Rechtsprechung
| EuGH, 12.03.2026 - C-84/24 EM SYSTEM |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Verordnung (EG) Nr. 765/2006 - Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus - Art. 2 Abs. 1 - Anhang I - Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen ...
Kurzfassungen/Presse (3)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Die Vermögenswerte einer nicht in der Sanktionsliste aufgeführten Gesellschaft können eingefroren werden, wenn die Gesellschaft von einer darin aufgeführten Person kontrolliert wird
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Einfrieren von Geldern einer nicht in einer Sanktionsliste aufgeführten aber von einer gelisteten Person kontrollierten Gesellschaft
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Durch die Hintertür: EU-Sanktionen können auch nicht gelistete Unternehmen treffen
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
EM SYSTEM
- EUR-Lex (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Lietuvos Aukščiausiojo Teismas (Litauen), eingereicht am 1. Februar 2024 - "EM SYSTEM" UAB/SEB bankas AB, "Citadele banka" Lietuvos filialas AS
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
EM SYSTEM
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2025 - C-84/24
- EuGH, 12.03.2026 - C-84/24 EM SYSTEM
Papierfundstellen
- EuZW 2026, 495
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (8)
- EuGH, 18.07.2013 - C-584/10
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - EuGH weist die Rechtsmittel der …
Auszug aus EuGH, 12.03.2026 - C-84/24
Rn. 104 Eine restriktive Maßnahme muss somit zwar, um ihre Wirksamkeit nicht einzubüßen, schon aufgrund ihrer Natur überraschend kommen und sofort angewandt werden können, doch erfordert die Achtung der Verteidigungsrechte zum einen, dass die zuständige Unionsbehörde der betroffenen Person oder Organisation die gegen sie vorgebrachten Gründe und Beweismittel mitteilt und sie gleichzeitig mit oder unmittelbar nach Erlass des sie betreffenden Beschlusses anhört, und zum anderen, dass diese Behörde auf Antrag des Betroffenen innerhalb einer angemessenen Frist Zugang zu allen nicht vertraulichen behördlichen Unterlagen gewährt (…Urteile vom 21. Dezember 2011, Frankreich/People's Mojahedin Organization of Iran, C-27/09 P, EU:C:2011:853, Rn. 61, sowie vom 18. Juli 2013, Kommission u. a./Kadi, C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P, EU:C:2013:518, Rn. 98 bis 100, 111 und 112).Nach seinem Abs. 1 hat jede Person, deren durch das Recht der Union garantierte Rechte oder Freiheiten verletzt worden sind, das Recht, nach Maßgabe der in Art. 47 der Charta vorgesehenen Bedingungen bei einem Gericht einen wirksamen Rechtsbehelf einzulegen (Urteile vom 18. Juli 2013, Kommission u. a./Kadi, C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P, EU:C:2013:518, Rn. 100, …sowie vom 28. März 2017, Rosneft, C-72/15, EU:C:2017:236, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus EuGH, 12.03.2026 - C-84/24
Rn. 53 Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Kontext und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteile vom 6. Oktober 1982, Cilfit u. a., 283/81, EU:C:1982:335, Rn. 20, …sowie vom 4. September 2025, Kwizda Pharma II, C-451/24, EU:C:2025:663, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 28.03.2017 - C-72/15
Die restriktiven Maßnahmen, die der Rat im Rahmen der Ukrainekrise gegenüber …
Auszug aus EuGH, 12.03.2026 - C-84/24
Nach seinem Abs. 1 hat jede Person, deren durch das Recht der Union garantierte Rechte oder Freiheiten verletzt worden sind, das Recht, nach Maßgabe der in Art. 47 der Charta vorgesehenen Bedingungen bei einem Gericht einen wirksamen Rechtsbehelf einzulegen (…Urteile vom 18. Juli 2013, Kommission u. a./Kadi, C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P, EU:C:2013:518, Rn. 100, sowie vom 28. März 2017, Rosneft, C-72/15, EU:C:2017:236, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 21.12.2011 - C-27/09
und Sicherheitspolitik - Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel Frankreichs gegen …
Auszug aus EuGH, 12.03.2026 - C-84/24
Rn. 104 Eine restriktive Maßnahme muss somit zwar, um ihre Wirksamkeit nicht einzubüßen, schon aufgrund ihrer Natur überraschend kommen und sofort angewandt werden können, doch erfordert die Achtung der Verteidigungsrechte zum einen, dass die zuständige Unionsbehörde der betroffenen Person oder Organisation die gegen sie vorgebrachten Gründe und Beweismittel mitteilt und sie gleichzeitig mit oder unmittelbar nach Erlass des sie betreffenden Beschlusses anhört, und zum anderen, dass diese Behörde auf Antrag des Betroffenen innerhalb einer angemessenen Frist Zugang zu allen nicht vertraulichen behördlichen Unterlagen gewährt (Urteile vom 21. Dezember 2011, Frankreich/People's Mojahedin Organization of Iran, C-27/09 P, EU:C:2011:853, Rn. 61, …sowie vom 18. Juli 2013, Kommission u. a./Kadi, C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P, EU:C:2013:518, Rn. 98 bis 100, 111 und 112). - EuGH, 15.11.2012 - C-417/11
und Sicherheitspolitik - Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, mit …
Auszug aus EuGH, 12.03.2026 - C-84/24
Er muss folglich die tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte angeben, auf denen die rechtliche Begründung der betreffenden wirtschaftlichen Maßnahmen beruht, sowie die Erwägungen, die ihn zu deren Erlass veranlasst haben (Urteil vom 15. November 2012, Rat/Bamba, C-417/11 P, EU:C:2012:718, Rn. 51 und 52). - EuGH, 11.11.2021 - C-340/20
Bank Sepah - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Außen- und …
Auszug aus EuGH, 12.03.2026 - C-84/24
Rn. 77 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs geht jedoch hervor, dass es zur Erreichung des mit den restriktiven Maßnahmen verfolgten Ziels nicht nur legitim, sondern auch unerlässlich ist, die Begriffe "Einfrieren von Geldern" und "Einfrieren von wirtschaftlichen Ressourcen" weit auszulegen, da das verfolgte Ziel darin besteht, jede Verwendung der eingefrorenen Vermögenswerte zu verhindern, die es ermöglichen würde, die fraglichen Verordnungen zu umgehen und die Schwächen des Systems restriktiver Maßnahmen auszunutzen (vgl. entsprechend Urteil vom 11. November 2021, Bank Sepah, C-340/20, EU:C:2021:903, Rn. 56). - EuGH, 04.09.2025 - C-451/24
Kwizda Pharma II - Vorlage zur Vorabentscheidung - Pharmazeutische Erzeugnisse - …
Auszug aus EuGH, 12.03.2026 - C-84/24
Rn. 53 Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Kontext und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (…Urteile vom 6. Oktober 1982, Cilfit u. a., 283/81, EU:C:1982:335, Rn. 20, sowie vom 4. September 2025, Kwizda Pharma II, C-451/24, EU:C:2025:663, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 23.11.2023 - C-682/22
Ministarstvo financija - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. …
Auszug aus EuGH, 12.03.2026 - C-84/24
Rn. 65 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs darf eine Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts jedoch nicht dazu führen, dem klaren und unmissverständlichen Wortlaut dieser Bestimmung jede praktische Wirksamkeit zu nehmen (Urteil vom 23. November 2023, Ministarstvo financija, C-682/22, EU:C:2023:920, Rn. 31 und 32 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 15.10.2026 - C-842/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - …
Es gilt nämlich, eine Umgehung des in Art. 2 Abs. 1 dieser Verordnung vorgesehenen Einfrierens von Vermögenswerten zu verhindern (…vgl. entsprechend Urteile vom 11. November 2021, Bank Sepah, C-340/20, EU:C:2021:903, Rn. 56, und vom 12. März 2026, EM System, C-84/24, EU:C:2026:181, Rn. 79).Rn. 77 Zweitens ergibt sich aus Nr. 55b der Sanktionsleitlinien, dass eine Person oder Organisation eine andere juristische Person, Einrichtung oder Organisation hält oder kontrolliert, wenn sie auf diese einen beherrschenden Einfluss ausübt, insbesondere aufgrund ihrer Befugnis zu Bestellungen oder Abberufungen in deren Organen oder aufgrund der Höhe ihrer Beteiligung am Kapital einer juristischen Person (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. März 2026, EM System, C-84/24, EU:C:2026:181, Rn. 87 bis 92).
- VG Köln, 02.10.2026 - 1 L 2051/26
Gelder des Hotels Gravenbruch bleiben eingefroren
Rn. 24 Vgl. EuGH, Urteil vom 12. März 2026 - C-84/24 -, ECLI:EU:C:2026:181, Rn. 71.Rn. 37 Vgl. EuGH, Urteil vom 12. März 2026 - C-84/24 -, ECLI:EU:C:2026:181, Rn. 77 ff. und EuGH, Urteil vom 11. November 2021 - C-340/20 -, ECLI:EU:C:2021:903, juris, Rn. 56, zur vergleichbaren Begrifflichkeit in Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 423/2007 über restriktive Maßnahmen gegen Iran.
- Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2026 - C-842/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - …
Vgl. auch Urteil vom 12. März 2026, EM System (C-84/24, EU:C:2026:181, Rn. 79), in dem der Gerichtshof darauf hingewiesen hat, dass restriktive Maßnahmen auf eine größtmögliche Gesamtheit von Personen, Gruppen oder Einrichtungen anzuwenden sind, um das Ziel dieser Maßnahmen zu erreichen und ihre Umgehung zu verhindern.{FN:48} Vgl. Urteil vom 12. März 2026, EM System (C-84/24, EU:C:2026:181, Rn. 102).
Vgl. auch Urteil vom 12. März 2026, EM System (C-84/24, EU:C:2026:181, Rn. 88).
- EuGH, 03.09.2026 - C-147/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - …
Nach seinem Abs. 1 hat jede Person, deren durch das Recht der Union garantierte Rechte oder Freiheiten verletzt worden sind, das Recht, nach Maßgabe der in Art. 47 der Charta vorgesehenen Bedingungen bei einem Gericht einen wirksamen Rechtsbehelf einzulegen (Urteil vom 12. März 2026, EM System, C-84/24, EU:C:2026:181, Rn. 109). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2026 - 4 B 1073/26
Keine vorläufige Freigabe von Geldern des Hotels Gravenbruch
Rn. 19 Vgl. EuGH, Urteil vom 12.3.2026 - C-84/24 -, Rn. 77 ff. - Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2026 - C-228/25 {FN:24} Voir arrêt du 12 mars 2026, EM System (C-84/24, EU:C:2026:181, points 102 à 104 et jurisprudence citée).
{FN:34} Voir arrêt du 12 mars 2026, EM System (C-84/24, EU:C:2026:181, point 104 et jurisprudence citée).
- Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2026 - C-345/25
- EuGH, 21.05.2026 - C-428/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - …
Die Feststellung der Verbindungen zwischen der in der genannten Liste aufgeführten Person auf der einen und den in einen Trust, dessen Begünstigter diese Person ist, eingebrachten Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen auf der anderen Seite stellt eine von dem in Art. 2 Abs. 2 dieser Verordnung vorgesehenen Verbot der Zurverfügungstellung zu unterscheidende Frage dar (vgl. entsprechend Urteil vom 12. März 2026, EM System, C-84/24, EU:C:2026:181, Rn. 98). - Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2026 - C-378/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Restriktive Maßnahmen angesichts der …
{FN:53} Vgl. jedoch Urteil vom 12. März 2026, EM SYSTEM (C-84/24, EU:C:2026:181, Rn. 74 ff.), wo der Gerichtshof anerkennt, dass die Mitgliedstaaten unter bestimmten Umständen gegen eine juristische Person, die nicht konkret in die Liste einer Unionsverordnung über restriktive Maßnahmen aufgenommen ist, die Maßnahme des Einfrierens von Vermögenswerten verhängen können.
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2025 - C-84/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
EM SYSTEM
- Europäischer Gerichtshof
Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Belarus - Verordnung (EG) Nr. 765/2006 - Einfrieren der Gelder bestimmter Personen und Organisationen - Auswirkung auf die Gelder einer Gesellschaft, bei der eine ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2025 - C-84/24
- EuGH, 12.03.2026 - C-84/24
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (15)
- EuGH, 10.09.2019 - C-123/18
HTTS/ Rat - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2025 - C-84/24
{FN:31} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. September 2019, HTTS/Rat (C-123/18 P, EU:C:2019:694, Rn. 70), mit folgendem Hinweis: "…der Begriff der im Eigentum oder unter Kontrolle stehenden Gesellschaft [hat] im Bereich der restriktiven Maßnahmen nicht dieselbe Bedeutung wie allgemein im Gesellschaftsrecht bei der Bestimmung der Verantwortlichkeit einer Gesellschaft, deren Entscheidungen rechtlich unter der Kontrolle eines anderen Unternehmens stehen, im Geschäftsverkehr.".{FN:33} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. September 2019, HTTS/Rat (C-123/18 P, EU:C:2019:694, Rn. 69), mit dem Hinweis, dass eine Auslegung der Begriffe "Eigentum" oder 'Kontrolle' nur im Sinne von unmittelbarem Eigentum oder unmittelbarer Kontrolle es ermöglichen würde, dass die restriktiven Maßnahmen "mit einer Vielzahl von Möglichkeiten vertraglicher oder tatsächlicher Kontrolle umgangen werden".
{FN:37} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. September 2019, HTTS/Rat (C-123/18 P, EU:C:2019:694, Rn. 70 und 71), mit dem Hinweis, dass der Begriff der "im Eigentum oder unter Kontrolle stehenden Gesellschaft" so zu verstehen ist, dass eine natürliche oder juristische Person "in der Lage ist, die geschäftlichen Entscheidungen einer anderen Person zu beeinflussen, mit der sie in einer geschäftlichen Beziehung steht, auch wenn zwischen den beiden Wirtschaftseinheiten keine rechtliche Verbindung oder keine Verbindung in Form von Eigentum oder Kapitalbeteiligung besteht".
Vgl. auch entsprechend Urteil vom 10. September 2019, HTTS/Rat (C-123/18 P, EU:C:2019:694, Rn. 74), mit dem Hinweis auf Ausführungen des Gerichts, wonach im Bereich der restriktiven Maßnahmen "in Form von Eigentum oder Beteiligung bestehende Rechtsbeziehungen unter Umständen durchaus die Möglichkeit begründen können, die Entscheidungen der im Eigentum oder unter Kontrolle stehenden Einrichtung zu beeinflussen, dies aber keine conditio sine qua non für die Ausübung eines solchen Einflusses ist").
- EuGH, 03.09.2008 - C-402/05
und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VERORDNUNG, MIT DER DIE …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2025 - C-84/24
{FN:16} Nach der Rechtsprechung erstreckt sich diese Art von Maßnahmen auch auf "die Machthaber eines … Landes sowie die mit diesen Machthabern verbündeten oder unmittelbar oder mittelbar von ihnen kontrollierten Personen oder Organisationen"; vgl. Urteil vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission (C-402/05 P und C-415/05 P, EU:C:2008:461, Rn. 166), und in diesem Sinne Urteil vom 13. März 2012, Tay Za/Rat (…C-376/10 P, EU:C:2012:138, Rn. 61).{FN:17} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. April 2015, Anbouba/Rat (…C-605/13 P, EU:C:2015:248, Rn. 52); dort heißt es: "der Rat … [erfüllt die] ihm obliegende Beweislast…, wenn er vor dem Unionsrichter auf ein Bündel von Indizien hinweist, die hinreichend konkret, genau und übereinstimmend sind und die Feststellung ermöglichen, dass eine hinreichende Verbindung zwischen der Person, die einer Maßnahme des Einfrierens ihrer Gelder unterworfen ist, und dem bekämpften Regime besteht." Vgl. in diesem Sinne in Bezug auf den jetzigen Art. 215 Abs. 1 AEUV auch die Urteile vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission (C-402/05 P und C-415/05 P, EU:C:2008:461, Rn. 166), vom 13. März 2012, Tay Za/Rat (…C-376/10 P, EU:C:2012:138, Rn. 64), und vom 28. Juli 2016, Tomana u. a./Rat und Kommission (…C-330/15 P, EU:C:2016:601, Rn. 46), jeweils mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit einer "hinreichenden Verbindung" zwischen den betroffenen Personen und dem Drittland, gegen das sich die von der Union erlassenen restriktiven Maßnahmen richten.
{FN:19} Vgl. Urteil vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission (C-402/05 P und C-415/05 P, EU:C:2008:461, Rn. 326) mit folgendem Hinweis: "[D]ie Gemeinschaftsgerichte [müssen] im Einklang mit den Befugnissen, die ihnen aufgrund des EG-Vertrags zustehen, eine grundsätzlich umfassende Kontrolle der Rechtmäßigkeit sämtlicher Handlungen der Gemeinschaft im Hinblick auf die Grundrechte als Bestandteil der allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts gewährleisten, und zwar auch in Bezug auf [die GASP].".
{FN:24} Vgl. insoweit Urteil vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission (C-402/05 P und C-415/05 P, EU:C:2008:461, Rn. 284), mit dem Hinweis, dass die Achtung der Menschenrechte eine Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Handlungen der Gemeinschaft ist und dass Maßnahmen, die mit der Achtung dieser Rechte unvereinbar sind, in der Rechtsordnung der Union nicht als rechtens anerkannt werden können.
- EuGH, 28.03.2017 - C-72/15
Die restriktiven Maßnahmen, die der Rat im Rahmen der Ukrainekrise gegenüber …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2025 - C-84/24
{FN:20} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. März 2017, Rosneft (C-72/15, EU:C:2017:236, Rn. 88), mit folgendem Hinweis: "Wegen des breiten Spektrums der in Art. 3 Abs. 5 EUV und Art. 21 EUV sowie den speziellen Vorschriften über die GASP, insbesondere den Art. 23 und 24 EUV, genannten Ziele und Felder der GASP verfügt der Rat bei der Festlegung des Gegenstands der restriktiven Maßnahmen über einen großen Spielraum.".{FN:26} Vgl. Urteil vom 28. März 2017, Rosneft (C-72/15, EU:C:2017:236, Rn. 141), mit dem Hinweis, dass, da mit einer auf der Grundlage von Art. 215 AEUV erlassenen Verordnung des Rates der Erlass von Maßnahmen bezweckt wird, die zur Durchführung eines Beschlusses des Rates im Bereich der GASP erforderlich sind, der Wortlaut dieser Verordnung so weit wie möglich im Licht dieses Beschlusses auszulegen ist.
- EuG, 09.07.2009 - T-246/08
Melli Bank / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2025 - C-84/24
Während zwar die Nennung mehrerer Unternehmen in derselben Begründung dem Erfordernis des Schutzes der Grundrechte genügen kann, wie die deutsche Regierung und die Kommission unter Bezugnahme auf das Urteil vom 9. Juli 2009, Melli Bank/Rat (T-246/08 und T-332/08, EU:T:2009:266, Rn. 146), ausführen, wird ein unbestimmter Verweis auf ein bestimmtes Merkmal, das mehrere nicht gelistete Unternehmen gemeinsam haben, wie etwa die Eigenschaft als "Tochtergesellschaft" einer gelisteten Gesellschaft, diesem Erfordernis nicht gerecht.Vgl. in diesem Sinne auch Urteile vom 9. Juli 2009, Melli Bank/Rat (T-246/08 und T-332/08, EU:T:2009:266, Rn. 125), und vom 4. Februar 2014, Syrian Lebanese Commercial Bank/Rat (…T-174/12 und T-80/13, EU:T:2014:52, Rn. 110).
- EuGH, 13.03.2012 - C-376/10
und Sicherheitspolitik - Sanktionen, die der Rat gegen ein Drittland erlassen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2025 - C-84/24
{FN:16} Nach der Rechtsprechung erstreckt sich diese Art von Maßnahmen auch auf "die Machthaber eines … Landes sowie die mit diesen Machthabern verbündeten oder unmittelbar oder mittelbar von ihnen kontrollierten Personen oder Organisationen"; vgl. Urteil vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission (…C-402/05 P und C-415/05 P, EU:C:2008:461, Rn. 166), und in diesem Sinne Urteil vom 13. März 2012, Tay Za/Rat (C-376/10 P, EU:C:2012:138, Rn. 61).{FN:17} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. April 2015, Anbouba/Rat (…C-605/13 P, EU:C:2015:248, Rn. 52); dort heißt es: "der Rat … [erfüllt die] ihm obliegende Beweislast…, wenn er vor dem Unionsrichter auf ein Bündel von Indizien hinweist, die hinreichend konkret, genau und übereinstimmend sind und die Feststellung ermöglichen, dass eine hinreichende Verbindung zwischen der Person, die einer Maßnahme des Einfrierens ihrer Gelder unterworfen ist, und dem bekämpften Regime besteht." Vgl. in diesem Sinne in Bezug auf den jetzigen Art. 215 Abs. 1 AEUV auch die Urteile vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission (…C-402/05 P und C-415/05 P, EU:C:2008:461, Rn. 166), vom 13. März 2012, Tay Za/Rat (C-376/10 P, EU:C:2012:138, Rn. 64), und vom 28. Juli 2016, Tomana u. a./Rat und Kommission (…C-330/15 P, EU:C:2016:601, Rn. 46), jeweils mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit einer "hinreichenden Verbindung" zwischen den betroffenen Personen und dem Drittland, gegen das sich die von der Union erlassenen restriktiven Maßnahmen richten.
- EuGH, 22.06.2021 - C-872/19
Für eine Klage gegen eine Verordnung, mit der restriktive Maßnahmen in Bezug auf …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2025 - C-84/24
{FN:30} Vgl. entsprechend Urteil vom 22. Juni 2021, Venezuela/Rat (Betroffenheit eines Drittstaats) (C-872/19 P, EU:C:2021:507, Rn. 90), mit dem Hinweis, dass die restriktiven Maßnahmen gegenüber Venezuela "außerdem anwendbar [sind], ohne dass dies den Erlass von Durchführungsmaßnahmen erforderlich macht, und zwar weder seitens der Union noch durch die Mitgliedstaaten". - EuGH, 21.12.2011 - C-27/09
und Sicherheitspolitik - Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel Frankreichs gegen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2025 - C-84/24
{FN:38} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2011, Frankreich/People's Mojahedin Organization of Iran (C-27/09 P, EU:C:2011:853, Rn. 61). - EuGH, 11.11.2021 - C-340/20
Bank Sepah - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Außen- und …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2025 - C-84/24
{FN:36} Vgl. entsprechend Urteil vom 11. November 2021, Bank Sepah (C-340/20, EU:C:2021:903, Rn. 43 und 56), in dem zum Umfang des Einfrierens von Vermögenswerten festgestellt wird, dass "mit dem Einfrieren von Geldern die Transaktionen, die mit den eingefrorenen Geldern abgeschlossen werden können, so weit wie möglich begrenzt werden sollen", und dass "es zur Erreichung dieser Ziele nicht nur legitim, sondern geradezu unerlässlich [ist], die Begriffe "Einfrieren von Geldern" und "Einfrieren von wirtschaftlichen Ressourcen" weit auszulegen, da es darum geht, jede Verwendung der eingefrorenen Vermögenswerte zu verhindern, die es ermöglichen würde, die fraglichen Verordnungen zu umgehen und die Schwächen des Systems auszunutzen". - EuGH, 29.11.2018 - C-600/16
National Iranian Tanker Company/ Rat - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2025 - C-84/24
{FN:41} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. November 2018, National Iranian Tanker Company/Rat (C-600/16 P, EU:C:2018:966, Rn. 33), mit dem Hinweis, dass das Interesse an der Wiederherstellung des guten Rufes auch für Gesellschaften gilt, die von restriktiven Maßnahmen betroffen sind. - EuG, 04.02.2014 - T-174/12
Das Gericht bestätigt die Aufnahme einer libanesischen Bank in die Liste der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2025 - C-84/24
Vgl. in diesem Sinne auch Urteile vom 9. Juli 2009, Melli Bank/Rat (…T-246/08 und T-332/08, EU:T:2009:266, Rn. 125), und vom 4. Februar 2014, Syrian Lebanese Commercial Bank/Rat (T-174/12 und T-80/13, EU:T:2014:52, Rn. 110). - EuG, 07.06.2023 - T-141/21
Restriktive Maßnahmen gegen Belarus: Das Gericht weist die Klage von Aleksandr …
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KALOCSAI AND OTHERS v. HUNGARY
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