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Rechtsprechung
   EuGH, 04.09.2025 - C-413/23 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,24689
EuGH, 04.09.2025 - C-413/23 P (https://dejure.org/2025,24689)
EuGH, Entscheidung vom 04.09.2025 - C-413/23 P (https://dejure.org/2025,24689)
EuGH, Entscheidung vom 04. September 2025 - C-413/23 P (https://dejure.org/2025,24689)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    CEPD / CRU (Notion de données à caractère personnel)

    Rechtsmittel - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Verfahren zur Entschädigung von Anteilseignern und Gläubigern einer Bank nach ihrer Abwicklung - Entscheidung des Europäischen Datenschutzbeauftragten, mit der ein Verstoß des ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Rechtsmittel - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Verfahren zur Entschädigung von Anteilseignern und Gläubigern einer Bank nach ihrer Abwicklung - Entscheidung des Europäischen Datenschutzbeauftragten, mit der ein Verstoß des ...

  • datenbank.nwb.de

    Rechtsmittel - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Verfahren zur Entschädigung von Anteilseignern und Gläubigern einer Bank nach ihrer Abwicklung - Entscheidung des Europäischen Datenschutzbeauftragten, mit der ein Verstoß des ...

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Der Gerichtshof präzisiert die Bedeutung des Begriffs der personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Übermittlung pseudonymisierter Daten an Dritte

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Entscheidendes Urteil des EuGH zur Anonymität von Daten

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Anonymität von Daten ist relativ zu bestimmen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Wann sind pseudonymisierte Daten noch personenbezogen?

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Pseudonymisierte Daten können personenbezogene Daten sein wenn der Betroffene nach den Umständen des Einzelfalls identifizierbar ist

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Verarbeitung pseudonymisierter Daten

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Zur Verarbeitung pseudonymisierter Daten

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Banco Popular-Abwicklung: Musste Behörde über Weitergabe pseudonymisierter Daten informieren?

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Relativität des Personenbezugs pseudonymisierter Daten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wann pseudonymisierte Daten als personenbezogen gelten

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2025, 3415
  • EuZW 2025, 1103
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 19.10.2016 - C-582/14

    Breyer - Der Betreiber einer Website kann ein berechtigtes Interesse daran haben, …

    Auszug aus EuGH, 04.09.2025 - C-413/23
    Rn. 83 Gleichermaßen hat der Gerichtshof insbesondere in den Urteilen vom 19. Oktober 2016, Breyer (C-582/14, EU:C:2016:779, Rn. 44, 47 und 48), sowie vom 7. März 2024, 1AB Europe (…C-604/22, EU:C:2024:214, Rn. 43 und 48), im Wesentlichen entschieden, dass an sich nicht personenbezogene Daten, die vom Verantwortlichen erhoben und gespeichert wurden, sich dennoch auf eine identifizierbare Person bezogen, da der Verantwortliche über rechtliche Möglichkeiten verfügte, von Dritten zusätzliche Informationen zu erlangen, die die Identifizierung dieser Person erlaubten.

    Rn. 91 Mit der zweiten Rüge des zweiten Teils des ersten Rechtsmittelgrundes macht der EDSB geltend, das Gericht habe die sich aus dem Urteil vom 19. Oktober 2016, Breyer (C-582/14, EU:C:2016:779), ergebende Rechtsprechung verkannt.

    Aus den Rn. 47 und 48 des Urteils vom 19. Oktober 2016, Breyer (C-582/14, EU:C:2016:779), ergebe sich nämlich, dass die bloße Existenz von rechtlichen Möglichkeiten, die es erlaubten, die betroffene Person zu identifizieren, ausreichten, um zu dem Schluss zu gelangen, dass diese Person identifizierbar sei.

    Rn. 93 Als Zweites macht der EDSB geltend, dass die Frage, ob die betroffene Person identifizierbar sei oder nicht, im Urteil in der Rechtssache C-582/14 aus der Sicht des Verantwortlichen beurteilt worden sei, und zwar, ohne dass irgendeine Verbindung bestanden habe zwischen diesem Verantwortlichen und den Stellen, die über die zusätzlichen Informationen verfügten, die die Identifizierung dieser Person ermöglicht hätten.

    Rn. 97 Als Zweites sei das Vorbringen, das auf den angeblichen Unterschieden zwischen dieser Rechtssache und der Rechtssache beruhe, in der das Urteil vom 19. Oktober 2016, Breyer (C-582/14, EU:C:2016:779), ergangen sei, unzulässig.

    Rn. 98 Das Gericht hat insbesondere in den Rn. 97 bis 100 des angefochtenen Urteils im Wesentlichen entschieden, dass der EDSB gemäß der auf das Urteil vom 19. Oktober 2016, Breyer (C-582/14, EU:C:2016:779), zurückgehenden Rechtsprechung verpflichtet gewesen wäre, zu prüfen, ob die an Deloitte übermittelten Stellungnahmen aus der Sicht von Deloitte personenbezogene Daten darstellten.

    Überdies ist es nach ständiger Rechtsprechung für die Einstufung von Daten als "personenbezogene Daten" nicht erforderlich, dass sich alle zur Identifizierung der betreffenden Person erforderlichen Informationen in den Händen einer einzigen Person befinden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Oktober 2016, Breyer, C-582/14, EU:C:2016:779, Rn. 43, …und vom 7. März 2024, 0C/Kommission, C-479/22 P, EU:C:2024:215, Rn. 48).

    Rn. 100 Nach der Rechtsprechung, die insbesondere auf das Urteil vom 19. Oktober 2016, Breyer (C-582/14, EU:C:2016:779), zurückgeht und auf die in den Rn. 81 bis 84 des vorliegenden Urteils verwiesen wird, richtet sich die maßgebliche Sicht für die Beurteilung der Identifizierbarkeit der betroffenen Person wesentlich nach den Umständen der Datenverarbeitung im Einzelfall.

  • EuGH, 07.03.2024 - C-479/22

    OC/ Kommission - Rechtsmittel - Schadensersatzklage - Außervertragliche Haftung …

    Auszug aus EuGH, 04.09.2025 - C-413/23
    Um eine einheitliche und kohärente Anwendung des Unionsrechts zu gewährleisten, ist also sicherzustellen, dass Art. 3 Nr. 1 der Verordnung 2018/1725, Art. 4 Nr. 1 DSGVO und Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 95/46 gleich ausgelegt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. März 2024, 0C/Kommission, C-479/22 P, EU:C:2024:215, Rn. 43, …und vom 7. März 2024, 1AB Europe, C-604/22, EU:C:2024:214, Rn. 33 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 54 Der Gerichtshof hat entschieden, dass in der Verwendung des Ausdrucks "alle Informationen" im Zusammenhang mit der Bestimmung des Begriffs "personenbezogene Daten" in dieser Bestimmung sowie in Art. 4 Nr. 1 DSGVO das Ziel des Unionsgesetzgebers zum Ausdruck kommt, diesem Begriff eine weite Bedeutung beizumessen, die potenziell alle Arten von Informationen sowohl objektiver als auch subjektiver Natur in Form von Stellungnahmen oder Beurteilungen umfasst, unter der Voraussetzung, dass es sich um Informationen "über" die in Rede stehende Person handelt (…Urteile vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 7. März 2024, 0C/Kommission, C-479/22 P, EU:C:2024:215, Rn. 45, …sowie vom 4. Oktober 2024, Agentsia po vpisvaniyata, C-200/23, EU:C:2024:827, Rn. 130).

    Rn. 55 Es handelt sich um eine Information über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, wenn sie aufgrund ihres Inhalts, ihres Zwecks oder ihrer Auswirkungen mit einer identifizierbaren Person verknüpft ist (…Urteile vom 20. Dezember 2017, Nowak, C-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 35, vom 7. März 2024, 0C/Kommission, C-479/22 P, EU:C:2024:215, Rn. 45, …und vom 7. März 2024, 1AB Europe, C-604/22, EU:C:2024:214, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 81 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass sich der Gerichtshof in Bezug auf eine Pressemitteilung, die gewisse Angaben zu einer namentlich nicht genannten Person enthielt, in seinem Urteil vom 7. März 2024, 0C/Kommission (C-479/22 P, EU:C:2024:215, Rn. 52 bis 64), nicht auf die Feststellung beschränkt hat, dass die diese Pressemitteilung veröffentlichende Stelle der Union über sämtliche Informationen verfügte, die die Identifizierung dieser Person ermöglichten.

    Rn. 82 Außerdem hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass ein Mittel nach allgemeinem Ermessen wahrscheinlich nicht genutzt wird, um die betreffende Person zu identifizieren, wenn das Risiko einer Identifizierung de facto unbedeutend erscheint, weil die Identifizierung dieser Person gesetzlich verboten oder praktisch nicht durchführbar ist, z. B. weil sie einen unverhältnismäßigen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft erfordern würde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. März 2024, 0C/Kommission, C-479/22 P, EU:C:2024:215, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Überdies ist es nach ständiger Rechtsprechung für die Einstufung von Daten als "personenbezogene Daten" nicht erforderlich, dass sich alle zur Identifizierung der betreffenden Person erforderlichen Informationen in den Händen einer einzigen Person befinden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Oktober 2016, Breyer, C-582/14, EU:C:2016:779, Rn. 43, und vom 7. März 2024, 0C/Kommission, C-479/22 P, EU:C:2024:215, Rn. 48).

  • EuGH, 11.07.2024 - C-757/22

    Meta Platforms Ireland (Action représentative) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Auszug aus EuGH, 04.09.2025 - C-413/23
    Rn. 104 Nach Art. 14 Abs. 1 der Verordnung 2018/1725 trifft der Verantwortliche geeignete Maßnahmen, um der betroffenen Person die u. a. in Art. 15 dieser Verordnung genannten Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln, und um diese Person so in die Lage zu versetzen, die an sie gerichteten Informationen in vollem Umfang zu verstehen (…vgl. entsprechend Urteile vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 38, sowie vom 11. Juli 2024, Meta Platforms Ireland [Verbandsklage], C-757/22, EU:C:2024:598, Rn. 55 und 56).

    Dabei sollte der Verantwortliche auch alle weiteren Informationen zur Verfügung stellen, die unter Berücksichtigung der besonderen Umstände und Rahmenbedingungen, unter denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden, notwendig sind, um eine faire und transparente Verarbeitung zu gewährleisten, wie in Art. 15 Abs. 2 dieser Verordnung vorgesehen (vgl. entsprechend Urteil vom 11. Juli 2024, Meta Platforms Ireland [Verbandsklage], C-757/22, EU:C:2024:598, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 106 Beruht die Erhebung solcher Daten bei der betroffenen Person - wie im vorliegenden Fall im Rahmen des Anhörungsverfahrens - auf der Einwilligung der betroffenen Person, so hängt die Gültigkeit der von dieser Person erteilten Einwilligung somit u. a. davon ab, ob diese Person zuvor die Informationen über alle Umstände im Zusammenhang mit der Verarbeitung der fraglichen Daten erhalten hat, auf die sie nach Art. 15 der Verordnung 2018/1725 Anspruch hat und die ihr ermöglichen, die Einwilligung in voller Kenntnis der Sachlage zu geben (vgl. entsprechend Urteil vom 11. Juli 2024, Meta Platforms Ireland [Verbandsklage], C-757/22, EU:C:2024:598, Rn. 60).

  • EuGH, 04.05.2023 - C-487/21

    DSGVO: Das Recht, eine "Kopie" der personenbezogenen Daten zu erhalten, bedeutet, …

    Auszug aus EuGH, 04.09.2025 - C-413/23
    Rn. 49 Als Erstes könnten nach der auf die Urteile vom 20. Dezember 2017, Nowak (…C-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 34 und 35), sowie vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF (C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 23 und 24), zurückgehenden Rechtsprechung Informationen objektiver oder subjektiver Natur in Form von Stellungnahmen oder Beurteilungen personenbezogene Daten darstellen, sofern es sich um Informationen "über" die in Rede stehende Person handele.

    Rn. 54 Der Gerichtshof hat entschieden, dass in der Verwendung des Ausdrucks "alle Informationen" im Zusammenhang mit der Bestimmung des Begriffs "personenbezogene Daten" in dieser Bestimmung sowie in Art. 4 Nr. 1 DSGVO das Ziel des Unionsgesetzgebers zum Ausdruck kommt, diesem Begriff eine weite Bedeutung beizumessen, die potenziell alle Arten von Informationen sowohl objektiver als auch subjektiver Natur in Form von Stellungnahmen oder Beurteilungen umfasst, unter der Voraussetzung, dass es sich um Informationen "über" die in Rede stehende Person handelt (Urteile vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 7. März 2024, 0C/Kommission, C-479/22 P, EU:C:2024:215, Rn. 45, …sowie vom 4. Oktober 2024, Agentsia po vpisvaniyata, C-200/23, EU:C:2024:827, Rn. 130).

    Rn. 104 Nach Art. 14 Abs. 1 der Verordnung 2018/1725 trifft der Verantwortliche geeignete Maßnahmen, um der betroffenen Person die u. a. in Art. 15 dieser Verordnung genannten Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln, und um diese Person so in die Lage zu versetzen, die an sie gerichteten Informationen in vollem Umfang zu verstehen (vgl. entsprechend Urteile vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 38, …sowie vom 11. Juli 2024, Meta Platforms Ireland [Verbandsklage], C-757/22, EU:C:2024:598, Rn. 55 und 56).

  • EuGH, 20.12.2017 - C-434/16

    Die in einer berufsbezogenen Prüfung gegebenen schriftlichen Antworten und …

    Auszug aus EuGH, 04.09.2025 - C-413/23
    Rn. 49 Als Erstes könnten nach der auf die Urteile vom 20. Dezember 2017, Nowak (C-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 34 und 35), sowie vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF (…C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 23 und 24), zurückgehenden Rechtsprechung Informationen objektiver oder subjektiver Natur in Form von Stellungnahmen oder Beurteilungen personenbezogene Daten darstellen, sofern es sich um Informationen "über" die in Rede stehende Person handele.

    Rn. 55 Es handelt sich um eine Information über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, wenn sie aufgrund ihres Inhalts, ihres Zwecks oder ihrer Auswirkungen mit einer identifizierbaren Person verknüpft ist (Urteile vom 20. Dezember 2017, Nowak, C-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 35…, vom 7. März 2024, 0C/Kommission, C-479/22 P, EU:C:2024:215, Rn. 45, …und vom 7. März 2024, 1AB Europe, C-604/22, EU:C:2024:214, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 59 Die in der vorstehenden Randnummer vertretene Auslegung wird durch die Rechtsprechung gestützt, die auf das Urteil vom 20. Dezember 2017, Nowak (C-434/16, EU:C:2017:994), zurückgeht, das sich u. a. mit den Anmerkungen eines Prüfers zu den schriftlichen Antworten eines Prüflings in einer berufsbezogenen Prüfung befasst.

  • EuG, 26.04.2023 - T-557/20

    SRB/ EDSB - Schutz personenbezogener Daten - Verfahren zur Entschädigung von …

    Auszug aus EuGH, 04.09.2025 - C-413/23
    Rn. 1 Mit seinem Rechtsmittel beantragt der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 26. April 2023, SRB/EDSB (T-557/20, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2023:219), mit dem dieses die überarbeitete Entscheidung des EDSB vom 24. November 2020, die im Anschluss an die vom Einheitlichen Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board, im Folgenden: SRB) beantragte Überprüfung der Entscheidung des EDSB vom 24. Juni 2020 über fünf Beschwerden (Nrn. 2019-947, 2019-998, 2019-999, 2019-1000 und 2019-1122) (im Folgenden: streitige Entscheidung) erging, für nichtig erklärt hat.

    Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 26. April 2023, SRB/EDSB (T-557/20, EU:T:2023:219), wird aufgehoben..

    Die Rechtssache T-557/20 wird an das Gericht der Europäischen Union zurückverwiesen..

  • EuGH, 07.03.2024 - C-604/22

    Versteigerung von personenbezogenen Daten für Werbezwecke: der Gerichtshof stellt …

    Auszug aus EuGH, 04.09.2025 - C-413/23
    Um eine einheitliche und kohärente Anwendung des Unionsrechts zu gewährleisten, ist also sicherzustellen, dass Art. 3 Nr. 1 der Verordnung 2018/1725, Art. 4 Nr. 1 DSGVO und Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 95/46 gleich ausgelegt werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. März 2024, 0C/Kommission, C-479/22 P, EU:C:2024:215, Rn. 43, und vom 7. März 2024, 1AB Europe, C-604/22, EU:C:2024:214, Rn. 33 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 55 Es handelt sich um eine Information über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, wenn sie aufgrund ihres Inhalts, ihres Zwecks oder ihrer Auswirkungen mit einer identifizierbaren Person verknüpft ist (…Urteile vom 20. Dezember 2017, Nowak, C-434/16, EU:C:2017:994, Rn. 35…, vom 7. März 2024, 0C/Kommission, C-479/22 P, EU:C:2024:215, Rn. 45, und vom 7. März 2024, 1AB Europe, C-604/22, EU:C:2024:214, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 83 Gleichermaßen hat der Gerichtshof insbesondere in den Urteilen vom 19. Oktober 2016, Breyer (…C-582/14, EU:C:2016:779, Rn. 44, 47 und 48), sowie vom 7. März 2024, 1AB Europe (C-604/22, EU:C:2024:214, Rn. 43 und 48), im Wesentlichen entschieden, dass an sich nicht personenbezogene Daten, die vom Verantwortlichen erhoben und gespeichert wurden, sich dennoch auf eine identifizierbare Person bezogen, da der Verantwortliche über rechtliche Möglichkeiten verfügte, von Dritten zusätzliche Informationen zu erlangen, die die Identifizierung dieser Person erlaubten.

  • EuGH, 29.07.2019 - C-40/17

    Der Betreiber einer Website, in der der "Gefällt mir"-Button von Facebook …

    Auszug aus EuGH, 04.09.2025 - C-413/23
    Bereits aus dem Wortlaut dieser Bestimmung ergibt sich, dass der für die Verarbeitung Verantwortliche diese Informationen sofort zu geben hat, d. h. zum Zeitpunkt des Erhebens dieser Daten (vgl. entsprechend Urteil vom 29. Juli 2019, Fashion ID, C-40/17, EU:C:2019:629, Rn. 104 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.10.2024 - C-200/23

    Agentsia po vpisvaniyata - Datenschutz - Veröffentlichung eines …

    Auszug aus EuGH, 04.09.2025 - C-413/23
    Rn. 54 Der Gerichtshof hat entschieden, dass in der Verwendung des Ausdrucks "alle Informationen" im Zusammenhang mit der Bestimmung des Begriffs "personenbezogene Daten" in dieser Bestimmung sowie in Art. 4 Nr. 1 DSGVO das Ziel des Unionsgesetzgebers zum Ausdruck kommt, diesem Begriff eine weite Bedeutung beizumessen, die potenziell alle Arten von Informationen sowohl objektiver als auch subjektiver Natur in Form von Stellungnahmen oder Beurteilungen umfasst, unter der Voraussetzung, dass es sich um Informationen "über" die in Rede stehende Person handelt (…Urteile vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 7. März 2024, 0C/Kommission, C-479/22 P, EU:C:2024:215, Rn. 45, sowie vom 4. Oktober 2024, Agentsia po vpisvaniyata, C-200/23, EU:C:2024:827, Rn. 130).
  • EuGH, 05.12.2023 - C-683/21

    Nur ein schuldhafter Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung kann zur …

    Auszug aus EuGH, 04.09.2025 - C-413/23
    Rn. 70 Diese Auslegung wird durch den fünften und den sechsten Satz des 16. Erwägungsgrundes der Verordnung 2018/1725 gestützt, nach denen unter die Definition des Begriffs "personenbezogene Daten" weder "anonyme Informationen …, d. h. … Informationen, die sich nicht auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen", fallen noch "personenbezogene Daten, die in einer Weise anonymisiert worden sind, dass die betroffene Person nicht oder nicht mehr identifiziert werden kann" (vgl. entsprechend Urteil vom 5. Dezember 2023, Nacionalinis visuomenės sveikatos centras, C-683/21, EU:C:2023:949, Rn. 57).
  • EuGH, 09.11.2023 - C-319/22

    Fahrzeughersteller müssen unabhängigen Wirtschaftsakteuren …

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   EuGH, 29.02.2024 - C-413/23 P   

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https://dejure.org/2024,18226
EuGH, 29.02.2024 - C-413/23 P (https://dejure.org/2024,18226)
EuGH, Entscheidung vom 29.02.2024 - C-413/23 P (https://dejure.org/2024,18226)
EuGH, Entscheidung vom 29. Februar 2024 - C-413/23 P (https://dejure.org/2024,18226)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (3)

  • EuG, 26.04.2023 - T-557/20

    SRB/ EDSB - Schutz personenbezogener Daten - Verfahren zur Entschädigung von …

    Auszug aus EuGH, 29.02.2024 - C-413/23
    Rn. 1 Par son pourvoi, le Contrôleur européen de la protection des données (CEPD) demande l'annulation de l'arrêt du Tribunal de l'Union européenne du 26 avril 2023, CRU/CEPD (T-557/20, ci-après l'« arrêt attaqué ", EU:T:2023:219), par lequel celui-ci a annulé la décision révisée du CEPD, du 24 novembre 2020, adoptée à la suite de la demande de réexamen présentée par le Conseil de résolution unique (CRU) de la décision du CEPD, du 24 juin 2020, concernant cinq réclamations soumises par plusieurs réclamants (affaires 2019-947, 2019-998, 2019-999, 2019-1000 et 2019-1122) (ci-après la « décision litigieuse ").
  • EuGH, 30.04.2020 - C-806/19

    Kommission/ HSBC Holdings u.a.

    Auszug aus EuGH, 29.02.2024 - C-413/23
    En principe, un intérêt à la solution du litige ne saurait être considéré comme suffisamment direct que dans la mesure où cette solution est de nature à modifier la position juridique du demandeur en intervention (ordonnance du président de la Cour du 30 avril 2020, Commission/HSBC Holdings e.a., C-806/19 P, EU:C:2020:364, point 8).
  • EuGH, 28.01.2020 - C-689/19

    VodafoneZiggo Group/ Kommission

    Auszug aus EuGH, 29.02.2024 - C-413/23
    Rn. 9 Il s'agit ainsi, plus précisément, d'un intérêt direct et actuel à ce qu'il soit fait droit aux conclusions de la partie que le demandeur en intervention se propose de soutenir (ordonnance du président de la Cour du 28 janvier 2020, VodafoneZiggo Group/Commission, C-689/19 P, EU:C:2020:50, point 7 et jurisprudence citée).
  • EuGH, 01.10.2026 - C-438/26
    Rn. 32 En outre, s'agissant de l'argument de BlueNord Energy, selon lequel la jurisprudence en matière de concurrence ne serait pas transposable en l'espèce, il convient de souligner, tout d'abord, que, indépendamment de la matière dans laquelle intervient une décision, le Tribunal apprécie l'existence d'un intérêt suffisamment direct au regard du critère établi par la jurisprudence citée au point 26 de la présente ordonnance, qui est celui de savoir si le sort réservé aux conclusions de la partie que le demandeur en intervention souhaite soutenir a une incidence directe sur la situation juridique de ce demandeur [voir, en ce sens, ordonnances du président de la Cour du 30 avril 2020, Commission/HSBC Holdings e.a., C-806/19 P, EU:C:2020:364, points 9 à 16 ; du 29 février 2024, CEPD/CRU, C-413/23 P, EU:C:2024:199, points 9 à 13, et du 26 septembre 2024, Commission/Ryanair et Malta Air, C-167/24 P, EU:C:2024:813, points 7 à 11].
  • EuGH, 06.03.2025 - C-632/24

    Kommission/ Courtois u. a.

    Rn. 8 Il s'agit ainsi, plus précisément, d'un intérêt direct et actuel à ce qu'il soit fait droit aux conclusions de la partie que le demandeur en intervention se propose de soutenir (ordonnance du président de la Cour du 29 février 2024, CEPD/CRU, C-413/23 P, EU:C:2024:199, point 9 et jurisprudence citée).

    En principe, un intérêt à la solution du litige ne saurait être considéré comme étant suffisamment direct que dans la mesure où cette solution est de nature à modifier la position juridique du demandeur en intervention (ordonnance du président de la Cour du 29 février 2024, CEPD/CRU, C-413/23 P, EU:C:2024:199, point 10 et jurisprudence citée).

  • EuGH, 30.06.2025 - C-536/24

    SRB/ Hypo Vorarlberg Bank - Rechtsmittel - Streithilfe - Art. 40 Abs. 2 der …

    Denn unter dem Begriff "Ausgang des Rechtsstreits" ist die beantragte Endentscheidung zu verstehen, wie sie sich im Tenor des zu erlassenden Urteils oder Beschlusses niederschlagen würde (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 29. Februar 2024, EDSB/SRB, C-413/23 P, EU:C:2024:199, Rn. 8 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.06.2025 - C-529/24

    Rat/ Hypo Vorarlberg Bank - Rechtsmittel - Streithilfe - Art. 40 Abs. 2 der …

    Denn unter dem Begriff "Ausgang des Rechtsstreits" ist die beantragte Endentscheidung zu verstehen, wie sie sich im Tenor des zu erlassenden Urteils oder Beschlusses niederschlagen würde (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 29. Februar 2024, EDSB/SRB, C-413/23 P, EU:C:2024:199, Rn. 8 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.06.2025 - C-585/24

    Rat/ Volkskreditbank - Rechtsmittel - Streithilfe - Art. 40 Abs. 2 der Satzung …

    Denn unter dem Begriff "Ausgang des Rechtsstreits" ist die beantragte Endentscheidung zu verstehen, wie sie sich im Tenor des zu erlassenden Urteils oder Beschlusses niederschlagen würde (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 29. Februar 2024, EDSB/SRB, C-413/23 P, EU:C:2024:199, Rn. 8 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.06.2025 - C-537/24

    SRB/ Volkskreditbank - Rechtsmittel - Streithilfe - Art. 40 Abs. 2 der Satzung …

    Denn unter dem Begriff "Ausgang des Rechtsstreits" ist die beantragte Endentscheidung zu verstehen, wie sie sich im Tenor des zu erlassenden Urteils oder Beschlusses niederschlagen würde (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 29. Februar 2024, EDSB/SRB, C-413/23 P, EU:C:2024:199, Rn. 8 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.06.2025 - C-454/24

    SRB/ Dexia - Rechtsmittel - Streithilfe - Art. 40 Abs. 2 der Satzung des …

    Denn unter dem Begriff "Ausgang des Rechtsstreits" ist die beantragte Endentscheidung zu verstehen, wie sie sich im Tenor des zu erlassenden Urteils oder Beschlusses niederschlagen würde (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 29. Februar 2024, EDSB/SRB, C-413/23 P, EU:C:2024:199, Rn. 8 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.12.2024 - C-536/24

    SRB/ Hypo Vorarlberg Bank - Rechtsmittel - Streithilfe - Art. 40 Abs. 2 der …

    Denn unter dem Begriff "Ausgang des Rechtsstreits" ist die beantragte Endentscheidung zu verstehen, wie sie sich im Tenor des zu erlassenden Urteils oder Beschlusses niederschlagen würde (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 29. Februar 2024, EDSB/SRB, C-413/23 P, EU:C:2024:199, Rn. 8 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.12.2024 - C-529/24

    Rat/ Hypo Vorarlberg Bank - Rechtsmittel - Streithilfe - Art. 40 Abs. 2 der …

    Denn unter dem Begriff "Ausgang des Rechtsstreits" ist die beantragte Endentscheidung zu verstehen, wie sie sich im Tenor des zu erlassenden Urteils oder Beschlusses niederschlagen würde (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 29. Februar 2024, EDSB/SRB, C-413/23 P, EU:C:2024:199, Rn. 8 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.11.2025 - C-705/24

    Rechtsmittel - Streithilfe - Art. 40 Abs. 2 der Satzung des Gerichtshofs der …

    Denn unter dem "Ausgang des Rechtsstreits" ist die beantragte Endentscheidung zu verstehen, wie sie sich im Tenor des zu erlassenden Urteils oder Beschlusses niederschlagen würde (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 29. Februar 2024, EDSB/SRB, C-413/23 P, EU:C:2024:199, Rn. 8 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 04.09.2025 - T-5/25
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Rechtsprechung
   EuGH, 29.11.2023 - C-413/23 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,49151
EuGH, 29.11.2023 - C-413/23 P (https://dejure.org/2023,49151)
EuGH, Entscheidung vom 29.11.2023 - C-413/23 P (https://dejure.org/2023,49151)
EuGH, Entscheidung vom 29. November 2023 - C-413/23 P (https://dejure.org/2023,49151)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • EuG, 26.04.2023 - T-557/20

    SRB/ EDSB - Schutz personenbezogener Daten - Verfahren zur Entschädigung von …

    Auszug aus EuGH, 29.11.2023 - C-413/23
    Rn. 1 Par son pourvoi, le Contrôleur européen de la protection des données (CEPD) demande l'annulation de l'arrêt du Tribunal de l'Union européenne du 26 avril 2023, CRU/CEPD (T-557/20, EU:T:2023:219), par lequel celui-ci a annulé la décision révisée du CEPD, du 24 novembre 2020, adoptée à la suite de la demande de réexamen présentée par le Conseil de résolution unique (CRU) de la décision du CEPD, du 24 juin 2020, concernant cinq réclamations soumises par plusieurs réclamants (affaires 2019-947, 2019-998, 2019-999, 2019-1000 et 2019-1122) (ci-après la « décision litigieuse ").

    Rn. 14 À cet égard, il y a lieu de souligner que le pourvoi vise spécifiquement à contester l'interprétation de la notion de « données à caractère personnel ", au sens de l'article 3, point 1, du règlement 2018/1725 que le Tribunal a effectuée dans son arrêt du 26 avril 2023, CRU/CEPD (T-557/20, EU:T:2023:219), l'ayant conduit à annuler la décision litigieuse, de même que celle de « pseudonymisation " visée à l'article 3, point 6, du même règlement.

  • EuGH, 03.03.2022 - C-551/21

    Kommission/ Rat (Signature d'accords internationaux) - Streithilfe - Art. 40 der …

    Auszug aus EuGH, 29.11.2023 - C-413/23
    Rn. 10 En outre, pour ce qui concerne les demandes d'intervention des organes et des organismes de l'Union, la Cour applique la condition tenant à l'existence d'un intérêt direct et actuel à la solution du litige d'une manière qui reflète la spécificité du mandat qu'un tel demandeur est appelé à exécuter en vertu du droit de l'Union (ordonnance du président de la Cour du 3 mars 2022, Commission/Conseil, C-551/21, EU:C:2022:163, point 16 et jurisprudence citée).
  • EuG, 03.09.2025 - T-553/23

    Latombe / Kommission - Datentransfer-Abkommen mit USA nicht zu beanstanden

    Rn. 151 Wenn der EDSA auf der Grundlage von Art. 70 Abs. 1 DSGVO tätig wird, beschränkt er sich aber auf die Ausübung einer beratenden Funktion durch die Abgabe von Stellungnahmen, Leitlinien, Empfehlungen und Empfehlungen für bewährte Verfahren, die keine verbindlichen Rechtswirkungen haben (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 29. November 2023, EDSB/SRB, C-413/23 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2023:1036, Rn. 11).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2025 - C-413/23

    EDSB/ SRB (Notion de données à caractère personnel) - Rechtsmittel - Verarbeitung …

    {FN:12} C-413/23 P, EU:C:2023:1036.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2025 - C-413/23 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,1717
Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2025 - C-413/23 P (https://dejure.org/2025,1717)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06.02.2025 - C-413/23 P (https://dejure.org/2025,1717)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06. Februar 2025 - C-413/23 P (https://dejure.org/2025,1717)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    EDSB/ SRB (Notion de données à caractère personnel)

    Rechtsmittel - Verarbeitung personenbezogener Daten - Verfahren zur Entschädigung von Gläubigern und Anteilseignern nach der Abwicklung einer Bank - Informationspflicht - Art. 15 Abs. 1 Buchst. d der Verordnung (EU) 2018/1725 - Keine Information der Gläubiger und ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (27)

  • EuGH, 19.10.2016 - C-582/14

    Breyer - Der Betreiber einer Website kann ein berechtigtes Interesse daran haben, …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2025 - C-413/23
    b) Zur zweiten Rüge: fehlerhafter Vergleich mit dem Urteil Breyer.

    Er macht im Wesentlichen geltend, dass das Gericht das Urteil Breyer falsch ausgelegt habe, dem ein anderer Sachverhalt zugrunde gelegen habe.

    Rn. 62 Nach Ansicht des SRB, der von der Kommission unterstützt wird, ist hingegen der Vergleich mit dem Urteil Breyer zutreffend und führt zu der Feststellung, dass die Informationspflicht nur gelte, wenn es sich bei den übermittelten Daten aus der Perspektive des Empfängers, hier Deloitte, um personenbezogene Daten handele, was, wie das Gericht zu Recht entschieden habe, im vorliegenden Fall nicht dargetan worden sei.

    Rn. 63 Ich bin der Auffassung, dass die in Art. 15 Abs. 1 Buchst. d der Verordnung 2018/1725 vorgesehene Informationspflicht und die Parallele zum Urteil Breyer im vorliegenden Fall zu einer anderen Lösung als der vom Gericht gewählten führen, wie ich im Rahmen der Prüfung der vorliegenden Rüge ausführen werde.

    Rn. 70 Dieser Ansatz der "maßgeblichen Perspektive"{FN-VERWEIS:31} führt mich somit zu einer anderen Lösung als der vom Gericht gewählten, selbst wenn ich den Vergleich mit dem Urteil Breyer anstelle.

    Rn. 73 Aus diesem Grund muss die Parallele zum Urteil Breyer meines Erachtens relativiert werden.

    {FN:19} Urteil vom 19. Oktober 2016, Breyer (C-582/14, im Folgenden: Urteil Breyer, EU:C:2016:779).

    {FN:24} Wie Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona in den Nrn. 64 bis 67 seiner Schlussanträge in der Rechtssache Breyer (C-582/14, EU:C:2016:339) ausgeführt hat, "wird sich [niemals] mit absoluter Sicherheit ausschließen lassen, dass es nicht einen Dritten gibt, der im Besitz von Zusatzwissen ist, das mit der fraglichen Information verbunden werden kann und es damit ermöglicht, die Identität einer Person festzustellen.

    {FN:25} So wurde beispielsweise im Urteil Breyer eine dynamische IP-Adresse, die sich im Besitz eines Anbieters von Online-Mediendiensten befand, obwohl sie von den Identifikationsdaten im Besitz des Internetdienstanbieters getrennt war, als "personenbezogenes Datum" eingestuft, da der Anbieter von Online-Mediendiensten über Mittel verfügte, die vernünftigerweise eingesetzt werden könnten, um die Identifizierung der mit dieser IP-Adresse verbundenen Person zu ermöglichen.

  • EuGH, 20.12.2017 - C-434/16

    Die in einer berufsbezogenen Prüfung gegebenen schriftlichen Antworten und …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2025 - C-413/23
    Rn. 18 Hinsichtlich des ersten Klagegrundes hat das Gericht erstens angenommen, dass der EDSB davon ausgegangen sei, dass sich die an Deloitte übermittelten Informationen auf eine natürliche Person im Sinne von Art. 3 Nr. 1 der Verordnung 2018/1725 "beziehen", wobei er sich auf eine Vermutung gestützt habe, ohne den Inhalt, den Zweck oder die Auswirkungen der an Deloitte übermittelten Informationen zu prüfen{FN-VERWEIS:9}, und somit entgegen dem Urteil Nowak{FN-VERWEIS:10} entschieden habe.

    Rn. 28 Der SRB hingegen macht geltend, dass sich der EDSB, wie vom Gericht festgestellt, auf den Hinweis beschränkt habe, dass die streitigen Stellungnahmen, die von den Beschwerdeführern während der Konsultationsphase im Rahmen des Anhörungsverfahrens abgegeben worden seien, ihre Meinungen oder Standpunkte widerspiegeln würden, während er hätte prüfen müssen, ob die an Deloitte übermittelten Informationen aufgrund ihres Inhalts, ihres Zwecks oder ihrer Auswirkungen mit einer bestimmten Person verknüpft gewesen seien, wie es im Urteil Nowak gefordert werde.

    Rn. 32 So ging es im Urteil Nowak im Wesentlichen darum, die in einer Prüfungsarbeit enthaltenen Informationen zu beurteilen.

    Rn. 40 Vor diesem Hintergrund bin ich der Ansicht, dass die diesbezügliche Würdigung des Gerichts als rechtsfehlerhaft anzusehen ist, da es die Auffassung vertreten hat, dass der EDSB festgestellt habe, dass sich die in Rede stehenden Stellungnahmen im Sinne von Art. 3 Nr. 1 der Verordnung 2018/1725 auf natürliche Personen "beziehen", ohne die im Urteil Nowak geforderte Prüfung durchzuführen.

    {FN:10} Urteil vom 20. Dezember 2017 (C-434/16, im Folgenden: Urteil Nowak, EU:C:2017:994).

    {FN:14} Vgl. Urteil Nowak (…Rn. 34 und 35).

    {FN:15} Urteil Nowak (…Rn. 43).

    {FN:16} Urteil Nowak (…Rn. 44 am Ende).

  • EuGH, 11.07.2024 - C-757/22

    Meta Platforms Ireland (Action représentative) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2025 - C-413/23
    {FN:29} Vgl. entsprechend Urteile vom 1. Oktober 2015, Bara u. a. (…C-201/14, EU:C:2015:638, Rn. 34), vom 1. Oktober 2019, Planet49 (…C-673/17, EU:C:2019:801, Rn. 77), und vom 11. Juli 2024, Meta Platforms Ireland (Verbandsklage) (C-757/22, EU:C:2024:598, Rn. 57).

    {FN:30} Vgl. entsprechend Urteil vom 11. Juli 2024, Meta Platforms Ireland (Verbandsklage) (C-757/22, EU:C:2024:598, Rn. 60), und Nr. 47 der Schlussanträge des Generalanwalts Richard de la Tour in derselben Rechtssache (EU:C:2024:88).

    {FN:33} Zum Vorliegen einer vorherigen Information, die eine Einwilligung in Kenntnis der Sachlage ermöglicht, vgl. Urteil vom 11. Juli 2024, Meta Platforms Ireland (Verbandsklage) (C-757/22, EU:C:2024:598, Rn. 60).

  • EuGH, 07.03.2024 - C-479/22

    OC/ Kommission - Rechtsmittel - Schadensersatzklage - Außervertragliche Haftung …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2025 - C-413/23
    Der Unionsgesetzgeber wollte nämlich - wie sich aus den Erwägungsgründen 4 und 5 der Verordnung 2018/1725 sowie aus Art. 2 Abs. 3 und Art. 98 DSGVO ergibt - eine Regelung zum Schutz personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union schaffen, die der DSGVO gleichwertig ist, um einen einheitlichen und kohärenten Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten in der Union zu gewährleisten (vgl. Urteil vom 7. März 2024, 0C/Kommission, C-479/22 P, EU:C:2024:215, Rn. 43).

    Vgl. außerdem Urteile vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF (…C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 23 und 24), vom 22. Juni 2023, Pankki S (…C-579/21, EU:C:2023:501, Rn. 42 und 43), vom 7. März 2024, 0C/Kommission (C-479/22 P, EU:C:2024:215, Rn. 45), und vom 7. März 2024, 1AB Europe (…C-604/22, EU:C:2024:214, Rn. 36 und 37).

    Ebenso stellt auch eine Pressemitteilung des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF), die Kennungen enthält, die es ermöglichen, die Rechtsmittelführerin entweder auf der Grundlage einer bloß objektiven Lektüre dieser Mitteilung oder mit Mitteln zu identifizieren, die von einem ihrer Leser "nach allgemeinem Ermessen wahrscheinlich genutzt werden", ein personenbezogenes Datum dar (Urteil vom 7. März 2024, 0C/Kommission, C-479/22 P, EU:C:2024:215).

  • EuGH, 04.05.2023 - C-487/21

    DSGVO: Das Recht, eine "Kopie" der personenbezogenen Daten zu erhalten, bedeutet, …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2025 - C-413/23
    {FN:13} Vgl. u. a. die nicht abschließende Aufzählung in Nr. 36 der Schlussanträge des Generalanwalts Pitruzzella in der Rechtssache Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF (C-487/21, EU:C:2022:1000).

    Vgl. außerdem Urteile vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF (C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 23 und 24), vom 22. Juni 2023, Pankki S (…C-579/21, EU:C:2023:501, Rn. 42 und 43), vom 7. März 2024, 0C/Kommission (…C-479/22 P, EU:C:2024:215, Rn. 45), und vom 7. März 2024, 1AB Europe (…C-604/22, EU:C:2024:214, Rn. 36 und 37).

  • EuGH, 07.03.2024 - C-604/22

    Versteigerung von personenbezogenen Daten für Werbezwecke: der Gerichtshof stellt …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2025 - C-413/23
    Vgl. außerdem Urteile vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF (…C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 23 und 24), vom 22. Juni 2023, Pankki S (…C-579/21, EU:C:2023:501, Rn. 42 und 43), vom 7. März 2024, 0C/Kommission (…C-479/22 P, EU:C:2024:215, Rn. 45), und vom 7. März 2024, 1AB Europe (C-604/22, EU:C:2024:214, Rn. 36 und 37).

    In gleicher Weise hatte der Verband IAB, der Unternehmen der digitalen Werbe- und Marketingindustrie vertritt, im Urteil vom 7. März 2024, 1AB Europe (C-604/22, EU:C:2024:214), einen Rahmen für die Erfassung der Präferenzen der Nutzer von Websites eingeführt, die mittels eines "TC-String" (einer Kombination aus Buchstaben und Zeichen) kodiert wurden.

  • EuG, 26.04.2023 - T-557/20

    SRB/ EDSB - Schutz personenbezogener Daten - Verfahren zur Entschädigung von …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2025 - C-413/23
    Rn. 1 Mit seinem Rechtsmittel beantragt der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 26. April 2023, SRB/EDSB (T-557/20, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2023:219), mit dem das Gericht die überarbeitete Entscheidung des EDSB vom 24. November 2020 (im Folgenden: streitige Entscheidung) über fünf Beschwerden von Anteilseignern und Gläubigern für nichtig erklärt hat, die von der Abwicklung von Banco Popular Español SA (im Folgenden: Banco Popular) betroffen waren und beanstandeten, dass sie nicht über die Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten informiert worden seien.

    - das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 26. April 2023, SRB/EDSB (T-557/20, EU:T:2023:219), aufzuheben;.

  • EuGH, 01.10.2019 - C-673/17

    Planet49 - Setzen von Cookies erfordert aktive Einwilligung des Internetnutzers - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2025 - C-413/23
    {FN:29} Vgl. entsprechend Urteile vom 1. Oktober 2015, Bara u. a. (…C-201/14, EU:C:2015:638, Rn. 34), vom 1. Oktober 2019, Planet49 (C-673/17, EU:C:2019:801, Rn. 77), und vom 11. Juli 2024, Meta Platforms Ireland (Verbandsklage) (…C-757/22, EU:C:2024:598, Rn. 57).
  • EuGH, 29.07.2019 - C-40/17

    Der Betreiber einer Website, in der der "Gefällt mir"-Button von Facebook …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2025 - C-413/23
    {FN:28} Vgl. entsprechend Urteil vom 29. Juli 2019, Fashion ID (C-40/17, EU:C:2019:629, Rn. 104 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.06.2023 - C-579/21

    Jedermann hat ein Recht darauf, zu erfahren, zu welchem Zeitpunkt und aus welchen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2025 - C-413/23
    Vgl. außerdem Urteile vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF (…C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 23 und 24), vom 22. Juni 2023, Pankki S (C-579/21, EU:C:2023:501, Rn. 42 und 43), vom 7. März 2024, 0C/Kommission (…C-479/22 P, EU:C:2024:215, Rn. 45), und vom 7. März 2024, 1AB Europe (…C-604/22, EU:C:2024:214, Rn. 36 und 37).
  • EuGH, 25.01.2024 - C-687/21

    MediaMarktSaturn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen …

  • EuGH, 04.05.2023 - C-60/22

    Bundesrepublik Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher …

  • EuGH, 11.11.2020 - C-61/19

    Keine wirksame datenschutzrechtliche Einwilligung durch bereits vom für die …

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2019 - C-673/17

    Planet49 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 95/46/EG - Richtlinie …

  • EuGH, 09.11.2023 - C-319/22

    Fahrzeughersteller müssen unabhängigen Wirtschaftsakteuren …

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