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   EuG, 22.02.2006 - T-34/02   

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https://dejure.org/2006,7479
EuG, 22.02.2006 - T-34/02 (https://dejure.org/2006,7479)
EuG, Entscheidung vom 22.02.2006 - T-34/02 (https://dejure.org/2006,7479)
EuG, Entscheidung vom 22. Februar 2006 - T-34/02 (https://dejure.org/2006,7479)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Le Levant 001 u.a. / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Begriff des Beteiligten - Aufforderung zur Äußerung - Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens nach Artikel 88 Absatz 2 EG - Maßnahme in Form der steuerlichen Absetzbarkeit bestimmter Investitionen in Übersee - Entwicklungsbeihilfe im ...

  • EU-Kommission PDF

    Le Levant 001 u.a. / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Begriff des Beteiligten - Aufforderung zur Äußerung - Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens nach Artikel 88 Absatz 2 EG - Maßnahme in Form der steuerlichen Absetzbarkeit bestimmter Investitionen in Übersee - Entwicklungsbeihilfe im ...

  • EU-Kommission

    Le Levant 001 u.a. / Kommission

    Wettbewerb , Staatliche Beihilfen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung einer Beihilfe für den Schiffsbau als Entwicklungshilfe für ein Entwicklungsland; Rückforderung einer Beihilfe wegen der rechtswidrigen Verwendung derselben; Finanzierung eines Schiffes durch Steuerbegünstigungen; Einstufung einer Steuertbegünstigung als ...

  • Judicialis

    EG Art. 88 Abs. 2; ; EG Art. 78 Abs. 1; ; Entscheidung 2001/882/EG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Le Levant 001 u.a. / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Begriff des Beteiligten - Aufforderung zur Äußerung - Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens nach Artikel 88 Absatz 2 EG - Maßnahme in Form der steuerlichen Absetzbarkeit bestimmter Investitionen in Übersee - Entwicklungsbeihilfe im ...

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EGV
    Frankreich; Schiffsbau; Staatliche Beihilfen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Le Levant 001 u.a. / Kommission

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (24)

  • EuGH, 03.10.2002 - C-394/01

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuG, 22.02.2006 - T-34/02
    38 Der Gerichtshof hat mit Urteil vom 3. Oktober 2002 in der Rechtssache C-394/01 (Frankreich/Kommission, Slg. 2002, I-8245) die Klage abgewiesen und festgestellt, dass die Argumente der Französischen Republik gegen die Würdigung der induzierten Beschäftigung und der wirtschaftlichen Auswirkungen durch die Kommission unbegründet oder von diesem Mitgliedstaat nicht im Rahmen des Verwaltungsverfahrens vorgebracht worden seien.

    110 Die Qualifizierung als Beihilfe im Sinne einer mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbaren staatlichen Beihilfe verlangt, dass alle in diesem Artikel genannten Voraussetzungen erfüllt sind (Urteile des Gerichtshofes vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission, "Tubemeuse", Slg. 1990, I-959, Randnr. 25, vom 16. Mai 2002 in der Rechtssache C-482/99, Frankreich/Kommission, Slg. 2002, I-4397, Randnr. 68, und vom 24. Juli 2003 in der Rechtssache C-280/00, Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg, Slg. 2003, I-7747, Randnr. 74).

    Insbesondere sind die Würdigungen, die die Kommission vorgenommen hat, nur anhand der Informationen zu prüfen, über die diese bei deren Vornahme verfügte (Urteil Frankreich/Kommission vom 3. Oktober 2002, Randnr. 34, Urteile des Gerichts vom 25. Juni 1998 in den Rechtssachen T-371/94 und T-394/94, British Airways u. a./Kommission, Slg. 1998, II-2405, Randnr. 81, Kneissl Dachstein/Kommission, Randnr. 47, und vom 11. Mai 2005 in den Rechtssachen T-111/01 und T-133/01, Saxonia Edelmetalle/Kommission, Slg. 2005, II-0000, Randnr. 67).

  • EuGH, 14.11.1984 - 323/82

    Intermills / Kommission

    Auszug aus EuG, 22.02.2006 - T-34/02
    Die Veröffentlichung einer Mitteilung im Amtsblatt sei demnach ein angemessenes und ausreichendes Mittel zur Unterrichtung aller Beteiligten über die Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens (Urteil des Gerichtshofes vom 14. November 1984 in der Rechtssache 323/82, Intermills/Kommission, Slg. 1984, 3809, Randnr. 17, und Urteil des Gerichts vom 21. Januar 1999 in den Rechtssachen T-129/95, T-2/96 und T-97/96, Neue Maxhütte Stahlwerke und Lech-Stahlwerke/Kommission, Slg. 1999, II-17, Randnr. 232).

    73 Auch wenn die Kläger glaubten, nicht Empfänger der Beihilfe zu sein, sei ihre Behauptung, dass sie von dem genannten Verfahren nicht betroffen gewesen seien, unbegründet, denn nach der Rechtsprechung seien Beteiligte im Sinne des Artikels 88 Absatz 2 EG nicht nur das oder die Unternehmen, die durch eine Beihilfe begünstigt würden, sondern in gleichem Maße auch die durch die Gewährung der Beihilfe eventuell in ihren Interessen verletzten Personen, Unternehmen oder Vereinigungen, insbesondere die konkurrierenden Unternehmen (Urteil Intermills/Kommission, Randnr. 16, und Urteil des Gerichts vom 21. März 2001 in der Rechtssache T-69/96, Hamburger Hafen- und Lagerhaus u. a./Kommission, Slg. 2001, II-1037, Randnr. 40).

    104 Zweitens machen die Kläger geltend, die angefochtene Entscheidung verstoße gegen Artikel 87 Absatz 1 EG und die Begründungspflicht, da sie nicht darlege, inwiefern die fragliche Beihilfe den Wettbewerb und den innergemeinschaftlichen Handel beeinträchtigen könne (Urteil Intermills/Kommission, Randnr. 38, Urteil des Gerichtshofes vom 13. März 1985 in den Rechtssachen 296/82 und 318/82, Niederlande und Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Slg. 1985, 809, Randnrn.

  • EuGH, 24.10.1996 - C-329/93

    Deutschland u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 22.02.2006 - T-34/02
    102 Ferner verstoße die angefochtene Entscheidung gegen die Begründungspflicht, da sie nicht darlege, worin der von den Privatinvestoren erlangte Vorteil liegen solle (Urteil des Gerichtshofes vom 24. Oktober 1996 in den Rechtssachen C-329/93, C-62/95 und C-63/95, Deutschland u. a./Kommission, Slg. 1996, I-5151, Randnr. 56).

    22 bis 24, und Urteil Deutschland u. a./Kommission, Randnrn.

  • EuG, 06.10.1999 - T-110/97

    Kneissl Dachstein / Kommission

    Auszug aus EuG, 22.02.2006 - T-34/02
    133 Die Kommission macht geltend, dass sich die Kläger vor dem Gericht auf Tatsachen, die nicht Gegenstand des Verwaltungsverfahrens gewesen seien (Urteil des Gerichts vom 6. Oktober 1999 in der Rechtssache T-110/97, Kneissl Dachstein/Kommission, Slg. 1999, II-2881, Randnr. 102), nicht mit dem Hinweis berufen könnten, dass die Frage der Beteiligung der Kläger an dem genannten Verfahren im Rahmen der materiell-rechtlichen Fragen des Rechtsstreits erörtert werde.

    Insbesondere sind die Würdigungen, die die Kommission vorgenommen hat, nur anhand der Informationen zu prüfen, über die diese bei deren Vornahme verfügte (Urteil Frankreich/Kommission vom 3. Oktober 2002, Randnr. 34, Urteile des Gerichts vom 25. Juni 1998 in den Rechtssachen T-371/94 und T-394/94, British Airways u. a./Kommission, Slg. 1998, II-2405, Randnr. 81, Kneissl Dachstein/Kommission, Randnr. 47, und vom 11. Mai 2005 in den Rechtssachen T-111/01 und T-133/01, Saxonia Edelmetalle/Kommission, Slg. 2005, II-0000, Randnr. 67).

  • EuGH, 05.10.1994 - C-400/92

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuG, 22.02.2006 - T-34/02
    26 In Anwendung des vom Gerichtshof in seinem Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-400/92 (Deutschland/Kommission, Slg. 1994, I-4701) aufgestellten Grundsatzes, wonach die Kommission die Einhaltung des Entwicklungsziels und der OECD-Kriterien gesondert zu prüfen hat, wurde in der angefochtenen Entscheidung festgestellt, dass mit der Maßnahme Le Levant wegen der unzureichenden wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen für Saint-Pierre und Miquelon nicht tatsächlich ein Entwicklungsziel im Sinne der genannten Rechtsprechung verfolgt werde (20. und 22. bis 33. Begründungserwägung).

    101 Im vorliegenden Fall bestehe ein grundlegender Unterschied zwischen den Privatinvestoren als den unmittelbaren Adressaten der gewährten Steuervorteile und dem betreffenden Unternehmen, der Betreiberin CIL, das von dem wirtschaftlichen Vorteil auf dem fraglichen Markt mittelbar begünstigt und folglich Empfänger der staatlichen Beihilfe sei (vgl. zur Unterscheidung zwischen dem Begünstigten eines Steuervorteils und dem Begünstigten eines wirtschaftlichen Vorteils das Urteil des Gerichtshofes vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-156/98, Deutschland/Kommission, Slg. 2000, I-6857, Randnrn.

  • EuGH, 16.02.1965 - 14/64

    Barge / EGKS Hohe Behörde

    Auszug aus EuG, 22.02.2006 - T-34/02
    Es sei nämlich ausreichend, dass der ermächtigte Anwalt seine Zulassung nachweise, und er habe nur bei Bestreiten des Vorliegens einer Vollmacht eine solche vorzulegen (Urteil des Gerichtshofes vom 16. Februar 1965 in der Rechtssache 14/64, Barge/Hohe Behörde, Slg. 1965, 69, sowie Urteil des Gerichts vom 26. September 1990 in der Rechtssache T-139/89, Virgili-Schettini/Parlament, Slg. 1990, II-535).

    63 Aus dieser Bestimmung ergibt sich, dass ein Anwalt zur Klageerhebung keine formgerechte Vollmacht vorzulegen braucht, sondern die Bevollmächtigung nur auf Bestreiten nachzuweisen hat (Urteil Barge/Hohe Behörde, S. 82).

  • EuG, 21.03.2001 - T-69/96

    Hamburger Hafen- und Lagerhaus u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 22.02.2006 - T-34/02
    73 Auch wenn die Kläger glaubten, nicht Empfänger der Beihilfe zu sein, sei ihre Behauptung, dass sie von dem genannten Verfahren nicht betroffen gewesen seien, unbegründet, denn nach der Rechtsprechung seien Beteiligte im Sinne des Artikels 88 Absatz 2 EG nicht nur das oder die Unternehmen, die durch eine Beihilfe begünstigt würden, sondern in gleichem Maße auch die durch die Gewährung der Beihilfe eventuell in ihren Interessen verletzten Personen, Unternehmen oder Vereinigungen, insbesondere die konkurrierenden Unternehmen (Urteil Intermills/Kommission, Randnr. 16, und Urteil des Gerichts vom 21. März 2001 in der Rechtssache T-69/96, Hamburger Hafen- und Lagerhaus u. a./Kommission, Slg. 2001, II-1037, Randnr. 40).
  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

    Auszug aus EuG, 22.02.2006 - T-34/02
    111 Es ist ferner daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung die Begründung einer beschwerenden Einzelfallentscheidung die Überlegungen des Gemeinschaftsorgans, das den Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen muss, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen können und der Gerichtshof seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (Urteil des Gerichtshofes vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-367/95 P, Kommission/Sytraval und Brink's France, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 63).
  • EuG, 15.06.2000 - T-298/97

    Alzetta u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 22.02.2006 - T-34/02
    Wenn der Gemeinschaftsrichter nicht befugt ist, seine eigene Würdigung der Tatsachen, insbesondere in wirtschaftlicher Hinsicht, an die Stelle derjenigen der die Entscheidung erlassenden Stelle zu setzen (Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juni 1993 in der Rechtssache C-225/91, Matra/Kommission, Slg. 1993, I-3203, Randnr. 23, und Urteil des Gerichts vom 15. Juni 2000 in den Rechtssachen T-298/97, T-312/97, T-313/97, T-315/97, T-600/97 bis T-607/97, T-1/98, T-3/98 bis T-6/98 und T-23/98, Alzetta u. a./Kommission, Slg. 2000, II-2319, Randnr. 130), so ist er erst recht nicht befugt, eine erstmalige Würdigung von Tatsachen vorzunehmen, die nicht Gegenstand des Verwaltungsverfahrens vor der Kommission waren.
  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE

    Auszug aus EuG, 22.02.2006 - T-34/02
    110 Die Qualifizierung als Beihilfe im Sinne einer mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbaren staatlichen Beihilfe verlangt, dass alle in diesem Artikel genannten Voraussetzungen erfüllt sind (Urteile des Gerichtshofes vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission, "Tubemeuse", Slg. 1990, I-959, Randnr. 25, vom 16. Mai 2002 in der Rechtssache C-482/99, Frankreich/Kommission, Slg. 2002, I-4397, Randnr. 68, und vom 24. Juli 2003 in der Rechtssache C-280/00, Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg, Slg. 2003, I-7747, Randnr. 74).
  • EuGH, 16.05.2002 - C-482/99

    Frankreich / Kommission

  • EuGH, 21.03.1990 - 142/87

    Belgien / Kommission

  • EuGH, 15.06.1993 - C-225/91

    Matra / Kommission

  • EuGH, 12.02.1992 - C-66/90

    Klage eines EU-Mitgliedstaates auf Nichtigerklärung einer Entscheidung der

  • EuGH, 13.03.1985 - 296/82

    Niederlande und Leeuwarder Papierwarenfabriek / Kommission

  • EuG, 11.05.2005 - T-111/01

    Saxonia Edelmetalle / Kommission - Staatliche Beihilfen - Umstrukturierung -

  • EuG, 25.06.1998 - T-371/94

    British Airways u.a. / Kommission

  • EuGH, 21.03.1991 - 303/88

    Italien / Kommission

  • EuGH, 12.02.1992 - C-48/90

    Niederlande und PTT Nederland / Kommission

  • EuGH, 19.09.2000 - C-156/98

    Deutschland / Kommission

  • EuGH, 13.03.1985 - 318/82

    Gewährung staatlicher Beihilfen ; Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften ;

  • EuG, 26.09.1990 - T-139/89

    Gabriella Virgili-Schettini gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Urlaub -

  • EuG, 21.01.1999 - T-129/95

    STAATLICHE BEIHILFEN IN HÖHE VON ÜBER 275 MILLIONEN DM FÜR RECHTSWIDRIG ERKLÄRT

  • RG, 02.03.1899 - 65/99

    Hindern, wenn bei Vergehen gegen § 2 des preußischen Gesetzes, betr. das Spiel in

  • EuG, 12.02.2008 - T-289/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER DAS

    Dabei vermag die Tatsache, dass die Klägerinnen im vorliegenden Fall nach der Einreichung ihrer Beschwerde gegen das RES im Jahr 1999, d. h., bevor die Kommission mit der Prüfung des von Irland 2003 angemeldeten RES begann, ihre Argumente bereits im Vorprüfungsverfahren gemäß Art. 88 Abs. 3 EG hätten geltend machen können, ihnen nicht ihr Recht auf Beachtung der Verfahrensgarantien zu nehmen, die ihnen ausdrücklich durch Art. 88 Abs. 2 EG gewährt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 22. Februar 2006, Le Levant 001 u. a./Kommission, T-34/02, Slg. 2006, II-267, Randnrn.
  • EuG, 17.12.2015 - T-515/13

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission, nach dem das spanische

    149 Überdies hat das Gericht in seinem Urteil vom 22. Februar 2006, Le Levant 001 u. a./Kommission (T - 34/02, Slg, EU:T:2006:59), bereits Gelegenheit gehabt, sich zu einer Entscheidung der Kommission über Steuerermäßigungen für Investoren zu äußern, die an einer Finanztransaktion einer Bank im Hinblick auf den Erwerb und Betrieb eines Schiffes durch eine Reederei beteiligt waren.

    Da nicht geprüft werde, inwiefern die Gewährung eines Steuervorteils an die Privatinvestoren einen Wettbewerbsvorteil im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV darstelle, obwohl der genannte Wettbewerbsvorteil der Reederei zugeschrieben werde, lasse die angefochtene Entscheidung nicht erkennen, weshalb die Privatinvestoren durch die fragliche Beihilfe einen Vorteil erlangt haben sollten (vgl. in diesem Sinne Urteil Le Levant 001 u. a./Kommission, EU:T:2006:59, Rn. 113 und 118 bis 120).

  • EuG, 12.09.2013 - T-347/09

    Das Gericht bestätigt die Entscheidung der Kommission, dass die von Deutschland

    Viertens muss sie den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 22. Februar 2006, Le Levant 001 u. a./Kommission, T-34/02, Slg. 2006, II-267, Randnr. 110 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 24.03.2011 - T-443/08

    Freistaat Sachsen und Land Sachsen-Anhalt / Kommission - Staatliche Beihilfen -

    Viertens muss sie den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen (vgl. Urteil des Gerichts vom 22. Februar 2006, Le Levant 001 u. a./Kommission, T-34/02, Slg. 2006, II-267, Randnr. 110 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 28.11.2008 - T-254/00

    Hôtel Cipriani / Kommission - Staatliche Beihilfen - Sozialbeitragsentlastungen

    Er verlangt von der Kommission eine konkrete wirtschaftliche Analyse der Marktsituation (Urteil Bremer Vulkan, oben in Randnr. 226 angeführt, Randnr. 53; Urteile des Gerichts vom 22. Februar 2006, Le Levant 001 u. a./Kommission, T-34/02, Slg. 2006, II-267, Randnrn.
  • EuG, 28.02.2012 - T-268/08

    Land Burgenland / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfe, die der

    74 und 75, und Urteil des Gerichts vom 22. Februar 2006, Le Levant 001 u. a./Kommission, T-34/02, Slg. 2006, II-267, Randnr. 110).
  • EuG, 29.03.2007 - T-366/00

    Scott / Kommission - Staatliche Beihilfen - Kaufpreis eines Grundstücks -

    Unter diesen Umständen kann sich die Kommission nicht auf eine formalistische Auslegung ihrer Verpflichtungen hinsichtlich staatlicher Beihilfen zurückziehen, um dem Beihilfeempfänger die Möglichkeit zur Einreichung einer Stellungnahme zu einem streitigen Untersuchungsaspekt zu versagen, indem sie die innerhalb einer von ihr selbst gesetzten Frist übermittelten Informationen zurückweist (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 22. Februar 2006, Le Levant 001 u.a./Kommission, T-34/02, Slg. 2006, II-267, Randnr. 96).
  • EuG, 17.12.2008 - T-196/04

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE VORTEILE, DIE

    Viertens muss sie den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen (vgl. Urteil vom 22. Februar 2006, Le Levant 001 u. a./Kommission, T-34/02, Slg. 2006, II-267, Randnr. 110 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 12.12.2018 - T-683/15

    Freistaat Bayern / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfe für den

    Die Kommission ist gemäß Art. 108 Abs. 2 AEUV verpflichtet, in der Phase der förmlichen Prüfung den Beteiligten eine Frist zur Äußerung zu setzen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Februar 2006, Le Levant 001 u. a./Kommission, T-34/02, EU:T:2006:59, Rn. 78, vom 31. Mai 2006, Kuwait Petroleum [Niederlande]/Kommission, T-354/99, EU:T:2006:137, Rn. 83 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 15. Dezember 2009, EDF/Kommission, T-156/04, EU:T:2009:505, Rn. 106).

    Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass nicht auszuschließen ist, dass das Verfahren ohne den festgestellten Verstoß, d. h., wenn der Kläger im Rahmen des förmlichen Prüfverfahrens tatsächlich Gelegenheit zur Stellungnahme betreffend die Finanzierung aus seinen allgemeinen Landeshaushaltsmitteln gehabt hätte, zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Februar 2006, Le Levant 001 u. a./Kommission, T-34/02, EU:T:2006:59, Rn. 95).

  • EuG, 12.12.2018 - T-722/15

    Interessengemeinschaft privater Milchverarbeiter Bayerns / Kommission -

    Die Kommission ist gemäß Art. 108 Abs. 2 AEUV verpflichtet, in der Phase der förmlichen Prüfung den Beteiligten eine Frist zur Äußerung zu setzen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Februar 2006, Le Levant 001 u. a./Kommission, T-34/02, EU:T:2006:59, Rn. 78, vom 31. Mai 2006, Kuwait Petroleum [Niederlande]/Kommission, T-354/99, EU:T:2006:137, Rn. 83 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 15. Dezember 2009, EDF/Kommission, T-156/04, EU:T:2009:505, Rn. 106).

    Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass nicht auszuschließen ist, dass das Verfahren ohne den festgestellten Verstoß, d. h., wenn die Kläger im Rahmen des förmlichen Prüfverfahrens tatsächlich Gelegenheit zur Stellungnahme betreffend die Finanzierung aus allgemeinen bayerischen Landeshaushaltsmitteln gehabt hätten, zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Februar 2006, Le Levant 001 u. a./Kommission, T-34/02, EU:T:2006:59, Rn. 95).

  • EuG, 10.04.2003 - T-366/00

    Scott / Kommission

  • EuG, 21.12.2010 - T-34/02

    Le Levant 015 u.a. / Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung

  • EuG, 20.09.2012 - T-154/10

    Frankreich / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfe, die Frankreich in Form

  • EuG, 13.05.2015 - T-511/09

    Das Gericht weist die Klagen der Fluggesellschaft Niki Luftfahrt gegen die

  • EuG, 17.05.2011 - T-1/08

    Buczek Automotive / Kommission - Staatliche Beihilfen - Umstrukturierung der

  • EuG, 20.09.2007 - T-136/05

    Salvat père & fils u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen zur

  • EuG, 22.04.2015 - T-190/12

    Das Gericht bestätigt die restriktiven Maßnahmen gegen den Generalstaatsanwalt

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2010 - C-290/07

    Kommission / Scott - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfe der

  • EuG, 12.09.2007 - T-68/03

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE STAATLICHEN

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-167/19

    Kommission/ Freistaat Bayern - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfe für

  • EuG, 24.03.2011 - T-455/08

    Mitteldeutsche Flughafen und Flughafen Leipzig/Halle / Kommission - Staatliche

  • EuG, 06.04.2022 - T-508/19

    Mead Johnson Nutrition (Asia Pacific) u.a./ Kommission

  • EuG, 25.03.2015 - T-556/08

    Slovenská posta / Kommission

  • VG Berlin, 01.06.2011 - 20 L 151.11

    Auskunfts- oder Akteneinsichtsrecht im ununionsrechtlichen Verfahren zur Prüfung

  • EuG, 06.10.2009 - T-8/06

    FAB / Kommission - Staatliche Beihilfen - Digitales terrestrisches Fernsehen -

  • EuG, 23.05.2007 - T-223/06

    Parlament / Eistrup

  • EuG, 14.09.2022 - T-603/19

    Helsingin Bussiliikenne/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Verkehr mit

  • EuG, 28.02.2012 - T-282/08

    Grazer Wechselseitige Versicherung / Kommission - Staatliche Beihilfen -

  • EuGöD, 13.07.2006 - F-102/05

    Eistrup / Parlament

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