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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2018

Rechtsprechung
   EuGH, 25.07.2018 - C-268/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,21702
EuGH, 25.07.2018 - C-268/17 (https://dejure.org/2018,21702)
EuGH, Entscheidung vom 25.07.2018 - C-268/17 (https://dejure.org/2018,21702)
EuGH, Entscheidung vom 25. Juli 2018 - C-268/17 (https://dejure.org/2018,21702)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 2 RBEuHB; Art. 3 Nr. 2 RBEuHB; Art. 4 Nr. 3 RBEuHB; Art. 15 Abs. 1 RBEuHB; Art. 17 Abs. 1 und 6 RBEuHB; Art. 107 EuGH-Verfahrensordnung; Art. 53 Abs. 1 EuGH-Verfahrensordnung
    Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen; Europäischer Haftbefehl (Gründe für die Ablehnung der Vollstreckung: Doppelverfolgungsverbot [ne bis in idem] bei Einstellung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens im Vollstreckungsmitgliedstaat; gesuchte Person ...

  • Europäischer Gerichtshof

    AY (Mandat d'arrêt - Témoin)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Europäischer Haftbefehl - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Art. 1 Abs. 2, Art. 3 Nr. 2 und Art. 4 Nr. 3 - Gründe für die Ablehnung der Vollstreckung - Einstellung eines strafrechtlichen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    AY (Mandat d'arrêt - Témoin)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Europäischer Haftbefehl - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Art. 1 Abs. 2, Art. 3 Nr. 2 und Art. 4 Nr. 3 - Gründe für die Ablehnung der Vollstreckung - Einstellung eines strafrechtlichen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    AY (Mandat d'arrêt - Témoin)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Europäischer Haftbefehl - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Art. 1 Abs. 2, Art. 3 Nr. 2 und Art. 4 Nr. 3 - Gründe für die Ablehnung der Vollstreckung - Einstellung eines strafrechtlichen ...

  • Wolters Kluwer

    Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 25. Juli 2018. AY. Vorabentscheidungsersuchen des Zupanijski Sud u Zagrebu. Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Europäischer Haftbefehl - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Art. 1 Abs. 2, Art. ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Europäischer Haftbefehl - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Art. 1 Abs. 2, Art. 3 Nr. 2 und Art. 4 Nr. 3 - Gründe für die Ablehnung der Vollstreckung - Einstellung eines strafrechtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls kann nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren durch eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde, wenn die ...

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    AY (Mandat d'arrêt - Témoin)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Europäischer Haftbefehl - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Art. 1 Abs. 2, Art. 3 Nr. 2 und Art. 4 Nr. 3 - Gründe für die Ablehnung der Vollstreckung - Einstellung eines strafrechtlichen ...

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Vernehmung als Zeuge in abgeschlossenem Verfahren schützt nicht vor späterer Vollstreckung eines EU-Haftbefehls

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    AY

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Europäischer Haftbefehl - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Art. 1 Abs. 2, Art. 3 Nr. 2 und Art. 4 Nr. 3 - Gründe für die Ablehnung der Vollstreckung - Einstellung eines strafrechtlichen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 29.06.2016 - C-486/14

    Ein Tatverdächtiger kann in einem Schengen-Staat erneut strafrechtlich verfolgt …

    Auszug aus EuGH, 25.07.2018 - C-268/17
    Diese Bestimmung ist aber auch auf Entscheidungen einer zur Mitwirkung bei der Strafrechtspflege in der betreffenden nationalen Rechtsordnung berufenen Behörde anwendbar, mit denen die Strafverfolgung in einem Mitgliedstaat endgültig beendet wird, auch wenn sie ohne Mitwirkung eines Gerichts und nicht in Form eines Urteils ergehen (vgl. entsprechend Urteil vom 29. Juni 2016, Kossowski, C-486/14, EU:C:2016:483, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 43 Eine rechtskräftige Verurteilung im Sinne von Art. 3 Nr. 2 des Rahmenbeschlusses 2002/584 setzt somit voraus, dass gegen die gesuchte Person zuvor ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. November 2010, Mantello, C-261/09, EU:C:2010:683, Rn. 46 und 47…, vom 5. Juni 2014, M, C-398/12, EU:C:2014:1057, Rn. 31 und 32, sowie vom 29. Juni 2016, Kossowski, C-486/14, EU:C:2016:483, Rn. 34 und 35).

    Rn. 55 Zudem hat dieser Grund für die Nichtvollstreckung nicht das Ziel, eine Person dagegen zu schützen, dass sie möglicherweise wegen derselben Tat in mehreren Mitgliedstaaten aufeinanderfolgenden Ermittlungen ausgesetzt ist (vgl. entsprechend Urteil vom 29. Juni 2016, Kossowski, C-486/14, EU:C:2016:483, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 56 Der Rahmenbeschluss 2002/584 fügt sich nämlich in den Rahmen des europäischen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ein, in dem die Personenfreizügigkeit gewährleistet ist, aber zugleich mit geeigneten Maßnahmen u. a. in Bezug auf die Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität einhergeht (vgl. entsprechend Urteil vom 29. Juni 2016, Kossowski, C-486/14, EU:C:2016:483, Rn. 46).

    Rn. 57 Daher ist der zweite in Art. 4 Nr. 3 des Rahmenbeschlusses 2002/584 vorgesehene Grund für die Nichtvollstreckung im Licht der Notwendigkeit auszulegen, die Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität zu fördern (vgl. entsprechend Urteil vom 29. Juni 2016, Kossowski, C-486/14, EU:C:2016:483, Rn. 47).

  • EuGH, 16.11.2010 - C-261/09

    Der nationale Richter, der einen Europäischen Haftbefehl ausstellt, ist befugt, …

    Auszug aus EuGH, 25.07.2018 - C-268/17
    Rn. 39 Mit dieser Bestimmung soll vermieden werden, dass eine Person wegen derselben Handlung erneut strafrechtlich verfolgt oder verurteilt wird (Urteil vom 16. November 2010, Mantello, C-261/09, EU:C:2010:683, Rn. 40).

    Rn. 42 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist eine gesuchte Person als wegen derselben Handlung rechtskräftig verurteilt im Sinne von Art. 3 Nr. 2 des Rahmenbeschlusses 2002/584 anzusehen, wenn die Strafklage aufgrund eines Strafverfahrens endgültig verbraucht ist oder die Justizbehörden eines Mitgliedstaats eine Entscheidung erlassen haben, mit der der Beschuldigte von dem Tatvorwurf rechtskräftig freigesprochen wird (Urteil vom 16. November 2010, Mantello, C-261/09, EU:C:2010:683, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 43 Eine rechtskräftige Verurteilung im Sinne von Art. 3 Nr. 2 des Rahmenbeschlusses 2002/584 setzt somit voraus, dass gegen die gesuchte Person zuvor ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. November 2010, Mantello, C-261/09, EU:C:2010:683, Rn. 46 und 47…, vom 5. Juni 2014, M, C-398/12, EU:C:2014:1057, Rn. 31 und 32, …sowie vom 29. Juni 2016, Kossowski, C-486/14, EU:C:2016:483, Rn. 34 und 35).

  • EuGH, 23.01.2018 - C-367/16

    Piotrowski - Vorlage zur Vorabentscheidung - Polizeiliche und justizielle …

    Auszug aus EuGH, 25.07.2018 - C-268/17
    Der Gerichtshof hat aber bereits entschieden, dass bei einem Verfahren im Zusammenhang mit einem Europäischen Haftbefehl in erster Linie der Ausstellungsmitgliedstaat für die Gewährleistung der Grundrechte verantwortlich ist (Urteil vom 23. Januar 2018, Piotrowski, C-367/16, EU:C:2018:27, Rn. 50).

    Rn. 52 Weiterhin ist darauf zu verweisen, dass die Ablehnung der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls eine Ausnahme darstellt, so dass die Gründe für die Ablehnung der Vollstreckung eines solchen Haftbefehls eng auszulegen sind (vgl. Urteil vom 23. Januar 2018, Piotrowski, C-367/16, EU:C:2018:27, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 12.10.2017 - C-278/16

    Sleutjes - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

    Auszug aus EuGH, 25.07.2018 - C-268/17
    Betreffen daher die vorgelegten Fragen die Auslegung des Unionsrechts, ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (Urteil vom 12. Oktober 2017, Sleutjes, C-278/16, EU:C:2017:757, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Zurückweisung des Ersuchens eines nationalen Gerichts ist dem Gerichtshof nur möglich, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 12. Oktober 2017, Sleutjes, C-278/16, EU:C:2017:757, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 28.09.2006 - C-467/04

    Gasparini u.a. - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - …

    Auszug aus EuGH, 25.07.2018 - C-268/17
    Rn. 44 Zudem findet der Grundsatz ne bis in idem nur auf Personen Anwendung, die in einem Mitgliedstaat rechtskräftig abgeurteilt worden sind (vgl. Urteil vom 28. September 2006, Gasparini u. a., C-467/04, EU:C:2006:610, Rn. 37).
  • EuGH, 05.06.2014 - C-398/12

    M - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Art. 54 - …

    Auszug aus EuGH, 25.07.2018 - C-268/17
    Rn. 43 Eine rechtskräftige Verurteilung im Sinne von Art. 3 Nr. 2 des Rahmenbeschlusses 2002/584 setzt somit voraus, dass gegen die gesuchte Person zuvor ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. November 2010, Mantello, C-261/09, EU:C:2010:683, Rn. 46 und 47, vom 5. Juni 2014, M, C-398/12, EU:C:2014:1057, Rn. 31 und 32, …sowie vom 29. Juni 2016, Kossowski, C-486/14, EU:C:2016:483, Rn. 34 und 35).
  • EuGH, 10.08.2017 - C-270/17

    Tupikas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - …

    Auszug aus EuGH, 25.07.2018 - C-268/17
    So nennt der Rahmenbeschluss ausdrücklich die Gründe, aus denen die Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls abzulehnen ist (Art. 3) oder abgelehnt werden kann (Art. 4 und 4a) (vgl. Urteil vom 10. August 2017, Tupikas, C-270/17 PPU, EU:C:2017:628, Rn. 50 und 51).
  • EuGH, 31.01.2023 - C-158/21

    Eine vollstreckende Justizbehörde darf die Vollstreckung eines Europäischen …

    Zwar habe der Gerichtshof im Urteil vom 25. Juli 2018, AY (Haftbefehl - Zeuge) (C-268/17, EU:C:2018:602), die Beantwortung von Fragen zur Vollstreckung Europäischer Haftbefehle, die von einer ausstellenden Justizbehörde gestellt worden seien, nicht verweigert; die Umstände des Ausgangsverfahrens unterschieden sich jedoch von denen der Rechtssache, in der dieses Urteil ergangen sei.

    Da die Ausstellung eines solchen Haftbefehls die Festnahme der Person, die Gegenstand dieses Haftbefehls ist, zur Folge haben kann, muss eine ausstellende Justizbehörde daher, um diese Rechte zu gewährleisten, über die Möglichkeit verfügen, den Gerichtshof mit einer Vorlage zur Vorabentscheidung zu befassen, um zu ermitteln, ob sie einen Europäischen Haftbefehl aufrechterhalten oder aufheben muss oder ob sie einen solchen Haftbefehl ausstellen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Juli 2018, AY [Haftbefehl - Zeuge], C-268/17, EU:C:2018:602, Rn. 28 und 29, …sowie vom 28. Januar 2021, Spetsializirana prokuratura [Erklärung der Rechte], C-649/19, EU:C:2021:75, Rn. 39).

  • EuGH, 14.09.2023 - C-83/22

    Rücktritt von Pauschalreisen bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände: Ein …

    Rn. 33 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die Zurückweisung des Ersuchens eines nationalen Gerichts dem Gerichtshof nur möglich ist, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 25. Juli 2018, AY [Haftbefehl - Zeuge], C-268/17, EU:C:2018:602, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.12.2019 - C-592/18

    Darie - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 528/2012 - Art. 3 …

    Betreffen daher die vorgelegten Fragen die Auslegung des Unionsrechts, ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (Urteil vom 25. Juli 2018, AY [Haftbefehl - Zeuge], C-268/17, EU:C:2018:602, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Zurückweisung des Vorabentscheidungsersuchens eines nationalen Gerichts ist dem Gerichtshof nur möglich, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 25. Juli 2018, AY [Haftbefehl - Zeuge], C-268/17, EU:C:2018:602, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2024 - C-633/22

    Erster Generalanwalt Szpunar: Eine offensichtliche Verletzung der …

    Vgl. allerdings - zu dieser umstrittenen Problematik im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen - Urteil vom 25. Juli 2018, AY (Haftbefehl - Zeuge) (C-268/17, EU:C:2018:602, Rn. 27 bis 30).
  • EuGH, 11.03.2020 - C-314/18

    SF (Mandat d'arrêt européen - Garantie de renvoi dans l'État d'exécution) - …

    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts betreffen (Urteile vom 25. Juli 2018, AY [Haftbefehl - Zeuge], C-268/17, EU:C:2018:602, Rn. 24, …und vom 10. Dezember 2018, Wightman u. a., C-621/18, EU:C:2018:999, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof kann die Entscheidung über ein Ersuchen eines nationalen Gerichts nur dann ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteile vom 25. Juli 2018, AY [Haftbefehl - Zeuge], C-268/17, EU:C:2018:602, Rn. 25, …sowie vom 24. Oktober 2018, XC u. a., C-234/17, EU:C:2018:853, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 28.01.2021 - C-649/19

    Spetsializirana prokuratura (Déclaration des droits) - Vorlage zur …

    Um die Gewährleistung dieser Rechte - die eine Justizbehörde dazu veranlassen kann, eine Entscheidung über die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls zu treffen - sicherzustellen, muss eine solche Behörde über die Möglichkeit verfügen, den Gerichtshof mit einer Vorlage zur Vorabentscheidung zu befassen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Juli 2018, AY [Haftbefehl - Zeuge], C-268/17, EU:C:2018:602, Rn. 28 und 29).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2020 - C-649/19

    Spetsializirana prokuratura (Déclaration des droits) - Vorlage zur …

    {FN:8} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Juli 2018, AY (Haftbefehl - Zeuge) (C-268/17, EU:C:2018:602, Rn. 26 und 27).

    {FN:9} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Juli 2018, AY (Haftbefehl - Zeuge) (C-268/17, EU:C:2018:602, Rn. 28 und 29).

  • EGMR, 25.03.2021 - 40324/16

    BIVOLARU c. FRANCE

    Outre que cette dernière est aussi encadrée par la CJUE (AY, 25 juillet 2018, C-268/17), les motifs de non-exécution visés aux alinéas 1 et 3 de l'article 695-24 du CPP (paragraphe 59 ci-dessus) ne trouvaient pas à s'appliquer en l'espèce: d'une part, le requérant était poursuivi en France pour des faits distincts de ceux visés par le MAE (paragraphes 12 et 14 ci-dessus) et, d'autre part, la France n'avait pas l'intention de poursuivre le requérant sur ce fondement au motif que ces derniers auraient été également commis sur son territoire.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2021 - C-66/20

    XK - Vorlage zur Vorabentscheidung - Befugnis nach Art. 267 AEUV - Justizielle …

    {FN:35} Die Möglichkeit für ein Gericht des Herkunftsstaats, sich im Zusammenhang mit der Auslegung des Unionsrechts durch die Behörden des Vollstreckungsmitgliedstaats auf Art. 267 AEUV zu berufen, wurde vom Gerichtshof im Urteil vom 25. Juli 2018, AY (Haftbefehl - Zeuge) (C-268/17, EU:C:2018:602), zugelassen.
  • EuGH, 01.10.2020 - C-603/19

    Úrad špeciálnej prokuratúry - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz …

    Betreffen daher die vorgelegten Fragen die Auslegung des Unionsrechts, ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (Urteil vom 25. Juli 2018, AY [Haftbefehl - Zeuge], C-268/17, EU:C:2018:602, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Zurückweisung des Ersuchens eines nationalen Gerichts ist dem Gerichtshof nur möglich, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 25. Juli 2018, AY [Haftbefehl - Zeuge], C-268/17, EU:C:2018:602, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 25.01.2024 - C-58/22

    Parchetul de pe lângă Curtea de Apel Craiova - Vorlage zur Vorabentscheidung …

  • EuGH, 16.10.2019 - C-490/18

    Agrárminiszter - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik - …

  • EuGH, 21.09.2023 - C-164/22

    Das Verbot der Doppelbestrafung scheint der Vollstreckung eines Europäischen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2019 - C-620/16

    Kommission/ Deutschland - Vertragsverletzung - Art. 258 AEUV - Beschluss des …

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-158/21

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

  • EuGH, 14.09.2023 - C-71/21

    Sofiyska gradska prokuratura u. a. (Mandats d'arrêt successifs) - Vorlage zur …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2019 - C-324/17

    Gavanozov - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2024 - C-318/24

    Breian - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2018 - C-514/17

    Sut - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2019 - C-314/18

    SF (Mandat d'arrêt européen - Garantie de renvoi dans l'État d'exécution) - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-763/22

    Procureur de la République () und d'une demande d'extradition) - Vorlage zur …

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2018 - C-268/17   

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https://dejure.org/2018,12185
Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2018 - C-268/17 (https://dejure.org/2018,12185)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.05.2018 - C-268/17 (https://dejure.org/2018,12185)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. Mai 2018 - C-268/17 (https://dejure.org/2018,12185)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    AY (Mandat d'arrêt - Témoin)

    Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Art. 3 Nr. 2 und Art. 4 Nr. 3 - Europäischer Haftbefehl - Gründe für die Ablehnung der Vollstreckung - Begriff der rechtskräftigen Entscheidung in Bezug auf dieselbe ...

  • Europäischer Gerichtshof

    AY (Mandat d'arrêt - Témoin)

    Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Art. 3 Nr. 2 und Art. 4 Nr. 3 - Europäischer Haftbefehl - Gründe für die Ablehnung der Vollstreckung - Begriff der rechtskräftigen Entscheidung in Bezug auf dieselbe ...

  • rechtsportal.de

    Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Art. 3 Nr. 2 und Art. 4 Nr. 3 - Europäischer Haftbefehl - Gründe für die Ablehnung der Vollstreckung - Begriff der rechtskräftigen Entscheidung in Bezug auf dieselbe ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Nach Auffassung von Generalanwalt Szpunar ist der Gerichtshof nicht zuständig für die Beantwortung von Fragen, mit denen die Justizbehörde, die einen Europäischen Haftbefehl ausgestellt hat, wissen möchte, ob die ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 16.11.2010 - C-261/09

    Der nationale Richter, der einen Europäischen Haftbefehl ausstellt, ist befugt, …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2018 - C-268/17
    Rn. 51 Im Urteil Mantello{FN-VERWEIS:16} hat der Gerichtshof eine ziemlich weite Auslegung von Art. 3 Nr. 2 des Rahmenbeschlusses gewählt.

    {FN:3} Vgl. z. B. Urteile vom 16. November 2010, Mantello (C-261/09, EU:C:2010:683), vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru (C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198), vom 24. Mai 2016, Dworzecki (C-108/16 PPU, EU:C:2016:346), und vom 10. August 2017, Tupikas (C-270/17 PPU, EU:C:2017:628).

    {FN:16} Urteil vom 16. November 2010 (C-261/09, EU:C:2010:683).

    {FN:17} Vgl. Urteil vom 16. November 2010, Mantello (C-261/09, EU:C:2010:683, Rn. 46).

  • EuGH, 29.06.2016 - C-486/14

    Ein Tatverdächtiger kann in einem Schengen-Staat erneut strafrechtlich verfolgt …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2018 - C-268/17
    Rn. 55 Schließlich hat der Gerichtshof im Urteil Kossowski entschieden, dass ein Beschluss der Staatsanwaltschaft, mit dem das Strafverfahren beendet und das Ermittlungsverfahren gegen eine Person endgültig eingestellt wird, nicht als rechtskräftige Entscheidung eingestuft werden kann, wenn aus ihm hervorgeht, dass dieses Verfahren eingestellt wurde, ohne dass eingehende Ermittlungen durchgeführt worden wären{FN-VERWEIS:19}.

    Vgl. auch Urteile vom 5. Juni 2014, M (…C-398/12, EU:C:2014:1057, Rn. 31), und vom 29. Juni 2016, Kossowski (C-486/14, EU:C:2016:483, Rn. 34).

    {FN:19} Vgl. Urteil vom 29. Juni 2016, Kossowski (C-486/14, EU:C:2016:483, Rn. 54).

  • EuGH, 29.06.2017 - C-579/15

    Popławski - Vorlage zur Vorabentscheidung - Polizeiliche und justizielle …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2018 - C-268/17
    {FN:11} Vgl. Urteil vom 29. Juni 2017, Popławski (C-579/15, EU:C:2017:503, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:20} Vgl. Urteil vom 29. Juni 2017, Popławski (C-579/15, EU:C:2017:503, Rn. 21), zu Art. 4 Nr. 6 des Rahmenbeschlusses.

  • EuGH, 22.12.2008 - C-491/07

    Turanský - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Art. …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2018 - C-268/17
    Rn. 54 Aus dem Urteil Turanský kann zudem hergeleitet werden, dass der Grundsatz ne bis in idem nicht auf eine Entscheidung anwendbar ist, mit der eine Behörde eines Mitgliedstaats nach Prüfung des Sachverhalts in einem Stadium, in dem gegen einen Tatverdächtigen noch keine Beschuldigung erhoben worden ist, die Strafverfolgung einstellt, wenn die Einstellungsentscheidung nach dem nationalen Recht dieses Staates die Strafklage nicht endgültig verbraucht und damit in diesem Staat kein Hindernis für eine erneute Strafverfolgung wegen derselben Tat bildet{FN-VERWEIS:18}.

    {FN:18} Urteil vom 22. Dezember 2008, Turanský (C-491/07, EU:C:2008:768, Rn. 45).

  • EuGH, 10.08.2017 - C-270/17

    Tupikas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2018 - C-268/17
    {FN:3} Vgl. z. B. Urteile vom 16. November 2010, Mantello (C-261/09, EU:C:2010:683), vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru (C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198), vom 24. Mai 2016, Dworzecki (C-108/16 PPU, EU:C:2016:346), und vom 10. August 2017, Tupikas (C-270/17 PPU, EU:C:2017:628).

    {FN:10} Vgl. z. B. Urteil vom 10. August 2017, Tupikas (C-270/17 PPU, EU:C:2017:628, Rn. 49).

  • EuGH, 05.06.2014 - C-398/12

    M - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Art. 54 - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2018 - C-268/17
    Vgl. auch Urteile vom 5. Juni 2014, M (C-398/12, EU:C:2014:1057, Rn. 31), und vom 29. Juni 2016, Kossowski (…C-486/14, EU:C:2016:483, Rn. 34).
  • EuGH, 17.04.2018 - C-195/17

    Krüsemann u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Gemeinsame Regelung …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2018 - C-268/17
    {FN:5} Vgl. z. B. Urteil vom 17. April 2018, Krüsemann u. a. (C-195/17, C-197/17 bis C-203/17, C-226/17, C-228/17, C-254/17, C-274/17, C-275/17, C-278/17 bis C-286/17 und C-290/17 bis C-292/17, EU:C:2018:258, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.04.2016 - C-404/15

    Die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls muss aufgeschoben werden, wenn …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2018 - C-268/17
    {FN:3} Vgl. z. B. Urteile vom 16. November 2010, Mantello (C-261/09, EU:C:2010:683), vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru (C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198), vom 24. Mai 2016, Dworzecki (C-108/16 PPU, EU:C:2016:346), und vom 10. August 2017, Tupikas (C-270/17 PPU, EU:C:2017:628).
  • EuGH, 14.12.1991 - Gutachten 1/91

    Entwurf eines Abkommens zwischen der Gemeinschaft einerseits und den Ländern der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2018 - C-268/17
    {FN:7} Diese Begriffe hat der Gerichtshof im Gutachten 1/91 (Erstes Gutachten zum EWR-Abkommen) vom 14. Dezember 1991 (EU:C:1991:490, Rn. 61) zur Unterscheidung des Verfahrens nach Art. 267 AEUV verwendet.
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.02.2016 - C-165/14

    Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar ist es nicht zulässig, einen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2018 - C-268/17
    Zu diesem Unterschied vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Rendón Marín und CS (C-165/14 und C-304/14, EU:C:2016:75, Nr. 48) sowie Naômé, C., Le renvoi préjudiciel en droit européen - Guide pratique (…2. Aufl.), Larcier, Brüssel, 2010, S. 85 f.
  • EuGH, 24.05.2016 - C-108/16

    Dworzecki - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - …

  • EuGH, 05.06.1997 - C-105/94

    Celestini / Saar-Sektkellerei Faber

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2015 - C-497/12

    Gullotta und Farmacia di Gullotta Davide & C. - Vorabentscheidungsersuchen - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.08.2018 - C-327/18

    Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar sollte der Beschluss des Vereinigten …

    Vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache AY (C-268/17, EU:C:2018:317, Nrn. 25 und 26).

    {FN:14} Vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache AY (C-268/17, EU:C:2018:317, Nr. 42).

    {FN:18} Für nähere Ausführungen dazu vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache AY (C-268/17, EU:C:2018:317, Nrn. 45 ff.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-16/18

    Dobersberger - Vorlage zur Vorabentscheidung - Erbringung von Catering-Services …

    {FN:7} Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache AY (C-268/17, EU:C:2018:317, Nr. 26).
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