Rechtsprechung
| EuGH, 18.07.2013 - C-78/12 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Richtlinie 2006/112/EG - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Lieferung von Gegenständen - Begriff - Recht zum Vorsteuerabzug - Versagung - Tatsächliche Vornahme einer steuerbaren Transaktion - Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 - System zur Kennzeichnung und Registrierung von ...
- Europäischer Gerichtshof
Evita-K
Richtlinie 2006/112/EG - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Lieferung von Gegenständen - Begriff - Recht zum Vorsteuerabzug - Versagung - Tatsächliche Vornahme einer steuerbaren Transaktion - Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 - System zur Kennzeichnung und Registrierung von ...
- EU-Kommission
Evita-K
Richtlinie 2006/112/EG - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Lieferung von Gegenständen - Begriff - Recht zum Vorsteuerabzug - Versagung - Tatsächliche Vornahme einer steuerbaren Transaktion - Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 - System zur Kennzeichnung und Registrierung von ...
- IWW
- Wolters Kluwer
Vorsteuerabzug bei der Lieferung von Schlachtkälbern; Lieferung von Gegenständen und Nachweis ihrer tatsächlichen Bewirkung bei der Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug; Vorabentscheidungsersuchen des bulgarischen Administrativen sad Sofia-grad
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Evita-K
MwStSystRL Art. 14, 185 Abs. 1; MwStSystRL Art. 226 Nr. 6, 242
Vorsteuerabzug, Nachweis einer empfangenen Lieferung, Anforderungen an Rechnung bei Tierlieferung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorsteuerabzug bei der Lieferung von Schlachtkälbern; Lieferung von Gegenständen und Nachweis ihrer tatsächlichen Bewirkung bei der Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug; Vorabentscheidungsersuchen des bulgarischen Administrativen sad Sofia-grad
- datenbank.nwb.de
Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Lieferung von Gegenständen - Begriff - Recht zum Vorsteuerabzug - Versagung - Tatsächliche Vornahme einer steuerbaren Transaktion - Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 - System zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern - Ohrmarken
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Lieferung
- Vorsteuerberichtigung
- Die Vorsteuerberichtigung des § 15a UStG im Überblick
Sonstiges (4)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
RL 2006/112/EG Art 14 Abs 1, A EUV Art 345, RL 2006/112/EG Art 178 B uchst a, RL 2006/112/EG Art 242, RL 2006/112/EG Art 226 N r 6, RL 2006/112/EG Art 185 Abs 1
Bewirkung; Eigentum; Landwirtschaft; Lieferung; Mehrwertsteuer; Nachweis; Tier; Umsatzsteuer; Vorsteuerabzug; Zollanmeldung - Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Evita-K
- IWW (Verfahrensmitteilung)
EGRL 112/2006 Art 14 Abs 1, AEUV Art 345, EGRL 112/2006 Art 178 Buchst a, EGRL 112/2006 Art 242, EGRL 112/2006 Art 226 Nr 6, EGRL 112/2006 Art 185 Abs 1
Lieferung von Gegenständen, Ausgangsverfahren - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Administrativen sad Sofia-grad - Auslegung von Art. 14 Abs. 1, Art. 178 Buchst. a, Art. 185 Abs. 1, Art. 226 Nr. 6 und Art. 242 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, ...
Papierfundstellen
- DB 2013, 1882
Wird zitiert von ... (57) Zitiert selbst (15)
- EuGH, 06.12.2012 - C-285/11
Bonik - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Recht auf Vorsteuerabzug - …
Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-78/12
Rn. 37 Soweit aus der Vorlageentscheidung hervorgeht, dass die bulgarischen Steuerbehörden Evita-K das Recht, im Zusammenhang mit den Lieferungen der in Rede stehenden Gegenstände die Vorsteuer abzuziehen, mit der Begründung versagt haben, dass die tatsächliche Bewirkung dieser Lieferungen nicht feststehe, und Evita-K dem entgegenhält, dass die Lieferungen bewirkt worden seien, ist im Übrigen darauf hinzuweisen, dass derjenige, der einen Vorsteuerabzug vornehmen möchte, nachweisen muss, dass er die Voraussetzungen hierfür erfüllt (vgl. Urteil vom 26. September 1996, Enkler, C-230/94, Slg. 1996, I-4517, Randnr. 24), und es weiter Sache des vorlegenden Gerichts ist, gemäß den nationalen Beweisführungsregeln alle Gesichtspunkte und tatsächlichen Umstände des Ausgangsrechtsstreits umfassend zu beurteilen, um festzustellen, ob Evita-K unter Berufung auf diese Lieferungen von Gegenständen ein Recht auf Vorsteuerabzug ausüben kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. September 2012, Mecsek-Gabona, C-273/11, Randnr. 53, vom 6. Dezember 2012, Bonik, C-285/11, Randnr. 32, und vom 31. Januar 2013, LVK - 56, C-643/11, Randnr. 57).Rn. 39 In diesem Zusammenhang haben die nationalen Behörden und Gerichte die Inanspruchnahme des Rechts auf Vorsteuerabzug zu versagen, wenn aufgrund objektiver Anhaltspunkte feststeht, dass dieses Recht in betrügerischer Weise oder missbräuchlich geltend gemacht wird (vgl. Urteile vom 6. Juli 2006, Kittel und Recolta Recycling, C-439/04 und C-440/04, Slg. 2006, I-6161, Randnr. 55, vom 21. Juni 2012, Mahagében und Dávid, C-80/11 und C-142/11, Randnr. 42, Bonik, Randnr. 37, und LVK - 56, Randnr. 59).
Rn. 40 Dies ist der Fall, wenn der Steuerpflichtige selbst eine Steuerhinterziehung begeht oder wenn er wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligt, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen ist (vgl. Urteil Bonik, Randnrn. 38 und 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
45, 46 und 60, Mahagében und Dávid, Randnr. 47, Bonik, Randnr. 41, und LVK - 56, Randnr. 60).
- EuGH, 21.06.2012 - C-80/11
Der Mehrwertsteuerabzug kann grundsätzlich nicht wegen Unregelmäßigkeiten …
Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-78/12
Rn. 39 In diesem Zusammenhang haben die nationalen Behörden und Gerichte die Inanspruchnahme des Rechts auf Vorsteuerabzug zu versagen, wenn aufgrund objektiver Anhaltspunkte feststeht, dass dieses Recht in betrügerischer Weise oder missbräuchlich geltend gemacht wird (vgl. Urteile vom 6. Juli 2006, Kittel und Recolta Recycling, C-439/04 und C-440/04, Slg. 2006, I-6161, Randnr. 55, vom 21. Juni 2012, Mahagében und Dávid, C-80/11 und C-142/11, Randnr. 42, Bonik, Randnr. 37, und LVK - 56, Randnr. 59).45, 46 und 60, Mahagében und Dávid, Randnr. 47, Bonik, Randnr. 41, und LVK - 56, Randnr. 60).
Rn. 42 Außerdem hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Steuerverwaltung nicht generell verlangen kann, dass der Steuerpflichtige, der sein Recht auf Vorsteuerabzug ausüben möchte, prüft, ob der Aussteller der Rechnung über die Gegenstände und Dienstleistungen, für die dieses Recht geltend gemacht wird, Steuerpflichtiger ist, ob er über die fraglichen Gegenstände verfügte und sie liefern konnte und ob er seinen Verpflichtungen hinsichtlich der Erklärung und der Abführung der Mehrwertsteuer nachgekommen ist, um sich zu vergewissern, dass auf der Ebene der Wirtschaftsteilnehmer einer vorgelagerten Umsatzstufe keine Unregelmäßigkeiten und Steuerhinterziehung vorliegen, oder aber dass er über entsprechende Unterlagen verfügt (vgl. Urteile Mahagében und Dávid, Randnr. 61, sowie LVK - 56, Randnr. 61).
- EuGH, 15.07.2010 - C-368/09
Pannon Gép Centrum - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Richtlinie 2006/112/EG - …
Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-78/12
Nach Art. 220 Nr. 1 dieser Richtlinie muss für jede Lieferung eines Gegenstands oder Erbringung einer Dienstleistung durch einen Steuerpflichtigen an einen anderen Steuerpflichtigen eine Rechnung ausgestellt werden (vgl. Urteile vom 15. Juli 2010, Pannon Gép Centrum, C-368/09, Slg. 2010, I-7467, Randnr. 39, und vom 1. März 2012, Polski Trawertyn, C-280/10, Randnr. 41).Rn. 50 Art. 226 der Richtlinie 2006/112 stellt klar, dass gemäß ihrem Art. 220 ausgestellte Rechnungen unbeschadet der Sonderbestimmungen dieser Richtlinie nur die in diesem Art. 226 genannten Angaben für Mehrwertsteuerzwecke enthalten müssen (vgl. Urteile Pannon Gép Centrum, Randnr. 40, und Polski Trawertyn, Randnr. 41).
Diese Auslegung wird durch Art. 273 der Richtlinie 2006/112 bestätigt, wonach zwar die Mitgliedstaaten weitere Verpflichtungen vorsehen können, die sie für erforderlich erachten, um eine genaue Erhebung der Mehrwertsteuer sicherzustellen und um Steuerhinterziehung zu vermeiden, diese Möglichkeit aber nicht dazu benutzt werden darf, zusätzlich zu den namentlich in Art. 226 dieser Richtlinie genannten Pflichten weitere Pflichten in Bezug auf die Rechnungsstellung festzulegen (vgl. Urteile Pannon Gép Centrum, Randnr. 41, und Polski Trawertyn, Randnr. 42).
- EuGH, 01.03.2012 - C-280/10
Polski Trawertyn - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 9, 168, 169 und …
Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-78/12
Nach Art. 220 Nr. 1 dieser Richtlinie muss für jede Lieferung eines Gegenstands oder Erbringung einer Dienstleistung durch einen Steuerpflichtigen an einen anderen Steuerpflichtigen eine Rechnung ausgestellt werden (vgl. Urteile vom 15. Juli 2010, Pannon Gép Centrum, C-368/09, Slg. 2010, I-7467, Randnr. 39, und vom 1. März 2012, Polski Trawertyn, C-280/10, Randnr. 41).Rn. 50 Art. 226 der Richtlinie 2006/112 stellt klar, dass gemäß ihrem Art. 220 ausgestellte Rechnungen unbeschadet der Sonderbestimmungen dieser Richtlinie nur die in diesem Art. 226 genannten Angaben für Mehrwertsteuerzwecke enthalten müssen (vgl. Urteile Pannon Gép Centrum, Randnr. 40, und Polski Trawertyn, Randnr. 41).
Diese Auslegung wird durch Art. 273 der Richtlinie 2006/112 bestätigt, wonach zwar die Mitgliedstaaten weitere Verpflichtungen vorsehen können, die sie für erforderlich erachten, um eine genaue Erhebung der Mehrwertsteuer sicherzustellen und um Steuerhinterziehung zu vermeiden, diese Möglichkeit aber nicht dazu benutzt werden darf, zusätzlich zu den namentlich in Art. 226 dieser Richtlinie genannten Pflichten weitere Pflichten in Bezug auf die Rechnungsstellung festzulegen (vgl. Urteile Pannon Gép Centrum, Randnr. 41, und Polski Trawertyn, Randnr. 42).
- EuGH, 06.07.2006 - C-439/04
Kittel - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Karussellbetrug - …
Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-78/12
Rn. 39 In diesem Zusammenhang haben die nationalen Behörden und Gerichte die Inanspruchnahme des Rechts auf Vorsteuerabzug zu versagen, wenn aufgrund objektiver Anhaltspunkte feststeht, dass dieses Recht in betrügerischer Weise oder missbräuchlich geltend gemacht wird (vgl. Urteile vom 6. Juli 2006, Kittel und Recolta Recycling, C-439/04 und C-440/04, Slg. 2006, I-6161, Randnr. 55, vom 21. Juni 2012, Mahagében und Dávid, C-80/11 und C-142/11, Randnr. 42, Bonik, Randnr. 37, und LVK - 56, Randnr. 59).52 und 55, Kittel und Recolta Recycling, Randnrn.
- EuGH, 29.11.2012 - C-257/11
Gran Via Moineşti - Richtlinie 2006/112/EG - Mehrwertsteuer - Art. 167, 168 …
Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-78/12
Rn. 58 Was die Entstehung einer etwaigen Verpflichtung zur Berichtigung eines Vorsteuerabzugs betrifft, stellt Art. 185 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112 den Grundsatz auf, dass eine solche Berichtigung insbesondere dann zu erfolgen hat, wenn sich die Faktoren, die bei der Bestimmung des Vorsteuerabzugsbetrags berücksichtigt werden, nach Abgabe der Mehrwertsteuererklärung geändert haben (Urteil vom 29. November 2012, Gran Via Moineşti, C-257/11, Randnr. 40). - EuGH, 12.01.2006 - C-354/03
GESELLSCHAFTEN, DIE OHNE IHR WISSEN IN EINEN "KARUSSELLBETRUG" VERWICKELT WAREN, …
Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-78/12
Rn. 41 Hingegen ist es mit der Vorsteuerabzugsregelung der Richtlinie 2006/112 nicht vereinbar, einen Steuerpflichtigen, der weder wusste noch wissen konnte, dass der betreffende Umsatz in eine vom Lieferer begangene Steuerhinterziehung einbezogen war oder dass in der Lieferkette bei einem anderen Umsatz, der dem vom Steuerpflichtigen getätigten Umsatz vorausging oder nachfolgte, Mehrwertsteuer hinterzogen wurde, durch die Versagung dieses Rechts mit einer Sanktion zu belegen (vgl. Urteile vom 12. Januar 2006, 0ptigen u. a., C-354/03, C-355/03 und C-484/03, Slg. 2006, I-483, Randnrn. - EuGH, 26.09.1996 - C-230/94
Enkler / Finanzamt Homburg
Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-78/12
Rn. 37 Soweit aus der Vorlageentscheidung hervorgeht, dass die bulgarischen Steuerbehörden Evita-K das Recht, im Zusammenhang mit den Lieferungen der in Rede stehenden Gegenstände die Vorsteuer abzuziehen, mit der Begründung versagt haben, dass die tatsächliche Bewirkung dieser Lieferungen nicht feststehe, und Evita-K dem entgegenhält, dass die Lieferungen bewirkt worden seien, ist im Übrigen darauf hinzuweisen, dass derjenige, der einen Vorsteuerabzug vornehmen möchte, nachweisen muss, dass er die Voraussetzungen hierfür erfüllt (vgl. Urteil vom 26. September 1996, Enkler, C-230/94, Slg. 1996, I-4517, Randnr. 24), und es weiter Sache des vorlegenden Gerichts ist, gemäß den nationalen Beweisführungsregeln alle Gesichtspunkte und tatsächlichen Umstände des Ausgangsrechtsstreits umfassend zu beurteilen, um festzustellen, ob Evita-K unter Berufung auf diese Lieferungen von Gegenständen ein Recht auf Vorsteuerabzug ausüben kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. September 2012, Mecsek-Gabona, C-273/11, Randnr. 53, vom 6. Dezember 2012, Bonik, C-285/11, Randnr. 32, und vom 31. Januar 2013, LVK - 56, C-643/11, Randnr. 57). - EuGH, 06.09.2012 - C-273/11
Einem Unternehmen, das Waren mit Bestimmungsort in einem anderen Mitgliedstaat …
Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-78/12
Rn. 37 Soweit aus der Vorlageentscheidung hervorgeht, dass die bulgarischen Steuerbehörden Evita-K das Recht, im Zusammenhang mit den Lieferungen der in Rede stehenden Gegenstände die Vorsteuer abzuziehen, mit der Begründung versagt haben, dass die tatsächliche Bewirkung dieser Lieferungen nicht feststehe, und Evita-K dem entgegenhält, dass die Lieferungen bewirkt worden seien, ist im Übrigen darauf hinzuweisen, dass derjenige, der einen Vorsteuerabzug vornehmen möchte, nachweisen muss, dass er die Voraussetzungen hierfür erfüllt (vgl. Urteil vom 26. September 1996, Enkler, C-230/94, Slg. 1996, I-4517, Randnr. 24), und es weiter Sache des vorlegenden Gerichts ist, gemäß den nationalen Beweisführungsregeln alle Gesichtspunkte und tatsächlichen Umstände des Ausgangsrechtsstreits umfassend zu beurteilen, um festzustellen, ob Evita-K unter Berufung auf diese Lieferungen von Gegenständen ein Recht auf Vorsteuerabzug ausüben kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. September 2012, Mecsek-Gabona, C-273/11, Randnr. 53, vom 6. Dezember 2012, Bonik, C-285/11, Randnr. 32, und vom 31. Januar 2013, LVK - 56, C-643/11, Randnr. 57). - EuGH, 14.07.2005 - C-435/03
British American Tobacco International und Newman Shipping - Sechste …
Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-78/12
Rn. 33 Nach ständiger Rechtsprechung bezieht sich der Begriff "Lieferung von Gegenständen" im Sinne von Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112 nicht auf die Eigentumsübertragung in den im anwendbaren nationalen Recht vorgesehenen Formen, sondern umfasst jede Übertragung eines körperlichen Gegenstands durch eine Partei, die die andere Partei ermächtigt, über diesen Gegenstand faktisch so zu verfügen, als wäre sie sein Eigentümer (vgl. Urteile vom 8. Februar 1990, Shipping and Forwarding Enterprise Safe, C-320/88, Slg. 1990, I-285, Randnr. 7, vom 14. Juli 2005, British American Tobacco und Newman Shipping, C-435/03, Slg. 2005, I-7077, Randnr. 35, und vom 3. Juni 2010, De Fruytier, C-237/09, Slg. 2010, I-4985, Randnr. 24). - EuGH, 31.01.2013 - C-643/11
LVK - 56 - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Grundsatz der …
- EuGH, 08.02.1990 - 320/88
Staatssecretaris van Financiën / Shipping und Forwarding Enterprise Safe
- EuGH, 03.06.2010 - C-237/09
De Fruytier - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. d …
- EuGH, 12.01.2006 - C-355/03
Recht auf Vorsteuerabzug bei Mehrwertsteuerbetrug an anderer Stelle der …
- EuGH, 12.01.2006 - C-484/03
Bond House Systems
- EuGH, 15.09.2016 - C-516/14
Barlis 06 - Investimentos Imobiliários e Turísticos - Vorlage zur …
Rn. 46 In diesem Zusammenhang ist erstens hervorzuheben, dass ein Steuerpflichtiger, der einen Vorsteuerabzug vornehmen möchte, nachweisen muss, dass er die Voraussetzungen hierfür erfüllt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juli 2013, Evita-K, C-78/12, EU:C:2013:486, Rn. 37). - BFH, 25.02.2015 - XI R 15/14
Innergemeinschaftliches Reihengeschäft: Zuordnung der Warenbewegung, …
Rn. 68 Die Frage, ob, wann und wo eine Lieferung erfolgt, d.h. die Befugnis, wie ein Eigentümer über einen Gegenstand zu verfügen, übertragen worden ist, ist von den nationalen Gerichten anhand des gegebenen Sachverhalts zu beurteilen (vgl. EuGH-Urteile vom 8. Februar 1990 C-320/88, Shipping and Forwarding Enterprise Safe, Slg. 1990, I-285, Rz 7 f., 13;… vom 15. Dezember 2005 C-63/04, Centralan Property, Slg. 2005, I-11087, BFH/NV Beilage 2006, 136, Rz 60 ff., 63; vom 16. Februar 2012 C-118/11, Eon Aset Menidjmunt, HFR 2012, 454, UR 2012, 230, Rz 38 ff., 41; vom 18. Juli 2013 C-78/12, Evita-K, HFR 2013, 857, UR 2014, 475, Rz 33 bis 35). - FG Baden-Württemberg, 18.10.2018 - 1 K 1458/18
Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug einer Kurgemeinde - Der Betrieb von …
Für das Vorliegen der den Rechtsanspruch auf Vorsteuerabzug begründenden Tatsachen trägt der Steuerpflichtige die Feststellungslast (EuGH-Urteil Evita-K vom 18. Juli 2013 C-78/12, ABl EU 2013, Nr. C 260, 11 Rn. 37;… BFH-Beschluss vom 3. August 2007 V B 73/07, BFH/NV 2007, 2368 Rn. 12).
- EuGH, 28.02.2023 - C-695/20
Online-Plattformen und Erhebung der Mehrwertsteuer: Der Rat hat seine …
Rn. 77 Die Angaben, die gemäß Art. 226 Nr. 5 und 6 der Mehrwertsteuerrichtlinie in der Rechnung enthalten sein müssen - ein Dokument, für das gemäß Art. 220 Nr. 1 der Richtlinie jeder Steuerpflichtige sicherstellen muss, dass es ordnungsgemäß für jede Dienstleistung ausgestellt wird, die er u. a. für einen anderen Steuerpflichtigen erbringt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juli 2013, Evita-K, C-78/12, EU:C:2013:486, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung) -, gehören zu den Gesichtspunkten, die die Geschäfts- und Vertragsbeziehungen zwischen den verschiedenen Parteien betreffen und die wirtschaftliche und geschäftliche Realität der fraglichen Umsätze widerspiegeln sollen. - EuGH, 15.05.2019 - C-235/18
Vega International Car Transport and Logistic - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Rn. 27 Nach ständiger Rechtsprechung bezieht sich der Begriff "Lieferung von Gegenständen" im Sinne von Art. 5 Abs. 1 der Sechsten Richtlinie und Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112 nicht auf die Eigentumsübertragung in den im anwendbaren nationalen Recht vorgesehenen Formen, sondern umfasst jede Übertragung eines körperlichen Gegenstands durch eine Partei, die die andere Partei ermächtigt, über diesen Gegenstand faktisch so zu verfügen, als wäre sie sein Eigentümer (…Urteile vom 8. Februar 1990, Shipping and Forwarding Enterprise Safe, C-320/88, EU:C:1990:61, Rn. 7…, vom 14. Juli 2005, British American Tobacco und Newman Shipping, C-435/03, EU:C:2005:464, Rn. 35…, vom 21. Februar 2006, Halifax u. a., C-255/02, EU:C:2006:121, Rn. 51…, vom 3. Juni 2010, De Fruytier, C-237/09, EU:C:2010:316, Rn. 24, und vom 18. Juli 2013, Evita-K, C-78/12, EU:C:2013:486, Rn. 33). - BFH, 06.04.2016 - V R 6/14
Zum Vorsteuerabzug bei Einwerbung von Kapital für einen Beteiligungserwerb
Rn. 37 Der Unternehmer, der den Vorsteuerabzug geltend macht, trägt die Darlegungs- und Feststellungslast für alle Tatsachen, die den Vorsteuerabzug begründen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 23. Oktober 2014 V R 23/13, BFHE 247, 480, BStBl II 2015, 313, Rz 18; vom 1. September 2010 V R 39/08, BFHE 231, 308, BStBl II 2011, 658, Rz 31, zu der in § 76 Abs. 1 Satz 2 FGO i.V.m. § 90 Abs. 2 der Abgabenordnung --AO-- getroffenen Darlegungs- und Beweislastregelung bei Auslandssachverhalten; EuGH-Urteil Evita-K vom 18. Juli 2013 C-78/12, EU:C:2013:486, Rz 37;… BFH-Beschlüsse vom 3. Februar 2016 V B 35/15, BFH/NV 2016, 794, Rz 12;… vom 26. Februar 2014 V S 1/14 (PKH), BFH/NV 2014, 917, Leitsatz 1 und Rz 6). - BFH, 10.07.2019 - XI R 28/18
Rechnungsangaben beim Vorsteuerabzug - handelsübliche Bezeichnung
Diese Möglichkeit darf aber nicht dazu genutzt werden, zusätzlich zu den namentlich in Art. 226 MwStSystRL genannten Pflichten weitere Pflichten in Bezug auf die Rechnungsstellung festzulegen (EuGH-Urteile Pannon Gép Centrum vom 15.07.2010 - C-368/09, EU:C:2010:441, UR 2010, 693, Rz 41; Polski Trawertyn vom 01.03.2012 - C-280/10, EU:C:2012:107, UR 2012, 366, Rz 42; Evita-K vom 18.07.2013 - C-78/12, EU:C:2013:486, UR 2014, 475, Rz 51; Barlis 06 - Investimentos Imobiliarios e Turisticos, EU:C:2016:690, UR 2016, 795, Rz 25; Geissel und Butin, EU:C:2017:867, UR 2017, 970, Rz 36 ff.). - FG Baden-Württemberg, 07.12.2020 - 1 K 2427/19
Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus den Herstellungskosten einer Mehrzweckhalle mit …
Für das Vorliegen der den Rechtsanspruch auf Vorsteuerabzug begründenden Tatsachen trägt der Steuerpflichtige die Feststellungslast (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union -EuGH- Urteil Evita-K vom 18. Juli 2013 C-78/12, ABl EU 2013, Nr. C 260, 11 Rn. 37;… Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 3. August 2007 V B 73/07, BFH/NV 2007, 2368 Rn. 12). - EuGH, 17.10.2024 - C-60/23
Digital Charging Solutions - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - …
Rn. 26 Hierzu ist festzustellen, dass sich der Begriff "Lieferung von Gegenständen" nicht auf die Eigentumsübertragung in den im anwendbaren nationalen Recht vorgesehenen Formen bezieht, sondern jede Übertragung eines körperlichen Gegenstands durch eine Partei umfasst, die die andere Partei ermächtigt, über diesen Gegenstand faktisch so zu verfügen, als wäre sie sein Eigentümer (Urteile vom 18. Juli 2013, Evita-K, C-78/12, EU:C:2013:486, Rn. 33, …und vom 21. November 2013, Dixons Retail, C-494/12, EU:C:2013:758, Rn. 20). - EuGH, 20.06.2018 - C-108/17
Enteco Baltic - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie …
Rn. 90 Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, im Licht aller tatsächlichen Umstände, über die es verfügt, zu prüfen, ob dies in dem vor ihm anhängigen Rechtsstreit der Fall ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Februar 1990, Shipping and Forwarding Enterprise Safe, C-320/88, EU:C:1990:61, Rn. 13, sowie vom 18. Juli 2013, Evita-K, C-78/12, EU:C:2013:486, Rn. 34). - BFH, 18.10.2023 - XI R 4/20
Lieferung von herrenlosen Tieren (aus dem Ausland); Steuerbarkeit, Steuerpflicht …
- BFH, 09.09.2015 - XI R 21/13
Zum Begriff "Lieferung" im umsatzsteuerrechtlichen Sinne
- BFH, 23.10.2014 - V R 11/12
Entnahmebesteuerung und Vorsteuerberichtigung bei verspäteter Zuordnung eines …
- BFH, 11.03.2020 - XI R 18/18
Zur Bestimmung der bewegten Lieferung in einem Reihengeschäft
- BFH, 22.11.2023 - XI R 1/20
Reihengeschäft: Keine notwendige Beiladung des Ersterwerbers im …
- BFH, 10.07.2019 - XI R 2/18
Rechnungsangaben beim Vorsteuerabzug - handelsübliche Bezeichnung
- BFH, 11.03.2020 - XI R 7/18
Notwendige tatsächliche Feststellungen bei Lieferkette und Bezug zum …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2016 - C-516/14
Barlis 06 - Investimentos Imobiliários e Turísticos - Steuerrecht - …
- EuGH, 03.09.2015 - C-526/13
Fast Bunkering Klaipėda - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2018 - C-531/17
Vetsch Int. Transporte - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames …
- BFH, 10.07.2019 - XI R 27/18
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 10.07.2019 XI R 28/18 - …
- BFH, 13.12.2018 - V R 65/16
Zu den materiellen Merkmalen des Vorsteuerabzugs
- FG Berlin-Brandenburg, 05.02.2020 - 5 K 5311/16
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Versagung des Vorsteuerabzugs wegen …
- FG Düsseldorf, 14.03.2014 - 1 K 4566/10
Vorsteuerabzug: Scheinsitz als Anschrift des leistenden Unternehmers
- Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2018 - C-660/16
Kollroß - Steuerrecht - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG …
- BFH, 03.02.2016 - V B 35/15
Vorsteuerabzug aus Dauerschuldverhältnissen - Rechtsformunabhängige …
- BFH, 01.02.2022 - V R 33/18
Zur Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG in den Fällen des § 13b UStG …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2018 - C-108/17
Enteco Baltic - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem …
- FG München, 18.03.2020 - 3 K 3318/18
Vorkosten als Entgelt für eigenständige umsatzsteuerpflichtige sonstige …
- FG Münster, 25.02.2020 - 5 K 2066/18
Umsatzsteuer/Verfahrensrecht - Zum Nachweis der Voraussetzungen des …
- FG Hamburg, 25.11.2014 - 3 K 85/14
Kein Vorsteuerabzug bei sog. Abdeckrechnung
- FG München, 04.12.2014 - 14 K 1511/14
Bedeutung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für die Steuerbefreiung der …
- EuGH, 21.11.2013 - C-494/12
Dixons Retail - Richtlinie 2006/112/EG - Mehrwertsteuer - Lieferung von …
- EuGH, 03.10.2019 - C-329/18
Altic - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - …
- FG Baden-Württemberg, 19.09.2014 - 9 K 2914/12
Umsatzsteuerrechtliche Unternehmereigenschaft bei Absicht des Erwerbs und der …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2019 - C-329/18
Altic - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …
- FG Berlin-Brandenburg, 03.04.2014 - 7 V 7027/14
Gutglaubensschutz im Edelmetallhandel
- BFH, 26.02.2014 - V S 1/14
Feststellungslast beim Vorsteuerabzug - Umfassende Beurteilung im …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-213/19
Kommission/ Vereinigtes Königreich (Lutte contre la fraude à la sous-évaluation) …
- FG Düsseldorf, 14.03.2014 - 1 K 4567/10
Vorsteuerabzug: Scheinsitz als Anschrift des leistenden Unternehmers - …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2013 - C-107/13
FIRIN - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Vorsteuerabzug - …
- FG Münster, 04.06.2020 - 5 K 694/17
Umsatzsteuer - Zur Frage, wann der Rechnungsempfänger hätte wissen müssen, dass …
- FG Münster, 12.06.2019 - 5 K 2404/16
Recht zum Vorsteuerabzug einer Gerüstbeaufirma aus Eingangsrechnungen
- Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2017 - C-164/16
Mercedes-Benz Financial Services UK - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2025 - C-234/24
Brose Prievidza - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …
- FG Hamburg, 17.06.2015 - 3 V 91/15
Versagung des Vorsteuerabzugs trotz Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen …
- FG Münster, 03.04.2025 - 5 K 2339/21
Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von Photovoltaikmodulen nebst zum Betrieb …
- FG Münster, 27.04.2020 - 5 K 1722/18
Umsatzsteuer - Zur Besteuerung des Privatnutzungsanteils für ein …
- FG Berlin-Brandenburg, 27.08.2014 - 7 V 7147/14
Bezeichnung des Rechnungsausstellers und Vertrauensschutz
- FG Münster, 27.08.2020 - 5 K 1297/17
Umsatzsteuer - Anforderungen an den Übergang der Verfügungsmacht beim …
- FG Baden-Württemberg, 17.10.2014 - 9 K 4424/11
Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
- FG Münster, 05.12.2019 - 5 K 2886/17
Umsatzsteuer - Zum Nachweis der tatsächlichen Leistungserbringung bei begehrtem …
- FG München, 01.07.2015 - 3 K 2165/12
Bedeutung der Rechnungsnummer für den Vorsteuerabzug - Gestaltungsmissbrauch im …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2018 - C-665/16
Gmina Wrocław - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-604/19
Gmina Wrocław (Conversion du droit d'usufruit) - Vorabentscheidungsersuchen …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2015 - C-526/13
Fast Bunkering Klaipėda - Mehrwertsteuer - Steuerbefreiung von Lieferungen …
- FG Münster, 10.01.2019 - 5 K 724/16
Festsetzung der Umsatzsteuer unter Berücksichtigung eines Vorsteuerbetrages …
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