Rechtsprechung
| EuGH, 17.09.2018 - C-543/18 RX-II |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
Réexamen HG/ Kommission
Überprüfung
- Europäischer Gerichtshof
Réexamen HG/ Kommission
Überprüfung
- Europäischer Gerichtshof
Réexamen HG/ Kommission
Überprüfung
- Wolters Kluwer
Entscheidung des Gerichtshofs (Überprüfungskammer) vom 17. September 2018. HG gegen Europäische Kommission. Überprüfung. Rechtssache C-543/18 RX.
- ra.de
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Réexamen HG/ Kommission
Überprüfung
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Réexamen HG/ Kommission
Überprüfung - Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union - Ernennung der Richter - Gesichtspunkt zwingenden Rechts - Inzidente Kontrolle - Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Recht auf ein faires Verfahren - Auf Gesetz beruhendes ...
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Réexamen HG/ Kommission
Wird zitiert von ... (66) Zitiert selbst (2)
- EuG, 19.07.2018 - T-693/16
HG / Kommission
Auszug aus EuGH, 17.09.2018 - C-543/18
Rn. 1 Der vom Ersten Generalanwalt vorgelegte Vorschlag für eine Überprüfung betrifft das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 19. Juli 2018, HG/Kommission (T-693/16 P, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:492).Rn. 6 Im vorliegenden Fall ist die Überprüfungskammer der Auffassung, dass das Urteil vom 19. Juli 2018, HG/Kommission (T-693/16 P, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:492), zu überprüfen ist.
Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 19. Juli 2018, HG/Kommission (T-693/16 P, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:492), ist zu überprüfen..
Die Überprüfung wird sich auf die Frage erstrecken, ob das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 19. Juli 2018, HG/Kommission (T-693/16 P, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:492), insbesondere im Hinblick auf den allgemeinen Grundsatz der Rechtssicherheit dadurch die Einheit oder die Kohärenz des Unionsrechts beeinträchtigt, dass das Gericht als Rechtsmittelgericht entschieden hat, dass der Spruchkörper, der das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union vom 19. Juli 2016, HG/Kommission (F-149/15, EU:F:2016:155), erlassen hat, wegen einer dem Verfahren der Ernennung eines Mitglieds dieses Spruchkörpers anhaftenden Unregelmäßigkeit nicht ordnungsgemäß besetzt gewesen sei, was zu einem Verstoß gegen den in Art. 47 Abs. 2 Satz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundsatz des gesetzlichen Richters geführt habe.
- EuGöD, 19.07.2016 - F-149/15
HG / Kommission
Auszug aus EuGH, 17.09.2018 - C-543/18
Mit diesem Urteil hat das Gericht das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union vom 19. Juli 2016, HG/Kommission (F-149/15, EU:F:2016:155), aufgehoben, mit dem dieses die Klage des Klägers auf Aufhebung der Entscheidung der Europäischen Kommission vom 10. Februar 2015, gegen ihn die Disziplinarstrafe des Versagens des Aufsteigens in den Dienstaltersstufen für eine Dauer von 18 Monaten zu verhängen und ihn zum Ersatz des der Kommission entstandenen Schadens in Höhe von 108 596, 35 Euro zu verpflichten, sowie, soweit erforderlich, der Entscheidung über die Zurückweisung seiner Beschwerde sowie auf Verurteilung der Kommission zum Ersatz des angeblich entstandenen Schadens abgewiesen hat.Die Überprüfung wird sich auf die Frage erstrecken, ob das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 19. Juli 2018, HG/Kommission (T-693/16 P, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:492), insbesondere im Hinblick auf den allgemeinen Grundsatz der Rechtssicherheit dadurch die Einheit oder die Kohärenz des Unionsrechts beeinträchtigt, dass das Gericht als Rechtsmittelgericht entschieden hat, dass der Spruchkörper, der das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union vom 19. Juli 2016, HG/Kommission (F-149/15, EU:F:2016:155), erlassen hat, wegen einer dem Verfahren der Ernennung eines Mitglieds dieses Spruchkörpers anhaftenden Unregelmäßigkeit nicht ordnungsgemäß besetzt gewesen sei, was zu einem Verstoß gegen den in Art. 47 Abs. 2 Satz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundsatz des gesetzlichen Richters geführt habe.
- EuGH, 09.07.2020 - C-272/19
Der Petitionsausschuss eines Gliedstaats eines Mitgliedstaats unterliegt der …
Sodann ist diese Unabhängigkeit eine notwendige Voraussetzung, um den Rechtsunterworfenen im Geltungsbereich des Unionsrechts das in Art. 47 der Charta vorgesehene Grundrecht auf einen unabhängigen und unparteiischen Richter zu gewährleisten, dem als Garant für den Schutz sämtlicher den Rechtsunterworfenen aus dem Unionsrecht erwachsender Rechte grundlegende Bedeutung zukommt (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission, C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 70 und 71 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 21.12.2021 - C-357/19
Das Unionsrecht steht der Anwendung einer Rechtsprechung des …
Dieses Erfordernis gilt für die Rechtsgrundlage für die Existenz des Gerichts sowie für alle weiteren Vorschriften des innerstaatlichen Rechts, deren Nichtbeachtung die Teilnahme eines oder mehrerer Richter an der Verhandlung über die betreffende Rechtssache vorschriftswidrig macht, wie etwa die Vorschriften über die Besetzung des Spruchkörpers (vgl. entsprechend, unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 6 EMRK, Urteile vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission, C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 73, sowie vom 6. Oktober 2021, W.Ż.Rn. 206 Eine vorschriftswidrige Besetzung der Spruchkörper stellt aber insbesondere dann einen Verstoß gegen Art. 47 Abs. 2 Satz 1 der Charta dar, wenn die Art und Schwere der Vorschriftswidrigkeit dergestalt ist, dass sie die tatsächliche Gefahr begründet, dass andere Teile der Staatsgewalt - insbesondere die Exekutive - ein ihnen nicht zustehendes Ermessen ausüben können, wodurch die Integrität des Ergebnisses des Verfahrens zur Besetzung der Spruchkörper beeinträchtigt und so beim Einzelnen berechtigte Zweifel an der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des oder der betreffenden Richter geweckt werden, was der Fall ist, wenn es um Grundregeln geht, die Bestandteil der Errichtung und der Funktionsfähigkeit dieses Justizsystems sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission, C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 75, sowie vom 6. Oktober 2021, W.Ż.
- EuGH, 05.06.2023 - C-204/21
Rechtsstaatlichkeit: Die polnische Justizreform von Dezember 2019 verstößt gegen …
Rn. 129 Wie die Kommission ausführt, hat der Gerichtshof insoweit festgestellt, dass das Grundrecht auf ein faires Verfahren und insbesondere die Garantien für den Zugang zu einem unabhängigen, unparteiischen und zuvor durch Gesetz errichteten Gericht, die dieses Grundrecht kennzeichnen, u. a. implizieren, dass jedes Gericht überprüfen muss, ob es in Anbetracht seiner Zusammensetzung ein solches Gericht ist, wenn insoweit ein ernsthafter Zweifel besteht, und dass diese Überprüfung im Hinblick auf das Vertrauen, das die Gerichte einer demokratischen Gesellschaft bei den Rechtssuchenden wecken müssen, erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission, C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 57).
- EuGH, 15.07.2021 - C-791/19
Die polnischen Rechtsvorschriften über die Disziplinarordnung für Richter …
Die Überprüfung, ob eine Einrichtung in Anbetracht ihrer Zusammensetzung ein solches Gericht ist, ist insbesondere im Hinblick auf das Vertrauen erforderlich, das die Gerichte einer demokratischen Gesellschaft bei den Rechtssuchenden wecken müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission, C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 57). - EuGH, 14.07.2021 - C-204/21
La Pologne doit suspendre immédiatement l'application des dispositions nationales …
Rn. 155 Die Kommission beruft sich insoweit u. a. auf die Rechtsgrundsätze, die sich aus dem Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission (C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232), insbesondere seinen Rn. 55 bis 57 und 73 bis 75 ergeben, aus denen hervorgehe, dass die gerichtliche Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Ernennung der Richter und der Legitimität der Justizorgane insbesondere im Hinblick auf Unregelmäßigkeiten im Verfahren zur Ernennung zum Richter, erforderlich sei, um das Grundrecht der Einzelnen auf einen wirksamen Rechtsbehelf in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen zu gewährleisten, und macht geltend, dass die Bestimmungen, auf die sich die erste Rüge der Klage beziehe, gegen Art. 19 Abs. 1 EUV in Verbindung mit Art. 47 der Charta verstießen, soweit den polnischen Gerichten damit die Vornahme einer solchen Kontrolle untersagt werde.Folglich muss der Unionsrichter prüfen können, ob eine Vorschriftswidrigkeit des in Rede stehenden Ernennungsverfahrens zu einer Verletzung dieses Grundrechts führen konnte (Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission, C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 55).
In diesem Sinne stellt eine solche Überprüfung ein wesentliches Formerfordernis dar, das zwingend zu beachten und von Amts wegen zu prüfen ist (Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission, C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Dieser Ausdruck spiegelt nach den Ausführungen des Gerichtshofs insbesondere das Rechtsstaatsprinzip wider und umfasst nicht nur die Rechtsgrundlage für die Existenz des Gerichts, sondern auch die Zusammensetzung des Spruchkörpers in jeder Rechtssache sowie alle weiteren Vorschriften des innerstaatlichen Rechts, deren Nichtbeachtung die Teilnahme eines oder mehrerer Richter an der Verhandlung über die Rechtssache vorschriftswidrig macht, was insbesondere Vorschriften über die Unabhängigkeit und die Unparteilichkeit der Mitglieder des betreffenden Gerichts einschließt (Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission, C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 166 Desgleichen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass das Recht, von einem "auf Gesetz beruhenden" Gericht im Sinne von Art. 6 Abs. 1 EMRK abgeurteilt zu werden, schon seinem Wesen nach das Verfahren zur Ernennung der Richter umfasst (Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission, C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 74 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 167 Somit stellt eine bei der Ernennung der Richter im betroffenen Justizsystem begangene Vorschriftswidrigkeit einen Verstoß gegen Art. 47 Abs. 2 Satz 1 der Charta dar, insbesondere dann, wenn die Art und Schwere der Vorschriftswidrigkeit dergestalt ist, dass sie die tatsächliche Gefahr begründet, dass andere Teile der Staatsgewalt - insbesondere die Exekutive - ein ihnen nicht zustehendes Ermessen ausüben können, wodurch die Integrität des Ergebnisses des Ernennungsverfahrens beeinträchtigt und so beim Einzelnen berechtigte Zweifel an der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des oder der betreffenden Richter geweckt werden, was der Fall ist, wenn es um Grundregeln geht, die Bestandteil der Errichtung und der Funktionsfähigkeit dieses Justizsystems sind (Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission, C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 75).
Rn. 221 Unter Berufung u. a. auf die in Rn. 32 des Urteils vom 27. Februar 2018, Associação Sindical dos Juízes Portugueses (C-64/16, EU:C:2018:117), angeführten Rechtsgrundsätze sowie auf die Rn. 55, 57, 70 und 71 des Urteils vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission (C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232), macht die Kommission somit geltend, dass die nationalen Bestimmungen, auf die sich die dritte Rüge der Klage beziehe, gegen Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV in Verbindung mit Art. 47 der Charta verstießen.
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2021 - C-357/19
Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek sind Entscheidungen eines …
{FN:75} Vgl. zum Kriterium eines "zuvor durch Gesetz errichteten Gerichts" Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission (C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, § 72).Vgl. zur Analyse der Rechtsprechung des EGMR Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission (C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2019:977, Nrn. 63 ff.).
Vgl. auch Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission (C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Vgl. auch Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission (C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:85} Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission (C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 75).
{FN:86} Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission (C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 75).
Vgl. Schlussanträge von Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission (C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2019:977, Nrn. 98 bis 104).
{FN:121} Beispiele für Unregelmäßigkeiten bei Richterernennungen finden sich in den Schlussanträgen der Generalanwältin Sharpston in den Rechtssachen Überprüfung Simpson/Rat und Überprüfung HG/Kommission (C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2019:977, Rn. 98 bis 104).
Vgl. auch Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson und HG/Rat und Kommission (C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 18.12.2025 - C-448/23
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 2 EUV - Art. 4 Abs. 3 EUV - Art. …
Der Umstand, dass eine solche Möglichkeit generell ausgeschlossen sei, sei aber mit dem speziell auf einer Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Verfahrens zur Ernennung von Richtern beruhenden Erfordernis eines "zuvor durch Gesetz errichteten Gerichts" im Sinne des Unionsrechts unvereinbar, wie es insbesondere in den Urteilen vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission (C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232), und vom 6. Oktober 2021, W. Ż.Diese insbesondere in Art. 19 EUV vorgesehenen Anforderungen konkretisieren somit einen der in Art. 2 EUV verankerten Grundwerte der Union und der Mitgliedstaaten, die der Union als Rechtsgemeinschaft schlechthin ihr Gepräge geben und die sowohl von der Union als auch von den Mitgliedstaaten zu beachten sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission, C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 71…, vom 29. März 2022, Getin Noble Bank, C-132/20, EU:C:2022:235, Rn. 94, …und vom 29. Juli 2024, Valančius, C-119/23, EU:C:2024:653, Rn. 46 und 47).
Dieser Ausdruck spiegelt insbesondere das Rechtsstaatsprinzip wider und umfasst nicht nur die Rechtsgrundlage für die Existenz des Gerichts, sondern auch die Zusammensetzung des Spruchkörpers in der jeweiligen Rechtssache sowie alle weiteren Vorschriften des innerstaatlichen Rechts, deren Nichtbeachtung die Teilnahme eines oder mehrerer Richter an der Verhandlung über die Rechtssache regelwidrig macht, was insbesondere Vorschriften über die Unabhängigkeit und die Unparteilichkeit der Mitglieder des betreffenden Gerichts einschließt (Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission, C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 06.10.2021 - C-487/19
Nicht einvernehmliche Versetzungen von Richtern an andere Gerichte oder zwischen …
Der Gerichtshof muss daher darauf achten, dass seine Auslegung von Art. 47 Abs. 2 der Charta ein Schutzniveau gewährleistet, das das in Art. 6 Abs. 1 EMRK in seiner Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte garantierte Schutzniveau nicht verletzt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Juli 2019, Gambino und Hyka, C-38/18, EU:C:2019:628, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission, C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 72).Die Überprüfung, ob eine Einrichtung in Anbetracht ihrer Zusammensetzung ein solches Gericht ist, wenn insoweit ein ernsthafter Zweifel besteht, ist im Hinblick auf das Vertrauen erforderlich, das die Gerichte einer demokratischen Gesellschaft bei den Rechtssuchenden wecken müssen (vgl. Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission, C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 129 Ferner hat der Gerichtshof in Rn. 73 des Urteils vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission (C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232), unter Verweis auf die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte festgestellt, dass die Einfügung des Ausdrucks "auf Gesetz beruhend" in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK verhindern soll, dass die Organisation des Justizsystems in das Ermessen der Exekutive gestellt wird, und dafür sorgen soll, dass dieser Bereich durch ein Gesetz geregelt wird, das von der Legislative im Einklang mit den Vorschriften über die Ausübung ihrer Zuständigkeit erlassen wurde.
Rn. 130 Zum Unionsrecht hat der Gerichtshof daher in Anlehnung an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entschieden, dass eine bei der Ernennung von Richtern im betroffenen Justizsystem begangene Vorschriftswidrigkeit insbesondere dann einen Verstoß gegen das Erfordernis, dass ein Gericht durch Gesetz errichtet sein muss, darstellt, wenn die Art und Schwere der Vorschriftswidrigkeit dergestalt ist, dass sie die tatsächliche Gefahr begründet, dass andere Teile der Staatsgewalt - insbesondere die Exekutive - ein ihnen nicht zustehendes Ermessen ausüben können, wodurch die Integrität des Ergebnisses des Ernennungsverfahrens beeinträchtigt und so beim Einzelnen berechtigte Zweifel an der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des oder der betreffenden Richter geweckt werden, was der Fall ist, wenn es um Grundregeln geht, die Bestandteil der Errichtung und der Funktionsfähigkeit dieses Justizsystems sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission, C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 75).
- Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2020 - C-896/19
Generalanwalt Hogan: Das Unionsrecht steht nationalen Verfassungsbestimmungen, …
Sodann ist diese Unabhängigkeit eine notwendige Voraussetzung, um den Rechtsunterworfenen im Geltungsbereich des Unionsrechts das in Art. 47 der Charta vorgesehene Grundrecht auf einen unabhängigen und unparteiischen Richter zu gewährleisten, dem als Garant für den Schutz sämtlicher den Rechtsunterworfenen aus dem Unionsrecht erwachsender Rechte grundlegende Bedeutung zukommt (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission, C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 70 und 71 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).In seinem Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission (C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232) hat der Gerichtshof anerkannt, dass Art. 19 EUV durchaus eine Rolle spielt, wenn ein bestimmter Richter nicht rechtmäßig ernannt worden ist und diese Vorschriftswidrigkeit von solcher Art und Schwere ist, dass sie die tatsächliche Gefahr begründet, dass, um es mit den Worten des Gerichtshofs zu sagen, die Exekutive die Integrität des Ernennungsverfahrens beeinträchtigt{FN-VERWEIS:29}.
{FN:23} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission (C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 73 und 74 und die dort angeführte Rechtsprechung des EGMR).
{FN:29} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission (C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 75).
{FN:44} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission (C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 75).
{FN:45} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality (Mängel des Justizsystems) (…C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 66), "Unabhängigkeit des Obersten Gerichts" (…Rn. 74), vom 5. November 2019, Kommission/Polen (Unabhängigkeit der ordentlichen Gerichte) (…C-192/18, EU:C:2019:924, Rn. 111), A. K. u. a. (…Rn. 123), vom 21. Januar 2020, Banco de Santander (…C-274/14, EU:C:2020:17, Rn. 63), vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission (C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 71), sowie vom 9. Juli 2020, Land Hessen (…C-272/19, EU:C:2020:535, Rn. 52).
Vgl. auch in diesem Sinne Urteile "Unabhängigkeit des Obersten Gerichts" (…Rn. 58), vom 5. November 2019, Kommission/Polen (Unabhängigkeit der ordentlichen Gerichte) (…C-192/18, EU:C:2019:924, Rn. 106), A. K. u. a. (…Rn. 120), sowie vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission (C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 71).
- EGMR, 01.12.2020 - 26374/18 L'arrêt rendu le 26 mars 2020 par la Cour de justice de l'Union européenne (grande chambre) (affaires jointes C-542/18 RX-II et C-543/18 RX-II).
[76] Affaires C-542/18 RX-II et C-543/18 RX-II, arrêt du 26 mars 2020, Simpson c. Conseil de l'Union européenne et H.G. c. Commission européenne (UE:C:2020:232).
[80] Affaires C-542/18 RX-II et C-543/18 RX-II, précitées, §§ 79-80.
- EuGH, 26.03.2020 - C-542/18
Réexamen Simpson/ Rat - Überprüfung der Urteile des Gerichts der Europäischen …
- EuGH, 29.03.2022 - C-132/20
Die bloße Tatsache, dass ein Richter zu einem Zeitpunkt ernannt wurde, zu dem der …
- EuGH, 29.07.2024 - C-119/23
Ernennung von Unionsrichtern: Ein Mitgliedstaat darf unter den Bewerbern, die auf …
- EuGH, 15.10.2026 - C-159/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsstaatlichkeit - Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 …
- EuGH, 20.04.2021 - C-896/19
Nationale Vorschriften eines Mitgliedstaats, die dem Premierminister eine …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2020 - C-824/18
Generalanwalt Tanchev: Das polnische Gesetz, das eingeführt wurde, um die …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2026 - C-167/26
Überprüfung - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames …
- EuGH, 22.02.2022 - C-562/21
Ablehnung der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls: der Gerichtshof …
- EuGH, 16.07.2026 - C-96/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsstaatlichkeit - Richterliche Unabhängigkeit …
- EuGH, 08.10.2026 - C-108/26
Überprüfung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 21. Januar 2026, …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2021 - C-791/19
Generalanwalt Tanchev: Der Gerichtshof sollte urteilen, dass das polnische Gesetz …
- EGMR, 22.07.2021 - 43447/19
Streit um Justizreform: Polen verurteilt
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2024 - C-318/24
Breian - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2024 - C-119/23
Valančius - Vorlage zur Vorabentscheidung - Nationales Verfahren zur Auswahl …
- EuGH, 17.11.2022 - C-147/20
Novartis Pharma - Vorlagen zur Vorabentscheidung - Rechtsstaatlichkeit - Art. 19 …
- EuGH, 17.11.2022 - C-204/20
Bayer Intellectual Property - Art. 258 AEUV - Vertragsverletzung eines …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-748/19
Generalanwalt Bobek: Das Unionsrecht steht der in Polen praktizierten Abordnung …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2026 - C-108/26
Überprüfung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union D (Entscheidung des …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2023 - C-554/21
Hann-Invest - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV - …
- EuGH, 11.07.2024 - C-554/21
Rechtsstaatlichkeit: Der Spruchkörper, der mit einer Rechtssache befasst ist, …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2021 - C-811/19
FQ u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der finanziellen Interessen der …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-508/19
Prokurator Generalny (Chambre disciplinaire de la Cour suprême - Nomination) - …
- EGMR, 08.11.2021 - 49868/19
EGMR verurteilt Polen wegen umstrittener Justizreform - EGMR verurteilt Polen …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2021 - C-132/20
Generalanwalt Bobek: Die vom Obersten Gericht Polens geschilderten Umstände sind …
- EuGH, 11.09.2025 - C-59/23
Der Gerichtshof erklärt den Beschluss der Kommission über die Genehmigung der …
- EuGH, 16.07.2026 - C-748/23
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsstaatlichkeit - Richterliche Unabhängigkeit …
- EuGH, 24.03.2026 - C-521/21
Rechtsstaatlichkeit: Die Schlussfolgerung, dass ein Richter nicht unabhängig ist, …
- EuGH, 09.01.2024 - C-181/21
G. (Nomination des juges de droit commun en Pologne) - Vorlage zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-83/19
Nach Auffassung von Generalanwalt Bobek verstoßen die vorläufige Ernennung des …
- EuGH, 29.07.2024 - C-318/24
Breian - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2023 - C-718/21
Generalanwalt Rantos bezweifelt, dass das Verfahren, mit dem die KRS ihre …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2025 - C-448/23
Rechtsstaatlichkeit: Generalanwalt Spielmann hält die Klage der Europäischen …
- EuGH, 14.11.2024 - C-197/23
S. (Modification de la formation de jugement) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- EGMR, 03.02.2022 - 1469/20
ADVANCE PHARMA SP. Z O.O v. POLAND
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2019 - C-542/18 RX-II
Réexamen Simpson/ Rat - Überprüfung - Gericht für den öffentlichen Dienst der …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-204/21
Generalanwalt Collins: Das polnische Gesetz zur Änderung der Vorschriften über …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2026 - C-470/25
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2019 - C-543/18 RX-II
Réexamen HG/ Kommission - Überprüfung - Gericht für den öffentlichen Dienst der …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-487/19
Generalanwalt Tanchev: Zwei neu geschaffene Kammern des polnischen Obersten …
- EuGH, 27.02.2025 - C-16/24
Sinalov - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-562/21
DFON
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-355/19
Asociaţia "Forumul Judecătorilor Din România" und Asociaţia …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2025 - C-225/22
Generalanwalt Spielmann: Ein nationales Gericht ist verpflichtet, ein Urteil …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-181/21
Generalanwalt Collins: Das Erfordernis der vorherigen Errichtung durch Gesetz …
- EuGH, 24.03.2022 - C-130/21
Wagenknecht/ Kommission - Rechtsmittel - Schutz der finanziellen Interessen der …
- EGMR, 29.06.2021 - 26691/18
BRODA c. POLOGNE et 1 autre affaire
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-291/19
SO - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vertrag über den Beitritt der Republik …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.08.2025 - C-748/23
Gekus - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Art. 19 Abs. 1 EUV - Art. …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2024 - C-647/21
D. K. (Dessaisissement d'un juge) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-615/20
Generalanwalt Collins: Nur ein unabhängiges, unparteiisches und zuvor durch …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2020 - C-30/19
Braathens Regional Aviation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2026 - C-273/24
- Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2023 - C-181/22
Nemea Bank/ EZB u. a. - Rechtsmittel - Einheitlicher Aufsichtsmechanismus - …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2025 - C-521/21
Generalanwalt Spielmann: Die Einbindung eines Organs ohne Unabhängigkeitsgarantie …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2026 - C-159/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Schaffung der …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2024 - C-197/23
S. (Modification de la formation de jugement) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".