Rechtsprechung
| EuGH, 16.07.2020 - C-73/19 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Europäischer Gerichtshof
Movic u.a.
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Art. 1 Abs. 1 - Anwendungsbereich - Begriff "Zivil- und Handelssachen" - Von einer Behörde zum Schutz von Verbraucherinteressen erhobene Klage auf Einstellung ...
- Europäischer Gerichtshof
Movic u.a.
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Art. 1 Abs. 1 - Anwendungsbereich - Begriff "Zivil- und Handelssachen" - Von einer Behörde zum Schutz von Verbraucherinteressen erhobene Klage auf Einstellung ...
- Wolters Kluwer
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 - Art. 1 Abs. 1 - Anwendungsbereich - Begriff "Zivil- und Handelssachen" - Von einer Behörde zum Schutz von Verbraucherinteressen erhobene Klage auf Einstellung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: Belgische Staat u.a./Movic u.a.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Movic u.a.
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Belgische Staat u.a.
Verfahrensgang
- EuGH, 31.01.2019 - C-73/19
- Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2020 - C-73/19
- EuGH, 16.07.2020 - C-73/19
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (12)
- EuGH, 28.02.2019 - C-579/17
Gradbeništvo Korana - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
Auszug aus EuGH, 16.07.2020 - C-73/19
Rn. 34 Wie u. a. aus dem zehnten Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 1215/2012 hervorgeht, verlangen des Weiteren die Erfordernisse, das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten und es im Interesse einer abgestimmten Rechtspflege zu vermeiden, dass in den Mitgliedstaaten miteinander unvereinbare Entscheidungen ergehen, eine weite Auslegung des genannten Begriffs der "Zivil- und Handelssachen" (Urteil vom 28. Februar 2019, Gradbeništvo Korana, C-579/17, EU:C:2019:162, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 36 Die Wahrnehmung von Hoheitsrechten durch eine der Parteien des Rechtsstreits schließt einen solchen Rechtsstreit nämlich von den "Zivil- und Handelssachen" im Sinne von Art. 1 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1215/2012 aus, da diese Partei Befugnisse ausübt, die von den im Verhältnis zwischen Privatpersonen geltenden allgemeinen Regeln abweichen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Februar 2007, Lechouritou u. a., C-292/05, EU:C:2007:102, Rn. 34 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 28. Februar 2019, Gradbeništvo Korana, C-579/17, EU:C:2019:162, Rn. 49 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 37 Daraus folgt, dass für die Feststellung, ob eine Sache unter den Begriff "Zivil- und Handelssachen" im Sinne von Art. 1 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1215/2012 und infolgedessen in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fällt, die zwischen den Parteien des Rechtsstreits bestehende Rechtsbeziehung und der Gegenstand dieses Rechtsstreits zu ermitteln oder, alternativ, die Grundlage der Klage und die Modalitäten ihrer Erhebung zu prüfen sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Oktober 1976, LTU, 29/76, EU:C:1976:137, Rn. 4, und vom 28. Februar 2019, Gradbeništvo Korana, C-579/17, EU:C:2019:162, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 28.07.2016 - C-191/15
Verein für Konsumenteninformation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
Auszug aus EuGH, 16.07.2020 - C-73/19
Diese Rechtsprechung wurde später bestätigt und allgemeiner auf Unterlassungsklagen im Sinne der Richtlinie 2009/22 ausgedehnt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Juli 2016, Verein für Konsumenteninformation, C-191/15, EU:C:2016:612, Rn. 38 und 39). - EuGH, 14.10.1976 - 29/76
LTU / Eurocontrol
Auszug aus EuGH, 16.07.2020 - C-73/19
Rn. 37 Daraus folgt, dass für die Feststellung, ob eine Sache unter den Begriff "Zivil- und Handelssachen" im Sinne von Art. 1 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1215/2012 und infolgedessen in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fällt, die zwischen den Parteien des Rechtsstreits bestehende Rechtsbeziehung und der Gegenstand dieses Rechtsstreits zu ermitteln oder, alternativ, die Grundlage der Klage und die Modalitäten ihrer Erhebung zu prüfen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Oktober 1976, LTU, 29/76, EU:C:1976:137, Rn. 4, …und vom 28. Februar 2019, Gradbeništvo Korana, C-579/17, EU:C:2019:162, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 11.06.2015 - C-226/13
Die in Deutschland von Privatpersonen erhobenen Klagen gegen den griechischen …
Auszug aus EuGH, 16.07.2020 - C-73/19
Rn. 47 In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass der Umstand, dass eine Zuständigkeit oder eine Befugnis durch ein Gesetz eingeräumt wurde, als solcher nicht ausschlaggebend für den Schluss ist, dass eine staatliche Behörde in Ausübung hoheitlicher Befugnisse gehandelt hat (vgl. entsprechend in Bezug auf den Begriff "Zivil- und Handelssachen" im Sinne der Verordnung [EG] Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten und zur Aufhebung der Verordnung [EG] Nr. 1348/2000 des Rates [ABl. 2007, L 324, S. 79] Urteil vom 11. Juni 2015, Fahnenbrock u. a., C-226/13, C-245/13 und C-247/13, EU:C:2015:383, Rn. 56). - EuGH, 01.10.2002 - C-167/00
Henkel - "Brüsseler Übereinkommen - Artikel 5 Nummer 3 - Zuständigkeit bei einer …
Auszug aus EuGH, 16.07.2020 - C-73/19
Rn. 41 In Bezug auf Unterlassungsklagen und den Begriff "Zivil- und Handelssachen" im Sinne von Art. 1 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1215/2012 hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Klage auf Untersagung, dass Gewerbetreibende in Verträgen, die sie mit Verbrauchern schließen, missbräuchliche Klauseln im Sinne der Richtlinie 93/13 verwenden, unter den Begriff "Zivilsache" fällt, da sie darauf abzielt, Rechtsverhältnisse des Privatrechts einer gerichtlichen Kontrolle zu unterwerfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Oktober 2002, Henkel, C-167/00, EU:C:2002:555, Rn. 30). - EuGH, 11.04.2013 - C-645/11
Die Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit ist auf die Klage einer …
Auszug aus EuGH, 16.07.2020 - C-73/19
Rn. 35 Schließlich hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass zwar bestimmte Rechtsstreitigkeiten, in denen sich eine Behörde und eine Person des Privatrechts gegenüberstehen, in den Anwendungsbereich der Verordnung Nr. 1215/2012 fallen können, es sich jedoch anders verhält, wenn die Behörde in Ausübung hoheitlicher Befugnisse tätig wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. April 2013, Sapir u. a., C-645/11, EU:C:2013:228, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 12. September 2013, Sunico u. a., C-49/12, EU:C:2013:545, Rn. 34). - EuGH, 16.12.2008 - C-205/07
Gysbrechts und Santurel Inter - Art. 28 EG bis 30 EG - Richtlinie 97/7/EG - …
Auszug aus EuGH, 16.07.2020 - C-73/19
Rn. 29 Nach ständiger Rechtsprechung ist es Sache des Gerichtshofs, dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die es diesem ermöglichen, über den Rechtsstreit zu entscheiden, mit dem es befasst ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 2008, Gysbrechts und Santurel Inter, C-205/07, EU:C:2008:730, Rn. 31 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 12. Februar 2015, Baczó und Vizsnyiczai, C-567/13, EU:C:2015:88, Rn. 32 sowie die dort angeführte Rechtsprechung), indem er gegebenenfalls die Vorlagefrage umformuliert. - EuGH, 15.02.2007 - C-292/05
DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ZUR ENTSCHÄDIGUNG DER OPFER DES VERHALTENS VON …
Auszug aus EuGH, 16.07.2020 - C-73/19
Rn. 36 Die Wahrnehmung von Hoheitsrechten durch eine der Parteien des Rechtsstreits schließt einen solchen Rechtsstreit nämlich von den "Zivil- und Handelssachen" im Sinne von Art. 1 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1215/2012 aus, da diese Partei Befugnisse ausübt, die von den im Verhältnis zwischen Privatpersonen geltenden allgemeinen Regeln abweichen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Februar 2007, Lechouritou u. a., C-292/05, EU:C:2007:102, Rn. 34 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 28. Februar 2019, Gradbeništvo Korana, C-579/17, EU:C:2019:162, Rn. 49 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 07.05.2020 - C-641/18
Die Opfer des Untergangs eines unter panamaischer Flagge fahrenden Schiffes …
Auszug aus EuGH, 16.07.2020 - C-73/19
Dieser Begriff ist als autonomer Begriff anzusehen, bei dessen Auslegung die Zielsetzungen und die Systematik dieser Verordnung sowie die allgemeinen Rechtsgrundsätze, die sich aus der Gesamtheit der nationalen Rechtsordnungen ergeben, berücksichtigt werden müssen (Urteil vom 7. Mai 2020, Rina, C-641/18, EU:C:2020:349, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 12.09.2013 - C-49/12
Sunico u.a. - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche …
Auszug aus EuGH, 16.07.2020 - C-73/19
Rn. 35 Schließlich hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass zwar bestimmte Rechtsstreitigkeiten, in denen sich eine Behörde und eine Person des Privatrechts gegenüberstehen, in den Anwendungsbereich der Verordnung Nr. 1215/2012 fallen können, es sich jedoch anders verhält, wenn die Behörde in Ausübung hoheitlicher Befugnisse tätig wird (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. April 2013, Sapir u. a., C-645/11, EU:C:2013:228, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 12. September 2013, Sunico u. a., C-49/12, EU:C:2013:545, Rn. 34). - EuGH, 22.10.2015 - C-523/14
Aannemingsbedrijf Aertssen und Aertssen Terrassements - Vorlage zur …
- EuGH, 12.02.2015 - C-567/13
Das Unionsrecht steht der ungarischen Regelung, wonach Rechtsstreitigkeiten über …
- BGH, 24.02.2026 - VI ZR 415/23
Kein Unterlassungsanspruch des Königreichs Marokko gegen Die Zeit und Süddeutsche …
Die den Gegenstand des Rechtsstreits bildenden äußerungsrechtlichen Unterlassungsansprüche werden von dem - unionsautonom und weit auszulegenden - Begriff der "Zivilsache" im Sinne von Art. 1 Abs. 1 EuGVVO umfasst; mit der Erhebung der Klage übt der Kläger keine Befugnisse aus, die von den im Verhältnis zwischen Privatpersonen geltenden allgemeinen Regeln abweichen (vgl. EuGH, Urteile vom 16. Juli 2020 - C-73/19, IPRax 2021, 465 Rn. 33 ff. - Movic;… vom 22. Dezember 2022 - C-98/22, IPRax 2023, 547 Rn. 21 ff. - Eurelec Trading). - BGH, 05.06.2025 - V ZB 15/24
Prüfungskompetenz vor Vollstreckung des Titels aus einem anderen Mitgliedstaat
Auch bestimmte Rechtsstreitigkeiten, in denen sich eine Behörde und eine Person des Privatrechts gegenüberstehen, können in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 fallen; es verhält sich jedoch anders, wenn die Behörde in Ausübung hoheitlicher Befugnisse tätig wird (vgl. EuGH…, Urteil vom 22. Dezember 2022, Eurelec Trading Scrl, C-98/22, EU:C:2022:1032, Rn. 21;… Urteil vom 25. März 2021, Obala, C-307/19, EU:C:2021:236, Rn. 61 ff.; Urteil vom 16. Juli 2020, Movic, C-73/19, EU:C:2020:568, Rn. 34 f.).Daher sind die zwischen den Parteien des Rechtsstreits bestehende Rechtsbeziehung und der Gegenstand dieses Rechtsstreits zu ermitteln oder, alternativ, die Grundlage der Klage und die Modalitäten ihrer Erhebung zu prüfen (vgl. EuGH…, Urteil vom 22. Dezember 2022, Eurelec Trading Scrl, C-98/22, EU:C:2022:1032, Rn. 23; Urteil vom 16. Juli 2020, Movic, C-73/19, EU:C:2020:568, Rn. 37).
Rn. 27 (a) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs liegt keine zivilrechtliche Beziehung zwischen den Beteiligten vor, wenn eine Behörde im Rahmen des in Rede stehenden Verfahrens in irgendeiner Form Beweise verwendet, die mittels ihrer hoheitlicher Befugnisse erlangt wurden (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Juli 2020, Movic, C-73/19, EU:C:2020:568, Rn. 59;… Urteil vom 12. September 2013, Sunico ApS, C-49/12, EU:C:2013:545, Rn. 42).
Andererseits kann etwa das bloße Sammeln und Zusammenstellen von Beweisen, wie es auch Privatpersonen tun könnten, der Ausübung derartiger hoheitlicher Befugnisse nicht gleichkommen (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Juli 2020, Movic, C-73/19, EU:C:2020:568, Rn. 57).
- EuGH, 25.03.2021 - C-307/19
Obala i lucice
62 Für die Feststellung, ob die Einleitung eines Verfahrens unter den Begriff "Zivil- und Handelssachen" im Sinne von Art. 1 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1215/2012 und infolgedessen in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fällt, sind die zwischen den Parteien des Rechtsstreits bestehende Rechtsbeziehung und der Gegenstand dieses Rechtsstreits zu ermitteln oder, alternativ, die Grundlage der Klage bzw. des verfahrenseinleitenden Antrags und die Modalitäten ihrer Erhebung bzw. seiner Stellung zu prüfen (Urteil vom 16. Juli 2020, Movic u. a. C-73/19, EU:C:2020:568, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 22.12.2022 - C-98/22
Eurelec Trading - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
Rn. 21 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs können zwar bestimmte Rechtsstreitigkeiten, in denen sich eine Behörde und eine Person des Privatrechts gegenüberstehen, in den Anwendungsbereich der Verordnung Nr. 1215/2012 fallen; es verhält sich jedoch anders, wenn die Behörde in Ausübung hoheitlicher Befugnisse tätig wird (Urteil vom 16. Juli 2020, Movic u. a., C-73/19, EU:C:2020:568, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 22 Die Wahrnehmung von Hoheitsrechten durch eine der Parteien des Rechtsstreits schließt einen solchen Rechtsstreit nämlich von den "Zivil- und Handelssachen" im Sinne von Art. 1 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1215/2012 aus, da diese Partei Befugnisse ausübt, die von den im Verhältnis zwischen Privatpersonen geltenden allgemeinen Regeln abweichen (Urteil vom 16. Juli 2020, Movic u. a., C-73/19, EU:C:2020:568, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 23 Daraus folgt, dass für die Feststellung, ob eine Sache unter den Begriff "Zivil- und Handelssachen" im Sinne von Art. 1 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1215/2012 und infolgedessen in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fällt, die zwischen den Parteien des Rechtsstreits bestehende Rechtsbeziehung und der Gegenstand dieses Rechtsstreits zu ermitteln oder, alternativ, die Grundlage der Klage und die Modalitäten ihrer Erhebung zu prüfen sind (Urteil vom 16. Juli 2020, Movic u. a., C-73/19, EU:C:2020:568, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 24 Somit fällt unter den Begriff "Zivil- und Handelssachen" eine Klage von Behörden eines Mitgliedstaats gegen in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Gewerbetreibende, in deren Rahmen diese Behörden im Wege eines Hauptantrags beantragen, das Vorliegen von Verstößen, die vermeintlich widerrechtliche unlautere Geschäftspraktiken darstellen, festzustellen und deren Unterlassung anzuordnen, sowie im Wege akzessorischer Anträge beantragen, dass Maßnahmen zur Veröffentlichung angeordnet werden und ein Zwangsgeld verhängt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2020, Movic u. a., C-73/19, EU:C:2020:568, Rn. 64).
Rn. 25 Dies gilt hingegen nicht für einen Antrag auf Einräumung der Befugnis, das Vorliegen zukünftiger Verstöße durch einfaches von einem Beamten der in Rede stehenden Behörde erstelltes Protokoll festzustellen, denn ein solcher Antrag betrifft in Wirklichkeit Befugnisse, die von den im Verhältnis zwischen Privatpersonen geltenden allgemeinen Rechtsvorschriften abweichen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2020, Movic u. a., C-73/19, EU:C:2020:568, Rn. 62).
Rn. 28 Insoweit unterscheidet sich die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Klage von der Klage in der Rechtssache, in der das Urteil vom 16. Juli 2020, Movic u. a. (C-73/19, EU:C:2020:568), ergangen ist, da in der dortigen Rechtssache die zuständigen Behörden keine Geldbuße gegen Unternehmen beantragten, denen wirtschaftliche Verstöße vorgeworfen wurden, sondern nur den Erlass einer Verfügung auf Unterlassung dieser Verstöße, was auch von den Betroffenen und von Verbraucherschutzvereinigungen hätte beantragt werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2020, Movic u. a., C-73/19, EU:C:2020:568, Rn. 48).
- BGH, 24.02.2026 - VI ZR 416/23
Kein Unterlassungsanspruch des Königreichs Marokko gegen Die Zeit und Süddeutsche …
Die den Gegenstand des Rechtsstreits bildenden äußerungsrechtlichen Unterlassungsansprüche werden von dem - unionsautonom und weit auszulegenden - Begriff der "Zivilsache" im Sinne von Art. 1 Abs. 1 EuGVVO umfasst; mit der Erhebung der Klage übt der Kläger keine Befugnisse aus, die von den im Verhältnis zwischen Privatpersonen geltenden allgemeinen Regeln abweichen (vgl. EuGH, Urteile vom 16. Juli 2020 - C-73/19, IPRax 2021, 465 Rn. 33 ff. - Movic;… vom 22. Dezember 2022 - C-98/22, IPRax 2023, 547 Rn. 21 ff. - Eurelec Trading). - EuGH, 06.10.2021 - C-581/20
TOTO - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen …
Rn. 36 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind für die Feststellung, ob eine Sache unter den autonomen Begriff "Zivil- und Handelssachen" im Sinne von Art. 1 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1215/2012 und infolgedessen in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fällt, die zwischen den Parteien des Rechtsstreits bestehende Rechtsbeziehung und der Gegenstand dieses Rechtsstreits zu ermitteln oder, alternativ, die Grundlage des Rechtsbehelfs und die Modalitäten seiner Erhebung zu prüfen (Urteil vom 16. Juli 2020, Movic u. a., C-73/19, EU:C:2020:568, Rn. 37 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - BAG, 31.03.2022 - 8 AZR 207/21
Ersatz eines Steuerschadens - Heranziehung zur Einkommensteuer in Deutschland - …
Wie ua. aus dem 10. Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 1215/2012 hervorgeht, verlangen die Erfordernisse, das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten und es im Interesse einer abgestimmten Rechtspflege zu vermeiden, dass in den Mitgliedstaaten miteinander unvereinbare Entscheidungen ergehen, eine weite Auslegung des genannten Begriffs der "Zivil- und Handelssachen" (EuGH 16. Juli 2020 - C-73/19 - [Movic ua.] Rn. 34;… 28. Februar 2019 - C-579/17 - [Gradbeništvo Korana] Rn. 47). - Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2020 - C-307/19
Obala i lučice - Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in …
- EuGH, 21.09.2021 - C-30/21
Nemzeti Útdíjfizetési Szolgáltató - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. …
Rn. 25 Für die Feststellung, ob eine Klage unter den Begriff "Zivil- und Handelssachen" im Sinne von Art. 1 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1215/2012 und infolgedessen in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fällt, sind die zwischen den Parteien des Rechtsstreits bestehende Rechtsbeziehung und der Gegenstand dieses Rechtsstreits zu ermitteln oder, alternativ, die Grundlage der Klage und die Modalitäten ihrer Erhebung zu prüfen (Urteil vom 16. Juli 2020, Movic u. a.C-73/19, EU:C:2020:568, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2026 - C-345/25 {FN:68} Voir arrêts du 16 juillet 2020, Movic e.a. (C-73/19, EU:C:2020:568, point 37, dans lequel l'adverbe « alternativement " est utilisé pour la première fois), ainsi que du 3 septembre 2020, Supreme Site Services e.a. (C-186/19, EU:C:2020:638, point 55 et jurisprudence citée).
- EuGH, 04.10.2024 - C-494/23
Mahá - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen …
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Rechtsprechung
| EuGH, 31.01.2019 - C-73/19 |
Verfahrensgang
- EuGH, 31.01.2019 - C-73/19
- Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2020 - C-73/19
- EuGH, 16.07.2020 - C-73/19
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2020 - C-73/19 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Movic u.a.
Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Begriff "Zivil- und Handelssachen" - Von einer Behörde zum Schutz von Verbraucherinteressen erhobene ...
- Europäischer Gerichtshof
Movic u.a.
Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Begriff "Zivil- und Handelssachen" - Von einer Behörde zum Schutz von Verbraucherinteressen erhobene ...
Verfahrensgang
- EuGH, 31.01.2019 - C-73/19
- Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2020 - C-73/19
- EuGH, 16.07.2020 - C-73/19
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (21)
- EuGH, 09.09.2015 - C-4/14
Bohez - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2020 - C-73/19
Aus den gleichen Überlegungen heraus hat der Gerichtshof im Urteil Bohez{FN-VERWEIS:52} entschieden, dass die Vollstreckung eines Zwangsgelds, das in einer Entscheidung über die elterliche Sorge und das Umgangsrecht festgesetzt wurde, um die Beachtung des Umgangsrechts durch den Inhaber der elterlichen Sorge zu gewährleisten, wegen der Rechtsnatur der Ansprüche, die das Zwangsgeld sichert, nicht unter den Begriff "Zivil- und Handelssachen" im Sinne der Verordnung, die der Verordnung Nr. 1215/2012 vorangegangen ist, fällt.Rn. 67 In diesem Zusammenhang ist aber das Urteil Bohez{FN-VERWEIS:58} hervorzuheben, in dem sich die Frage der Beitreibung eines Zwangsgelds stellte, das vom Gericht des Ursprungsmitgliedstaats bei der Entscheidung in der Sache über das Umgangsrecht festgesetzt worden war, um die Beachtung dieses Rechts zu gewährleisten.
Das Urteil Bohez{FN-VERWEIS:59} ist somit in Bezug auf das vorliegende Vorabentscheidungsersuchen umso wichtiger: Das in diesem Urteil angestrebte Zwangsgeld war auf der Grundlage von Art. 1385a des belgischen Gerichtsgesetzbuchs verhängt worden.
Rn. 70 In Anbetracht der Rechtsprechungslinie, zu der das Urteil Bohez{FN-VERWEIS:60} gehört, kann argumentiert werden, dass, wenn ein Rechtsstreit, in dem die Behörden zum einen die Feststellung des Vorliegens von unlauteren Markt- und/oder Geschäftspraktiken und zum anderen die Anordnung der Unterlassung dieser Praktiken beantragen, unter den Begriff "Zivil- und Handelssachen" fällt, dieser Rechtsstreit weiterhin unter diesen Begriff fällt, auch wenn ein Zwangsgeld beantragt wird, um die Beachtung der am Ende dieses Rechtsstreits ergangenen gerichtlichen Entscheidung zu gewährleisten.
{FN:52} Vgl. Urteil vom 9. September 2015 (C-4/14, EU:C:2015:563, Rn. 33, 37 und 39).
{FN:58} Vgl. auch Urteil vom 9. September 2015, Bohez (C-4/14, EU:C:2015:563, Rn. 49).
{FN:59} Urteil vom 9. September 2015 (C-4/14, EU:C:2015:563).
Was diese Bestimmung des belgischen Gerichtsgesetzbuchs angeht, siehe auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Bohez (C-4/14, EU:C:2015:233, Nr. 42 und die dort angeführte Literatur).
{FN:60} Urteil vom 9. September 2015 (C-4/14, EU:C:2015:563).
{FN:64} Vgl. Urteil vom 9. September 2015, Bohez (C-4/14, EU:C:2015:563, Rn. 35).
- EuGH, 12.09.2013 - C-49/12
Sunico u.a. - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2020 - C-73/19
{FN:7} Vgl. Urteile vom 11. April 2013, Sapir u. a. (…C-645/11, EU:C:2013:228, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 12. September 2013, Sunico u. a. (C-49/12, EU:C:2013:545, Rn. 34).{FN:39} Urteil vom 12. September 2013 (C-49/12, EU:C:2013:545).
{FN:40} Urteil vom 12. September 2013 (C-49/12, EU:C:2013:545).
{FN:42} Vgl. Urteil vom 12. September 2013, Sunico u. a. (C-49/12, EU:C:2013:545, Rn. 42).
{FN:44} Urteil vom 12. September 2013 (C-49/12, EU:C:2013:545).
{FN:45} Vgl. Urteil vom 12. September 2013, Sunico u. a. (C-49/12, EU:C:2013:545, Rn. 42 und 43).
{FN:49} Urteil vom 12. September 2013 (C-49/12, EU:C:2013:545).
{FN:50} Urteil vom 12. September 2013 (C-49/12, EU:C:2013:545).
- EuGH, 18.10.2011 - C-406/09
Realchemie Nederland - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Gerichtliche Zuständigkeit …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2020 - C-73/19
{FN:8} Vgl. Urteil vom 18. Oktober 2011, Realchemie Nederland (C-406/09, EU:C:2011:668, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:51} Vgl. Urteil vom 18. Oktober 2011 (C-406/09, EU:C:2011:668, Rn. 40 bis 42 und 44).
{FN:54} Vgl. Urteil vom 27. März 1979, de Cavel (…143/78, EU:C:1979:83, Rn. 2), zitiert vom Gerichtshof im Urteil vom 18. Oktober 2011, Realchemie Nederland (C-406/09, EU:C:2011:668).
{FN:55} Vgl. Urteil vom 17. November 1998, Van Uden (…C-391/95, Rn. 33), ebenfalls zitiert vom Gerichtshof im Urteil vom 18. Oktober 2011, Realchemie Nederland (C-406/09, EU:C:2011:668).
{FN:56} Vgl. Urteile vom 27. März 1979, de Cavel (…143/78, EU:C:1979:83, Rn. 2), und vom 18. Oktober 2011, Realchemie Nederland (C-406/09, EU:C:2011:668, Rn. 35).
{FN:63} Vgl. Urteil vom 18. Oktober 2011, Realchemie Nederland (C-406/09, EU:C:2011:668, Rn. 44).
- EuGH, 14.11.2002 - C-271/00
Baten - "Brüsseler Übereinkommen - Anwendungsbereich - Rückgriffsklage, die auf …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2020 - C-73/19
Zum einen, wenn eine Behörde von Befugnissen Gebrauch mache, die von den im Verhältnis zwischen Privatpersonen geltenden Regeln abwichen, und zum anderen, wie die Urteile Baten{FN-VERWEIS:13} und Blijdenstein{FN-VERWEIS:14} veranschaulichten, wenn die Befugnisse einer Behörde auf Bestimmungen beruhten, mit denen der Gesetzgeber dieser eine eigene, besondere Befugnis speziell verliehen habe.Rn. 33 Im Übrigen ist unstreitig, dass der Gerichtshof in den Urteilen Baten{FN-VERWEIS:21} und Blijdenstein{FN-VERWEIS:22}, die von einer der Beklagten angeführt wurden, entschieden hat, dass wenn eine Klage auf Bestimmungen gestützt ist, mit denen der Gesetzgeber der öffentlichen Stelle eine eigene, besondere Befugnis verliehen hat, diese Klage nicht als unter den Begriff "Zivil- und Handelssache" im Sinne der Rechtsprechung zu diesem Begriff fallend angesehen werden kann.
{FN:13} Urteil vom 14. November 2002 (C-271/00, EU:C:2002:656).
{FN:21} Vgl. Urteil vom 14. November 2002 (C-271/00, EU:C:2002:656, Rn. 36).
{FN:23} Vgl. Urteile vom 14. November 2002, Baten (C-271/00, EU:C:2002:656, Rn. 32), und vom 15. Januar 2004, Blijdenstein (…C-433/01, EU:C:2004:21, Rn. 21).
Vgl. auch Briggs, A., Civil Jurisdiction and Judgments, Informa law from Routledge, 6. Aufl., Taylor & Francis Group, New York, 2015, S. 61. In Bezug auf das Urteil Baten vgl. in diesem Sinne Toader, C., "La notion de matière civile et commerciale", Europa als Rechts- und Lebensraum: Liber amicorum für Christian Kohler zum 75. Geburtstag am 18. Juni 2018, unter der Leitung von Hess, B., Jayme, E., Mansel, H.-P., Verlag Ernst und Werner Gieseking, Bielefeld, 2018, S. 523.
- EuGH, 01.10.2002 - C-167/00
Henkel - "Brüsseler Übereinkommen - Artikel 5 Nummer 3 - Zuständigkeit bei einer …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2020 - C-73/19
{FN:2} C-167/00, EU:C:2002:555, Rn. 30.{FN:26} Vgl. Urteil vom 1. Oktober 2002 (C-167/00, EU:C:2002:555, Rn. 30).
{FN:27} Urteil vom 1. Oktober 2002 (C-167/00, EU:C:2002:555).
{FN:29} Vgl. Urteil vom 1. Oktober 2002 (C-167/00, EU:C:2002:555, Rn. 29).
{FN:62} Vgl. Urteil vom 1. Oktober 2002 (C-167/00, EU:C:2002:555, Rn. 30).
- Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2020 - C-641/18
Generalanwalt Szpunar schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass die beim …
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Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Rina (C-641/18, EU:C:2020:3, Nr. 23).{FN:6} Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Rina (C-641/18, EU:C:2020:3, Nr. 59).
{FN:12} Vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Rina (C-641/18, EU:C:2020:3, Nr. 79).
{FN:25} Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Rina (C-641/18, EU:C:2020:3, Nr. 89 und die dort angeführte Literatur).
- EuGH, 21.04.1993 - C-172/91
Sonntag / Waidmann
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In diesem Sinne hat der Gerichtshof im Urteil Sonntag{FN-VERWEIS:16} festgestellt, dass es für die Erwägung, ob eine Schadensersatzklage gegen einen Lehrer unter den Begriff "Zivil- und Handelssachen" fällt, nicht entscheidend ist, ob der Lehrer einer öffentlichen Schule Beamter ist und als solcher handelt, auch wenn die Beamteneigenschaft durch hoheitlichen Akt verliehen wird.{FN:16} Vgl. Urteil vom 21. April 1993 (C-172/91, EU:C:1993:144, Rn. 21).
Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 1980, Rüffer (…814/79, EU:C:1980:291, Rn. 11), und vom 21. April 1993, Sonntag (C-172/91, EU:C:1993:144, Rn. 22 und 25).
{FN:68} Aus dem Urteil vom 21. April 1993, Sonntag (C-172/91, EU:C:1993:144, Rn. 6, 14 bis 16 und 21), kann nämlich abgeleitet werden, dass die Verordnung Nr. 1215/2012 auch für Entscheidungen gilt, die im zivilrechtlichen Bereich von einem Strafgericht ergangen sind und straf- und zivilrechtliche Bestimmungen enthalten.
- EuGH, 15.01.2004 - C-433/01
Blijdenstein
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{FN:14} Urteil vom 15. Januar 2004 (C-433/01, EU:C:2004:21).{FN:22} Vgl. Urteil vom 15. Januar 2004 (C-433/01, EU:C:2004:21, Rn. 20).
{FN:23} Vgl. Urteile vom 14. November 2002, Baten (…C-271/00, EU:C:2002:656, Rn. 32), und vom 15. Januar 2004, Blijdenstein (C-433/01, EU:C:2004:21, Rn. 21).
- EuGH, 15.11.2018 - C-308/17
Welches Gericht eines Mitgliedstaats für Klagen eines privaten Inhabers …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2020 - C-73/19
Diese Erwägung ist durch das Urteil Kuhn{FN-VERWEIS:19}, das die Auslegung des Begriffs "Zivil- und Handelssachen" im Zusammenhang mit der Verordnung Nr. 1215/2012 betrifft, nicht in Frage gestellt worden.{FN:19} Urteil vom 15. November 2018 (C-308/17, EU:C:2018:911).
{FN:20} Vgl. Urteil vom 15. November 2018, Kuhn (C-308/17, EU:C:2018:911, Rn. 37 und 38).
- EuGH, 09.03.2017 - C-551/15
Pula Parking - Parkgebühren EU-weit vollstreckbar
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2020 - C-73/19
{FN:11} Vgl. Urteil vom 9. März 2017 (C-551/15, EU:C:2017:193, Rn. 35).{FN:15} Vgl. Urteil vom 9. März 2017 (C-551/15, EU:C:2017:193, Rn. 35).
- EuGH, 11.04.2013 - C-645/11
Die Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit ist auf die Klage einer …
- EuGH, 17.11.1998 - C-391/95
Van Uden Maritime / Kommanditgesellschaft in Firma Deco-Line u.a. - Brüsseler …
- EuGH, 27.03.1979 - 143/78
De Cavel
- EuGH, 28.07.2016 - C-191/15
Verein für Konsumenteninformation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
- EuGH, 21.05.2015 - C-352/13
Die durch ein rechtswidriges Kartell Geschädigten können Ersatz ihrer Schäden vor …
- EuGH, 11.06.2015 - C-226/13
Die in Deutschland von Privatpersonen erhobenen Klagen gegen den griechischen …
- EuGH, 16.12.1980 - 814/79
Niederlande State
- EuGH, 28.07.2016 - C-102/15
Siemens Aktiengesellschaft Österreich - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- EuGH, 27.02.1997 - C-220/95
Van den Boogaard / Laumen
- Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2013 - C-49/12
Sunico u.a. - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2015 - C-4/14
Bohez - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001- …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2020 - C-307/19
Obala i lučice - Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in …
{FN:15} Vgl. zuletzt Urteil vom 16. Juli 2020, Movic u. a. (C-73/19, EU:C:2020:568, Rn. 32).{FN:39} Vgl. unlängst Urteil vom 16. Juli 2020, Movic u. a. (C-73/19, EU:C:2020:568, Rn. 34).
{FN:40} Worauf unlängst z. B. in den Schlussanträgen des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache Movic u. a. (C-73/19, EU:C:2020:297, Nr. 35) hingewiesen wurde.
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