Rechtsprechung
| EuGH, 02.07.2020 - C-835/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Europäischer Gerichtshof
Terracult
Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Berichtigung von Rechnungen - Fälschlich in Rechnung gestellte Steuer - Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Steuer - Umkehrung der Steuerschuldnerschaft der ...
- Europäischer Gerichtshof
Terracult
Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Berichtigung von Rechnungen - Fälschlich in Rechnung gestellte Steuer - Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Steuer - Umkehrung der Steuerschuldnerschaft der ...
- Europäischer Gerichtshof
Terracult
Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Berichtigung von Rechnungen - Fälschlich in Rechnung gestellte Steuer - Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Steuer - Umkehrung der Steuerschuldnerschaft der ...
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
MwStSystRL Art. 193; MwStSystRL Art. 199a Abs. 1 Buchst. i
Erstattung zu Unrecht gezahlter Umsatzsteuer wegen verkannten Reverse-Charge-Verfahrens - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Berichtigung von Rechnungen - Fälschlich in Rechnung gestellte Steuer - Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Steuer - Umkehrung der Steuerschuldnerschaft der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
- Allgemeine Grundsätze zur Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens
- Fehlerhafte Anwendung bzw. Nichtanwendung des Reverse-Charge-Verfahrens
- Unrichtiger und unberechtigter Steuerausweis
Sonstiges (4)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Terracult
- IWW (Verfahrensmitteilung)
EGRL 112/2006
Steuerbescheid, Steuerneutralität, Steuerregelung, Mehrwertsteuerrichtlinie - Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
EGRL 112/2006
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Terracult
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2020 - C-835/18
- EuGH, 02.07.2020 - C-835/18
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (9)
- EuGH, 26.04.2018 - C-81/17
Zabrus Siret - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 02.07.2020 - C-835/18
Rn. 35 Unter diesen Umständen steht der Grundsatz der Effektivität einer solchen nationalen Regelung oder Verwaltungspraxis entgegen, soweit diese es einem Steuerpflichtigen verwehren kann, Rechnungen für bestimmte seiner Umsätze zu berichtigen und sich für die Erstattung der von ihm rechtsgrundlos in Rechnung gestellten und entrichteten Mehrwertsteuer darauf zu berufen, obwohl die mit dieser Regelung festgesetzte fünfjährige Ausschlussfrist noch nicht abgelaufen ist (vgl. entsprechend Urteil vom 26. April 2018, Zabrus Siret, C-81/17, EU:C:2018:283, Rn. 40).So könnte einem Steuerpflichtigen, dessen Antrag auf Erstattung der rechtsgrundlos entrichteten Mehrwertsteuer auf seine eigene Nachlässigkeit zurückzuführen ist, eine Geldbuße auferlegt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. April 2018, Zabrus Siret, C-81/17, EU:C:2018:283, Rn. 48 und 49).
Aufgrund des Stellenwerts dieses Grundsatzes im gemeinschaftlichen Mehrwertsteuersystem erscheint eine Strafe, die einer absoluten Verwehrung des Rechts auf Erstattung der fälschlich in Rechnung gestellten und entrichteten Mehrwertsteuer entspricht, unangemessen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. April 2018, Zabrus Siret, C-81/17, EU:C:2018:283, Rn. 50 und 51 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 11.04.2013 - C-138/12
Rusedespred - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 203 - …
Auszug aus EuGH, 02.07.2020 - C-835/18
Rn. 26 In Bezug auf die Erstattung von fälschlich in Rechnung gestellter Mehrwertsteuer hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass die Mehrwertsteuerrichtlinie keine Bestimmung über die Berichtigung zu Unrecht in Rechnung gestellter Mehrwertsteuer durch den Aussteller der Rechnung enthält und dass es unter diesen Umständen grundsätzlich Sache der Mitgliedstaaten ist, die Voraussetzungen festzulegen, unter denen zu Unrecht in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer berichtigt werden kann (Urteil vom 11. April 2013, Rusedespred, C-138/12, EU:C:2013:233, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 27 Es ist Aufgabe der Mitgliedstaaten, zur Gewährleistung der Neutralität der Mehrwertsteuer in ihrer innerstaatlichen Rechtsordnung die Möglichkeit vorzusehen, jede zu Unrecht in Rechnung gestellte Steuer zu berichtigen, wenn der Rechnungsaussteller seinen guten Glauben nachweist (Urteil vom 11. April 2013, Rusedespred, C-138/12, EU:C:2013:233, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Diese Berichtigung darf nicht im Ermessen der Finanzverwaltung stehen (Urteil vom 11. April 2013, Rusedespred, C-138/12, EU:C:2013:233, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 03.10.2019 - C-329/18
Altic - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - …
Auszug aus EuGH, 02.07.2020 - C-835/18
Die Bekämpfung von Steuerhinterziehungen und etwaigen Missbräuchen ist nämlich ein Ziel, das mit der Mehrwertsteuerrichtlinie anerkannt und gefördert wird, und eine betrügerische oder missbräuchliche Berufung auf die Bestimmungen des Unionsrechts ist unzulässig (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Oktober 2019, Altic, C-329/18, EU:C:2019:831, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 13.03.2014 - C-204/13
Malburg - Steuern - Mehrwertsteuer - Entstehung und Umfang des Rechts auf …
Auszug aus EuGH, 02.07.2020 - C-835/18
Dieses System gewährleistet daher eine völlige Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis, sofern diese selbst grundsätzlich der Mehrwertsteuer unterliegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. März 2014, Malburg, C-204/13, EU:C:2014:147, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 26.04.2017 - C-564/15
Farkas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Von Amts wegen zu prüfende Frage eines …
Auszug aus EuGH, 02.07.2020 - C-835/18
Im Fall der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft erfolgt aber zwischen dem Lieferer und dem steuerpflichtigen Empfänger der Lieferungen keine Mehrwertsteuerzahlung, und Letzterer hat für die getätigten Umsätze Vorsteuer zu entrichten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. April 2017, Farkas, C-564/15, EU:C:2017:302, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 11.04.2019 - C-691/17
PORR Építési Kft. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames …
Auszug aus EuGH, 02.07.2020 - C-835/18
Denn der steuerpflichtige Empfänger dieser Lieferungen hat zwar Vorsteuer zu entrichten, kann diese aber grundsätzlich in Abzug bringen, so dass der Steuerverwaltung kein Betrag geschuldet wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. April 2019, PORR Építési Kft., C-691/17, EU:C:2019:327, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 14.06.2017 - C-38/16
Compass Contract Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - …
Auszug aus EuGH, 02.07.2020 - C-835/18
Dem Antrag auf Erstattung zu viel entrichteter Mehrwertsteuer liegt also der Anspruch auf Rückzahlung rechtsgrundlos gezahlter Beträge zugrunde, der nach ständiger Rechtsprechung die Folgen der Unvereinbarkeit der Abgabe mit dem Unionsrecht dadurch beheben soll, dass die mit der Abgabe zu Unrecht auferlegte wirtschaftliche Belastung des Wirtschaftsteilnehmers, der sie letztlich tatsächlich getragen hat, neutralisiert wird (Urteil vom 14. Juni 2017, Compass Contract Services, C-38/16, EU:C:2017:454, Rn. 29 und 30 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 14.02.2019 - C-562/17
Nestrade - Vorlage zur Vorabentscheidung - Dreizehnte Richtlinie 86/560/EWG - …
Auszug aus EuGH, 02.07.2020 - C-835/18
Solche Fristen sind nämlich nicht geeignet, die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte praktisch unmöglich zu machen oder übermäßig zu erschweren, auch wenn ihr Ablauf naturgemäß die vollständige oder teilweise Abweisung der erhobenen Klage zur Folge hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Februar 2019, Nestrade, C-562/17, EU:C:2019:115, Rn. 41 und 42 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 23.04.2015 - C-111/14
GST - Sarviz Germania - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG …
Auszug aus EuGH, 02.07.2020 - C-835/18
Rn. 23 Da die Mehrwertsteuer von einem solchen Lieferer gemäß den Art. 193, 199 und 199a der Mehrwertsteuerrichtlinie nicht geschuldet wird, kann dieser nicht als mehrwertsteuerpflichtig angesehen werden, und der Umstand, dass er die Mehrwertsteuer aufgrund der fehlerhaften Annahme entrichtet hat, dass die Umkehr der Steuerschuldnerschaft der Mehrwertsteuer nicht auf die betreffende Lieferung anzuwenden sei, ermächtigt nicht dazu, von dieser Regel abzuweichen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. April 2015, GST - Sarviz Germania, C-111/14, EU:C:2015:267, Rn. 28 und 29), so dass diese fälschlich in Rechnung gestellte und entrichtete Mehrwertsteuer diesem Lieferer grundsätzlich erstattet werden muss.
- EuGH, 08.12.2022 - C-247/21
Luxury Trust Automobil - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - …
Denn für die Regelung des Übergangs der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger ist es gerade kennzeichnend, dass zwischen dem Lieferer und dem steuerpflichtigen Empfänger einer Lieferung keine Mehrwertsteuerzahlung erfolgt, weil Letzterer diese Steuer für diese Lieferung zu entrichten hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Juli 2020, Terracult, C-835/18, EU:C:2020:520, Rn. 22). - EuGH, 07.09.2023 - C-453/22
Schütte - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …
In diesem Kontext liegt dem Antrag auf Erstattung zu viel entrichteter Mehrwertsteuer der Anspruch auf Rückzahlung rechtsgrundlos gezahlter Beträge zugrunde, der nach ständiger Rechtsprechung die Folgen der Unvereinbarkeit der Abgabe mit dem Unionsrecht dadurch beheben soll, dass die mit der Abgabe zu Unrecht auferlegte wirtschaftliche Belastung des Wirtschaftsteilnehmers, der sie letztlich tatsächlich getragen hat, neutralisiert wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Juli 2020, Terracult, C-835/18, EU:C:2020:520, Rn. 24 und 25 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 24 Im Übrigen ist die Inanspruchnahme des Rechts auf Erstattung der zu Unrecht in Rechnung gestellten und entrichteten Mehrwertsteuer zu versagen, wenn aufgrund der objektiven Sachlage feststeht, dass dieses Recht in betrügerischer Weise oder missbräuchlich geltend gemacht wird (Urteile vom 2. Juli 2020, Terracult, C-835/18, EU:C:2020:520, Rn. 38, …und vom 13. Oktober 2022, HUMDA, C-397/21, EU:C:2022:790, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Aufgrund des Stellenwerts des Grundsatzes der Neutralität der Mehrwertsteuer im gemeinschaftlichen Mehrwertsteuersystem erscheint hingegen eine Strafe, die einer absoluten Verwehrung des Rechts auf Erstattung der fälschlich in Rechnung gestellten und entrichteten Mehrwertsteuer entspricht, unangemessen, wenn weder ein Betrug noch eine Beeinträchtigung des Staatshaushalts vorliegen, und zwar selbst dann, wenn der Steuerpflichtige nachweislich fahrlässig gehandelt hat (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Juli 2012, EMS-Bulgaria Transport, C-284/11, EU:C:2012:458, Rn. 70, und vom 2. Juli 2020, Terracult, C-835/18, EU:C:2020:520, Rn. 37).
- Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-45/20
Finanzamt N (Communication de l'affectation) - Vorabentscheidungsersuchen - …
Vgl. auch die kürzlich ergangenen Urteile vom 26. April 2018, Zabrus Siret (…C-81/17, EU:C:2018:283, Rn. 32 bis 34 und 49 bis 51), und vom 2. Juli 2020, Terracult (C-835/18, EU:C:2020:520, Rn. 37 und 38).Vgl. auch die kürzlich ergangenen Urteile vom 26. April 2018, Zabrus Siret (…C-81/17, EU:C:2018:283, Rn. 32 bis 34 und 49 bis 51), und vom 2. Juli 2020, Terracult, C-835/18, EU:C:2020:520, Rn. 37 und 38).
Vgl. auch z. B. Urteil vom 26. April 2018, Zabrus Siret (…C-81/17, EU:C:2018:283, Rn. 38), und Urteil vom 2. Juli 2020, Terracult (C-835/18, EU:C:2020:520, Rn. 32).
Vgl. z. B. auch Urteil vom 2. Juli 2020, Terracult (C-835/18, EU:C:2020:520, Rn. 32).
- EuGH, 13.10.2022 - C-397/21
HUMDA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Harmonisierung des Steuerrechts - …
Rn. 19 Ausgehend von dieser Prämisse ist darauf hinzuweisen, dass es nach ständiger Rechtsprechung, da die Mehrwertsteuerrichtlinie keine Bestimmung über die Berichtigung zu Unrecht in Rechnung gestellter Mehrwertsteuer durch den Rechnungsaussteller enthält, grundsätzlich Sache der Mitgliedstaaten ist, die Voraussetzungen festzulegen, unter denen eine solche Mehrwertsteuer berichtigt werden kann (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. März 2007, Reemtsma Cigarettenfabriken, C-35/05, EU:C:2007:167, Rn. 38, sowie vom 2. Juli 2020, Terracult, C-835/18, EU:C:2020:520, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 20 Es ist Aufgabe der Mitgliedstaaten, zur Gewährleistung der Neutralität der Mehrwertsteuer in ihrer innerstaatlichen Rechtsordnung die Möglichkeit vorzusehen, jede zu Unrecht in Rechnung gestellte Steuer zu berichtigen, wenn der Rechnungsaussteller seinen guten Glauben nachweist (Urteil vom 2. Juli 2020, Terracult, C-835/18, EU:C:2020:520, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
So könnte einem Steuerpflichtigen, dessen Antrag auf Erstattung der rechtsgrundlos entrichteten Mehrwertsteuer auf seine eigene Nachlässigkeit zurückzuführen ist, eine Geldbuße auferlegt werden (Urteil vom 2. Juli 2020, Terracult, C-835/18, EU:C:2020:520, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Aufgrund des Stellenwerts dieses Grundsatzes im gemeinsamen Mehrwertsteuersystem erscheint eine Strafe, die einer absoluten Verwehrung des Rechts auf Erstattung der fälschlich in Rechnung gestellten und entrichteten Mehrwertsteuer entspricht, unangemessen (Urteil vom 2. Juli 2020, Terracult, C-835/18, EU:C:2020:520, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2023 - C-442/22
Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Lublinie (Fraude d'un employé) - …
In ähnliche Richtung geht das Urteil vom 2. Juli 2020, Terracult (C-835/18, EU:C:2020:520, Rn. 37).{FN:19} Urteile vom 18. März 2021, P (Tankkarten) (…C-48/20, EU:C:2021:215, Rn. 31), vom 2. Juli 2020, Terracult (C-835/18, EU:C:2020:520, Rn. 27), vom 8. Mai 2019, EN.SA.
{FN:20} Urteil vom 2. Juli 2020, Terracult (C-835/18, EU:C:2020:520, Rn. 28), vom 8. Mai 2019, EN.SA.
{FN:23} Urteile vom 18. März 2021, P (Tankkarten) (…C-48/20, EU:C:2021:215, Rn. 31), vom 2. Juli 2020, Terracult (C-835/18, EU:C:2020:520, Rn. 27), vom 8. Mai 2019, EN.SA.
{FN:31} Urteile vom 18. März 2021, P (Tankkarten) (…C-48/20, EU:C:2021:215, Rn. 31), vom 2. Juli 2020, Terracult (C-835/18, EU:C:2020:520, Rn. 27), vom 8. Mai 2019, EN.SA.
- EuG, 03.06.2026 - T-198/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …
Rn. 23 Was das Verhältnis zwischen diesen beiden in der vorstehenden Randnummer genannten Voraussetzungen betrifft, hat der Gerichtshof entschieden, dass die Mitgliedstaaten die Berichtigung der zu Unrecht in Rechnung gestellten Mehrwertsteuer nicht vom guten Glauben des Rechnungsausstellers abhängig machen dürfen, wenn dieser die Gefährdung des Steueraufkommens rechtzeitig und vollständig beseitigt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Juli 2020, Terracult, C-835/18, EU:C:2020:520, Rn. 28).Die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte wird durch solche zeitlichen Beschränkungen weder praktisch unmöglich gemacht noch übermäßig erschwert, selbst wenn ihre Anwendung die vollständige oder teilweise Abweisung der erhobenen Klage zur Folge haben kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Juli 2020, Terracult, C-835/18, EU:C:2020:520, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 43 Die oben in Rn. 39 gemachten Ausführungen werden auch nicht durch die Urteile vom 26. April 2018, Zabrus Siret (C-81/17, EU:C:2018:283), und vom 2. Juli 2020, Terracult (C-835/18, EU:C:2020:520), entkräftet.
Diesen Urteilen lagen nämlich Sachverhalte zugrunde, die sich dadurch auszeichneten, dass dem Steuerpflichtigen für die Ausübung seiner Rechte nur eine sehr kurze Frist oder Zeitspanne zur Verfügung stand (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. April 2018, Zabrus Siret, C-81/17, EU:C:2018:283, Rn. 41, und vom 2. Juli 2020, Terracult, C-835/18, EU:C:2020:520, Rn. 34).
Rn. 46 Zum anderen hat der Gerichtshof zwar entschieden, dass sich der betreffende Mitgliedstaat selbst dann, wenn der Antrag des Steuerpflichtigen auf Erstattung der zu Unrecht entrichteten Mehrwertsteuer auf seine eigene Nachlässigkeit zurückzuführen ist, solcher Mittel bedienen muss, die es erlauben, das mit der nationalen Regelung verfolgte Ziel wirksam zu erreichen, dabei aber die Grundsätze des Unionsrechts wie den Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer möglichst wenig beeinträchtigen, und dass angesichts des Stellenwerts dieses Grundsatzes im gemeinsamen Mehrwertsteuersystem eine Strafe, die einer absoluten Verwehrung des Rechts auf Erstattung der zu Unrecht in Rechnung gestellten und entrichteten Mehrwertsteuer entspricht, unangemessen erscheint (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Juli 2020, Terracult, C-835/18, EU:C:2020:520, Rn. 36 und 37 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 21.10.2021 - C-80/20
Wilo Salmson France - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …
Solche Fristen sind nämlich nicht geeignet, die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte praktisch unmöglich zu machen oder übermäßig zu erschweren, auch wenn ihr Ablauf naturgemäß die vollständige oder teilweise Abweisung der erhobenen Klage zur Folge hat (…Urteile vom 14. Juni 2017, Compass Contract Services, C-38/16, EU:C:2017:454, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 2. Juli 2020, Terracult, C-835/18, EU:C:2020:520' Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 01.08.2025 - C-794/23
Finanzamt Österreich (TVA facturée par erreur à des consommateurs finals II) - …
Rn. 42 Im Fall der Ausstellung fehlerhafter Rechnungen, die einen zu hohen Mehrwertsteuerbetrag ausweisen, wird dieser Grundsatz durch die von den Mitgliedstaaten vorzusehende Möglichkeit gewahrt, jede zu Unrecht in Rechnung gestellte Steuer zu berichtigen, wenn der Rechnungsaussteller die Gefährdung des Steueraufkommens rechtzeitig und vollständig beseitigt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Juli 2020, Terracult, C-835/18, EU:C:2020:520, Rn. 28). - Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2022 - C-378/21
Finanzamt Österreich (TVA facturée par erreur à des consommateurs finals) - …
{FN:11} Urteile vom 18. März 2021, P (Tankkarten) (…C-48/20, EU:C:2021:215, Rn. 31), vom 2. Juli 2020, Terracult (C-835/18, EU:C:2020:520, Rn. 27), vom 8. Mai 2019, EN.SA.{FN:14} Urteil vom 2. Juli 2020, Terracult (C-835/18, EU:C:2020:520, Rn. 28), vom 8. Mai 2019, EN.SA.
Seitdem wird dieser Textbaustein beständig wiederholt, ohne jedoch jemals wirklich zu erläutern, warum und unter welchen Voraussetzungen von einem gutgläubigen Steuerpflichtigen in diesem Zusammenhang gesprochen werden kann - vgl. nur Urteile vom 18. März 2021, P (Tankkarten) (…C-48/20, EU:C:2021:215, Rn. 31 ff.), vom 2. Juli 2020, Terracult (C-835/18, EU:C:2020:520, Rn. 27), vom 8. Mai 2019, EN.SA.
- BFH, 23.08.2023 - XI R 10/20
EuGH-Vorlage zur Besteuerung von Umsätzen, die über einen Appstore ausgeführt …
vom 08.05.2019 - C-712/17, EU:C:2019:374, Rz 32; P. (Cartes de carburant) vom 18.03.2021 - C-48/20, EU:C:2021:215, Rz 27; s.a. EuGH-Urteil zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft Terracult vom 02.07.2020 - C-835/18, EU:C:2020:520, Rz 29, m.w.N.). - FG Berlin-Brandenburg, 12.02.2025 - 7 K 7163/22
Schuldhaft erst nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist vorgelegte Belege stellen …
- EuGH, 05.09.2024 - C-83/23
H GmbH (Droit direct au remboursement de la TVA) - Vorlage zur Vorabentscheidung …
- EuGH, 18.03.2021 - C-48/20
P. (Cartes de carburant) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - …
- EuGH, 30.01.2024 - C-442/22
Mehrwertsteuerbetrug: Der Arbeitnehmer, der die Daten seines Arbeitgebers …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2021 - C-521/19
Tribunal Económico Administrativo Regional de Galicia - Vorlage zur …
- EuG, 25.02.2026 - T-638/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …
- BFH, 09.07.2025 - XI R 25/23
Unrichtiger Steuerausweis; Berichtigung der Rechnung durch einen mit der Prüfung …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2024 - C-794/23
Finanzamt Österreich (TVA facturée par erreur à des consommateurs finals II) - …
- EuGH, 24.02.2022 - C-582/20
SC Cridar Cons - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem …
- BFH, 22.04.2026 - V B 114/25
Klageänderung im finanzgerichtlichen Verfahren
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-331/23
Dranken Van Eetvelde - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Mehrwertsteuer …
- FG Berlin-Brandenburg, 04.05.2022 - 7 V 7023/22
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 114 FGO) - Aufhebung der …
- EuG, 29.10.2025 - T-638/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer (MwSt) - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2025 - T-638/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer (MwSt) - Richtlinie …
- FG Baden-Württemberg, 09.04.2025 - 14 K 21/24
Direktanspruch auf Vorsteuererstattung - Abrechnung einer dem ermäßigten …
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Terracult
Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Richtlinie 2006/112/EG - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Reverse-Charge-Verfahren - Berichtigung zu Unrecht in Rechnung gestellter Steuer - Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Steuer - Umsätze eines Besteuerungszeitraums, ...
- Europäischer Gerichtshof
Terracult
Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Richtlinie 2006/112/EG - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Reverse-Charge-Verfahren - Berichtigung zu Unrecht in Rechnung gestellter Steuer - Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Steuer - Umsätze eines Besteuerungszeitraums, ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2020 - C-835/18
- EuGH, 02.07.2020 - C-835/18
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (20)
- EuGH, 11.04.2013 - C-138/12
Rusedespred - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 203 - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2020 - C-835/18
{FN:9} Vgl. Urteil vom 11. April 2013, Rusedespred (C-138/12, EU:C:2013:233, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung) (Hervorhebung nur hier).{FN:18} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. April 2013, Rusedespred (C-138/12, EU:C:2013:233, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:21} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. September 2000, Schmeink & Cofreth und Strobel (…C-454/98, EU:C:2000:469, Rn. 58 und 68), vom 18. Juni 2009, Stadeco (…C-566/07, EU:C:2009:380, Rn. 37 und 38), und vom 11. April 2013, Rusedespred (C-138/12, EU:C:2013:233, Rn. 27).
{FN:30} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. April 2013, Rusedespred (C-138/12, EU:C:2013:233, Rn. 28 und 29).
- EuGH, 22.10.2015 - C-277/14
PPUH Stehcemp - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2020 - C-835/18
{FN:28} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Oktober 2015, PPUH Stehcemp (C-277/14, EU:C:2015:719, Rn. 48 und 50), und vom 3. Oktober 2019, Altic (…C-329/18, EU:C:2019:831, Rn. 30 und 31).{FN:29} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Juli 2006, Kittel und Recolta Recycling (…C-439/04 und C-440/04, EU:C:2006:446, Rn. 45 und 46), und vom 22. Oktober 2015, PPUH Stehcemp (C-277/14, EU:C:2015:719, Rn. 49).
- EuGH, 03.10.2019 - C-329/18
Altic - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2020 - C-835/18
{FN:23} Mehr zu dieser Frage in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache Altic (C-329/18, EU:C:2019:442, insbesondere Nrn. 33 bis 36).{FN:28} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Oktober 2015, PPUH Stehcemp (…C-277/14, EU:C:2015:719, Rn. 48 und 50), und vom 3. Oktober 2019, Altic (C-329/18, EU:C:2019:831, Rn. 30 und 31).
- EuGH, 19.09.2000 - C-454/98
Schmeink & Cofreth und Strobel
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2020 - C-835/18
{FN:11} Vgl. u. a. Urteil vom 19. September 2000, Schmeink & Cofreth und Strobel (C-454/98, EU:C:2000:469, Rn. 48 und 49).{FN:21} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. September 2000, Schmeink & Cofreth und Strobel (C-454/98, EU:C:2000:469, Rn. 58 und 68), vom 18. Juni 2009, Stadeco (…C-566/07, EU:C:2009:380, Rn. 37 und 38), und vom 11. April 2013, Rusedespred (…C-138/12, EU:C:2013:233, Rn. 27).
- EuGH, 12.07.2012 - C-284/11
EMS-Bulgaria Transport - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Recht auf …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2020 - C-835/18
{FN:14} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Juli 2012, EMS-Bulgaria Transport (C-284/11, EU:C:2012:458, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:31} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Juli 2012, EMS-Bulgaria Transport (C-284/11, EU:C:2012:458, Rn. 68 und 70).
- EuGH, 11.04.2019 - C-691/17
PORR Építési Kft. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2020 - C-835/18
(C-691/17, EU:C:2019:327, Rn. 30).(C-691/17, EU:C:2019:327, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 14.02.2019 - C-562/17
Nestrade - Vorlage zur Vorabentscheidung - Dreizehnte Richtlinie 86/560/EWG - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2020 - C-835/18
{FN:13} Vgl. u. a. Urteil vom 14. Februar 2019, Nestrade (C-562/17, EU:C:2019:115, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:15} Vgl. Urteil vom 14. Februar 2019, Nestrade (C-562/17, EU:C:2019:115, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 21.02.2006 - C-255/02
DIE SECHSTE MEHRWERTSTEUERRICHTLINIE LÄSST EINEN VORSTEUERABZUG NICHT ZU, WENN …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2020 - C-835/18
{FN:26} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Februar 2006, Halifax u. a. (C-255/02, EU:C:2006:121, Rn. 74 und 75), und vom 22. März 2012, Klub (…C-153/11, EU:C:2012:163, Rn. 49). - EuGH, 06.07.2006 - C-439/04
Kittel - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Karussellbetrug - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2020 - C-835/18
{FN:29} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Juli 2006, Kittel und Recolta Recycling (C-439/04 und C-440/04, EU:C:2006:446, Rn. 45 und 46), und vom 22. Oktober 2015, PPUH Stehcemp (…C-277/14, EU:C:2015:719, Rn. 49). - EuGH, 18.06.2009 - C-566/07
Stadeco - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 21 Abs. 1 Buchst. c - Steuer, …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2020 - C-835/18
{FN:21} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. September 2000, Schmeink & Cofreth und Strobel (…C-454/98, EU:C:2000:469, Rn. 58 und 68), vom 18. Juni 2009, Stadeco (C-566/07, EU:C:2009:380, Rn. 37 und 38), und vom 11. April 2013, Rusedespred (…C-138/12, EU:C:2013:233, Rn. 27). - EuGH, 22.03.2012 - C-153/11
Klub - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 168 - Recht auf …
- EuGH, 13.03.2014 - C-599/12
Jetair und BTWE Travel4you - Freier Warenverkehr - Maßnahmen gleicher Wirkung wie …
- EuGH, 26.04.2018 - C-81/17
Zabrus Siret - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Richtlinie …
- EuGH, 21.12.2011 - C-499/10
Vlaamse Oliemaatschappij - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Steuerschuldner - …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-251/16
Cussens u.a. - Mehrwertsteuer - Steuerumgehung - Unmittelbare Anwendbarkeit des …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2019 - C-329/18
Altic - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …
- EuGH, 26.04.2017 - C-564/15
Farkas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Von Amts wegen zu prüfende Frage eines …
- EuGH, 23.04.2015 - C-111/14
GST - Sarviz Germania - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG …
- EuGH, 16.05.2013 - C-191/12
Alakor Gabonatermelő és Forgalmazó - Unvollständige Erstattung der ohne …
- EuGH, 13.06.2013 - C-125/12
Promociones y Construcciones BJ 200 - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - …
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