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Weitere Entscheidung unten: EuGH, 09.12.2009

Rechtsprechung
   EuGH, 05.05.2011 - C-267/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5135
EuGH, 05.05.2011 - C-267/09 (https://dejure.org/2011,5135)
EuGH, Entscheidung vom 05.05.2011 - C-267/09 (https://dejure.org/2011,5135)
EuGH, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - C-267/09 (https://dejure.org/2011,5135)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 40 des EWR-Abkommens - Beschränkungen - Direkte Besteuerung - Gebietsfremde Steuerpflichtige - Verpflichtung zur Benennung eines steuerlichen Vertreters

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Portugal

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 40 des EWR-Abkommens - Beschränkungen - Direkte Besteuerung - Gebietsfremde Steuerpflichtige - Verpflichtung zur Benennung eines steuerlichen Vertreters

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Portugal

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 40 des EWR-Abkommens - Beschränkungen - Direkte Besteuerung - Gebietsfremde Steuerpflichtige - Verpflichtung zur Benennung eines steuerlichen Vertreters

  • EU-Kommission

    Kommission / Portugal

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 40 des EWR-Abkommens - Beschränkungen - Direkte Besteuerung - Gebietsfremde Steuerpflichtige - Verpflichtung zur Benennung eines steuerlichen Vertreters“

  • Wolters Kluwer

    Verstoß der Portugiesischen Republik gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 56 EG durch Erlass des Art. 130 des Código do Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Singulares (Einkommensteuergesetzes); Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Freier Kapitalverkehr; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 56; EWR-Abkommen Art. 40
    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Freier Kapitalverkehr; Gemeinschaftswidrigkeit der Verpflichtung zur Benennung eines inländischen steuerlichen Vertreters durch gebietsfremde Steuerpflichtige; Europäische Kommission gegen Portugiesische Republik

  • datenbank.nwb.de

    Direkte Besteuerung - Gebietsfremde Steuerpflichtige - Verpflichtung zur Benennung eines steuerlichen Vertreters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Portugal

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 40 des EWR-Abkommens - Beschränkungen - Direkte Besteuerung - Gebietsfremde Steuerpflichtige - Verpflichtung zur Benennung eines steuerlichen Vertreters

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)

    Kommission / Portugal

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 15. Juli 2009 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Portugiesische Republik

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EG Art 18, EG Art 56
    Gebietsfremder; Steuerlicher Vertreter; Steuerpflichtiger

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Art. 18 EG und 56 EG - Verpflichtung von gebietsfremden Steuerpflichtigen, einen steuerlichen Vertreter zu benennen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 11.10.2007 - C-451/05

    ELISA - Direkte Besteuerung - Steuer auf den Verkehrswert von in Frankreich …

    Auszug aus EuGH, 05.05.2011 - C-267/09
    Rn. 34 Nach ständiger Rechtsprechung umfasst der Kapitalverkehr die Vorgänge, durch die Personen im Gebiet eines Mitgliedstaats, in dem sie nicht ihren Wohnsitz haben, Investitionen in Immobilien tätigen; dies ergibt sich aus der Nomenklatur für den Kapitalverkehr in Anhang I der Richtlinie 88/361, die ihren Hinweischarakter für die Definition des Begriffs des Kapitalverkehrs behält (vgl. Urteile vom 25. Januar 2007, Festersen, C-370/05, Slg. 2007, I-1129, Randnr. 23, und vom 11. Oktober 2007, ELISA, C-451/05, Slg. 2007, I-8251, Randnr. 59).

    Rn. 38 Die Portugiesische Republik macht jedoch geltend, dass das mit der Verpflichtung zur Benennung eines steuerlichen Vertreters verfolgte Ziel darin bestehe, im Rahmen der Einkommensteuer der natürlichen Personen die Wirksamkeit der steuerlichen Überwachung zu gewährleisten und Steuerflucht zu bekämpfen, und beruft sich somit - was die Kommission nicht bestreitet - auf einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses, der eine Beschränkung der vom EG-Vertrag garantierten Grundfreiheiten rechtfertigen kann (vgl. insbesondere Urteile ELISA, Randnr. 81, vom 18. Dezember 2007, A, C-101/05, Slg. 2007, I-11531, Randnr. 55, und vom 11. Juni 2009, X und Passenheim-van Schoot, C-155/08 und C-157/08, Slg. 2009, I-5093, Randnr. 45).

    Nach Art. 11 der Richtlinie 77/799 schließlich bleiben weiter gehende Verpflichtungen zum Auskunftsaustausch nach anderen Rechtsvorschriften von den Bestimmungen dieser Richtlinie unberührt (Urteil ELISA, Randnrn.

    Eine allgemeine Vermutung der Steuerflucht oder der Steuerhinterziehung genügt also nicht, um eine steuerliche Maßnahme zu rechtfertigen, die die Ziele des EG-Vertrags beeinträchtigt (vgl. Urteil ELISA, Randnr. 91 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH - 463/79 (anhängig)

    Fangmeyer / Kommission

    Auszug aus EuGH, 05.05.2011 - C-267/09
    Rn. 5 Das Decreto-Lei Nr. 463/79 vom 30. November 1979 in der auf den vorliegenden Fall anwendbaren Fassung sieht in den Art. 2 und 3 vor:.

    Die Ausnahme, die laut der Portugiesischen Republik für diese Kategorie von Gebietsfremden gelte, ergebe sich nicht aus den von diesem Mitgliedstaat geltend gemachten Rechtsvorschriften, d. h. dem Decreto-Lei Nr. 463/79 und dem Beschluss Nr. 21.305/2003.

    Rn. 19 Aus dem im Decreto-Lei Nr. 463/79 und im Beschluss Nr. 21.305/2003 vorgesehenen vereinfachten Registrierungsverfahren, das für die genannten Steuerpflichtigen gelte, ergebe sich nämlich, dass diese Steuerpflichtigen, da die ausschüttenden Unternehmen in ihrer Eigenschaft als "Steuerbevollmächtigte" selbst die Abgeltungssteuer einbehielten und für diese verantwortlich seien, sofern keine weiteren akzessorischen Verpflichtungen bestünden, nicht verpflichtet seien, einen steuerlichen Vertreter zu benennen.

    Rn. 49 Es steht nämlich fest, dass die Steuerbevollmächtigten - die den Abzug der Steuer vornehmen, die auf Einkünfte zu zahlen ist, auf die eine Abgeltungssteuer erhoben wird - diese Steuer nach Art. 3 Abs. 5 des Decreto-Lei Nr. 463/79 in Verbindung mit dem Beschluss Nr. 21.305/2003 im Namen und für Rechnung dieser Steuerpflichtigen zahlen.

  • EuGH, 19.11.2009 - C-540/07

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier …

    Auszug aus EuGH, 05.05.2011 - C-267/09
    In diesem Rahmen ist es Sache des Gerichtshofs, darüber zu wachen, dass die Vorschriften des EWR-Abkommens, die im Wesentlichen mit denen des Vertrags identisch sind, innerhalb der Mitgliedstaaten einheitlich ausgelegt werden (Urteile vom 23. September 2003, 0spelt und Schlössle Weissenberg, C-452/01, Slg. 2003, I-9743, Randnr. 29, und vom 19. November 2009, Kommission/Italien, C-540/07, Slg. 2009, I-10983, Randnr. 65).

    Rn. 51 Sind Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs zwischen Staatsangehörigen von Vertragsstaaten des EWR-Abkommens anhand von Art. 40 und Anhang XII des EWR-Abkommens zu beurteilen, haben diese Vorschriften folglich dieselbe rechtliche Tragweite wie die im Wesentlichen identischen Bestimmungen des Art. 56 EG (vgl. Urteile vom 11. Juni 2009, Kommission/Niederlande, C-521/07, Slg. 2009, I-4873, Randnr. 33, und Kommission/Italien, Randnr. 66).

    Rn. 54 Wie der Gerichtshof jedoch bereits entschieden hat, kann die Rechtsprechung, die sich auf Beschränkungen der Ausübung der Verkehrsfreiheiten innerhalb der Union bezieht, nicht in vollem Umfang auf den Kapitalverkehr zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten übertragen werden, da dieser sich in einen anderen rechtlichen Rahmen einfügt (vgl. Urteile A, Randnr. 60, und Kommission/Italien, Randnr. 69).

  • EuGH, 23.09.2003 - C-452/01

    DER FREIE KAPITALVERKEHR VERWEHRT ES NICHT, DASS DER ERWERB LANDWIRTSCHAFTLICHER …

    Auszug aus EuGH, 05.05.2011 - C-267/09
    In diesem Rahmen ist es Sache des Gerichtshofs, darüber zu wachen, dass die Vorschriften des EWR-Abkommens, die im Wesentlichen mit denen des Vertrags identisch sind, innerhalb der Mitgliedstaaten einheitlich ausgelegt werden (Urteile vom 23. September 2003, 0spelt und Schlössle Weissenberg, C-452/01, Slg. 2003, I-9743, Randnr. 29, und vom 19. November 2009, Kommission/Italien, C-540/07, Slg. 2009, I-10983, Randnr. 65).
  • EuGH, 18.12.2007 - C-101/05

    DER GERICHTSHOF ERLÄUTERT DIE GELTUNG DES GRUNDSATZES DES FREIEN KAPITALVERKEHRS …

    Auszug aus EuGH, 05.05.2011 - C-267/09
    Rn. 38 Die Portugiesische Republik macht jedoch geltend, dass das mit der Verpflichtung zur Benennung eines steuerlichen Vertreters verfolgte Ziel darin bestehe, im Rahmen der Einkommensteuer der natürlichen Personen die Wirksamkeit der steuerlichen Überwachung zu gewährleisten und Steuerflucht zu bekämpfen, und beruft sich somit - was die Kommission nicht bestreitet - auf einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses, der eine Beschränkung der vom EG-Vertrag garantierten Grundfreiheiten rechtfertigen kann (vgl. insbesondere Urteile ELISA, Randnr. 81, vom 18. Dezember 2007, A, C-101/05, Slg. 2007, I-11531, Randnr. 55, und vom 11. Juni 2009, X und Passenheim-van Schoot, C-155/08 und C-157/08, Slg. 2009, I-5093, Randnr. 45).
  • EuGH, 10.04.1992 - Gutachten 1/92

    Entwurf eines Abkommens zwischen der Gemeinschaft einerseits und den Ländern der …

    Auszug aus EuGH, 05.05.2011 - C-267/09
    Im Hinblick darauf dienen mehrere Bestimmungen des genannten Abkommens dazu, dessen möglichst einheitliche Auslegung im gesamten EWR sicherzustellen (vgl. Gutachten 1/92 vom 10. April 1992, Slg. 1992, I-2821).
  • EuGH, 11.06.2009 - C-155/08

    EINE LÄNGERE NACHFORDERUNGSFRIST IN FÄLLEN, IN DENEN DEN STEUERBEHÖRDEN …

    Auszug aus EuGH, 05.05.2011 - C-267/09
    Rn. 38 Die Portugiesische Republik macht jedoch geltend, dass das mit der Verpflichtung zur Benennung eines steuerlichen Vertreters verfolgte Ziel darin bestehe, im Rahmen der Einkommensteuer der natürlichen Personen die Wirksamkeit der steuerlichen Überwachung zu gewährleisten und Steuerflucht zu bekämpfen, und beruft sich somit - was die Kommission nicht bestreitet - auf einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses, der eine Beschränkung der vom EG-Vertrag garantierten Grundfreiheiten rechtfertigen kann (vgl. insbesondere Urteile ELISA, Randnr. 81, vom 18. Dezember 2007, A, C-101/05, Slg. 2007, I-11531, Randnr. 55, und vom 11. Juni 2009, X und Passenheim-van Schoot, C-155/08 und C-157/08, Slg. 2009, I-5093, Randnr. 45).
  • EuGH, 11.06.2009 - C-521/07

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung - Abkommen über den Europäischen …

    Auszug aus EuGH, 05.05.2011 - C-267/09
    Rn. 51 Sind Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs zwischen Staatsangehörigen von Vertragsstaaten des EWR-Abkommens anhand von Art. 40 und Anhang XII des EWR-Abkommens zu beurteilen, haben diese Vorschriften folglich dieselbe rechtliche Tragweite wie die im Wesentlichen identischen Bestimmungen des Art. 56 EG (vgl. Urteile vom 11. Juni 2009, Kommission/Niederlande, C-521/07, Slg. 2009, I-4873, Randnr. 33, und Kommission/Italien, Randnr. 66).
  • EuGH, 26.10.2006 - C-345/05

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerrecht - …

    Auszug aus EuGH, 05.05.2011 - C-267/09
    Rn. 60 Da die Bestimmungen des EG-Vertrags über den freien Kapitalverkehr der streitigen Regelung entgegenstehen, braucht diese nicht gesondert anhand von Art. 18 EG geprüft zu werden, der die Freizügigkeit zum Gegenstand hat (vgl. entsprechend Urteil vom 26. Oktober 2006, Kommission/Portugal, C-345/05, Slg. 2006, I-10633, Randnr. 45).
  • EuGH, 25.01.2007 - C-370/05

    Festersen - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Art. 43 EG und 56 EG …

    Auszug aus EuGH, 05.05.2011 - C-267/09
    Rn. 34 Nach ständiger Rechtsprechung umfasst der Kapitalverkehr die Vorgänge, durch die Personen im Gebiet eines Mitgliedstaats, in dem sie nicht ihren Wohnsitz haben, Investitionen in Immobilien tätigen; dies ergibt sich aus der Nomenklatur für den Kapitalverkehr in Anhang I der Richtlinie 88/361, die ihren Hinweischarakter für die Definition des Begriffs des Kapitalverkehrs behält (vgl. Urteile vom 25. Januar 2007, Festersen, C-370/05, Slg. 2007, I-1129, Randnr. 23, und vom 11. Oktober 2007, ELISA, C-451/05, Slg. 2007, I-8251, Randnr. 59).
  • EuGH, 28.10.2010 - C-72/09

    Établissements Rimbaud - Direkte Besteuerung - Freier Kapitalverkehr - …

  • EuGH, 14.01.2010 - C-343/08

    Kommission / Tschechische Republik - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

  • EGMR, 12.12.2017 - 92/12

    BUKOWSKI v. POLAND

  • EuGH, 02.04.2020 - C-715/17

    Durch die Weigerung, den vorübergehenden Mechanismus zur Umsiedlung von …

    Rn. 120 Folglich konnte sich die Tschechische Republik vernünftigerweise nicht über den genauen Zeitpunkt des Beginns des ihr von der Kommission vorgeworfenen Verstoßes gegen ihre Verpflichtungen irren und konnte ihre Verteidigungsrechte in Bezug auf diese Vertragsverletzung tatsächlich ausüben (vgl. entsprechend Urteile vom 5. Mai 2011, Kommission/Portugal, C-267/09, EU:C:2011:273, Rn. 28, …und vom 31. Oktober 2019, Kommission/Niederlande, C-395/17, EU:C:2019:918, Rn. 57).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2023 - C-670/21

    BA (Successions - Politique sociale de logement dans l'Union) - Öffentlicher …

    {FN:14} Vgl. hierzu Urteile vom 19. November 2009, Kommission/Italien (…C-540/07, EU:C:2009:717, Rn. 66), und vom 5. Mai 2011, Kommission/Portugal (C-267/09, EU:C:2011:273, Rn. 51).

    {FN:18} Urteile vom 12. Dezember 2006, Test Claimants in the FII Group Litigation (…C-446/04, EU:C:2006:774, Rn. 172), vom 18. Dezember 2007, A (…C-101/05, EU:C:2007:804, Rn. 55), vom 10. Februar 2011, Haribo Lakritzen Hans Riegel und Österreichische Salinen (…C-436/08 und C-437/08, EU:C:2011:61, Rn. 69), vom 5. Mai 2011, Kommission/Portugal (C-267/09, EU:C:2011:273, Rn. 42), vom 17. Oktober 2013, Welte (…C-181/12, EU:C:2013:662, Rn. 63), vom 10. April 2014, Emerging Markets Series of DFA Investment Trust Company (…C-190/12, EU:C:2014:249, Rn. 71), und vom 26. Februar 2019, X (In Drittländern ansässige Zwischengesellschaften) (…C-135/17, EU:C:2019:136, Rn. 73 und 74).

    {FN:22} Vgl. etwa Urteile vom 27. Januar 2009, Persche (…C-318/07, EU:C:2009:33, Rn. 66 bis 70), vom 19. November 2009, Kommission/Italien (…C-540/07, EU:C:2009:717, Rn. 64, 72 und 73), und vom 5. Mai 2011, Kommission/Portugal (C-267/09, EU:C:2011:273, Rn. 46, 57 und 58).

    {FN:24} Urteile vom 19. November 2009, Kommission/Italien (…C-540/07, EU:C:2009:717, Rn. 69), und vom 5. Mai 2011, Kommission/Portugal (C-267/09, EU:C:2011:273, Rn. 54).

    {FN:41} In seinem Urteil vom 5. Mai 2011, Kommission/Portugal (C-267/09, EU:C:2011:273, Rn. 53 bis 58), kam der Gerichtshof eindeutig zu diesem Ergebnis.

  • EuGH, 22.12.2022 - C-83/21

    Kurzzeitvermietung von Immobilien: Das Unionsrecht steht weder der Verpflichtung …

    Diese Verpflichtung ist daher als grundsätzlich durch Art. 56 AEUV verbotene Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs anzusehen (vgl. entsprechend Urteil vom 5. Mai 2011, Kommission/Portugal, C-267/09, EU:C:2011:273, Rn. 37).

    Rn. 60 Allerdings hat das vorlegende Gericht zu Recht darauf hingewiesen, dass der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung keinen Grundsatz dahin gehend aufgestellt hat, dass die in nationalen Rechtsvorschriften oder in einer nationalen Regelung für natürliche oder juristische Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem der Besteuerung ansässig oder niedergelassen sind, vorgesehene Verpflichtung zur Benennung eines Steuervertreters mit dem freien Dienstleistungsverkehr unvereinbar ist, da der Gerichtshof in jedem Einzelfall geprüft hat, ob angesichts der besonderen Merkmale der jeweiligen Verpflichtung die damit bewirkte Beschränkung durch mit der betreffenden nationalen Regelung verfolgte und von dem jeweiligen Mitgliedstaat vor dem Gerichtshof geltend gemachte zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt werden konnte (…Urteile vom 5. Juli 2007, Kommission/Belgien, C-522/04, EU:C:2007:405, Rn. 47 bis 58, vom 5. Mai 2011, Kommission/Portugal, C-267/09, EU:C:2011:273, Rn. 38 bis 46, …und vom 11. Dezember 2014, Kommission/Spanien, C-678/11, EU:C:2014:2434, Rn. 42 bis 62).

  • BFH, 06.08.2013 - VIII R 39/12

    Europarechtliche Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Besteuerung von Erträgen …

    Folglich können nationale Beschränkungen der Kapitalverkehrsfreiheit nur zulässig sein, wenn eine entsprechende Verpflichtung zur gegenseitigen Amtshilfe nicht besteht (EuGH-Urteil vom 5. Mai 2011 C-267/09 "Kommission/ Portugal", Slg. 2011, I-3197 Rz 55).
  • FG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 1 K 1074/11

    Steueranmeldung zur Luftverkehrsteuer eines ausländischen …

    Rn. 66 In der Rechtssache C-267/09 (Kommission ./. Portugal, Urteil vom 5. Mai 2011, Slg. 2011, I-03197) hat der EuGH im Zusammenhang mit der Verpflichtung zur Benennung eines steuerlichen Vertreters die Rechtfertigung einer etwaigen Beschränkung des Kapitalverkehrs nicht an Art. 65 AEUV (ex Art. 58 EGV) gemessen, sondern geprüft, ob ein zwingender Grund des Allgemeininteresses vorliegt, der eine Beschränkung der vom EG-Vertrag garantierten Grundfreiheiten rechtfertigen kann.

    Rn. 70 Etwas anderes folgt daher auch nicht aus dem Urteil des EuGH vom 5. Mai 2011 in der Rechtssache C-267/09 (Kommission . / . Portugal, Slg. 2011, I-03197), das sich ebenfalls mit der Verpflichtung zur Benennung eines steuerlichen Vertreters befasst und in dem der EuGH zu dem Ergebnis gelangt ist, dass die Beschränkung des in Art. 56 EGV verankerten freien Kapitalverkehrs nicht als gerechtfertigt angesehen werden könne.

  • EuGH, 12.07.2012 - C-269/09

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 18 EG, 39 …

    Rn. 96 Was jedoch die Rechtfertigung mit der Notwendigkeit angeht, eine effektive Einziehung der Steuerschuld zu gewährleisten, ist darauf hinzuweisen, dass der durch die Richtlinien 76/308, 77/799 und 2008/55 geschaffene Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zwischen diesen und den zuständigen Behörden eines Drittstaats nicht besteht, wenn dieser keine Verpflichtung zur gegenseitigen Amtshilfe eingegangen ist (vgl. u. a. Urteil vom 5. Mai 2011, Kommission/Portugal, C-267/09, Slg. 2011, I-3197, Randnr. 55).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.02.2018 - C-685/16

    EV - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Kürzung steuerbarer …

    {FN:30} Vgl. Urteile vom 26. September 2000, Kommission/Belgien (…C-478/98, EU:C:2000:497, Rn. 45), vom 12. September 2006, Cadbury Schweppes und Cadbury Schweppes Overseas (…C-196/04, EU:C:2006:544, Rn. 50), vom 28. Oktober 2010, Établissements Rimbaud (…C-72/09, EU:C:2010:645, Rn. 34), vom 5. Mai 2011, Kommission/Portugal (C-267/09, EU:C:2011:273, Rn. 42), und vom 24. November 2016, SECIL (…C-464/14, EU:C:2016:896, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.12.2014 - C-678/11

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 56 AEUV und …

    Rn. 58 Jedoch wäre, wie die Kommission geltend macht, eine nationale Regelung, nach der in einem anderen Mitgliedstaat als im Königreich Spanien ansässige Pensionsfonds, die in diesem Mitgliedstaat betriebliche Rentenpläne anbieten, sowie Versicherungsgesellschaften, die in Spanien im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs tätig sind, wählen könnten, ob sie - je nachdem, welche Lösung ihnen wirtschaftlich vorteilhafter erscheint - einen steuerlichen Vertreter beauftragen oder diese Aufgaben selbst wahrnehmen, weniger belastend für die Dienstleistungsfreiheit als die in der fraglichen nationalen Regelung vorgesehene generelle Pflicht zur Beauftragung eines solchen Vertreters (vgl. entsprechend Urteile Kommission/Portugal, C-267/09, EU:C:2011:273, Rn. 47, und National Grid Indus, C-371/10, EU:C:2011:785, Rn. 69 bis 73).

    Die Kommission, die nicht behauptet, dass zwischen dem beklagten Mitgliedstaat und den Staaten, die dem EWR angehören, aber nicht Mitglieder der Union sind, bilaterale Abkommen über die gegenseitige Amtshilfe im Steuerbereich existierten, hat ihrerseits nicht bewiesen, dass ausreichende Mechanismen der Auskunftserteilung und der Zusammenarbeit bestünden, damit das Königreich Spanien die Informationen über die geschuldete Steuer und deren Beitreibung erhalten könne (vgl. entsprechend Urteile Kommission/Portugal, EU:C:2011:273, Rn. 56, und Kommission/Spanien, EU:C:2012:439, EU:C:2012:439, Rn. 98).

  • FG Hamburg, 13.07.2012 - 3 K 131/11

    Besteuerung von Einkünften aus sog. "intransparenten" ausländischen Fonds - §§ 5 …

    Schließlich stellt sich auch nicht die Frage nach einer zulässigen Differenzierung zwischen EU-Mitgliedsstaaten und Drittstaaten (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 05.05.2011 C-267/09, HFR 2011, 710, Juris Rn. 54 ff.; EuGH…, Urteil vom 28.10.2010 C-72/09, IStR 2010, 842, Juris Rn. 40).

    Rn. 87 Bezüglich der Bescheinigung durch einen deutschen Steuerberater ist ferner zu bedenken, dass der EuGH die Pflicht zur Bestellung eines inländischen Vertreters als Beschränkung des Kapitalverkehrs angesehen hat wegen der damit verbundenen Kosten der Vergütung (EuGH, Urteil vom 05.05.2011 C-267/09, IStR 2011, 551, Juris Rn. 37); für die Notwendigkeit einer entsprechenden Bescheinigung eines inländischen Berufsträgers könnten ähnliche Erwägungen gelten.

  • EuGH, 27.01.2022 - C-788/19

    Die nationale Regelung, nach der die spanischen Steueransässigen dazu …

    Rn. 15 Aus dem Vorstehenden folgt, dass die von der Kommission vorgebrachten Beschwerdepunkte unter dem Gesichtspunkt der in Art. 63 AEUV sowie in Art. 40 des EWR-Abkommens, der im Wesentlichen dieselbe rechtliche Tragweite hat, garantierten Kapitalverkehrsfreiheit zu sehen sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juni 2009, Kommission/Niederlande, C-521/07, EU:C:2009:360, Rn. 33, und vom 5. Mai 2011, Kommission/Portugal, C-267/09, EU:C:2011:273, Rn. 51).
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   EuGH, 09.12.2009 - C-267/09   

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https://dejure.org/2009,35175
EuGH, 09.12.2009 - C-267/09 (https://dejure.org/2009,35175)
EuGH, Entscheidung vom 09.12.2009 - C-267/09 (https://dejure.org/2009,35175)
EuGH, Entscheidung vom 09. Dezember 2009 - C-267/09 (https://dejure.org/2009,35175)
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