Rechtsprechung
| EuGH, 07.11.2024 - C-683/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Adusbef (Pont Morandi)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2014/23/EU - Konzessionsvergabeverfahren - Art. 43 - Änderung einer Konzession während ihrer Laufzeit ohne Öffnung für den Wettbewerb - Autobahnkonzession - Einsturz der Morandi-Brücke in Genua (Italien) - Nationales Verfahren ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2014/23/EU - Konzessionsvergabeverfahren - Art. 43 - Änderung einer Konzession während ihrer Laufzeit ohne Öffnung für den Wettbewerb - Autobahnkonzession - Einsturz der Morandi-Brücke in Genua (Italien) - Nationales Verfahren ...
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2014/23/EU - Konzessionsvergabeverfahren - Art. 43 - Änderung einer Konzession während ihrer Laufzeit ohne Öffnung für den Wettbewerb - Autobahnkonzession - Einsturz der Morandi-Brücke in Genua (Italien) - Nationales Verfahren ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kann eine Konzession während ihrer Laufzeit geändert werden?
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Konzessionsänderung während der Laufzeit möglich? (VPR 2024, 112)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Konzessionsänderung während der Laufzeit möglich? (IBR 2025, 31)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Adusbef (Pont Morandi)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Adusbef u.a.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2024 - C-683/22
- EuGH, 07.11.2024 - C-683/22
Papierfundstellen
- NZBau 2025, 44
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (10)
- EuGH, 21.12.2023 - C-66/22
Infraestruturas de Portugal und Futrifer Indústrias Ferroviárias - Vorlage …
Auszug aus EuGH, 07.11.2024 - C-683/22
Von den sich aus diesem Grundsatz ergebenden Anforderungen kommt der Pflicht zur Begründung der von den nationalen Behörden erlassenen Entscheidungen besondere Bedeutung zu, da sie es den Adressaten dieser Entscheidungen ermöglicht, ihre Rechte geltend zu machen und in Kenntnis aller Umstände zu entscheiden, ob mit einer Klage gegen eine Entscheidung vorzugehen ist (Urteil vom 21. Dezember 2023, 1nfraestruturas de Portugal und Futrifer Indústrias Ferroviárias, C-66/22, EU:C:2023:1016, Rn. 87).Rn. 93 Die Bestimmungen von Art. 57 Abs. 4 Unterabs. 1 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (…ABl. 2014, L 94, S. 65) entsprechen im Wesentlichen denen von Art. 38 Abs. 7 der Richtlinie 2014/23; im Einklang hiermit soll die Befugnis oder gar Pflicht des öffentlichen Auftraggebers, die in der letztgenannten Bestimmung genannten Ausschlussgründe anzuwenden, ihm insbesondere die Möglichkeit geben, die Integrität und Zuverlässigkeit jedes Wirtschaftsteilnehmers zu beurteilen, der an einem Konzessionsvergabeverfahren teilnimmt (vgl. entsprechend Urteil vom 21. Dezember 2023, 1nfraestruturas de Portugal und Futrifer Indústrias Ferroviárias, C-66/22, EU:C:2023:1016, Rn. 56).
Rn. 94 Der Unionsgesetzgeber wollte damit sicherstellen, dass die öffentlichen Auftraggeber in allen Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, Wirtschaftsteilnehmer, die sie für unzuverlässig befinden, auszuschließen (vgl. entsprechend Urteil vom 21. Dezember 2023, 1nfraestruturas de Portugal und Futrifer Indústrias Ferroviárias, C-66/22, EU:C:2023:1016, Rn. 57).
- EuGH, 15.09.2022 - C-416/21
J. Sch. Omnibusunternehmen und K. Reisen - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus EuGH, 07.11.2024 - C-683/22
Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass der Begriff "Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit", der jedes Fehlverhalten umfasst, das einen Einfluss auf die Glaubwürdigkeit, Integrität oder berufliche Zuverlässigkeit des fraglichen Wirtschaftsteilnehmers hat, weit auszulegen ist (vgl. entsprechend Urteil vom 15. September 2022, J. Sch. Omnibusunternehmen und K. Reisen, C-416/21, EU:C:2022:689, Rn. 45).Rn. 96 Im Übrigen sind zwar in Art. 38 Abs. 7 dieser Richtlinie die fakultativen Ausschlussgründe abschließend aufgezählt, mit denen der Ausschluss eines Wirtschaftsteilnehmers von der Teilnahme an einem Konzessionsvergabeverfahren aus Gründen gerechtfertigt werden kann, die sich, gestützt auf objektive Anhaltspunkte, auf seine berufliche Eignung beziehen (vgl. entsprechend Urteil vom 15. September 2022, J. Sch. Omnibusunternehmen und K. Reisen, C-416/21, EU:C:2022:689, Rn. 54), jedoch ist der öffentliche Auftraggeber durch nichts daran gehindert, besonders hohe Anforderungen an die Eignung und Vertrauenswürdigkeit der Konzessionsnehmer festzuschreiben (…vgl. entsprechend Urteil vom 7. September 2023, Kommission/Polen, C-601/21, EU:C:2023:629, Rn. 92).
- EuGH, 02.09.2021 - C-721/19
Sisal - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 und 56 AEUV - Freier …
Auszug aus EuGH, 07.11.2024 - C-683/22
Rn. 32 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass bei einer wesentlichen Änderung eines Konzessionsvertrags die Unionsrechtsvorschriften, anhand deren diese Änderung zu beurteilen ist, jene sind, die zum Zeitpunkt dieser Änderung gelten, ungeachtet des Umstands, dass der ursprüngliche Konzessionsvertrag vor dem Inkrafttreten der einschlägigen Unionsrechtsvorschriften abgeschlossen wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. September 2021, Sisal u. a., C-721/19 und C-722/19, EU:C:2021:672, Rn. 28).Rn. 51 Der Gerichtshof hatte bereits Gelegenheit, klarzustellen, dass mit diesem Artikel die Fälle abschließend harmonisiert wurden, in denen einerseits Konzessionen geändert werden können, ohne dass die Durchführung eines neuen Konzessionsvergabeverfahrens entsprechend den in der Richtlinie aufgestellten Regeln erforderlich ist, und in denen andererseits bei einer Änderung der Konzessionsbedingungen ein solches Vergabeverfahren erforderlich ist (Urteil vom 2. September 2021, Sisal u. a., C-721/19 und C-722/19, EU:C:2021:672, Rn. 31).
- EuGH, 21.03.2023 - C-100/21
Der Käufer eines Kraftfahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung hat …
Auszug aus EuGH, 07.11.2024 - C-683/22
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (Urteil vom 21. März 2023, Mercedes-Benz Group [Haftung der Hersteller von Fahrzeugen mit Abschalteinrichtungen], C-100/21, EU:C:2023:229, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).Der Gerichtshof kann die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 21. März 2023, Mercedes-Benz Group [Haftung der Hersteller von Fahrzeugen mit Abschalteinrichtungen], C-100/21, EU:C:2023:229, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 09.01.2024 - C-181/21
G. (Nomination des juges de droit commun en Pologne) - Vorlage zur …
Auszug aus EuGH, 07.11.2024 - C-683/22
Rn. 38 Insoweit hat der Gerichtshof wiederholt hervorgehoben, dass das durch Art. 267 AEUV geschaffene Verfahren ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten ist, mit dem der Gerichtshof diesen Gerichten Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts gibt, die sie zur Entscheidung der bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten benötigen, und dass die Rechtfertigung des Vorabentscheidungsersuchens nicht in der Abgabe von Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen liegt, sondern darin, dass es für die tatsächliche Entscheidung eines Rechtsstreits erforderlich ist (Urteil vom 9. Januar 2024, G. u. a. [Ernennung von Richtern der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Polen], C-181/21 und C-269/21, EU:C:2024:1, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 39 Wie sich bereits aus dem Wortlaut von Art. 267 AEUV ergibt, muss die beantragte Vorabentscheidung "erforderlich" sein, um dem vorlegenden Gericht den "Erlass seines Urteils" in der bei ihm anhängigen Rechtssache zu ermöglichen (Urteil vom 9. Januar 2024, G. u. a. [Ernennung von Richtern der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Polen], C-181/21 und C-269/21, EU:C:2024:1, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH - C-269/21 (anhängig)
BC und DC
Auszug aus EuGH, 07.11.2024 - C-683/22
Rn. 38 Insoweit hat der Gerichtshof wiederholt hervorgehoben, dass das durch Art. 267 AEUV geschaffene Verfahren ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten ist, mit dem der Gerichtshof diesen Gerichten Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts gibt, die sie zur Entscheidung der bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten benötigen, und dass die Rechtfertigung des Vorabentscheidungsersuchens nicht in der Abgabe von Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen liegt, sondern darin, dass es für die tatsächliche Entscheidung eines Rechtsstreits erforderlich ist (Urteil vom 9. Januar 2024, G. u. a. [Ernennung von Richtern der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Polen], C-181/21 und C-269/21, EU:C:2024:1, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 39 Wie sich bereits aus dem Wortlaut von Art. 267 AEUV ergibt, muss die beantragte Vorabentscheidung "erforderlich" sein, um dem vorlegenden Gericht den "Erlass seines Urteils" in der bei ihm anhängigen Rechtssache zu ermöglichen (Urteil vom 9. Januar 2024, G. u. a. [Ernennung von Richtern der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Polen], C-181/21 und C-269/21, EU:C:2024:1, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 24.07.2023 - C-107/23
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Auszug aus EuGH, 07.11.2024 - C-683/22
Rn. 55 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass im Verfahren nach Art. 267 AEUV, das auf einer klaren Aufgabentrennung zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof beruht, allein das nationale Gericht für die Feststellung und Beurteilung des Sachverhalts des Ausgangsverfahrens sowie die Auslegung und Anwendung des nationalen Rechts zuständig ist (Urteil vom 24. Juli 2023, Lin, C-107/23 PPU, EU:C:2023:606, Rn. 76). - EuGH, 07.09.2023 - C-601/21
Kommission/ Polen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche …
Auszug aus EuGH, 07.11.2024 - C-683/22
Rn. 96 Im Übrigen sind zwar in Art. 38 Abs. 7 dieser Richtlinie die fakultativen Ausschlussgründe abschließend aufgezählt, mit denen der Ausschluss eines Wirtschaftsteilnehmers von der Teilnahme an einem Konzessionsvergabeverfahren aus Gründen gerechtfertigt werden kann, die sich, gestützt auf objektive Anhaltspunkte, auf seine berufliche Eignung beziehen (…vgl. entsprechend Urteil vom 15. September 2022, J. Sch. Omnibusunternehmen und K. Reisen, C-416/21, EU:C:2022:689, Rn. 54), jedoch ist der öffentliche Auftraggeber durch nichts daran gehindert, besonders hohe Anforderungen an die Eignung und Vertrauenswürdigkeit der Konzessionsnehmer festzuschreiben (vgl. entsprechend Urteil vom 7. September 2023, Kommission/Polen, C-601/21, EU:C:2023:629, Rn. 92). - EuGH, 10.03.2022 - C-247/20
Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs (Assurance maladie complète) …
Auszug aus EuGH, 07.11.2024 - C-683/22
Rn. 29 Insbesondere kann nicht allein aus dem wirtschaftlich oder sozial sensiblen Charakter des Ausgangsverfahrens abgeleitet werden, dass eine rasche Erledigung gemäß dieser Bestimmung erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. März 2022, Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs [Umfassender Krankenversicherungsschutz], C-247/20, EU:C:2022:177, Rn. 45). - EuGH, 28.04.2022 - C-642/20
Caruter - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2014/24/EU - Vergabe …
Auszug aus EuGH, 07.11.2024 - C-683/22
Rn. 27 Das beschleunigte Verfahren nach Art. 105 Abs. 1 der Verfahrensordnung ist ein Verfahrensinstrument, mit dem auf eine außerordentliche Dringlichkeitssituation reagiert werden soll (Urteil vom 28. April 2022, Caruter, C-642/20, EU:C:2022:308, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 30.10.2025 - C-134/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 98/59/EG - …
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (Urteil vom 7. November 2024, Adusbef [Morandi-Brücke], C-683/22, EU:C:2024:936, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 67 Infolgedessen spricht eine Vermutung für die Entscheidungserheblichkeit der Fragen zum Unionsrecht (Urteil vom 7. November 2024, Adusbef [Morandi-Brücke], C-683/22, EU:C:2024:936, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 20.03.2025 - C-728/22
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2014/23/EU - Konzession für die …
Rn. 64 Überdies geht aus dem Wortlaut von Art. 43 der Richtlinie 2014/23 hervor, dass mit dieser die nationalen Rechtsvorschriften zu Situationen abschließend harmonisiert wurden, in denen zum einen Konzessionsverträge geändert werden können, ohne dass die Durchführung eines neuen Konzessionsvergabeverfahrens entsprechend den in dieser Richtlinie aufgestellten Regeln erforderlich ist, und in denen zum anderen bei einer Änderung der Konzessionsbedingungen ein solches Vergabeverfahren erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. November 2024, Adusbef [Morandi-Brücke], C-683/22, EU:C:2024:936, Rn. 51).Rn. 73 Insoweit wurden mit Art. 43 der Richtlinie 2014/23, wie in Rn. 64 des vorliegenden Urteils ausgeführt, die Fälle abschließend harmonisiert, in denen zum einen Konzessionen geändert werden können, ohne dass hierfür die Durchführung eines neuen Konzessionsvergabeverfahrens entsprechend den in dieser Richtlinie aufgestellten Regeln erforderlich wäre, und in denen zum anderen bei einer Änderung der Konzessionsbedingungen ein solches Vergabeverfahren erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. November 2024, Adusbef [Morandi-Brücke], C-683/22, EU:C:2024:936, Rn. 51).
- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2025 - C-134/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 98/59/EG - …
{FN:29} Vgl. Urteil vom 7. November 2024, Adusbef (Morandi-Brücke) (C-683/22, EU:C:2024:936, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 19.06.2025 - C-509/23
Laimz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verhinderung der Nutzung des …
Rn. 54 Insoweit hat der Gerichtshof wiederholt hervorgehoben, dass das durch Art. 267 AEUV geschaffene Verfahren ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten ist, mit dem der Gerichtshof diesen Gerichten Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts gibt, die sie zur Entscheidung der bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten benötigen, und dass die Rechtfertigung des Vorabentscheidungsersuchens nicht in der Abgabe von Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen liegt, sondern darin, dass es für die tatsächliche Entscheidung eines Rechtsstreits erforderlich ist (Urteil vom 7. November 2024, Adusbef [Pont Morandi], C-683/22, EU:C:2024:936, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 55 Wie sich bereits aus dem Wortlaut von Art. 267 AEUV ergibt, muss die beantragte Vorabentscheidung "erforderlich" sein, um dem vorlegenden Gericht den "Erlass seines Urteils" in der bei ihm anhängigen Rechtssache zu ermöglichen (Urteil vom 7. November 2024, Adusbef [Pont Morandi], C-683/22, EU:C:2024:936, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 20.03.2025 - C-730/22
Keine Laufzeitverlängerung nach Inkrafttreten der Konzessionsrichtlinie!
Überdies geht aus dem Wortlaut von Art. 43 der Richtlinie 2014/23 hervor, dass mit dieser die nationalen Rechtsvorschriften zu Situationen abschließend harmonisiert wurden, in denen zum einen Konzessionsverträge geändert werden können, ohne dass die Durchführung eines neuen Konzessionsvergabeverfahrens entsprechend den in dieser Richtlinie aufgestellten Regeln erforderlich ist, und in denen zum anderen bei einer Änderung der Konzessionsbedingungen ein solches Vergabeverfahren erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. November 2024, Adusbef [Morandi-Brücke], C-683/22, EU:C:2024:936, Rn. 51).Insoweit wurden mit Art. 43 der Richtlinie 2014/23, wie in Rn. 64 des vorliegenden Urteils ausgeführt, die Fälle abschließend harmonisiert, in denen zum einen Konzessionen geändert werden können, ohne dass hierfür die Durchführung eines neuen Konzessionsvergabeverfahrens entsprechend den in dieser Richtlinie aufgestellten Regeln erforderlich wäre, und in denen zum anderen bei einer Änderung der Konzessionsbedingungen ein solches Vergabeverfahren erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. November 2024, Adusbef [Morandi-Brücke], C-683/22, EU:C:2024:936, Rn. 51).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2024 - C-683/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Adusbef (Pont Morandi)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Konzession für den Betrieb von Autobahnstrecken - Schwerwiegende Verletzung der Wartungs- und Instandhaltungspflichten - Richtlinie 2014/23/EU - Art. 43 - Änderung der Konzession - Fortbestand des bisherigen Konzessionsnehmers - ...
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Konzession für den Betrieb von Autobahnstrecken - Schwerwiegende Verletzung der Wartungs- und Instandhaltungspflichten - Richtlinie 2014/23/EU - Art. 43 - Änderung der Konzession - Fortbestand des bisherigen Konzessionsnehmers - ...
- ibr-online
Änderung eines Konzessionsvertrags ohne neues Vergabeverfahren?
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2024 - C-683/22
- EuGH, 07.11.2024 - C-683/22
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (12)
- EuGH, 02.09.2021 - C-721/19
Sisal - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 und 56 AEUV - Freier …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2024 - C-683/22
{FN:12} Urteil vom 2. September 2021, Sisal u. a. (C-721/19 und C-722/19, EU:C:2021:672, im Folgenden: Urteil Sisal u. a., Rn. 28): "… bei einer wesentlichen Änderung eines Konzessionsvertrags [sind] die Unionsrechtsvorschriften, anhand deren diese Änderung zu beurteilen ist, jene …, die zum Zeitpunkt dieser Änderung gelten.{FN:18} Urteil Sisal u. a. (…Rn. 31).
{FN:33} Zur Anwendung dieser Regelung vgl. Urteil Sisal u. a. (…Rn. 39 bis 43).
{FN:36} Der Vertreter der Holding Reti Autostradali hat auf das Urteil Sisal u. a. verwiesen und ausgeführt, dass dem Konzessionsnehmer in dieser Rechtssache belastendere Bedingungen als ursprünglich festgelegt auferlegt worden seien und dass aus diesem Grund keine wesentliche Änderung zugunsten des Konzessionsnehmers vorgelegen habe.
- EuGH, 18.09.2019 - C-526/17
Kommission/ Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 258 AEUV - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2024 - C-683/22
Ebenso Urteile vom 11. Juli 2013, Kommission/Niederlande (…C-576/10, EU:C:2013:510, Rn. 54), und vom 18. September 2019, Kommission/Italien (C-526/17, EU:C:2019:756, Rn. 60).In diesem Sinne vgl. für die der Richtlinie 2014/23 vorhergehende Regelung Urteile vom 18. September 2019, Kommission/Italien (C-526/17, EU:C:2019:756, Rn. 59), und vom 11. Juli 2013, Kommission/Niederlande, (…C-576/10, EU:C:2013:510, Rn. 54).
- EuGH, 11.07.2013 - C-576/10
Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2024 - C-683/22
Ebenso Urteile vom 11. Juli 2013, Kommission/Niederlande (C-576/10, EU:C:2013:510, Rn. 54), und vom 18. September 2019, Kommission/Italien (…C-526/17, EU:C:2019:756, Rn. 60).In diesem Sinne vgl. für die der Richtlinie 2014/23 vorhergehende Regelung Urteile vom 18. September 2019, Kommission/Italien (…C-526/17, EU:C:2019:756, Rn. 59), und vom 11. Juli 2013, Kommission/Niederlande, (C-576/10, EU:C:2013:510, Rn. 54).
- EuGH, 19.06.2008 - C-454/06
pressetext Nachrichtenagentur - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2024 - C-683/22
{FN:32} Urteil vom 3. Februar 2022, Advania Sverige und Kammarkollegiet (…C-461/20, EU:C:2022:72, Rn. 34), mit Zitat des Urteils vom 19. Juni 2008, pressetext Nachrichtenagentur (C-454/06, EU:C:2008:351). - EuGH, 13.04.2010 - C-91/08
Wall - Dienstleistungskonzessionen - Vergabeverfahren - Transparenzgebot - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2024 - C-683/22
{FN:16} Urteil vom 13. April 2010, Wall (C-91/08, EU:C:2010:182, Rn. 37). - EuGH, 03.02.2022 - C-461/20
Advania Sverige und Kammarkollegiet - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2024 - C-683/22
{FN:32} Urteil vom 3. Februar 2022, Advania Sverige und Kammarkollegiet (C-461/20, EU:C:2022:72, Rn. 34), mit Zitat des Urteils vom 19. Juni 2008, pressetext Nachrichtenagentur (C-454/06, EU:C:2008:351). - EuGH, 14.09.2023 - C-113/22
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in Spanien: Väter von zwei und mehr …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2024 - C-683/22
Vgl. für alle Urteil vom 14. September 2023, TGSS (Verweigerung der Mutterschaftszulage) (C-113/22, EU:C:2023:665, Rn. 30 und 31). - EuGH, 03.10.2019 - C-267/18
Delta Antrepriză de Construcţii şi Montaj 93 - Vorlage zur …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2024 - C-683/22
Vgl. Urteile vom 3. Oktober 2019, Delta Antrepriză de Construcţii şi Montaj 93 (C-267/18, EU:C:2019:826, Rn. 26), und vom 19. Juni 2019, Meca (…C-41/18, EU:C:2019:507, Rn. 29 und 30). - EuGH, 07.09.2021 - C-927/19
Klaipėdos regiono atliekų tvarkymo centras - Vorlage zur …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2024 - C-683/22
{FN:20} Urteile vom 7. September 2021, Klaipėdos regiono atliekų tvarkymo centras (C-927/19, EU:C:2021:700, Rn. 120 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 21. Dezember 2023, 1nfraestruturas de Portugal und Futrifer Indústrias Ferroviárias (…C-66/22, EU:C:2023:1016, Rn. 87). - EuGH, 21.12.2023 - C-66/22
Infraestruturas de Portugal und Futrifer Indústrias Ferroviárias - Vorlage …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2024 - C-683/22
{FN:20} Urteile vom 7. September 2021, Klaipėdos regiono atliekų tvarkymo centras (…C-927/19, EU:C:2021:700, Rn. 120 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 21. Dezember 2023, 1nfraestruturas de Portugal und Futrifer Indústrias Ferroviárias (C-66/22, EU:C:2023:1016, Rn. 87). - EuGH, 19.06.2019 - C-41/18
Meca - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2019 - C-395/18
Tim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2014/24/EU - Vergabe …
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