Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.09.2000 - 27 U 84/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2679
OLG Hamm, 14.09.2000 - 27 U 84/00 (https://dejure.org/2000,2679)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.09.2000 - 27 U 84/00 (https://dejure.org/2000,2679)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. September 2000 - 27 U 84/00 (https://dejure.org/2000,2679)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,2679) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leasingnehmer; Vorsteuerabzugsberechtigung; Zerstörung des geleasten Fahrzeugs; Wiederbeschaffungswert; Umsatzsteuer

  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § 17; ; PflVG § 3; ; BGB § 249; ; BGB § 291; ; BGB § 288; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249
    Nicht vorsteuerabzugsberechtigter Leasingnehmer kann Umsatzsteuer auf Kfz-Wiederbeschaffungswert verlangen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zerstörung des Leasingfahrzeugs - Umsatzsteuer auf Wiederbeschaffungswert als Schaden - Bruttoschaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Umsatzsteuererstattung auch bei privatem Leasingfahrzeug

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Wirtschaftlicher Totalschaden mit Leasingfahrzeug: Brutto- oder Nettoentschädigung?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 213
  • VersR 2002, 858
  • DAR 2001, 79
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.11.1991 - VI ZR 145/91

    Schadensersatz bei Beschädigung eines geleasten Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2000 - 27 U 84/00
    Der Leasingnehmer ist insoweit nachteilig betroffen, als infolge des Schadensereignisses das äquivalent für seine - fortbestehende - Leistungsverpflichtung weggefallen ist (BGH in NJW 1992, 553; VersR 1991, 319; Geigel, Der Haftpflichtprozeß, 22. Aufl., Kap. 4, Rn. 93; Becker, Kraftverkehrshaftpflicht-Schäden, 29. Aufl., D 87).
  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 181/92

    Berechnung der Neupreisentschädigung bei Totalschaden des Leasingfahrzeugs

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2000 - 27 U 84/00
    Nur am Rande ist darauf hinzuweisen, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Mehrwertsteuererstattungspflicht im Falle eines Kasko-Schadens (VersR 1989, 959; 1993, 1223) auf die vorliegende Rechtsfrage nicht anwendbar ist.
  • BGH, 11.05.1989 - III ZR 88/87

    Haftung der Gemeinde für die Bebaubarkeit eines noch zu beplanenden Geländes;

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2000 - 27 U 84/00
    Nur am Rande ist darauf hinzuweisen, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Mehrwertsteuererstattungspflicht im Falle eines Kasko-Schadens (VersR 1989, 959; 1993, 1223) auf die vorliegende Rechtsfrage nicht anwendbar ist.
  • OLG Köln, 06.11.1985 - 2 U 63/85

    Totalschaden; Leasingvertrag; Schadensersatzanspruch; Schadensersatz

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2000 - 27 U 84/00
    Unter Berücksichtigung dieser Rechtslage und der vertraglichen Verpflichtung des Leasingnehmers aus dem Leasingvertrag, alle fahrzeugbezogenen Ansprüche aus einem Schadensfall im eigenen Namen geltend zu machen (Ziffer X Abs. 4), kommt es für die Bemessung des Haftungsschadens auf die Vorsteuerabzugsberechtigung des Leasingnehmers an, die vorliegend unstreitig nicht gegeben ist (so auch Becker; a.a.O., D 88; OLG Köln in NJW 1986, 1816; OLG Saarbrücken in ZfS 95, 95; AG Freiburg in NJW-RR 1987, 346).
  • OLG München, 28.02.1989 - 5 U 5138/88

    Anforderungen an die Geltendmachung unfallbedingten Verdienstausfalls

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2000 - 27 U 84/00
    Der Leasingnehmer ist insoweit nachteilig betroffen, als infolge des Schadensereignisses das äquivalent für seine - fortbestehende - Leistungsverpflichtung weggefallen ist (BGH in NJW 1992, 553; VersR 1991, 319; Geigel, Der Haftpflichtprozeß, 22. Aufl., Kap. 4, Rn. 93; Becker, Kraftverkehrshaftpflicht-Schäden, 29. Aufl., D 87).
  • OLG Hamm, 20.06.1995 - 27 U 14/94
    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2000 - 27 U 84/00
    Für die Bewertung dieser Sachnutzung bildet nach dem für das Schadensersatzrecht maßgebenden Gedanken des § 249 BGB - Herstellung des ohne das Schadensereignis bestehenden Zustandes - der Kauf- bzw. Wiederbeschaffungswert den maßgeblichen Anknüpfungspunkt, weil der Leasingnehmer mit einem über diese Ersatzleistung beschafften gleichwertigen Fahrzeug die Sachnutzung in gleicher Weise wie vor dem Unfall fortsetzen kann (vgl. auch Senatsurteil 27 U 14/94).
  • LG Coburg, 28.05.2021 - 33 S 10/21

    Ersatzpflicht bei Beschädigung eines Leasingfahrzeuges - Ersatzfähigkeit von

    Auch das OLG Hamm entschied in einem Fall der Zerstörung des Leasingfahrzeugs, dass der nicht vorsteuerabzugsberechtigte Leasingnehmer die auf den Wiederbeschaffungswert entfallende Umsatzsteuer als Schaden geltend machen kann und es für die Bemessung des Haftungsschadens auf die Vorsteuerabzugsberechtigung des Leasingnehmers ankomme, wodurch auch der Schädiger nicht unbillig belastet werde, da die Schadenshöhe regelmäßig von der Vorsteuerabzugsberechtigung des jeweils Geschädigten abhänge, vgl. OLG Hamm, Urteil vom 14.09.2000, Az. 27 U 84/00, BeckRS 2000, 30131373.
  • OLG München, 23.01.2015 - 10 U 1620/14

    Ersatzfähiger Schaden des Leasingnehmers bei der Beschädigung des

    Ein Ausnahmefall, nachdem der geschädigte Leasingnehmer vertraglich zu Wiederherstellung und Reparatur verpflichtet ist, und diese selbst für sich in Auftrag gibt (OLG Hamm VersR 2002, 858; OLG Celle, NJOZ 2014, 850; BGH NJW 1992, 553 = VersR 1992, 194), liegt unstreitig nicht vor.
  • OLG München, 26.04.2013 - 10 U 3879/12

    Umfang des Schadensersatzes für Unfallschäden eines geleasten Fahrzeugs

    (2) Auch das OLG Hamm sah den nicht vorsteuerabzugsberechtigten Leasingnehmer im Rahmen des "Haftungsschadens" als berechtigt an, Umsatzsteuer zu verlangen "Denn der Leasingnehmer mußte für die Wiederherstellung der früheren Lage, also zur Wiedererlangung eines Äquivalentes für die Entziehung des Fahrzeuges neben dem Fahrzeugnettopreis auch Umsatzsteuer aufwenden" (OLG Hamm VersR 2002, 858 = Urteil v. 14.09.2000, Az. 27 U 84/00 [[...], zitiert Rz 22]; NZV 2004, 1191).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.08.1999 - 20 W 12/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,941
OLG Hamm, 02.08.1999 - 20 W 12/99 (https://dejure.org/1999,941)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.08.1999 - 20 W 12/99 (https://dejure.org/1999,941)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. August 1999 - 20 W 12/99 (https://dejure.org/1999,941)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,941) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen des Vorliegens von Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers einer KFZ-Haftpflichtversicherung; Voraussetzungen der zivilprozessualen Durchsetzbarkeit der Leistungsfreiheit und eines Regresses einer KFZ-Haftpflichtversicherung gegen einen ...

  • RA Kotz

    Regreß des Kfz-Haftpflichtversicherers: Höchstbeträge bei Obliegenheitsverletzung

  • VersR (via Owlit)

    AKB § 2 b; AKB § 7
    Regress über 10 000 DM bei mehreren Obliegenheitsverletzungen

  • rechtsportal.de

    AKB §§ 2b 7
    Regreß des Versicherers wegen Obliegenheitsverletzung vor und nach Eintritt des Versicherungsfalls; Relative Fahrunsicherheit bei Glatteisunfall; Leistungsfreiheit des Versicherers bei Fahrerflucht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 172
  • NZV 2000, 125
  • NZV 2000, 42 (Ls.)
  • VersR 2000, 843
  • DAR 2001, 79
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.02.1972 - IV ZR 61/71

    Kausalität der Entfernung des wartepflichtigen Versicherungsnehmers vom Unfallort

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.1999 - 20 W 12/99
    Geringes Verschulden ist bei einem Fehlverhalten gegeben, das auch einem ordentlichen VN in der entstandenen Lage leicht unterlaufen kann und für das deshalb ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (BGH LM Nr. 37 zu § 6 VVG = VersR 72, 341/342).
  • OLG Köln, 24.11.1998 - 9 U 97/98

    Versicherungsrechtliche Qualifizierung einer begangenen Unfallflucht als

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.1999 - 20 W 12/99
    Trotz der in jüngerer Zeit veröffentlichten Entscheidungen des OLG Saarbrücken (NVersZ 1999, 172 sowie U.v. 10.3.1999, 5 U 767/98) hält der Senat an der nahezu einhelligen Rechtsprechung (Nachweise bei OLG Köln NVersZ 1999, 170) fest, wonach das schuldhafte Verwirklichen des Tatbestandes des § 142 StGB auch in Fällen eindeutiger Haftungslage eine Aufklärungsobliegenheitsverletzung i.S.v. § 7 I Abs. 2 S. 3 AKB darstellt.
  • OLG Saarbrücken, 09.07.1997 - 5 U 91/97

    Unfallflucht durch Miteigentümer ohne Drittbeteiligung am Unfall

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.1999 - 20 W 12/99
    Trotz der in jüngerer Zeit veröffentlichten Entscheidungen des OLG Saarbrücken (NVersZ 1999, 172 sowie U.v. 10.3.1999, 5 U 767/98) hält der Senat an der nahezu einhelligen Rechtsprechung (Nachweise bei OLG Köln NVersZ 1999, 170) fest, wonach das schuldhafte Verwirklichen des Tatbestandes des § 142 StGB auch in Fällen eindeutiger Haftungslage eine Aufklärungsobliegenheitsverletzung i.S.v. § 7 I Abs. 2 S. 3 AKB darstellt.
  • OLG Saarbrücken, 10.03.1999 - 5 U 767/98
    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.1999 - 20 W 12/99
    Trotz der in jüngerer Zeit veröffentlichten Entscheidungen des OLG Saarbrücken (NVersZ 1999, 172 sowie U.v. 10.3.1999, 5 U 767/98) hält der Senat an der nahezu einhelligen Rechtsprechung (Nachweise bei OLG Köln NVersZ 1999, 170) fest, wonach das schuldhafte Verwirklichen des Tatbestandes des § 142 StGB auch in Fällen eindeutiger Haftungslage eine Aufklärungsobliegenheitsverletzung i.S.v. § 7 I Abs. 2 S. 3 AKB darstellt.
  • OLG Düsseldorf, 17.11.1998 - 4 U 231/97
    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.1999 - 20 W 12/99
    Zum anderen muß im Sinne der Relevanzrechtsprechung nicht nur feststehen, daß dies generell geeignet war, die berechtigten Interessen der Klägerin ernsthaft zu gefährden, sondern auch, daß das Entfernen nicht nur als ein leichtes Verschulden erscheint (BGH r+s 1999, 142 m.w.N.).
  • BGH, 08.11.2000 - IV ZR 298/99

    Regreßverzicht in der Gebäude-Feuer-Versicherung

    Während von einigen die Beweislastverteilung, von der auch das Berufungsgericht ausgegangen ist, für zutreffend gehalten wird, weil kein Grund ersichtlich sei, dem Mieter über den stillschweigenden Haftungsverzicht hinaus auch noch Beweislastvorteile einzuräumen (Ihne, aaO; so im Ergebnis wohl auch Schwarzer, r+s 1996, 86), wenden andere die Regelung des § 61 VVG an (so OLG Hamm VersR 1999, 843).
  • OLG Saarbrücken, 16.12.2003 - 3 U 144/03

    Haftung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Alleinverschulden eines

    Die Höhe des Abzugs hat der Senat in der Regel mit 10 % angenommen (Senatsurteile vom 31.03.1995 [A. 3 U 695/94 - 103 -], vom 02.11.1999 [Az. 4 U 374/98 - 104(99) = OLGR 2000, 306] und vom 06.03.2001 [Az. 4 U 54/00 - 14 -]; vgl. auch OLG Düsseldorf VersR 1996, 987; OLG Hamm, r+s 1998, 106; OLG Hamm, DAR 2001, 79 = MDR 2000, 1246 = VersR 2001 207; OLG Hamm, OLGR 2001, 39 [41 re.
  • BGH, 14.09.2005 - IV ZR 216/04

    Umfang der Leistungsfreiheit des Versicherers bei mehreren

    a) Nach zutreffender Ansicht, der sich das Berufungsgericht angeschlossen hat, sind die Regressbeträge zu addieren, wenn - wie hier - die eine Obliegenheitsverletzung vor Eintritt des Versicherungsfalles und die andere im Anschluss daran begangen worden ist (OLG Köln ZfS 2003, 23; SchlHOLG VersR 2003, 637; OLG Saarbrücken ZfS 2003, 501; OLG Bamberg RuS 2002, 2; OLG Hamm VersR 2000, 843; Knappmann, NVersZ 2000, 558; Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung 17. Aufl. § 2b AKB Rdn. 139 und § 5 KfzPflVV Rdn. 19; Langheid in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 5 KfzPflVV Rdn. 11; Römer in Anwalts-Handbuch, Verkehrsrecht [2003] Rdn. 243; Bauer, Die Kraftfahrtversicherung 5. Aufl. Rdn. 667).
  • BGH, 09.11.2005 - IV ZR 146/04

    Leistungsfreiheit des Versicherers bei mehreren Versicherungsfällen mit

    b) Es geht im vorliegenden Fall deshalb nicht um die in der Rechtsprechung bereits umfangreich erörterte Frage, ob die Höchstbeträge für die Leistungsfreiheit des Versicherers aus § 5 Abs. 3 und § 6 KfzPflVV zu Lasten des Versicherungsnehmers zu addieren sind, wenn der Versicherungsnehmer sowohl vor als auch nach einem Versicherungsfall Obliegenheiten verletzt hat, etwa durch eine zu einem Unfall führende Trunkenheitsfahrt mit anschließender Unfallflucht (vgl. dazu BGH, Urteil vom 14. September 2005 - IV ZR 216/04; OLG Düsseldorf VersR 2004, 1129; OLG Saarbrücken ZfS 2003, 501; Schleswig-Holsteinisches OLG VersR 2003, 637 f.; OLG Köln NJW-RR 2003, 249 f.; OLG Hamm VersR 2000, 843 f.).
  • OLG Brandenburg, 14.09.2006 - 12 U 21/06

    Kfz-Kaskoversicherung: Aufklärungsobliegenheitsverletzung bei unerlaubtem

    Auch in diesem Fall besteht ein schutzwürdiges Aufklärungsinteresse des Versicherers, da es in der Kaskoversicherung dem Versicherer darum geht zu prüfen, ob er nach § 61 VVG von der Verpflichtung zur Leistung frei geworden ist, weil der Versicherungsnehmer den Unfall durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat, etwa wenn alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit für den Unfall ursächlich war (vgl. BGH NJW-RR 2000, 553, 554 entgegen der Auffassung des OLG Saarbrücken NVersZ 1999, 382; ebenso OLG Köln NVersZ 1999, 170, OLG Hamm r+s 1999, 493; Knappmann in Prölss/Martin, a.a.O., § 7 AKB, Rn. 17, 24; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 142 StGB, Rn. 76 jeweils m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 12.03.2008 - 4 U 58/07

    Regressanspruch einer Haftpflichtversicherung: Doppelversicherung bei einer

    Auch bei vierjährigen Kindern ist in aller Regel noch eine unmittelbare Beaufsichtigung an Ort und Stelle erforderlich, wenn sie sich außerhalb der Wohnung oder eines eingefriedeten Grundstücks bewegen (OLG Hamm NZV 1995, 112: Überqueren eines Fußgängerüberwegs; LG Lüneburg NJW-RR 1998, 97 [98]: Spielen außerhalb des Grundstücks; OLG Oldenburg VersR 1976, 199: Zurücklassen in einem PKW; LG Mannheim VersR 1999, 103: Aufenthalt in einem Freizeitbad), ansonsten ist aber innerhalb der Wohnung oder auf einem eingezäunten Grundstück eine ständige Überwachung auf Schritt und Tritt nicht mehr erforderlich (OLG Düsseldorf VersR 1996, 710 [711] mit Nachweisen zur Kasuistik; OLG Hamm VersR 2000, 457 [458]; OLG Hamm VersR 1999, 843 [844]; Belling/Eberl-Borges in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2002, § 832 Rn. 61).
  • OLG Karlsruhe, 13.03.2007 - 8 U 13/06

    Gebäudefeuerversicherung: Berufung eines Untermieters im Regressprozess des

    Der Senat teilt nicht die Auffassung, dass für den Fall, dass der schädigende Dritte Untermieters des Mieters ist, die besondere Regelung des § 540 Abs. 2 BGB n.F. durch den versicherungsrechtlichen Lösungsansatz des BGH nicht ausgeschlossen sein soll ( so LG Waldshut-Tiengen r + s 2006, 115 und OLG Hamm VersR 99, 843 für die vergleichbare Haftungsvermutung des § 832 BGB i. V. mit § 549 Abs. 3 BGB a.F. = § 540 Abs. 2 BGB n.F.).

    Unabhängig von der richtigen Feststellung des OLG Hamm (VersR 99, 843), dass die Tatsache, dass ein Verschulden vermutet werde, nicht besage, dass der Verschuldensgrad der groben Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes erreicht werde, muss nach Rechtsüberzeugung des Senats aus den Wertungen des BGH der Schluss gezogen werden, dass im Rahmen der hier streitigen Fragestellung eine Regressmöglichkeit des Versicherers gegenüber dem Mieter des Versicherungsnehmers in Fällen des § 540 Abs. 2 BGB nur in Frage kommt, wenn der Untermieter zumindest grob fahrlässig gehandelt hat.

  • OLG Schleswig, 30.10.2002 - 9 U 150/01

    Rückgriff eines Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherers wegen

    Wegen des Leistungsfreiheitsbetrages für die Obliegenheitsverletzung vor dem Versicherungsfall entfällt der Leistungsfreiheitsbetrag für die Obliegenheitsverletzung nach dem Versicherungsfall nicht (so auch: OLG Hamm, VersR 2000, 843, 844; OLG Bamberg, Schaden-Praxis 2001, 212 und r + s 2002, 2; LG Gießen, Blutalkohol 38, 472 mit zust. Anm. von Littbarski, a.a.O., 473; LG Aachen, r + s 1998, 226; Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung, 17. Aufl., § 2b AKB Rn. 139 und § 5 KfzPflVV Rn. 19; Prölss/Knappmann, VVG, 26. Aufl., § 6 KfzPflVV § 5 Rn. 11; Römer/Landheid, VVG, § 5 KfzPflVV Rn. 11; Stamm, VersR 1995, 261, 266; Knappmann, VersR 1996, 401, 405 f.; and.
  • LG Bielefeld, 09.10.2009 - 21 S 27/09

    Schätzung des Mietwagennormaltarifs durch Schwacke-Liste und Fraunhofer-Studie

    Die Höhe wird von der Kammer in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des OLG Hamm (DAR 2001, 79) in ständiger Rechtsprechung auf 10 % geschätzt, § 287 ZPO.
  • OLG Brandenburg, 27.05.2004 - 12 U 2/04

    Umfang des Regresses des Kfz-Versicherers bei mehreren Obliegenheitsverletzungen

    Es entspricht der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum, dass eine mehrfache Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers bei mehrfacher Obliegenheitsverletzung sowohl vor als auch nach Eintritt des Versicherungsfalles zulässig ist (OLG Köln v. 29.10.2002 - 9 U 93/00, NJW-RR 2003, 249; OLG Schleswig NZV 2003, 184 [OLG Schleswig 30.10.2002 - 9 U 150/01]; OLG Hamm v. 2.8.1999 - 20 W 12/99, OLGReport Hamm 2000, 216 = VersR 2000, 843 [OLG Oldenburg 14.07.1999 - 2 U 97/99] [844] jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 4 U 132/03

    Addition der Leistungsfreibeträge beim Zusammentreffen der

  • OLG Oldenburg, 30.04.2003 - 3 U 2/03

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort als gleichzeitige Verletzung der

  • OLG Koblenz, 02.08.2004 - 12 U 587/00

    Voraussetzungen der Beschränkung der Haftung des Wohnungsmieters im Brandfall;

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2003 - 4 U 71/03

    Zur Frage der Leistungsfreiheit im Falle eines Unfalles im Zustand der

  • LG Berlin, 26.08.2004 - 17 S 10/04

    Wenn Obliegenheitsverletzungen vor und nach dem Eintritt des Versicherungsfalls

  • OLG München, 18.02.2009 - 20 U 4595/08

    Ausgleich zwischen Gebäude- und Haftpflichtversicherer: Mietwohnungsbrand bei

  • OLG Köln, 29.10.2002 - 9 U 93/00

    Leistungsfreiheit des Versicherers und Regreßhöchstbeträge bei

  • LG Kempten, 05.11.2015 - 53 S 1209/15

    Pflicht des auf die Autobahn Einfahrenden zum Einfügen in den Verkehrsfluss auf

  • OLG Saarbrücken, 09.07.2003 - 5 U 96/03

    Regress des Haftpflichtversicherers bei Verursachung eines Verkehrsunfalls im

  • OLG Hamm, 09.03.2000 - 18 U 167/99

    Haftung des Gaststättenpächters aus positiver Vertragsverletzung bei Brandschaden

  • LG Gießen, 28.02.2001 - 1 S 479/00

    Kfz-Haftpflichtversicherung - Obliegenheitsverletzung vor und nach dem Unfall:

  • OLG Köln, 05.08.2003 - 9 U 29/03

    Berücksichtigung von Treu und Glauben bei einer Berufung auf Leistungsfreiheit

  • LG Bielefeld, 02.01.2008 - 22 S 228/07
  • LG Kaiserslautern, 01.03.2005 - 3 O 621/04

    Verletzt der Versicherungsnehmer in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung mehrere

  • LG Köln, 25.03.2004 - 8 O 354/03

    Voraussetzungen des Vorliegens der hinreichenden Bestimmtheit eines Klageantrags

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.02.2000 - 1 U 131/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,13760
OLG Düsseldorf, 28.02.2000 - 1 U 131/99 (https://dejure.org/2000,13760)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.02.2000 - 1 U 131/99 (https://dejure.org/2000,13760)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Februar 2000 - 1 U 131/99 (https://dejure.org/2000,13760)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,13760) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 833; BGB § 847
    Die Einzäunung einer an einer Straße liegenden Rinderweide muss mindestens 1 m hoch sein

  • rechtsportal.de

    BGB § 833 Satz 2
    Haftung wegen unzureichender Beaufsichtigung weidender Rinder

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1038
  • DAR 2001, 79
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 12.11.1996 - 27 U 83/96

    Haftungsverteilung bei Kollision mit ausgebrochenen Rindern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2000 - 1 U 131/99
    Das Oberlandesgericht Hamm (VersR 1997, 1542 ) hat -- sachverständig beraten -- festgestellt, daß eine den Sorgfaltsanforderungen genügende Sicherung eine Mindestzaunhöhe von 1 m verlange, wobei ein dreireihiger Stacheldrahtzaun genüge.
  • OLG Düsseldorf, 24.04.1987 - 14 U 26/87

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einer Kuh

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2000 - 1 U 131/99
    Der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat -- ebenfalls sachverständig beraten -- festgestellt, daß eine Zaunhöhe von 95 cm nicht ausreichend hoch ist (NZV 1988, 21).
  • OLG München, 15.01.2010 - 10 U 5748/08

    Tierhalterhaftung: Haftung eines Landwirts bei Ausbruch von Jungbullen von einer

    Da nach den Feststellungen des Landgerichts, insoweit wurde das Ersturteil durch die Berufungsführerin nicht angegriffen, keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die verwendete Zaunkonstruktion als solche mangelhaft war (was die Klagepartei im Hinblick auf ein im Zuge der polizeilichen Ermittlungen gefertigtes Lichtbild vermutet hat) oder nicht ausreichend kontrolliert wurde (vgl. hierzu OLG Frankfurt, ZfSch 1982, 353), die Weide auch nicht an einer verkehrsreichen Landstraße liegt (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, VersR 2001, 1038) und auch sonstige "den Erkundungsdrang der Tiere unwiderstehlich aktivierende Reize" (vgl. OLG Hamm, VersR 1980, 197) nicht bekannt geworden sind, alleine die Existenz eines Nachbarhundes reicht ohne nähere Erkenntnisse zur Annahme eines derartigen Reizes nicht aus, bestehen auch im Übrigen keine Hinweise darauf, dass die verwendete Umzäunung unzureichend gewesen sein könnte.
  • OLG Brandenburg, 19.07.2007 - 12 U 234/06

    Tierhalterhaftung: Umfang und Dauer der Aufsichtspflicht des Tierhalters bei

    Diese Einordnung wird durch die vom Kläger in der Berufungsinstanz angeführte Rechtsprechung (OLG Köln VersR 1993, S. 616; OLG Düsseldorf VersR 2001, S. 1038; LG Flensburg VersR 1987, S. 826) nicht in Frage gestellt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.03.2000 - 13 U 189/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11444
OLG Hamm, 29.03.2000 - 13 U 189/99 (https://dejure.org/2000,11444)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.03.2000 - 13 U 189/99 (https://dejure.org/2000,11444)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. März 2000 - 13 U 189/99 (https://dejure.org/2000,11444)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,11444) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anmietung; Ersatzfahrzeug; Ersparte Eigenaufwendung; Klassentiefers Fahrzeug; Verkehrsunfall; Schadensminderungspflicht

  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § ... 17; ; StVG § 18; ; StVG § 17 Abs. 1; ; PflVG § 3 Abs. 1 Nr. 1 u. Nr. 2; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 840; ; BGB § 421; ; BGB § 249 ff.; ; StVO § 3 Abs. 3 Nr. 1; ; StVO § 9 Abs. 3 S. 1; ; ZPO § 91; ; ZPO § 92; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2001, 79
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.02.1984 - VI ZR 229/82

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des

    Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2000 - 13 U 189/99
    Linksabbieger müssen sich vor dem Abbiegen über die Fahrgeschwindigkeit der Entgegenkommenden vergewissern, mit nur mäßiger Geschwindigkeit dürfen sie nicht rechnen (BGH VRS 41.426; NJW 1984, 1962).
  • OLG Hamm, 15.05.1997 - 6 U 121/96

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und überhöhter Geschwindigkeit des

    Auszug aus OLG Hamm, 29.03.2000 - 13 U 189/99
    Zwar muss sich der Anspruchsteller bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges ersparte Aufwendungen grundsätzlich im Wege der Vorteilsausgleichung anrechnen lassen (im Regelfall 10 % der Mietwagenkosten, vgl. Palandt zu § 249 Rdnr. 14 a; OLGR Hamm 1992, 261; OLG Hamm r+s 1998, 106).
  • LG Bielefeld, 19.12.2007 - 21 S 219/07

    Erstattung von Mietwagenkosten für die Dauer von 31 Tagen aufgrund der

    Diese werden von der Kammer in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (DAR 2001, 79; VersR 2001, 208) in ständiger Rechtsprechung auf 10 % der Mietwagenkosten geschätzt (§ 287 ZPO).
  • LG Bielefeld, 25.10.2006 - 21 S 211/05
    Die Kammer schätzt diese in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (DAR 2001, 79; VersR 2001, 208) in ständiger Rechtsprechung auf 10 % der Mietwagenkosten (§ 287 ZPO).
  • LG Bielefeld, 19.12.2007 - 21 S 189/07

    Eignung des Schwacke-Automietspiegels 2006 als Schätzungsgrundlage für den Ersatz

    Diese werden von der Kammer in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (DAR 2001, 79; VersR 2001, 208) in ständiger Rechtsprechung auf 10 % der Mietwagenkosten geschätzt (§ 287 ZPO).
  • LG Bielefeld, 12.09.2007 - 21 S 149/07

    Grundsätzlicher Anspruch eines Geschädigten gegen den Schädiger bzw. dessen

    Diese werden von der Kammer in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (DAR 2001, 79; VersR 2001, 208) in ständiger Rechtsprechung auf 10 % der Mietwagenkosten geschätzt (§ 287 ZPO).
  • LG Bielefeld, 12.09.2007 - 21 S 147/07

    Grundsätzlicher Ersatz des geringeren Mietpreises bei Anmietung eines

    Diese werden von der Kammer in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (DAR 2001, 79; VersR 2001, 208) in ständiger Rechtsprechung auf 10 % der Mietwagenkosten geschätzt (§ 287 ZPO).
  • LG Bielefeld, 07.03.2007 - 22 S 292/06

    Erhöhung des Normaltarifs nur aufgrund unfallbedingter Besonderheiten

    Grundsätzlich sind diese zwar in Abzug zu bringen, wobei in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (DAR 2001, 79; VersR 2001, 208) in ständiger Rechtsprechung 10 % der Mietwagenkosten (§ 287 ZPO) in Ansatz gebracht werden können.
  • LG Bielefeld, 26.07.2006 - 21 S 290/04

    Geltendmachung von weitergehenden Mietwagenkosten aus einem Verkehrsunfall aus

    Die Kammer schätzt diese in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (DAR 2001, 79; VersR 2001, 208) in ständiger Rechtsprechung auf 10 % der Mietwagenkosten (§ 287 ZPO), so dass sich die grundsätzlich erstattungsfähigen Mietwagenkosten auf einen Nettobetrag von 746, 57 EUR beliefen.
  • AG Bochum, 16.07.2013 - 63 C 472/12

    Mietwagenkosten

    Dieser Abzug entfällt jedoch dann, soweit der Geschädigte ein einfacheres Fahrzeug anmietet, dessen Miete um etwa 10 % geringer ist als die Miete für einen mit dem geschädigten gleichwertigen Pkw (OLG Hamm, DAR 2001, 79).
  • AG Köln, 06.05.2013 - 275 C 144/12
    - 13 U 189/99, Jurts Die im Schadensfall 3 geltend gemachten Kosten für ein Navlgatlonssystem waren auch ersatzfählg, da rlieses nach Vortrag der Klä8erln, der nlcht hinreichend subsrantllert bestritten wurde, auch in dern beschädigten Fahrzeug zur verfügung stand (vcl, otG Köln v. 20.07.2010 11/10, juris Rn. 13).
  • AG Rheinbach, 01.02.2007 - 3 C 195/04
    Nach herrschender Auffassung in der Rechtsprechung ist entgegen der Auffassung der Beklagten bei Anmietung eines Ersatzfahrzeugs in einer niedrigeren Fahrzeugklasse ein Eigenersparnisanteil nicht in Abzug zu bringen (OLG Hamm, OLGR 2000, 244 ff.; DAR 2001, 79; OLG Frankfurt, OLGR 2000, 79 ff.), weil der Schädiger durch überobligationsmäßige Anstrengungen des Geschädigten zur Schadensgeringhaltung nicht im Wege des Vorteilsausgleichs entlastet werden soll.
  • AG Dortmund, 04.10.2012 - 406 C 3237/12
  • AG Waldbröl, 11.09.2006 - 15 C 128/06
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht