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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2024

Rechtsprechung
   EuGH, 17.10.2024 - C-701/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,27824
EuGH, 17.10.2024 - C-701/22 (https://dejure.org/2024,27824)
EuGH, Entscheidung vom 17.10.2024 - C-701/22 (https://dejure.org/2024,27824)
EuGH, Entscheidung vom 17. Oktober 2024 - C-701/22 (https://dejure.org/2024,27824)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    MFE

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) - Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 - Art. 60 - Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung - Art. 80 - Recht der Begünstigten, die Zahlungen so bald wie möglich und vollständig zu ...

  • Europäischer Gerichtshof

    MFE

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) - Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 - Art. 60 - Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung - Art. 80 - Recht der Begünstigten, die Zahlungen so bald wie möglich und vollständig zu ...

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 28.04.2022 - C-415/20

    Gräfendorfer Geflügel und Tiefkühlfeinkost - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Auszug aus EuGH, 17.10.2024 - C-701/22
    Rn. 39 Der Gerichtshof hat im Übrigen entschieden, dass dieser Grundsatz anwendbar ist, wenn die fraglichen Geldbeträge Ausfuhrerstattungen entsprechen, die einem Verwaltungsunterworfenen zunächst unter Verstoß gegen das Unionsrecht versagt und dann verspätet gezahlt wurden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. April 2022, Gräfendorfer Geflügel- und Tiefkühlfeinkost Produktions u. a., C-415/20, C-419/20 und C-427/20, EU:C:2022:306, Rn. 59).

    Rn. 41 Aus dem Vorstehenden ergibt sich, dass in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens ein Begünstigter eines öffentlichen Beitrags des EFRE, dem der ihm geschuldete Geldbetrag zu Unrecht vorenthalten wurde, Anspruch auf Zahlung von Verzugszinsen ab dem Zeitpunkt hat, zu dem ihm die Verwaltungsbehörde diesen Betrag hätte zahlen müssen und statt dessen Zahlung den Finanzierungsvertrag kündigte, diese Kündigung aber in der Folge durch eine rechtskräftig gewordene gerichtliche Entscheidung mit Ex-tunc-Wirkung aufgehoben wurde (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. April 2022, Gräfendorfer Geflügel- und Tiefkühlfeinkost Produktions u. a., C-415/20, C-419/20 und C-427/20, EU:C:2022:306, Rn. 75, …sowie vom 11. Juni 2024, Kommission/Deutsche Telekom, C-221/22 P, EU:C:2024:488, Rn. 61).

    Dieser Ausgleich kann je nach Lage des Falles nach dem in der einschlägigen Unionsregelung vorgesehen Verfahren oder in Ermangelung einer solchen Unionsregelung nach dem nach nationalem Recht anwendbaren Verfahren erfolgen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. April 2022, Gräfendorfer Geflügel- und Tiefkühlfeinkost Produktions u. a., C-415/20, C-419/20 und C-427/20, EU:C:2022:306, Rn. 70 und 71).

    Die Verfahrensmodalitäten für Klagen auf die Zahlung von Zinsen dürfen nicht weniger günstig ausgestaltet sein als die für entsprechende innerstaatliche Klagen (Grundsatz der Äquivalenz) und die Ausübung des unionsrechtlich garantierten Rechts auf diese Zahlung nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Grundsatz der Effektivität) (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 1976, Rewe-Zentralfinanz und Rewe-Zentral, 33/76, EU:C:1976:188, Rn. 6…, vom 6. Oktober 2015, Târşia, C-69/14, EU:C:2015:662, Rn. 26 und 27, sowie vom 28. April 2022, Gräfendorfer Geflügel- und Tiefkühlfeinkost Produktions u. a., C-415/20, C-419/20 und C-427/20, EU:C:2022:306, Rn. 74).

    Die Anwendung des genannten Artikels würde nämlich dazu führen, dass dieser Zeitraum von 30 Tagen nicht als für die Zinsberechnung relevanter Zeitraum berücksichtigt würde (vgl. entsprechend Urteil vom 28. April 2022, Gräfendorfer Geflügel- und Tiefkühlfeinkost Produktions u. a., C-415/20, C-419/20 und C-427/20, EU:C:2022:306, Rn. 75 und 76).

  • EuGH, 11.06.2024 - C-221/22

    Die Kommission muss auf vorläufig eingenommene Geldbußen, die sie im …

    Auszug aus EuGH, 17.10.2024 - C-701/22
    Rn. 37 Als Zweites hat nach gefestigter Rechtsprechung der Verwaltungsunterworfene, den eine nationale Behörde zur Entrichtung einer Gebühr, eines Zolles, einer Steuer oder einer sonstigen Abgabe unter Verstoß gegen das Unionsrecht herangezogen hat, nach dem Unionsrecht gegen die betreffende Behörde einen Anspruch nicht nur auf Erstattung des rechtsgrundlos vereinnahmten Geldbetrags, sondern auch auf die Zahlung von Zinsen, um die Nichtverfügbarkeit des Geldbetrags auszugleichen (Urteil vom 11. Juni 2024, Kommission/Deutsche Telekom, C-221/22 P, EU:C:2024:488, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 38 Folglich müssen Geldbeträge, wenn sie unter Verstoß gegen das Unionsrecht von einer nationalen Behörde vereinnahmt wurden, zurückerstattet werden, und zwar zuzüglich Zinsen für den gesamten Zeitraum von der Zahlung dieser Geldbeträge bis zu ihrer Rückerstattung, was Ausdruck des allgemeinen Grundsatzes der Rückforderung rechtsgrundlos entrichteter Beträge ist (Urteil vom 11. Juni 2024, Kommission/Deutsche Telekom, C-221/22 P, EU:C:2024:488, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 41 Aus dem Vorstehenden ergibt sich, dass in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens ein Begünstigter eines öffentlichen Beitrags des EFRE, dem der ihm geschuldete Geldbetrag zu Unrecht vorenthalten wurde, Anspruch auf Zahlung von Verzugszinsen ab dem Zeitpunkt hat, zu dem ihm die Verwaltungsbehörde diesen Betrag hätte zahlen müssen und statt dessen Zahlung den Finanzierungsvertrag kündigte, diese Kündigung aber in der Folge durch eine rechtskräftig gewordene gerichtliche Entscheidung mit Ex-tunc-Wirkung aufgehoben wurde (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. April 2022, Gräfendorfer Geflügel- und Tiefkühlfeinkost Produktions u. a., C-415/20, C-419/20 und C-427/20, EU:C:2022:306, Rn. 75, sowie vom 11. Juni 2024, Kommission/Deutsche Telekom, C-221/22 P, EU:C:2024:488, Rn. 61).

  • EuGH, 08.06.2023 - C-545/21

    ANAS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Strukturfonds der Europäischen Union - …

    Auszug aus EuGH, 17.10.2024 - C-701/22
    Diese Kriterien sind Ausdruck des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts gehört (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Juni 2023, ANAS, C-545/21, EU:C:2023:451, Rn. 42 und 43).

    Rn. 51 Folglich ist Art. 98 Abs. 1 und 2 der Verordnung Nr. 1083/2006 dahin auszulegen, dass er die Mitgliedstaaten im Fall einer "Unregelmäßigkeit", wie sie in Art. 2 Nr. 7 dieser Verordnung definiert wird, verpflichtet, für die Bestimmung der anwendbaren finanziellen Berichtigung eine Einzelfallprüfung unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vorzunehmen, wobei die erwähnten Kriterien zu berücksichtigen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Juni 2023, ANAS, C-545/21, EU:C:2023:451, Rn. 49).

  • EuGH, 16.12.1976 - 33/76

    Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland

    Auszug aus EuGH, 17.10.2024 - C-701/22
    Die Verfahrensmodalitäten für Klagen auf die Zahlung von Zinsen dürfen nicht weniger günstig ausgestaltet sein als die für entsprechende innerstaatliche Klagen (Grundsatz der Äquivalenz) und die Ausübung des unionsrechtlich garantierten Rechts auf diese Zahlung nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Grundsatz der Effektivität) (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 1976, Rewe-Zentralfinanz und Rewe-Zentral, 33/76, EU:C:1976:188, Rn. 6…, vom 6. Oktober 2015, Târşia, C-69/14, EU:C:2015:662, Rn. 26 und 27, …sowie vom 28. April 2022, Gräfendorfer Geflügel- und Tiefkühlfeinkost Produktions u. a., C-415/20, C-419/20 und C-427/20, EU:C:2022:306, Rn. 74).
  • EuGH, 06.10.2015 - C-69/14

    Târșia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsätze der Äquivalenz und der …

    Auszug aus EuGH, 17.10.2024 - C-701/22
    Die Verfahrensmodalitäten für Klagen auf die Zahlung von Zinsen dürfen nicht weniger günstig ausgestaltet sein als die für entsprechende innerstaatliche Klagen (Grundsatz der Äquivalenz) und die Ausübung des unionsrechtlich garantierten Rechts auf diese Zahlung nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Grundsatz der Effektivität) (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 1976, Rewe-Zentralfinanz und Rewe-Zentral, 33/76, EU:C:1976:188, Rn. 6, vom 6. Oktober 2015, Târşia, C-69/14, EU:C:2015:662, Rn. 26 und 27, …sowie vom 28. April 2022, Gräfendorfer Geflügel- und Tiefkühlfeinkost Produktions u. a., C-415/20, C-419/20 und C-427/20, EU:C:2022:306, Rn. 74).
  • EuGH, 16.05.2000 - C-78/98

    Preston u.a. - "Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches …

    Auszug aus EuGH, 17.10.2024 - C-701/22
    Folglich kann eine nationale Regelung, mit der nur die Verletzung des Unionsrechts geahndet werden soll, nicht die geeignete Vergleichsgrundlage darstellen, um die Beachtung des Äquivalenzgrundsatzes zu gewährleisten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Dezember 1998, Levez, C-326/96, EU:C:1998:577, Rn. 41 und 48, sowie vom 16. Mai 2000, Preston u. a., C-78/98, EU:C:2000:247, Rn. 52 und 55).
  • EuGH, 01.12.1998 - C-326/96

    Levez / Jennings Ltd - "Sozialpolitik Männliche und weibliche Arbeitnehmer …

    Auszug aus EuGH, 17.10.2024 - C-701/22
    Folglich kann eine nationale Regelung, mit der nur die Verletzung des Unionsrechts geahndet werden soll, nicht die geeignete Vergleichsgrundlage darstellen, um die Beachtung des Äquivalenzgrundsatzes zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Dezember 1998, Levez, C-326/96, EU:C:1998:577, Rn. 41 und 48, …sowie vom 16. Mai 2000, Preston u. a., C-78/98, EU:C:2000:247, Rn. 52 und 55).
  • EuGH, 17.10.2019 - C-31/18

    Elektrorazpredelenie Yug - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2009/72/EG …

    Auszug aus EuGH, 17.10.2024 - C-701/22
    Rn. 52 In der Unionsrechtsordnung obliegt die Pflicht der Mitgliedstaaten nach Art. 4 Abs. 3 Unterabs. 2 EUV, alle zur Erfüllung der sich aus dem Unionsrecht ergebenden Verpflichtungen geeigneten Maßnahmen allgemeiner oder besonderer Art zu treffen, allen Trägern öffentlicher Gewalt der Mitgliedstaaten und damit im Rahmen ihrer Zuständigkeiten auch den Gerichten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. September 2000, Engelbrecht, C-262/97, EU:C:2000:492, Rn. 38, und vom 17. Oktober 2019, Elektrorazpredelenie Yug, C-31/18, EU:C:2019:868, Rn. 60).
  • EuGH, 26.09.2000 - C-262/97

    Engelbrecht - "Soziale Sicherheit - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Altersrente …

    Auszug aus EuGH, 17.10.2024 - C-701/22
    Rn. 52 In der Unionsrechtsordnung obliegt die Pflicht der Mitgliedstaaten nach Art. 4 Abs. 3 Unterabs. 2 EUV, alle zur Erfüllung der sich aus dem Unionsrecht ergebenden Verpflichtungen geeigneten Maßnahmen allgemeiner oder besonderer Art zu treffen, allen Trägern öffentlicher Gewalt der Mitgliedstaaten und damit im Rahmen ihrer Zuständigkeiten auch den Gerichten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. September 2000, Engelbrecht, C-262/97, EU:C:2000:492, Rn. 38, …und vom 17. Oktober 2019, Elektrorazpredelenie Yug, C-31/18, EU:C:2019:868, Rn. 60).
  • EuGH, 18.11.2020 - C-299/19

    Techbau - Vorlage zur Vorabentscheidung - Bekämpfung von Zahlungsverzug im …

    Auszug aus EuGH, 17.10.2024 - C-701/22
    Gleichwohl fällt ein Geschäftsvorgang nur dann unter den Begriff "Geschäftsverkehr" im Sinne von Art. 2 Nr. 1 dieser Richtlinie, wenn er tatsächlich zu einer Warenlieferung oder Dienstleistungserbringung führt, auch wenn er keine solche Lieferung oder Erbringung zum Gegenstand hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. November 2020, Techbau, C-299/19, EU:C:2020:937, Rn. 44).
  • EuGH, 09.07.2020 - C-199/19

    RL (Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug) - Vorlage zur Vorabentscheidung …

  • EuGH, 13.01.2022 - C-327/20

    New Media Development & Hotel Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • EuGH, 28.11.2019 - C-722/18

    KROL - Vorlage zur Vorabentscheidung - Bekämpfung von Zahlungsverzug im …

  • EuGH, 29.02.2024 - C-392/22

    Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Confiance mutuelle en cas de …

  • EuGH, 20.10.2022 - C-301/21

    Curtea de Apel Alba Iulia u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - …

  • EuGH, 13.06.2024 - C-696/22

    C () und liquidateurs judiciaires) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …

  • FG München, 16.09.2025 - 14 K 18/25

    Pflicht zur Verzinsung von Zinsansprüchen

    Deswegen kann auch das Vorenthalten einer Erstattung einen Zinsanspruch begründen (vgl. EuGH-Urteil MFE vom 17. Oktober 2024 - C-701/22, ECLI:EU:C:2024:891, Rn. 39;… BFH-Urteil vom 25. Februar 2025 - VIII R 32/21, BFH/NV 2025, 968, Rn. 44, jeweils m.w.N.).

    Rn. 73 Danach dürfen die Verfahrensmodalitäten für Klagen auf die Zahlung von Zinsen nicht weniger günstig ausgestaltet sein als die für entsprechende innerstaatliche Klagen (EuGH-Urteil MFE vom 17. Oktober 2024 - C-701/22, ECLI:EU:C:2024:891, Rn. 43, m.w.N.).

    Rn. 75 aa) Nach diesem Grundsatz darf das nationale Recht die Ausübung des unionsrechtlich garantierten Rechts auf diese Zahlung nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (vgl. EuGH-Urteil MFE vom 17. Oktober 2024 - C-701/22, ECLI:EU:C:2024:891, Rn. 43, m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 09.05.2025 - 4 LB 108/24

    Adressat; Äquivalenzgrundsatz; Artenschutz; Ausnahme; notwendige Beiladung; …

    (a.) Der unionsrechtlich gewährleistete effektive Rechtsschutz gebietet - erstens -, dass die im Prozessrecht der Mitgliedstaaten vorgesehenen Verfahrensmodalitäten für Klagen, die dem Schutz der aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte dienen, nicht weniger günstig ausgestaltet sind, als die für entsprechende innerstaatliche Klagen (Grundsatz der Gleichwertigkeit oder Äquivalenz); außerdem darf - zweitens - die Ausübung der im Unionsrecht begründeten Rechte nicht praktisch unmöglich oder übermäßig erschwert werden (Grundsatz der Effektivität) (vgl. EuGH, Urt. v. 17.10.2024 - C-701/22 -, juris Rn. 43, Urt. v. 27.6.2024 - C-284/23 -, juris Rn. 32, Urt. v. 8.3.2011 - C-240/09 -, juris Rn. 48 …und Urt. v. 15.4.2008 - C-268/06 -, juris Rn. 43-46 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2024 - C-701/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,3996
Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2024 - C-701/22 (https://dejure.org/2024,3996)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07.03.2024 - C-701/22 (https://dejure.org/2024,3996)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07. März 2024 - C-701/22 (https://dejure.org/2024,3996)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    MFE

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt - Strukturfonds - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) - Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 - Art. 60 - Aufgaben der Verwaltungsbehörde - Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ...

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 29.03.2012 - C-564/10

    Pfeifer & Langen - Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2024 - C-701/22
    In einem ähnlichen Zusammenhang, der den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) betraf, hat der Gerichtshof entschieden, dass in einer Situation, in der das Unionsrecht die Erhebung von Zinsen in diesem Mitgliedstaat nicht vorsieht, es mit dem Unionsrecht vereinbar ist, dass ein Mitgliedstaat nach nationalem Recht Zinsen erhebt, wenn er einen rechtswidrig aus dem Unionshaushalt erlangten Vorteil zurückfordert, selbst wenn diese Zinsen dem Haushalt des Mitgliedstaats zufließen (vgl. Urteil vom 29. März 2012, Pfeifer & Langen, C-564/10, EU:C:2012:190, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dasselbe gilt, wenn die erhobenen Zinsen, obwohl ihre Erhebung nach dem Unionsrecht nicht vorgeschrieben ist, im Rahmen der aus dem EGFL finanzierten Maßnahmen dem Unionshaushalt zufließen (vgl. Urteil vom 29. März 2012, Pfeifer & Langen, C-564/10, EU:C:2012:190, Rn. 47).

  • EuGH, 27.01.2022 - C-347/20

    Zinātnes parks - Vorlage zur Vorabentscheidung - Strukturfonds - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2024 - C-701/22
    {FN:48} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Januar 2022, Zinātnes parks (C-347/20, EU:C:2022:59, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.03.2017 - C-3/16

    Aquino - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsrecht - Dem Einzelnen verliehene …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2024 - C-701/22
    {FN:40} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. März 2017, Aquino (C-3/16, EU:C:2017:209, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 24.10.2013 - C-431/12

    Rafinăria Steaua Română - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Erstattung des …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2024 - C-701/22
    Darüber hinaus hat der Gerichtshof im Bereich der Mehrwertsteuer entschieden, dass der Grundsatz der Neutralität des Mehrwertsteuersystems verlangt, dass die finanziellen Verluste, die dem Steuerpflichtigen, wenn ihm der Mehrwertsteuerüberschuss nicht innerhalb einer angemessenen Frist erstattet wird, durch die fehlende Verfügbarkeit der fraglichen Geldbeträge entstehen, durch die Zahlung von Verzugszinsen ausgeglichen werden (vgl. Urteil vom 24. Oktober 2013, Rafinăria Steaua Română, C-431/12, EU:C:2013:686, Rn. 23).
  • EuGH, 24.02.2022 - C-452/20

    Eindämmung des Tabakkonsums bei jungen Menschen: Die Mitgliedstaaten dürfen gegen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2024 - C-701/22
    {FN:55} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Februar 2022, Agenzia delle dogane e dei monopoli und Ministero dell'Economia e delle Finanze (C-452/20, EU:C:2022:111, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 31.03.2011 - C-546/09

    Aurubis Balgaria - Zollkodex - Zölle - Einfuhrzollschuld - Säumniszinsen - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2024 - C-701/22
    Beispielsweise sieht Art. 232 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (…ABl. 1992, L 302, S. 1) in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1791/2006 des Rates vom 20. November 2006 (…ABl. 2006, L 363, S. 1) geänderten Fassung Säumniszinsen für Zollschulden vor, die die sich aus der Überschreitung der Zahlungsfrist ergebenden Auswirkungen mildern und insbesondere verhindern sollen, dass der Zollschuldner einen ungebührlichen Vorteil daraus zieht, dass ihm die von ihm im Rahmen dieser Schuld zu entrichtenden Beträge über die zu deren Begleichung gesetzte Frist hinaus zur Verfügung stehen (vgl. Urteil vom 31. März 2011, Aurubis Balgaria, C-546/09, EU:C:2011:199, Rn. 29).
  • EuGH, 23.11.2023 - C-84/22

    Right to Know - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2024 - C-701/22
    Obwohl diese Frage nicht Gegenstand der vom vorlegenden Gericht gestellten Vorlagefragen ist, weise ich darauf hin, dass angesichts der Bedeutung, die dem Grundsatz der Rechtskraft sowohl im Unionsrecht als auch in den nationalen Rechtsordnungen zukommt, das Unionsrecht es einem nationalen Gericht nicht gebietet, von der Anwendung innerstaatlicher Verfahrensvorschriften, aufgrund deren eine Entscheidung Rechtskraft erlangt, abzusehen, selbst wenn dadurch einer mit dem Unionsrecht unvereinbaren nationalen Situation abgeholfen werden könnte, es sei denn, die anwendbaren innerstaatlichen Verfahrensvorschriften enthalten unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit für das nationale Gericht, eine rechtskräftig gewordene Entscheidung rückgängig zu machen, um die Situation mit dem nationalen Recht in Einklang zu bringen; in diesem Fall muss, sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind, nach den Grundsätzen der Äquivalenz und der Effektivität von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, damit die Vereinbarkeit der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Situation mit dem Unionsrecht wiederhergestellt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. November 2023, Right to Know, C-84/22, EU:C:2023:910, Rn. 62, 63 und 78 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.07.2022 - C-401/21

    Rumänien/ Kommission - Rechtsmittel - Kohäsionsfonds und Europäischer Fonds für …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2024 - C-701/22
    {FN:37} Urteil vom 14. April 2021, Rumänien/Kommission (…T-543/19, EU:T:2021:193, Rn. 50), im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Urteil vom 14. Juli 2022, Rumänien/Kommission (C-401/21 P, EU:C:2022:564).
  • EuG, 14.04.2021 - T-543/19

    Rumänien/ Kommission - Kohäsionsfonds und EFRE - Art. 139 Abs. 6 der Verordnung …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2024 - C-701/22
    {FN:37} Urteil vom 14. April 2021, Rumänien/Kommission (T-543/19, EU:T:2021:193, Rn. 50), im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Urteil vom 14. Juli 2022, Rumänien/Kommission (C-401/21 P, EU:C:2022:564).
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