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Rechtsprechung
   EuGH, 25.01.2024 - C-481/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,739
EuGH, 25.01.2024 - C-481/22 (https://dejure.org/2024,739)
EuGH, Entscheidung vom 25.01.2024 - C-481/22 (https://dejure.org/2024,739)
EuGH, Entscheidung vom 25. Januar 2024 - C-481/22 (https://dejure.org/2024,739)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission/ Irland (Trihalométhanes dans l'eau potable)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 98/83/EG - Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch - Art. 4 Abs. 1 - Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Genusstauglichkeit und Reinheit des für den menschlichen Gebrauch bestimmten Wassers sicherzustellen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission/ Irland (Trihalométhanes dans l'eau potable)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 98/83/EG - Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch - Art. 4 Abs. 1 - Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Genusstauglichkeit und Reinheit des für den menschlichen Gebrauch bestimmten Wassers sicherzustellen ...

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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 10.11.2020 - C-644/18

    Italien hat gegen das Unionsrecht zur Luftqualität verstoßen

    Auszug aus EuGH, 25.01.2024 - C-481/22
    Rn. 107 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass es im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens gemäß Art. 258 AEUV Sache der Kommission ist, das Vorliegen der behaupteten Vertragsverletzung nachzuweisen und daher den Beweis zu erbringen, dass ein Mitgliedstaat eine durch eine Bestimmung des Unionsrechts vorgeschriebene Verpflichtung nicht eingehalten hat, wobei sie sich nicht auf irgendeine Vermutung stützen kann (Urteil vom 10. November 2020, Kommission/Italien [Grenzwerte für PM10], C-644/18, EU:C:2020:895, Rn. 83).

    Rn. 108 Aus dieser Bestimmung ergibt sich nämlich, dass die Mitgliedstaaten bei der Festlegung der zu erlassenden Abhilfemaßnahmen zwar über einen gewissen Handlungsspielraum verfügen, diese Maßnahmen es jedenfalls aber ermöglichen müssen, dass der Zeitraum der Nichteinhaltung der Grenzwerte so kurz wie möglich gehalten wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. November 2020, Kommission/Italien [Grenzwerte für PM10], C-644/18, EU:C:2020:895, Rn. 136 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    So ist, wie in Rn. 109 des vorliegenden Urteils hervorgehoben, die Überschreitung dieser Grenzwerte in diesen Gebieten und Systemen mindestens seit dem Jahr 2012 systematisch und andauernd, obwohl Irland verpflichtet ist, alle geeigneten und wirksamen Maßnahmen zu ergreifen, um die Anforderung zu erfüllen, dass der Zeitraum der Überschreitung so kurz wie möglich gehalten wird (vgl. entsprechend Urteil vom 10. November 2020, Kommission/Italien [Grenzwerte für PM10], C-644/18, EU:C:2020:895, Rn. 146 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 114 Diese Sachlage belegt aus sich selbst heraus, ohne dass es einer detaillierteren Prüfung des Inhalts der von Irland erlassenen Maßnahmen in den verschiedenen von der vorliegenden Klage erfassten öffentlichen Wasserversorgungsgebieten und privaten Systemen der gemeinsamen Wasserversorgung bedarf, dass dieser Mitgliedstaat weder geeignete und wirksame Maßnahmen durchgeführt noch deren Ergreifung Priorität eingeräumt hat, um die Überschreitung der Grenzwerte für THM-Konzentrationen "so bald wie möglich" im Sinne von Art. 8 der Richtlinie 98/83 zu beenden (vgl. entsprechend Urteil vom 10. November 2020, Kommission/Italien [Grenzwerte für PM10], C-644/18, EU:C:2020:895, Rn. 147 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 115 Zum Vorbringen Irlands, dass es für den betreffenden Mitgliedstaat unerlässlich sei, über ausreichend lange Fristen zu verfügen, damit solche Maßnahmen ihre Wirkungen entfalten könnten, ist festzustellen, dass dieser Mitgliedstaat im vorliegenden Fall, wie u. a. aus Rn. 93, 109 und 110 des vorliegenden Urteils hervorgeht, unter Berücksichtigung der zu diesem Zweck in der Richtlinie 98/83 vorgesehenen Fristen, die für alle Mitgliedstaaten galten, de facto über eine besonders lange Frist verfügt hat, um sicherzustellen, dass er die Anforderungen der Richtlinie 98/83 erfüllt (vgl. entsprechend Urteil vom 10. November 2020, Kommission/Italien [Grenzwerte für PM10], C-644/18, EU:C:2020:895, Rn. 148 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 116 Was ferner das Vorbringen Irlands anbelangt, wonach die von ihm angekündigten Fristen für die Erfüllung der Anforderungen an das Ausmaß der notwendigen strukturellen Veränderungen angepasst seien, um die Überschreitungen der Grenzwerte für THM-Konzentrationen in Trinkwasser abzustellen, und zwar insbesondere aufgrund der Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Raumordnung, des Vorkommens von Mooren und leicht hügeliger Landschaften, der Niederschläge über dem Jahresdurchschnitt der anderen Mitgliedstaaten, der Art der irischen Gewässer, die von Natur aus reich an organischen Substanzen sind, sowie der sozioökonomischen und haushaltspolitischen Bedeutung der durchzuführenden Investitionen, ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in Beantwortung ähnlichen Vorbringens bereits entschieden hat, dass der betreffende Mitgliedstaat nachzuweisen hat, dass die von ihm vorgebrachten Schwierigkeiten bei der Beendigung der Überschreitung der Grenzwerte von der Art wären, dass sie eine Erfüllung der Anforderungen innerhalb weniger langer Fristen unmöglich gemacht hätten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. November 2020, Kommission/Italien [Grenzwerte für PM10], C-644/18, EU:C:2020:895, Rn. 151 und die dort angeführte Rechtsprechung); diesen Nachweis ist Irland im Rahmen der vorliegenden Klage schuldig geblieben.

    Rn. 117 Jedenfalls können strukturelle Schwierigkeiten im Zusammenhang mit den sozioökonomischen und haushaltspolitischen Herausforderungen der zu tätigenden umfangreichen Investitionen oder topografische Gegebenheiten als solche keinen Ausnahmecharakter haben und ihrer Art nach die während mehr als zehn Jahren andauernden Überschreitungen der Parameterwerte für THM-Konzentrationen in Trinkwasser nicht rechtfertigen (vgl. entsprechend Urteil vom 10. November 2020, Kommission/Italien [Grenzwerte für PM10], C-644/18, EU:C:2020:895, Rn. 152 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 26.04.2005 - C-494/01

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt …

    Auszug aus EuGH, 25.01.2024 - C-481/22
    Rn. 46 In diesem Zusammenhang ist es ständige Rechtsprechung, dass die Kommission, die über keine eigenen Ermittlungsbefugnisse verfügt, weitgehend auf die Angaben des betroffenen Mitgliedstaats angewiesen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. April 2005, Kommission/Irland, C-494/01, EU:C:2005:250, Rn. 43).

    Sie muss dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte liefern, anhand deren er das Vorliegen der Vertragsverletzung prüfen kann; dabei kann sie sich nicht auf irgendeine Vermutung stützen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. April 2005, Kommission/Irland, C-494/01, EU:C:2005:250, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 74 Die Mitgliedstaaten sind jedoch nach Art. 4 Abs. 3 EUV verpflichtet, der Kommission die Erfüllung ihrer Aufgaben zu erleichtern, die gemäß Art. 17 Abs. 1 EUV insbesondere darin bestehen, für die Anwendung des Vertrags sowie der von den Organen aufgrund des Vertrags getroffenen Bestimmungen Sorge zu tragen (Urteil vom 26. April 2005, Kommission/Irland, C-494/01, EU:C:2005:250, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 75 Hierbei ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass im Rahmen der Prüfung der Frage, ob die nationalen Bestimmungen, mit denen die wirksame Durchführung der Richtlinie sichergestellt werden soll, in der Praxis korrekt angewandt werden, die Kommission, die über keine entsprechenden eigenen Ermittlungsbefugnisse verfügt, weitgehend auf die Angaben etwaiger Beschwerdeführer und des betroffenen Mitgliedstaats angewiesen ist (Urteil vom 26. April 2005, Kommission/Irland, C-494/01, EU:C:2005:250, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 76 Das bedeutet insbesondere, dass es dann, wenn die Kommission genügend Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts im Gebiet des beklagten Mitgliedstaats beigebracht hat, diesem obliegt, diese Angaben und deren Folgen substantiiert und im Einzelnen zu bestreiten (Urteil vom 26. April 2005, Kommission/Irland, C-494/01, EU:C:2005:250, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 77 Entsprechend der Pflicht jedes Mitgliedstaats, der Kommission die Erfüllung ihrer allgemeinen Aufgabe zu erleichtern, haben unter solchen Umständen nämlich in erster Linie die nationalen Behörden im Geiste einer loyalen Zusammenarbeit die erforderlichen Prüfungen vor Ort vorzunehmen (Urteil vom 26. April 2005, Kommission/Irland, C-494/01, EU:C:2005:250, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 78 Beruft sich die Kommission also auf substantiierte Beschwerden, die wiederholte Verstöße gegen die Bestimmungen einer Richtlinie erkennen lassen, so ist es Sache des betreffenden Mitgliedstaats, die in diesen Beschwerden behaupteten Tatsachen konkret zu widerlegen (Urteil vom 26. April 2005, Kommission/Irland, C-494/01, EU:C:2005:250, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 04.03.2010 - C-297/08

    Der Gerichtshof stellt fest, dass Italien nicht alle Maßnahmen ergriffen hat, die …

    Auszug aus EuGH, 25.01.2024 - C-481/22
    Rn. 90 Im Übrigen beruht das Verfahren nach Art. 258 AEUV auf der objektiven Feststellung des Verstoßes eines Mitgliedstaats gegen seine Verpflichtungen aus dem EU-Vertrag oder einem sekundären Rechtsakt (…vgl. Urteile vom 1. März 1983, Kommission/Belgien, 301/81, EU:C:1983:51, Rn. 8, und vom 4. März 2010, Kommission/Italien, C-297/08, EU:C:2010:115, Rn. 81).

    Rn. 91 Wenn, wie im vorliegenden Fall, eine solche Feststellung getroffen worden ist, ist es unerheblich, ob der betreffende Mitgliedstaat den Verstoß mit Absicht oder fahrlässig begangen hat oder ob der Verstoß auf technischen Schwierigkeiten des Mitgliedstaats beruht (…Urteile vom 1. Oktober 1998, Kommission/Spanien, C-71/97, EU:C:1998:455, Rn. 15, und vom 4. März 2010, Kommission/Italien, C-297/08, EU:C:2010:115, Rn. 82).

  • EuGH, 05.03.2020 - C-248/19

    Kommission/ Zypern (Sammeln und Behandlung von kommunalem Abwasser) - …

    Auszug aus EuGH, 25.01.2024 - C-481/22
    Die Kommission hat dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte zu liefern, die es ihm ermöglichen, das Vorliegen der Vertragsverletzung zu prüfen, ohne dass sie sich dabei auf irgendeine Vermutung stützen kann (Urteil vom 5. März 2020, Kommission/Zypern [Sammlung und Behandlung von kommunalem Abwasser], C-248/19, EU:C:2020:171, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 42 Nur wenn die Kommission genügend Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts im Hoheitsgebiet des beklagten Mitgliedstaats beigebracht hat, obliegt es diesem, diese Angaben und deren Folgen substantiiert und detailliert zu bestreiten (Urteil vom 5. März 2020, Kommission/Zypern [Sammlung und Behandlung von kommunalem Abwasser], C-248/19, EU:C:2020:171, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 31.01.2008 - C-147/07

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 25.01.2024 - C-481/22
    Dies ergibt sich nach Auffassung der Kommission aus dem Urteil vom 31. Januar 2008, Kommission/Frankreich (C-147/07, EU:C:2008:67), in dem es um einen Verstoß gegen die Verpflichtung aus dieser Bestimmung wegen Überschreitungen der zulässigen Obergrenze der Nitrat- und Pestizidkonzentrationen in Trinkwasser gegangen sei.

    Rn. 65 So hat der Gerichtshof u. a. im Urteil vom 31. Januar 2008, Kommission/Frankreich (C-147/07, EU:C:2008:67), bereits entschieden, dass Art. 4 der Richtlinie 98/83 für die Mitgliedstaaten hinsichtlich der Mindestqualitätsnormen, die für den menschlichen Gebrauch bestimmtes Wasser erfüllen muss, verbindlich ist.

  • EuGH, 22.02.2018 - C-336/16

    Polen tut zu wenig gegen Smog

    Auszug aus EuGH, 25.01.2024 - C-481/22
    Rn. 111 Desgleichen kann entgegen dem Vorbringen Irlands eine Vertragsverletzung trotz eines etwaigen teilweise rückläufigen Trends der überschrittenen Grenzwerte, der durch die gesammelten Daten zu Tage tritt, jedoch nicht dazu führt, dass dieser Mitgliedstaat die von ihm einzuhaltenden Grenzwerte erreicht, als andauernd anzusehen sein (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Februar 2018, Kommission/Polen, C-336/16, EU:C:2018:94, Rn. 65, …sowie vom 30. April 2020, Kommission/Rumänien [Überschreitung der Grenzwerte für PM10], C-638/18, EU:C:2020:334, Rn. 70).
  • EuGH, 13.12.2001 - C-1/00

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Französische Republik

    Auszug aus EuGH, 25.01.2024 - C-481/22
    Rn. 92 Jedenfalls kann sich ein Mitgliedstaat, der zeitweise auf unüberwindliche Schwierigkeiten stößt, die ihn an der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Unionsrecht hindern, nur für den Zeitraum auf höhere Gewalt berufen, der zur Ausräumung dieser Schwierigkeiten erforderlich ist (Urteil vom 13. Dezember 2001, Kommission/Frankreich, C-1/00, EU:C:2001:687, Rn. 131).
  • EuGH, 01.10.1998 - C-71/97

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung …

    Auszug aus EuGH, 25.01.2024 - C-481/22
    Rn. 91 Wenn, wie im vorliegenden Fall, eine solche Feststellung getroffen worden ist, ist es unerheblich, ob der betreffende Mitgliedstaat den Verstoß mit Absicht oder fahrlässig begangen hat oder ob der Verstoß auf technischen Schwierigkeiten des Mitgliedstaats beruht (Urteile vom 1. Oktober 1998, Kommission/Spanien, C-71/97, EU:C:1998:455, Rn. 15, …und vom 4. März 2010, Kommission/Italien, C-297/08, EU:C:2010:115, Rn. 82).
  • EuGH, 30.04.2020 - C-638/18

    Kommission/ Rumänien (Überschreitung der Grenzwerte für PM10)

    Auszug aus EuGH, 25.01.2024 - C-481/22
    Rn. 111 Desgleichen kann entgegen dem Vorbringen Irlands eine Vertragsverletzung trotz eines etwaigen teilweise rückläufigen Trends der überschrittenen Grenzwerte, der durch die gesammelten Daten zu Tage tritt, jedoch nicht dazu führt, dass dieser Mitgliedstaat die von ihm einzuhaltenden Grenzwerte erreicht, als andauernd anzusehen sein (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Februar 2018, Kommission/Polen, C-336/16, EU:C:2018:94, Rn. 65, sowie vom 30. April 2020, Kommission/Rumänien [Überschreitung der Grenzwerte für PM10], C-638/18, EU:C:2020:334, Rn. 70).
  • EuGH, 01.03.1983 - 301/81

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 25.01.2024 - C-481/22
    Rn. 90 Im Übrigen beruht das Verfahren nach Art. 258 AEUV auf der objektiven Feststellung des Verstoßes eines Mitgliedstaats gegen seine Verpflichtungen aus dem EU-Vertrag oder einem sekundären Rechtsakt (vgl. Urteile vom 1. März 1983, Kommission/Belgien, 301/81, EU:C:1983:51, Rn. 8, …und vom 4. März 2010, Kommission/Italien, C-297/08, EU:C:2010:115, Rn. 81).
  • EuGH, 04.03.2021 - C-664/18

    Kommission/ Vereinigtes Königreich (Valeurs limites - NO2) - Vertragsverletzung …

  • EuGH, 17.12.2020 - C-849/19

    Kommission/ Griechenland (Habitats dans la région biogéographique …

  • EuGH, 14.11.2002 - C-316/00

    Kommission / Irland - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • EuGH, 06.10.2021 - C-668/19

    Kommission/ Italien () und traitement des eaux urbaines résiduaires) - …

  • VG Gelsenkirchen, 17.06.2026 - 15a K 3706/23

    Alter Zweitantrag, GEAS-Anpassungsgesetz, unmittelbare Richtlinienwirkung

    Rn. 61 Vgl. EuGH, Urteil vom 25. Januar 2024, C-481/22, ECLI:EU:C:2024:85, juris Rn. 80.
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2026 - C-154/25

    Vertragsverletzungsverfahren - Richtlinie (EU) 2020/2184 - Qualität von Wasser …

    {FN:13} So zu den früher geltenden Trinkwasserrichtlinien Urteile vom 14. November 2002, Kommission/Irland (…C316/00, EU:C:2002:657, Rn. 37), und vom 25. Januar 2024, Kommission/Irland (Trihalogenmethane im Trinkwasser) (C-481/22, EU:C:2024:85, Rn. 65).

    {FN:14} Urteile vom 7. September 2023, Kommission/Italien (Grenzwerte - Arsen und Fluoride) (…C-197/22, EU:C:2023:642, Rn. 51), und vom 25. Januar 2024, Kommission/Irland (Trihalogenmethane im Trinkwasser) (C-481/22, EU:C:2024:85, Rn. 43).

    {FN:16} Urteile vom 22. Juni 2022, Kommission/Slowakei (Schutz des Auerhuhns) (…C-661/20, EU:C:2022:496, Rn. 94 bis 97), vom 7. September 2023, Kommission/Italien (Grenzwerte - Arsen und Fluoride) (…C-197/22, EU:C:2023:642, Rn. 55), und vom 25. Januar 2024, Kommission/Irland (Trihalogenmethane im Trinkwasser) (C-481/22, EU:C:2024:85, Rn. 81).

    {FN:23} Urteile vom 7. September 2023, Kommission/Italien (Grenzwerte - Arsen und Fluoride) (…C-197/22, EU:C:2023:642, Rn. 96), und vom 25. Januar 2024, Kommission/Irland (Trihalogenmethane im Trinkwasser) (C-481/22, EU:C:2024:85, Rn. 108).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2026 - C-254/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Einwanderungspolitik - Bedingungen für die …

    {FN:24} Vgl. Urteil vom 25. Januar 2024, Kommission/Irland (Trihalogenmethane im Trinkwasser) (C-481/22, EU:C:2024:85, Rn. 92).

    {FN:28} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Januar 2024, Kommission/Irland (Trihalogenmethane im Trinkwasser) (C-481/22, EU:C:2024:85, Rn. 93).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2024 - C-777/22

    EZB/ Corneli - Rechtsmittel - Wirtschafts- und Währungspolitik - Einheitlicher …

    Vgl. dazu Urteile vom 25. Januar 2024, Kommission/Irland (Trihalogenmethane im Trinkwasser) (C-481/22, EU:C:2024:85, Rn. 72 ff.), vom 2. September 2021, Kommission/Schweden (Abwasserbehandlungsanlagen) (…C-22/20, EU:C:2021:669, Rn. 143 ff.), vom 22. April 2021, Kommission/Österreich (Miete eines noch nicht errichteten Gebäudes) (…C-537/19, EU:C:2021:319, Rn. 55 ff.), vom 17. Dezember 2020, Kommission/Ungarn (Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen) (…C-808/18, EU:C:2020:1029, Rn. 111 ff. bezüglich einer Verwaltungspraxis), und vom 9. Juli 2015, Kommission/Irland (…C-87/14, EU:C:2015:449, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2025 - C-97/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Haftung eines Mitgliedstaats für einen Verstoß …

    {FN:16} Urteil vom 25. Januar 2024, Kommission/Irland (Trihalogenmethan im Trinkwasser) (C-481/22, EU:C:2024:85).
  • EuGH, 29.07.2024 - C-768/22

    Kommission/ Portugal (Ingénieurs civils)

    C'est cette institution qui doit apporter à la Cour les éléments nécessaires à la vérification par celle-ci de l'existence de ce manquement, sans pouvoir se fonder sur une présomption quelconque [voir, en ce sens, arrêts du 18 novembre 2010, Commission/Portugal, C-458/08, EU:C:2010:692, point 54, et du 25 janvier 2024, Commission/Irlande (Trihalométhanes dans l'eau potable), C-481/22, EU:C:2024:85, point 41 ainsi que jurisprudence citée].
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