Rechtsprechung
| EuGH, 13.11.2025 - C-632/23 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Kommission/ Bulgarien (Échanges de terrains forestiers II)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche Beihilfen - Für rechtswidrig und mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärte Beihilfe - Art. 108 Abs. 2 Unterabs. 2 AEUV - Geschäfte über den Tausch von Forstflächen - Rückforderungspflicht - Informationspflicht - ...
- Europäischer Gerichtshof
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche Beihilfen - Für rechtswidrig und mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärte Beihilfe - Art. 108 Abs. 2 Unterabs. 2 AEUV - Geschäfte über den Tausch von Forstflächen - Rückforderungspflicht - Informationspflicht - ...
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Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche Beihilfen - Für rechtswidrig und mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärte Beihilfe - Art. 108 Abs. 2 Unterabs. 2 AEUV - Geschäfte über den Tausch von Forstflächen - Rückforderungspflicht - Informationspflicht - ...
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Kommission / Bulgarien
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 19. Oktober 2023 - Europäische Kommission/Republik Bulgarien
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Kommission / Bulgarien
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2025 - C-632/23
- EuGH, 13.11.2025 - C-632/23
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- EuGH, 19.10.2023 - C-325/22
Ministar na zemedelieto, hranite i gorite - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus EuGH, 13.11.2025 - C-632/23
Der Gerichtshof hat sich zu diesen Fragen im Urteil vom 19. Oktober 2023, Ministar na zemedelieto, hranite i gorite (C-325/22, EU:C:2023:793), geäußert.Insoweit ergebe sich aus dem Urteil vom 19. Oktober 2023, Ministar na zemedelieto, hranite i gorite (C-325/22, EU:C:2023:793, Rn. 60), dass dieser § 1a Nrn. 2 und 4 mit Art. 107 Abs. 1 AEUV und mit Art. 16 Abs. 3 der Verordnung 2015/1589 vereinbar sei.
Da die Kommission ihr diese Hinweise nicht erteilt und damit gegen ihre Verpflichtung zur loyalen Zusammenarbeit verstoßen habe, hätten die Prozessvertreter des Ministers für Landwirtschaft, Ernährung und Forstwirtschaft im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren gegen die Rückzahlungsanordnungen beantragt, ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof zu richten, was zum Urteil vom 19. Oktober 2023, Ministar na zemedelieto, hranite i gorite (C-325/22, EU:C:2023:793), geführt habe, mit dem den bulgarischen Behörden neue Möglichkeiten eingeräumt worden seien, Folgemaßnahmen zur Überwindung der Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Beschlusses 2015/456 zu ergreifen.
Rn. 84 In ihrer Erwiderung weist die Kommission als Erstes darauf hin, dass sich aus dem Urteil vom 19. Oktober 2023, Ministar na zemedelieto, hranite i gorite (C-325/22, EU:C:2023:793), weder ergebe, dass die nationalen Gerichte den Betrag der staatlichen Beihilfe in einer Weise berechneten, die zur Umsetzung des Beschlusses 2015/456 führe, noch, dass die sich aus dem Staatseigentumsgesetz ergebende Methode zu einer korrekten Berechnung des tatsächlichen Marktpreises führe.
Rn. 89 Es liege auch eine absolute rechtliche Unmöglichkeit vor, die sich aus der Anwendung von § 1a Nrn. 2 und 4 der Ergänzenden Bestimmungen zum Staatseigentumsgesetz durch die nationalen Gerichte ergebe, was mit dem Urteil vom 19. Oktober 2023, Ministar na zemedelieto, hranite i gorite (C-325/22, EU:C:2023:793), vereinbar sei.
Rn. 98 Viertens ist das Vorbringen der Republik Bulgarien zurückzuweisen, soweit sie sich auf die absolute rechtliche Unmöglichkeit der Umsetzung des Beschlusses 2015/456 beruft, die sich aus mit dem Unionsrecht im Einklang stehenden Entscheidungen nationaler Gerichte nach dem Urteil vom 19. Oktober 2023, Ministar na zemedelieto, hranite i gorite (C-325/22, EU:C:2023:793), ergebe.
Rn. 99 Insoweit hat der Gerichtshof festgestellt, dass Art. 107 Abs. 1 AEUV und Art. 16 Abs. 3 der Verordnung 2015/1589 nicht von vornherein Kriterien zur Ermittlung der Höhe einer beim Erwerb von Grundstücken im Rahmen eines Tauschs von Forstflächen erhaltenen staatlichen Beihilfe, wie sie in § 1a Nrn. 2 und 4 der Ergänzenden Bestimmungen zum Staatseigentumsgesetz vorgesehen sind, entgegenstehen, die auf die Durchschnittspreise der für Grundstücke, die ähnliche Merkmale wie die zu bewertenden Grundstücke aufweisen und in deren Nähe belegen sind, registrierten Immobiliengeschäfte abstellen, bei denen mindestens eine der Parteien ein Gewerbetreibender ist und die innerhalb von zwölf Monaten vor der Bewertung abgeschlossen wurden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Oktober 2023, Ministar na zemedelieto, hranite i gorite, C-325/22, EU:C:2023:793, Rn. 56 und 60).
Insoweit hat der Gerichtshof, wie die Republik Bulgarien im Übrigen ausführt, klargestellt, dass das vorlegende Gericht insbesondere zu prüfen hat, ob der Umstand, dass die Preise für Immobiliengeschäfte in der Praxis unterbewertet würden, um die Höhe der Steuern und Notargebühren zu senken, und der von der bulgarischen Regierung in ihren schriftlichen Erklärungen angeführte Umstand, dass die Verkäufe, die entsprechend herangezogen werden könnten, keine ausreichende Grundlage für einen zuverlässigen Vergleich böten, tatsächlich zutreffen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Oktober 2023, Ministar na zemedelieto, hranite i gorite, C-325/22, EU:C:2023:793, Rn. 56, 58 und 60).
Rn. 102 Wie der Gerichtshof im Urteil vom 19. Oktober 2023, Ministar na zemedelieto, hranite i gorite, C-325/22, EU:C:2023:793, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung), ausgeführt hat, ist das nationale Gericht, wenn eine Bewertungsmethode zu einem vom Marktwert abweichenden Ergebnis führt, gemäß der allen staatlichen Organen einschließlich der nationalen Gerichte obliegenden Verpflichtung, eine gegen das Unionsrecht verstoßende Bestimmung des nationalen Rechts außer Anwendung zu lassen, gehalten, diese Bewertungsmethode unangewendet zu lassen.
- EuGH, 12.05.2021 - C-11/20
Griechenland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen verstoßen, dass es versäumt …
Auszug aus EuGH, 13.11.2025 - C-632/23
Er muss die geschuldeten Beträge tatsächlich wiedererlangen, um die Wettbewerbsverzerrung zu beseitigen, die durch den mit diesen Beihilfen verbundenen Wettbewerbsvorteil verursacht wurde (Urteile vom 12. Mai 2021, Kommission/Griechenland [Beihilfen für landwirtschaftliche Erzeuger], C-11/20, EU:C:2021:380, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 20. Januar 2022, Kommission/Griechenland [Rückforderung von staatlichen Beihilfen - Ferronickel], C-51/20, EU:C:2022:36, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).Zu diesem Zweck unternehmen die betreffenden Mitgliedstaaten unbeschadet des Unionsrechts alle in ihren jeweiligen Rechtsordnungen verfügbaren erforderlichen Schritte einschließlich vorläufiger Maßnahmen (Urteil vom 12. Mai 2021, Kommission/Griechenland [Beihilfen für landwirtschaftliche Erzeuger], C-11/20, EU:C:2021:380, Rn. 34).
Rn. 34 Schließlich kann nach ständiger Rechtsprechung mit Ausnahme der Fälle, in denen ein Rückforderungsbeschluss nach Art. 263 AEUV für nichtig erklärt worden ist, ein Mitgliedstaat zur Verteidigung gegen eine von der Kommission gemäß Art. 108 Abs. 2 AEUV erhobene Vertragsverletzungsklage nur geltend machen, dass es absolut unmöglich gewesen sei, den ihm gegenüber ergangenen Beschluss ordnungsgemäß durchzuführen (…Urteile vom 11. September 2014, Kommission/Deutschland, C-527/12, EU:C:2014:2193, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie, in diesem Sinne, vom 12. Mai 2021, Kommission/Griechenland [Beihilfen für landwirtschaftliche Erzeuger], C-11/20, EU:C:2021:380, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 35 Nach der Rechtsprechung ist die Voraussetzung einer absoluten Unmöglichkeit nicht erfüllt, wenn sich der beklagte Mitgliedstaat darauf beschränkt, die rechtlichen, politischen oder praktischen Schwierigkeiten geltend zu machen, mit denen er bei der Durchführung des betreffenden Beschlusses konfrontiert war, ohne gegenüber den betroffenen Unternehmen tatsächlich Schritte zur Rückforderung der staatlichen Beihilfe zu unternehmen und ohne der Kommission andere Modalitäten zur Durchführung des Beschlusses vorzuschlagen, die es ermöglicht hätten, diese Schwierigkeiten zu überwinden (…Urteile vom 14. Dezember 2006, Kommission/Spanien, C-485/03 bis C-490/03, EU:C:2006:777, Rn. 74 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 12. Mai 2021, Kommission/Griechenland [Beihilfen für landwirtschaftliche Erzeuger], C-11/20, EU:C:2021:380, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 12.02.2015 - C-37/14
Der Gerichtshof stellt fest, dass Frankreich nicht alle notwendigen Maßnahmen …
Auszug aus EuGH, 13.11.2025 - C-632/23
Insoweit ist nach ständiger Rechtsprechung für die Anwendung von Art. 108 Abs. 2 Unterabs. 2 AEUV auf jenen Zeitpunkt abzustellen, der in dem Beschluss genannt ist, dessen Nichtumsetzung beanstandet wird, oder gegebenenfalls auf jenen Zeitpunkt, der von der Kommission später festgesetzt wurde (Urteile vom 12. Februar 2015, Kommission/Frankreich, C-37/14, EU:C:2015:90, Rn. 55 und 56 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 29. April 2021, Kommission/Spanien [DVB-T in Kastilien-La Mancha], C-704/19, EU:C:2021:342, Rn. 50).Die Rechtswidrigkeit eines solchen Unionsrechtsakts ist in einem anderen Verfahren - dem einer Nichtigkeitsklage nach Art. 263 AEUV - geltend zu machen (vgl. u. a. Urteile vom 12. Februar 2015, Kommission/Frankreich, C-37/14, EU:C:2015:90, Rn. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie, in diesem Sinne…, vom 29. April 2021, Kommission/Spanien [DVB-T in Kastilien-La Mancha], C-704/19, EU:C:2021:342, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 29.04.2021 - C-704/19
Kommission/ Spanien (TNT en Castille-La Manche) - Vertragsverletzung eines …
Auszug aus EuGH, 13.11.2025 - C-632/23
Insoweit ist nach ständiger Rechtsprechung für die Anwendung von Art. 108 Abs. 2 Unterabs. 2 AEUV auf jenen Zeitpunkt abzustellen, der in dem Beschluss genannt ist, dessen Nichtumsetzung beanstandet wird, oder gegebenenfalls auf jenen Zeitpunkt, der von der Kommission später festgesetzt wurde (…Urteile vom 12. Februar 2015, Kommission/Frankreich, C-37/14, EU:C:2015:90, Rn. 55 und 56 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 29. April 2021, Kommission/Spanien [DVB-T in Kastilien-La Mancha], C-704/19, EU:C:2021:342, Rn. 50).Die Rechtswidrigkeit eines solchen Unionsrechtsakts ist in einem anderen Verfahren - dem einer Nichtigkeitsklage nach Art. 263 AEUV - geltend zu machen (…vgl. u. a. Urteile vom 12. Februar 2015, Kommission/Frankreich, C-37/14, EU:C:2015:90, Rn. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie, in diesem Sinne, vom 29. April 2021, Kommission/Spanien [DVB-T in Kastilien-La Mancha], C-704/19, EU:C:2021:342, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 14.12.2006 - C-485/03
Kommission / Spanien - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung - Unvereinbarkeit …
Auszug aus EuGH, 13.11.2025 - C-632/23
Rn. 35 Nach der Rechtsprechung ist die Voraussetzung einer absoluten Unmöglichkeit nicht erfüllt, wenn sich der beklagte Mitgliedstaat darauf beschränkt, die rechtlichen, politischen oder praktischen Schwierigkeiten geltend zu machen, mit denen er bei der Durchführung des betreffenden Beschlusses konfrontiert war, ohne gegenüber den betroffenen Unternehmen tatsächlich Schritte zur Rückforderung der staatlichen Beihilfe zu unternehmen und ohne der Kommission andere Modalitäten zur Durchführung des Beschlusses vorzuschlagen, die es ermöglicht hätten, diese Schwierigkeiten zu überwinden (Urteile vom 14. Dezember 2006, Kommission/Spanien, C-485/03 bis C-490/03, EU:C:2006:777, Rn. 74 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 12. Mai 2021, Kommission/Griechenland [Beihilfen für landwirtschaftliche Erzeuger], C-11/20, EU:C:2021:380, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 14.04.2011 - C-331/09
Kommission / Polen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …
Auszug aus EuGH, 13.11.2025 - C-632/23
Rn. 64 Zweitens ist, soweit die Republik Bulgarien geltend macht, sie habe innerhalb der gesetzten Frist zahlreiche Maßnahmen ergriffen, nämlich im Wesentlichen die Leistungsbeschreibung für die öffentliche Ausschreibung zur Auswahl eines Sachverständigen, der die Marktpreise der getauschten Forstflächen habe bewerten sollen, erstellt und die öffentlichen Ausschreibungen eingeleitet, für die in den Jahren 2016 und 2017 durchgeführten öffentlichen Ausschreibungen verlangt, dass 132 Tauschgeschäfte geprüft würden und der Marktwert der getauschten Forstflächen ermittelt werde, den genauen Betrag der erhaltenen Beihilfen berechnet und Rückzahlungsanordnungen für diese Beihilfen erlassen, festzustellen, dass unabhängig vom tatsächlichen Zeitpunkt, zu dem diese Maßnahmen ergriffen wurden, keine dieser Maßnahmen eine tatsächliche Rückforderung der Beträge der staatlichen Beihilfe gemäß den Art. 4 und 5 des Beschlusses 2015/456 darstellt, da sich aus diesem Beschluss eine Erfolgspflicht ergibt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. April 2011, Kommission/Polen, C-331/09, EU:C:2011:250, Rn. 56 und 57 sowie dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 11.09.2014 - C-527/12
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mit dem …
Auszug aus EuGH, 13.11.2025 - C-632/23
Rn. 34 Schließlich kann nach ständiger Rechtsprechung mit Ausnahme der Fälle, in denen ein Rückforderungsbeschluss nach Art. 263 AEUV für nichtig erklärt worden ist, ein Mitgliedstaat zur Verteidigung gegen eine von der Kommission gemäß Art. 108 Abs. 2 AEUV erhobene Vertragsverletzungsklage nur geltend machen, dass es absolut unmöglich gewesen sei, den ihm gegenüber ergangenen Beschluss ordnungsgemäß durchzuführen (Urteile vom 11. September 2014, Kommission/Deutschland, C-527/12, EU:C:2014:2193, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie, in diesem Sinne…, vom 12. Mai 2021, Kommission/Griechenland [Beihilfen für landwirtschaftliche Erzeuger], C-11/20, EU:C:2021:380, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 15.09.2022 - C-705/20
Besteuerung von Gesellschaften in Gibraltar: die nationalen Behörden, die mit der …
Auszug aus EuGH, 13.11.2025 - C-632/23
Rn. 32 Gemäß Art. 16 Abs. 3 der Verordnung 2015/1589 hat die Rückforderung einer durch Beschluss der Kommission für rechtswidrig und mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärten Beihilfe, wie sich auch aus dem 25. Erwägungsgrund dieser Verordnung ergibt, unverzüglich und nach den Verfahren des innerstaatlichen Rechts des betreffenden Mitgliedstaats zu erfolgen, sofern diese Verfahren die sofortige und tatsächliche Vollstreckung dieses Beschlusses ermöglichen; diese Bedingung spiegelt die Erfordernisse des in der Rechtsprechung des Gerichtshofs aufgestellten Effektivitätsgrundsatzes wider (Urteil vom 15. September 2022, Fossil [Gibraltar], C-705/20, EU:C:2022:680, Rn. 40). - EuGH, 20.01.2022 - C-51/20
Griechenland wird verurteilt, einen Pauschalbetrag von 5,5 Mio. Euro und ein …
Auszug aus EuGH, 13.11.2025 - C-632/23
Er muss die geschuldeten Beträge tatsächlich wiedererlangen, um die Wettbewerbsverzerrung zu beseitigen, die durch den mit diesen Beihilfen verbundenen Wettbewerbsvorteil verursacht wurde (…Urteile vom 12. Mai 2021, Kommission/Griechenland [Beihilfen für landwirtschaftliche Erzeuger], C-11/20, EU:C:2021:380, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 20. Januar 2022, Kommission/Griechenland [Rückforderung von staatlichen Beihilfen - Ferronickel], C-51/20, EU:C:2022:36, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2025 - C-545/24
Utiledulci - Vorlage zur Vorabentscheidung - Von Portugal angewandte …
{FN:24} Vgl. u. a. Urteile vom 13. Oktober 2011, Kommission/Italien (…C-454/09, EU:C:2011:650, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 13. November 2025, Kommission/Bulgarien (Tausch von Forstflächen II) (C-632/23, EU:C:2025:890, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:25} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Dezember 2010, Kommission/Slowakei (…C-507/08, EU:C:2010:802, Rn. 47), vom 12. Februar 2015, Kommission/Frankreich (…C-37/14, EU:C:2015:90, Rn. 55 bis 60), vom 17. September 2015, Kommission/Italien (…C-367/14, EU:C:2015:611, Rn. 40 und 42), und vom 13. November 2025, Kommission/Bulgarien (Tausch von Forstflächen II) (C-632/23, EU:C:2025:890, Rn. 64).
{FN:27} Vgl. Urteil vom 13. November 2025, Kommission/Bulgarien (Tausch von Forstflächen II) (C-632/23, EU:C:2025:890, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 21.05.2026 - C-545/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Mit dem Binnenmarkt …
Rn. 25 Wie der Generalanwalt in den Nrn. 16 und 17 seiner Schlussanträge im Kern ausgeführt hat, stellt die dem Mitgliedstaat, an den ein Rückforderungsbeschluss der Kommission gerichtet ist, nach Art. 16 Abs. 1 der Verordnung 2015/1589 obliegende Verpflichtung, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die betreffende Beihilfe vom Empfänger zurückzufordern, eine Erfolgspflicht dar (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. November 2025, Kommission/Bulgarien [Tausch von Forstflächen II], C-632/23, EU:C:2025:890, Rn. 64).Diese Verpflichtung muss außerdem innerhalb der von der Kommission gesetzten Fristen erfüllt werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Dezember 2010, Kommission/Italien, C-304/09, EU:C:2010:812, Rn. 32, und vom 13. November 2025, Kommission/Bulgarien [Tausch von Forstflächen II], C-632/23, EU:C:2025:890, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2025 - C-632/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission/ Bulgarien (Échanges de terrains forestiers II)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche Beihilfen - Für rechtswidrig und mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärte Beihilfe - Art. 108 Abs. 2 Unterabs. 2 AEUV - Beschluss (EU) 2015/456 - Staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem Tausch von Forstflächen - ...
- Europäischer Gerichtshof
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche Beihilfen - Für rechtswidrig und mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärte Beihilfe - Art. 108 Abs. 2 Unterabs. 2 AEUV - Beschluss (EU) 2015/456 - Staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem Tausch von Forstflächen - ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2025 - C-632/23
- EuGH, 13.11.2025 - C-632/23
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (13)
- EuGH, 06.05.2015 - C-674/13
Kommission / Deutschland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2025 - C-632/23
{FN:21} Vgl. Urteile vom 6. Mai 2015, Kommission/Deutschland (C-674/13, EU:C:2015:302, Rn. 37 und 38 sowie die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 12. Mai 2021, Kommission/Griechenland (Beihilfen für landwirtschaftliche Erzeuger) (…C-11/20, EU:C:2021:380, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:23} Vgl. Urteile vom 6. Mai 2015, Kommission/Deutschland (C-674/13, EU:C:2015:302, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 12. Mai 2021, Kommission/Griechenland (Beihilfen für landwirtschaftliche Erzeuger) (…C-11/20, EU:C:2021:380, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:28} Diese Möglichkeit steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs, wonach die Kommission nicht verpflichtet ist, bei der Anordnung der Rückzahlung einer für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärten Beihilfe den genauen Betrag der zu erstattenden Beihilfe festzusetzen, sondern es genügt, dass die Entscheidung der Kommission Angaben enthält, die es ihrem Adressaten ermöglichen, den Betrag ohne übermäßige Schwierigkeiten selbst zu bestimmen (…vgl. Urteile vom 12. Oktober 2000, Spanien/Kommission [C-480/98, EU:C:2000:559, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung];… vom 20. März 2014, Rousse Industry/Kommission [C-271/13 P, EU:C:2014:175, Rn. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung], sowie vom 6. Mai 2015, Kommission/Deutschland [C-674/13, EU:C:2015:302, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung]).
- EuGH, 12.05.2021 - C-11/20
Griechenland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen verstoßen, dass es versäumt …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2025 - C-632/23
{FN:21} Vgl. Urteile vom 6. Mai 2015, Kommission/Deutschland (…C-674/13, EU:C:2015:302, Rn. 37 und 38 sowie die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 12. Mai 2021, Kommission/Griechenland (Beihilfen für landwirtschaftliche Erzeuger) (C-11/20, EU:C:2021:380, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:23} Vgl. Urteile vom 6. Mai 2015, Kommission/Deutschland (…C-674/13, EU:C:2015:302, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 12. Mai 2021, Kommission/Griechenland (Beihilfen für landwirtschaftliche Erzeuger) (C-11/20, EU:C:2021:380, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:25} Vgl. Urteile vom 11. September 2014, Kommission/Deutschland (…C-527/12, EU:C:2014:2193, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 12. Mai 2021, Kommission/Griechenland (Beihilfen für landwirtschaftliche Erzeuger) (C-11/20, EU:C:2021:380, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 23.12.2009 - C-305/08
CoNISMa - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Begriffe …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2025 - C-632/23
{FN:35} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Dezember 2009, CoNISMa (C-305/08, EU:C:2009:807, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:36} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Dezember 2009, CoNISMa (C-305/08, EU:C:2009:807, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 12.02.2015 - C-37/14
Der Gerichtshof stellt fest, dass Frankreich nicht alle notwendigen Maßnahmen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2025 - C-632/23
{FN:26} Vgl. Urteil vom 12. Februar 2015, Kommission/Frankreich (C-37/14, EU:C:2015:90, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:52} Vgl. u. a. Urteile vom 12. Februar 2015, Kommission/Frankreich (C-37/14, EU:C:2015:90, Rn. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 21. Dezember 2023, Kommission/Dänemark (Höchstparkdauer) (…C-167/22, EU:C:2023:1020, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 13.02.2014 - C-69/13
Das nationale Gericht ist bei der Durchführung einer Entscheidung der Kommission, …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2025 - C-632/23
Beispielsweise ist die Kommission, wenn sie es mit einer Beihilferegelung zu tun hat, im Allgemeinen nicht in der Lage, den genauen Beihilfebetrag festzustellen, den jeder einzelne Empfänger erhalten hat; folglich können die besonderen Umstände eines Begünstigten einer Beihilferegelung erst bei der Rückforderung der Beihilfe beurteilt werden (vgl. Urteil vom 13. Februar 2014, Mediaset [C-69/13, EU:C:2014:71, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung]). - EuGH, 12.10.2000 - C-480/98
Spanien / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Beihilfen für die Unternehmen der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2025 - C-632/23
{FN:28} Diese Möglichkeit steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs, wonach die Kommission nicht verpflichtet ist, bei der Anordnung der Rückzahlung einer für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärten Beihilfe den genauen Betrag der zu erstattenden Beihilfe festzusetzen, sondern es genügt, dass die Entscheidung der Kommission Angaben enthält, die es ihrem Adressaten ermöglichen, den Betrag ohne übermäßige Schwierigkeiten selbst zu bestimmen (vgl. Urteile vom 12. Oktober 2000, Spanien/Kommission [C-480/98, EU:C:2000:559, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung];… vom 20. März 2014, Rousse Industry/Kommission [C-271/13 P, EU:C:2014:175, Rn. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung], …sowie vom 6. Mai 2015, Kommission/Deutschland [C-674/13, EU:C:2015:302, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung]). - Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2020 - C-658/18
Governo della Repubblica italiana (Status der italienischen Friedensrichter) - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2025 - C-632/23
{FN:49} Vgl. hierzu Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Governo della Repubblica italiana (Status der italienischen Friedensrichter) (C-658/18, im Folgenden: Schlussanträge in der Rechtssache Status der italienischen Friedensrichter, EU:C:2020:33, Nrn. 42 bis 59 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 20.03.2014 - C-271/13
Rechtsmittel; Staatliche Beihilfen; Beihilfe der Republik Bulgarien in Form eines …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2025 - C-632/23
{FN:28} Diese Möglichkeit steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs, wonach die Kommission nicht verpflichtet ist, bei der Anordnung der Rückzahlung einer für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärten Beihilfe den genauen Betrag der zu erstattenden Beihilfe festzusetzen, sondern es genügt, dass die Entscheidung der Kommission Angaben enthält, die es ihrem Adressaten ermöglichen, den Betrag ohne übermäßige Schwierigkeiten selbst zu bestimmen (…vgl. Urteile vom 12. Oktober 2000, Spanien/Kommission [C-480/98, EU:C:2000:559, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung]; vom 20. März 2014, Rousse Industry/Kommission [C-271/13 P, EU:C:2014:175, Rn. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung], …sowie vom 6. Mai 2015, Kommission/Deutschland [C-674/13, EU:C:2015:302, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung]). - EuGH, 21.12.2023 - C-167/22
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats: Der Gerichtshof weist die Klage der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2025 - C-632/23
{FN:52} Vgl. u. a. Urteile vom 12. Februar 2015, Kommission/Frankreich (…C-37/14, EU:C:2015:90, Rn. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 21. Dezember 2023, Kommission/Dänemark (Höchstparkdauer) (C-167/22, EU:C:2023:1020, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 11.09.2014 - C-527/12
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mit dem …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2025 - C-632/23
{FN:25} Vgl. Urteile vom 11. September 2014, Kommission/Deutschland (C-527/12, EU:C:2014:2193, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 12. Mai 2021, Kommission/Griechenland (Beihilfen für landwirtschaftliche Erzeuger) (…C-11/20, EU:C:2021:380, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 16.01.2025 - C-588/23
Scai - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rückforderung einer rechtswidrigen und mit …
- EuGH, 19.10.2023 - C-325/22
Ministar na zemedelieto, hranite i gorite - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- EuGH, 13.10.2011 - C-454/09
Europäische Kommission gegen Italienische Republik.
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