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   EuGH, 19.12.2013 - C-279/12   

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https://dejure.org/2013,36752
EuGH, 19.12.2013 - C-279/12 (https://dejure.org/2013,36752)
EuGH, Entscheidung vom 19.12.2013 - C-279/12 (https://dejure.org/2013,36752)
EuGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - C-279/12 (https://dejure.org/2013,36752)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vorabentscheidungsersuchen - Übereinkommen von Aarhus - Richtlinie 2003/4/EG - Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen - Geltungsbereich - Behördenbegriff - Unternehmen für Abwasserentsorgung und Wasserversorgung - Privatisierung der Wasserwirtschaft in England ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Fish Legal und Shirley

    Vorabentscheidungsersuchen - Übereinkommen von Aarhus - Richtlinie 2003/4/EG - Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen - Geltungsbereich - Behördenbegriff - Unternehmen für Abwasserentsorgung und Wasserversorgung - Privatisierung der Wasserwirtschaft in England ...

  • EU-Kommission

    Fish Legal und Shirley

    Vorabentscheidungsersuchen - Übereinkommen von Aarhus - Richtlinie 2003/4/EG - Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen - Geltungsbereich - Behördenbegriff - Unternehmen für Abwasserentsorgung und Wasserversorgung - Privatisierung der Wasserwirtschaft in England ...

  • Wolters Kluwer

    Zugang zu Dokumenten bei der Aufgabenerledigung durch Wassergesellschaften; Vorabentscheidungsersuchen des britischen Upper Tribunal

  • lda.brandenburg.de PDF

    Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Begriffsbestimmung

  • fragdenstaat.de

    Anwendungsbereich/ Zuständigkeit - Begriffsbestimmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zugang zu Dokumenten bei der Aufgabenerledigung durch Wassergesellschaften; Vorabentscheidungsersuchen des britischen Upper Tribunal

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Begriffsbestimmung

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Fish Legal und Shirley

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Upper Tribunal (Administrative Appeals Chamber) (Vereinigtes Königreich) - Auslegung von Art. 2 Nr. 2 Buchst. a, b und c der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 14.02.2012 - C-204/09

    Ein Ministerium darf der Öffentlichkeit den Zugang zu Umweltinformationen

    Auszug aus EuGH, 19.12.2013 - C-279/12
    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die Europäische Union mit dem Beitritt zum Übereinkommen von Aarhus zugesagt hat, im Rahmen der Anwendung des Unionsrechts sicherzustellen, dass die bei den Behörden vorhandenen oder für diese bereitgehaltenen Umweltinformationen grundsätzlich zugänglich sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Dezember 2010, Ville de Lyon, C-524/09, Slg. 2010, I-14115, Randnr. 36, und vom 14. Februar 2012, Flachglas Torgau, C-204/09, Randnr. 30).

    Wie der fünfte Erwägungsgrund der Richtlinie 2003/4 bestätigt, wollte der Unionsgesetzgeber mit dem Erlass dieser Richtlinie im Hinblick auf den Abschluss dieses Übereinkommens durch die Gemeinschaft die Vereinbarkeit des Unionsrechts mit dem Übereinkommen durch eine allgemeine Regelung sicherstellen, die gewährleistet, dass jede natürliche oder juristische Person eines Mitgliedstaats ein Recht auf Zugang zu bei Behörden vorhandenen oder für diese bereitgehaltenen Umweltinformationen hat, ohne hierfür ein Interesse geltend machen zu müssen (Urteil Flachglas Torgau, Randnr. 31).

    Demnach sind für die Auslegung der Richtlinie 2003/4 der Wortlaut und das Ziel des Übereinkommens von Aarhus, das mit dieser Richtlinie in das Unionsrecht umgesetzt werden soll, zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil Flachglas Torgau, Randnr. 40).

    Schließlich greift auch das von der Richtlinie 2003/4 gewährleistete Zugangsrecht nur insoweit, als die begehrten Informationen unter die von dieser Richtlinie vorgesehenen Vorgaben für den Zugang der Öffentlichkeit fallen, was u. a. voraussetzt, dass es sich um "Umweltinformationen" im Sinne des Art. 2 Nr. 1 dieser Richtlinie handelt; dies in Bezug auf das Ausgangsverfahren zu prüfen, ist Sache des vorlegenden Gerichts (Urteil Flachglas Torgau, Randnr. 32).

    Nach ständiger Rechtsprechung folgt sowohl aus den Anforderungen der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch aus dem Gleichheitsgrundsatz, dass die Begriffe einer unionsrechtlichen Bestimmung, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung des Kontextes der Bestimmung und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (vgl. u. a. Urteil Flachglas Torgau, Randnr. 37).

    Zweitens hat der Gerichtshof zu den Kriterien, die zur Klärung der Frage heranzuziehen sind, ob die auf der Grundlage des nationalen Rechts von der betreffenden Einrichtung wahrgenommenen Aufgaben unter den Begriff der "Aufgaben der öffentlichen Verwaltung" im Sinne des Art. 2 Nr. 2 Buchst. b der Richtlinie 2003/4 fallen, bereits darauf hingewiesen, dass sowohl aus dem Übereinkommen von Aarhus selbst als auch aus der Richtlinie 2003/4 hervorgeht, dass deren Verfasser mit "Behörden" die Verwaltungsbehörden meinten, da es innerhalb der Staaten die Verwaltungsbehörden sind, bei denen infolge der von ihnen wahrgenommenen Aufgaben die Umweltinformationen normalerweise vorhanden sind (Urteil Flachglas Torgau, Randnr. 40).

  • EuGH, 12.07.1990 - C-188/89

    Foster u.a. / British Gas

    Auszug aus EuGH, 19.12.2013 - C-279/12
    Ist eine "dem Staat zuzurechnende Einrichtung", wie sie im Urteil des Gerichtshofs vom 12. Juli 1990, Foster u. a. (C-188/89, Slg. 1990, I-3313), in Randnr. 20 umschrieben wird, stets als Person anzusehen, die vom Geltungsbereich des Art. 2 Nr. 2 Buchst. c der Richtlinie 2003/4/EG erfasst wird?.
  • EuGH, 16.02.2012 - C-182/10

    Solvay u.a. - Umweltverträglichkeitsprüfung bei Projekten - Begriff

    Auszug aus EuGH, 19.12.2013 - C-279/12
    Der Gerichtshof hat ferner bereits entschieden, dass der Leitfaden zur Umsetzung des Übereinkommens von Aarhus zwar als ein erläuterndes Dokument betrachtet werden kann, das gegebenenfalls neben anderen relevanten Gesichtspunkten für die Auslegung des Übereinkommens herangezogen werden kann, die darin enthaltenen Analysen jedoch nicht bindend sind und nicht die normative Geltung haben, die den Vorschriften des Übereinkommens von Aarhus zukommt (Urteil vom 16. Februar 2012, Solvay u. a., C-182/10, Randnr. 27).
  • EuGH, 22.12.2010 - C-524/09

    Ville de Lyon - Vorabentscheidungsersuchen - Übereinkommen von Aarhus -Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 19.12.2013 - C-279/12
    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die Europäische Union mit dem Beitritt zum Übereinkommen von Aarhus zugesagt hat, im Rahmen der Anwendung des Unionsrechts sicherzustellen, dass die bei den Behörden vorhandenen oder für diese bereitgehaltenen Umweltinformationen grundsätzlich zugänglich sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Dezember 2010, Ville de Lyon, C-524/09, Slg. 2010, I-14115, Randnr. 36, und vom 14. Februar 2012, Flachglas Torgau, C-204/09, Randnr. 30).
  • EuGH, 19.06.2018 - C-15/16

    Nicht alle in der Akte einer Finanzaufsichtsbehörde enthaltenen Informationen

    Diese Auslegung muss unter Berücksichtigung des Wortlauts und des Kontexts der in Rede stehenden Vorschrift sowie des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Dezember 2013, Fish Legal und Shirley, C-279/12, EU:C:2013:853, Rn. 42, sowie vom 16. Juli 2015, A, C-184/14, EU:C:2015:479, Rn. 31 und 32).
  • EuGH, 19.11.2019 - C-585/18

    Das vorlegende Gericht hat zu prüfen, ob die neue Disziplinarkammer des

    Nach ständiger Rechtsprechung ist das mit Art. 267 AEUV eingerichtete Verfahren ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten, mit dem der Gerichtshof diesen Gerichten Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts gibt, die sie zur Entscheidung des bei ihnen anhängigen Rechtsstreits benötigen (Urteil vom 19. Dezember 2013, Fish Legal und Shirley, C-279/12, EU:C:2013:853" Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BVerwG, 23.02.2017 - 7 C 31.15

    Anspruchsberechtigung; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; Gemeinde; Monopol;

    Wenn es unerheblich ist, in welcher Art und Weise der bestimmende Einfluss im Sinne des Art. 2 Nr. 2 Buchst. c UIRL auf eine private Gesellschaft ausgeübt werden kann (EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2013 - C-279/12 [ECLI:EU:C:2013:853] Fish Legal und Shirley - juris Rn. 69), ist davon auch die vom nationalen Gesetzgeber festgelegte beherrschende Stellung des Staates als Mehrheitsgesellschafter erfasst.
  • EuGH, 29.10.2015 - C-174/14

    Saudaçor - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie

    Außerdem folgt nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sowohl aus den Anforderungen der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch aus dem Gleichheitsgrundsatz, dass die Begriffe einer unionsrechtlichen Bestimmung, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Europäischen Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung des Kontexts der Bestimmung und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (vgl. u. a. Urteil Fish Legal und Shirley, C-279/12, EU:C:2013:853, Rn. 42).
  • EuGH, 01.10.2015 - C-201/14

    Werden personenbezogene Daten zwecks Verarbeitung zwischen zwei

    Der Gerichtshof kann die Entscheidung über das Vorabentscheidungsersuchen eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil Fish Legal und Shirley, C-279/12, EU:C:2013:853, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.04.2014 - C-26/13

    Verbraucher, die ein Fremdwährungsdarlehen aufnehmen, müssen die wirtschaftlichen

    Nach ständiger Rechtsprechung folgt aus den Anforderungen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitsgrundsatzes, dass die Begriffe einer unionsrechtlichen Bestimmung, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Europäischen Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung des Kontexts der Bestimmung und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (vgl. u. a. Urteil Fish Legal und Shirley, C-279/12, EU:C:2013:853, Rn. 42).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2017 - 10 S 413/15

    Darlegungspflichten bei beabsichtigter Stattgabe eines Antrages auf

    Danach ist zu beachten, dass die Richtlinie - in Übereinstimmung mit dem Übereinkommen von Aarhus - das Ziel verfolgt, "eine möglichst umfassende und systematische Verfügbarkeit und Verbreitung der bei Behörden vorhandenen oder für sie bereitgehaltenen Umweltinformationen in der Öffentlichkeit zu erreichen" (EuGH, Urteil vom 19.12.2013 - C-279/12 - ZUR 2014, 230 Tz. 77; bekräftigend EuGH, Urteil vom 23.11.2016 - C-442/16 - NVwZ 2017, 380 Tz. 55, 85).
  • EuGH, 13.03.2014 - C-107/13

    FIRIN - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Vorsteuerabzug - Leistung von

    Nach ständiger Rechtsprechung ist das in Art. 267 AEUV vorgesehene Verfahren ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten, mit dem der Gerichtshof diesen Gerichten Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts gibt, die sie zur Entscheidung des bei ihnen anhängigen Rechtsstreits benötigen (vgl. u. a. Urteil vom 19. Dezember 2013, Fish Legal und Shirley, C-279/12, Rn. 29).

    Der Gerichtshof kann das Ersuchen eines nationalen Gerichts nur zurückweisen, wenn die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteil Fish Legal und Shirley, Rn. 30).

  • EuGH, 27.03.2014 - C-565/12

    Der Gerichtshof stellt klar, unter welchen Bedingungen die Anwendung der

    Der Gerichtshof kann ein Vorabentscheidungsersuchen eines nationalen Gerichts nur zurückweisen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. insbesondere Urteil vom 19. Dezember 2013, Fish Legal und Shirley, C-279/12, Rn. 30).
  • EuGH, 30.04.2014 - C-475/12

    Die Mitgliedstaaten können überwachen, ob Unternehmen, die, obwohl sie in einem

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung das mit Art. 267 AEUV eingerichtete Verfahren ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten ist, mit dem der Gerichtshof diesen Gerichten Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts gibt, die sie zur Entscheidung des bei ihnen anhängigen Rechtsstreits benötigen (vgl. u. a. Urteil Fish Legal und Shirley, C-279/12, EU:C:2013:853, Rn. 29).

    Er kann die Entscheidung über die Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder er nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteil Fish Legal und Shirley, EU:C:2013:853, Rn. 30).

  • EuGH, 26.03.2020 - C-558/18

    Der Gerichtshof erklärt zwei Vorabentscheidungsersuchen zu den polnischen

  • BVerwG, 29.06.2016 - 7 C 32.15

    Umweltinformation; Informationszugang; Europäische Kommission;

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2015 - C-71/14

    East Sussex County Council - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2016 - C-60/15

    Saint-Gobain Glass Deutschland / Kommission - Rechtsmittel - Zugang zu

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-619/19

    Land Baden-Württemberg (Communications internes) - Vorlage zur Vorabentscheidung

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 10 S 1348/20

    Zugang zu Informationen betreffend die von Landwirten geführten Aufzeichnungen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2020 - 12 B 1.19

    Informationszugang zu personenbezogenen Daten (hier: Namen und Kontaktverbot) von

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2020 - C-470/19

    Friends of the Irish Environment

  • EuGH, 11.09.2014 - C-88/13

    Gruslin - 'Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - Freier

  • EuGH, 06.02.2014 - C-528/12

    Mömax Logistik - Vorabentscheidungsersuchen - Gesellschaftsrecht - Richtlinie

  • EuGH, 25.10.2018 - C-260/17

    Anodiki Services EPE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge -

  • EuGH, 05.03.2015 - C-343/13

    Modelo Continente Hipermercados - Vorlage zur Vorabentscheidung - Regelung der

  • EuGH, 15.04.2021 - C-786/19

    The North of England P & I Association - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • LG Erfurt, 19.11.2020 - 8 O 559/20

    Anspruch auf Unterlassung des Verbreitens des Bildnisses eines Journalisten

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 10 S 2422/20

    Informationsbegehren betreffend von beruflichen Verwendern geführte Informationen

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 10 S 2060/20

    Zugang zu Informationen betreffend die von Landwirten geführten Aufzeichnungen

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 10 S 3972/20

    Zugang zu Informationen betreffend die von Landwirten geführten Aufzeichnungen

  • EuGH, 16.07.2015 - C-369/14

    Sommer Antriebs- und Funktechnik - Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektro- und

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2014 - C-401/12

    Rat / Vereniging Milieudefensie und Stichting Stop Luchtverontreiniging Utrecht -

  • EuGH, 08.05.2014 - C-161/13

    Idrodinamica Spurgo Velox u.a. - Öffentliche Aufträge - Wassersektor - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-358/16

    UBS Europe und Alain Hondequin, Holzem, und consorts - Vorlage zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2020 - C-826/18

    Stichting Varkens in Nood u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Übereinkommen

  • EuGH, 29.01.2020 - C-522/18

    Zaklad Ubezpieczen Spolecznych

  • VGH Hessen, 27.04.2016 - 6 A 2050/14

    Vertraulichkeit der Sitzungsniederschrift des Bundesratsausschusses und Anspruch

  • VGH Hessen, 27.04.2016 - 6 A 2052/14

    Vertraulichkeit der Beratungen des Bundesratsausschusses und Anspruch auf Zugang

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2021 - C-786/19

    The North of England P & I Association

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2020 - C-658/18

    UX (Statut des juges de paix italiens) - Vorabentscheidungsersuchen -

  • VGH Hessen, 27.04.2016 - 6 A 2051/14

    Vertraulichkeit der Verhandlungen des Bundesratsausschusses und Anspruch auf

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2014 - C-213/13

    Impresa Pizzarotti - Öffentliche Aufträge - Richtlinien 93/37/EWG und 2004/18/EG

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2022 - C-164/21

    BALTIJAS STARPTAUTISKĀ AKADĒMIJA - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2017 - C-577/16

    Trinseo Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/87/EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-442/14

    Bayer CropScience und Stichting De Bijenstichting - Richtlinie 2003/4/EG - Zugang

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2015 - C-106/14

    FCD und FMB - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) - Registrierung,

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2016 - C-294/16

    JZ

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