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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999

Rechtsprechung
   EuGH, 17.06.1999 - C-336/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2408
EuGH, 17.06.1999 - C-336/97 (https://dejure.org/1999,2408)
EuGH, Entscheidung vom 17.06.1999 - C-336/97 (https://dejure.org/1999,2408)
EuGH, Entscheidung vom 17. Juni 1999 - C-336/97 (https://dejure.org/1999,2408)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Unvollständige Umsetzung der Richtlinie 82/501/EWG

  • Judicialis

    Richtlinie 82/501/EWG Art. 7 Abs. 1; ; Richtlinie 82/501/EWG Art. 7 Abs.

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Italien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Unvollständige Umsetzung der Richtlinie 82/501/EWG

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    Richtlinie 82/501 des Rates, Artikel 7 Absatz 1 dritter Gedankenstrich und Absatz 2
    Rechtsangleichung - Gefahren schwerer Unfälle bei bestimmten Industrietätigkeiten - Richtlinie 82/501 - Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die für die Ausarbeitung von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen für die Umgebung des Betriebes und für die Durchführung von ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung des Mitgliedstaats Italien durch unvollständige Umsetzung der Richtlinie 82/501/EWG; Schutz vor Industrieunfällen; Keine ausreichenden Alarm- und Gefahrenabwehrpläne für die Umgebung von Betrieben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsangleichung - Gefahren schwerer Unfälle bei bestimmten Industrietätigkeiten - Richtlinie 82/501 - Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die für die Ausarbeitung von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen für die Umgebung des Betriebes und für die Durchführung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Unvollständige Umsetzung der Richtlinie 82/501/EWG des Rates vom 24. Juni 1982 über die Gefahren schwerer Unfälle bei bestimmten Industrietätigkeiten (ABl. L 230, S. 1) - Fehlende Überwachung der Ausarbeitung der Alarm- und ...

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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 25.07.1991 - C-208/90

    Emmott / Minister for Social Welfare und Attorney General

    Auszug aus EuGH, 17.06.1999 - C-336/97
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes impliziert dies die Verpflichtung jedes Mitgliedstaats, an den eine Richtlinie gerichtet ist, im Rahmen seiner nationalen Rechtsordnung alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die vollständige Wirksamkeit der Richtlinie entsprechend ihrer Zielsetzung zu gewährleisten (vgl. Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-208/90, Emmott, Slg. 1991, I-4269, Randnr. 18).
  • EuGH, 20.05.1992 - C-190/90

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 17.06.1999 - C-336/97
    Wie sich aus Artikel 1 der Richtlinie 82/501 ergibt und wie der Gerichtshof im Urteil vom 20. Mai 1992 in der Rechtssache C-190/90 (Kommission/Niederlande, Slg. 1992, I-3265, Randnr. 18) bestätigt hat, besteht das Ziel der Richtlinie insbesondere darin, daß die erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um schwere Unfälle, die durch bestimmte Industrietätigkeiten verursacht werden könnten, zu verhüten und die Folgen solcher Unfälle zu begrenzen.
  • EuGH, 25.10.2005 - C-350/03

    DIE MITGLIEDSTAATEN MÜSSEN DAFÜR SORGEN, DASS EIN KREDITINSTITUT, DAS EINEN …

    Die Mitgliedstaaten müssen zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus einer Richtlinie alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die vollständige Wirksamkeit der Richtlinie gemäß ihrer Zielsetzung zu gewährleisten (vgl. u. a. Urteile vom 17. Juni 1999 in der Rechtssache C-336/97, Kommission/Italien, Slg. 1999, I-3771, Randnr. 19, und vom 5. Dezember 2002 in der Rechtssache C-324/01, Kommission/Belgien, Slg. 2002, I-11197, Randnr. 18).
  • EuGH, 07.05.2002 - C-478/99

    Kommission / Schweden - "Vertragsverletzung - Richtlinie 93/13/EWG - …

    Insoweit ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung jeder Mitgliedstaat, der Adressat einer Richtlinie ist, die Verpflichtung hat, in seiner nationalen Rechtsordnung alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die volle Wirksamkeit der Richtlinie gemäß ihrer Zielsetzung zu gewährleisten (u. a. Urteile vom 17. Juni 1999 in der Rechtssache C-336/97, Kommission/Italien, Slg. 1999, I-3771, Randnr. 19, und vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-97/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2053, Randnr. 9).
  • EuGH, 05.12.2002 - C-324/01

    Kommission / Belgien - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Erhaltung der …

    Insoweit ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung jeder Mitgliedstaat, der Adressat einer Richtlinie ist, die Verpflichtung hat, in seiner nationalen Rechtsordnung alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die volle Wirksamkeit der Richtlinie gemäß dem mit ihr verfolgten Ziel zu gewährleisten (vgl. u. a. Urteile vom 17. Juni 1999 in der Rechtssache C-336/97, Kommission/Italien, Slg. 1999, I-3771, Randnr. 19, vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-97/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2053, Randnr. 9, und vom 7. Mai 2002 in der Rechtssache C-478/99, Kommission/Schweden, Slg. 2002, I-4147, Randnr. 15).

    Um die volle Anwendung dieser Bestimmung in rechtlicher und nicht nur in tatsächlicher Hinsicht zu gewährleisten und um dem Erfordernis der Rechtssicherheit zu entsprechen, müssen die Mitgliedstaaten nämlich einen eindeutigen gesetzlichen Rahmen auf dem betreffenden Gebiet schaffen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-360/87, Kommission/Italien, Slg. 1991, I-791, Randnrn.

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https://dejure.org/1999,21203
Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-336/97 (https://dejure.org/1999,21203)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25.03.1999 - C-336/97 (https://dejure.org/1999,21203)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25. März 1999 - C-336/97 (https://dejure.org/1999,21203)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Italien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Unvollständige Umsetzung der Richtlinie 82/501/EWG

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-336/97
    (9) - Vgl. z. B. Urteil vom 10. April 1984 in der Rechtssache 14/83 (Von Colson und Kamann, Slg. 1984, 1891, Randnr. 15).
  • EuGH, 25.05.1982 - 96/81

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-336/97
    (5) - Vgl. z. B. Urteil vom 25. Mai 1982 in der Rechtssache 96/81 (Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1791, Randnr. 12); dasselbe gilt in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem die Richtlinie ausdrücklich bestimmt, daß die Maßnahme von einer innerstaatlichen Behörde zu treffen ist.
  • EuGH, 20.05.1992 - C-190/90

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-336/97
    (4) - Urteil in der Rechtssache C-190/90 (Kommission/Niederlande, Slg. 1992, I-3265, Randnr. 18).
  • EuGH, 14.12.1995 - C-16/95

    Kommission / Spanien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-336/97
    (10) - Vgl. z. B. Urteil vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-16/95 (Kommission/Spanien, Slg. 1995, I-4883, Randnr. 8).
  • EuGH, 02.12.1992 - C-280/89

    Kommission / Irland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-336/97
    (12) - Vgl. z. B. Urteil vom 2. Dezember 1992 in der Rechtssache C-280/89 (Kommission/Irland, Slg. 1992, I-6185, Randnr. 7).
  • EuGH, 18.11.1970 - 8/70

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-336/97
    (6) - Vgl. z. B. Urteil vom 18. November 1970 in der Rechtssache 8/70 (Kommission/Italien, Slg. 1970, 961, Randnr. 9).
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