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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2013

Rechtsprechung
   EuGH, 03.04.2014 - C-515/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,5883
EuGH, 03.04.2014 - C-515/12 (https://dejure.org/2014,5883)
EuGH, Entscheidung vom 03.04.2014 - C-515/12 (https://dejure.org/2014,5883)
EuGH, Entscheidung vom 03. April 2014 - C-515/12 (https://dejure.org/2014,5883)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    "Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere Geschäftspraktiken - Schneeballsystem - Relevanz des etwaigen Beitrags, den ein Verbraucher leistet, um eine Vergütung zu erhalten - Auslegung des Begriffs Beitrag"

  • Europäischer Gerichtshof

    4finance

    Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere Geschäftspraktiken - Schneeballsystem - Relevanz des etwaigen Beitrags, den ein Verbraucher leistet, um eine Vergütung zu erhalten - Auslegung des Begriffs Beitrag

  • EU-Kommission

    «4finance» UAB gegen Valstybine vartotoju teisiu apsaugos tarnyba und Valstybine mokesciu inspekcija prie Lietuvos Respublikos finansu ministerijos.

    Ersuchen um Vorabentscheidung: Lietuvos vyriausiasis administracinis teismas - Litauen. Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere Geschäftspraktiken - Schneeballsystem - Relevanz des etwaigen Beitrags, den ein Verbraucher leistet, um eine Vergütung zu erhalten - Auslegung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere Geschäftspraktiken - Schneeballsystem - Relevanz des etwaigen Beitrags, den ein Verbraucher leistet, um eine Vergütung zu erhalten - Auslegung des Begriffs Beitrag

  • rechtsportal.de
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    4finance/Valstybine vartotoju teisiu apsaugos tarnyba u. a.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Auslegung von Anhang I Nr. 14 der Richtlinie 2005/29 - Vorliegen eines Schneeballsystems

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    4finance

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere Geschäftspraktiken - Schneeballsystem - Relevanz des etwaigen Beitrags, den ein Verbraucher leistet, um eine Vergütung zu erhalten - Auslegung des Begriffs Beitrag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2014, 680
  • GRUR Int. 2014, 592
  • EuZW 2014, 385
  • MMR 2014, 814
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 18.10.2012 - C-428/11

    Aggressive Praktiken von Gewerbetreibenden, mit denen dem Verbraucher der …

    Auszug aus EuGH, 03.04.2014 - C-515/12
    Rn. 26 Zur Frage, ob jeder von einem Teilnehmer an einem Absatzförderungssystem gezahlte Betrag unabhängig von seiner Höhe als Beitrag im Sinne von Anhang I Nr. 14 der Richtlinie 2005/29 anzusehen ist, ist darauf hinzuweisen, dass diese Vorschrift in den Sprachfassungen, in denen das Vorliegen eines finanziellen Beitrags des Verbrauchers erwähnt wird, keinen Mindestbetrag vorsieht (vgl. entsprechend Urteil Purely Creative u. a., C-428/11, EU:C:2012:651, Rn. 30).

    Zum anderen können Praktiken, die nicht in diesem Anhang aufgeführt sind, nach einer Einzelfallprüfung ihrer Merkmale anhand der in diesen Art. 5 bis 9 genannten Kriterien für unlauter erklärt werden (Urteile Purely Creative u.a., EU:C:2012:651, Rn. 45 und Köck, EU:C:2013:14, Rn. 35).

  • EuGH, 17.01.2013 - C-206/11

    Köck - Verbraucherschutz - Unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen …

    Auszug aus EuGH, 03.04.2014 - C-515/12
    Rn. 24 Diese Auslegung wird durch den Zweck der Richtlinie 2005/29 untermauert, die gemäß ihrem achten Erwägungsgrund "unmittelbar die wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern [schützt]" und nach ihrem Art. 1 "durch Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über unlautere Geschäftspraktiken, die die wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher beeinträchtigen, … zum Erreichen eines hohen Verbraucherschutzniveaus [beiträgt]" (Urteil Köck, C-206/11, EU:C:2013:14, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zum anderen können Praktiken, die nicht in diesem Anhang aufgeführt sind, nach einer Einzelfallprüfung ihrer Merkmale anhand der in diesen Art. 5 bis 9 genannten Kriterien für unlauter erklärt werden (Urteile Purely Creative u.a., EU:C:2012:651, Rn. 45 und Köck, EU:C:2013:14, Rn. 35).

  • EuGH, 03.06.2010 - C-569/08

    Der Gerichtshof präzisiert die Kriterien, die für den Widerruf spekulativer oder …

    Auszug aus EuGH, 03.04.2014 - C-515/12
    Rn. 19 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs schließt es die Notwendigkeit einheitlicher Anwendung und damit Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts aus, sie in einer ihrer Sprachfassungen isoliert zu betrachten, sondern gebietet vielmehr, sie nach dem wirklichen Willen ihres Urhebers und dem von diesem verfolgten Zweck namentlich im Licht ihrer Fassung in allen Sprachen auszulegen (vgl. Urteil Internetportal und Marketing, C-569/08, EU:C:2010:311, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.12.2016 - C-667/15

    Nationale Loterij - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2005/29/EG - …

    Allerdings sei eine der vom Gerichtshof im Urteil vom 3. April 2014, 4finance (C-515/12, EU:C:2014:211), aufgestellten Voraussetzungen für die Einstufung einer Geschäftspraxis als "Schneeballsystem" im Sinne von Anhang I Nr. 14 der Richtlinie 2005/29 nicht erfüllt.

    Rn. 15 Das vorlegende Gericht verweist auf das Urteil vom 3. April 2014, 4finance (C-515/12, EU:C:2014:211), aus dem sich ergebe, dass das Verbot von Schneeballsystemen im Sinne von Anhang I der Richtlinie 2005/29 auf drei kumulativen Voraussetzungen beruhe.

    Der Gerichtshof habe im Urteil vom 3. April 2014, 4finance (C-515/12, EU:C:2014:211), insoweit keinen eindeutigen Standpunkt eingenommen.

    Schließlich stammt der Großteil der Einkünfte, mit denen die den Verbrauchern zugesagte Vergütung finanziert werden kann, nicht aus einer tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. April 2014, 4finance, C-515/12, EU:C:2014:211, Rn. 20).

    Rn. 23 Dem vorlegenden Gericht stellt sich allerdings die Frage, ob die dritte Voraussetzung, die die Finanzierung der finanziellen Zusage betrifft, erfüllt ist, da Rn. 28 des Urteils vom 3. April 2014, 4finance (C-515/12, EU:C:2014:211), dahin ausgelegt werden könnte, dass diese Zusage unmittelbar durch die Beiträge neuer Mitglieder finanziert werden muss.

    Rn. 25 Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass ein Schneeballsystem mangels tatsächlicher wirtschaftlicher Tätigkeit, die das Erzielen ausreichender Einkünfte ermöglicht, um die den Verbrauchern zugesagte Vergütung zu finanzieren, zwangsläufig auf dem wirtschaftlichen Beitrag seiner Teilnehmer beruht, da die Möglichkeit eines Teilnehmers an diesem System, eine Gegenleistung zu erhalten, im Wesentlichen von den Kosten abhängt, die zusätzliche Teilnehmer zahlen (Urteil vom 3. April 2014, 4finance, C-515/12, EU:C:2014:211, Rn. 21).

    Dieses System bricht zusammen, wenn der Anstieg der Zahl der neu beitretenden Teilnehmer, die für den Fortbestand des Systems theoretisch ins Unendliche steigen müsste, nicht mehr ausreicht, um die allen Teilnehmern zugesagten Vergütungen zu zahlen (Urteil vom 3. April 2014, 4finance, C-515/12, EU:C:2014:211, Rn. 22).

    Rn. 27 Demnach setzt die Qualifizierung als "Schneeballsystem" im Sinne von Anhang I Nr. 14 der Richtlinie 2005/29 voraus, dass die Teilnehmer an einem solchen System einen finanziellen Beitrag entrichten (Urteil vom 3. April 2014, 4finance, C-515/12, EU:C:2014:211, Rn. 23).

    Rn. 28 Aus denselben Gründen erfordert diese Qualifizierung, dass zwischen den von neuen Teilnehmern gezahlten Beiträgen und den von den bereits vorhandenen Teilnehmern bezogenen Vergütungen ein Zusammenhang besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. April 2014, 4finance, C-515/12, EU:C:2014:211, Rn. 27).

    Rn. 29 Hinsichtlich der Art dieses Zusammenhangs geht aus dem Wortlaut der meisten Sprachfassungen von Anhang I Nr. 14 der Richtlinie 2005/29 hervor, dass die Finanzierung der Vergütung, die ein Verbraucher beziehen kann, "hauptsächlich" oder "grundsätzlich" von den später von neuen Teilnehmern an dem System gezahlten Beiträgen abhängt (vgl. Urteil vom 3. April 2014, 4finance, C-515/12, EU:C:2014:211, Rn. 28).

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.06.2021 - C-371/20

    Peek & Cloppenburg - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …

    {FN:21} Im Urteil 4finance hat der Gerichtshof das Ergebnis der wörtlichen Auslegung von Anhang I Nr. 14 der Richtlinie 2005/29 anhand des Ergebnisses der teleologischen Auslegung bestätigt und dies mit dem Hinweis verbunden, dass die Notwendigkeit einer einheitlichen Anwendung und Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts es ausschließt, sie in einer ihrer Sprachfassungen isoliert zu betrachten, und es vielmehr gebietet, sie nach dem wirklichen Willen ihres Urhebers und dem von diesem verfolgten Zweck namentlich im Licht ihrer Fassung in allen Sprachen auszulegen (Urteil vom 3. April 2014, C-515/12, EU:C:2014:211, Rn. 19, 20 und 24).

    {FN:23} Vgl. Urteil vom 3. April 2014, 4finance (C-515/12, EU:C:2014:211, Rn. 32).

    Vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 3. April 2014, 4finance (C-515/12, EU:C:2014:211, Rn. 33).

    Vgl. entsprechend Urteil vom 3. April 2014, 4finance (C-515/12, EU:C:2014:211, Rn. 26).

  • EuGH, 02.09.2021 - C-371/20

    Peek & Cloppenburg - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …

    Rn. 37 Nach ständiger Rechtsprechung schließt es die Notwendigkeit einer einheitlichen Anwendung und Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts allerdings aus, sie in einer ihrer Sprachfassungen isoliert zu betrachten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. April 2014, 4finance, C-515/12, EU:C:2014:211, Rn. 19).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2022 - 4 A 1278/21

    Digitale Anzeige; Anzeigeeinrichtung; Aufschriften; Auslegung; Betriebszustand; …

    Rn. 35 vgl. EuGH, Urteil vom 3.4.2014 - C-515/12 -, Celex-Nr. 62012CJ0515 = juris, Rn. 19, m. w. N.,.
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2017 - C-295/16

    Europamur Alimentación - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …

    {FN:41} Vgl. Urteile vom 23. April 2009, VTB-VAB und Galatea (…C-261/07 und C-299/07, EU:C:2009:244, Rn. 56 ff.), und vom 17. Januar 2013, Köck (…C-206/11, EU:C:2013:14, Rn. 35 ff.); Beschluss vom 7. März 2013, Euronics Belgium (…C-343/12, EU:C:2013:154, Rn. 25 bis 28); Urteil vom 3. April 2014, 4finance (C-515/12, EU:C:2014:211, Rn. 30 ff.), sowie Beschluss vom 8. September 2015, Cdiscount (…C-13/15, EU:C:2015:560, Rn. 38 ff.).
  • VG Köln, 21.04.2021 - 1 K 2672/20
    Rn. 43 vgl. zum Gebot, eine europäische Norm im Lichte der Fassung aller amtlichen Sprachen auszulegen, EuGH, Urteil vom 3. April 2014 - C-515/12 -, juris Rn. 19 m.w.N.,.
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2025 - C-315/24

    Nestlé Sverige (Étiquetage des denrées alimentaires destinées à des fins …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs schließt es die Notwendigkeit einheitlicher Anwendung und damit Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts aus, sie in einer ihrer Sprachfassungen isoliert zu betrachten, sondern gebietet vielmehr, sie nach dem wirklichen Willen ihres Urhebers und dem von diesem verfolgten Zweck namentlich im Licht ihrer Fassung in allen Sprachen auszulegen (Urteil vom 3. April 2014, 4finance, C-515/12, EU:C:2014:211, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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   Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2013 - C-515/12   

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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    4finance

    Verbraucherschutz - Unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern - Schneeballsystem - Von den Verbrauchern zu erbringende Gegenleistung für den Beitritt zu einem Schneeballsystem - Zusammenhang zwischen der von den neuen Teilnehmern erbrachten ...

  • EU-Kommission

    4finance

    Verbraucherschutz - Unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern - Schneeballsystem - Von den Verbrauchern zu erbringende Gegenleistung für den Beitritt zu einem Schneeballsystem - Zusammenhang zwischen der von den neuen Teilnehmern erbrachten ...

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an ein Schneeballsystem zur Verkaufsförderung als unlautere Geschäftstätigkeit von Unternehmen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern; Schlussanträge der Generalanwältin zum Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Verwaltungsgerichts Litauen

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an ein Schneeballsystem zur Verkaufsförderung als unlautere Geschäftstätigkeit von Unternehmen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern; Schlussanträge der Generalanwältin zum Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Verwaltungsgerichts Litauen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2013 - C-515/12
    {FN:9} - Urteile vom 6. Oktober 1982, CILFIT u. a. (283/81, Slg. 1982, 3415, Randnrn. 18 bis 20), vom 7. Dezember 1995, Rockfon (C-449/93, Slg. 1995, I-4291, Randnr. 28), und vom 1. April 2004, Borgmann (C-1/02, Slg. 2004, I-3219, Randnr. 25).
  • EuGH, 17.10.2013 - C-391/12

    Das an die deutschen Printmedien gerichtete Verbot, gesponserte Beiträge ohne …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2013 - C-515/12
    {FN:11} - Siehe auch Urteil vom 17. Oktober 2013, RLvS (C-391/12, Randnr. 33).
  • EuGH, 18.10.2012 - C-428/11

    Aggressive Praktiken von Gewerbetreibenden, mit denen dem Verbraucher der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2013 - C-515/12
    {FN:16} - Urteil vom 18. Oktober 2012, Purely Creative (C-428/11, Randnr. 45).
  • EuGH, 07.12.1995 - C-449/93

    Rockfon / Specialarbejderforbundet i Danmark, acting on behalf of Søren Nielsen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2013 - C-515/12
    {FN:9} - Urteile vom 6. Oktober 1982, CILFIT u. a. (283/81, Slg. 1982, 3415, Randnrn. 18 bis 20), vom 7. Dezember 1995, Rockfon (C-449/93, Slg. 1995, I-4291, Randnr. 28), und vom 1. April 2004, Borgmann (C-1/02, Slg. 2004, I-3219, Randnr. 25).
  • EuGH, 08.09.2011 - C-177/10

    Wird für die Beförderung von Berufsbeamten im Wege einer internen Ausschreibung …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2013 - C-515/12
    {FN:6} - Urteil vom 8. September 2011, Rosado Santana (C-177/10, Slg. 2011, I-7907, Randnr. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung.
  • EuGH, 03.06.2010 - C-569/08

    Der Gerichtshof präzisiert die Kriterien, die für den Widerruf spekulativer oder …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2013 - C-515/12
    {FN:10} - Urteil vom 3. Juni 2010, 1nternetportal und Marketing (C-569/08, Slg. 2010, I-4871, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 01.04.2004 - C-1/02

    Borgmann

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2013 - C-515/12
    {FN:9} - Urteile vom 6. Oktober 1982, CILFIT u. a. (283/81, Slg. 1982, 3415, Randnrn. 18 bis 20), vom 7. Dezember 1995, Rockfon (C-449/93, Slg. 1995, I-4291, Randnr. 28), und vom 1. April 2004, Borgmann (C-1/02, Slg. 2004, I-3219, Randnr. 25).
  • EuGH, 25.04.2013 - C-89/12

    Bark - Gemeinsame Unternehmen - Verträge mit den Bediensteten - Geltende Regelung …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2013 - C-515/12
    Vgl. aus jüngerer Zeit Urteil vom 25. April 2013, Bark (C-89/12, Randnr. 36).
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