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Rechtsprechung
   EuGH, 15.06.2023 - C-287/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,13431
EuGH, 15.06.2023 - C-287/22 (https://dejure.org/2023,13431)
EuGH, Entscheidung vom 15.06.2023 - C-287/22 (https://dejure.org/2023,13431)
EuGH, Entscheidung vom 15. Juni 2023 - C-287/22 (https://dejure.org/2023,13431)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Getin Noble Bank (Suspension de l'exécution d'un contrat de crédit)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Richtlinie 93/13/EWG - An eine Fremdwährung gebundenes Hypothekendarlehen - Art. 6 Abs. 1 - Art. 7 Abs. 1 - Antrag auf Erlass vorläufiger Maßnahmen - Aussetzung der ...

  • Betriebs-Berater

    Verbraucherdarlehensvertrag - Zur Aussetzung der Monatsraten bei missbräuchlichen Klauseln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Richtlinie 93/13/EWG - An eine Fremdwährung gebundenes Hypothekendarlehen - Art. 6 Abs. 1 - Art. 7 Abs. 1 - Antrag auf Erlass vorläufiger Maßnahmen - Aussetzung der ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivilrecht/Verfahrensrecht: YQ u.a./Getin Noble Bank

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Keine Zurückweisung vorläufiger Maßnahme zum Schutz des Verbrauchers vor endgültiger Nichtigerklärung eines Darlehensvertrags ("Getin Noble Bank S.A.")

Sonstiges (2)

Papierfundstellen

  • ZIP 2023, 1536
  • EuZW 2023, 765
  • WM 2023, 1834
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 06.11.2018 - C-684/16

    Max-Planck-Gesellschaft - Ein Arbeitnehmer darf seine erworbenen Ansprüche auf …

    Auszug aus EuGH, 15.06.2023 - C-287/22
    Rn. 56 Insoweit ist jedoch erstens darauf hinzuweisen, dass die nationalen Gerichte unter Berücksichtigung des gesamten innerstaatlichen Rechts und unter Anwendung der dort anerkannten Auslegungsmethoden alles tun müssen, was in ihrer Zuständigkeit liegt, um die volle Wirksamkeit dieser Richtlinie zu gewährleisten und zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem mit ihr verfolgten Ziel im Einklang steht (Urteil vom 6. November 2018, Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, C-684/16, EU:C:2018:874, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.02.2016 - C-49/14

    Finanmadrid EFC - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - …

    Auszug aus EuGH, 15.06.2023 - C-287/22
    Rn. 45 Zum Effektivitätsgrundsatz ist darauf hinzuweisen, dass jeder Fall, in dem sich die Frage stellt, ob eine nationale Verfahrensvorschrift die Anwendung des Unionsrechts unmöglich macht oder übermäßig erschwert, unter Berücksichtigung der Stellung dieser Vorschrift im gesamten Verfahren vor den verschiedenen nationalen Stellen sowie des Verfahrensablaufs und der Besonderheiten des Verfahrens zu prüfen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Februar 2016, Finanmadrid EFC, C-49/14, EU:C:2016:98, Rn. 43).
  • EuGH, 26.06.2019 - C-407/18

    Addiko Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Missbräuchliche Klauseln in …

    Auszug aus EuGH, 15.06.2023 - C-287/22
    Folglich darf ein nationales Gericht nicht davon ausgehen, dass es eine nationale Vorschrift nicht im Einklang mit dem Unionsrecht auslegen könne, nur weil sie in ständiger Rechtsprechung in einem nicht mit dem Unionsrecht vereinbaren Sinne ausgelegt wurde (Urteil vom 26. Juni 2019, Addiko Bank, C-407/18, EU:C:2019:537, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.10.2016 - C-568/14

    Fernández Oliva - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - …

    Auszug aus EuGH, 15.06.2023 - C-287/22
    Rn. 42 Außerdem hat der Gerichtshof dargelegt, dass der Erlass solcher Maßnahmen insbesondere dann erforderlich sein kann, wenn die Gefahr besteht, dass der betreffende Verbraucher während eines gerichtlichen Verfahrens, dessen Dauer erheblich sein kann, Monatsraten zahlt, deren Höhe das übersteigt, was er tatsächlich schuldete, wenn die betreffende Klausel für nichtig erklärt würde (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 26. Oktober 2016, Fernández Oliva u. a., C-568/14 bis C-570/14, EU:C:2016:828, Rn. 34 bis 36).
  • EuGH - C-570/14 (anhängig)

    Robirosa Carrera und Romera Navales

    Auszug aus EuGH, 15.06.2023 - C-287/22
    Rn. 42 Außerdem hat der Gerichtshof dargelegt, dass der Erlass solcher Maßnahmen insbesondere dann erforderlich sein kann, wenn die Gefahr besteht, dass der betreffende Verbraucher während eines gerichtlichen Verfahrens, dessen Dauer erheblich sein kann, Monatsraten zahlt, deren Höhe das übersteigt, was er tatsächlich schuldete, wenn die betreffende Klausel für nichtig erklärt würde (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 26. Oktober 2016, Fernández Oliva u. a., C-568/14 bis C-570/14, EU:C:2016:828, Rn. 34 bis 36).
  • EuGH, 10.06.2021 - C-776/19

    Einem Verbraucher, der ein Darlehen in Fremdwährung aufgenommen hat und dem die …

    Auszug aus EuGH, 15.06.2023 - C-287/22
    Diese Modalitäten dürfen jedoch nicht ungünstiger sein als diejenigen, die gleichartige Sachverhalte innerstaatlicher Art regeln (Äquivalenzprinzip), und die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsprinzip) (Urteil vom 10. Juni 2021, BNP Paribas Personal Finance, C-776/19 bis C-782/19, EU:C:2021:470, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.03.2013 - C-415/11

    Die spanischen Rechtsvorschriften widersprechen dem Unionsrecht, soweit sie dem …

    Auszug aus EuGH, 15.06.2023 - C-287/22
    Diese Regelung kann nämlich die Wirksamkeit des mit der Richtlinie beabsichtigten Schutzes beeinträchtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. März 2013, Aziz, C-415/11, EU:C:2013:164, Rn. 59, 60 und 64).
  • EuGH, 04.06.2009 - C-243/08

    DAS NATIONALE GERICHT MUSS DIE MISSBRÄUCHLICHKEIT EINER KLAUSEL IN EINEM VERTRAG …

    Auszug aus EuGH, 15.06.2023 - C-287/22
    Rn. 37 Zu diesem Zweck verpflichtet Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13 die Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass missbräuchliche Vertragsklauseln für den Verbraucher unverbindlich sind, ohne dass dieser Klage erheben und ein Urteil erwirken muss, mit dem die Missbräuchlichkeit dieser Klauseln bestätigt wird (Urteil vom 4. Juni 2009, Pannon GSM, C-243/08, EU:C:2009:350, Rn. 20 bis 28).
  • EuGH, 25.11.2020 - C-269/19

    Banca B. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Missbräuchliche …

    Auszug aus EuGH, 15.06.2023 - C-287/22
    Rn. 36 Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass das Ziel der Richtlinie 93/13 darin besteht, ein hohes Maß an Verbraucherschutz zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. November 2020, Banca B., C-269/19, EU:C:2020:954, Rn. 37).
  • EuGH, 26.03.2019 - C-70/17

    Abanca Corporación Bancaria - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …

    Auszug aus EuGH, 15.06.2023 - C-287/22
    Folglich sind die nationalen Gerichte verpflichtet, diese Klauseln unangewendet zu lassen, damit sie den Verbraucher nicht binden, sofern der Verbraucher dem nicht widerspricht (Urteil vom 26. März 2019, Abanca Corporación Bancaria und Bankia, C-70/17 und C-179/17, EU:C:2019:250, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.07.2019 - C-393/17

    Kirschstein - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere …

  • EuGH, 27.04.2023 - C-528/21

    M.D. (Interdiction d'entrée en Hongrie) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • EuGH, 16.03.2023 - C-6/22

    M.B. u.a. (Effets de l'invalidation d'un contrat) - Vorlage zur Vorabentscheidung …

  • EuGH, 30.06.2022 - C-170/21

    Profi Credit Bulgaria (Compensation d'office en cas de clause abusive) - Vorlage …

  • EuGH, 05.05.2022 - C-567/20

    Zagrebačka banka - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …

  • EuGH, 25.11.2020 - C-799/19

    Sociálna poist'ovňa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - …

  • EuGH, 04.10.2024 - C-548/21

    Der Zugang der Polizei zu den auf einem Mobiltelefon gespeicherten …

    Rn. 53 Zweitens ist hinsichtlich des Vorbringens, die in der zweiten und der dritten Vorlagefrage genannten Bestimmungen des österreichischen Rechts seien nicht einschlägig, und das vorlegende Gericht hätte einen Verstoß gegen österreichisches Recht feststellen müssen, darauf hinzuweisen, dass es nicht Sache des Gerichtshofs ist, sich zur Auslegung nationaler Vorschriften zu äußern und zu entscheiden, ob ihre Auslegung oder Anwendung durch das nationale Gericht richtig ist, da eine solche Auslegung in die ausschließliche Zuständigkeit des nationalen Gerichts fällt (Urteil vom 15. Juni 2023, Getin Noble Bank [Aussetzung der Durchführung eines Darlehensvertrags], C-287/22, EU:C:2023:491, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BayObLG, 28.02.2024 - 101 MK 1/20

    Zwei Musterfeststellungsverfahren - Zinsanpassungsklauseln in …

    Die Modalitäten dürfen jedoch nicht ungünstiger sein als diejenigen, die gleichartige Sachverhalte innerstaatlicher Art regeln (Äquivalenzgrundsatz), und sie dürfen die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (EuGH, Urt. v. 15. Juni 2023, C-287/22 - Getin N. Bank S. A., ZIP 2023, 1536 Rn. 40).
  • EuGH, 08.05.2025 - C-324/23

    Myszak - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Missbräuchliche …

    Rn. 44 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das Ziel der Richtlinie 93/13 darin besteht, ein hohes Maß an Verbraucherschutz zu gewährleisten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. September 2018, Bankia, C-109/17, EU:C:2018:735, Rn. 36, und vom 15. Juni 2023, Getin Noble Bank [Aussetzung der Durchführung eines Darlehensvertrags], C-287/22, EU:C:2023:491, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 46 Die nationalen Gerichte müssen diese Klauseln daher unangewendet lassen, damit sie den Verbraucher nicht binden, sofern der Verbraucher dem nicht widerspricht (Urteil vom 15. Juni 2023, Getin Noble Bank [Aussetzung der Durchführung eines Darlehensvertrags], C-287/22, EU:C:2023:491, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Durch eine solche Einbettung des den Verbrauchern durch die Richtlinie 93/13 gewährten Schutzes in das nationale Recht kann nämlich das Wesen dieses Schutzes nicht beeinträchtigt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 2023, Getin Noble Bank [Aussetzung der Durchführung eines Darlehensvertrags], C-287/22, EU:C:2023:491, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 55 Daher erfordert der den Verbrauchern durch die Richtlinie 93/13, insbesondere durch deren Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1, gewährleistete Schutz, dass das nationale Gericht, sofern hinreichende Anhaltspunkte für die Nichtigkeit der vom Verbraucher beanstandeten Vertragsklauseln oder sogar des Vertrags selbst vorliegen, weshalb eine Rückerstattung der vom Verbraucher gezahlten Beträge wahrscheinlich ist, eine geeignete Sicherungsmaßnahme erlassen können muss, wenn dies erforderlich ist, um die volle Wirksamkeit der zu erlassenden Entscheidung in Bezug auf die Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln sicherzustellen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. März 2013, Aziz, C-415/11, EU:C:2013:164, Rn. 59, 60 und 64…, vom 26. Juni 2019, Addiko Bank, C-407/18, EU:C:2019:537, Rn. 57 und 58, sowie vom 15. Juni 2023, Getin Noble Bank [Aussetzung der Durchführung eines Darlehensvertrags], C-287/22, EU:C:2023:491, Rn. 43 und 60).

    Rn. 56 Damit die in der Sache zu erlassende Entscheidung volle Wirksamkeit entfaltet, muss insbesondere verhindert werden können, dass der Verbraucher während eines gerichtlichen Verfahrens, dessen Dauer erheblich sein kann, höhere Beträge zahlt, als er tatsächlich schuldet, wenn die beanstandeten Klauseln durch diese Entscheidung für missbräuchlich erklärt werden sollten, so dass in einem solchen Fall der Erlass von Sicherungsmaßnahmen geboten sein kann (…vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 26. Oktober 2016, Fernández Oliva u. a., C-568/14 bis C-570/14, EU:C:2016:828, Rn. 35, und Urteil vom 15. Juni 2023, Getin Noble Bank [Aussetzung der Durchführung eines Darlehensvertrags], C-287/22, EU:C:2023:491, Rn. 42).

    Rn. 57 Im Übrigen ist anhand aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, ob der Erlass von Sicherungsmaßnahmen erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 2023, Getin Noble Bank [Aussetzung der Durchführung eines Darlehensvertrags], C-287/22, EU:C:2023:491, Rn. 59).

    Rn. 58 Dabei ist es im Fall eines Darlehensvertrags umso notwendiger, dass die nationalen Gerichte eine solche Maßnahme erlassen dürfen, wenn der Verbraucher in Erfüllung dieses Vertrags an das Kreditinstitut bereits einen Betrag gezahlt hat oder Gefahr läuft, zahlen zu müssen, der den aufgenommenen Darlehensbetrag übersteigt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 2023, Getin Noble Bank [Aussetzung der Durchführung eines Darlehensvertrags], C-287/22, EU:C:2023:491, Rn. 52 und 59).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2024 - C-324/23

    Myszak

    Rn. 85 In der bereits erwähnten Rechtssache C-287/22{FN-VERWEIS:57} hat der Gerichtshof jedoch entschieden, dass die Erforderlichkeit einer solchen einstweiligen Maßnahme konkret im Hinblick auf das Ziel zu beurteilen ist, die volle Wirksamkeit der zukünftigen Entscheidung sicherzustellen.

    Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 2023, Getin Noble Bank (Aussetzung der Durchführung eines Darlehensvertrags) (C-287/22, EU:C:2023:491), in dem ebenfalls auf die "Effektivität und Verhältnismäßigkeit" Bezug genommen wurde.

    {FN:24} C-287/22, EU:C:2023:491.

    {FN:26} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 2023, Getin Noble Bank (Aussetzung der Durchführung eines Darlehensvertrags) (C-287/22, EU:C:2023:491, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:57} Urteil vom 15. Juni 2023, Getin Noble Bank (Aussetzung der Durchführung eines Darlehensvertrags) (C-287/22, EU:C:2023:491, Rn. 59).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2025 - C-582/23

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - …

    {FN:13} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. Juni 2022, Profi Credit Bulgaria (Verrechnung von Amts wegen im Fall einer missbräuchlichen Klausel) (…C-170/21, im Folgenden: Urteil Profi Credit Bulgaria, EU:C:2022:518, Rn. 41 und 42), vom 15. Juni 2023, Getin Noble Bank (Aussetzung der Durchführung eines Darlehensvertrags) (C-287/22, EU:C:2023:491, Rn. 39), sowie vom 5. September 2024, Novo Banco u. a. (…C-498/22 bis C-500/22, EU:C:2024:686, Rn. 138 und 139 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:44} Vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Medina in der Rechtssache M. K. (C-324/23, EU:C:2024:1031, Nr. 40), sowie u. a. Urteile vom 13. September 2018, Profi Credit Polska (…C-176/17, EU:C:2018:711, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung), Vicente (…Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 15. Juni 2023, Getin Noble Bank (Aussetzung der Durchführung eines Darlehensvertrags) (C-287/22, EU:C:2023:491, Rn. 40).

    {FN:47} Vgl. Beschluss vom 26. Oktober 2016, Fernández Oliva u. a. (…C-568/14 bis C-570/14, EU:C:2016:828, Rn. 34 bis 36), angeführt in Rn. 42 des Urteils vom 15. Juni 2023, Getin Noble Bank (Aussetzung der Durchführung eines Darlehensvertrags) (C-287/22, EU:C:2023:491).

    {FN:49} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 2023, Getin Noble Bank (Aussetzung der Durchführung eines Darlehensvertrags) (C-287/22, EU:C:2023:491, Rn. 59), angeführt in Nr. 85 der Schlussanträge der Generalanwältin Medina in der Rechtssache M. K. (C-324/23, EU:C:2024:1031), die hierzu erläutert, dass diesem Urteil zu entnehmen sei, dass die Beurteilung der Notwendigkeit des Erlasses vorläufiger Maßnahmen in concreto im Licht des Ziels vorzunehmen sei, die volle Wirksamkeit der zu erlassenden Entscheidung zu gewährleisten.

  • EuGH, 03.07.2025 - C-582/23

    Verbraucherinsolvenz: Das Insolvenzgericht muss die potenzielle …

    Folglich sind die nationalen Gerichte verpflichtet, diese Klauseln unangewendet zu lassen, damit sie den Verbraucher nicht binden, sofern der Verbraucher dem nicht widerspricht (Urteil vom 15. Juni 2023, Getin Noble Bank [Aussetzung der Durchführung eines Darlehensvertrags], C-287/22, EU:C:2023:491, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 67 Der Gerichtshof hat dementsprechend namentlich entschieden, dass der den Verbrauchern durch diese Richtlinie, insbesondere durch deren Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1, gewährleistete Schutz erfordert, dass das nationale Gericht, das für die Prüfung der Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel zuständig ist, eine geeignete vorläufige Maßnahme erlassen können muss, wenn dies erforderlich ist, um die volle Wirksamkeit der zu erlassenden Entscheidung in Bezug auf die Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln sicherzustellen (Urteil vom 15. Juni 2023, Getin Noble Bank [Aussetzung der Durchführung eines Darlehensvertrags], C-287/22, EU:C:2023:491, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 68 Desgleichen kann der Erlass solcher Maßnahmen dann erforderlich sein, wenn die Gefahr besteht, dass der betreffende Verbraucher während eines gerichtlichen Verfahrens, dessen Dauer erheblich sein kann, Monatsraten zahlt, deren Höhe das übersteigt, was er tatsächlich schuldete, wenn die betreffende Klausel für nichtig erklärt würde, wenn dies erforderlich ist, um die volle Wirksamkeit der zu erlassenden Entscheidung in Bezug auf die Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln sicherzustellen (Urteil vom 15. Juni 2023, Getin Noble Bank [Aussetzung der Durchführung eines Darlehensvertrags], C-287/22, EU:C:2023:491, Rn. 42 und 43 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 19.06.2025 - C-396/24

    Lubreczlik - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie …

    Rn. 42 In dieser Hinsicht ist darauf hinzuweisen, dass die nationalen Gerichte unter Berücksichtigung des gesamten innerstaatlichen Rechts und unter Anwendung der dort anerkannten Auslegungsmethoden alles tun müssen, was in ihrer Zuständigkeit liegt, um die volle Wirksamkeit der Richtlinie 93/13 zu gewährleisten und zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem mit ihr verfolgten Ziel im Einklang steht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 2023, Getin Noble Bank [Aussetzung der Durchführung eines Kreditvertrags], C-287/22, EU:C:2023:491, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Folglich darf ein nationales Gericht nicht davon ausgehen, dass es eine nationale Vorschrift nicht im Einklang mit dem Unionsrecht auslegen könne, nur weil sie in ständiger Rechtsprechung in einem nicht mit dem Unionsrecht vereinbaren Sinne ausgelegt wurde (Urteil vom 15. Juni 2023, Getin Noble Bank [Aussetzung der Durchführung eines Kreditvertrags], C-287/22, EU:C:2023:491, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 24.06.2025 - C-351/23

    Der Verbraucherschutz und das Erfordernis eines wirksamen gerichtlichen …

    Rn. 51 Da Art. 6 Abs. 1 dieser Richtlinie vorsieht, dass missbräuchliche Klauseln für den Verbraucher unverbindlich sind, sind die nationalen Gerichte auch verpflichtet, diese Klauseln für unanwendbar zu erklären, damit sie den Verbraucher nicht binden, sofern dieser dem nicht widerspricht (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. März 2019, Abanca Corporación Bancaria und Bankia, C-70/17 und C-179/17, EU:C:2019:250, Rn. 52, und vom 15. Juni 2023, Getin Noble Bank [Aussetzung der Durchführung eines Darlehensvertrags], C-287/22, EU:C:2023:491, Rn. 37).
  • EuGH, 22.02.2024 - C-125/23

    Unedic - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Schutz der Arbeitnehmer …

    Der Gerichtshof ist folglich grundsätzlich gehalten, über die ihm vorgelegte Frage zu befinden, wenn sie die Auslegung oder die Gültigkeit einer Vorschrift des Unionsrechts betrifft, es sei denn, dass die erbetene Auslegung offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, dass das Problem hypothetischer Natur ist oder dass der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der Frage erforderlich sind (Urteil vom 15. Juni 2023, Getin Noble Bank [Aussetzung der Durchführung eines Darlehensvertrags], C-287/22, EU:C:2023:491, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 03.07.2025 - C-605/23

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie …

    Rn. 47 Dennoch sind einstweilige Maßnahmen zur Aussetzung einer mutmaßlich rechtswidrigen Verpflichtung zu gewähren, wenn sie erforderlich sind, um den durch das Unionsrecht gewährten Schutz zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 2023, Getin Noble Bank [Aussetzung der Durchführung eines Darlehensvertrags], C-287/22, EU:C:2023:491, Rn. 55).
  • EuGH, 11.12.2025 - C-767/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - …

  • EuGH, 27.11.2025 - C-509/24

    Investcapital - Vorlage zur Vorabentscheidung - Missbräuchliche Klauseln in …

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