Rechtsprechung
| EuGH, 13.01.2022 - C-326/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
MONO
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbrauchsteuern - Richtlinie 2008/118/EG - Befreiung von der harmonisierten Verbrauchsteuer - Waren, die zur Verwendung im Rahmen diplomatischer oder konsularischer Beziehungen bestimmt sind - Vom Aufnahmemitgliedstaat festgelegte ...
- Europäischer Gerichtshof
MONO
- Wolters Kluwer
Vorlage zur Vorabentscheidung; Verbrauchsteuern; Richtlinie 2008/118/EG; Befreiung von der harmonisierten Verbrauchsteuer; Waren, die zur Verwendung im Rahmen diplomatischer oder konsularischer Beziehungen bestimmt sind; Vom Aufnahmemitgliedstaat festgelegte ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbrauchsteuern - Richtlinie 2008/118/EG - Befreiung von der harmonisierten Verbrauchsteuer - Waren, die zur Verwendung im Rahmen diplomatischer oder konsularischer Beziehungen bestimmt sind - Vom Aufnahmemitgliedstaat festgelegte ...
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
MONO
- Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
EGRL 118/2008 Art 12 Abs 1 ; EWGRL 12/92 ; AEUV Art 267
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
MONO
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-326/20
- EuGH, 13.01.2022 - C-326/20
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- EGMR, 12.12.2017 - 92/12
BUKOWSKI v. POLAND
Auszug aus EuGH, 13.01.2022 - C-326/20
Rn. 1 Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 12 der Richtlinie 2008/118/EG des Rates vom 16. Dezember 2008 über das allgemeine Verbrauchsteuersystem und zur Aufhebung der Richtlinie 92/12/EWG (…ABl. 2009, L 9, S. 12)."(2) Um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten, müssen die Voraussetzungen für die Erhebung von Verbrauchsteuern auf Waren, die der Richtlinie 92/12/EWG [des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren (…ABl. 1992, L 76, S. 1)] unterliegen (nachstehend 'verbrauchsteuerpflichtige Waren' genannt), harmonisiert bleiben.
Art. 12 der Richtlinie 2008/118/EG des Rates vom 16. Dezember 2008 über das allgemeine Verbrauchsteuersystem und zur Aufhebung der Richtlinie 92/12/EWG ist dahin auszulegen, dass er dem entgegensteht, dass der Aufnahmemitgliedstaat bei der Festlegung der Voraussetzungen und Grenzen für die Anwendung der Verbrauchsteuerbefreiung für Waren, die im Rahmen diplomatischer oder konsularischer Beziehungen verwendet werden, die Anwendung dieser Befreiung davon abhängig macht, dass die Zahlung des Kaufpreises für diese Waren mit unbaren Zahlungsmitteln bewirkt wird..
- EuGH, 29.06.2017 - C-126/15
Kommission/ Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verbrauchsteuern …
Auszug aus EuGH, 13.01.2022 - C-326/20
Was insbesondere die Richtlinie 2008/118 betrifft, ist bereits entschieden worden, dass die Mitgliedstaaten ein legitimes Interesse daran haben, geeignete Maßnahmen zum Schutz ihrer finanziellen Interessen zu ergreifen, und dass die Bekämpfung von Steuerhinterziehungen, Steuerumgehungen und etwaigen Missbräuchen ein mit dieser Richtlinie verfolgtes Ziel ist (Urteil vom 29. Juni 2017, Kommission/Portugal, C-126/15, EU:C:2017:504, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 34 Wie in Rn. 32 des vorliegenden Urteils ausgeführt, ist ein solches Ziel zwar legitim, die Mitgliedstaaten müssen aber bei der Ausübung der ihnen durch das Unionsrecht verliehenen Befugnisse die allgemeinen Rechtsgrundsätze beachten, zu denen insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zählt (Urteil vom 29. Juni 2017, Kommission/Portugal, C-126/15, EU:C:2017:504, Rn. 62).
Der Gerichtshof stellt insoweit in seiner Rechtsprechung klar, dass, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen ist und die dadurch bedingten Nachteile in angemessenem Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen müssen (Urteil vom 29. Juni 2017, Kommission/Portugal, C-126/15, EU:C:2017:504, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 18.03.1980 - 92/79
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 13.01.2022 - C-326/20
c) Tabakwaren gemäß den Richtlinien 95/59/EG [des Rates vom 27. November 1995 über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer (…ABl. 1995, L 291, S. 40)], 92/79/EWG [des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Annäherung der Verbrauchsteuern auf Zigaretten (…ABl. 1992, L 316, S. 8)] und 92/80/EWG [des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Annäherung der Verbrauchsteuern auf andere Tabakwaren als Zigaretten (…ABl. 1992, L 316, S. 10)].". - EuGH, 28.03.1985 - 91/84
Director of Public Prosecutions / Hackett
Auszug aus EuGH, 13.01.2022 - C-326/20
b) Alkohol und alkoholische Getränke gemäß den Richtlinien 92/83/EWG [des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke (…ABl. 1992, L 316, S. 21)] und 92/84/EWG [des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Annäherung der Verbrauchsteuersätze auf Alkohol und alkoholische Getränke (…ABl. 1992, L 316, S. 29)];. - EuGH - 92/80 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Veneroni / Kommission
Auszug aus EuGH, 13.01.2022 - C-326/20
c) Tabakwaren gemäß den Richtlinien 95/59/EG [des Rates vom 27. November 1995 über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer (…ABl. 1995, L 291, S. 40)], 92/79/EWG [des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Annäherung der Verbrauchsteuern auf Zigaretten (…ABl. 1992, L 316, S. 8)] und 92/80/EWG [des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Annäherung der Verbrauchsteuern auf andere Tabakwaren als Zigaretten (…ABl. 1992, L 316, S. 10)].".
- EuGH, 23.03.2023 - C-412/21
Dual Prod - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbrauchsteuern - Richtlinie …
Denn zum einen haben die Mitgliedstaaten ein legitimes Interesse daran, geeignete Maßnahmen zum Schutz ihrer finanziellen Interessen zu ergreifen, und zum anderen ist die Bekämpfung von Steuerhinterziehungen, Steuerumgehungen und etwaigen Missbräuchen ein mit dieser Richtlinie verfolgtes Ziel, wie die Erwägungsgründe 15 und 16 sowie Art. 16 dieser Richtlinie bestätigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Januar 2022, MONO, C-326/20, EU:C:2022:7, Rn. 28 und 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).Der Gerichtshof stellt insoweit in seiner Rechtsprechung klar, dass, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen ist und die dadurch bedingten Nachteile in angemessenem Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen müssen (…Urteile vom 13. November 1990, Fedesa u. a., C-331/88, EU:C:1990:391, Rn. 13, und vom 13. Januar 2022, MONO, C-326/20, EU:C:2022:7, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 14.09.2023 - C-820/21
Vinal - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbrauchsteuern - Richtlinie 2008/118/EG …
Denn zum einen haben die Mitgliedstaaten ein legitimes Interesse daran, geeignete Maßnahmen zum Schutz ihrer finanziellen Interessen zu ergreifen, und zum anderen ist die Bekämpfung von Steuerhinterziehungen, Steuerumgehungen und etwaigen Missbräuchen ein mit dieser Richtlinie verfolgtes Ziel, wie die Erwägungsgründe 15 und 16 sowie Art. 16 dieser Richtlinie bestätigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Januar 2022, MONO, C-326/20, EU:C:2022:7, Rn. 28 und 32 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 23. März 2023, Dual Prod, C-412/21, EU:C:2023:234, Rn. 25).Rn. 34 Allerdings ist es auch ständige Rechtsprechung, dass die Mitgliedstaaten in Ermangelung einer Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Union auf dem Gebiet der Sanktionen bei Nichtbeachtung der Voraussetzungen, die eine nach dem Unionsrecht geschaffene Regelung vorsieht, zwar die ihnen sachgerecht erscheinenden Sanktionen wählen können, , bei der Ausübung ihrer Befugnisse aber das Unionsrecht und seine allgemeinen Grundsätze beachten müssen, zu denen u. a. der Grundsatz ne bis in idem, der in Art. 50 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: Charta) verankert ist, und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehören (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Januar 2022, MONO, C-326/20, EU:C:2022:7, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 24. Februar 2022, Agenzia delle dogane e dei monopoli und Ministero dell'Economia e delle Finanze, C-452/20, EU:C:2022:111, Rn. 36).
- EuG, 20.05.2026 - T-685/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Verbrauchsteuern - Art. 32 der …
In diesem Kontext haben die Richtlinien 2008/118 und 2020/262 zum Ziel, ein harmonisiertes allgemeines System für die Verbrauchsteuern zu schaffen, um den freien Verkehr der betreffenden Waren und damit das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten (Urteil vom 13. Januar 2022, MONO, C-326/20, EU:C:2022:7, Rn. 28).
- EuGH, 21.12.2023 - C-96/22
CDIL - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Art. 34 AEUV - …
Rn. 53 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass mit der Richtlinie 2008/118 ihrem Art. 1 Abs. 1 zufolge ein allgemeines System für die Verbrauchsteuern festgelegt werden soll, die mittelbar oder unmittelbar auf den Verbrauch von Waren erhoben werden, zu denen Tabakwaren gehören, und zwar, wie sich aus dem achten Erwägungsgrund dieser Richtlinie ergibt, u. a., um sicherzustellen, dass der Begriff der Verbrauchsteuer und die Voraussetzungen für die Entstehung des Verbrauchsteueranspruchs in allen Mitgliedstaaten gleich sind (…Urteil vom 9. Juni 2022, 1MPERIAL TOBACCO BULGARIA, C-55/21, EU:C:2022:459, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung), und somit das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts durch den freien Verkehr der betreffenden Waren in der Europäischen Union zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Januar 2022, MONO, C-326/20, EU:C:2022:7, Rn. 28). - Generalanwalt beim EuGH, 09.10.2025 - C-386/24
Centro Petroli Roma - II - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 Abs. 3 AEUV - …
{FN:61} Vgl. u. a. Urteil vom 13. Januar 2022, MONO (C-326/20, EU:C:2022:7, Rn. 34 und 35). - EuG, 04.02.2026 - T-685/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbrauchsteuern - Richtlinie 2008/118/EG - …
Die Richtlinien 2008/118 und 2020/262 haben zum Ziel, ein harmonisiertes allgemeines System für die Verbrauchsteuern zu schaffen, um den freien Verkehr der betreffenden Waren und somit das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten Vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 13. Januar 2022, MONO (, EU:C:2022:7, Rn. 28).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-326/20 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
MONO
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2008/118/EG - Art. 12 - Verbrauchsteuern - Harmonisierte Verbrauchsteuerbefreiung - Verbrauchsteuerpflichtige Waren, die zur Verwendung im Rahmen diplomatischer oder konsularischer Beziehungen bestimmt sind - Voraussetzungen - ...
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2008/118/EG - Art. 12 - Verbrauchsteuern - Harmonisierte Verbrauchsteuerbefreiung - Verbrauchsteuerpflichtige Waren, die zur Verwendung im Rahmen diplomatischer oder konsularischer Beziehungen bestimmt sind - Voraussetzungen - ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-326/20
- EuGH, 13.01.2022 - C-326/20
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (16)
- EuGH, 26.01.2021 - C-422/19
Ein Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets kann seine Verwaltung zur Annahme von …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-326/20
Rn. 76 Auch wenn anerkannt worden ist, dass in bestimmten Sonderfällen Beschränkungen der Verwendung von Bargeld als Zahlungsmittel legitim sein könnten, bin ich der Ansicht, dass die von der spanischen Regierung angeführte Rechtsprechung nicht auf die vorliegende Rechtssache übertragbar ist, in der sich sowohl der Sachverhalt als auch die anwendbaren Rechtsvorschriften erheblich von der Rechtssache unterscheiden, in der das Urteil vom 26. Januar 2021, Hessischer Rundfunk (C-422/19 und C-423/19, EU:C:2021:63), ergangen ist.Rn. 78 Zunächst weise ich darauf hin, dass sich die im Urteil vom 26. Januar 2021, Hessischer Rundfunk (C-422/19 und C-423/19, EU:C:2021:63), angesprochene Verhältnismäßigkeitsprüfung in einem anderen Kontext gestellt hat als dem, mit dem wir es in der vorliegenden Rechtssache zu tun haben.
{FN:42} Vgl. Urteil vom 26. Januar 2021, Hessischer Rundfunk (C-422/19 und C-423/19, EU:C:2021:63).
{FN:44} Vgl. Urteil vom 26. Januar 2021, Hessischer Rundfunk (C-422/19 und C-423/19, EU:C:2021:63, Rn. 72 bis 76).
{FN:45} Vgl. Urteil vom 26. Januar 2021, Hessischer Rundfunk (C-422/19 und C-423/19, EU:C:2021:63, Rn. 77).
- EuGH, 29.06.2017 - C-126/15
Kommission/ Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verbrauchsteuern …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-326/20
{FN:38} Vgl. Urteil vom 29. Juni 2017, Kommission/Portugal (C-126/15, EU:C:2017:504, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:40} Vgl. Urteil vom 29. Juni 2017, Kommission/Portugal (C-126/15, EU:C:2017:504, Rn. 59).
{FN:41} Vgl. Urteil vom 29. Juni 2017, Kommission/Portugal (C-126/15, EU:C:2017:504, Rn. 62).
- Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2020 - C-544/19
ECOTEX BULGARIA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 63 AEUV - Freier Kapital- …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-326/20
{FN:43} Schlussanträge des Generalanwalts Richard de la Tour in der Rechtssache ECOTEX BULGARIA (C-544/19, EU:C:2020:931).{FN:46} Schlussanträge des Generalanwalts Richard de la Tour in der Rechtssache ECOTEX BULGARIA (C-544/19, EU:C:2020:931).
{FN:47} Vgl. Nr. 83 der Schlussanträge des Generalanwalts Richard de la Tour in der Rechtssache ECOTEX BULGARIA (C-544/19, EU:C:2020:931).
- EuGH, 27.09.2007 - C-146/05
Collée - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1 …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-326/20
{FN:54} Vgl. Urteil vom 27. September 2007, Collée (C-146/05, EU:C:2007:549, Rn. 29).{FN:56} Vgl. Urteil vom 27. September 2007, Collée (C-146/05, EU:C:2007:549, Rn. 31).
- EGMR, 12.12.2017 - 92/12
BUKOWSKI v. POLAND
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-326/20
Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie 2008/118/EG des Rates vom 16. Dezember 2008 über das allgemeine Verbrauchsteuersystem und zur Aufhebung der Richtlinie 92/12/EWG ist dahin auszulegen, dass er für die Gewährung der darin vorgesehenen Befreiung nicht voraussetzt, dass zur Verwendung im Rahmen diplomatischer und konsularischer Beziehungen bestimmte verbrauchsteuerpflichtige Waren mit unbaren Zahlungsmitteln bezahlt werden, dass die Zahlung an den Lieferer tatsächlich stattgefunden hat und dass sie durch die tatsächlichen Empfänger dieser Waren erfolgt ist, sofern der Nachweis der bestimmungsgemäßen Verwendung dieser Waren im Rahmen der diplomatischen oder konsularischen Beziehungen insbesondere auf der Grundlage der Freistellungsbescheinigung erbracht werden kann.{FN:2} Die Richtlinie des Rates vom 16. Dezember 2008 über das allgemeine Verbrauchsteuersystem und zur Aufhebung der Richtlinie 92/12/EWG (…ABl. 2009, L 9, S. 12).
- EuGH, 19.12.2018 - C-375/17
Stanley International Betting und Stanleybet Malta - Vorlage zur …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-326/20
{FN:48} Vgl. Urteile vom 25. April 2013, Jyske Bank Gibraltar (…C-212/11, EU:C:2013:270, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 19. Dezember 2018, Stanley International Betting und Stanleybet Malta (C-375/17, EU:C:2018:1026, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 02.06.2016 - C-355/14
Polihim-SS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Direkte Steuern - Verbrauchsteuern - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-326/20
{FN:55} Vgl. Urteil vom 2. Juni 2016, Polihim-SS (C-355/14, EU:C:2016:403, Rn. 62). - EuGH, 18.12.1997 - C-286/94
Garage Molenheide u.a. / Belgische Staat - Sechste Richtlinie 77/388/EWG - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-326/20
{FN:37} Vgl. Urteile vom 18. Dezember 1997, Molenheide u. a. (C-286/94, C-340/95, C-401/95 und C-47/96, EU:C:1997:623, Rn. 46), sowie vom 22. Oktober 2015, 1mpresa Edilux und SICEF (…C-425/14, EU:C:2015:721, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 25.04.2013 - C-212/11
Das Unionsrecht steht der spanischen Regelung nicht entgegen, wonach …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-326/20
{FN:48} Vgl. Urteile vom 25. April 2013, Jyske Bank Gibraltar (C-212/11, EU:C:2013:270, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 19. Dezember 2018, Stanley International Betting und Stanleybet Malta (…C-375/17, EU:C:2018:1026, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 10.07.2019 - C-273/18
Kuršu zeme - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-326/20
{FN:57} Vgl. Urteil vom 10. Juli 2019, Kuršu zeme (C-273/18, EU:C:2019:588, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 10.07.2008 - C-25/07
Sosnowska - Mehrwertsteuer - Richtlinien 67/227/EWG und 77/388/EWG - Nationale …
- EuGH, 22.10.2015 - C-425/14
Impresa Edilux und SICEF - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2018 - C-375/17
Stanley International Betting und Stanleybet Malta - Vorlage zur …
- EuGH, 26.03.2015 - C-556/13
Litaksa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - …
- EuGH, 18.03.1980 - 92/79
Kommission / Italien
- EuGH - 92/80 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Veneroni / Kommission
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".