Rechtsprechung
| EuGH, 04.07.2019 - C-622/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Europäischer Gerichtshof
Baltic Media Alliance
Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie 2010/13/EU - Audiovisuelle Mediendienste - Fernsehprogramme - Art. 3 Abs. 1 und 2 - Freiheit des Empfangs und der Weiterverbreitung - Aufstachelung zu Hass aufgrund der Staatsangehörigkeit - ...
- Europäischer Gerichtshof
Baltic Media Alliance
Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie 2010/13/EU - Audiovisuelle Mediendienste - Fernsehprogramme - Art. 3 Abs. 1 und 2 - Freiheit des Empfangs und der Weiterverbreitung - Aufstachelung zu Hass aufgrund der Staatsangehörigkeit - ...
- Wolters Kluwer
Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 4. Juli 2019. Baltic Media Alliance Ltd. gegen Lietuvos radijo ir televizijos komisija. Vorlage zur Vorabe...
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Vorübergehende Verbreitung eines Fernsehkanals aus einem anderen Mitgliedstaat nur in Bezahlfernsehpaketen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie 2010/13/EU - Audiovisuelle Mediendienste - Fernsehprogramme - Art. 3 Abs. 1 und 2 - Freiheit des Empfangs und der Weiterverbreitung - Aufstachelung zu Hass aufgrund der Staatsangehörigkeit - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
SERV - Ein Mitgliedstaat kann aus Gründen der öffentlichen Ordnung wie der Bekämpfung der Aufstachelung zu Hass die Verpflichtung auferlegen, einen Fernsehkanal aus einem anderen Mitgliedstaat vorübergehend nur in Bezahlfernsehpaketen zu übertragen oder ...
- lto.de (Kurzinformation)
Russischsprachiger Sender: Hass-TV nur hinter der Paywall
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Baltic Media Alliance
Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie 2010/13/EU - Audiovisuelle Mediendienste - Fernsehprogramme - Art. 3 Abs. 1 und 2 - Freiheit des Empfangs und der Weiterverbreitung - Aufstachelung zu Hass aufgrund der Staatsangehörigkeit - ...
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-622/17
- EuGH, 04.07.2019 - C-622/17
Papierfundstellen
- ZUM 2019, 923
- afp 2019, 317
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- EuGH, 22.09.2011 - C-244/10
Deutschland kann die Weiterverbreitung von Sendungen in kurdischer Sprache, die …
Auszug aus EuGH, 04.07.2019 - C-622/17
Daher waren die von dieser Richtlinie koordinierten Bereiche nur hinsichtlich der Fernsehtätigkeit im eigentlichen Sinne, wie sie in Art. 1 Buchst. a der genannten Richtlinie definiert war, koordiniert (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. September 2011, Mesopotamia Broadcast und Roj TV, C-244/10 und C-245/10, EU:C:2011:607, Rn. 31 und 32).Rn. 71 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof zur Richtlinie 89/552 - in der durch die Richtlinie 97/36 geänderten Fassung -, deren Art. 2a Abs. 1 und 2 im Wesentlichen Art. 3 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2010/13 entspricht, entschieden hat, dass die erstgenannte Richtlinie den Grundsatz aufstellte, dass der Empfangsmitgliedstaat die Kontrollfunktion des Ursprungsmitgliedstaats hinsichtlich der audiovisuellen Mediendienste von Anbietern anerkennt, die dessen Zuständigkeit unterliegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. September 2011, Mesopotamia Broadcast und Roj TV, C-244/10 und C-245/10, EU:C:2011:607, Rn. 35).
Rn. 72 Insoweit hat der Gerichtshof betont, dass die Überprüfung der Anwendung des für die audiovisuellen Mediendienste geltenden Rechts des Sendemitgliedstaats und der Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 89/552 in der durch die Richtlinie 97/36 geänderten Fassung ausschließlich dem Mitgliedstaat obliegt, in dem diese Dienste ihren Ursprung haben, und dass der Empfangsmitgliedstaat nicht befugt ist, eine eigene Kontrolle aus Gründen auszuüben, die die durch diese Richtlinie koordinierten Bereiche betreffen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. September 2011, Mesopotamia Broadcast und Roj TV, C-244/10 und C-245/10, EU:C:2011:607, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 75 Der Gerichtshof hat in Rn. 50 des Urteils vom 22. September 2011, Mesopotamia Broadcast und Roj TV (C-244/10 und C-245/10, EU:C:2011:607), ausgeführt, dass Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, die nicht speziell die Ausstrahlung und Verbreitung von Programmen betreffen, sondern allgemein der öffentlichen Ordnung dienen, ohne jedoch die Weiterverbreitung im eigentlichen Sinne von audiovisuellen Mediendiensten aus anderen Mitgliedstaaten in seinem Hoheitsgebiet zu verhindern, nicht unter die Richtlinie 89/552 in der durch die Richtlinie 97/36 geänderten Fassung fallen.
Rn. 76 Jedoch ist Rn. 50 des Urteils vom 22. September 2011, Mesopotamia Broadcast und Roj TV (C-244/10 und C-245/10, EU:C:2011:607), nicht dahin auszulegen, dass eine nationale Maßnahme eine Behinderung im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2010/13 darstellt, wenn die Rechtsvorschrift, auf deren Grundlage sie erlassen wurde, bestimmte Aspekte der Ausstrahlung oder der Verbreitung audiovisueller Mediendienste wie die Modalitäten regelt, nach denen diese Dienste ausgestrahlt oder verbreitet werden.
- EuGH, 10.12.2018 - C-621/18
Wightman u.a. - Einseitige Rücknahme der EU-Austrittserklärung möglich
Auszug aus EuGH, 04.07.2019 - C-622/17
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts betreffen (Urteil vom 10. Dezember 2018, Wightman u. a., C-621/18, EU:C:2018:999, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).Der Gerichtshof kann die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 10. Dezember 2018, Wightman u. a., C-621/18, EU:C:2018:999, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 27 Ferner ist darauf hinzuweisen, dass die Rechtfertigung des Vorabentscheidungsersuchens nach ständiger Rechtsprechung nicht in der Abgabe von Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen liegt, sondern darin, dass das Ersuchen für die tatsächliche Entscheidung eines Rechtsstreits erforderlich ist (Urteil vom 10. Dezember 2018, Wightman u. a., C-621/18, EU:C:2018:999, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 09.07.1997 - C-34/95
De Agostini
Auszug aus EuGH, 04.07.2019 - C-622/17
Rn. 73 Hingegen steht die Richtlinie 2010/13 der Anwendung einer nationalen Regelung grundsätzlich nicht entgegen, die allgemein ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel verfolgt, dabei aber keine zweite Kontrolle der Fernsehsendungen zusätzlich zu der vom Sendemitgliedstaat durchzuführenden Kontrolle einführt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juli 1997, De Agostini und TV-Shop, C-34/95 bis C-36/95, EU:C:1997:344' Rn. 34).Rn. 74 Aus dem Urteil vom 9. Juli 1997, De Agostini und TV-Shop (C-34/95 bis C-36/95, EU:C:1997:344), geht hervor, dass eine nationale Maßnahme, mit der ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel verfolgt wird, das bestimmte Aspekte der Ausstrahlung und Verbreitung audiovisueller Mediendienste verfolgt, nicht unter Art. 3 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2010/13 fällt, es sei denn, mit ihr wird eine zweite Kontrolle der Fernsehsendungen zusätzlich zu der vom Sendestaat durchzuführenden Kontrolle eingeführt.
- EuGH, 03.10.2013 - C-583/11
Der Gerichtshof bestätigt den Beschluss des Gerichts über die Unzulässigkeit der …
Auszug aus EuGH, 04.07.2019 - C-622/17
Auch die Entstehungsgeschichte einer Vorschrift des Unionsrechts kann relevante Anhaltspunkte für deren Auslegung liefern (vgl. u. a. Urteil vom 3. Oktober 2013, 1nuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, C-583/11 P, EU:C:2013:625, Rn. 50). - EuGH, 06.09.2016 - C-182/15
Petruhhin - Auslieferung von Unionsbürgern an einen Drittstaat
Auszug aus EuGH, 04.07.2019 - C-622/17
Rn. 24 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass das mit Art. 267 AEUV eingerichtete Verfahren nach ständiger Rechtsprechung ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten ist, mit dem der Gerichtshof diesen Gerichten Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts gibt, die sie zur Entscheidung des bei ihnen anhängigen Rechtsstreits benötigen (vgl. u. a. Urteil vom 6. September 2016, Petruhhin, C-182/15, EU:C:2016:630, Rn. 18). - EuGH, 04.10.1991 - C-159/90
Society for the Protection of Unborn Children Ireland / Grogan u.a.
Auszug aus EuGH, 04.07.2019 - C-622/17
Rn. 33 Hierzu ist festzustellen, dass dieses Argument nicht die Zulässigkeit des Vorabentscheidungsersuchens, sondern die Begründetheit des Ausgangsverfahrens betrifft und insbesondere Gegenstand der ersten Vorlagefrage ist (vgl. entsprechend Urteil vom 4. Oktober 1991, Society for the Protection of Unborn Children Ireland, C-159/90, EU:C:1991:378' Rn. 15).
- EuGH, 21.04.2026 - C-769/22
Werte der Union: Durch die Verabschiedung eines Gesetzes, das LGBTI+-Personen …
Rn. 183 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass das Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen, das zur gleichen Zeit wie die Richtlinie 89/552 ausgearbeitet wurde und auf das in dieser Richtlinie und in der Richtlinie 2010/13 Bezug genommen wird, in seinem Art. 4, der eine ähnliche Bestimmung wie Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2010/13 enthält, verlangt, dass die Vertragsparteien "die Freiheit des Empfangs [gewährleisten]" und "die Weiterverbreitung" von Programmen, die in den Anwendungsbereich dieses Übereinkommens fallen und dessen Bestimmungen entsprechen, in ihrem Hoheitsgebiet "nicht ein[schränken]" (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Juli 2019, Baltic Media Alliance, C-622/17, im Folgenden: Urteil Baltic Media Alliance, EU:C:2019:566, Rn. 69). - EuGH, 04.10.2024 - C-438/23
Protéines France u.a. - Vegetarische/vegane Produkte auf Basis pflanzlicher …
Rn. 69 Zwar ist diese Beurteilung Sache des vorlegenden Gerichts, jedoch kann der Gerichtshof diesem Gericht gleichwohl die Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts geben, die es dafür benötigt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Juli 2019, Baltic Media Alliance, C-622/17, EU:C:2019:566, Rn. 47). - Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2025 - C-555/23
Makeleio - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2010/13 - Bereitstellung …
{FN:12} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Juli 2019, Baltic Media Alliance (C-622/17, EU:C:2019:566, Rn. 41).{FN:28} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Juni 2005, Mediakabel (…C-89/04, EU:C:2005:348, Rn. 41), zur Auslegung der Richtlinien 89/552 und 98/34/EG, der Vorgänger der AVMD-Richtlinie, und vom 4. Juli 2019, Baltic Media Alliance (C-622/17, EU:C:2019:566, Rn. 69 und 70).
- EuG, 09.11.2022 - T-158/21
Das Gericht bestätigt die Mitteilung der Kommission, mit der das Ergreifen der in …
Rn. 134 Wie die Kommission in der angefochtenen Mitteilung und in ihren Schriftsätzen im Wesentlichen ausführt, konkretisiert die Richtlinie 2010/13 im Bereich der audiovisuellen Mediendienste die in Art. 56 AEUV gewährleistete Dienstleistungsfreiheit, indem sie, wie aus ihrem 104. Erwägungsgrund hervorgeht, "einen Raum ohne innere Grenzen" für diese Dienste schafft (Urteil vom 4. Juli 2019, Baltic Media Alliance, C-622/17, EU:C:2019:566, Rn. 65). - EuGH, 30.01.2024 - C-255/21
Zeitliche Begrenzung von Fernsehwerbespots: Werbebotschaften für Radiosendungen, …
Es ist insbesondere zu prüfen, ob die betreffende Person befugt ist, in letzter Instanz über das audiovisuelle Angebot als solches zu entscheiden, was voraussetzt, dass sie über genügend materielle und personelle Mittel verfügt, um diese Verantwortung übernehmen zu können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Juli 2019, Baltic Media Alliance, C-622/17, EU:C:2019:566, Rn. 40 und 43). - Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2019 - C-719/18
Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona schlägt dem Gerichtshof vor, die …
{FN:21} Urteile vom 4. Juli 2019, Baltic Media Alliance (C-622/17, EU:C:2019:566, Rn. 73 und 74), vom 22. September 2011, Mesopotamia Broadcast und Roj TV (…C-244/10 und C-245/10, EU:C:2011:607, Rn. 50), und vom 9. Juli 1997, De Agostini und TV-Shop (…C-34/95 bis C-36/95, EU:C:1997:344, Rn. 34). - EuGH, 11.03.2020 - C-160/18
X (Erhebung von zusätzlichen Einfuhrzöllen) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Außerdem sind nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut und die mit ihr verfolgten Ziele zu berücksichtigen, sondern auch ihr Kontext und das gesamte Unionsrecht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Juli 2019, Baltic Media Alliance, C-622/17, EU:C:2019:566, Rn. 63, …und vom 8. Juli 2019, Kommission/Belgien [Art. 260 Abs. 3 AEUV - Hochgeschwindigkeitsnetze], C-543/17, EU:C:2019:573, Rn. 49). - Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-255/21
Reti Televisive Italiane - Vorabentscheidungsersuchen - Audiovisuelle …
{FN:29} Urteil vom 4. Juli 2019, Baltic Media Alliance (C-622/17, EU:C:2019:566, Rn. 43).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-622/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Baltic Media Alliance
Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie 2010/13/EU - Audiovisuelle Mediendienste - Fernsehprogramm - Art. 1 Abs. 1 Buchst. c und d - Begriffe "redaktionelle Verantwortung" und "Mediendiensteanbieter" - Fernsehkanal aus einem anderen ...
- Europäischer Gerichtshof
Baltic Media Alliance
Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie 2010/13/EU - Audiovisuelle Mediendienste - Fernsehprogramm - Art. 1 Abs. 1 Buchst. c und d - Begriffe "redaktionelle Verantwortung" und "Mediendiensteanbieter" - Fernsehkanal aus einem anderen ...
- Wolters Kluwer
Schlussanträge des Generalanwalts H. Saugmandsgaard Øe vom 28. Februar 2019. Baltic Media Alliance Ltd. gegen Lietuvos radijo ir televizijos komisija. Vorabentscheidungsersuchen des Vilniaus apygardos administracinis teismas. Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier ...
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie 2010/13/EU - Audiovisuelle Mediendienste - Fernsehprogramm - Art. 1 Abs. 1 Buchst. c und d - Begriffe "redaktionelle Verantwortung" und "Mediendiensteanbieter" - Fernsehkanal aus einem anderen ...
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
SERV - Generalanwalt Saugmandsgaard Øe: Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste hindert einen Mitgliedstaat nicht daran, eine Maßnahme zu erlassen, mit der die Verpflichtung aufgestellt wird, einen ausländischen Fernsehkanal nur in kostenpflichtigen ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-622/17
- EuGH, 04.07.2019 - C-622/17
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (27)
- EuGH, 22.09.2011 - C-244/10
Deutschland kann die Weiterverbreitung von Sendungen in kurdischer Sprache, die …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-622/17
Rn. 63 Das Urteil Mesopotamia Broadcast und Roj TV{FN-VERWEIS:50} ist dafür ein gutes Beispiel.Rn. 73 Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass die in der Rechtssache, in der das Urteil Mesopotamia Broadcast und Roj TV{FN-VERWEIS:59} ergangen ist, in Rede stehende Maßnahme, die in einem vollständigen Verbot der Tätigkeit bestand, geeignet war, die Tätigkeit des betreffenden Fernsehveranstalters viel mehr zu behindern als die in der vorliegenden Rechtssache in Rede stehende Vorschrift über die Zusammensetzung der Pakete.
{FN:16} Die Kommission hat in ihren Erklärungen darauf hingewiesen, dass die RFKL diesen Begriff im Licht des Urteils vom 22. September 2011, Mesopotamia Broadcast und Roj TV (C-244/10 und C-245/10, EU:C:2011:607, Rn. 41 bis 44), ausgelegt hat.
{FN:48} Zur Richtlinie 89/552 vgl. Urteile vom 10. September 1996, Kommission/Belgien (…C-11/95, EU:C:1996:316, Rn. 42 und 92), vom 29. Mai 1997, Denuit (…C-14/96, EU:C:1997:260, Rn. 32 bis 36), und vom 22. September 2011, Mesopotamia Broadcast und Roj TV (C-244/10 und C-245/10, EU:C:2011:607, Rn. 35 und 36).
{FN:49} Vgl. Urteile vom 9. Juli 1997, De Agostini und TV-Shop (…C-34/95 bis C-36/95, EU:C:1997:344, Rn. 32 bis 38), und vom 22. September 2011, Mesopotamia Broadcast und Roj TV (C-244/10 und C-245/10, EU:C:2011:607, insbesondere Rn. 37).
{FN:50} Urteil vom 22. September 2011 (C-244/10 und C-245/10, EU:C:2011:607, Rn. 51 bis 53).
{FN:52} Vgl. Urteil vom 22. September 2011, Mesopotamia Broadcast und Roj TV (C-244/10 und C-245/10, EU:C:2011:607, Rn. 52).
{FN:59} Urteil vom 22. September 2011 (C-244/10 und C-245/10, EU:C:2011:607).
- EuGH, 10.09.1996 - C-11/95
Kommission / Belgien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-622/17
{FN:48} Zur Richtlinie 89/552 vgl. Urteile vom 10. September 1996, Kommission/Belgien (C-11/95, EU:C:1996:316, Rn. 42 und 92), vom 29. Mai 1997, Denuit (…C-14/96, EU:C:1997:260, Rn. 32 bis 36), und vom 22. September 2011, Mesopotamia Broadcast und Roj TV (…C-244/10 und C-245/10, EU:C:2011:607, Rn. 35 und 36).{FN:68} Das Argument war vom Königreich Belgien als Verteidigungsmittel in dem Vertragsverletzungsverfahren vorgebracht worden, in dem das Urteil vom 10. September 1996, Kommission/Belgien (C-11/95, EU:C:1996:316, Rn. 91 und 92), ergangen ist, das nach Maßgabe der Richtlinie 89/552 gefällt wurde.
- EuGH, 28.05.2013 - C-239/12
und Sicherheitspolitik - Eine Person, gegen die eine Maßnahme des Einfrierens von …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-622/17
Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Mai 2013, Abdulrahim/Rat und Kommission (C-239/12 P, EU:C:2013:331, Rn. 68).{FN:7} Vgl. entsprechend Urteil vom 28. Mai 2013, Abdulrahim/Rat und Kommission (C-239/12 P, EU:C:2013:331, Rn. 61 bis 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 18.03.1980 - 52/79
Procureur du Roi / Debauve
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-622/17
{FN:69} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. März 1980, Debauve u. a. (52/79, EU:C:1980:83, Rn. 15). - EuGH, 16.06.2015 - C-593/13
Die italienische Regelung, nach der Zertifizierungseinrichtungen ihren …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-622/17
{FN:71} Vgl. Urteil vom 16. Juni 2015, Rina Services u. a. (C-593/13, EU:C:2015:399, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 30.04.1996 - C-11/95
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. - Richtlinie …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-622/17
Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Lenz in der Rechtssache Kommission/Belgien (C-11/95, EU:C:1996:178, Nrn. 100 bis 104). - EuGH, 10.12.2018 - C-621/18
Wightman u.a. - Einseitige Rücknahme der EU-Austrittserklärung möglich
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-622/17
{FN:39} Zu den Gesichtspunkten, die bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts zu berücksichtigen sind, vgl. Urteil vom 10. Dezember 2018, Wightman u. a. (C-621/18, EU:C:2018:999, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 18.12.2007 - C-341/05
Freier Dienstleistungsverkehr - Zur Vereinbarkeit einer kollektiven Maßnahme mit …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-622/17
{FN:67} Vgl. entsprechend Urteil vom 18. Dezember 2007, Laval un Partneri (C-341/05, EU:C:2007:809, Rn. 79 und 80). - EuGH, 18.06.1991 - C-260/89
ERT / DEP - Fernsehmonopol verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht, …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-622/17
{FN:62} Vgl. Urteile vom 18. Juni 1991, ERT (C-260/89, EU:C:1991:254, Rn. 42 bis 45), und vom 30. April 2014, Pfleger u. a. (…C-390/12, EU:C:2014:281, Rn. 36). - EuGH, 17.11.2015 - C-115/14
Die Vergabe öffentlicher Aufträge kann durch Gesetz davon abhängig gemacht …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-622/17
{FN:44} Vgl. u. a. Urteile vom 31. März 1993, Kraus (…C-19/92, EU:C:1993:125, Rn. 32), vom 13. Dezember 2007, Kommission/Italien (…C-465/05, EU:C:2007:781, Rn. 17), und vom 17. November 2015, RegioPost (C-115/14, EU:C:2015:760, Rn. 69). - EuGH, 03.12.1974 - 33/74
Van Binsbergen / Bedrijfsvereniging voor de Metaalnijverheid
- EuGH, 31.03.1993 - C-19/92
Kraus / Land Baden-Württemberg
- EuGH, 30.04.2014 - C-390/12
Pfleger u.a. - Art. 56 AEUV - Freier Dienstleistungsverkehr - Charta der …
- EuGH, 30.04.1974 - 155/73
Sacchi
- EuGH, 04.10.1991 - C-159/90
Society for the Protection of Unborn Children Ireland / Grogan u.a.
- EuGH, 09.07.1997 - C-34/95
De Agostini
- EuGH, 05.10.1994 - C-23/93
TV10 / Commissariaat voor de Media
- EuGH, 18.07.2007 - C-490/04
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzungsverfahren - Zulässigkeit - Art. 49 …
- EuGH, 12.03.1998 - C-314/96
Djabali / Caisse d'allocations familiales de l'Essonne - Kooperationsabkommen …
- EuGH, 10.06.2011 - C-155/11
Mohammad Imran - Vorabentscheidungsersuchen - Erledigung
- EuGH, 13.12.2007 - C-465/05
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier …
- EuGH, 26.07.2017 - C-112/16
Persidera - Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronische Kommunikation - …
- EuGH, 20.01.2005 - C-225/02
García Blanco - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - …
- EuGH, 07.11.2013 - C-518/11
UPC Nederland - Elektronische Kommunikationsnetze und -dienste - Richtlinien …
- EGMR, 17.04.2018 - 24683/14
ROJ TV A/S v. DENMARK
- EuGH, 29.05.1997 - C-14/96
Strafverfahren gegen Denuit
- EuGH - C-327/93 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Continental Television
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