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Rechtsprechung
   EuGH, 12.09.2019 - C-541/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,28716
EuGH, 12.09.2019 - C-541/18 (https://dejure.org/2019,28716)
EuGH, Entscheidung vom 12.09.2019 - C-541/18 (https://dejure.org/2019,28716)
EuGH, Entscheidung vom 12. September 2019 - C-541/18 (https://dejure.org/2019,28716)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutsches Patent- und Markenamt (#darferdas?)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie 2008/95/EG - Art. 3 Abs. 1 Buchst. b - Unterscheidungskraft - Beurteilungskriterien - Zeichen, das ein Rautezeichen (Hashtag) beinhaltet

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutsches Patent- und Markenamt (#darferdas?)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie 2008/95/EG - Art. 3 Abs. 1 Buchst. b - Unterscheidungskraft - Beurteilungskriterien - Zeichen, das ein Rautezeichen (Hashtag) beinhaltet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie 2008/95/EG - Art. 3 Abs. 1 Buchst. b - Unterscheidungskraft - Beurteilungskriterien - Zeichen, das ein Rautezeichen (Hashtag) beinhaltet

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrecht: AS/Deutsches Patent- und Markenamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2019, 1194
 
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Wird zitiert von ... (273)Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 26.04.2012 - C-307/11

    Deichmann / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 …

    Auszug aus EuGH, 12.09.2019 - C-541/18
    Rn. 15 Dieser Ansatz könnte mit Rn. 55 des Beschlusses vom 26. April 2012, Deichmann/HABM (C-307/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:254), im Einklang stehen, wonach Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (…ABl. 1994, L 11, S. 1) nicht dahin ausgelegt werden könne, dass er das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) verpflichte, die konkrete Prüfung der Unterscheidungskraft auf andere Verwendungen der angemeldeten Marke zu erstrecken als diejenige, die es als die wahrscheinlichste erkenne.

    Rn. 32 In Anbetracht der im vorliegenden Urteil vorgenommenen Klarstellungen und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung, wonach inhaltlich identische Bestimmungen der Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken und der Verordnung über die Unionsmarke gleich auszulegen sind (…vgl. u. a. Urteile vom 12. Januar 2006, Deutsche SiSi-Werke, C-173/04 P, EU:C:2006:20, Rn. 29…, vom 6. Juli 2017, Moreno Marín, C-139/16, EU:C:2017:518, Rn. 27, …und vom 25. Juli 2018, Mitsubishi Shoji Kaisha und Mitsubishi Caterpillar Forklift Europe, C-129/17, EU:C:2018:594, Rn. 29), bleibt der in Bezug auf Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94, der inhaltlich Art. 3 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2008/95 entspricht, gewählte Ansatz in der vom vorlegenden Gericht angeführten Rn. 55 des Beschlusses vom 26. April 2012, Deichmann/HABM (C-307/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:254), nur in Fällen relevant, in denen in der betreffenden Branche nur eine Verwendungsart praktisch bedeutsam ist.

  • EuGH, 06.07.2017 - C-139/16

    Moreno Marín u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 12.09.2019 - C-541/18
    Rn. 21 Die Beurteilung der Wahrnehmung des Durchschnittsverbrauchers muss konkret erfolgen, wobei alle relevanten Tatsachen und Umstände zu berücksichtigen sind (…vgl. u. a. Urteile vom 12. Februar 2004, Koninklijke KPN Nederland, C-363/99, EU:C:2004:86, Rn. 33 und 35, und vom 6. Juli 2017, Moreno Marín, C-139/16, EU:C:2017:518, Rn. 24).

    Rn. 32 In Anbetracht der im vorliegenden Urteil vorgenommenen Klarstellungen und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung, wonach inhaltlich identische Bestimmungen der Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken und der Verordnung über die Unionsmarke gleich auszulegen sind (…vgl. u. a. Urteile vom 12. Januar 2006, Deutsche SiSi-Werke, C-173/04 P, EU:C:2006:20, Rn. 29, vom 6. Juli 2017, Moreno Marín, C-139/16, EU:C:2017:518, Rn. 27, …und vom 25. Juli 2018, Mitsubishi Shoji Kaisha und Mitsubishi Caterpillar Forklift Europe, C-129/17, EU:C:2018:594, Rn. 29), bleibt der in Bezug auf Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94, der inhaltlich Art. 3 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2008/95 entspricht, gewählte Ansatz in der vom vorlegenden Gericht angeführten Rn. 55 des Beschlusses vom 26. April 2012, Deichmann/HABM (C-307/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:254), nur in Fällen relevant, in denen in der betreffenden Branche nur eine Verwendungsart praktisch bedeutsam ist.

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus EuGH, 12.09.2019 - C-541/18
    Rn. 20 Ob ein Zeichen Unterscheidungskraft hat, ist anhand der erfassten Waren oder Dienstleistungen und anhand seiner Wahrnehmung durch die maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen, die aus dem normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der Waren oder Dienstleistungen bestehen (…vgl. u. a. Urteile vom 8. April 2003, Linde u. a., C-53/01 bis C-55/01, EU:C:2003:206, Rn. 41, vom 12. Februar 2004, Koninklijke KPN Nederland, C-363/99, EU:C:2004:86, Rn. 34, …und vom 10. Juli 2014, Apple, C-421/13, EU:C:2014:2070, Rn. 22).

    Rn. 21 Die Beurteilung der Wahrnehmung des Durchschnittsverbrauchers muss konkret erfolgen, wobei alle relevanten Tatsachen und Umstände zu berücksichtigen sind (vgl. u. a. Urteile vom 12. Februar 2004, Koninklijke KPN Nederland, C-363/99, EU:C:2004:86, Rn. 33 und 35, …und vom 6. Juli 2017, Moreno Marín, C-139/16, EU:C:2017:518, Rn. 24).

  • EuGH, 25.07.2018 - C-129/17

    Mitsubishi Shoji Kaisha und Mitsubishi Caterpillar Forklift Europe - Vorlage zur …

    Auszug aus EuGH, 12.09.2019 - C-541/18
    Rn. 32 In Anbetracht der im vorliegenden Urteil vorgenommenen Klarstellungen und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung, wonach inhaltlich identische Bestimmungen der Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken und der Verordnung über die Unionsmarke gleich auszulegen sind (…vgl. u. a. Urteile vom 12. Januar 2006, Deutsche SiSi-Werke, C-173/04 P, EU:C:2006:20, Rn. 29…, vom 6. Juli 2017, Moreno Marín, C-139/16, EU:C:2017:518, Rn. 27, und vom 25. Juli 2018, Mitsubishi Shoji Kaisha und Mitsubishi Caterpillar Forklift Europe, C-129/17, EU:C:2018:594, Rn. 29), bleibt der in Bezug auf Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94, der inhaltlich Art. 3 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2008/95 entspricht, gewählte Ansatz in der vom vorlegenden Gericht angeführten Rn. 55 des Beschlusses vom 26. April 2012, Deichmann/HABM (C-307/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:254), nur in Fällen relevant, in denen in der betreffenden Branche nur eine Verwendungsart praktisch bedeutsam ist.
  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz …

    Auszug aus EuGH, 12.09.2019 - C-541/18
    Rn. 32 In Anbetracht der im vorliegenden Urteil vorgenommenen Klarstellungen und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung, wonach inhaltlich identische Bestimmungen der Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken und der Verordnung über die Unionsmarke gleich auszulegen sind (vgl. u. a. Urteile vom 12. Januar 2006, Deutsche SiSi-Werke, C-173/04 P, EU:C:2006:20, Rn. 29…, vom 6. Juli 2017, Moreno Marín, C-139/16, EU:C:2017:518, Rn. 27, …und vom 25. Juli 2018, Mitsubishi Shoji Kaisha und Mitsubishi Caterpillar Forklift Europe, C-129/17, EU:C:2018:594, Rn. 29), bleibt der in Bezug auf Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94, der inhaltlich Art. 3 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2008/95 entspricht, gewählte Ansatz in der vom vorlegenden Gericht angeführten Rn. 55 des Beschlusses vom 26. April 2012, Deichmann/HABM (C-307/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:254), nur in Fällen relevant, in denen in der betreffenden Branche nur eine Verwendungsart praktisch bedeutsam ist.
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel - "Marken - Rechtsangleichung - Richtlinie 89/104/EWG - Markenfähige …

    Auszug aus EuGH, 12.09.2019 - C-541/18
    Rn. 28 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass aus Gründen der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäßen Verwaltung die Prüfung jeder Anmeldung nicht nur umfassend, sondern auch streng sein muss, um eine ungerechtfertigte Eintragung von Marken zu verhindern (vgl. u. a. Urteile vom 6. Mai 2003, Libertel, C-104/01, EU:C:2003:244, Rn. 59, …und vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, EU:C:2011:139, Rn. 77).
  • EuGH, 19.06.2014 - C-217/13

    Oberbank u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Marken - Richtlinie 2008/95/EG - …

    Auszug aus EuGH, 12.09.2019 - C-541/18
    Die Unterscheidungskraft kann der Marke innewohnen (Art. 3 Abs. 1 Buchst. b) oder infolge ihrer Benutzung erworben worden sein (Art. 3 Abs. 3) (vgl. u. a. Urteile vom 19. Juni 2014, 0berbank u. a., C-217/13 und C-218/13, EU:C:2014:2012, Rn. 38, …sowie vom 16. September 2015, Société des Produits Nestlé, C-215/14, EU:C:2015:604, Rn. 60 und 62).
  • EuGH, 12.12.2002 - C-273/00

    Sieckmann - "Marken - Rechtsangleichung - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 2 - …

    Auszug aus EuGH, 12.09.2019 - C-541/18
    Rn. 27 Es gilt nämlich zu vermeiden, dass das Markenregister, das zweckdienlich und genau sein muss (Urteil vom 12. Dezember 2002, Sieckmann, C-273/00, EU:C:2002:748, Rn. 50), Zeichen umfasst, die es nur im Fall einer sehr spezifischen Verwendung, auf die der Inhaber wahrscheinlich nicht zurückgreifen wird, ermöglichen, seine Waren oder Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
  • EuGH, 08.04.2003 - C-53/01

    Linde u.a. - Rechtsangleichung - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - …

    Auszug aus EuGH, 12.09.2019 - C-541/18
    Rn. 20 Ob ein Zeichen Unterscheidungskraft hat, ist anhand der erfassten Waren oder Dienstleistungen und anhand seiner Wahrnehmung durch die maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen, die aus dem normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der Waren oder Dienstleistungen bestehen (vgl. u. a. Urteile vom 8. April 2003, Linde u. a., C-53/01 bis C-55/01, EU:C:2003:206, Rn. 41…, vom 12. Februar 2004, Koninklijke KPN Nederland, C-363/99, EU:C:2004:86, Rn. 34, …und vom 10. Juli 2014, Apple, C-421/13, EU:C:2014:2070, Rn. 22).
  • EuGH, 10.07.2014 - C-421/13

    Die Darstellung der Ausstattung einer Verkaufsstätte, wie beispielsweise eines …

    Auszug aus EuGH, 12.09.2019 - C-541/18
    Rn. 20 Ob ein Zeichen Unterscheidungskraft hat, ist anhand der erfassten Waren oder Dienstleistungen und anhand seiner Wahrnehmung durch die maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen, die aus dem normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der Waren oder Dienstleistungen bestehen (…vgl. u. a. Urteile vom 8. April 2003, Linde u. a., C-53/01 bis C-55/01, EU:C:2003:206, Rn. 41…, vom 12. Februar 2004, Koninklijke KPN Nederland, C-363/99, EU:C:2004:86, Rn. 34, und vom 10. Juli 2014, Apple, C-421/13, EU:C:2014:2070, Rn. 22).
  • EuGH, 16.09.2015 - C-215/14

    Société des Produits Nestlé - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie …

  • EuGH, 10.03.2011 - C-51/10

    Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke …

  • EuGH, 15.01.2009 - C-495/07

    Silberquelle - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 10 und 12 - Verfall - …

  • EuGH, 21.12.2016 - C-654/15

    Länsförsäkringar - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsmarke - Verordnung (EG) …

  • BGH, 30.01.2020 - I ZB 61/17

    Markenrecht: Anforderungen an die Prüfung der Unterscheidungskraft bei mehreren …

    Rn. 3 Der Gerichtshof der Europäischen Union hat diese Frage mit Urteil vom 12. September 2019 (C-541/18, GRUR 2019, 1194 = WRP 2019, 1444 - AS/DPMA [#darferdas?]) wie folgt beantwortet:.

    Rn. 13 c) Zutreffend ist das Bundespatentgericht allerdings davon ausgegangen, dass bei der Prüfung, ob das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft besteht, auf die Kennzeichnungsgewohnheiten im maßgeblichen Warensektor abzustellen ist (…vgl. BGH, GRUR 2018, 932 Rn. 18 - #darferdas? I, mwN; EuGH, GRUR 2019, 1194 Rn. 24 und 33 - AS/DPMA [#darferdas?]).

    Rn. 15 aa) Nach dem aufgrund des Vorabentscheidungsersuchens des Senats ergangenen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union muss die Unterscheidungskraft eines als Marke angemeldeten Zeichens unter Berücksichtigung aller relevanten Tatsachen und Umstände, einschließlich sämtlicher wahrscheinlicher Verwendungsarten der angemeldeten Marke, geprüft werden (vgl. EuGH, GRUR 2019, 1194 Rn. 33 - AS/DPMA [#darferdas?]).

    Sind in der maßgeblichen Branche mehrere Verwendungsarten praktisch bedeutsam, müssen bei der Prüfung der Unterscheidungskraft alle diese verschiedenen Verwendungsarten berücksichtigt werden, um zu klären, ob der Durchschnittsverbraucher der erfassten Waren oder Dienstleistungen das Zeichen als Hinweis auf ihre betriebliche Herkunft wahrnehmen kann (vgl. EuGH, GRUR 2019, 1194 Rn. 25 - AS/DPMA [#darferdas?]).

    Verwendungsarten, die in der betreffenden Branche zwar denkbar, aber praktisch nicht bedeutsam sind und somit wenig wahrscheinlich erscheinen, sind dagegen für die Prüfung der Unterscheidungskraft irrelevant, es sei denn, der Anmelder hat konkrete Anhaltspunkte geliefert, die eine in der fraglichen Branche unübliche Verwendungsart in seinem Fall wahrscheinlich machen (vgl. EuGH, GRUR 2019, 1194 Rn. 26 - AS/DPMA [#darferdas?]).

    Die Prüfung der Unterscheidungskraft kann mithin nur in den Fällen auf die wahrscheinlichste Verwendung der angemeldeten Marke beschränkt werden, in denen in der betreffenden Branche nur eine Verwendungsart praktisch bedeutsam ist (vgl. EuGH, GRUR 2019, 1194 Rn. 32 - AS/DPMA [#darferdas?]).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sind der Prüfung der Unterscheidungskraft sämtliche wahrscheinlichen Verwendungsformen des Zeichens zugrunde zu legen (vgl. EuGH, GRUR 2019, 1194 Rn. 33 - AS/DPMA [#darferdas?]).

  • BGH, 12.10.2023 - I ZB 28/23

    KÖLNER DOM - Eintragung der Bezeichnung KÖLNER DOM als Marke für Reiseandenken …

    Dabei ist auf die mutmaßliche Wahrnehmung eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen (EuGH, Urteil vom 19. September 2019 - C-541/18, GRUR 2019, 1194 [juris Rn. 20] = WRP 2019, 1444 - AS/DPMA [#darferdas?]; BGH…, Beschluss vom 31. Mai 2016 - I ZB 39/15, GRUR 2016, 934 [juris Rn. 10] = WRP 2016, 1109 - OUI, mwN).

    Bei der Prüfung, ob das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft besteht, ist auf die Kennzeichnungsgewohnheiten im maßgeblichen Warensektor abzustellen (EuGH, GRUR 2019, 1194 [juris Rn. 24 und 33] - AS/DPMA [#darferdas?];… BGH, GRUR 2020, 411 [juris Rn. 13] - #darferdas? II).

    Rn. 32 (1) Die Unterscheidungskraft eines als Marke angemeldeten Zeichens muss unter Berücksichtigung aller relevanten Tatsachen und Umstände, einschließlich sämtlicher wahrscheinlicher Verwendungsarten der angemeldeten Marke, geprüft werden (vgl. EuGH, GRUR 2019, 1194 [juris Rn. 33] - AS/DPMA [#darferdas?];… BGH, GRUR 2020, 411 [juris Rn. 15] - #darferdas? II).

    Sind in der maßgeblichen Branche mehrere Verwendungsarten praktisch bedeutsam, müssen bei der Prüfung der Unterscheidungskraft alle diese verschiedenen Verwendungsarten berücksichtigt werden, um zu klären, ob der Durchschnittsverbraucher der erfassten Waren oder Dienstleistungen das Zeichen als Hinweis auf ihre betriebliche Herkunft wahrnehmen kann (vgl. EuGH, GRUR 2019, 1194 [juris Rn. 25] - AS/DPMA [#darferdas?];… BGH, GRUR 2020, 411 [juris Rn. 15] - #darferdas? II).

  • EuG, 09.07.2025 - T-304/24

    Das Zeichen als solches kann nicht als Unionsmarke für Bekleidungsstücke wie …

    Rn. 64 Fünftens hat sich die Klägerin in der mündlichen Verhandlung auf das Urteil vom 12. September 2019, Deutsches Patent- und Markenamt (#darferdas?) (C-541/18, EU:C:2019:725), bezogen.

    In jenem Urteil hat der Gerichtshof darauf hingewiesen, dass, wenn aus dem, was in der betreffenden Branche üblich ist, hervorgeht, dass in der betreffenden Branche mehrere Verwendungsarten praktisch bedeutsam sind, die mit der Anmeldung einer Marke befassten Behörden diese verschiedenen Verwendungsarten berücksichtigen müssen, um zu klären, ob der Durchschnittsverbraucher der erfassten Waren oder Dienstleistungen das Zeichen als Hinweis auf ihre betriebliche Herkunft wahrnehmen kann (Urteil vom 12. September 2019, Deutsches Patent- und Markenamt [#darferdas?], C-541/18, EU:C:2019:725, Rn. 25).

    Unter Berücksichtigung dessen, dass das vorlegende Gericht im Vorabentscheidungsersuchen ausgeführt hatte, dass es in der in jener Rechtssache in Rede stehenden Bekleidungsbranche üblich sei, die Marke sowohl auf der Außenseite der Ware anzubringen als auch auf dem eingenähten Etikett auf der Innenseite, ist der Gerichtshof zu dem Schluss gekommen, dass in einer solchen Situation die für die Prüfung der Wahrnehmung des Durchschnittsverbrauchers zuständigen Behörden diese Verwendungsarten berücksichtigen und beurteilen müssen, ob der Durchschnittsverbraucher das in Rede stehende Zeichen als Marke wahrnehmen wird, wenn er beide Arten der Anbringung auf dem Kleidungsstück oder zumindest eine von ihnen sieht (Urteil vom 12. September 2019, Deutsches Patent- und Markenamt [#darferdas?], C-541/18, EU:C:2019:725, Rn. 29 und 30).

    Rn. 65 Allerdings ist das Urteil vom 12. September 2019, Deutsches Patent- und Markenamt (#darferdas?) (C-541/18, EU:C:2019:725), für Positionsmarken, die nach Art. 3 Abs. 3 Buchst. d der Verordnung 2018/626 aus der besonderen Platzierung oder Anbringung der Marke auf der fraglichen Ware bestehen (…siehe oben, Rn. 39), nicht relevant.

    So wird anders als in der Rechtssache, in der das Urteil vom 12. September 2019, Deutsches Patent- und Markenamt (#darferdas?) (C-541/18, EU:C:2019:725), ergangen ist, die Art der Verwendung eines als Positionsmarke angemeldeten Zeichens in der Anmeldung beschrieben.

    Rn. 67 Auch wenn der Gerichtshof im Urteil vom 12. September 2019, Deutsches Patent- und Markenamt (#darferdas?) (C-541/18, EU:C:2019:725), klargestellt hat, dass die Unterscheidungskraft einer angemeldeten Marke für alle in der betreffenden Branche praktisch bedeutsamen Verwendungsarten zu beurteilen ist, deutet jedenfalls nichts in diesem Urteil darauf hin, dass der fraglichen Marke, die in einer in der betreffenden Branche praktisch bedeutsamen Art verwendet wird, im Ergebnis zwangsläufig Unterscheidungskraft zuzuerkennen ist.

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