Rechtsprechung
| EuGH, 09.09.1999 - C-281/97 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Am Jahresende gewährte Gratifikation - Voraussetzungen für die Gewährung
- Judicialis
EGV Art. 177 (jetzt EGV Art.234); ; EGV Art. 119 (die Art. 117 bis 120 EGV sind durch die EGV Art. 136 bis 143 EGV ersetzt worden); ; Richtlinie 76/207/EWG
- Europäischer Gerichtshof
Krüger
Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Am Jahresende gewährte Gratifikation - Voraussetzungen für die Gewährung
- EU-Kommission
Krüger
EG-Vertrag, Artikel 119 [die Artikel 117 bis 120 EG-Vertrag sind durch die Artikel 136 EG bis 143 EG ersetzt worden]
Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - Tarifvertraglicher Ausschluß geringfügig Beschäftigter von einer Jahressonderzuwendung - Maßnahme, die prozentual erheblich mehr Frauen als Männer trifft - Unzulässigkeit - EU-Kommission
Krüger
- Wolters Kluwer
Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen; Am Jahresende gewährte Gratifikation; Verweigerung einer Jahressonderzuwendung für Arbeitnehmer, ...
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - Tarifvertraglicher Ausschluß geringfügig Beschäftigter von einer Jahressonderzuwendung - Maßnahme, die prozentual erheblich mehr Frauen als Männer trifft - Unzulässigkeit
- datenbank.nwb.de
Voraussetzungen für die Gewährung von Gratifikationen - unzulässiger Ausschluss unselbständiger Teilzeiterwerbstätiger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- nomos.de
, S. 58 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)
Art. 119 EG-Vertrag (jetzt Art. 141 EG); § 3n BAT
Gleichbehandlung von Männern und Frauen/geringfügig Beschäftigte/jährliche Sonderzuwendungen - kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
Diskriminierung geringfügig beschäftigter Frauen
Besprechungen u.ä. (2)
- nomos.de
, S. 58 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)
Art. 119 EG-Vertrag (jetzt Art. 141 EG); § 3n BAT
Gleichbehandlung von Männern und Frauen/geringfügig Beschäftigte/jährliche Sonderzuwendungen - Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 119 EGV (jetzt Art. 141 EG)
Arbeitsrecht, Grundrechte, Mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bei geringfügig Beschäftigten
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Arbeitsgerichts München - Auslegung des Artikels 119 EG-Vertrag (die Artikel 117 bis 120 EG-Vertrag sind durch die Artikel 136 EG bis 143 EG ersetzt worden) und der Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des ...
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2000, 647
- EuZW 1999, 664
- NZA 1999, 1151
- NJ 2000, 54
- DVBl 1999, 1575
- BB 1999, 2085
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (8)
- EuGH, 14.12.1995 - C-317/93
Nolte / Landesversicherungsanstalt Hannover
Auszug aus EuGH, 09.09.1999 - C-281/97
Mit dem im SGB vorgesehenen Ausschluß geringfügig Beschäftigter von der Sozialversicherung soll einer sozialen Nachfrage nach geringfügigen Beschäftigungen entsprochen werden, wie dies die deutsche Regierung im Rahmen ihrer Sozial- und Beschäftigungspolitik für erforderlich gehalten hat (vgl. Urteile vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-317/93, Nolte, Slg. 1995, I-4625, Randnr. 31, und in der Rechtssache C-444/93, Megner und Scheffel, Slg. 1995, I-4741, Randnr. 27).Der Beklagte macht allerdings unter Bezugnahme auf das Urteil Nolte geltend, das sozial- und beschäftigungspolitische Ziel der Regelung, das objektiv nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun habe, rechtfertige im vorliegenden Fall den Ausschluß geringfügiger Beschäftigungen vom Geltungsbereich des Tarifvertrags.
Bei der Ausübung dieser Zuständigkeit verfügen die Mitgliedstaaten über einen weiten Entscheidungsspielraum (vgl. Urteile Nolte, Randnr. 33, sowie Megner und Scheffel, Randnr. 29).
Im Ausgangsverfahren geht es jedoch um eine andere Sachlage als in den Urteilen Nolte sowie Megner und Scheffel.
- EuGH, 14.12.1995 - C-444/93
Megner und Scheffel / Innungskrankenkasse Vorderpfalz
Auszug aus EuGH, 09.09.1999 - C-281/97
Mit dem im SGB vorgesehenen Ausschluß geringfügig Beschäftigter von der Sozialversicherung soll einer sozialen Nachfrage nach geringfügigen Beschäftigungen entsprochen werden, wie dies die deutsche Regierung im Rahmen ihrer Sozial- und Beschäftigungspolitik für erforderlich gehalten hat (vgl. Urteile vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-317/93, Nolte, Slg. 1995, I-4625, Randnr. 31, und in der Rechtssache C-444/93, Megner und Scheffel, Slg. 1995, I-4741, Randnr. 27).Bei der Ausübung dieser Zuständigkeit verfügen die Mitgliedstaaten über einen weiten Entscheidungsspielraum (vgl. Urteile Nolte, Randnr. 33, sowie Megner und Scheffel, Randnr. 29).
- EuGH, 17.05.1990 - 262/88
Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group
Auszug aus EuGH, 09.09.1999 - C-281/97
Nach ständiger Rechtsprechung umfaßt der Begriff des Entgelts im Sinne von Artikel 119 Absatz 2 des Vertrages alle gegenwärtigen oder künftigen in bar oder in Sachleistungen gewährten Vergütungen, vorausgesetzt, daß sie der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer wenigstens mittelbar aufgrund des Dienstverhältnisses gewährt (vgl. insbesondere Urteile vom 9. Februar 1982 in der Rechtssache 12/81, Garland, Slg. 1982, 359, Randnr. 5, vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88, Barber, Slg. 1990, I-1889, Randnr. 12, und vom 9. Februar 1999 in der Rechtssache C-167/97, Seymour-Smith und Perez, Slg. 1999, II-0000, Randnr. 23).
- EuGH, 07.02.1991 - C-184/89
Nimz / Freie und Hansestadt Hamburg
Auszug aus EuGH, 09.09.1999 - C-281/97
Aufgrund seines zwingenden Charakters ist das Verbot der diskriminierenden Ungleichbehandlung von männlichen und weiblichen Arbeitnehmern nicht nur für staatliche Stellen verbindlich, sondern erstreckt sich auch auf alle Tarifverträge, die die abhängige Erwerbstätigkeit kollektiv regeln, und auf alle Verträge zwischen Privatpersonen (vgl. insbesondere Urteil des Gerichtshofes vom 7. Februar 1991 in der Rechtssache C-184/89, Nimz, Slg. 1991, I-297, Randnr. 11). - EuGH, 13.07.1989 - 171/88
Rinner-Kühn / FWW Spezial-Gebäudereinigung
Auszug aus EuGH, 09.09.1999 - C-281/97
Nach ständiger Rechtsprechung steht Artikel 119 des Vertrages einer nationalen Vorschrift oder einer tarifvertraglichen Bestimmung entgegen, die zwar unabhängig vom Geschlecht der Arbeitnehmer angewandt wird, im Ergebnis jedoch einen erheblich höheren Prozentsatz der Frauen als der Männer benachteiligt, es sei denn, daß sie aus objektiven Gründen, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben, gerechtfertigt ist (vgl. Urteile Seymour-Smith und Perez, Randnr. 67, und vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 171/88, Rinner-Kühn, Slg. 1989, 2743, Randnr. 12). - EuGH, 09.02.1999 - C-167/97
Seymour-Smith und Perez - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt …
Auszug aus EuGH, 09.09.1999 - C-281/97
Nach ständiger Rechtsprechung umfaßt der Begriff des Entgelts im Sinne von Artikel 119 Absatz 2 des Vertrages alle gegenwärtigen oder künftigen in bar oder in Sachleistungen gewährten Vergütungen, vorausgesetzt, daß sie der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer wenigstens mittelbar aufgrund des Dienstverhältnisses gewährt (vgl. insbesondere Urteile vom 9. Februar 1982 in der Rechtssache 12/81, Garland, Slg. 1982, 359, Randnr. 5, vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88, Barber, Slg. 1990, I-1889, Randnr. 12, und vom 9. Februar 1999 in der Rechtssache C-167/97, Seymour-Smith und Perez, Slg. 1999, II-0000, Randnr. 23). - EuGH, 13.02.1996 - C-342/93
Gillespie u.a.
Auszug aus EuGH, 09.09.1999 - C-281/97
Wie sich insbesondere aus der zweiten Begründungserwägung der Richtlinie 76/207 ergibt, betrifft diese nicht das Entgelt im Sinne des Artikels 119 des Vertrages (vgl. Urteil vom 13. Februar 1996 in der Rechtssache C-342/93, Gillespie u. a., Slg. 1996, I-475, Randnr. 24). - EuGH, 09.02.1982 - 12/81
Garland / British Rail
Auszug aus EuGH, 09.09.1999 - C-281/97
Nach ständiger Rechtsprechung umfaßt der Begriff des Entgelts im Sinne von Artikel 119 Absatz 2 des Vertrages alle gegenwärtigen oder künftigen in bar oder in Sachleistungen gewährten Vergütungen, vorausgesetzt, daß sie der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer wenigstens mittelbar aufgrund des Dienstverhältnisses gewährt (vgl. insbesondere Urteile vom 9. Februar 1982 in der Rechtssache 12/81, Garland, Slg. 1982, 359, Randnr. 5, vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88, Barber, Slg. 1990, I-1889, Randnr. 12, und vom 9. Februar 1999 in der Rechtssache C-167/97, Seymour-Smith und Perez, Slg. 1999, II-0000, Randnr. 23).
- BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R
Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht - …
Der Hinweis auf die Versicherungspflicht nach der RVO oder dem SGB VI bedeutet nur, dass es sich der Art nach um eine von der RVO oder dem SGB VI erfasste Tätigkeit (Beschäftigung) handeln muss (vgl BAGE 59, 346, 348 = AP Nr. 99 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAGE 60, 183, 185 ff = AP Nr. 100 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, jeweils mwN; zum Verstoß gegen Art. 119 EG-Vertrag , wenn geringfügig Beschäftigte von tarifvertraglich vorgesehenen Leistungen ausgeschlossen werden vgl EuGHE I 1999, 5127). - EuGH, 21.10.1999 - C-333/97
Lewen - "Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Weihnachtsgratifikation - …
Das Verbot der diskriminierenden Ungleichbehandlung von männlichen und weiblichen Arbeitnehmern ist wegen seines Charakters nicht nur für staatliche Stellen verbindlich, sondern erstreckt sich auch auf alle Tarifverträge, die abhängige Erwerbstätigkeit kollektiv regeln, und auf alle Verträge zwischen Privatpersonen (insbes. Urteile vom 7. Februar 1991 in der Rechtssache C-184/89, Nimz, Slg. 1991, I-297, Randnr. 11, und vom 9. September 1999 in der Rechtssache C-281/97, Krüger, Slg. 1999, I-0000, Randnr. 20). - LAG München, 13.01.2016 - 10 Sa 544/15
Betriebliche Altersversorgung für geringfügig Beschäftigte
Rn. 50 Bereits mit der Entscheidung v. 09.09.1999 (C-281/97) betonte der EUGH den hohen Stellenwert der Entgeltgleichheit auch für geringfügig Beschäftigte, der nicht mit einem Hinweis auf einige besondere gesetzliche Regelungen für diesen Personenkreis ins Leere laufen könne, soweit es sich nicht um eine Maßnahme, die der nationale Gesetzgeber im Rahmen seines Ermessens getroffen habe handle oder um einen tragenden Grundsatz des deutschen Systems der sozialen Sicherheit.
- BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 710/00
Altersteilzeit - Aufstockung des Entgelts ohne Arbeitszeitverringerung - …
Sie stehen allen Vorschriften, Regelungen oder Maßnahmen entgegen, die eine im Ergebnis unterschiedlich hohe Vergütung von männlichen und weiblichen Arbeitnehmern bewirken, sofern sich die unterschiedliche Behandlung nicht mit objektiv gerechtfertigten Faktoren erklären läßt, die nichts mit einer Diskriminierung auf Grund des Geschlechts zu tun haben (ständige Rechtsprechung des EuGH vgl. nur 9. September 1999 - C-281/97 - EuGHE I 1999, 5141 mwN).Insoweit mißversteht sie auch die Entscheidung des EuGH vom 9. September 1999 (- C-281/97 - aaO).
- VG Frankfurt/Main, 29.03.2010 - 9 K 3854/09
Altersgrenze im Beamtenrecht - Vorlage an EuGH
Dies ergibt sich aus dem Urteil des EuGH vom 9.9.1999 (Rs. C-281/97 - NZA 1999, 1151 = BGleiG-ES E.III.1 Art. 119 EGV Nr. 64 = HGlG-ES E.III.1.1 Art. 119 EGV Nr. 64 - "Krüger").Dort hatte es der EuGH einem öffentlichen Arbeitgeber verwehrt, sich durch die Mitwirkung an der tariflichen Gestaltung von Entgeltbedingungen auf weiten sozialpolitischen Spielraum zu berufen, wie er für die sozial- und arbeitsmarktpolitische Gesetzgebungstätigkeit der Mitgliedstaaten anerkannt ist (EuGH U. v. 9.9.1999, NZA 1999, 1151, 1152 Rn. 29).
- VG Frankfurt/Main, 06.08.2009 - 9 L 1887/09
Vereinbarkeit von beamtenrechtlichen Altersgrenzen mit Europarecht
Dies ergibt sich aus dem Urteil des EuGH vom 9.9.1999 (Rs. C-281/97 - NZA 1999, 1151 = BGleiG-ES E.III.1 Art. 119 EGV Nr. 64 = HGlG-ES E.III.1.1 Art. 119 EGV Nr. 64 - "Krüger").Dort hatte es er der EuGH einem öffentlichen Arbeitgeber verwehrt, sich durch die Mitwirkung an der tariflichen Gestaltung von Entgeltbedingungen auf weiten sozialpolitischen Spielraum zu berufen, wie er für die sozial- und arbeitsmarktpolitische Gesetzgebungstätigkeit der Mitgliedstaaten anerkannt ist (EuGH U. v. 9.9.1999, NZA 1999, 1151, 1152 Rn. 29).
- BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 10/03 R
Versicherungspflicht und Beitragshöhe bei untertariflicher Bezahlung
Der Hinweis auf die Versicherungspflicht nach der RVO oder dem SGB VI bedeutet nur, dass es sich der Art nach um eine von der RVO oder dem SGB VI erfasste Tätigkeit (Beschäftigung) handeln muss (vgl BAGE 59, 346, 348 = AP Nr. 99 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAGE 60, 183, 185 ff = AP Nr. 100 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, jeweils mwN; zum Verstoß gegen Art. 119 EG-Vertrag , wenn geringfügig Beschäftigte von tarifvertraglich vorgesehenen Leistungen ausgeschlossen werden vgl EuGHE I 1999, 5127). - BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 750/00
Altersfreizeit - mittelbare Diskriminierung
Sie stehen allen Vorschriften, Regelungen oder Maßnahmen entgegen, die eine im Ergebnis unterschiedlich hohe Vergütung von männlichen und weiblichen Arbeitnehmern bewirken, sofern sich die unterschiedliche Behandlung nicht mit objektiven Faktoren erklären läßt, die nichts mit einer Diskriminierung auf Grund des Geschlechts zu tun haben (ständige Rechtsprechung des EuGH vgl. nur 9. September 1999 - C-281/97 - Krüger - EuGHE I 1999, 5141 mwN). - FG Düsseldorf, 16.08.2001 - 14 K 582/00
Voraussetzungen von Werbungskosten; Einsatz zur Einkünfteerzielung; Zweck des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 61/99 R
Anwartschaftszeiten für Arbeitslosengeld, Beitragsfreiheit kurzzeitiger …
Aus den weiteren Urteilen des EuGH vom 9. Februar 1999 - Rs C-167/97 - und vom 9. September 1999 - Rs C-281/97 - (EuZW 1999, 664) ergäbe sich, daß die Prüfung, ob eine mittelbare Diskriminierung iSd Art. 4 Richtlinie 79/7/EWG vorliege, in mehreren Schritten vorzunehmen sei.Aus der Entscheidung des EuGH vom 9. September 1999 - C 281/97 - (EuZW 1999, 664 f) ist Gegenteiliges nicht zu entnehmen, weil es sich in dem dort entschiedenen Fall um den Ausschluß geringfügig Beschäftigter von tariflichen Sonderzuwendungen handelte, die tragende Grundsätze eines Versicherungssystems und den Entscheidungsspielraum eines mitgliedstaatlichen Gesetzgebers nicht berührten.
- LAG Hessen, 21.04.2005 - 9 Sa 1077/04
Abfindung - Erziehungsurlaub - Mittelbare Diskriminierung
- Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2007 - C-267/06
Maruko - Hinterbliebenenversorgung aus einem berufsständischen …
- EuGH, 05.11.2014 - C-476/12
Österreichischer Gewerkschaftsbund - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- VG Frankfurt/Main, 03.12.2007 - 9 E 2418/07
Wechselschichtzulage für teilzeitbeschäftigte Beamte
- Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2005 - C-207/04
Vergani - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2004 - C-19/02
Hlozek
- Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2000 - C-226/98
Jørgensen
- Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2003 - C-25/02
Rinke
- VG Frankfurt/Main, 23.05.2007 - 9 E 937/06
Versetzung eines Beamten; Verletzung des Gleichstellungsrechts durch Bevorzugung …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2012 - C-124/11
Dittrich u.a. - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Nationale Regelung, …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2002 - C-320/01
Busch
- LAG Saarland, 16.02.2000 - 1 Sa 37/99
Schlechterstellung studentischer Hilfskräfte gegenüber wissenschaftlichen …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2003 - C-342/01
Merino Gómez
- Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2014 - C-476/12
Österreichischer Gewerkschaftsbund - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit - …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 03.12.1998 - C-281/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Krüger
- EU-Kommission
Andrea Krüger gegen Kreiskrankenhaus Ebersberg.
Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Am Jahresende gewährte Gratifikation - Voraussetzungen für die Gewährung
Verfahrensgang
- ArbG München, 03.07.1997 - 19 Ca 9513/96
- Generalanwalt beim EuGH, 03.12.1998 - C-281/97
- EuGH, 09.09.1999 - C-281/97
- ArbG München - 19 Ca 9513/96 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (10)
- EuGH, 02.10.1997 - C-1/95
Gerster / Freistaat Bayern
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.12.1998 - C-281/97
Vgl. auch aus jüngerer Zeit Urteile Megner und Scheffel (…a. a. O., Randnr. 24), vom 2. Oktober 1997 in der Rechtssache C-1/95 (Gerster, Slg. 1997, I-5253, Randnr. 30) und in der Rechtssache C-100/95 (Kording, Slg. 1997, I-5289, Randnr. 16).22: - Vgl. vorgenannte Urteile Gerster (Randnr. 30) und Kording (Randnr. 16).
- EuGH, 13.02.1996 - C-342/93
Gillespie u.a.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.12.1998 - C-281/97
15: - Vgl. Urteil vom 13. Februar 1996 in der Rechtssache C-342/93 (Gillespie u. a., Slg. 1996, I-475, Randnr. 24).17: - Vgl. z. B. vorgenannte Urteile Gillespie u. a. (Randnr. 11) sowie Hill und Stapleton (Randnr. 19).
- EuGH, 17.06.1998 - C-243/95
Hill und Stapleton / The Revenue Commissioners und Department of Finance - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.12.1998 - C-281/97
Vgl. z. B. Urteil vom 17. Juni 1998 in der Rechtssache C-243/95 (Hill und Stapleton, Slg. 1998, I-3739, Randnr. 18).20: - Vgl. Urteil Hill und Stapleton (…a. a. O., Randnr. 24).
- EuGH, 08.04.1976 - 43/75
Defrenne / SABENA - Grundsatz der Gleichheit des Arbeitsentgelts männlicher und …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.12.1998 - C-281/97
L 39, S. 40.8: - Ständige Rechtsprechung seit Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75 (Defrenne II, Slg. 1976, 455, Randnr. 12). - EuGH, 17.05.1990 - 262/88
Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.12.1998 - C-281/97
18: - Vgl. Urteil vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88 (Barber, Slg. 1990, I-1889, Randnr. 20). - EuGH, 07.02.1991 - C-184/89
Nimz / Freie und Hansestadt Hamburg
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.12.1998 - C-281/97
21: - Vgl. z. B. Urteile vom 27. Juni 1990 in der Rechtssache C-33/89 (Kowalska, Slg. 1990, I-2591, Randnr. 16) und vom 7. Februar 1991 in der Rechtssache C-184/89 (Nimz, Slg. 1991, I-297, Randnr. 15). - EuGH, 27.06.1990 - C-33/89
Kowalska / Freie und Hansestadt Hamburg
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.12.1998 - C-281/97
21: - Vgl. z. B. Urteile vom 27. Juni 1990 in der Rechtssache C-33/89 (Kowalska, Slg. 1990, I-2591, Randnr. 16) und vom 7. Februar 1991 in der Rechtssache C-184/89 (Nimz, Slg. 1991, I-297, Randnr. 15). - EuGH, 30.11.1993 - C-189/91
Kirsammer-Hack / Sidal
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.12.1998 - C-281/97
32: - Vgl. Urteil vom 30. November 1993 in der Rechtssache C-189/91 (Kirsammer-Hack, Slg. 1993, I-6185, Randnr. 33). - EuGH, 02.10.1997 - C-100/95
SOZIALPOLITIK
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.12.1998 - C-281/97
Vgl. auch aus jüngerer Zeit Urteile Megner und Scheffel (…a. a. O., Randnr. 24), vom 2. Oktober 1997 in der Rechtssache C-1/95 (Gerster, Slg. 1997, I-5253, Randnr. 30) und in der Rechtssache C-100/95 (Kording, Slg. 1997, I-5289, Randnr. 16). - EuGH, 14.12.1995 - C-444/93
Megner und Scheffel / Innungskrankenkasse Vorderpfalz
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.12.1998 - C-281/97
3: - Rechtssache C-444/93 (Slg. 1995, I-4741).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".