Rechtsprechung
| EuGH, 22.12.2010 - C-273/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Verordnung (EG) Nr. 729/2004 - Einreihung der Ware 'Gehhilfe-Rollator' in die Kombinierte Nomenklatur - Position 9021 - Position 8716 - Berichtigung - Gültigkeit
- Europäischer Gerichtshof
Premis Medical
Verordnung (EG) Nr. 729/2004 - Einreihung der Ware "Gehhilfe-Rollator" in die Kombinierte Nomenklatur - Position 9021 - Position 8716 - Berichtigung - Gültigkeit
- EU-Kommission
Premis Medical
Verordnung (EG) Nr. 729/2004 - Einreihung der Ware "Gehhilfe-Rollator" in die Kombinierte Nomenklatur - Position 9021 - Position 8716 - Berichtigung - Gültigkeit
- EU-Kommission
Premis Medical
Verordnung (EG) Nr. 729/2004 - Einreihung der Ware ‚Gehhilfe-Rollator‘ in die Kombinierte Nomenklatur - Position 9021 - Position 8716 - Berichtigung - Gültigkeit“
- Wolters Kluwer
Gültigkeit der Tarifierung von 'Gehhilfe-Rollatoren' in die Kombinierte Nomenklatur (KN); Premis Medical BV gegen Inspecteur van de Belastingdienst/Douane Rotterdam, kantoor Laan op Zuid
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ungültigkeit der Tarifierung von 'Gehhilfe-Rollatoren' in die Kombinierte Nomenklatur - Position 9021 - Position 8716; Premis Medical BV gegen Inspecteur van de Belastingdienst/Douane Rotterdam, kantoor Laan op Zuid
- datenbank.nwb.de
Einreihung der Ware Gehhilfe-Rollator in die Kombinierte Nomenklatur
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Premis Medical
Verordnung (EG) Nr. 729/2004 - Einreihung der Ware "Gehhilfe-Rollator" in die Kombinierte Nomenklatur - Position 9021 - Position 8716 - Berichtigung - Gültigkeit
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
BMF: USt-Ermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. mit Nr. 52 Buchst. b der Anl. 2 zum UStG auf Umsätze mit Gehhilfe-Rollatoren
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Die Mehrwertsteuer und der Rollator
- anwalt24.de (Kurzinformation)
7 % Umsatzsteuer für Rollatoren
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Steuersätze bei der Umsatzsteuer
- Ermäßigter Steuersatz
- Gegenstände der Anlage 2 zum UStG (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG)
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Rechtbank Haarlem (Niederlande), eingereicht am 16. Juli 2009 - Premis Medical BV/Inspecteur van de Belastingsdienst/Douane Rotterdam
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
VO (EG) Nr 729/2004, KN Pos 9021
Einreihung; Rollator; Zolltarif - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Rechtbank Haarlem (Niederlande) - Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 729/2004 der Kommission vom 15. April 2004 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur (ABl. L 113, S. 5) - Orthopädische Apparate und Vorrichtungen ...
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (10)
- EuGH, 15.06.1994 - C-137/92
Kommission / BASF u.a.
Auszug aus EuGH, 22.12.2010 - C-273/09
Rn. 29 Erstens ist darauf hinzuweisen, dass am Wortlaut eines förmlich angenommenen Rechtsakts nur noch rein orthografische oder grammatikalische Anpassungen vorgenommen werden dürfen (vgl. Urteile vom 23. Februar 1988, Vereinigtes Königreich/Rat, 131/86, Slg. 1988, 905, Randnr. 35, und vom 15. Juni 1994, Kommission/BASF u. a., C-137/92 P, Slg. 1994, I-2555, Randnr. 68). - EuGH, 23.02.1988 - 131/86
Vereinigtes Königreich / Rat
Auszug aus EuGH, 22.12.2010 - C-273/09
Rn. 29 Erstens ist darauf hinzuweisen, dass am Wortlaut eines förmlich angenommenen Rechtsakts nur noch rein orthografische oder grammatikalische Anpassungen vorgenommen werden dürfen (vgl. Urteile vom 23. Februar 1988, Vereinigtes Königreich/Rat, 131/86, Slg. 1988, 905, Randnr. 35, und vom 15. Juni 1994, Kommission/BASF u. a., C-137/92 P, Slg. 1994, I-2555, Randnr. 68). - EuGH, 07.11.2002 - C-260/00
Lohmann und medi Bayreuth - "Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung …
Auszug aus EuGH, 22.12.2010 - C-273/09
Rn. 48 Zur Position 9021 der KN, die nach Ansicht der Klägerin des Ausgangsverfahrens von der Kommission für die zolltarifliche Einreihung hätte gewählt werden müssen, ist darauf hinzuweisen, dass sich die zu Kapitel 90 der KN gehörenden Instrumente und Apparate im Allgemeinen durch ihre sorgfältige Fertigung und ihre große Präzision kennzeichnen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. November 2002, Lohmann und Medi Bayreuth, C-260/00 bis C-263/00, Slg. 2002, I-10045, Randnr. 37).
- EuGH, 17.03.2005 - C-467/03
Ikegami - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Tarifierung eines digitalen …
Auszug aus EuGH, 22.12.2010 - C-273/09
Rn. 43 Außerdem kann der Verwendungszweck der Ware ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er dieser Ware innewohnt, wobei sich dies anhand der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware beurteilen lassen muss (vgl. u. a. Urteil vom 17. März 2005, 1kegami, C-467/03, Slg. 2005, I-2389, Randnr. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 18.07.2007 - C-142/06
Olicom - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung in die Kombinierte …
Auszug aus EuGH, 22.12.2010 - C-273/09
Rn. 42 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. u. a. Urteile vom 18. Juli 2007, Olicom, C-142/06, Slg. 2007, I-6675, Randnr. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 11. Dezember 2008, Kip Europe u. a., C-362/07 und C-363/07, Slg. 2008, I-9489, Randnr. 26). - EuGH, 11.12.2008 - C-362/07
Kip Europe u.a. - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - …
Auszug aus EuGH, 22.12.2010 - C-273/09
Rn. 42 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. u. a. Urteile vom 18. Juli 2007, Olicom, C-142/06, Slg. 2007, I-6675, Randnr. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 11. Dezember 2008, Kip Europe u. a., C-362/07 und C-363/07, Slg. 2008, I-9489, Randnr. 26). - EuGH, 27.04.2006 - C-15/05
Kawasaki Motors Europe - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung von …
Auszug aus EuGH, 22.12.2010 - C-273/09
Rn. 40 Nach der Rechtsprechung hat die Kommission zwar ein weites Ermessen bei der näheren Angabe des Inhalts der Tarifpositionen, nicht aber das Recht, den Inhalt der Tarifpositionen zu ändern, die auf der Grundlage des HS geschaffen worden sind (vgl. Urteile vom 7. Juli 2005, Jacob Meijer und Eagle International Freight, C-304/04 und C-305/04, Slg. 2005, I-6251, Randnr. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 27. April 2006, Kawasaki Motors Europe, C-15/05, Slg. 2006, I-3657, Randnr. 35). - EuGH, 02.06.1994 - C-30/93
AC-ATEL Electronics / Hauptzollamt München-Mitte
Auszug aus EuGH, 22.12.2010 - C-273/09
Rn. 30 Um zu beurteilen, ob es sich bei der Berichtigung vom 7. Mai 2004 um die bloße Korrektur eines Fehlers ohne Auswirkung auf den Inhalt der Verordnung Nr. 729/2004 handelt, ist zu beachten, dass nach ständiger Rechtsprechung für die Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur der Wortlaut dieser Vorschrift, sondern auch ihr Kontext und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. Urteil vom 2 Juni 1994, AC-ATEL Electronics Vertriebs, C-30/93, Slg. 1994, I-2305, Randnr. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 07.07.2005 - C-304/04
Jacob Meijer
Auszug aus EuGH, 22.12.2010 - C-273/09
Rn. 40 Nach der Rechtsprechung hat die Kommission zwar ein weites Ermessen bei der näheren Angabe des Inhalts der Tarifpositionen, nicht aber das Recht, den Inhalt der Tarifpositionen zu ändern, die auf der Grundlage des HS geschaffen worden sind (vgl. Urteile vom 7. Juli 2005, Jacob Meijer und Eagle International Freight, C-304/04 und C-305/04, Slg. 2005, I-6251, Randnr. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 27. April 2006, Kawasaki Motors Europe, C-15/05, Slg. 2006, I-3657, Randnr. 35). - EuGH, 24.03.1994 - C-148/93
3M Medica / Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main
Auszug aus EuGH, 22.12.2010 - C-273/09
Insofern sind Krücken für einen Gehbehinderten zum Gehen unerlässlich (vgl. Urteil vom 24. März 1994, 3M Medica, C-148/93, Slg. 1994, I-1123, Randnr. 15).
- FG Düsseldorf, 30.10.2019 - 4 K 2019/18
Ermäßigter Steuersatz für die Lieferung von Gehwagen
Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte müssen daher zum Befördern von Personen bestimmt sein (EuGH, Urteile vom 22. Dezember 2010 Rs. C-12/10, ECLI:EU:C:2010:823 Randnr. 18 f. sowie vom 22. Dezember 2010 Rs. C-273/09, ECLI:EU:C:2010:809 Randnr. 46).Sie sollen diesen vielmehr ermöglichen, eigenständig zu gehen (vgl. auch EuGH, Urteil vom 22. Dezember 2010 Rs. C-273/09, ECLI:EU:C:2010:809 Randnr. 46).
Rn. 21 Der EuGH hat zur Tarifierung eines Gehilfe-Rollators zwar entschieden, dass dieser in die Position 9021 KN einzureihen ist (EuGH, Urteil vom 22. Dezember 2010 Rs. C-273/09, ECLI:EU:C:2010:809 Randnr. 58).
Insoweit erfülle ein Rollator eine vergleichbare Funktion wie Krücken (EuGH, Urteil vom 22. Dezember 2010 Rs. C-273/09, ECLI:EU:C:2010:809 Randnr. 53).
- EuG, 03.06.2026 - T-313/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte …
Rn. 47 Fünftens hat der Gerichtshof in Bezug auf den vom vorlegenden Gericht vorgenommenen Vergleich mit den in der Position 9021 der KN ausdrücklich genannten Krücken und mit Gehhilfe-Rollatoren als "orthopädische Apparate [oder] Vorrichtungen" im Sinne dieser Position zum einen entschieden, dass die Hauptfunktion von Krücken darin besteht, einen Funktionsschaden oder ein Gebrechen der unteren Gliedmaßen zu beheben, so dass die von einer solchen Behinderung betroffene Person in der Lage ist, mit Hilfe von Krücken eigenständig zu gehen (Urteil vom 22. Dezember 2010, Premis Medical, C-273/09, EU:C:2010:809, Rn. 51).Auch wenn er anders als Krücken den Gebrauch der beiden unteren Gliedmaßen voraussetzt, behebt er, wie Krücken, einen Funktionsschaden oder ein Gebrechen, das im Allgemeinen darin besteht, dass es der betroffenen Person unmöglich ist, die Bewegung der unteren Gliedmaßen zu koordinieren und dabei das für das Gehen erforderliche Gleichgewicht zu halten (Urteil vom 22. Dezember 2010, Premis Medical, C-273/09, EU:C:2010:809, Rn. 52).
Ein Gehhilfe-Rollator ermöglicht es mit anderen Worten einer Person, eine Leistung auszuführen, die darin besteht, sich sicher auf den eigenen Beinen zu bewegen, und zu der der Betreffende ohne diese Unterstützung genau wie ohne Unterstützung durch Krücken aufgrund seines Gesundheitszustands nicht imstande wäre (Urteil vom 22. Dezember 2010, Premis Medical, C-273/09, EU:C:2010:809, Rn. 53 und 54).
- BFH, 27.02.2019 - VII R 1/18
Zur Einreihung von Einlegesohlen
Hilfsmittel, die lediglich die nachteiligen Folgen körperlicher Fehlbildungen (z.B. durch eine weiche Polsterung oder Bettung) mildern oder eine Druckentlastung bewirken, dienen nicht der Korrektur von Fehlbildungen (…Senatsurteil in BFH/NV 2001, 499, ZfZ 2001, 128; EuGH-Urteil Premis Medical vom 22. Dezember 2010 C-273/09, EU:C:2010:809, Rz 47 ff., Slg. 2010, I-13783, ZfZ 2011, 48).
- EuGH, 26.04.2017 - C-51/16
Stryker EMEA Supply Chain Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer …
Rn. 40 Außerdem kann nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung der Verwendungszweck der Ware ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er dieser Ware innewohnt, was sich anhand der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware beurteilen lassen muss (vgl. insbesondere Urteil vom 22. Dezember 2010, Premis Medical, C-273/09, EU:C:2010:809, Rn. 43). - SG Nürnberg, 22.10.2015 - S 7 KR 601/14
Kein Anspruch der Krankenkassen auf Rückzahlung von 2010 gezahlte Umsatzsteuer …
In Betracht kommt auch ein Nichtbeanstandungserlass, anlog zu für vor dem 1. Oktober 2011 ausgeführten Umsätzen mit Gehhilfe-Rollatoren (vgl. hier Urteil des EuGH vom 22. Dezember 2010 - C-273/09 - (ABl. EU 2011 Nr. C 63 S. 5 und das BMF-Schreiben vom 11.08.2011). - FG Hamburg, 23.04.2025 - 4 K 59/23
Zollrecht: Zolltarifliche Einreihung eines Armroboters
So wie Krücken, die vom Unionsgesetzgeber ausdrücklich in der ersten Warengruppe der Position 9021 KN benannt werden, für eine gehbehinderte Person zum Gehen unerlässlich sind (vgl. hierzu EuGH…, Urteil vom 24.03.1994, C-148/93 - 3M Medica -, Rz. 15; Urteil vom 22.12.2010, C-273/09 - Premis Medical -, Rz. 51), ist ein Armroboter für eine Person unverzichtbar, die weder Arme noch Hände bewegen kann bzw. deren Extremitäten stark deformiert oder nicht vorhanden sind.So wie Krücken bzw. ein Gehilfe-Rollator für einen Gehbehinderten zum Gehen unerlässlich sind (vgl. hierzu EuGH…, Urteil vom 24.03.1994, C-148/93 - 3M Medica -, Rz. 15; Urteil vom 22.12.2010, C-273/09 - Premis Medical -, Rz. 51), ist ein Armroboter für eine Person unverzichtbar, die weder Arme noch Hände bewegen kann bzw. deren Extremitäten stark deformiert oder nicht vorhanden sind.
- FG Hamburg, 02.03.2022 - 4 K 160/18
Zollrecht, nichtpräferentieller Ursprung: EuGH-Vorlage zur Auslegung von Anhang …
Abgesehen davon, dass sich die Auslegung des Unionsrechts generell nicht nur am Wortlaut orientieren darf (EuGH, Urteil vom 22. Dezember 2010, Premis Medical BV, EU:C:2010:809, C-273/09, Rn. 30;… Urteil vom 15. Juli 2021, Profit Europe NV, C-362/20, EU:C:2021:612, Rn. 59 m.w.N.), dürfte diese Übereinstimmung im vorliegenden Kontext zufälliger Natur sein. - EuG, 21.01.2026 - T-150/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Zollkodex der Union - Art. 33 der …
Es trifft zwar zu, dass grundsätzlich von "Berichtigung" die Rede ist, wenn es darum geht, redaktionelle Fehler, d. h. Schreibfehler, Grammatikfehler, offensichtliche Unrichtigkeiten oder Rechenfehler zu korrigieren, und dass umgekehrt nicht von einer bloßen "Berichtigung" gesprochen werden kann, wenn die Änderung zur Folge hat, dass sich der Inhalt des betreffenden Rechtsakts ändert, d. h. dessen Wesensgehalt verändert wird Zu Berichtigungen einer Verordnung vgl. die vom Gerichtshof in seinen Urteilen vom 2. Juni 1994, AC-ATEL Electronics Vertriebs (…, EU:C:1994:224, Rn. 20 bis 24), und vom 22. Dezember 2010, Premis Medical (, EU:C:2010:809, Rn. 29, 30, 36 und 59), gezogenen Grenzen; zu den Grenzen für die Berichtigung von Entscheidungen des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum und des Gemeinschaftlichen Sortenamts vgl. Urteile vom 9. September 2011, dm-drogerie markt/HABM - Distribuciones Mylar (dm) (…, EU:T:2011:449, Rn. 74 und 75), und vom 25. Juni 2020, Siberia Oriental/OCVV (Siberia) (…, EU:T:2020:289, Rn. 53); zu den Grenzen der Berichtigung der Entscheidungen des Gerichtshofs und des Gerichts vgl. Beschlüsse vom 24. November 2022, European Food u. a. (…, nicht veröffentlicht, EU:C:2022:936, Rn. 6 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 27. Mai 2024, EVH/Kommission (… REC, nicht veröffentlicht, EU:T:2024:338, Rn. 9 und 11 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 22.02.2018 - C-545/16
Kubota (UK) und EP Barrus - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif …
Rn. 25 Hierzu ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (…Urteile vom 27. April 2006, Kawasaki Motors Europe, C-15/05, EU:C:2006:259, Rn. 38…, vom 29. Oktober 2009, Dinter und Europol Frost-Food, C-522/07 und C-65/08, EU:C:2009:663, Rn. 29, sowie vom 22. Dezember 2010, Premis Medical, C-273/09, EU:C:2010:809, Rn. 42). - Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2015 - C-103/14
Jakutis und Kretingalės kooperatinė ŽŪB - …
{FN:56} - Urteil Premis Medical (C-273/09, EU:C:2010:809, Rn. 30). - EuGH, 12.02.2015 - C-134/13
Raytek und Fluke Europe - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - …
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