januar 2005, Stadt Halle und RPL Lochau, C-26/03, EU:C:2005:5, Rn. 36 und 37).

  • EuGH, 05.04.2017 - C-391/15

    Marina del Mediterráneo u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche …

    Auszug aus EuGH, 25.10.2018 - C-260/17
    Diese Bestimmung bezieht sich also allgemein auf die Entscheidungen eines öffentlichen Auftraggebers, ohne sie nach ihrem Inhalt oder dem Zeitpunkt ihres Erlasses zu unterscheiden (Urteil vom 5. April 2017, Marina del Mediterráneo u. a., C-391/15, EU:C:2017:268, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Im Übrigen wäre eine enge Auslegung dieses Begriffs unvereinbar mit Art. 2 Abs. 1 Buchst. a dieser Richtlinie, wonach die Mitgliedstaaten für jede Entscheidung der öffentlichen Auftraggeber Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vorsehen müssen (Urteil vom 5. April 2017, Marina del Mediterráneo u. a., C-391/15, EU:C:2017:268, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus EuGH, 25.10.2018 - C-260/17
    In dem größeren Kontext des Unionsrechts besteht nach ständiger Rechtsprechung das Merkmal eines Arbeitsverhältnisses darin, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (vgl. u. a. Urteile vom 3. Juli 1986, Lawrie-Blum, 66/85, EU:C:1986:284, Rn. 17, …sowie vom 19. Juli 2017, Abercrombie & Fitch Italia, C-143/16, EU:C:2017:566, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.06.2018 - C-15/16

    Nicht alle in der Akte einer Finanzaufsichtsbehörde enthaltenen Informationen …

    Auszug aus EuGH, 25.10.2018 - C-260/17
    Diese Auslegung muss unter Berücksichtigung des Wortlauts und des Kontexts der in Rede stehenden Vorschrift sowie des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden (…vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 19. Dezember 2013, Fish Legal und Shirley, C-279/12, EU:C:2013:853, Rn. 42, sowie vom 19. Juni 2018, Baumeister, C-15/16, EU:C:2018:464, Rn. 24).
  • EuGH, 13.10.2005 - C-458/03

    EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT …

    Auszug aus EuGH, 25.10.2018 - C-260/17
    Die Unionsvorschriften auf dem Gebiet der öffentlichen Aufträge oder der öffentlichen Dienstleistungskonzessionen sind hingegen nicht anzuwenden, wenn eine öffentliche Stelle ihre im allgemeinen Interesse liegenden Aufgaben mit ihren eigenen administrativen, technischen und sonstigen Mitteln erfüllt, ohne sich an externe Einrichtungen zu wenden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Januar 2005, Stadt Halle und RPL Lochau, C-26/03, EU:C:2005:5, Rn. 48, sowie vom 13. Oktober 2005, Parking Brixen, C-458/03, EU:C:2005:605, Rn. 61).
  • EuGH, 08.11.2012 - C-40/11

    Ein Drittstaatsangehöriger, der sich rechtmäßig im Herkunftsmitgliedstaat seiner …

    Auszug aus EuGH, 25.10.2018 - C-260/17
    Somit hat der Gerichtshof im Licht der Charta das Unionsrecht in den Grenzen der der Union übertragenen Zuständigkeiten zu prüfen (Urteil vom 8. November 2012, Iida, C-40/11, EU:C:2012:691, Rn. 78 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.07.2017 - C-143/16

    Abercrombie & Fitch Italia - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - …

    Auszug aus EuGH, 25.10.2018 - C-260/17
    In dem größeren Kontext des Unionsrechts besteht nach ständiger Rechtsprechung das Merkmal eines Arbeitsverhältnisses darin, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (…vgl. u. a. Urteile vom 3. Juli 1986, Lawrie-Blum, 66/85, EU:C:1986:284, Rn. 17, sowie vom 19. Juli 2017, Abercrombie & Fitch Italia, C-143/16, EU:C:2017:566, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.12.2013 - C-279/12

    Fish Legal und Shirley - Vorabentscheidungsersuchen - Übereinkommen von Aarhus - …

    Auszug aus EuGH, 25.10.2018 - C-260/17
    Diese Auslegung muss unter Berücksichtigung des Wortlauts und des Kontexts der in Rede stehenden Vorschrift sowie des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 19. Dezember 2013, Fish Legal und Shirley, C-279/12, EU:C:2013:853, Rn. 42, …sowie vom 19. Juni 2018, Baumeister, C-15/16, EU:C:2018:464, Rn. 24).
  • EuGH, 13.07.2017 - C-260/17

    Anodiki Services EPE

    Auszug aus EuGH, 25.10.2018 - C-260/17
    Dieser Antrag wurde mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 13. Juli 2017, Anodiki Services (C-260/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:560), zurückgewiesen.
  • EuGH, 13.07.2023 - C-363/21

    Ferrovienord - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV - …

    Rn. 48 Schließlich hat der Gerichtshof klargestellt, dass die Gefahr eines Verstoßes gegen Unionsrecht sowie einer Beeinträchtigung seiner praktischen Wirksamkeit, die in einer großen Anzahl von Rechtssachen besteht, die Gegenstand von Vorabentscheidungsersuchen sind, für sich genommen die Anwendung des in Art. 105 Abs. 1 der Verfahrensordnung vorgesehenen beschleunigten Verfahrens in Anbetracht von dessen Ausnahmecharakter nicht rechtfertigen kann (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 13. Juli 2017, Anodiki Services, C-260/17, EU:C:2017:560, Rn. 11).
  • VK Rheinland, 07.10.2024 - VK 32/24

    Bewerbungsfrist abgelaufen: Teilnahmeantrag nicht mehr änderbar!

    EuGH, Urt.v. 05.04.2017 - C-391/15 - ("Marina del Mediterráneo u.a."), Rdnr. 26 ff., ausdrücklich zur Zulassung eines Unternehmens zur Teilnahme an einem Vergabeverfahren; Urt.v. 25.10.2018 - C-260/17 - ("Anodiki Services EPE"), Rdnr. 42; Urt.v. 07.09.2021 - C-927/19 - ("Klaipedos regiono atlieku tvarkymo centras"), Rdnr. 105.
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2023 - C-547/22

    INGSTEEL - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliches Auftragswesen - …

    {FN:9} Urteil vom 25. Oktober 2018, Anodiki Services EPE (C-260/17, EU:C:2018:864, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • VG Göttingen, 21.08.2019 - 1 A 151/18

    Arbeitsvertrag; Auflage; Interessenkonflikte; Vergaberecht; Widerruf

    Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 25.10.2018 (C-260/17, juris Rn. 29) klargestellt, dass der Abschluss von Arbeitsverträgen vom Anwendungsbereich des Vergaberechts ausgenommen ist.
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   EuGH, 13.07.2017 - C-260/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,25173
EuGH, 13.07.2017 - C-260/17 (https://dejure.org/2017,25173)
EuGH, Entscheidung vom 13.07.2017 - C-260/17 (https://dejure.org/2017,25173)
EuGH, Entscheidung vom 13. Juli 2017 - C-260/17 (https://dejure.org/2017,25173)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 16.03.2017 - C-70/17

    Abanca Corporación Bancaria

    Auszug aus EuGH, 13.07.2017 - C-260/17
    Rn. 14 D'autre part, le recours à cette procédure ne saurait non plus être justifié par le nombre important de personnes ou de situations juridiques potentiellement concernées par la décision qu'une juridiction de renvoi doit rendre après avoir saisi la Cour à titre préjudiciel (voir, en ce sens, ordonnance du président de la Cour du 16 mars 2017, Abanca Corporación Bancaria, C-70/17, non publiée, EU:C:2017:227, point 12 et jurisprudence citée).
  • EuGH, 29.09.2016 - C-470/16

    North East Pylon Pressure Campaign und Sheehy

    Auszug aus EuGH, 13.07.2017 - C-260/17
    Rn. 12 En outre, le simple intérêt des justiciables à déterminer plus rapidement la portée des droits qu'ils tirent du droit de l'Union, en l'occurrence le droit à un recours au titre de l'article 1er de la directive 89/665, n'est pas de nature à permettre la mise en œuvre de l'article 105 du règlement de procédure (voir, en ce sens, ordonnance du président de la Cour du 29 septembre 2016, North East Pylon Pressure Campaign et Sheehy, C-470/16, non publiée, EU:C:2016:736, point 11 et jurisprudence citée).
  • EuGH, 01.02.2017 - C-476/16

    Air Serbia und Kondić

    Auszug aus EuGH, 13.07.2017 - C-260/17
    Rn. 13 S'agissant du troisième motif invoqué par la juridiction de renvoi à l'appui de sa demande, il convient de rappeler, d'une part, que la simple circonstance que cette juridiction soit tenue d'assurer un règlement rapide de l'affaire dont elle est saisie, quelle qu'en soit la raison, ne saurait suffire, en soi, à justifier le recours à une procédure accélérée en application de l'article 105, paragraphe 1, du règlement de procédure (voir ordonnance du président de la Cour du 1er février 2017, Air Serbia et Kondić, C-476/16, non publiée, EU:C:2017:170, point 8 ainsi que jurisprudence citée).
  • EuGH, 25.10.2018 - C-260/17

    Anodiki Services EPE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - …

    Dieser Antrag wurde mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 13. Juli 2017, Anodiki Services (C-260/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:560), zurückgewiesen.
  • EuGH, 13.07.2023 - C-363/21

    Ferrovienord - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV - …

    Rn. 48 Schließlich hat der Gerichtshof klargestellt, dass die Gefahr eines Verstoßes gegen Unionsrecht sowie einer Beeinträchtigung seiner praktischen Wirksamkeit, die in einer großen Anzahl von Rechtssachen besteht, die Gegenstand von Vorabentscheidungsersuchen sind, für sich genommen die Anwendung des in Art. 105 Abs. 1 der Verfahrensordnung vorgesehenen beschleunigten Verfahrens in Anbetracht von dessen Ausnahmecharakter nicht rechtfertigen kann (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 13. Juli 2017, Anodiki Services, C-260/17, EU:C:2017:560, Rn. 11).
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