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Rechtsprechung
   EuGH, 28.01.2010 - C-473/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,796
EuGH, 28.01.2010 - C-473/08 (https://dejure.org/2010,796)
EuGH, Entscheidung vom 28.01.2010 - C-473/08 (https://dejure.org/2010,796)
EuGH, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - C-473/08 (https://dejure.org/2010,796)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j - Befreiung - Von Privatlehrern erteilter Schul- und Hochschulunterricht - Leistungen, die von einer unabhängigen Lehrkraft im Rahmen von durch eine dritte Einrichtung organisierten Lehrgängen zur ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Eulitz

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j - Befreiung - Von Privatlehrern erteilter Schul- und Hochschulunterricht - Leistungen, die von einer unabhängigen Lehrkraft im Rahmen von durch eine dritte Einrichtung organisierten Lehrgängen zur ...

  • EU-Kommission PDF

    Eulitz

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j - Befreiung - Von Privatlehrern erteilter Schul- und Hochschulunterricht - Leistungen, die von einer unabhängigen Lehrkraft im Rahmen von durch eine dritte Einrichtung organisierten Lehrgängen zur ...

  • EU-Kommission

    Eulitz

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j - Befreiung - Von Privatlehrern erteilter Schul- und Hochschulunterricht - Leistungen, die von einer unabhängigen Lehrkraft im Rahmen von durch eine dritte Einrichtung organisierten Lehrgängen zur ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Lehrleistungen eines Diplom-Ingenieur an einem als privatrechtlicher Verein verfassten Bildungsinstitut für Teilnehmer von Fortbildungslehrgängen als Inhaber eines Universitäts- oder Fachhochschulabschlusses als Architekt bzw. Ingenieur oder einer gleichwertige Bildung ...

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. j; UStG § 4 Nr. 21; UStG § 4 Nr. 22
    Fortbildungsveranstaltungen durch "Privatlehrer" können steuerfrei sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lehrleistungen eines Diplom-Ingenieur an einem als privatrechtlicher Verein verfassten Bildungsinstitut für Teilnehmer von Fortbildungslehrgängen als Inhaber eines Universitäts- oder Fachhochschulabschlusses als Architekt bzw. Ingenieur oder einer gleichwertige Bildung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Eulitz

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j - Befreiung - Von Privatlehrern erteilter Schul- und Hochschulunterricht - Leistungen, die von einer unabhängigen Lehrkraft im Rahmen von durch eine dritte Einrichtung organisierten Lehrgängen zur ...

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Von Privatlehrern erteilter Schul- undHochschulunterricht

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Sächsischen Finanzgerichts (Deutschland) eingereicht am 5. November 2008 - Ingenieurbüro Eulitz GbR Thomas und Marion Eulitz gegen Finanzamt Dresden I

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Sächsisches Finanzgericht (Deutschland) - Auslegung von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2010, 317
 
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Wird zitiert von ... (91)Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 14.06.2007 - C-445/05

    Haderer - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. 13 Teil A Abs. 1 …

    Auszug aus EuGH, 28.01.2010 - C-473/08
    Rn. 26 Nach ständiger Rechtsprechung sollen zudem mit den in Art. 13 Teil A der Sechsten Richtlinie aufgeführten Steuerbefreiungen nicht alle dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten, sondern nur diejenigen von der Mehrwertsteuer befreit werden, die in der Vorschrift einzeln aufgeführt und sehr genau beschrieben sind (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 11. Juli 1985, Kommission/Deutschland, 107/84, Slg. 1985, 2655, Randnr. 17, vom 20. November 2003, D'Ambrumenil und Dispute Resolution Services, C-307/01, Slg. 2003, I-13989, Randnr. 54, vom 14. Juni 2007, Haderer, C-445/05, Slg. 2007, I-4841, Randnr. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Canterbury Hockey Club und Canterbury Ladies Hockey Club, Randnr. 18).

    Daher entspricht es nicht dem Sinn dieser Regel einer engen Auslegung, wenn die zur Umschreibung der in Art. 13 genannten Befreiungen verwendeten Begriffe so ausgelegt werden, dass sie den Befreiungen ihre Wirkung nehmen (vgl. Urteile Horizon College, Randnr. 16, Haderer, Randnr. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 19. November 2009, Don Bosco Onroerend Goed, C-461/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Derartige Unterschiede wären mit den in Randnr. 25 des vorliegenden Urteils genannten Anforderungen der Rechtsprechung unvereinbar (vgl. Urteil Haderer, Randnr. 24).

    Rn. 41 Wie sich aus dem Wortlaut von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j der Sechsten Richtlinie ergibt, muss es sich für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung nach dieser Bestimmung bei dem Unterricht nicht nur um Schul- oder Hochschulunterricht handeln, sondern darüber hinaus muss er "von Privatlehrern erteilt" werden (vgl. Urteil Haderer, Randnr. 28).

    16 bis 20, vom 26. Mai 2005, Kingscrest Associates und Montecello, C-498/03, Slg. 2005, I-4427, Randnr. 23, sowie Haderer, Randnr. 19).

    Rn. 50 Hierzu ist jedoch darauf hinzuweisen, dass zum einen die Frage, ob ein bestimmter Umsatz der Mehrwertsteuer unterworfen oder von ihr befreit ist, nicht davon abhängen kann, wie er nach nationalem Recht qualifiziert wird (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile Kingscrest Associates und Montecello, Randnr. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Haderer, Randnr. 25).

    Rn. 54 Die Hinweise, die der Gerichtshof im Urteil Haderer gegeben hat, weisen im Übrigen in die gleiche Richtung.

  • EuGH, 26.05.2005 - C-498/03

    Kingscrest Associates und Montecello - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel …

    Auszug aus EuGH, 28.01.2010 - C-473/08
    16 bis 20, vom 26. Mai 2005, Kingscrest Associates und Montecello, C-498/03, Slg. 2005, I-4427, Randnr. 23, sowie Haderer, Randnr. 19).

    Rn. 50 Hierzu ist jedoch darauf hinzuweisen, dass zum einen die Frage, ob ein bestimmter Umsatz der Mehrwertsteuer unterworfen oder von ihr befreit ist, nicht davon abhängen kann, wie er nach nationalem Recht qualifiziert wird (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile Kingscrest Associates und Montecello, Randnr. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Haderer, Randnr. 25).

    Zum anderen darf, wie aus Randnr. 22 des vorliegenden Urteils hervorgeht, eine Bestimmung wegen der Notwendigkeit einer einheitlichen Auslegung der Gemeinschaftsrichtlinien im Zweifelsfall nicht isoliert betrachtet werden, sondern muss unter Berücksichtigung ihrer Fassungen in den anderen Amtssprachen ausgelegt werden (vgl. auch Urteile Kingscrest Associates und Montecello, Randnr. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 10. September 2009, Eschig, C-199/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 54).

  • EuGH, 14.06.2007 - C-434/05

    Horizon College - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. 13 Teil A …

    Auszug aus EuGH, 28.01.2010 - C-473/08
    Rn. 25 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs sind die in Art. 13 der Sechsten Richtlinie vorgesehenen Steuerbefreiungen autonome gemeinschaftsrechtliche Begriffe, die eine von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedliche Anwendung des Mehrwertsteuersystems verhindern sollen (vgl. u. a. Urteile vom 25. Februar 1999, CPP, C-349/96, Slg. 1999, I-973, Randnr. 15, vom 14. Juni 2007, Horizon College, C-434/05, Slg. 2007, I-4793, Randnr. 15, und vom 22. Oktober 2009, Swiss Re Germany Holding, C-242/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 33).

    Daher entspricht es nicht dem Sinn dieser Regel einer engen Auslegung, wenn die zur Umschreibung der in Art. 13 genannten Befreiungen verwendeten Begriffe so ausgelegt werden, dass sie den Befreiungen ihre Wirkung nehmen (vgl. Urteile Horizon College, Randnr. 16, Haderer, Randnr. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 19. November 2009, Don Bosco Onroerend Goed, C-461/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 30 Insbesondere in Bezug auf den Begriff "Unterricht" hat der Gerichtshof im Wesentlichen entschieden, dass die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten durch den Unterrichtenden an Studierende zwar ein besonders wichtiger Bestandteil der Unterrichtstätigkeit im Sinne von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i der Sechsten Richtlinie ist, diese Tätigkeit aber aus einer Gesamtheit von Elementen besteht, zu denen neben denjenigen, die die zwischen den Unterrichtenden und den Studierenden zustande kommenden Beziehungen betreffen, gleichzeitig auch diejenigen gehören, die den organisatorischen Rahmen der Einrichtung ausmachen, in der der Unterricht erteilt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil Horizon College, Randnrn.

  • EuGH, 10.09.2009 - C-199/08

    Eschig - Rechtsschutzversicherung - Richtlinie 87/344/EWG - Art. 4 Abs. 1 - Freie …

    Auszug aus EuGH, 28.01.2010 - C-473/08
    Zum anderen darf, wie aus Randnr. 22 des vorliegenden Urteils hervorgeht, eine Bestimmung wegen der Notwendigkeit einer einheitlichen Auslegung der Gemeinschaftsrichtlinien im Zweifelsfall nicht isoliert betrachtet werden, sondern muss unter Berücksichtigung ihrer Fassungen in den anderen Amtssprachen ausgelegt werden (vgl. auch Urteile Kingscrest Associates und Montecello, Randnr. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 10. September 2009, Eschig, C-199/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 54).
  • EuGH, 12.11.1969 - 29/69

    Stauder / Stadt Ulm

    Auszug aus EuGH, 28.01.2010 - C-473/08
    Rn. 22 Nach ständiger Rechtsprechung schließt es die Notwendigkeit einheitlicher Anwendung und damit Auslegung einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts aus, sie in einer ihrer Fassungen isoliert zu betrachten, sondern gebietet vielmehr, sie nach dem wirklichen Willen ihres Urhebers und dem von diesem verfolgten Zweck namentlich im Licht ihrer Fassung in allen Sprachen auszulegen (vgl. u. a. Urteile vom 12. November 1969, Stauder, 29/69, Slg. 1969, 419, Randnr. 3, und vom 22. Oktober 2009, Zurita García und Choque Cabrera, C-261/08 und C-348/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 54).
  • EuGH, 25.02.1999 - C-349/96

    CPP - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Gesamtheit von Dienstleistungen - …

    Auszug aus EuGH, 28.01.2010 - C-473/08
    Rn. 25 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs sind die in Art. 13 der Sechsten Richtlinie vorgesehenen Steuerbefreiungen autonome gemeinschaftsrechtliche Begriffe, die eine von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedliche Anwendung des Mehrwertsteuersystems verhindern sollen (vgl. u. a. Urteile vom 25. Februar 1999, CPP, C-349/96, Slg. 1999, I-973, Randnr. 15, vom 14. Juni 2007, Horizon College, C-434/05, Slg. 2007, I-4793, Randnr. 15, und vom 22. Oktober 2009, Swiss Re Germany Holding, C-242/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 33).
  • EuGH, 22.10.2009 - C-242/08

    Swiss Re Germany Holding - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 9 Abs. 2 …

    Auszug aus EuGH, 28.01.2010 - C-473/08
    Rn. 25 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs sind die in Art. 13 der Sechsten Richtlinie vorgesehenen Steuerbefreiungen autonome gemeinschaftsrechtliche Begriffe, die eine von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedliche Anwendung des Mehrwertsteuersystems verhindern sollen (vgl. u. a. Urteile vom 25. Februar 1999, CPP, C-349/96, Slg. 1999, I-973, Randnr. 15, vom 14. Juni 2007, Horizon College, C-434/05, Slg. 2007, I-4793, Randnr. 15, und vom 22. Oktober 2009, Swiss Re Germany Holding, C-242/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 33).
  • EuGH, 20.11.2003 - C-307/01

    d'Ambrumenil und Dispute Resolution Services - "Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie …

    Auszug aus EuGH, 28.01.2010 - C-473/08
    Rn. 26 Nach ständiger Rechtsprechung sollen zudem mit den in Art. 13 Teil A der Sechsten Richtlinie aufgeführten Steuerbefreiungen nicht alle dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten, sondern nur diejenigen von der Mehrwertsteuer befreit werden, die in der Vorschrift einzeln aufgeführt und sehr genau beschrieben sind (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 11. Juli 1985, Kommission/Deutschland, 107/84, Slg. 1985, 2655, Randnr. 17, vom 20. November 2003, D'Ambrumenil und Dispute Resolution Services, C-307/01, Slg. 2003, I-13989, Randnr. 54, vom 14. Juni 2007, Haderer, C-445/05, Slg. 2007, I-4841, Randnr. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Canterbury Hockey Club und Canterbury Ladies Hockey Club, Randnr. 18).
  • EuGH, 16.10.2008 - C-253/07

    DIENSTLEISTUNGEN, DIE SPORTVEREINEN ERBRACHT WERDEN, KÖNNEN UNTER BESTIMMTEN …

    Auszug aus EuGH, 28.01.2010 - C-473/08
    Art. 13 dieser Richtlinie befreit jedoch bestimmte Tätigkeiten von der Mehrwertsteuer (vgl. Urteil vom 16. Oktober 2008, Canterbury Hockey Club und Canterbury Ladies Hockey Club, C-253/07, Slg. 2008, I-7821, Randnr. 15).
  • EuGH, 07.09.1999 - C-216/97

    Gregg - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Steuerbefreiungen bestimmter dem …

    Auszug aus EuGH, 28.01.2010 - C-473/08
    Rn. 42 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die in Randnr. 27 des vorliegenden Urteils dargelegten Regeln für die Auslegung der Steuerbefreiungen nach Art. 13 der Sechsten Richtlinie auch für die spezifischen Bedingungen gelten, von denen die Gewährung dieser Befreiungen abhängig gemacht wird, und insbesondere für diejenigen, die die Eigenschaft oder die Identität des Wirtschaftsteilnehmers betreffen, der die von der Befreiung erfassten Leistungen erbringt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. September 1999, Gregg, C-216/97, Slg. 1999, I-4947, Randnrn.
  • EuGH, 19.11.2009 - C-461/08

    Don Bosco Onroerend Goed - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Auslegung von Art. …

  • EuGH, 22.10.2009 - C-261/08

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN - MUSS ABER NICHT - EINEN DRITTSTAATSANGEHÖRIGEN …

  • EuGH, 11.07.1985 - 107/84

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 14.03.2019 - C-449/17

    Fahrschulunterricht für die Fahrerlaubnisklassen B und C1 ist kein von der …

    Rn. 22 Zum anderen hat er klargestellt, dass sich der Begriff "Schul- und Hochschulunterricht" im Sinne der Richtlinie 2006/112 nicht auf Unterricht beschränkt, der zu einer Abschlussprüfung zur Erlangung einer Qualifikation führt oder eine Ausbildung im Hinblick auf die Ausübung einer Berufstätigkeit vermittelt, sondern, dass er andere Tätigkeiten einschließt, bei denen die Unterweisung in Schulen und Hochschulen erteilt wird, um die Kenntnisse und Fähigkeiten der Schüler oder Studenten zu entwickeln, sofern diese Tätigkeiten nicht den Charakter bloßer Freizeitgestaltung haben (Urteil vom 28. Januar 2010, Eulitz, C-473/08, EU:C:2010:47, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BFH, 16.03.2017 - V R 38/16

    Fahrschulunterricht als steuerfreier Schulunterricht?

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Begriff des Schul- und Hochschulunterrichts in Buchstabe i und j MwStSystRL gleich auszulegen ist (EuGH-Urteil Eulitz vom 28. Januar 2010 C-473/08, EU:C:2010:47, Rz 31).

    Die nicht einheitlichen Sprachfassungen des Artikel 132 Absatz 1 Buchstabe j MwStSystRL sind dabei dahingehend auszulegen, dass es sich bei Schul- und Hochschulunterricht um Unterrichtseinheiten zur Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten durch den Unterrichtenden an Schüler oder Studierende handeln muss (EuGH-Urteile Haderer vom 14. Juni 2007 C-445/05, EU:C:2007:344, Rz 26; Eulitz, EU:C:2010:47, Rz 23, 29, 32)..

    In den bisher vom EuGH und BFH zur Unterrichtserteilung durch Privatlehrer zu beurteilenden Sachverhalten hat es sich bei den Steuerpflichtigen jeweils um Einzelunternehmer gehandelt (vergleiche EuGH-Urteile Haderer, EU:C:2007:344; Eulitz, EU:C:2010:47; BFH-Urteile vom 27. September 2007 V R 75/03, BFHE 219, 250, BStBl II 2008, 323; in BFHE 245, 391; in BFHE 245, 433).

  • BFH, 20.03.2014 - V R 3/13

    Umsatzsteuerfreie Unterrichtsleistungen - Sachlicher Anwendungsbereich von Art. …

    Wie der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in seinem Urteil vom 28. Januar 2010 C-473/08, Eulitz (Slg. 2010, I-907) entschieden hat, weichen die einzelnen Sprachfassungen dieser Bestimmung voneinander ab.

    Unter Berücksichtigung dieser Unterschiede sind als Schul- und Hochschulunterricht "Unterrichtseinheiten, die ... sich auf Schul- und Hochschulunterricht beziehen" anzusehen (EuGH-Urteil Eulitz in Slg. 2010, I-907 Rdnr. 23).

    Es handelt sich um die "Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten durch den Unterrichtenden an Schüler oder Studierende im Rahmen einer Ausbildung im Hinblick auf die Ausübung einer Berufstätigkeit" (EuGH-Urteil Eulitz in Slg. 2010, I-907 Rdnr. 33).

    Rn. 18 Zudem ist es "unerheblich", dass Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j der Richtlinie 77/388/EWG "nicht ausdrücklich die Aus- und Fortbildung erwähnt" (EuGH-Urteil Eulitz in Slg. 2010, I-907 Rdnr. 34), da "nicht zwischen dem Unterricht, der Schülern oder Studierenden erteilt wird, die an einer erstmaligen Schul- oder Hochschulausbildung teilnehmen, und dem Unterricht zu unterscheiden [ist], der Personen erteilt wird, die bereits über einen Schul- oder Hochschulabschluss verfügen und die aufgrund dieses Abschlusses ihre Berufsausbildung betreiben", und da das "Gleiche für die Unterrichtseinheiten [gilt], die sich auf diesen Unterricht beziehen" (EuGH-Urteil Eulitz in Slg. 2010, I-907 Rdnr. 35), zumal sich "eine solche Unterscheidung anhand der Unterrichtsinhalte als schwierig erweisen" würde und eine besonders enge Auslegung des Begriffs Schul- und Hochschulunterricht "die Gefahr einer je nach Mitgliedstaat unterschiedlichen Anwendung des Mehrwertsteuersystems hervorrufen [würde], weil die jeweiligen Unterrichtssysteme der Mitgliedstaaten unterschiedlich gestaltet sind" (EuGH-Urteil Eulitz in Slg. 2010, I-907 Rdnr. 36).

    Rn. 19 bb) Im Hinblick auf das EuGH-Urteil Eulitz in Slg. 2010, I-907 wird im Schrifttum zutreffend geltend gemacht, dass nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j der Richtlinie 77/388/EWG nicht nur Unterrichtseinheiten, die sich auf Schul- und Hochschulunterricht beziehen, sondern auch Unterrichtseinheiten, die sich auf Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung beziehen, steuerfrei sein können (Tehler, EU-Umsatzsteuerberater 2010, 6 ff., 8; Philipowski, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2010, 161 ff., 163, und Nieskens, UR 2013, 175 ff., 179).

    Die bloße Unternehmereigenschaft reicht demgegenüber nicht aus (EuGH-Urteil Eulitz in Slg. 2010, I-907 Rdnr. 47).

    Rn. 24 Ohne Bedeutung ist für den Streitfall, dass der EuGH die Privatlehrereigenschaft versagt, wenn der Auftraggeber des Unterrichtenden die Leistung dazu verwendet, als eigenständige Bildungseinrichtung entgeltliche Unterrichtsleistungen zu erbringen (EuGH-Urteil Eulitz in Slg. 2010, I-907 Rdnrn. 52 ff.), da es den Auftraggebern der Klägerin um die Aus- und Fortbildung des eigenen Personals ging.

  • EuGH, 21.10.2021 - C-373/19

    Dubrovin & Tröger - Aquatics - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - …

    Rn. 25 Zum anderen hat er klargestellt, dass sich der Begriff "Schul- und Hochschulunterricht" im Sinne der Richtlinie 2006/112 nicht auf Unterricht beschränkt, der zu einer Abschlussprüfung zur Erlangung einer Qualifikation führt oder eine Ausbildung im Hinblick auf die Ausübung einer Berufstätigkeit vermittelt, sondern dass er andere Tätigkeiten einschließt, bei denen die Unterweisung in Schulen und Hochschulen erteilt wird, um die Kenntnisse und Fähigkeiten der Schüler oder Studenten zu entwickeln, sofern diese Tätigkeiten nicht den Charakter bloßer Freizeitgestaltung haben (Urteile vom 28. Januar 2010, Eulitz, C-473/08, EU:C:2010:47, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 14. März 2019, A & G Fahrschul-Akademie, C-449/17, EU:C:2019:202, Rn. 22 und 23).
  • EuGH, 15.11.2012 - C-174/11

    Zimmermann - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. 13 Teil A Abs. …

    Rn. 57 Außerdem hat der Gerichtshof unter Anwendung der in Randnr. 22 des vorliegenden Urteils dargestellten Auslegungsregeln (vgl. u. a. Urteil vom 28. Januar 2010, Eulitz, C-473/08, Slg. 2010, I-907, Randnr. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung) in Bezug auf die Wendung "von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtungen" im Sinne von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Sechsten Richtlinie bereits entschieden, dass sie grundsätzlich weit genug ist, um natürliche Personen und private Einheiten mit Gewinnerzielungsabsicht zu umfassen (vgl. Urteile vom 7. September 1999, Gregg, C-216/97, Slg. 1999, I-4947, Randnr. 17, Hoffmann, Randnr. 24, Kingscrest Associates und Montecello, Randnrn.
  • BFH, 16.03.2017 - V R 27/16

    Steuerschuld aufgrund Rechnungserteilung

    Nach dem zu dieser Bestimmung ergangenen EuGH-Urteil Eulitz vom 28. Januar 2010 C-473/08, (EU:C:2010:47, UR 2010, 174, Rz 38) kommt es auf "Unterrichtseinheiten an, die sich auf Schul- und Hochschulunterricht" beziehen.

    Erforderlich ist aber, dass der Unternehmer Träger der Bildungseinrichtung ist, an der die Bildungsmaßnahmen erbracht werden (vgl. EuGH-Urteil Eulitz, EU:C:2010:47, UR 2010, 174, Rz 52 ff.).

    Die GmbH, nicht aber der Kläger, war Träger der Bildungseinrichtung Lotsendienst, an der er die Unterrichtung Gründungswilliger vornahm und Ausbildungsleistungen für die Teilnehmer an diesen Maßnahmen erbrachte (vgl. EuGH-Urteil Eulitz, EU:C:2010:47, UR 2010, 174, Rz 52 ff.).

  • BFH, 18.11.2015 - XI B 61/15

    Zum Begriff des "Privatlehrers" i. S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL

    Rn. 13 aa) Das FA hat zwar behauptet, das FG sei mit dem Rechtssatz, die Steuerbefreiung sei durch einen Franchisevertrag nicht ausgeschlossen, wenn die Unterrichtsinhalte von der Franchisenehmerin selbständig und eigenverantwortlich festgelegt werden, vom EuGH-Urteil Eulitz vom 28. Januar 2010 C-473/08 (EU:C:2010:47, BFH/NV 2010, 583, Rz 48) abgewichen, in dem der EuGH den Rechtssatz aufgestellt habe, dass das Merkmal der Selbständigkeit für sich genommen nicht ausreiche, um einen Lehrer als Privatlehrer einzustufen.

    Rn. 14 bb) Ebenso wenig hat das FA dargelegt, inwieweit der (angebliche) abstrakte Rechtssatz des FG für die berufliche Qualifikation als Englisch-Privatlehrerin sei eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde nicht erforderlich und die berufliche Qualifikation könne sich aus den vom FG im Rahmen seiner Würdigung herangezogenen Faktoren ergeben, von Rz 48 des EuGH-Urteils Eulitz (EU:C:2010:47, BFH/NV 2010, 583) abweichen soll.

    Rn. 21 Jedoch ergibt sich aus der vom FG herangezogenen Rechtsprechung des EuGH (…Urteile Haderer vom 14. Juni 2007 C-445/05, EU:C:2007:344, BFH/NV Beilage 2007, 394; Eulitz, EU:C:2010:47, BFH/NV 2010, 583) und des BFH (Urteile vom 27. September 2007 V R 75/03, BFHE 219, 250, BStBl II 2008, 323;… vom 20. März 2014 V R 3/13, BFHE 245, 391, BFH/NV 2014, 1175;… vom 5. Juni 2014 V R 19/13, BFHE 245, 433, BFH/NV 2014, 1687;… s. auch BFH-Beschluss vom 13. Januar 2011 V B 65/10, BFH/NV 2011, 646), dass sich die Rechtsprechung schon mehrfach mit der Frage beschäftigt hat, unter welchen Voraussetzungen eine Person als "Privatlehrer" i.S. des Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j der Richtlinie 77/388/EWG bzw. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL anzusehen ist.

    Rn. 22 Nach der Rechtsprechung bezieht sich die in dieser Bestimmung vorgesehene Steuerbefreiung --entgegen ihrer deutschen Sprachfassung (und anders als das FA meint)-- nicht auf den "von Privatlehrern erteilten Schul- und Hochschulunterricht", sondern --entsprechend den anderen Sprachfassungen der Richtlinie-- auf "Unterrichtseinheiten, die von Unterrichtenden ... erteilt werden und sich auf Schul- und Hochschulunterricht beziehen" (vgl. EuGH-Urteil Eulitz, EU:C:2010:47, BFH/NV 2010, 583, Rz 21 bis 23, 32 und 33;… BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 646, Rz 4;… s. auch BFH-Urteil in BFHE 245, 391, BFH/NV 2014, 1175, Rz 17 und 24).

    "Privatlehrer" im Sinne der deutschen Sprachfassung bzw. "Unterrichtende" im Sinne der übrigen Sprachfassungen sind nach der Rechtsprechung Unterrichtende bzw. Lehrkräfte, die eine befreite Unterrichtstätigkeit "privat" ausüben (…vgl. EuGH-Urteile Haderer, EU:C:2007:344, BFH/NV Beilage 2007, 394, Rz 29; Eulitz, EU:C:2010:47, BFH/NV 2010, 583, Rz 32 f., 43 und 48; BFH-Urteile in BFHE 219, 250, BStBl II 2008, 323, Rz 40;… in BFHE 245, 433, BFH/NV 2014, 1687, Rz 17 f.).

  • EuGH, 25.03.2010 - C-79/09

    Europäische Kommission gegen Königreich der Niederlande.

    Art. 132 der Richtlinie befreit jedoch bestimmte Tätigkeiten von der Mehrwertsteuer (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Oktober 2008, Canterbury Hockey Club und Canterbury Ladies Hockey Club, C-253/07, Slg. 2008, I-7821, Randnr. 15, sowie vom 28. Januar 2010, Eulitz, C-473/08, Slg. 2010, I-907, Randnr. 24).

    Die Vorschrift betrifft jedoch nicht alle dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten, sondern nur diejenigen, die in ihr einzeln aufgeführt und sehr genau beschrieben sind (vgl. Urteile Horizon College, Randnr. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Eulitz, Randnr. 26).

    48      Aus derselben Rechtsprechung ergibt sich, dass die in Art. 132 der Richtlinie 2006/112 vorgesehenen Steuerbefreiungen autonome unionsrechtliche Begriffe sind, die eine von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedliche Anwendung des Mehrwertsteuersystems vermeiden sollen (vgl. in diesem Sinne Urteile Horizon College, Randnr. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Eulitz, Randnr. 25).

    Daher bedeutet diese Regel einer engen Auslegung nicht, dass die zur Umschreibung der in Art. 132 der Richtlinie 2006/112 genannten Befreiungen verwendeten Begriffe so auszulegen sind, dass sie den Befreiungen ihre Wirkung nehmen (vgl. in diesem Sinne Urteile Horizon College, Randnr. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 19. November 2009, Don Bosco Onroerend Goed, C-461/08, Slg. 2009, I-11079, Randnr. 25, sowie Eulitz, Randnr. 27).

  • BFH, 22.06.2022 - XI R 32/21

    Umsatzsteuerfreiheit von Supervisionsleistungen

    Rn. 16 aa) Aufgrund von Unterschieden in den verschiedenen Sprachfassungen der Bestimmung erfasst die Steuerfreiheit nach der EuGH-Rechtsprechung "Unterrichtseinheiten, die von Unterrichtenden ... erteilt werden und sich auf Schul- und Hochschulunterricht beziehen", wobei diese Unterrichtseinheiten "die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten durch den Unterrichtenden an Schüler oder Studierende im Rahmen einer Ausbildung im Hinblick auf die Ausübung einer Berufstätigkeit einschließen" (EuGH-Urteil Eulitz vom 28.01.2010 - C-473/08, EU:C:2010:47, Rz 21 ff., 33).

    Unerheblich ist dabei, dass Buchst. j anders als Buchst. i des Art. 132 MwStSystRL neben dem Schul- und Hochschulunterricht nicht ausdrücklich die Aus- und Fortbildung erwähnt (EuGH-Urteil Eulitz, EU:C:2010:47, Rz 34).

    Es besteht zudem keine Beschränkung auf Unterricht, der zu einer Abschlussprüfung oder zur Erlangung einer Qualifikation führt oder der eine Ausbildung im Hinblick auf die Ausübung einer Berufstätigkeit vermittelt; vielmehr kann der Unterricht auch andere Tätigkeiten einschließen (vgl. EuGH-Urteil Eulitz, EU:C:2010:47, Rz 29; BFH-Urteile vom 28.05.2013 - XI R 35/11, BFHE 242, 250, BStBl II 2013, 879, Rz 42, m.w.N.).

    Rn. 19 b) Der Unterricht wird zudem unternehmerbezogen von einem Privatlehrer im Sinne dieser Bestimmung erteilt, wenn der Lehrer Träger der Bildungseinrichtung ist und für eigene Rechnung und in eigener Verantwortung handelt (vgl. EuGH-Urteile Haderer vom 14.06.2007 - C-445/05, EU:C:2007:344, Rz 30; Eulitz, EU:C:2010:47, Rz 52 ff.; BFH-Urteile vom 27.09.2007 - V R 75/03, BFHE 219, 250, BStBl II 2008, 323, Rz 40;… vom 15.12.2021 - XI R 3/20, BFH/NV 2022, 1010, Rz 39, m.w.N.).

    Ohne Bedeutung ist daher im Streitfall, dass der EuGH die Privatlehrereigenschaft grundsätzlich versagt, wenn der Auftraggeber des Unterrichtenden die Leistung dazu verwendet, als eigenständige Bildungseinrichtung entgeltliche Unterrichtsleistungen zu erbringen (vgl. EuGH-Urteil Eulitz, EU:C:2010:47, Rz 52 ff.).

  • BFH, 15.12.2021 - XI R 3/20

    Zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG und Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j …

    Rn. 25 aa) Der EuGH hat insoweit klargestellt, dass die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten vom Unterrichtenden an die Studierenden ein besonders wichtiger Bestandteil der Unterrichtstätigkeit ist (vgl. EuGH-Urteile Horizon College vom 14.06.2007 - C-434/05, EU:C:2007:343, Rz 18; A & G Fahrschul-Akademie, EU:C:2019:202, Rz 21; Dubrovin & Tröger - Aquatics, EU:C:2021:873, Rz 24; EuGH-Beschluss Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst, EU:C:2019:840, Rz 25), und dass sich der Begriff nicht auf Unterricht beschränkt, der zu einer Abschlussprüfung zur Erlangung einer Qualifikation führt oder eine Ausbildung im Hinblick auf die Ausübung einer Berufstätigkeit vermittelt, sondern andere Tätigkeiten einschließt, bei denen die Unterweisung in Schulen und Hochschulen erteilt wird, um die Kenntnisse und Fähigkeiten der Schüler oder Studenten zu entwickeln, sofern diese Tätigkeiten nicht den Charakter bloßer Freizeitgestaltung haben (vgl. EuGH-Urteile Eulitz vom 28.01.2010 - C-473/08, EU:C:2010:47, Rz 29 und die dort angeführte Rechtsprechung; A & G Fahrschul-Akademie, EU:C:2019:202, Rz 22; Dubrovin & Tröger - Aquatics, EU:C:2021:873, Rz 24; EuGH-Beschluss Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst, EU:C:2019:840, Rz 26).

    Rn. 35 bb) Es ist jedoch zu beachten, dass sich die deutsche Sprachfassung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL vom Wortlaut aller anderen Sprachfassungen insoweit unterscheidet, als in den anderen Sprachfassungen die in dieser Bestimmung genannte Befreiung nicht unmittelbar auf den "Schul- und Hochschulunterricht", sondern auf einen damit zusammenhängenden Begriff abstellt, der z.B. im Französischen mit den Worten "leçons ... portant sur" (Unterrichtseinheiten, die sich auf ... beziehen) ausgedrückt ist (vgl. EuGH-Urteil Eulitz, EU:C:2010:47, Rz 21).

    Rn. 36 cc) Die Bestimmung ist daher unionsrechtskonform dahingehend auszulegen, dass steuerfrei die Unterrichtseinheiten sind, die sich auf Schul- und Hochschulunterricht beziehen (EuGH-Urteil Eulitz, EU:C:2010:47, Rz 21 ff.).

    Die Steuerbefreiung umfasst Tätigkeiten, bei denen die Unterweisung in Schulen und Hochschulen erteilt wird, um die Kenntnisse und Fähigkeiten der Schüler oder Studierenden zu entwickeln, sofern diese Tätigkeiten nicht den Charakter bloßer Freizeitgestaltung haben (EuGH-Urteil Eulitz, EU:C:2010:47, Rz 29, unter Bezugnahme auf das EuGH-Urteil Haderer vom 14.06.2007 - C-445/05, EU:C:2007:344, Rz 26).

    Erforderlich ist aber, dass der Unternehmer Träger der Bildungseinrichtung ist, an der die Bildungsmaßnahmen erbracht werden (vgl. EuGH-Urteil Eulitz, EU:C:2010:47, Rz 52 ff.).

  • BFH, 27.03.2019 - V R 32/18

    Zweifel an der Umsatzsteuerpflicht einer Schwimmschule

  • FG Niedersachsen, 26.05.2016 - 11 K 10284/15

    Teilweise Umsatzsteuerbefreiung der Leistungen von Fahrschulen gegenüber den …

  • EuGH, 10.06.2010 - C-262/08

    CopyGene - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. 13 Teil A Abs. 1 …

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.01.2024 - 7 K 7342/16

    Umsatzsteuer: Steuerbefreiung von Gewaltspräventionskursen an Schulen als …

  • BFH, 29.03.2017 - XI R 6/16

    Zur Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen an einen sogenannten Lotsendienst für …

  • FG Münster, 12.03.2019 - 15 K 1768/17

    Rechtsstreit um die Umsatzsteuerfreiheit von sog. Supervisionsleistungen; …

  • BFH, 24.01.2019 - V R 66/17

    Tango und Umsatzsteuer

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2018 - C-449/17

    A & G Fahrschul-Akademie - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuern - Gemeinsames …

  • BFH, 05.06.2014 - V R 19/13

    Umsatzsteuerfreier Schwimmunterricht

  • BFH, 10.08.2016 - V R 38/15

    Umsatzsteuerfreie Unterrichtsleistungen

  • FG Baden-Württemberg, 14.06.2018 - 1 K 3226/15

    Umsatzsteuerbefreiung von Schwimmkursen für Säuglinge und Kleinkinder

  • FG Berlin-Brandenburg, 10.11.2015 - 5 V 5144/15

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) Umsatzsteuer Voranmeldung …

  • FG Niedersachsen, 19.12.2011 - 5 K 370/11

    Recht eines privaten Lehrers auf unmittelbare Berufung auf das Unionsrecht i.S.d. …

  • FG Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 1 V 3464/16

    Aussetzung der Vollziehung: Zur Frage der Umsatzsteuerfreiheit von …

  • FG Köln, 03.07.2013 - 5 K 2618/09

    Umsatzsteuer: Keine Steuerbefreiung für selbständige Referenten bei Durchführung …

  • EuGH, 10.06.2010 - C-86/09

    Future Health Technologies - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - …

  • BFH, 15.12.2021 - XI R 31/21

    Zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 und 22 UStG und Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und …

  • FG Berlin-Brandenburg, 26.03.2013 - 7 V 7361/12

    Aussetzung der Vollziehung: Selbständige Musiklehrerin als Privatlehrerin i.S. …

  • BVerwG, 27.04.2017 - 9 C 5.16

    Umsatzsteuerbefreiung von Nachhilfeinstituten: keine Mindestquote von Lehrkräften …

  • BVerwG, 12.06.2013 - 9 C 4.12

    Umsatzsteuer; Befreiung; Mehrwertsteuersystemrichtlinie; Bescheinigung; …

  • FG München, 13.09.2018 - 3 K 1868/17

    Steuerfreiheit der Umsätze aus dem Betrieb einer Schwimmschule

  • FG Niedersachsen, 14.12.2016 - 5 K 35/15

    Anforderungen an das Vorliegen von Leistungen eines Privatlehrers gemäß Art. 132 …

  • EuGH, 07.10.2019 - C-47/19

    Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • FG Niedersachsen, 20.02.2020 - 11 K 170/19

    Steuerbefreiung für private Schulen oder andere allgemein bildende Einrichtungen …

  • FG Hamburg, 16.06.2011 - 6 K 165/10

    Bindung an eine bestandskräftige Bescheinigung der Landesbehörde nach § 4 Nr. 21 …

  • BFH, 01.02.2022 - V B 45/21

    Umsatzsteuer: Umsatzsteuerpflicht für die Erstellung von Lehrbriefen

  • FG Berlin-Brandenburg, 09.03.2016 - 2 K 2320/12

    Umsatzsteuerfreiheit von Leistungen an einen gegenüber nichterwerbstätigen …

  • BFH, 04.07.2013 - V R 33/11

    Aufwendungsersatz als Entgelt - Anwendungsbereich von § 4 Nr. 6 Buchst. a UStG - …

  • BFH, 19.04.2012 - V R 31/11

    Zur Ehrenamtlichkeit der Tätigkeit als Nachlasspfleger

  • FG Schleswig-Holstein, 15.06.2015 - 4 K 19/15

    Steuerfreiheit von Englischunterricht einer Privatlehrerin

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2020 - 14 A 2655/18
  • BFH, 13.01.2011 - V B 65/10

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

  • BFH, 15.05.2025 - V R 23/24

    Umsatzsteuerbefreiung für Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer an …

  • FG Köln, 23.09.2015 - 9 K 1649/14

    Steuerbefreiung von Supervisionsleistungen

  • FG Niedersachsen, 03.06.2010 - 5 K 78/09

    Die Vereinnahmung von Honoraren für Vorträge und Beratungsleistungen ist bei …

  • BFH, 08.10.2019 - XI B 49/19

    Umsatzsteuerbefreiung für Schul- und Hochschulunterricht; Leistungen, die den …

  • BVerwG, 16.11.2017 - 9 C 17.16

    Anforderungen an die erforderliche Eignung von Lehrkräften im Sinne des § 4 Nr. …

  • FG München, 16.07.2015 - 14 K 2293/13

    Unionsrechtlich befreiter privater Musikunterricht erhöht den Gesamtumsatz für …

  • FG Köln, 13.04.2016 - 9 K 3310/11

    Anforderungen an die Umsatzsteuerpflichtigkeit der durch eine privatrechtliche …

  • FG Berlin-Brandenburg, 30.07.2014 - 7 V 7013/14

    Leistungen der freien Mitarbeiter des Besucherdienstes beim Deutschen Bundestag …

  • EuGH, 03.06.2010 - C-569/08

    Der Gerichtshof präzisiert die Kriterien, die für den Widerruf spekulativer oder …

  • BFH, 15.05.2025 - V R 33/23

    Keine Gewerbesteuerfreiheit für selbständig, an einer Einrichtung unterrichtende …

  • EuGH, 10.03.2011 - C-540/09

    Skandinaviska Enskilda Banken - Vorabentscheidungsersuchen - Sechste …

  • BFH, 07.01.2015 - V B 102/14

    Umsatzsteuerfreie Unterrichtsleistungen

  • EuGH, 07.07.2011 - C-445/09

    IMC Securities - Richtlinie 2003/6/EG - Marktmanipulation - Beeinflussung des …

  • FG Schleswig-Holstein, 28.11.2017 - 4 K 127/13

    Umsatzsteuerpflicht der Tätigkeit eines Diplom-Sozialpädagogen in Form von Kursen …

  • FG Berlin-Brandenburg, 19.01.2011 - 7 K 7122/08

    Keine Umsatzsteuerfreiheit für Honorarleistungen im Besucherdienst des Deutschen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2020 - 14 A 1083/20

    Ablehnung der Eingabe auf Erteilung einer Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung …

  • FG Münster, 08.10.2018 - 5 K 1215/16

    Umsatzsteuer - Frage der Steuerbefreiung der Umsätze aus Tätigkeit als …

  • FG Berlin-Brandenburg, 11.01.2018 - 5 K 5197/15

    Leistungen eines selbstständigen, über Trainerlizenzen, nicht aber über eine …

  • BVerwG, 27.04.2017 - 9 C 6.16

    Umsatzsteuerbefreiung von Nachhilfeinstituten: keine Mindestquote von Lehrkräften …

  • BFH, 30.04.2025 - XI R 5/24

    Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen eines Präventions- und …

  • FG Berlin-Brandenburg, 05.07.2021 - 7 K 7102/20

    Keine Umsatzsteuerfreiheit von Tennistrainer-Honoraren

  • BFH, 25.10.2018 - XI B 57/18

    Steuerbefreiung für Schul- und Hochschulunterricht; Definition des Begriffs …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2020 - 14 A 2654/18

    Ablehnung der Eingabe auf Erteilung einer Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2020 - 14 A 470/18
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2020 - 14 A 2653/18

    Anspruch auf Erteilung einer Bescheinigung gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. a) bb) UStG

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2010 - C-492/08

    Kommission / Frankreich - Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame …

  • BFH, 30.06.2022 - V R 32/21

    Ortskundeprüfung als steuerfreie Leistung

  • OVG Hamburg, 25.06.2020 - 5 Bf 370/19

    Bescheinigung für berufsvorbereitende Lehrgänge, hier: Umgang mit Waffen und …

  • FG Hamburg, 14.12.2018 - 6 K 187/17

    Umsatzsteuerfreiheit von Surf- und Segelkursen nach der MwStSystRL

  • EuGH, 03.06.2010 - C-237/09

    De Fruytier - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. d …

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-174/11

    Zimmermann - Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates - Mehrwertsteuer - …

  • BVerwG, 12.06.2013 - 9 C 5.12

    Umsatzsteuer bei Maßnahmen der beruflichen Orientierung von Schülern

  • FG Saarland, 24.10.2024 - 2 K 1180/20

    Keine Steuerbefreiung beim Betrieb einer Kampfsportschule

  • OVG Niedersachsen, 06.10.2016 - 2 LC 82/15

    Vorschulkind; Schulkind; Klageänderung; Nachhilfeinstitut; Lehrkraft; Eignung; …

  • FG Berlin-Brandenburg, 01.10.2015 - 7 K 7002/13

    Umsatzsteuerbarkeit und Umsatzsteuerpflicht von Unterrichtsleistungen eines für …

  • FG Thüringen, 09.06.2016 - 2 K 75/16

    Steuerfreiheit der Umsätze einer selbständigen Englischlehrerin - Unmittelbare …

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2013 - C-319/12

    MDDP - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 132 Abs. 1 Buchst. i der Richtlinie …

  • FG Münster, 20.05.2021 - 5 K 730/19

    Steuerbarkeit und Steuerpflichtigkeit der Übernahme seelischer Versorgung von …

  • VGH Bayern, 02.03.2021 - 7 CE 21.437

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Distanzunterricht in der Schule

  • VG Düsseldorf, 07.03.2014 - 25 K 4449/13

    "Vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung" …

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2013 - C-62/12

    Kostov - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Begriff des Steuerpflichtigen - …

  • FG München, 18.11.2020 - 3 K 1438/19

    Steuerrecht - "Atlaslogie"- keine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung i.S.v. § 4 Nr. …

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2012 - C-33/11

    A - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiung nach Art. 15 Abs. 6 - Begriff …

  • FG München, 06.12.2012 - 14 V 3038/12

    Berufung auf Gemeinschaftsrecht

  • VG Berlin, 12.05.2011 - 20 K 68.10

    Erteilung einer Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer

  • VG Gera, 11.01.2022 - 5 K 719/21

    Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht für Karriere-Coach

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2010 - C-99/09

    Polska Telefonia Cyfrowa - Telekommunikationssektor - Universaldienst und …

  • VG Hamburg, 28.02.2013 - 7 K 105/11

    Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung für Chefdramaturg eines Theaters

  • VG Berlin, 27.01.2011 - 20 A 121.08

    Bescheinigung zur Steuerbefreiung nach dem Umsatzsteuergesetz für Sprachkurse, …

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