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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1994

Rechtsprechung
   EuGH, 05.10.1994 - C-400/92   

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https://dejure.org/1994,2678
EuGH, 05.10.1994 - C-400/92 (https://dejure.org/1994,2678)
EuGH, Entscheidung vom 05.10.1994 - C-400/92 (https://dejure.org/1994,2678)
EuGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1994 - C-400/92 (https://dejure.org/1994,2678)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 92 Abs. 3; ; Richtlinie 90/684 Art. 4 Abs. 7

  • EU-Kommission PDF

    Deutschland / Kommission

    Artikel 92 Absatz 3; Richtlinie 90/684 des Rates, Artikel 4 Absatz 7
    Staatliche Beihilfen; Verbot; Ausnahmen; Beihilfen für den Schiffbau; Richtlinie 90/684; Kriterien für Ausnahmen; Beihilfen, die einem Entwicklungsland als Entwicklungshilfe gewährt werden; Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt, mit der kein ...

  • EU-Kommission

    Deutschland / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe für den Schiffsbau; Staatliche Beihilfen; Verbot; Ausnahmen; Richtlinie 90/684 ; Kriterien für Ausnahmen; Beihilfen, die einem Entwicklungsland als Entwicklungshilfe gewährt werden ; Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt, mit der kein ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Beihilfen für den Schiffbau

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Staatliche Beihilfen - Verbot - Ausnahmen - Beihilfen für den Schiffbau - Richtlinie 90/684 - Kriterien für Ausnahmen - Beihilfen, die einem Entwicklungsland als Entwicklungshilfe gewährt werden - Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt, mit der kein ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1994, 1062
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 18.05.1993 - C-356/90

    Belgien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 05.10.1994 - C-400/92
    13 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 18. Mai 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-356/90 und C-180/91 (Belgien/Kommission, Slg. 1993, I-2323, Randnrn.

    15 Wie der Gerichtshof bereits in dem genannten Urteil Belgien/Kommission zur sechsten Richtlinie ° Richtlinie 87/167/EWG des Rates vom 26. Januar 1987 über Beihilfen für den Schiffbau (ABl. L 69, S. 55) ° ausgeführt hat, hat der Rat ° entsprechend der ratio des Artikels 92 Absatz 3 und ausgehend von der Feststellung der Unvereinbarkeit der Beihilfen für den Schiffbau ° angesichts einer Reihe wirtschaftlicher und sozialer Erfordernisse von der im Vertrag vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, diese Beihilfen dennoch als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar anzusehen, sofern die dafür in der Richtlinie festgelegten Voraussetzungen erfuellt sind (Randnr. 30).

  • EuG, 22.10.1996 - T-266/94

    Foreningen af Jernskibs- og Maskinbyggerier i Danmark, Skibsværftsforeningen, …

    Was die Frage angeht, ob die Kommission im Mai 1994 dafür zuständig war, die zweite Tranche der Beihilfe für die MTW GmbH für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären, so wird die Zuständigkeit der Kommission für die Erklärung der Vereinbarkeit staatlicher Beihilfen im Bereich des Schiffbaus mit dem Gemeinsamen Markt durch die geltenden Richtlinien eingegrenzt (…vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 18. Mai 1993, Belgien/Kommission, a. a. O., Randnrn. 24 bis 33, und vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-400/92, Deutschland/Kommission, Slg. 1994, I-4701, Randnrn.

    Die Klägerinnen räumen ein, daß die Begründung einer Entscheidung gegebenenfalls kurz sein könne (Urteil des Gerichtshofes vom 4. Juli 1963 in der Rechtssache 24/62, Deutschland/Kommission, Slg. 1963, 143).

    Ein strenges Transparenzerfordernis ergebe sich auch aus der Rechtsprechung (Urteile vom 17. September 1980 in der Rechtssache 730/79, Philip Morris Holland/Kommission, Slg. 1980, 2671, vom 20. März 1984 in der Rechtssache 84/82, Deutschland/Kommission, Slg. 1984, 1451, und vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-301/87, Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-307).

  • EuGH, 21.07.2005 - C-71/04

    Xunta de Galicia

    30 und 33, vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-400/92, Deutschland/Kommission, Slg. 1994, I-4701, Randnr. 15, und vom 21. März 2002 in der Rechtssache C-36/00, Spanien/Kommission, Slg. 2002, I-3243, Randnr. 47).

    44 Wenn schließlich eine von einem Staat oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfe die Stellung eines Unternehmens gegenüber anderen Wettbewerbern im innergemeinschaftlichen Handel verstärkt, muss dieser als von der Beihilfe beeinflusst angesehen werden (Urteile vom 17. September 1980 in der Rechtssache 730/79, Philip Morris/Kommission, Slg. 1980, 2671, Randnr. 11, und vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-156/98, Deutschland/Kommission, Slg. 2000, I-6857, Randnr. 33).

  • EuGH, 15.04.2008 - C-390/06

    Nuova Agricast - Staatliche Beihilfen - Für eine bestimmte Zeit genehmigte …

    Rn. 68 Wie aus dem Urteil vom 17. September 1980, Philip Morris Holland/Kommission (730/79, Slg. 1980, 2671, Randnr. 17), hervorgeht, kann eine Beihilfe, die die finanzielle Lage des begünstigten Unternehmens verbessert, ohne zur Erreichung der in Art. 87 Abs. 3 EG vorgesehenen Ziele notwendig zu sein, nicht als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar angesehen werden (vgl. auch in diesem Sinne Urteile vom 24. Februar 1987, Deufil/Kommission, 310/85, Slg. 1987, 901, Randnr. 18, und vom 5. Oktober 1994, Deutschland/Kommission, C-400/92, Slg. 1994, I-4701, Randnrn.
  • EuG, 22.02.2006 - T-34/02

    Le Levant 015 u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Begriff des Beteiligten …

    26 In Anwendung des vom Gerichtshof in seinem Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-400/92 (Deutschland/Kommission, Slg. 1994, I-4701) aufgestellten Grundsatzes, wonach die Kommission die Einhaltung des Entwicklungsziels und der OECD-Kriterien gesondert zu prüfen hat, wurde in der angefochtenen Entscheidung festgestellt, dass mit der Maßnahme Le Levant wegen der unzureichenden wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen für Saint-Pierre und Miquelon nicht tatsächlich ein Entwicklungsziel im Sinne der genannten Rechtsprechung verfolgt werde (20. und 22. bis 33. Begründungserwägung).

    101 Im vorliegenden Fall bestehe ein grundlegender Unterschied zwischen den Privatinvestoren als den unmittelbaren Adressaten der gewährten Steuervorteile und dem betreffenden Unternehmen, der Betreiberin CIL, das von dem wirtschaftlichen Vorteil auf dem fraglichen Markt mittelbar begünstigt und folglich Empfänger der staatlichen Beihilfe sei (vgl. zur Unterscheidung zwischen dem Begünstigten eines Steuervorteils und dem Begünstigten eines wirtschaftlichen Vorteils das Urteil des Gerichtshofes vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-156/98, Deutschland/Kommission, Slg. 2000, I-6857, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000 - C-441/97

    Wirtschaftsvereinigung Stahl u.a. / Kommission

    30 bis 32); Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-400/92 (Deutschland/Kommission, Slg. 1994, I-4701).

    69: - Vgl. Urteil in der Rechtssache 214/83 (Deutschland/Kommission, Randnr. 30).

  • EuG, 25.06.2002 - T-34/02

    Le Levant 015 u.a. / Kommission - "Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - …

    Ihrer Meinung nach ist jedoch das Entwicklungskriterium, über dessen Einhaltung sie zu wachen hat (Urteil des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-400/92, Deutschland/Kommission, Slg. 1994, I-4701), im vorliegenden Fall nicht erfüllt (Nrn. 22 bis 33 der streitigen Entscheidung).

    Dem Antragsteller obliegt es jedoch, die Tatsachen zu beweisen, die die Erwartung eines solchen schweren und irreparablen Schadens begründen sollen (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1999 in der Rechtssache C-335/99 P[R], HFB u. a./Kommission, Slg. 1999, I-8705, Randnr. 67, und Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 15. November 2001 in der Rechtssache T-151/01 R, Duales System Deutschland/Kommission, Slg. 2001, II-3295, Randnr. 188).

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-15/98

    Sardegna Lines / Kommission

    Das ergibt sich aus dem für die Begründungspflicht ergiebigen Urteil Deutschland/Kommission, in dem der Gerichtshof entschieden hat, dass die Kommission ihre Entscheidung, den Antrag auf Einräumung eines Zollkontingents von 450 000 Hektolitern Brennwein abzulehnen, stattdessen aber ein Kontingent von 100 000 einzuräumen, unzureichend begründet habe(52).

    C 205, S. 5.35: - Vgl. Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-400/92 (Deutschland/Kommission, Slg. 1994, I-4701, Randnr. 13).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2016 - C-526/14

    Kotnik u.a. - Staatliche Beihilfen - Bankenmitteilung - Lastenverteilung - …

    {FN:28} - Vgl. in diesem Sinne Urteile Nuova Agricast (…C-390/06, EU:C:2008:224, Rn. 68 und 69 und die dort angeführte Rechtsprechung) sowie Deutschland/Kommission (C-400/92, EU:C:1994:360, Rn. 12, 20 und 21).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2002 - C-394/01

    Frankreich / Kommission

    Sie verweist hierzu auf das Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-400/92(5), in dem der Gerichtshof in Randnummer 20 folgendes ausgeführt hat: "Zum einen verleiht Artikel 4 Absatz 7 [der Richtlinie 90/684] der Kommission ein Ermessen, indem er vorsieht, dass die in Rede stehenden Beihilfen als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar gelten .dürfen, sofern sie den Bedingungen der genannten OECD-Vereinbarung entsprechen.

    C 33, S. 6.5: - Deutschland/Kommission (Slg. 1994, I-4701).

  • EuG, 08.07.2010 - T-396/08

    Freistaat Sachsen und Land Sachsen-Anhalt / Kommission - Staatliche Beihilfen - …

    Rn. 47 Eine Beihilfe, die die finanzielle Lage des begünstigten Unternehmens verbessert, ohne zur Erreichung der in Art. 87 Abs. 3 EG vorgesehenen Ziele notwendig zu sein, kann nämlich nicht als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar angesehen werden (Urteil des Gerichtshofs vom 15. April 2008, Nuova Agricast, C-390/06, Slg. 2008, I-2577, Randnr. 68; vgl. in diesem Sinne auch Urteile des Gerichtshofs vom 24. Februar 1987, Deufil/Kommission, 310/85, Slg. 1987, 901, Randnr. 18, und vom 5. Oktober 1994, Deutschland/Kommission, C-400/92, Slg. 1994, I-4701, Randnrn.
  • EuG, 21.12.2010 - T-34/02

    Le Levant 015 u.a. / Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1996 - C-329/93

    Bundesrepublik Deutschland, Hanseatische Industrie-Beteiligungen GmbH und Bremer …

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1996 - C-311/94

    IJssel-Vliet Combinatie BV gegen Minister van Economische Zaken. - Staatliche …

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1994 - C-400/92   

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https://dejure.org/1994,24010
Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1994 - C-400/92 (https://dejure.org/1994,24010)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.06.1994 - C-400/92 (https://dejure.org/1994,24010)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. Juni 1994 - C-400/92 (https://dejure.org/1994,24010)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Beihilfe für den Schiffbau

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 11.11.1975 - Gutachten 1/75

    1. VÖLKERRECHTLICHE ABKOMMEN - ABSCHLUSS DURCH DIE EWG - VORHERIGES GUTACHTEN DES …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1994 - C-400/92
    Sie haben im Gutachten 1/75 festgestellt:.

    (65) - Gutachten 1/75 vom 11. November 1975 (Slg. 1975, 1355, 1362).

  • EuGH, 14.02.1990 - 301/87

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1994 - C-400/92
    (75) - Urteil vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-301/87 (Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-307, Randnr. 29).
  • EuGH, 10.07.1986 - 40/85

    Belgien / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1994 - C-400/92
    Vgl. auch das Urteil vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 40/85 (Belgien/Kommission, Slg. 1986, 2321, Randnr. 28).
  • EuGH, 16.10.1980 - 147/79

    Hochstrass / Gerichtshof

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1994 - C-400/92
    Vgl. auch das Urteil vom 16. Oktober 1980 in der Rechtssache 147/79 (Hochstraß/Gerichtshof, Slg. 1980, 3005).
  • EuGH, 08.10.1980 - 810/79

    Überschär

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1994 - C-400/92
    (73) - Urteil vom 8. Oktober 1980 in der Rechtssache 810/79 (Überschär, Slg. 1980, 2747, Randnr. 16).
  • EuGH, 17.09.1980 - 730/79

    Philip Morris / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1994 - C-400/92
    (16) - Rechtssache 730/79 (Slg. 1980, 2671).
  • EuGH, 21.03.1991 - 303/88

    Italien / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1994 - C-400/92
    Vgl. auch das Urteil vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-303/88 (Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1433, Randnr. 34).
  • EuGH, 14.10.1987 - 248/84

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1994 - C-400/92
    (27) - Urteil vom 14. Oktober 1987 in der Rechtssache 248/84 (Deutschland/Kommission, Slg. 1987, 4013, Randnr. 19).
  • EuGH, 24.02.1987 - 310/85

    Deufil / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1994 - C-400/92
    (60) - Urteil vom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 310/85 (Deufil/Kommission, Slg. 1987, 901, Randnr. 18).
  • EuGH, 17.03.1993 - C-72/91

    Sloman Neptun / Bodo Ziesemer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1994 - C-400/92
    (24) - Vgl. Randnr. 11 des Urteils vom 17. März 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-72/91 und C-73/91 (Sloman Neptun Schiffahrts AG, Slg. 1993, I-887).
  • EuGH, 24.03.1993 - C-313/90

    CIRFS u.a. / Kommission

  • EuGH, 18.05.1993 - C-356/90

    Belgien / Kommission

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