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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021

Rechtsprechung
   EuGH, 27.01.2022 - C-347/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,918
EuGH, 27.01.2022 - C-347/20 (https://dejure.org/2022,918)
EuGH, Entscheidung vom 27.01.2022 - C-347/20 (https://dejure.org/2022,918)
EuGH, Entscheidung vom 27. Januar 2022 - C-347/20 (https://dejure.org/2022,918)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Zinātnes parks

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Strukturfonds - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) - Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 - Kofinanzierungsprogramm - Staatliche Beihilfen - Verordnung (EU) Nr. 651/2014 - Geltungsbereich - Grenzen - Begriffe "gezeichnetes ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Zinātnes parks

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Strukturfonds - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) - Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 - Kofinanzierungsprogramm - Staatliche Beihilfen - Verordnung (EU) Nr. 651/2014 - Geltungsbereich - Grenzen - Begriffe ,gezeichnetes ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Strukturfonds; Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE); Verordnung (EU) Nr. 1303/2013; Kofinanzierungsprogramm; Staatliche Beihilfen; Verordnung (EU) Nr. 651/2014; Geltungsbereich; Grenzen; Begriffe gezeichnetes Stammkapital und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Strukturfonds - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) - Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 - Kofinanzierungsprogramm - Staatliche Beihilfen - Verordnung (EU) Nr. 651/2014 - Geltungsbereich - Grenzen - Begriffe "gezeichnetes ...

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2022, 182
  • NZG 2022, 379
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 02.06.2016 - C-27/15

    Pizzo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 27.01.2022 - C-347/20
    Rn. 62 Insbesondere impliziert die Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung, dass für alle Bewerber in einem Programm dieselben Beweisanforderungen gelten und dass diese Anforderungen bekannt gemacht werden (vgl. entsprechend Urteile vom 2. Juni 2016, Pizzo, C-27/15, EU:C:2016:404, Rn. 37, …und vom 11. Mai 2017, Archus und Gama, C-131/16, EU:C:2017:358, Rn. 26).

    Rn. 74 Was insbesondere die Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung angeht, ist darauf hinzuweisen, dass, wenn ein Mitgliedstaat den Bewerbern eine Frist für die Vervollständigung ihrer Unterlagen gesetzt hat, diese Grundsätze die Verwaltungsbehörden verpflichten, alle Vorschläge vom Auswahlverfahren auszuschließen, die bei Ablauf dieser Frist nicht mit den erforderlichen Informationen versehen waren (…vgl. entsprechend Urteile vom 6. November 2014, Cartiera dell'Adda, C-42/13, EU:C:2014:2345, Rn. 42, und vom 2. Juni 2016, Pizzo, C-27/15, EU:C:2016:404, Rn. 42 bis 44).

  • EuGH, 26.09.2018 - C-175/17

    Belastingdienst/ Toeslagen (Aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels) - Vorlage …

    Auszug aus EuGH, 27.01.2022 - C-347/20
    Rn. 79 Im Einklang mit dem Äquivalenzgrundsatz sind im nationalen Recht die Verfahren zu ermitteln, die im Hinblick auf ihren Gegenstand, ihren Rechtsgrund und ihre wesentlichen Merkmale mit dem Verfahren vergleichbar sind, das für die Inanspruchnahme einer Unterstützung aus dem EFRE vorgesehen ist, und es ist sicherzustellen, dass diese Verfahren nicht günstiger sind als das Verfahren, das im Ausgangsverfahren in Rede steht, indem sie es den Bewerbern ermöglichen, ihre Unterlagen nach Ablauf der Frist für die Einreichung von Projektvorschlägen zu ergänzen (vgl. entsprechend Urteil vom 26. September 2018, Belastingdienst/Toeslagen [Aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels], C-175/17, EU:C:2018:776, Rn. 42 bis 44).
  • EuGH, 21.01.2016 - C-74/14

    Eturas u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Kartelle - Aufeinander …

    Auszug aus EuGH, 27.01.2022 - C-347/20
    Rn. 60 Nach den Grundsätzen der Äquivalenz und der Effektivität dürfen die entsprechenden Beweisanforderungen jedoch weder höher sein als diejenigen, die für gleichartige Sachverhalte gelten, die dem innerstaatlichen Recht unterliegen, sofern solche Anforderungen es im Falle ihrer Anwendung erlauben würden, die praktische Wirksamkeit von Art. 3 Abs. 3 der Verordnung Nr. 1301/2013 zu wahren, noch die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren, insbesondere nicht die Ausübung des Rechts eines jeden Projektträgers, das Projekt in sachdienlicher Weise einzureichen, um in den Genuss einer Unterstützung aus dem EFRE zu kommen (vgl. entsprechend Urteile vom 21. Januar 2016, Eturas u. a., C-74/14, EU:C:2016:42, Rn. 32, …und vom 3. Juni 2021, 1nstituto Madrileño de Investigación y Desarrollo Rural, Agrario y Alimentario, C-726/19, EU:C:2021:439, Rn. 47).
  • EuGH, 16.07.2015 - C-83/14

    Die Anbringung von Stromzählern in einer unzugänglichen Höhe in einem Stadtteil, …

    Auszug aus EuGH, 27.01.2022 - C-347/20
    Gleichwohl kann der Gerichtshof diesem Gericht, um es bei dieser Beurteilung zu leiten, alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts geben, die ihm dienlich sein können (vgl. u. a. Urteile vom 16. Juli 2015, CHEZ Razpredelenie Bulgaria, C-83/14, EU:C:2015:480, Rn. 62, …und vom 6. Oktober 2021, A [Grenzüberschreitung mit einem Vergnügungsboot], C-35/20, EU:C:2021:813, Rn. 85).
  • EuGH, 26.04.2017 - C-564/15

    Farkas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Von Amts wegen zu prüfende Frage eines …

    Auszug aus EuGH, 27.01.2022 - C-347/20
    Rn. 61 Da das im Ausgangsverfahren in Rede stehende Verfahren die Gewährung von Finanzierungen aus dem Unionshaushalt im Rahmen der EFRE-Programme betrifft und daher eine Maßnahme zur Durchführung des Unionsrechts darstellt, muss es auch mit den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts im Einklang stehen, zu denen insbesondere die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Transparenz und der Verhältnismäßigkeit gehören, die von grundlegender Bedeutung sind, wenn es um ein Verfahren geht, in dem Wirtschaftsteilnehmer miteinander konkurrieren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. April 2017, Farkas, C-564/15, EU:C:2017:302, Rn. 50 und 59).
  • EuGH, 11.05.2017 - C-131/16

    Archus und Gama - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - …

    Auszug aus EuGH, 27.01.2022 - C-347/20
    Rn. 62 Insbesondere impliziert die Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung, dass für alle Bewerber in einem Programm dieselben Beweisanforderungen gelten und dass diese Anforderungen bekannt gemacht werden (…vgl. entsprechend Urteile vom 2. Juni 2016, Pizzo, C-27/15, EU:C:2016:404, Rn. 37, und vom 11. Mai 2017, Archus und Gama, C-131/16, EU:C:2017:358, Rn. 26).
  • EuGH, 06.10.2021 - C-35/20

    Ein Mitgliedstaat kann seine Staatsangehörigen unter Androhung von Sanktionen …

    Auszug aus EuGH, 27.01.2022 - C-347/20
    Gleichwohl kann der Gerichtshof diesem Gericht, um es bei dieser Beurteilung zu leiten, alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts geben, die ihm dienlich sein können (…vgl. u. a. Urteile vom 16. Juli 2015, CHEZ Razpredelenie Bulgaria, C-83/14, EU:C:2015:480, Rn. 62, und vom 6. Oktober 2021, A [Grenzüberschreitung mit einem Vergnügungsboot], C-35/20, EU:C:2021:813, Rn. 85).
  • EuGH, 03.06.2021 - C-210/20

    Rad Service u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vergabe öffentlicher …

    Auszug aus EuGH, 27.01.2022 - C-347/20
    Was den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz anbelangt, so dürfen danach die Anforderungen nicht über das hinausgehen, was zur Überprüfung der im Unionsrecht aufgestellten materiellen Voraussetzungen erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Juni 2021, Rad Service u. a., C-210/20, EU:C:2021:445, Rn. 34).
  • EuGH, 06.11.2014 - C-42/13

    Cartiera dell'Adda - Öffentliche Aufträge - Grundsätze der Gleichbehandlung und …

    Auszug aus EuGH, 27.01.2022 - C-347/20
    Rn. 74 Was insbesondere die Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung angeht, ist darauf hinzuweisen, dass, wenn ein Mitgliedstaat den Bewerbern eine Frist für die Vervollständigung ihrer Unterlagen gesetzt hat, diese Grundsätze die Verwaltungsbehörden verpflichten, alle Vorschläge vom Auswahlverfahren auszuschließen, die bei Ablauf dieser Frist nicht mit den erforderlichen Informationen versehen waren (vgl. entsprechend Urteile vom 6. November 2014, Cartiera dell'Adda, C-42/13, EU:C:2014:2345, Rn. 42, …und vom 2. Juni 2016, Pizzo, C-27/15, EU:C:2016:404, Rn. 42 bis 44).
  • EuGH, 17.12.2020 - C-656/19

    BAKATI PLUS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …

    Auszug aus EuGH, 27.01.2022 - C-347/20
    Zudem sind Bedeutung und Tragweite von Begriffen, die das Unionsrecht nicht definiert, entsprechend ihrem üblichen Sinn und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs, in dem sie verwendet werden, und der Ziele der Regelung, zu der sie gehören, zu bestimmen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 17. Dezember 2020, BAKATI PLUS, C-656/19, EU:C:2020:1045, Rn. 38 und 39 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 03.06.2021 - C-726/19

    Instituto Madrileño de Investigación y Desarrollo Rural, Agrario y Alimentario - …

  • EuGH, 10.02.1998 - C-263/95

    Deutschland / Kommission - Angleichung der Rechtsvorschriften - Bauprodukte - …

  • EuGH, 25.03.2010 - C-392/08

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • FG Düsseldorf, 25.08.2026 - 4 K 2638/25
    Sie berief sich hierzu auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs - EuGH - vom 27.01.2022 (C-347/20, ECLI:EU:C:2022:59).

    Rn. 21 Die Klägerin könne sich nicht mit Erfolg auf das Urteil des EuGH vom 27.01.2022 C-347/20 berufen.

    Daher sollen weniger solvente Unternehmen allenfalls durch Beihilfen gerettet oder umstrukturiert werden, was aber nach anderen Kriterien und daher nach anderen Leitlinien beurteilt werden muss (vgl. EuGH, Schlussanträge der Generalanwältin vom 09.09.2021, C-347/20, ECLI:EU:C:2021:732 Rn. 50;… zustimmend BFH-Urteile vom 19.01.2022 VII R 28/19, BFH/NV 2022, 869, Rn. 32;… vom 07.10.2024 VII R 14/21, BFH/NV 2025, 281, Rn. 25).

    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH folgt aus den Erfordernissen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitssatzes, dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Tragweite nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen (EuGH-Urteil vom 27.01.2022 C-347/20, ECLI:EU:C:2022:59 Rn. 42; Urteil des Gerichts der Europäischen Union - EuG - vom 20.05.2026 T-685/24 und T-686/24, ECLI:EU:T:2026:351 Rn. 36).

    Rn. 57 Bei der autonomen Auslegung von Begriffen einer Vorschrift des Unionsrechts sind Bedeutung und Tragweite von Begriffen, die das Unionsrecht nicht definiert, entsprechend ihrem üblichen Sinn und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs, in dem sie verwendet werden, und der Ziele der Regelung, zu der sie gehören, zu bestimmen (EuGH-Urteil vom 27.01.2022 C-347/20, ECLI:EU:C:2022:59 Rn. 42; EuG-Urteil vom 21.09.2022 T-95/21, ECLI:EU:T:2022:567, Rn. 128).

    Zu den Zielen, die mit der AGVO unter Berücksichtigung ihres Zusammenhangs verfolgt werden, hat sich der EuGH in seinem Urteil vom 27.01.2022 im Zusammenhang mit der in Buchst. a für Kapitalgesellschaften enthaltenen Regelung geäußert (EuGH-Urteil vom 27.01.2022 C-347/20, ECLI:EU:C:2022:59 Rn. 46 ff.).

    Der Senat schließt sich insofern - trotz der Kritik in der Literatur (vgl. hierzu Rüsken, Betriebs-Berater - BB - 2023, 1495, 1499; Möhlenkamp, Deutsches Steuerrecht 2017, 816; ders. BB 2020, 904 ff.; ders., Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2025, 1723; Klasse/Dengler, Außenwirtschaftliche Praxis 2022, 369; Klasse/Adler, ZfZ 2023, 62) - der Rechtsprechung des BFH an, wonach Art. 2 Nr. 18 Buchst. b AGVO eine Fortführungsprognose nicht als eigenständiges Prüfungskriterium enthält und ein solches - wie unter Ziffer bb) bereits ausgeführt - auch nicht aus dem Urteil des EuGH vom 27.01.2022 (EuGH-Urteil vom 27.01.2022 C-347/20, ECLI:EU:C:2022:59) hergeleitet werden kann (…BFH-Urteil vom 07.10.2024 VII R 14/21, BFH/NV 2025, 281 Rn. 27 ff., 36 f.; zustimmend auch Sächsisches FG, Urteil vom 09.01.2025 4 K 2/22, juris, Rn. 36).

  • BGH, 10.05.2022 - VIII ZR 149/21

    Zahlungsrechtsstreit nach Widerruf eines Kfz-Leasingvertrags: …

    Rn. 35 Insoweit verkennt sie, dass unionsrechtliche Bestimmungen in der Regel nicht unter Heranziehung nationaler Normen und von den Mitgliedstaaten verwendeter Begriffe, sondern vielmehr autonom auszulegen sind (…vgl. EuGH, C-341/18, TranspR 2020, 517 Rn. 40;… Urteile vom 24. September 2020, C-516/19, juris Rn. 44; vom 27. Januar 2022, C-347/20, juris Rn. 42).
  • BFH, 07.10.2024 - VII R 14/21

    Begriff "Unternehmen in Schwierigkeiten" nach § 2a Abs. 2 Satz 1 StromStG

    Rn. 29 Auch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) Zinātnes parks vom 27.01.2022 - C-347/20, EU:C:2022:59 führt zu keiner anderen Beurteilung.

    Anhand der Rz 20 der Leitlinien 2014/C-249/01 hat der EuGH mithin lediglich untersucht, ob das Ergebnis seiner Wortlautauslegung auch nach der teleologischen Auslegung überzeugt (EuGH-Urteil Zinātnes parks vom 27.01.2022 - C-347/20, EU:C:2022:59, Rz 49).

    Rn. 37 Wie bereits dargestellt, führt das EuGH-Urteil Zinātnes parks vom 27.01.2022 - C-347/20, EU:C:2022:59 zu keiner anderen Einschätzung.

    Rn. 52 Die von dem erkennenden Senat vorgenommene Auslegung des Art. 2 Nr. 18 Buchst. b AGVO ist auch nach dem EuGH-Urteil Zinātnes parks vom 27.01.2022 - C-347/20, EU:C:2022:59 wegen des Wortlauts der Vorschrift und wegen des Erwägungsgrunds 14 der AGVO derart offenkundig, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt (vgl. auch Senatsurteil vom 19.01.2022 - VII R 28/19, BFHE 276, 256, Rz 65).

  • VGH Bayern, 22.05.2023 - 22 ZB 22.2661

    Erfolgloser Zulassungsantrag: Überbrückungshilfe III

    Rn. 45 Die Klägerin bringt diesbezüglich vor, die besondere rechtliche Schwierigkeit ergebe sich daraus, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von den Entscheidungen des OVG Schleswig vom 17. Mai 2018 (3 LB 5/15), des OVG Bln-Bbg vom 14. Mai 2014 (6 B 3.13) und des EuGH vom 27. Januar 2022 (C-347/20) abweiche.
  • FG Düsseldorf, 08.04.2024 - 4 K 569/23

    Einstufung eines Unternehmens als ein Unternehmen in Schwierigkeiten hinsichtlich …

    Aufgrund des Erfordernisses einer autonom unionsrechtlichen Auslegung (vgl. zu Art. 2 Nr. 18 Buchst. a) AGVO EuGH, Urteil v. 27.1.2022 - C-347/20, Rn. 38 ff.) stünde dem zwar grundsätzlich nicht entgegen, dass die Einlagen auf dem Kapitalkonto II der Kommanditistin erfasst wurden, das nach nationalem Verständnis dem Fremdkapital zuzurechnen ist (…vgl. Hennrichs/Pöschke, in Schulze-Osterloh/Hennrichs/Wüstemann, Handbuch des Jahresabschlusses, III. Rn. 92 ff. (7/2019)).

    Nach dem 14. Erwägungsgrund der AGVO sollen eindeutige Kriterien festgelegt werden, um Rechtssicherheit hinsichtlich der Frage zu schaffen, ob ein Unternehmen als Unternehmen in Schwierigkeiten gilt, die auch ohne eine detaillierte Untersuchung der besonderen Lage eines Unternehmens überprüfbar sind (vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin S. im Verfahren C-347/20, Rn. 46).

    Rn. 44 d) Dieses Ergebnis entspricht dem Zweck des Art. 2 Nr. 18 AGVO auch insoweit, als die Regelung nach der Rechtsprechung des EuGH darauf abzielt, zu beurteilen, ob die betreffende Gesellschaft in der Lage ist, ihre Geschäftstätigkeiten auf kurze oder mittlere Sicht fortzusetzen (EuGH v. 27.1.2022 - C-347/20, Rn. 49 zu Art. 2 Nr. 18 Buchst. a) AGVO).

  • BGH, 08.03.2022 - VIII ZR 149/21

    Bestehen eines Widerrufsrechts infolge der Erbringung einer Finanzdienstleistung …

    Rn. 31 Insoweit verkennt sie, dass unionsrechtliche Bestimmungen in der Regel nicht unter Heranziehung nationaler Normen und von den Mitgliedstaaten verwendeter Begriffe, sondern vielmehr autonom auszulegen sind (…vgl. EuGH, C-341/18, TranspR 2020, 517 Rn. 40;… Urteile vom 24. September 2020, C-516/19, juris Rn. 44; vom 27. Januar 2022, C-347/20, juris Rn. 42).
  • EuGH, 13.10.2022 - C-256/21

    Gemeinde Bodman-Ludwigshafen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsmarken - …

    Zudem sind Bedeutung und Tragweite von Begriffen, die das Unionsrecht nicht definiert, entsprechend ihrem üblichen Sinn und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs, in dem sie verwendet werden, und der Ziele der Regelung, zu der sie gehören, zu bestimmen (Urteil vom 27. Januar 2022, Zinātnes parks, C-347/20, EU:C:2022:59, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 28.04.2022 - C-251/21

    Piltenes meži - Vorlage zur Vorabentscheidung - Europäischer …

    Rn. 90 Die Ausübung dieses Gestaltungsspielraums muss sich allerdings innerhalb der Grenzen der Verordnung bewegen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. März 2017, Lingurár, C-315/16, EU:C:2017:244, Rn. 18) und unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts erfolgen (vgl. entsprechend, hinsichtlich der Gewährung von Finanzierungen auf der Grundlage eines anderen Fonds der Union als des ELER, Urteil vom 27. Januar 2022, Zinātnes parks, C-347/20, EU:C:2022:59, Rn. 61).

    Rn. 94 Befinden sich Unternehmen in wirtschaftlichen oder finanziellen Schwierigkeiten, ist es nämlich gerechtfertigt, die Prüfung der Vereinbarkeit etwaiger ihnen zu gewährender Beihilfen mit dem Binnenmarkt von speziellen Voraussetzungen abhängig zu machen, die es ermöglichen, ihre Schwierigkeiten und deren mögliche Auswirkungen zu berücksichtigen (vgl. entsprechend, zur Unanwendbarkeit einer anderen Freistellungsverordnung als der Verordnung Nr. 702/2014 auf Unternehmen in Schwierigkeiten, Urteil vom 27. Januar 2022, Zinātnes parks, C-347/20, EU:C:2022:59, Rn. 46 bis 49 und 57).

  • VG Hamburg, 01.10.2024 - 16 K 898/22

    Erfolglose Klage einer Museumsbetreiberin gegen die Rückforderung von …

    Es entspricht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, Begriffe unter Einbeziehung ihrer Zweckorientierung im Einzelfall und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs, in dem sie verwendet werden, auszulegen (EuGH, Urt. v. 27.1.2022, C-347/20, BeckRS 2022, 575, Rn. 42).
  • EuGH, 16.02.2023 - C-393/21

    Der Gerichtshof präzisiert den Begriff der außergewöhnlichen Umstände, unter …

    Rn. 31 Diese Bestimmung verweist im Hinblick auf den Sinn und die Tragweite, die dem Begriff "außergewöhnliche Umstände" beizumessen sind, nicht auf das Recht der Mitgliedstaaten, so dass dieser Begriff unter Berücksichtigung der Erfordernisse sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitsgrundsatzes als autonomer Begriff des Unionsrechts anzusehen und im Gebiet der Union einheitlich auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Januar 2022, Zinātnes parks, C-347/20, EU:C:2022:59, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 21.09.2022 - T-95/21

    Portugal/ Kommission (Zone Franche de Madère) - Staatliche Beihilfen - Freizone …

  • VG Hamburg, 09.12.2025 - 16 K 2800/25

    Zur Unionsrechtswidrigkeit der Zuwendung einer Förderung nach der Hamburger …

  • EuG, 06.11.2024 - T-713/22

    Portumo - Madeira u. a./ Kommission (Zone franche de Madère) - Staatliche …

  • FG Sachsen, 09.01.2025 - 4 K 2/22

    Energiesteuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft - Unternehmen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2024 - C-701/22

    MFE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wirtschaftlicher, sozialer und …

  • VG Berlin, 05.09.2023 - 26 K 251.22

    Keine regionale Wirtschaftsförderung für das "Wasserhaus" an der Rummelsburger …

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   Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-347/20   

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https://dejure.org/2021,36553
Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-347/20 (https://dejure.org/2021,36553)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09.09.2021 - C-347/20 (https://dejure.org/2021,36553)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09. September 2021 - C-347/20 (https://dejure.org/2021,36553)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Zinātnes parks

    Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung (EU) Nr. 651/2014 - Begriff des Unternehmens in Schwierigkeiten - Begriff des gezeichneten Stammkapitals - Autonome Auslegung - Richtlinie 2013/34/EU - Irrelevanz des jeweiligen nationalen Registerrechts - Anforderungen an den ...

  • rechtsportal.de

    Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung (EU) Nr. 651/2014 - Begriff des Unternehmens in Schwierigkeiten - Begriff des gezeichneten Stammkapitals - Autonome Auslegung - Richtlinie 2013/34/EU - Irrelevanz des jeweiligen nationalen Registerrechts - Anforderungen an den ...

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (12)

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2017 - C-245/16

    Nerea - Vorabentscheidungsersuchen - Staatliche Beihilfen - Verordnung (EG) Nr. …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-347/20
    {FN:9} Urteile vom 24. September 2020, NMI Technologietransfer (…C-516/19, EU:C:2020:754, Rn. 44), vom 5. Februar 2020, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Anmustern von Seeleuten im Hafen von Rotterdam) (…C-341/18, EU:C:2020:76, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 15. Oktober 2015, Axa Belgium (…C-494/14, EU:C:2015:692, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung), so auch Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona in der Rechtssache Nerea (C-245/16, EU:C:2017:271, Nrn. 49 ff.) zu dem hier relevanten Begriff.

    {FN:10} Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona in der Rechtssache Nerea (C-245/16, EU:C:2017:271, Nr. 48).

    {FN:11} Dazu näher Urteil vom 6. Juli 2017, Nerea (C-245/16, EU:C:2017:521), und Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona in der Rechtssache Nerea (C-245/16, EU:C:2017:271).

    {FN:13} In diese Richtung auch Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona in der Rechtssache Nerea (C-245/16, EU:C:2017:271, Nr. 67).

    {FN:15} Vgl. Beschlüsse vom 6. Mai 2020, Blumar u. a. (…C-415/19 bis C-417/19, EU:C:2020:360, Rn. 23), und vom 30. Mai 2018, Yanchev (…C-481/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:352, Rn. 22), so auch Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona in der Rechtssache Nerea (C-245/16, EU:C:2017:271, Nr. 74).

  • EuGH, 02.06.2016 - C-27/15

    Pizzo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-347/20
    {FN:17} Urteile vom 2. Juni 2016, Pizzo (C-27/15, EU:C:2016:404, Rn. 49), vom 6. November 2014, Cartiera dell'Adda und Cartiera di Cologno (…C-42/13, EU:C:2014:2345, Rn. 45), und vom 2. Mai 2019, Lavorgna (…C-309/18, EU:C:2019:350, Rn. 28).

    {FN:18} Urteil vom 6. November 2014, Cartiera dell'Adda und Cartiera di Cologno (…C-42/13, EU:C:2014:2345, Rn. 46), ähnlich Urteil vom 2. Juni 2016, Pizzo (C-27/15, EU:C:2016:404, Rn. 50).

    {FN:20} Urteil vom 6. November 2014, Cartiera dell'Adda und Cartiera di Cologno (…C-42/13, EU:C:2014:2345, Rn. 45 und 46), ähnlich Urteil vom 2. Juni 2016, Pizzo (C-27/15, EU:C:2016:404, Rn. 49 und 50), siehe aber auch Urteil vom 2. Mai 2019, Lavorgna (…C-309/18, EU:C:2019:350, Rn. 31).

  • EuGH, 06.11.2014 - C-42/13

    Cartiera dell'Adda - Öffentliche Aufträge - Grundsätze der Gleichbehandlung und …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-347/20
    {FN:17} Urteile vom 2. Juni 2016, Pizzo (…C-27/15, EU:C:2016:404, Rn. 49), vom 6. November 2014, Cartiera dell'Adda und Cartiera di Cologno (C-42/13, EU:C:2014:2345, Rn. 45), und vom 2. Mai 2019, Lavorgna (…C-309/18, EU:C:2019:350, Rn. 28).

    {FN:18} Urteil vom 6. November 2014, Cartiera dell'Adda und Cartiera di Cologno (C-42/13, EU:C:2014:2345, Rn. 46), ähnlich Urteil vom 2. Juni 2016, Pizzo (…C-27/15, EU:C:2016:404, Rn. 50).

    {FN:20} Urteil vom 6. November 2014, Cartiera dell'Adda und Cartiera di Cologno (C-42/13, EU:C:2014:2345, Rn. 45 und 46), ähnlich Urteil vom 2. Juni 2016, Pizzo (…C-27/15, EU:C:2016:404, Rn. 49 und 50), siehe aber auch Urteil vom 2. Mai 2019, Lavorgna (…C-309/18, EU:C:2019:350, Rn. 31).

  • EuGH, 28.10.2020 - C-608/19

    INAIL - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Verordnung (EU) …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-347/20
    {FN:19} Ähnlich Urteil vom 28. Oktober 2020, INAIL (C-608/19, EU:C:2020:865, Rn. 46), wonach die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet sind, eine Änderung eines Beihilfeantrags zu gestatten, damit der Antragsteller gewisse Höchstbeträge nicht überschreitet.

    {FN:21} Das Urteil vom 28. Oktober 2020, INAIL (C-608/19, EU:C:2020:865, Rn. 42), spricht jedenfalls davon, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, antragstellenden Unternehmen das Recht einzuräumen, ihren Beihilfeantrag der Höhe nach zu reduzieren.

  • EuGH, 02.05.2019 - C-309/18

    Lavorgna - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Auftragsvergabe - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-347/20
    {FN:17} Urteile vom 2. Juni 2016, Pizzo (…C-27/15, EU:C:2016:404, Rn. 49), vom 6. November 2014, Cartiera dell'Adda und Cartiera di Cologno (…C-42/13, EU:C:2014:2345, Rn. 45), und vom 2. Mai 2019, Lavorgna (C-309/18, EU:C:2019:350, Rn. 28).

    {FN:20} Urteil vom 6. November 2014, Cartiera dell'Adda und Cartiera di Cologno (…C-42/13, EU:C:2014:2345, Rn. 45 und 46), ähnlich Urteil vom 2. Juni 2016, Pizzo (…C-27/15, EU:C:2016:404, Rn. 49 und 50), siehe aber auch Urteil vom 2. Mai 2019, Lavorgna (C-309/18, EU:C:2019:350, Rn. 31).

  • EuGH, 05.03.2019 - C-349/17

    Eesti Pagar - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Verordnung …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-347/20
    {FN:12} Zum sogenannten Anreizeffekt siehe näher Urteil vom 5. März 2019, Eesti Pagar (C-349/17, EU:C:2019:172, Rn. 55 ff.).

    {FN:14} So auch Urteil vom 5. März 2019, Eesti Pagar (C-349/17, EU:C:2019:172, Rn. 70).

  • EuGH, 06.07.2017 - C-245/16

    Nerea - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Verordnung (EG) …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-347/20
    {FN:11} Dazu näher Urteil vom 6. Juli 2017, Nerea (C-245/16, EU:C:2017:521), und Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona in der Rechtssache Nerea (C-245/16, EU:C:2017:271).
  • EuGH, 24.09.2020 - C-516/19

    NMI Technologietransfer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-347/20
    {FN:9} Urteile vom 24. September 2020, NMI Technologietransfer (C-516/19, EU:C:2020:754, Rn. 44), vom 5. Februar 2020, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Anmustern von Seeleuten im Hafen von Rotterdam) (…C-341/18, EU:C:2020:76, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 15. Oktober 2015, Axa Belgium (…C-494/14, EU:C:2015:692, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung), so auch Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona in der Rechtssache Nerea (C-245/16, EU:C:2017:271, Nrn. 49 ff.) zu dem hier relevanten Begriff.
  • EuGH, 05.02.2020 - C-341/18

    Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Anmustern von Seeleuten im Hafen von …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-347/20
    {FN:9} Urteile vom 24. September 2020, NMI Technologietransfer (…C-516/19, EU:C:2020:754, Rn. 44), vom 5. Februar 2020, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Anmustern von Seeleuten im Hafen von Rotterdam) (C-341/18, EU:C:2020:76, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 15. Oktober 2015, Axa Belgium (…C-494/14, EU:C:2015:692, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung), so auch Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona in der Rechtssache Nerea (C-245/16, EU:C:2017:271, Nrn. 49 ff.) zu dem hier relevanten Begriff.
  • EuGH, 15.10.2015 - C-494/14

    Axa Belgium - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beamte - Beamtenstatut - Art. 73, …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-347/20
    {FN:9} Urteile vom 24. September 2020, NMI Technologietransfer (…C-516/19, EU:C:2020:754, Rn. 44), vom 5. Februar 2020, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Anmustern von Seeleuten im Hafen von Rotterdam) (…C-341/18, EU:C:2020:76, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 15. Oktober 2015, Axa Belgium (C-494/14, EU:C:2015:692, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung), so auch Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona in der Rechtssache Nerea (C-245/16, EU:C:2017:271, Nrn. 49 ff.) zu dem hier relevanten Begriff.
  • EuGH, 06.05.2020 - C-415/19

    Blumar - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des …

  • EuGH, 30.05.2018 - C-481/17

    Yanchev - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des …

  • BFH, 07.10.2024 - VII R 14/21

    Begriff "Unternehmen in Schwierigkeiten" nach § 2a Abs. 2 Satz 1 StromStG

    Daher sollen weniger solvente Unternehmen allenfalls durch Beihilfen gerettet oder umstrukturiert werden, was aber nach anderen Kriterien und daher nach anderen Leitlinien beurteilt werden muss (Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 09.09.2021 - C-347/20, EU:C:2021:732, Rz 50; ferner Senatsurteil vom 19.01.2022 - VII R 28/19, BFHE 276, 256, Rz 32).

    Rn. 29 Auch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) Zinātnes parks vom 27.01.2022 - C-347/20, EU:C:2022:59 führt zu keiner anderen Beurteilung.

    Anhand der Rz 20 der Leitlinien 2014/C-249/01 hat der EuGH mithin lediglich untersucht, ob das Ergebnis seiner Wortlautauslegung auch nach der teleologischen Auslegung überzeugt (EuGH-Urteil Zinātnes parks vom 27.01.2022 - C-347/20, EU:C:2022:59, Rz 49).

    Rn. 37 Wie bereits dargestellt, führt das EuGH-Urteil Zinātnes parks vom 27.01.2022 - C-347/20, EU:C:2022:59 zu keiner anderen Einschätzung.

    Rn. 52 Die von dem erkennenden Senat vorgenommene Auslegung des Art. 2 Nr. 18 Buchst. b AGVO ist auch nach dem EuGH-Urteil Zinātnes parks vom 27.01.2022 - C-347/20, EU:C:2022:59 wegen des Wortlauts der Vorschrift und wegen des Erwägungsgrunds 14 der AGVO derart offenkundig, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt (vgl. auch Senatsurteil vom 19.01.2022 - VII R 28/19, BFHE 276, 256, Rz 65).

  • BFH, 19.01.2022 - VII R 28/19

    Keine Entlastung nach § 9b, § 10 StromStG für Unternehmen in Schwierigkeiten

    Daher sollen weniger solvente Unternehmen allenfalls durch Beihilfen gerettet oder umstrukturiert werden, was aber nach anderen Kriterien und daher nach anderen Leitlinien beurteilt werden muss (EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts/der Generalanwältin vom 09.09.2021 - C-347/20, Celex-Nr. 62020CC0347).
  • FG Düsseldorf, 25.08.2026 - 4 K 2638/25
    Daher sollen weniger solvente Unternehmen allenfalls durch Beihilfen gerettet oder umstrukturiert werden, was aber nach anderen Kriterien und daher nach anderen Leitlinien beurteilt werden muss (vgl. EuGH, Schlussanträge der Generalanwältin vom 09.09.2021, C-347/20, ECLI:EU:C:2021:732 Rn. 50;… zustimmend BFH-Urteile vom 19.01.2022 VII R 28/19, BFH/NV 2022, 869, Rn. 32;… vom 07.10.2024 VII R 14/21, BFH/NV 2025, 281, Rn. 25).
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