Rechtsprechung
| EuGH, 05.07.2001 - C-341/00 P |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
EG-Satzung Art. 49 d; ; Verordnung (EG) Nr. 2790/1999; ; EGV Art. 230 Abs. 4; ; EGV Art. 81; ; EGV Art. 83
- Europäischer Gerichtshof
Conseil national des professions de l'automobile u.a. / Kommission
"Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 2790/1999 - Offensichtlich unbegründetes und offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel"
- EU-Kommission
Rat national des professions de l'automobile u.a. / Kommission
Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 2790/1999 - Offensichtlich unbegründetes und offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel
- EU-Kommission
Rat national des professions de l'automobile u.a. / Kommission
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel gegen die Abweisung der Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung der Kommission vom 22. Dezember 1999 über die Anwendung von Art. 81 Abs. 3 EGV auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen; Kriterium für die ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - Verordnung der Kommission über die Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 EG auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten ...
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Dritte Kammer) vom 12. Juli 2000 in der Rechtssache T-45/00, Conseil national des professions de l'automobile u. a. gegen Kommission, mit dem die von einer Reihe von kleinen und ...
Verfahrensgang
- EuG, 12.07.2000 - T-45/00
- EuGH, 05.07.2001 - C-341/00 P
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (7)
- EuG, 12.07.2000 - T-45/00
Conseil national des professions de l'automobile, Fédération nationale des …
Auszug aus EuGH, 05.07.2001 - C-341/00
betreffend ein Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Dritte Kammer) vom 12. Juli 2000 in der Rechtssache T-45/00 (Conseil national des professions de l'automobile u. a./Kommission, Slg. 2000, II-2927) wegen Aufhebung dieses Beschlusses, andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch W. Wils als Bevollmächtigten, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Beklagte im ersten Rechtszug,.Mit Rechtsmittelschrift, die am 18. September 2000 bei der Kanzlei des Gerichthofes eingegangen ist, haben der Conseil national des professions de l'automobile (Nationaler Rat des Kraftfahrzeuggewerbes; nachstehend: CNPA), die Fédération nationale des distributeurs, loueurs et réparateurs de matériels de bâtiments-travaux publics et de manutention (Nationaler Verband des Handels-, Verleih- und Reparaturgewerbes für Maschinen und Geräte des Bau- und Umschlagssektors; nachstehend: DLR) sowie fünf Mitglieder dieser Organisationen gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 12. Juli 2000 in der Rechtssache T-45/00 (Conseil national des professions de l'automobile u. a./Kommission, Slg. 2000, II-2927, nachstehend: angefochtener Beschluss) eingelegt, mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 2790/1999 der Kommission vom 22. Dezember 1999 über die Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 des Vertrages auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen (…ABl. L 336, S. 21) als unzulässig abgewiesen hat.
- EuGH, 15.07.1963 - 25/62
Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.
Auszug aus EuGH, 05.07.2001 - C-341/00
Außerdem hat das Gericht die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes korrekt angewandt, wonach eine natürliche oder juristische Person nur geltend machen kann, individuell betroffen zu sein, wenn die fragliche Bestimmung sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt (vgl. insbesondere Urteile vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 213, 238, und vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache C-309/89, Codorniu/Rat, Slg. 1994, I-1853, Randnr. 20, sowie Beschluss vom 26. Oktober 2000 in der Rechtssache C-447/98 P, Molkerei Großbraunshain und Bene Nahrungsmittel/Kommission, Slg. 2000, I-9097, Randnr. 65). - EuGH, 18.05.1994 - C-309/89
Codorniu / Rat
Auszug aus EuGH, 05.07.2001 - C-341/00
Außerdem hat das Gericht die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes korrekt angewandt, wonach eine natürliche oder juristische Person nur geltend machen kann, individuell betroffen zu sein, wenn die fragliche Bestimmung sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt (vgl. insbesondere Urteile vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 213, 238, und vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache C-309/89, Codorniu/Rat, Slg. 1994, I-1853, Randnr. 20, sowie Beschluss vom 26. Oktober 2000 in der Rechtssache C-447/98 P, Molkerei Großbraunshain und Bene Nahrungsmittel/Kommission, Slg. 2000, I-9097, Randnr. 65).
- EuGH, 23.11.1995 - C-10/95
Asocarne / Rat
Auszug aus EuGH, 05.07.2001 - C-341/00
Zu diesem Rechtsmittelgrund genügt die Feststellung, dass das Gericht die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes korrekt angewandt hat, wonach das Kriterium fürdie Unterscheidung zwischen einer Verordnung und einer Entscheidung darin zu sehen ist, ob die betreffende Handlung allgemeine Geltung hat (vgl. insbesondere Beschluss vom 23. November 1995 in der Rechtssache C-10/95 P, Asocarne/Rat, Slg. 1995, I-4149, Randnr. 28). - EuGH, 25.01.2001 - C-111/99
Lech-Stahlwerke / Kommission
Auszug aus EuGH, 05.07.2001 - C-341/00
Im Rahmen eines Rechtsmittels sind daher die Befugnisse des Gerichtshofes darauf beschränkt, die Beurteilung des Vorbringens im ersten Rechtszug durch das Gericht zu überprüfen (vgl. insbesondere Beschluss vom 25. Januar 2001 in der Rechtssache C-111/99 P, Lech-Stahlwerke/Kommission, Slg. 2001, I-727, Randnr. 25). - EuGH, 10.05.2001 - C-345/00
FNAB u.a. / Rat - "Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1804/1999 - Verbot der …
Auszug aus EuGH, 05.07.2001 - C-341/00
Die Schwere des behaupteten Fehlers des betreffenden Organs würde es jedenfalls nicht erlauben, dass von der Anwendung der ausdrücklich im Vertrag festgelegten Zulässigkeitskriterien abgewichen wird (vgl. Beschluss vom 10. Mai 2001 in der Rechtssache C-345/00 P, FNAB u. a./Rat, Slg. 2000, I-0000, Randnrn. - EuGH, 26.10.2000 - C-447/98
Molkerei Großbraunshain und Bene Nahrungsmittel / Kommission - "Schutz von …
Auszug aus EuGH, 05.07.2001 - C-341/00
Außerdem hat das Gericht die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes korrekt angewandt, wonach eine natürliche oder juristische Person nur geltend machen kann, individuell betroffen zu sein, wenn die fragliche Bestimmung sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt (vgl. insbesondere Urteile vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 213, 238, und vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache C-309/89, Codorniu/Rat, Slg. 1994, I-1853, Randnr. 20, sowie Beschluss vom 26. Oktober 2000 in der Rechtssache C-447/98 P, Molkerei Großbraunshain und Bene Nahrungsmittel/Kommission, Slg. 2000, I-9097, Randnr. 65).
- EuG, 14.12.2005 - T-209/01
DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT DAS VERBOT DER ÜBERNAHME VON HONEYWELL DURCH …
Nach ständiger Rechtsprechung sind jedenfalls die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Klagen unverzichtbare Prozessvoraussetzungen, deren Vorliegen der Gemeinschaftsrichter von Amts wegen prüfen kann und gegebenenfalls muss (Beschlüsse des Gerichts vom 15. September 1998 in der Rechtssache T-100/94, Michailidis u. a./Kommission, Slg. 1998, II-3115, Randnr. 49, und vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache T-354/00, Métropole Télévision - M 6/Kommission, Slg. 2001, II-3177, Randnr. 27; vgl. in diesem Sinne auch Beschluss des Gerichtshofes vom 5. Juli 2001 in der Rechtssache C-341/00 P, Conseil national des professions de l'automobile u. a./Kommission, Slg. 2001, I-5263, Randnr. 32). - EuGH, 23.04.2009 - C-362/06
Sahlstedt u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Erhaltung der natürlichen …
Rn. 22 Dazu ist zu bemerken, dass das in Art. 230 Abs. 4 EG aufgestellte Kriterium, das die Zulässigkeit der Klage einer natürlichen oder juristischen Person gegen eine Entscheidung, deren Adressat sie nicht ist, von der Bedingung abhängig macht, dass diese Person von der Entscheidung unmittelbar und individuell betroffen ist, eine unverzichtbare Prozessvoraussetzung darstellt, deren Vorliegen die Gemeinschaftsrichter jederzeit - auch von Amts wegen - prüfen können (vgl. in diesem Sinne u. a. Beschluss des Gerichtshofs vom 5. Juli 2001, Conseil national des professions de l'automobile u. a./Kommission, C-341/00 P, Slg. 2001, I-5263, Randnr. 32, und Urteil vom 29. November 2007, Stadtwerke Schwäbisch Hall u. a./Kommission, C-176/06 P, Randnr. 18). - EuGH, 02.05.2006 - C-417/04
Regione Siciliana / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale …
36 Insoweit ist daran zu erinnern, dass die Prozessvoraussetzung, die aus dem in Artikel 230 Absatz 4 EG aufgestellten Kriterium abgeleitet wird, wonach die Zulässigkeit der Klage einer natürlichen oder juristischen Person gegen eine Entscheidung, deren Adressat sie nicht ist, von der Bedingung abhängig ist, dass diese Person von der Entscheidung unmittelbar und individuell betroffen ist, unverzichtbar ist, so dass die Gemeinschaftsrichter diese Prozessvoraussetzung jederzeit - auch von Amts wegen - prüfen können (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 5. Juli 2001 in der Rechtssache C-341/00 P, Conseil national des professions de l'automobile u. a./Kommission, Slg. 2001, I-5263, Randnr. 32).
- EuG, 14.04.2005 - T-88/01
Sniace / Kommission - Staatliche Beihilfen - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - …
53 Hier betrifft die von den Streithelfern geltend gemachte Einrede der Unzulässigkeit eine Prozessvoraussetzung, nämlich die Klagebefugnis (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichtshofes vom 5. Juli 2001 in der Rechtssache C-341/00 P, Conseil national des professions de l'automobile u. a./Kommission, Slg. 2001, I-5263, Randnr. 32, und Urteil EISA/Kommission, Randnr. 27). - EuG, 27.10.2015 - T-721/14
Belgien / Kommission - Nichtigkeitsklage - Online-Glücksspieldienstleistungen - …
Rn. 86 Unter diesen Umständen haben sich die Anträge der Hellenischen Republik und der Portugiesischen Republik auf Zulassung zur Streithilfe zur Unterstützung der Anträge des Königreichs Belgien erledigt (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 5. Juli 2001, Conseil national des professions de l'automobile u. a./Kommission, C-341/00 P, Slg, EU:C:2001:387, Rn. 36 und 37, …und vom 7. Januar 2015, Freitas/Parlament und Rat, T-185/14, EU:T:2015:14, Rn. 52). - EuGH, 30.01.2002 - C-151/01
La Conqueste / Kommission
19 und 20, und Beschluss vom 5. Juli 2001 in der Rechtssache C-341/00 P, CNPA u. a./Kommission, Slg. 2001, I-5263, Randnrn. - EuG, 08.09.2005 - T-295/04
ASAJA / Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EG) Nr. 864/2004 - Beihilfesystem …
68 Demnach sind die Klagen in den Rechtssachen T-295/04, T-296/04 und T-297/04 als unzulässig abzuweisen, ohne dass über den Streithilfeantrag der Kommission zu entscheiden wäre (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 5. Juli 2001 in der Rechtssache C-341/00 P, Conseil national des professions de l'automobile u. a./Kommission, Slg. 2001, I-5263, Randnrn. 35 bis 37). - EuG, 07.07.2014 - T-202/13
Group'Hygiène / Kommission - Nichtigkeitsklage - Umwelt - Richtlinie 94/62/EG - …
Rn. 52 Unter diesen Umständen hat sich der Streithilfeantrag von Sphère France und von Schweitzer zur Unterstützung der Anträge des Klägers erledigt (vgl. in diesem Sinne den Beschluss des Gerichtshofs vom 5. Juli 2001, Conseil national des professions de l'automobile u. a./Kommission, C-341/00 P, Slg. 2001, I-5263, Rn. 33 bis 37). - EuG, 11.01.2012 - T-58/10
Phoenix-Reisen und DRV / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - …
Rn. 18 Nach Art. 113 seiner Verfahrensordnung kann das Gericht jederzeit von Amts wegen nach Anhörung der Beteiligten über unverzichtbare Prozessvoraussetzungen, wozu auch die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Klage gehören, entscheiden (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichtshofs vom 5. Juli 2001, Conseil national des professions de l'automobile u. a./Kommission, C-341/00 P, Slg. 2001, I-5263, Randnr. 32; Urteil des Gerichts vom 14. April 2005, Sniace/Kommission, T-88/01, Slg. 2005, II-1165, Randnr. 53, und Beschluss des Gerichts vom 21. Januar 2011, Vtesse Networks/Kommission, T-54/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 48). - EuG, 08.09.2005 - T-287/04
Lorte u.a. / Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnungen (EG) Nr. 864/2004 und Nr. …
77 Im Übrigen ist das Gericht der Ansicht, dass der Streithilfeantrag der Kommission erledigt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 5. Juli 2001 in der Rechtssache C-341/00 P, Conseil national des professions de l'automobile u. a./Kommission, Slg. 2001, I-5263, Randnrn. 35 bis 37). - EuG, 10.10.2017 - T-435/15
Kolachi Raj Industrial/ Kommission - Dumping - Einfuhr von aus Kambodscha, …
- EuG, 16.01.2014 - T-385/11
BP Products North America / Rat - Dumping - Subventionen - Einfuhren von …
- EuG, 12.10.2011 - T-149/11
GS / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EU) Nr. 1210/2010 - …
- EuGöD, 19.07.2011 - F-105/10
Bömcke / EIB
- EuGöD, 19.07.2011 - F-127/10
Bömcke / EIB
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