Rechtsprechung
| EuGH, 28.02.2018 - C-418/16 P |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Europäischer Gerichtshof
Mobile.de/ EUIPO
Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 15 Abs. 1 - Art. 57 Abs. 2 und 3 - Art. 64 - Art. 76 Abs. 2 - Verordnung (EG) Nr. 2868/95 - Regel 22 Abs. 2 - Regel 40 Abs. 6 - Nichtigkeitsverfahren - Auf eine ältere nationale Marke gestützte Anträge auf ...
- Europäischer Gerichtshof
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Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 15 Abs. 1 - Art. 57 Abs. 2 und 3 - Art. 64 - Art. 76 Abs. 2 - Verordnung (EG) Nr. 2868/95 - Regel 22 Abs. 2 - Regel 40 Abs. 6 - Nichtigkeitsverfahren - Auf eine ältere nationale Marke gestützte Anträge auf ...
- Europäischer Gerichtshof
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- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 15 Abs. 1 - Art. 57 Abs. 2 und 3 - Art. 64 - Art. 76 Abs. 2 - Verordnung (EG) Nr. 2868/95 - Regel 22 Abs. 2 - Regel 40 Abs. 6 - Nichtigkeitsverfahren - Auf eine ältere nationale Marke gestützte Anträge auf ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Mobile.de/ EUIPO
Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 15 Abs. 1 - Art. 57 Abs. 2 und 3 - Art. 64 - Art. 76 Abs. 2 - Verordnung (EG) Nr. 2868/95 - Regel 22 Abs. 2 - Regel 40 Abs. 6 - Nichtigkeitsverfahren - Auf eine ältere nationale Marke gestützte Anträge auf ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Mobile.de / EUIPO
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- EuG, 12.05.2016 - T-322/14
- Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2017 - C-418/16
- EuGH, 28.02.2018 - C-418/16 P
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (17)
- EuGH, 13.03.2007 - C-29/05
HABM / Kaul - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - …
Auszug aus EuGH, 28.02.2018 - C-418/16
Rn. 48 Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs, auf die das Gericht in Rn. 25 des angefochtenen Urteils verwiesen hat, folgt aus dem Wortlaut dieser Bestimmung, dass die Beteiligten im Regelfall und vorbehaltlich einer gegenteiligen Vorschrift Tatsachen und Beweismittel auch dann noch vorbringen können, wenn die dafür nach den Bestimmungen der Verordnung Nr. 207/2009 geltenden Fristen abgelaufen sind, und dass es dem EUIPO keineswegs untersagt ist, solche verspätet vorgebrachten Tatsachen und Beweismittel zu berücksichtigen (Urteile vom 13. März 2007, HABM/Kaul, C-29/05 P, EU:C:2007:162, Rn. 42, …und vom 4. Mai 2017, Comercializadora Eloro/EUIPO, C-71/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:345, Rn. 55).Rn. 49 Mit der Klarstellung, dass das EUIPO Beweismittel nicht zu berücksichtigen "braucht", räumt Art. 76 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009 dem EUIPO ein weites Ermessen ein, um mit entsprechender Begründung seiner Entscheidung darüber zu befinden, ob sie zu berücksichtigen sind oder nicht (Urteile vom 13. März 2007, HABM/Kaul, C-29/05 P, EU:C:2007:162, Rn. 43, 63 und 68, …sowie vom 4. Mai 2017, Comercializadora Eloro/EUIPO, C-71/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:345, Rn. 56).
Diese Bestimmungen belegen ihrerseits, dass das Tatsachenmaterial in den verschiedenen Stadien des vor dem EUIPO geführten Verfahrens angereichert werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. März 2007, HABM/Kaul, C-29/05 P, EU:C:2007:162, Rn. 58).
Rn. 63 Soweit die Rechtsmittelführerin dem Gericht zudem vorwirft, eine unvollständige Würdigung der Kriterien vorgenommen zu haben, die eine Berücksichtigung solcher Beweismittel rechtfertigten, ist darauf hinzuweisen, dass eine Berücksichtigung verspätet vorgebrachter Tatsachen und Beweismittel durch das EUIPO, wenn es im Rahmen eines Nichtigkeitsverfahrens zu entscheiden hat, insbesondere dann gerechtfertigt sein kann, wenn es zu der Auffassung gelangt, dass die verspätet vorgebrachten Gesichtspunkte auf den ersten Blick von wirklicher Relevanz für das Ergebnis des bei ihm eingereichten Antrags auf Nichtigerklärung sein können und dass das Verfahrensstadium, in dem das verspätete Vorbringen erfolgt, und die Umstände, die es begleiten, einer solchen Berücksichtigung nicht entgegenstehen (vgl. entsprechend Urteile vom 13. März 2007, HABM/Kaul, C-29/05 P, EU:C:2007:162, Rn. 44, …und vom 4. Mai 2017, Comercializadora Eloro/EUIPO, C-71/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:345, Rn. 59).
- EuGH, 26.09.2013 - C-610/11
Centrotherm Systemtechnik / HABM - Rechtsmittel - Verfallsverfahren - …
Auszug aus EuGH, 28.02.2018 - C-418/16
Rn. 53 Zwar folgt aus dem Wortlaut dieser Bestimmung, dass das EUIPO, wenn innerhalb der von ihm gesetzten Frist kein Nachweis für die Benutzung der betreffenden Marke erbracht wurde, den Antrag auf Nichtigerklärung von Amts wegen zurückzuweisen hat, doch ist dieser Schluss - wie das Gericht zu Recht in Rn. 27 des angefochtenen Urteils entschieden hat - nicht geboten, wenn innerhalb der Frist einige zum Nachweis der Benutzung dienende Gesichtspunkte beigebracht wurden (vgl. entsprechend Urteile vom 26. September 2013, Centrotherm Systemtechnik/HABM und centrotherm Clean Solutions, C-610/11 P, EU:C:2013:593, Rn. 86, …und vom 4. Mai 2017, Comercializadora Eloro/EUIPO, C-71/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:345, Rn. 58).In diesem Kontext erfolgt die Zurückweisung des Antrags auf Nichtigerklärung mit der Begründung, die ältere Marke sei nicht ernsthaft benutzt worden, nicht in Anwendung von Regel 40 Abs. 6 der Durchführungsverordnung als einer im Wesentlichen verfahrensrechtlichen Bestimmung, sondern ausschließlich in Anwendung der materiell-rechtlichen Bestimmungen in Art. 57 Abs. 2 und 3 der Verordnung Nr. 207/2009 (vgl. entsprechend Urteil vom 26. September 2013, Centrotherm Systemtechnik/HABM und centrotherm Clean Solutions, C-610/11 P, EU:C:2013:593, Rn. 87).
Rn. 55 Daraus ergibt sich - wie das Gericht zu Recht in Rn. 29 des angefochtenen Urteils im Ergebnis festgehalten hat -, dass die Vorlage von Beweisen für die Benutzung der Marke, die zu den innerhalb der vom EUIPO gemäß Regel 40 Abs. 6 der Durchführungsverordnung gesetzten Frist vorgelegten Beweisen hinzukommen, auch nach Ablauf dieser Frist noch möglich ist und es dem EUIPO keineswegs untersagt ist, in Ausübung des ihm von Art. 76 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009 verliehenen Ermessens verspätet vorgelegte zusätzliche Beweise zu berücksichtigen (vgl. entsprechend Urteil vom 26. September 2013, Centrotherm Systemtechnik/HABM und centrotherm Clean Solutions, C-610/11 P, EU:C:2013:593, Rn. 88, …und Beschluss vom 16. Juni 2016, L'Oréal/EUIPO, C-611/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:463, Rn. 25).
Rn. 56 Folglich stellt Regel 40 Abs. 6 der Durchführungsverordnung entgegen dem Vortrag der Rechtsmittelführerin keine gegenteilige Vorschrift zu Art. 76 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009 dar, nach der es der Beschwerdekammer verwehrt wäre, zusätzliche Beweismittel zur Benutzung der betreffenden älteren Marke zu berücksichtigen, die der Antragsteller im Nichtigkeitsverfahren zur Stützung seiner Beschwerde bei ihr vorgelegt hat (vgl. entsprechend Urteil vom 26. September 2013, Centrotherm Systemtechnik/HABM und centrotherm Clean Solutions, C-610/11 P, EU:C:2013:593, Rn. 88).
- EuGH, 04.05.2017 - C-71/16
Zumex Group/ Comercializadora Eloro - Rechtsmittel - Unionsmarke - Anmeldung …
Auszug aus EuGH, 28.02.2018 - C-418/16
Rn. 48 Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs, auf die das Gericht in Rn. 25 des angefochtenen Urteils verwiesen hat, folgt aus dem Wortlaut dieser Bestimmung, dass die Beteiligten im Regelfall und vorbehaltlich einer gegenteiligen Vorschrift Tatsachen und Beweismittel auch dann noch vorbringen können, wenn die dafür nach den Bestimmungen der Verordnung Nr. 207/2009 geltenden Fristen abgelaufen sind, und dass es dem EUIPO keineswegs untersagt ist, solche verspätet vorgebrachten Tatsachen und Beweismittel zu berücksichtigen (…Urteile vom 13. März 2007, HABM/Kaul, C-29/05 P, EU:C:2007:162, Rn. 42, und vom 4. Mai 2017, Comercializadora Eloro/EUIPO, C-71/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:345, Rn. 55).Rn. 49 Mit der Klarstellung, dass das EUIPO Beweismittel nicht zu berücksichtigen "braucht", räumt Art. 76 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009 dem EUIPO ein weites Ermessen ein, um mit entsprechender Begründung seiner Entscheidung darüber zu befinden, ob sie zu berücksichtigen sind oder nicht (…Urteile vom 13. März 2007, HABM/Kaul, C-29/05 P, EU:C:2007:162, Rn. 43, 63 und 68, sowie vom 4. Mai 2017, Comercializadora Eloro/EUIPO, C-71/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:345, Rn. 56).
Rn. 53 Zwar folgt aus dem Wortlaut dieser Bestimmung, dass das EUIPO, wenn innerhalb der von ihm gesetzten Frist kein Nachweis für die Benutzung der betreffenden Marke erbracht wurde, den Antrag auf Nichtigerklärung von Amts wegen zurückzuweisen hat, doch ist dieser Schluss - wie das Gericht zu Recht in Rn. 27 des angefochtenen Urteils entschieden hat - nicht geboten, wenn innerhalb der Frist einige zum Nachweis der Benutzung dienende Gesichtspunkte beigebracht wurden (…vgl. entsprechend Urteile vom 26. September 2013, Centrotherm Systemtechnik/HABM und centrotherm Clean Solutions, C-610/11 P, EU:C:2013:593, Rn. 86, und vom 4. Mai 2017, Comercializadora Eloro/EUIPO, C-71/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:345, Rn. 58).
Rn. 63 Soweit die Rechtsmittelführerin dem Gericht zudem vorwirft, eine unvollständige Würdigung der Kriterien vorgenommen zu haben, die eine Berücksichtigung solcher Beweismittel rechtfertigten, ist darauf hinzuweisen, dass eine Berücksichtigung verspätet vorgebrachter Tatsachen und Beweismittel durch das EUIPO, wenn es im Rahmen eines Nichtigkeitsverfahrens zu entscheiden hat, insbesondere dann gerechtfertigt sein kann, wenn es zu der Auffassung gelangt, dass die verspätet vorgebrachten Gesichtspunkte auf den ersten Blick von wirklicher Relevanz für das Ergebnis des bei ihm eingereichten Antrags auf Nichtigerklärung sein können und dass das Verfahrensstadium, in dem das verspätete Vorbringen erfolgt, und die Umstände, die es begleiten, einer solchen Berücksichtigung nicht entgegenstehen (…vgl. entsprechend Urteile vom 13. März 2007, HABM/Kaul, C-29/05 P, EU:C:2007:162, Rn. 44, und vom 4. Mai 2017, Comercializadora Eloro/EUIPO, C-71/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:345, Rn. 59).
- EuG, 12.05.2016 - T-322/14
mobile.international / EUIPO - Rezon (mobile.de) - Unionsmarke - …
Auszug aus EuGH, 28.02.2018 - C-418/16
Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die mobile.de GmbH, vormals mobile.international GmbH, die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 12. Mai 2016, mobile.international/EUIPO - Rezon (mobile.de) (T-322/14 und T-325/14, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem dieses ihre beiden Klagen auf Aufhebung der Entscheidungen der Ersten Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 9. Januar (Sache R 922/2013-1) und vom 13. Februar 2014 (Sache R 951/2013-1) (im Folgenden: streitige Entscheidungen) zu zwei Nichtigkeitsverfahren zwischen mobile.international und der Rezon OOD abgewiesen hatte.Rn. 23 Die Rechtsmittelführerin erhob mit am 6. Mai (Rechtssache T-325/14) und am 7. Mai 2014 (Rechtssache T-322/14) bei Gericht eingereichten Klageschriften zwei Klagen auf Aufhebung der streitigen Entscheidungen.
Rn. 24 Das Gericht wies diese Klagen, nachdem es sie durch Beschluss vom 4. März 2016 die Rechtssachen T-322/14 und T-325/14 zu gemeinsamer das Verfahren beendender Entscheidung verbunden hatte, mit dem angefochtenen Urteil insgesamt ab.
- EuGH, 17.09.2015 - C-33/14
Mory u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Nichtigkeitsklage …
Auszug aus EuGH, 28.02.2018 - C-418/16
Die Schlussanträge des Generalanwalts oder ihre Begründung binden den Gerichtshof nicht (Urteil vom 17. September 2015, Mory u. a./Kommission, C-33/14 P, EU:C:2015:609, Rn. 25).Rn. 30 Dass eine Partei nicht mit den Schlussanträgen des Generalanwalts einverstanden ist, kann folglich unabhängig von den darin untersuchten Fragen für sich genommen kein Grund sein, der die Wiedereröffnung des mündlichen Verfahrens rechtfertigt (Urteil vom 17. September 2015, Mory u. a./Kommission, C-33/14 P, EU:C:2015:609, Rn. 26).
- EuGH, 22.10.2013 - C-95/12
Der Gerichtshof weist die Klage der Kommission gegen Deutschland auf Verhängung …
Auszug aus EuGH, 28.02.2018 - C-418/16
Rn. 100 Soweit die Rechtsmittelführerin im Übrigen rügt, das Gericht habe verkannt, dass die Beschwerdekammer die Entscheidungen der Nichtigkeitsabteilung rechtsfehlerhaft insgesamt aufgehoben habe, ist darauf zu verweisen, dass der verfügende Teil einer Entscheidung - wie auch das Gericht in Rn. 83 des angefochtenen Urteils ausgeführt hat - im Licht ihrer Begründung zu verstehen ist (…vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 10. Juli 2001, 1rish Sugar/Kommission, C-497/99 P, EU:C:2001:393, Rn. 15, und Urteil vom 22. Oktober 2013, Kommission/Deutschland, C-95/12, EU:C:2013:676, Rn. 40). - EuGH, 29.04.2015 - C-148/14
Nordzucker - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - …
Auszug aus EuGH, 28.02.2018 - C-418/16
Rn. 31 Allerdings kann der Gerichtshof nach Art. 83 seiner Verfahrensordnung jederzeit nach Anhörung des Generalanwalts die Wiedereröffnung des mündlichen Verfahrens beschließen, insbesondere, wenn er sich für unzureichend unterrichtet hält oder wenn ein zwischen den Parteien oder den in Art. 23 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union bezeichneten Beteiligten nicht erörtertes Vorbringen entscheidungserheblich ist (Urteil vom 29. April 2015, Nordzucker, C-148/14, EU:C:2015:287, Rn. 24). - EuGH, 14.11.2017 - C-122/16
British Airways/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer …
Auszug aus EuGH, 28.02.2018 - C-418/16
Rn. 104 Da die Beschwerdekammer demgegenüber davon ausgegangen ist, dass der Nachweis der ernsthaften Benutzung der älteren nationalen Marke durch ihre Inhaberin für die übrigen Dienstleistungen, die Gegenstand der Anträge auf Nichtigerklärung waren, d. h. die Dienstleistungen der Klasse 35 des Abkommens von Nizza mit Ausnahme der Werbedienstleistungen im Zusammenhang mit Fahrzeugen sowie die Dienstleistungen der Klasse 42 des Abkommens, nicht erbracht wurde, sind die Entscheidungen der Nichtigkeitsabteilung - da sie insoweit vor dem Gericht nicht mit einer Klage angegriffen wurden - so zu verstehen, dass mit ihnen die Anträge auf Nichtigerklärung für diese Dienstleistungen endgültig zurückgewiesen wurden (vgl. entsprechend Urteil vom 14. November 2017, British Airways/Kommission, C-122/16 P, EU:C:2017:861, Rn. 82 bis 85 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 20.09.2016 - C-105/15
EZB/ Malli - Rechtsmittel - Stabilitätshilfeprogramm Republik Zypern - Erklärung …
Auszug aus EuGH, 28.02.2018 - C-418/16
Insoweit ist nach Art. 169 Abs. 2 der Verfahrensordnung erforderlich, dass die geltend gemachten Rechtsgründe und -argumente die beanstandeten Punkte der Begründung der Entscheidung des Gerichts genau bezeichnen (Urteil vom 20. September 2016, Mallis u. a./Kommission und EZB, C-105/15 P bis C-109/15 P, EU:C:2016:702, Rn. 33 und 34). - EuGH, 10.07.2001 - C-497/99
Irish Sugar / Kommission - "Rechtsmittel - Artikel 86 EG-Vertrag (jetzt Artikel …
Auszug aus EuGH, 28.02.2018 - C-418/16
Rn. 100 Soweit die Rechtsmittelführerin im Übrigen rügt, das Gericht habe verkannt, dass die Beschwerdekammer die Entscheidungen der Nichtigkeitsabteilung rechtsfehlerhaft insgesamt aufgehoben habe, ist darauf zu verweisen, dass der verfügende Teil einer Entscheidung - wie auch das Gericht in Rn. 83 des angefochtenen Urteils ausgeführt hat - im Licht ihrer Begründung zu verstehen ist (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 10. Juli 2001, 1rish Sugar/Kommission, C-497/99 P, EU:C:2001:393, Rn. 15, …und Urteil vom 22. Oktober 2013, Kommission/Deutschland, C-95/12, EU:C:2013:676, Rn. 40). - EuGH, 05.04.2017 - C-598/14
Der Gerichtshof bestätigt, dass die Gesellschaft Forge de Laguiole der Eintragung …
- EuGH, 21.07.2016 - C-597/14
EUIPO / Grau Ferrer - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - …
- EuGH, 17.03.2016 - C-252/15
Naazneen Investments / HABM
- EuGH, 22.09.2016 - C-442/15
Pensa Pharma / EUIPO
- EuGH, 03.10.2013 - C-122/12
Rintisch / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - …
- EuGH, 16.06.2016 - C-611/15
L'Oréal / EUIPO
- EuGH, 04.09.2014 - C-162/13
Der Gerichtshof klärt den Schutzumfang für Opfer von durch Fahrzeuge verursachten …
- EuGH, 03.02.2021 - C-555/19
Das Verbot, im Rahmen bundesweit ausgestrahlter deutscher Fernsehprogramme …
Rn. 25 Dass eine Partei nicht mit den Schlussanträgen des Generalanwalts einverstanden ist, kann folglich unabhängig von den darin untersuchten Fragen für sich genommen kein Grund sein, der die Wiedereröffnung des mündlichen Verfahrens rechtfertigt (Urteil vom 28. Februar 2018, mobile.de/EUIPO, C-418/16 P, EU:C:2018:128, Rn. 30). - EuGH, 25.07.2018 - C-84/17
Das EUIPO muss erneut prüfen, ob die dreidimensionale Form des Produkts "Kit Kat …
Rn. 32 Dass eine Partei nicht mit den Schlussanträgen des Generalanwalts einverstanden ist, kann folglich unabhängig von den darin untersuchten Fragen für sich genommen kein Grund sein, der die Wiedereröffnung des mündlichen Verfahrens rechtfertigt (Urteil vom 28. Februar 2018, mobile.de/EUIPO, C-418/16 P, EU:C:2018:128, Rn. 30). - EuG, 02.07.2025 - T-1103/23
Unionsmarken: Das Gericht hebt die Entscheidungen auf, mit denen die Wortmarke …
Rn. 67 Mit der Klarstellung, dass das EUIPO in einem solchen Fall die fraglichen Tatsachen und Beweismittel nicht zu berücksichtigen "braucht", räumt Art. 76 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009 dem EUIPO ein weites Ermessen ein, um unter entsprechender Begründung seiner Entscheidung darüber zu befinden, ob diese Tatsachen und Beweismittel zu berücksichtigen sind oder nicht (…Urteile vom 13. März 2007, HABM/Kaul, C-29/05 P, EU:C:2007:162, Rn. 43, und vom 28. Februar 2018, mobile.de/EUIPO, C-418/16 P, EU:C:2018:128, Rn. 49).Rn. 68 In Bezug auf die Ausübung dieses Ermessens ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung eine solche Berücksichtigung insbesondere dann gerechtfertigt sein kann, wenn das EUIPO zu der Auffassung gelangt, dass zum einen die verspätet vorgebrachten Gesichtspunkte auf den ersten Blick von wirklicher Relevanz sein können und dass zum anderen das Verfahrensstadium, in dem das verspätete Vorbringen erfolgt, und die Umstände, die es begleiten, einer solchen Berücksichtigung nicht entgegenstehen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. März 2007, HABM/Kaul, C-29/05 P, EU:C:2007:162, Rn. 44, vom 28. Februar 2018, mobile.de/EUIPO, C-418/16 P, EU:C:2018:128, Rn. 63, …und vom 4. Oktober 2018, Blackmore/EUIPO - Paice [DEEP PURPLE], T-344/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:648, Rn. 54).
- EuGH, 16.12.2020 - C-597/18
Der Gerichtshof bestätigt die Urteile des Gerichts, soweit es die …
Rn. 60 Dass eine Partei nicht mit den Schlussanträgen des Generalanwalts einverstanden ist, kann folglich unabhängig von den darin untersuchten Fragen für sich genommen kein Grund sein, der die Wiedereröffnung des mündlichen Verfahrens rechtfertigt (Urteil vom 28. Februar 2018, mobile.de/EUIPO, C-418/16 P, EU:C:2018:128, Rn. 30). - EuG, 16.09.2026 - T-509/25
Société des produits Nestlé/ EUIPO - European Food (FITNESS)
Rn. 36 Ainsi, la prise en compte par l'EUIPO de faits et de preuves tardivement produits, lorsqu'il est appelé à statuer dans le cadre d'une procédure de nullité, est, en particulier, susceptible de se justifier lorsque celui-ci considère que, d'une part, les éléments tardivement produits sont de prime abord susceptibles de revêtir une réelle pertinence en ce qui concerne le sort de la demande en nullité formée devant lui et, d'autre part, le stade de la procédure auquel intervient cette production tardive et les circonstances qui l'entourent ne s'opposent pas à cette prise en compte (voir arrêt du 28 février 2018, mobile.de/EUIPO, C-418/16 P, EU:C:2018:128, point 63 et jurisprudence citée). - EuGH, 28.06.2018 - C-564/16
EUIPO/ Puma - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 8 …
Diese Bestimmungen belegen ihrerseits, dass das Tatsachenmaterial in den verschiedenen Stadien des vor dem EUIPO geführten Verfahrens angereichert werden kann (…Urteile vom 13. März 2007, HABM/Kaul, C-29/05 P, EU:C:2007:162, Rn. 58, und vom 28. Februar 2018, mobile.de/EUIPO, C-418/16 P, EU:C:2018:128, Rn. 57). - EuG, 04.09.2024 - T-51/23
OSR Enterprises/ EUIPO - Möckel und Gramann (evolver) - Unionsmarke - …
Rn. 16 Nach ständiger Rechtsprechung folgt aus dem Wortlaut dieser Bestimmung, dass die Beteiligten im Regelfall und vorbehaltlich einer gegenteiligen Vorschrift Tatsachen und Beweismittel auch dann noch vorbringen können, wenn die dafür nach den Bestimmungen der Verordnung 2017/1001 geltenden Fristen abgelaufen sind, und dass es dem EUIPO keineswegs untersagt ist, solche verspätet vorgebrachten Tatsachen und Beweismittel zu berücksichtigen (…vgl. Urteil vom 26. September 2013, Centrotherm Systemtechnik/HABM und centrotherm Clean Solutions, C-610/11 P, EU:C:2013:593, Rn. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. auch Urteil vom 28. Februar 2018, mobile.de/EUIPO, C-418/16 P, EU:C:2018:128, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 17 Mit der Klarstellung, dass das EUIPO solche Beweismittel nicht zu berücksichtigen "braucht", räumt Art. 95 Abs. 2 der Verordnung 2017/1001 dem EUIPO nämlich ein weites Ermessen ein, um unter entsprechender Begründung seiner Entscheidung darüber zu befinden, ob die Beweismittel zu berücksichtigen sind oder nicht (…vgl. Urteil vom 26. September 2013, Centrotherm Systemtechnik/HABM und centrotherm Clean Solutions, C-610/11 P, EU:C:2013:593, Rn. 78 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. auch Urteil vom 28. Februar 2018, mobile.de/EUIPO, C-418/16 P, EU:C:2018:128, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
So hat das EUIPO insbesondere die Beteiligten so oft wie erforderlich aufzufordern, eine Stellungnahme zu seinen Bescheiden oder zu den Schriftsätzen der anderen Beteiligten einzureichen (…Urteile vom 26. September 2013, Centrotherm Systemtechnik/HABM und centrotherm Clean Solutions, C-610/11 P, EU:C:2013:593, Rn. 87, und vom 28. Februar 2018, mobile.de/EUIPO, C-418/16 P, EU:C:2018:128, Rn. 54).
- EuGH, 14.09.2023 - C-466/21
Land Rheinland-Pfalz/ Deutsche Lufthansa - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
Folglich erfüllt diese Vollmacht die Voraussetzungen von Art. 44 Abs. 1 Buchst. b der Verfahrensordnung des Gerichtshofs (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 28. Februar 2018, mobile.de/EUIPO, C-418/16 P, EU:C:2018:128, Rn. 34 und 39). - EuGH, 25.07.2018 - C-139/17
QuaMa Quality Management/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) …
Die Würdigung dieser Tatsachen und der Beweismittel ist somit vorbehaltlich ihrer Verfälschung keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle durch den Gerichtshof im Rechtsmittelverfahren unterliegt (…vgl. u. a. Urteile vom 26. Juli 2017, Meica/EUIPO, C-182/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:600, Rn. 33, und vom 28. Februar 2018, mobile.de/EUIPO, C-418/16 P, EU:C:2018:128, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).Eine solche Verfälschung muss sich aus den Akten offensichtlich ergeben, ohne dass eine neue Tatsachen- und Beweiswürdigung vorgenommen werden muss (…vgl. u. a. Urteile vom 17. März 2016, Naazneen Investments/HABM, C-252/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:178, Rn. 69…, vom 20. September 2017, The Tea Board/EUIPO, C-673/15 P bis C-676/15 P, EU:C:2017:702, Rn. 41, und vom 28. Februar 2018, mobile.de/EUIPO, C-418/16 P, EU:C:2018:128, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-621/16
Kommission/ Italien - Rechtsmittel - Sprachenregelung der Organe der Europäischen …
Somit ist die Würdigung der Tatsachen und Beweise, vorbehaltlich ihrer Verfälschung, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterliegt; vgl. z. B. Urteile vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission (…C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, EU:C:2005:408, Rn. 177), und vom 28. Februar 2018, mobile.de/EUIPO (C-418/16 P, EU:C:2018:128, Rn. 65). - EuGH, 28.04.2022 - C-79/20
Yieh United Steel/ Kommission - Rechtsmittel - Dumping - Durchführungsverordnung …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2019 - C-281/18
Repower/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Widerruf …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.2018 - C-670/17
Griechenland/ Kommission - Rechtsmittel - EAGFL, Abteilung Ausrichtung - …
- EuG, 10.06.2020 - T-100/19
L. Oliva Torras/ EUIPO - Mecánica del Frío (Attelages pour véhicules) - …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2020 - C-12/19
Troszczynski/ Parlament - Rechtsmittel - Institutionelles Recht - Mitglied des …
- EuG, 11.06.2025 - T-593/23
Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Unionswortmarke ES8 - Ältere …
- EuG, 11.06.2025 - T-598/23
Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Unionswortmarke ES6 - Ältere …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2017 - C-418/16 P |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Mobile.de/ EUIPO
Rechtsmittel - Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Entscheidungen der Beschwerdekammern, mit denen Entscheidungen der Nichtigkeitsabteilung aufgehoben und die Sachen nach Art. 64 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 zur weiteren Entscheidung zurückverwiesen werden - ...
- Europäischer Gerichtshof
Mobile.de/ EUIPO
Rechtsmittel - Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Entscheidungen der Beschwerdekammern, mit denen Entscheidungen der Nichtigkeitsabteilung aufgehoben und die Sachen nach Art. 64 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 zur weiteren Entscheidung zurückverwiesen werden - ...
- rechtsportal.de
Rechtsmittel - Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Entscheidungen der Beschwerdekammern, mit denen Entscheidungen der Nichtigkeitsabteilung aufgehoben und die Sachen nach Art. 64 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 zur weiteren Entscheidung zurückverwiesen werden - ...
Verfahrensgang
- EuG, 12.05.2016 - T-322/14
- Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2017 - C-418/16 P
- EuGH, 28.02.2018 - C-418/16
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (9)
- EuGH, 21.07.2016 - C-597/14
EUIPO / Grau Ferrer - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2017 - C-418/16
{FN:26} Urteil vom 21. Juli 2016, EUIPO/Grau Ferrer (C-597/14 P, EU:C:2016:579, Rn. 26).{FN:28} Die Bandbreite der Verfahren umfasst Widerspruchs-, Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren, vgl. Urteil vom 21. Juli 2016, EUIPO/Grau Ferrer (C-597/14 P, EU:C:2016:579, Rn. 27).
- EuGH, 18.07.2013 - C-621/11
New Yorker SHK Jeans / HABM - Rechtsmittel - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2017 - C-418/16
Vgl. aus jüngerer Zeit Urteil vom 18. Juli 2013, New Yorker SHK Jeans/HABM (C-621/11 P, EU:C:2013:484, Rn. 28 und 30).{FN:23} Urteil vom 18. Juli 2013, New Yorker SHK Jeans/HABM (C-621/11 P, EU:C:2013:484, Rn. 24).
- EuGH, 05.04.2017 - C-598/14
Der Gerichtshof bestätigt, dass die Gesellschaft Forge de Laguiole der Eintragung …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2017 - C-418/16
{FN:29} Urteil vom 5. April 2017, EUIPO/Szajner (C-598/14 P, EU:C:2017:265, Rn. 39).
- EuGH, 04.05.2017 - C-71/16
Zumex Group/ Comercializadora Eloro - Rechtsmittel - Unionsmarke - Anmeldung …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2017 - C-418/16
{FN:27} Vgl. jüngst Urteil vom 4. Mai 2017, Comercializadora Eloro/EUIPO (C-71/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:345, Rn. 55 bis 59 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 20.01.2011 - C-90/09
General Química u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2017 - C-418/16
{FN:21} Urteil vom 20. Januar 2011, General Química u. a./Kommission (C-90/09 P, EU:C:2011:21, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 13.03.2007 - C-29/05
HABM / Kaul - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2017 - C-418/16
{FN:5} Urteil vom 13. März 2007, HABM/Kaul (C-29/05 P, EU:C:2007:162, Rn. 42). - EuGH, 10.07.2001 - C-497/99
Irish Sugar / Kommission - "Rechtsmittel - Artikel 86 EG-Vertrag (jetzt Artikel …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2017 - C-418/16
{FN:22} Beschluss vom 10. Juli 2001, 1rish Sugar/Kommission (C-497/99 P, EU:C:2001:393, Rn. 15). - Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2016 - C-597/14
EUIPO / Grau Ferrer - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Widerspruch des …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2017 - C-418/16
Generalanwalt Szpunar gibt in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache HABM/Grau Ferrer (C-597/14 P, EU:C:2016:2, Nrn. 39 bis 53) hilfreiche Erläuterungen zur Entwicklung dieser Rechtsprechung. - EuG, 12.05.2016 - T-322/14
mobile.international / EUIPO - Rezon (mobile.de) - Unionsmarke - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2017 - C-418/16
{FN:2} Verbundene Rechtssachen T-322/14 und T-325/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:297 (im Folgenden: angefochtenes Urteil).
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