Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1995

Rechtsprechung
   EuGH, 12.12.1995 - C-469/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2081
EuGH, 12.12.1995 - C-469/93 (https://dejure.org/1995,2081)
EuGH, Entscheidung vom 12.12.1995 - C-469/93 (https://dejure.org/1995,2081)
EuGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1995 - C-469/93 (https://dejure.org/1995,2081)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,2081) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 95 Abs. 2; ; EWG-Vertrag Art. 177; ; GATT; ; Viertes AKP-EWG-Abkommen von Lomé vom 15. Dezember 1989 Art. 53; ; Viertes AKP-EWG-Abkommen von Lomé vom 15. Dezember ... 1989 Art. 169 Abs. 1; ; Viertes AKP-EWG-Abkommen von Lomé vom 15. Dezember 1989 Art. 177 Abs. 2

  • EU-Kommission PDF

    Amministrazione delle finanze dello Stato gegen Chiquita Italia SpA.

    Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen
    1. Völkerrechtliche Verträge; GATT; Keine Möglichkeit für den einzelnen, sich auf die Vorschriften dieses Abkommens zu berufen, um sich der Anwendung entgegenstehender nationaler Bestimmungen zu widersetzen

  • EU-Kommission

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Chiquita Italia

  • Wolters Kluwer

    Self-executing-Charakter völkerrechtlicher Verträge; Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen enthält keine Bestimmungen über dem einzelnen verliehene Rechte; Das Vierte AKP-EWG-Abkommen kann Bestimmungen über Rechte des einzelnen enthalten; Erhöhungen einer inländischen ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Bestimmungen des GATT und der Lomé-Abkommen: Unmittelbare Wirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Völkerrechtliche Verträge - GATT - Keine Möglichkeit für den einzelnen, sich auf die Vorschriften dieses Abkommens zu berufen, um sich der Anwendung entgegenstehender nationaler Bestimmungen zu widersetzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Unmittelbare Wirking von Bestimmungen des GATT und der Lomé-Abkommen - Inländische Abgaben.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1996, 166
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 12.12.1972 - 21/72

    International Fruit Company u.a. / Produktschap voor Groenten en Fruit

    Auszug aus EuGH, 12.12.1995 - C-469/93
    25 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes sind zur Beantwortung der Frage, ob die Bestimmungen eines zwischen der Gemeinschaft und Drittländern geschlossenen Abkommens unmittelbare Wirkung haben, stets Sinn, Aufbau und Wortlaut dieses Abkommens zu prüfen (vgl. insbesondere Urteil vom 12. Dezember 1972 in den verbundenen Rechtssachen 21/72, 22/72, 23/72 und 24/72, International Fruit Company, Slg. 1972, 1219).

    28 Der Gerichtshof hat weiter festgestellt (Randnr. 108), daß eine Vertragspartei für den Fall, daß bestimmte Erzeuger infolge einer aufgrund des GATT bestehenden Verpflichtung oder infolge eines Zugeständnisses hinsichtlich einer Präferenz einen ernsthaften Schaden erleiden oder zu erleiden drohen, nach Artikel XIX die Möglichkeit hat, die Verpflichtung einseitig aufzuheben und das Zugeständnis zurückzunehmen oder abzuändern, und zwar entweder nach Konsultation sämtlicher Vertragsparteien, wenn die beteiligten Vertragsparteien nicht zu einem Einvernehmen gelangen, oder auch ohne vorherige Konsultation, wenn Eile geboten und die Maßnahme vorläufiger Natur ist (vgl. Urteil International Fruit Company, a. a. O., Randnrn. 21, 25 und 26; Urteil vom 24. Oktober 1973 in der Rechtssache 9/73, Schlüter, Slg. 1973, 1135, Randnr. 29; Urteile vom 16. März 1983 in der Rechtssache 266/81, SIOT, Slg. 1983, 731, Randnr. 28, und in den verbundenen Rechtssachen 267/81, 268/81 und 269/81, SPI und SAMI, Slg. 1983, 801, Randnr. 23).

  • EuGH, 09.06.1992 - C-228/90

    Simba u.a. / Ministero delle finanze

    Auszug aus EuGH, 12.12.1995 - C-469/93
    11 Während des Verfahrens vor dem Tribunale Triest hat der Gerichtshof das Urteil vom 9. Juni 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-228/90 bis C-234/90, C-339/90 und C-353/90 (Simba u. a., Slg. 1992, I-3713) erlassen, das ebenfalls die Einfuhr von Bananen unmittelbar aus Drittländern nach Italien betraf.

    1) Verleihen das GATT und die zwischen den AKP-Staaten und der EWG geschlossenen Abkommen unter Berücksichtigung der Entscheidung des Gerichtshofes vom 9. Juni 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-228/90 bis C-234/90, C-339/90 und C-353/90, die auf die Geltung des auf völkerrechtlichen Abkommen beruhenden Gemeinschaftsrechts besonders verweist, dem einzelnen in den Mitgliedstaaten einklagbare Rechte, aus denen sich für den Fall ihrer Verletzung für die nationalen Gerichte die Verpflichtung ergibt, die innerstaatliche Vorschrift, die den genannten Abkommen zuwiderläuft und mit ihnen unvereinbar ist, nicht anzuwenden?.

  • EuGH, 09.06.1992 - C-339/90

    Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit einer nationalen Verbrauchsteuer mit …

    Auszug aus EuGH, 12.12.1995 - C-469/93
    11 Während des Verfahrens vor dem Tribunale Triest hat der Gerichtshof das Urteil vom 9. Juni 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-228/90 bis C-234/90, C-339/90 und C-353/90 (Simba u. a., Slg. 1992, I-3713) erlassen, das ebenfalls die Einfuhr von Bananen unmittelbar aus Drittländern nach Italien betraf.

    1) Verleihen das GATT und die zwischen den AKP-Staaten und der EWG geschlossenen Abkommen unter Berücksichtigung der Entscheidung des Gerichtshofes vom 9. Juni 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-228/90 bis C-234/90, C-339/90 und C-353/90, die auf die Geltung des auf völkerrechtlichen Abkommen beruhenden Gemeinschaftsrechts besonders verweist, dem einzelnen in den Mitgliedstaaten einklagbare Rechte, aus denen sich für den Fall ihrer Verletzung für die nationalen Gerichte die Verpflichtung ergibt, die innerstaatliche Vorschrift, die den genannten Abkommen zuwiderläuft und mit ihnen unvereinbar ist, nicht anzuwenden?.

  • EuGH, 09.06.1992 - C-353/90

    Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit einer nationalen Verbrauchsteuer mit …

    Auszug aus EuGH, 12.12.1995 - C-469/93
    11 Während des Verfahrens vor dem Tribunale Triest hat der Gerichtshof das Urteil vom 9. Juni 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-228/90 bis C-234/90, C-339/90 und C-353/90 (Simba u. a., Slg. 1992, I-3713) erlassen, das ebenfalls die Einfuhr von Bananen unmittelbar aus Drittländern nach Italien betraf.

    1) Verleihen das GATT und die zwischen den AKP-Staaten und der EWG geschlossenen Abkommen unter Berücksichtigung der Entscheidung des Gerichtshofes vom 9. Juni 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-228/90 bis C-234/90, C-339/90 und C-353/90, die auf die Geltung des auf völkerrechtlichen Abkommen beruhenden Gemeinschaftsrechts besonders verweist, dem einzelnen in den Mitgliedstaaten einklagbare Rechte, aus denen sich für den Fall ihrer Verletzung für die nationalen Gerichte die Verpflichtung ergibt, die innerstaatliche Vorschrift, die den genannten Abkommen zuwiderläuft und mit ihnen unvereinbar ist, nicht anzuwenden?.

  • EuGH, 09.06.1992 - C-234/90

    Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit einer nationalen Verbrauchsteuer mit …

    Auszug aus EuGH, 12.12.1995 - C-469/93
    11 Während des Verfahrens vor dem Tribunale Triest hat der Gerichtshof das Urteil vom 9. Juni 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-228/90 bis C-234/90, C-339/90 und C-353/90 (Simba u. a., Slg. 1992, I-3713) erlassen, das ebenfalls die Einfuhr von Bananen unmittelbar aus Drittländern nach Italien betraf.

    1) Verleihen das GATT und die zwischen den AKP-Staaten und der EWG geschlossenen Abkommen unter Berücksichtigung der Entscheidung des Gerichtshofes vom 9. Juni 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-228/90 bis C-234/90, C-339/90 und C-353/90, die auf die Geltung des auf völkerrechtlichen Abkommen beruhenden Gemeinschaftsrechts besonders verweist, dem einzelnen in den Mitgliedstaaten einklagbare Rechte, aus denen sich für den Fall ihrer Verletzung für die nationalen Gerichte die Verpflichtung ergibt, die innerstaatliche Vorschrift, die den genannten Abkommen zuwiderläuft und mit ihnen unvereinbar ist, nicht anzuwenden?.

  • EuGH, 01.07.1993 - C-312/91

    Metalsa

    Auszug aus EuGH, 12.12.1995 - C-469/93
    Nach ständiger Rechtsprechung hängt die Übertragung der Auslegung einer Bestimmung des EG-Vertrags auf eine vergleichbar, ähnlich oder übereinstimmend gefasste Bestimmung eines Abkommens zwischen der Gemeinschaft und einem Drittland insbesondere davon ab, welchen Zweck diese Bestimmungen in dem ihnen je eigenen Rahmen verfolgen; insoweit kommt dem Vergleich von Zweck und Kontext des Abkommens mit denjenigen des EG-Vertrags erhebliche Bedeutung zu (vgl. insbesondere Urteil vom 1. Juli 1993 in der Rechtssache C-312/91, Metalsa, Slg. 1993, I-3751, Randnr. 11).
  • EuGH, 05.10.1994 - C-280/93

    Deutschland / Rat

    Auszug aus EuGH, 12.12.1995 - C-469/93
    26 Der Gerichtshof hat wiederholt, zuletzt im Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-280/93 (Deutschland/Rat, Slg. 1994, I-4973, Randnr. 106), ausgeführt, daß das GATT, dem nach seiner Präambel das Prinzip von Verhandlungen "auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und zum gemeinsamen Nutzen" zugrunde liegt, durch die grosse Flexibilität seiner Bestimmungen gekennzeichnet ist, insbesondere derjenigen, die die Möglichkeiten einer Abweichung, die Maßnahmen, die bei aussergewöhnlichen Schwierigkeiten getroffen werden können, und die Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien betreffen.
  • EuGH, 05.02.1976 - 87/75

    Bresciani / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus EuGH, 12.12.1995 - C-469/93
    34 Der Gerichtshof hat im Urteil vom 5. Februar 1976 in der Rechtssache 87/75 (Bresciani, Slg. 1976, 129) zu dem am 29. Juli 1969 in Jaunde unterzeichneten zweiten Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den afrikanischen Staaten und Madagaskar (…ABl. 1970, L 282, S. 1), das den AKP°EWG-Abkommen vorausging, ausgeführt (Randnr. 23), daß das Ungleichgewicht zwischen den jeweiligen Verpflichtungen der Gemeinschaft und der assoziierten Staaten, das im Wesen des Abkommens selbst begründet ist, es nicht ausschließt, daß die Gemeinschaft die unmittelbare Geltung bestimmter Vorschriften des Abkommens anerkennt.
  • EuGH, 22.09.1988 - 45/87

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuGH, 12.12.1995 - C-469/93
    Der Gerichtshof habe im Urteil vom 22. September 1988 in der Rechtssache 45/87 (Kommission/Irland, Slg. 1988, 4929, Randnr. 16) ausgeführt, daß Artikel 30 EWG-Vertrag darauf abziele, alle Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu beseitigen, die die Einfuhrströme im innergemeinschaftlichen Handel behinderten, gleichviel, ob solche Maßnahmen unmittelbar den Verkehr der eingeführten Waren träfen oder mittelbar das Inverkehrbringen von Erzeugnissen aus anderen Mitgliedstaaten behinderten.
  • EuGH, 24.10.1973 - 9/73

    Schlüter / Hauptzollamt Lörrach

    Auszug aus EuGH, 12.12.1995 - C-469/93
    28 Der Gerichtshof hat weiter festgestellt (Randnr. 108), daß eine Vertragspartei für den Fall, daß bestimmte Erzeuger infolge einer aufgrund des GATT bestehenden Verpflichtung oder infolge eines Zugeständnisses hinsichtlich einer Präferenz einen ernsthaften Schaden erleiden oder zu erleiden drohen, nach Artikel XIX die Möglichkeit hat, die Verpflichtung einseitig aufzuheben und das Zugeständnis zurückzunehmen oder abzuändern, und zwar entweder nach Konsultation sämtlicher Vertragsparteien, wenn die beteiligten Vertragsparteien nicht zu einem Einvernehmen gelangen, oder auch ohne vorherige Konsultation, wenn Eile geboten und die Maßnahme vorläufiger Natur ist (…vgl. Urteil International Fruit Company, a. a. O., Randnrn. 21, 25 und 26; Urteil vom 24. Oktober 1973 in der Rechtssache 9/73, Schlüter, Slg. 1973, 1135, Randnr. 29; Urteile vom 16. März 1983 in der Rechtssache 266/81, SIOT, Slg. 1983, 731, Randnr. 28, und in den verbundenen Rechtssachen 267/81, 268/81 und 269/81, SPI und SAMI, Slg. 1983, 801, Randnr. 23).
  • EuGH, 16.03.1983 - 266/81

    SIOT / Ministero delle finanze

  • EuGH, 07.05.1987 - 193/85

    Co-Frutta / Amministrazione delle finanze dello Stato

  • EuGH, 07.05.1987 - 184/85

    Kommission / Italien

  • EuGH, 16.03.1983 - 267/81

    Amministrazione delle finanze dello Stato / SPI und SAMI

  • EuGH, 29.04.2010 - C-102/09

    Camar - Völkerrechtliche Verträge - Abkommen von Jaunde - Viertes AKP-WG-Abkommen …

    Rn. 25 Daraus folgt, dass die Gemeinschaft sowie die mit ihr assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar, wenn sie die Frage der inländischen Abgaben auf Erzeugnisse, die nicht gleichartig sind, aber im Wettbewerb miteinander stehen, hätten regeln wollen, statt einer Bestimmung, die nur Art. 90 Abs. 1 EG ähnelt, eine auch an Art. 90 Abs. 2 EG angelehnte Bestimmung angenommen hätten (vgl. entsprechend Urteil vom 12. Dezember 1995, Chiquita Italia, C-469/93, Slg. 1995, I-4533, Randnr. 43).

    Diese Zugangsgarantie für Bananen aus den AKP-Staaten gilt jedoch nur bis zu der Menge, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bestimmung eingeführt wurde (Urteil Chiquita Italia, Randnr. 59).

    Rn. 43 Die ersten drei Abkommen von Lomé enthielten sämtlich eine Stillhaltebestimmung, die in ähnlicher Weise gefasst war wie Art. 1 des dem vierten Abkommen von Lomé beigefügten Protokolls Nr. 5 betreffend Bananen (Urteil Chiquita Italia, Randnr. 62).

    Da das erste Abkommen von Lomé am 1. April 1976 in Kraft trat, bildet dieses Datum den Bezugspunkt für die Anwendung der Stillhaltebestimmung (vgl. in diesem Sinne Urteil Chiquita Italia, Randnr. 63).

    Rn. 45 Was speziell die Frage des vorlegenden Gerichts angeht, wie zu prüfen ist, ob Erhöhungen einer Abgabe wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden mit der Stillhaltebestimmung in Art. 1 des dem vierten Abkommen von Lomé beigefügten Protokolls Nr. 5 betreffend Bananen vereinbar sind, ist festzustellen, dass derartige Erhöhungen die betroffenen Bananen verteuern und damit ihren Absatz auf dem fraglichen Markt erschweren (Urteil Chiquita Italia, Randnr. 60).

    Rn. 46 Zu dem von den Beteiligten erörterten Fall, dass die Erhöhungen lediglich der Anpassung einer Abgabe wie der durch das Gesetz Nr. 986/1964 eingeführten im Verhältnis zur Inflation dienen, ist jedoch festzustellen, dass die Stillhaltebestimmung verhindern soll, dass die Bananenausfuhren im Hinblick auf den Zugang zu ihren traditionellen Märkten und auf ihre Vorteile auf diesen Märkten gegenüber dem früheren Zustand schlechter gestellt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Chiquita Italia, Randnr. 63), so dass sich diese Bestimmung auf die tatsächliche Situation auf den betreffenden Märkten bezieht.

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.11.1997 - C-53/96

    Hermès International (Kommanditgesellschaft auf Aktien) gegen FHT Marketing …

    Ausserdem ist der Gerichtshof in dem jüngeren Urteil Chiquita Italia zu einer ähnlichen Schlußfolgerung gelangt, obwohl er sich zuvor ausdrücklich gefragt hatte, ob die unmittelbare Wirkung der Bestimmungen des vierten AKP-EWG-Abkommens nicht deshalb zu verneinen sei, weil "die von den Vertragsparteien in diesem Abkommen eingegangenen Verpflichtungen von ganz unterschiedlichem Gewicht [sind]"(59).

    (44) - Vgl. u. a. Urteil vom 24. Oktober 1973 in der Rechtssache 9/73 (Schlüter, Slg. 1973, 1135, Randnrn. 28 bis 30), vom 16. März 1983 in der Rechtssache 266/81 (SIOT, Slg. 1983, 731, Randnr. 28) sowie jüngst Urteil vom 12. Dezember 1995 in der Rechtssache C-469/93 (Chiquita Italia, Slg. 1995, I-4533, Randnrn.

    Vgl. ausser den in Fußnote 17 zitierten Urteilen das Urteil Chiquita Italia (zitiert in Fußnote 44), in dem der Gerichtshof bestätigt hat, daß der Umstand, daß das AKP-EWG-Abkommen ein besonderes Verfahren für die Beilegung von Streitigkeiten vorsehe, kein Hinderungsgrund sei, einigen seiner Bestimmungen unmittelbare Wirkung zuzuerkennen (Randnr. 36).

    (59) - Urteil Chiquita Italia (zitiert in Fußnote 44, Randnrn. 32 und 34).

    (64) - Das ergibt sich übrigens bereits für das GATT 1947 mit hinreichender Klarheit aus dem Urteil Chiquita Italia (zitiert in Fußnote 44), in dem der Gerichtshof ausdrücklich darauf hingewiesen hat, daß das Vierte AKP-EWG-Abkommen und das GATT "nicht gleichartig" sind, nachdem er festgestellt hatte, daß die Bestimmungen des erstgenannten trotz des bemerkenswerten Ungleichgewichts der Verpflichtungen der Vertragsparteien unmittelbare Wirkung haben könnten.

  • EuGH, 04.05.1999 - C-262/96

    Sürül - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluß des Assoziationsrates - …

    Der Umstand, daß mit dem Abkommen im wesentlichen die wirtschaftliche Entwicklung der Türkei gefördert werden soll und deshalb ein Ungleichgewicht zwischen den jeweiligen Verpflichtungen der Gemeinschaft und des betreffenden Drittlands besteht, schließt nicht aus, daß die Gemeinschaft die unmittelbare Wirkung einiger seiner Bestimmungen anerkennt (vgl. entsprechend Urteile vom 5. Februar 1976 in der Rechtssache 87/75, Bresciani, Slg. 1976, 129, Randnr. 23, Kziber, Randnr. 21, und Urteil vom 12. Dezember 1995 in der Rechtssache C-469/93, Chiquita Italia, Slg. 1995, I-4533, Randnr. 34).
  • EuGH, 11.05.2000 - C-37/98

    Savas - "Assoziation EWG-Türkei - Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und …

    Der Umstand, daß mit dem Assoziierungsabkommen im wesentlichen die wirtschaftliche Entwicklung der Türkei gefördert werden soll und deshalb ein Ungleichgewicht zwischen den jeweiligen Verpflichtungen der Gemeinschaft und des betreffenden Drittlands besteht, schließt nicht aus, daß die Gemeinschaft die unmittelbare Wirkung einiger seiner Bestimmungen anerkennt (vgl. Urteil Sürül, Randnr. 72, und entsprechend die Urteile vom 5. Februar 1976 in der Rechtssache 87/75, Bresciani, Slg. 1976, 129, Randnr. 23, vom 31. Januar 1991 in der Rechtssache C-18/90, Kziber, Slg. 1991, I-199, Randnr. 21, und vom 12. Dezember 1995 in der Rechtssache C-469/93, Chiquita Italia, Slg. 1995, I-4533, Randnr. 34).
  • EuGH, 20.05.2010 - C-160/09

    Ioannis Katsivardas - Nikolaos Tsitsikas - Verordnung (EWG) Nr. 1591/84 - …

    Rn. 19 Das vorlegende Gericht verweist außerdem auf das Urteil vom 12. Dezember 1995, Chiquita Italia (C-469/93, Slg. 1995, I-4533), wonach das Protokoll Nr. 5 betreffend Bananen, das dem Vierten AKP-EWG-Abkommen beigefügt ist, eine Bestimmung enthält, die den Zugang für Bananen aus den AKP-Staaten zu deren herkömmlichen Märkten unter Bedingungen garantieren soll, die nicht weniger günstig sind als diejenigen, die bei Inkrafttreten am 1. April 1976 der gleichartigen Bestimmung in Nr. 1 des Protokolls Nr. 6 betreffend Bananen, das dem am 28. Februar 1975 unterzeichneten Abkommen AKP-EWG von Lomé beigefügt ist, galten (im Folgenden: Stillhalteklausel).

    Rn. 33 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes sind zur Prüfung der Frage, ob die Bestimmungen eines zwischen der Union und Drittländern geschlossenen Abkommens unmittelbare Wirkung haben, stets Sinn, Aufbau und Wortlaut dieses Abkommens zu prüfen (vgl. Urteil Chiquita Italia, Randnr. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-382/21

    Generalanwältin Capeta: Eine internationale Übereinkunft, deren unmittelbare …

    {FN:32} Vgl. Urteil vom 12. Dezember 1995, Chiquita Italia (C-469/93, EU:C:1995:435, Rn. 34 und 35).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2011 - C-366/10

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott ist die Einbeziehung des internationalen …

    {FN:56} - Vgl., statt vieler, die Urteile International Fruit Company (zitiert in Fn. 30, Randnrn. 19 bis 27, insbesondere Randnr. 21), Deutschland/Rat (zitiert in Fn. 54, Randnrn. 106 bis 109), vom 12. Dezember 1995, Chiquita Italia (C-469/93, Slg. 1995, I-4533, Randnrn.
  • VGH Bayern, 12.07.2000 - 10 B 99.1889

    D (A), Türken, Unbefristete Aufenthaltserlaubnis, Straftäter, Drogendelikte, …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1998 - C-262/96

    Sema Sürül gegen Bundesanstalt für Arbeit. - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - …

    Vgl. auch Urteil vom 12. Dezember 1995 in der Rechtssache C-469/93 (Chiquita Italia, Slg. 1995, I-4533), in dem der Gerichtshof entschieden hat, daß die Besonderheiten des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) - das durch die grosse Flexibilität seiner Bestimmungen gekennzeichnet ist, insbesondere derjenigen, die die Möglichkeiten einer Abweichung, die Maßnahmen, die bei aussergewöhnlichen Schwierigkeiten getroffen werden können, und die Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien betreffen - eine unmittelbare Wirkung seiner Bestimmungen ausschließen; der Gerichtshof hat hingegen anerkannt, daß das Vierte AKP-EWG-Abkommen, obwohl es (nicht anders als die früheren Abkommen und die Assoziierungsabkommen zwischen der EWG und den afrikanischen Staaten und Madagaskar) ein erhebliches Ungleichgewicht zwischen den von den Vertragsparteien eingegangenen Verpflichtungen aufweist - das sich durch die Konzeption und besondere Eigenart des betreffenden Abkommens selbst erklärt - Bestimmungen enthalten kann, die dem einzelnen Rechte verleihen, die er vor den nationalen Gerichten geltend machen kann, um sich gegen die Anwendung damit unvereinbarer nationaler Vorschriften zu wenden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.02.1999 - C-149/96

    Portugiesische Republik gegen Rat der Europäischen Union. - Gemeinsame …

    (19) - Urteile vom 16. März 1983 in der Rechtssache 266/81 (SIOT, Slg. 1983, 731, Randnr. 12) und in den verbundenen Rechtssachen 267/81 bis 269/71 (SPI und SAMI, Slg. 1983, 801, Randnrn. 23 und 24) sowie vom 12. Dezember 1995 in der Rechtssache C-469/93 (Chiquita Italia, Slg. 1995, I-4533, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1998 - C-262/96

    Sürül

  • EuGH, 27.11.1997 - C-369/95

    Somalfruit und Camar

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1996 - C-183/95

    Affish BV gegen Rijksdienst voor de keuring van Vee en Vlees. - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.02.1999 - C-149/96

    Portugal / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2002 - C-214/00

    Kommission / Spanien

  • EuG, 22.12.2005 - T-146/04

    Gorostiaga Atxalandabaso / Parlament - Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung …

  • FG Hessen, 10.12.2002 - 4 K 3994/00

    Dotationskapital; Refinanzierungskosten; Inländische Betriebstätte; …

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.06.1997 - C-364/95

    T. Port GmbH & Co. gegen Hauptzollamt Hamburg-Jonas.

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2000 - C-235/99

    Kondova

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2000 - C-63/99

    Gloszczuk

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1995 - C-469/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,22075
Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1995 - C-469/93 (https://dejure.org/1995,22075)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.02.1995 - C-469/93 (https://dejure.org/1995,22075)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. Februar 1995 - C-469/93 (https://dejure.org/1995,22075)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,22075) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Amministrazione delle finanze dello Stato gegen Chiquita Italia SpA.

    Unmittelbare Wirking von Bestimmungen des GATT und der Lomé-Abkommen - Inländische Abgaben

  • EU-Kommission

    Amministrazione delle finanze dello Stato gegen Chiquita Italia SpA.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (25)

  • EuGH, 07.05.1987 - 193/85

    Co-Frutta / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1995 - C-469/93
    ( 3 ) Urteil vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 193/85 (Co-Frutta, Slg. 1987, 2085).

    ( 4 ) Urteil Co-Frutta, a. a. O. (Fußnote 3), Randnrn.

    ( 5 ) Urteil Kommission/Italien, a. a. O. (Fußnote 2), Randnr. 13; Urteil Co-Frutta, a. a. O. (Fußnote 3), Randnr. 22.

  • EuGH, 07.05.1987 - 184/85

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1995 - C-469/93
    ( 2 ) Urteil vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 184/85 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 2013).

    ( 5 ) Urteil Kommission/Italien, a. a. O. (Fußnote 2), Randnr. 13; Urteil Co-Frutta, a. a. O. (Fußnote 3), Randnr. 22.

  • EuGH, 09.06.1992 - C-339/90

    Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit einer nationalen Verbrauchsteuer mit …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1995 - C-469/93
    Verleihen das GATT und die zwischen den AKP-Staaten und der EWG geschlossenen Abkommen unter Berücksichtigung der Entscheidung des Gerichtshofes vom 9. Juni 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-228/90 bis C-234/90, C-339/90 und C-353/90, die auf die Geltung des auf völkerrechtlichen Abkommen beruhenden Gemeinschaftsrechts besonders verweist, dem einzelnen Rechte, die im Fall ihrer Verletzung in den Mitgliedstaaten einklagbar sind und aus denen sich für die nationalen Gerichte die Verpflichtung ergibt, die innerstaatliche Vorschrift, die den genannten Abkommen zuwiderläuft und mit ihnen unvereinbar ist, nicht anzuwenden?.

    ( 8 ) Urteil vom 9. Juni 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-228/90, C-229/90, C-230/90, C-231/90, C-232/90, C-233/90, C-234/90, C-339/90 und C-353/90 (Simba SpA, Slg. 1992, I-3713).

  • EuGH, 09.06.1992 - C-353/90

    Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit einer nationalen Verbrauchsteuer mit …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1995 - C-469/93
    Verleihen das GATT und die zwischen den AKP-Staaten und der EWG geschlossenen Abkommen unter Berücksichtigung der Entscheidung des Gerichtshofes vom 9. Juni 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-228/90 bis C-234/90, C-339/90 und C-353/90, die auf die Geltung des auf völkerrechtlichen Abkommen beruhenden Gemeinschaftsrechts besonders verweist, dem einzelnen Rechte, die im Fall ihrer Verletzung in den Mitgliedstaaten einklagbar sind und aus denen sich für die nationalen Gerichte die Verpflichtung ergibt, die innerstaatliche Vorschrift, die den genannten Abkommen zuwiderläuft und mit ihnen unvereinbar ist, nicht anzuwenden?.

    ( 8 ) Urteil vom 9. Juni 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-228/90, C-229/90, C-230/90, C-231/90, C-232/90, C-233/90, C-234/90, C-339/90 und C-353/90 (Simba SpA, Slg. 1992, I-3713).

  • EuGH, 09.06.1992 - C-234/90

    Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit einer nationalen Verbrauchsteuer mit …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1995 - C-469/93
    Verleihen das GATT und die zwischen den AKP-Staaten und der EWG geschlossenen Abkommen unter Berücksichtigung der Entscheidung des Gerichtshofes vom 9. Juni 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-228/90 bis C-234/90, C-339/90 und C-353/90, die auf die Geltung des auf völkerrechtlichen Abkommen beruhenden Gemeinschaftsrechts besonders verweist, dem einzelnen Rechte, die im Fall ihrer Verletzung in den Mitgliedstaaten einklagbar sind und aus denen sich für die nationalen Gerichte die Verpflichtung ergibt, die innerstaatliche Vorschrift, die den genannten Abkommen zuwiderläuft und mit ihnen unvereinbar ist, nicht anzuwenden?.

    ( 8 ) Urteil vom 9. Juni 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-228/90, C-229/90, C-230/90, C-231/90, C-232/90, C-233/90, C-234/90, C-339/90 und C-353/90 (Simba SpA, Slg. 1992, I-3713).

  • EuGH, 05.02.1963 - 26/62

    Van Gend & Loos - Direkte Anwendbarkeit von Primärrecht

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1995 - C-469/93
    ( 61 ) Urteil vom 5. Februar 1963 in der Rechtssache 26/62 (Slg. 1963, 1).
  • EuGH, 19.11.1991 - C-6/90

    Francovich und Bonifaci / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1995 - C-469/93
    ( 30 ) Urteil vom 19. November 1991 in den verbundenen Rechtssachen C-6/90 und C-9/90 (Slg. 1991, I-5357).
  • EuGH, 30.09.1987 - 12/86

    Demirel / Stadt Schwäbisch Gmünd

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1995 - C-469/93
    ( 14 ) Urteil vom 31. Januar 1991 in der Rechtssache C-18/90 (Kziber, Slg. 1991, I-199, Randnr. 15); vgl. auch Urteil vom 30. September 1987 in der Rechtssache 12/86 (Demirel, Slg. 1987, 3719, Randnr. 14).
  • EuGH, 26.10.1982 - 104/81

    Hauptzollamt Mainz / Kupferberg & Cie.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1995 - C-469/93
    ( 28 ) Urteil vom 29. April 1982 in der Rechtsache 17/81 (Pabst & Richarz, Slg. 1982, 1331); Urteil vom 26. Oktober 1982 in der Rechtssache 104/81 (Kupferberg, Slg. 1982, 3641); Urteil vom 15. Januar 1985 in der Rechtssache 253/83 (Kupferberg, Slg. 1985, 157).
  • EuGH, 12.12.1972 - 21/72

    International Fruit Company u.a. / Produktschap voor Groenten en Fruit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1995 - C-469/93
    ( 16 ) Urteil in den verbundenen Rechtssachen 21/72 bis 24/72 (Slg. 1972, 1219), Randnr. 14/18.
  • EuGH, 05.02.1976 - 87/75

    Bresciani / Amministrazione delle finanze dello Stato

  • EuGH, 31.01.1991 - C-18/90

    Office national de l'emploi / Kziber

  • EuGH, 24.10.1973 - 9/73

    Schlüter / Hauptzollamt Lörrach

  • EuGH, 01.07.1993 - C-312/91

    Metalsa

  • EuGH, 16.03.1983 - 266/81

    SIOT / Ministero delle finanze

  • EuGH, 29.04.1982 - 17/81

    Pabst & Richarz KG / Hauptzollamt Oldenburg

  • EuGH, 16.03.1983 - 267/81

    Amministrazione delle finanze dello Stato / SPI und SAMI

  • EuGH, 24.11.1977 - 65/77

    Razanatsimba

  • EuGH, 15.01.1985 - 253/83

    Kupferberg / Hauptzollamt Mainz

  • EuGH, 16.03.1983 - 290/81

    Singer und Geigy / Amministrazione delle finanze dello Stato

  • EuGH, 22.09.1988 - 45/87

    Kommission / Irland

  • EuGH, 10.10.1978 - 148/77

    Hansen / Hauptzollamt Flensburg

  • EuGH, 09.06.1992 - C-228/90

    Simba u.a. / Ministero delle finanze

  • EuGH, 04.04.1968 - 27/67

    Fink-Frucht GmbH / Hauptzollamt München-Landsbergerstrasse

  • EuGH, 09.06.1992 - C-233/90

    Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit einer nationalen Verbrauchsteuer mit …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht Generalanwalt beim EuGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht