Rechtsprechung
| BGH, 07.11.2003 - 4 StR 438/03 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 21 StVG
Tatmehrheit / Tateinheit beim Fahren ohne Fahrerlaubnis (Dauerstraftat; kurze Unterbrechungen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- verkehrslexikon.de
Bestimmung des Endes der Dauerstraftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis bei einer Fahrtunterbrechung
- Judicialis
StPO § 154 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Weiterfahrt nach dem Halt an einer Tankstelle bis zur späteren Unfallstelle als selbstständige Tat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis; Wegfall einer verhängten Einzelstrafe bei teilweiser Einstellung des Verfahrens
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 21 Abs. 1
Umfang der Tat beim Fahren ohne Fahrerlaubnis - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 2004, 486 (Ls.)
- DAR 2004, 229
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 09.03.2016 - 4 StR 60/16
Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis (Dauerdelikt: keine Unterbrechung durch …
bis 9. der Urteilsgründe zu der vom Generalbundesanwalt beantragten Änderung des Schuldspruchs, da das Dauerdelikt des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis durch den kurzen Tankaufenthalt und den dabei begangenen Betrugsversuch (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 4 StR 632/11, NStZ 2012, 324) nicht unterbrochen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03, VRS 2004, 214), sondern insofern Tateinheit vorliegt (vgl. BGH…, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09, BGHR StVG § 21 Konkurrenzen 2). - BGH, 17.10.2018 - 4 StR 149/18
Urkundenfälschung (Tateinheit auch bei mehrfachem selbstständigen Gebrauch einer …
Die Dauerdelikte des § 21 Abs. 1 Satz 1 StVG und § 6 Abs. 1 PflVG umfassen die gesamte von vornherein auch über eine längere Wegstrecke geplante Fahrt bis zu deren endgültigem Abschluss, ohne dass kurzzeitige Fahrtunterbrechungen zu einer Aufspaltung der einheitlichen Tat führen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03, VRS 106, 214; vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09, DAR 2010, 273; Urteil vom 30. September 2010 - 3 StR 294/10, NStZ 2011, 212; Beschluss vom 9. März 2016 - 4 StR 60/16, StraFo 2016, 262). - OLG Hamm, 27.06.2017 - 4 RVs 75/17
Keine Unterbrechung der Dauerstraftat Fahren ohne Fahrerlaubnis infolge einer …
Die Dauerstraftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis endet nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung regelmäßig erst mit Abschluss einer von vornherein für einen längeren Weg geplanten Fahrt und wird nicht durch kurze Unterbrechungen in selbständige Taten aufgespalten (BGH, Beschl. v. 07.11.2003 - 4 StR 438/03 - juris; BGH, Beschl. v. 22.07.2009 - 5 StR 268/09 - juris; BGH, Beschl. v. 12.08.2015 - 4 StR 14/15 - juris).
- BGH, 30.09.2010 - 3 StR 294/10
Fahren ohne Fahrerlaubnis (Tatbegriff); besonders schwere räuberische Erpressung …
Die Dauerstraftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis endet regelmäßig erst mit Abschluss einer von vorneherein für eine längere Wegstrecke geplanten Fahrt und wird nicht durch kurze Unterbrechungen in selbständige Taten aufgespalten (BGH, Beschluss vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03, VRS 106, 214). - BGH, 10.10.2019 - 4 StR 96/19
Konkurrenzen (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr)
Denn sowohl bei dem Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG als auch bei dem Vergehen der Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB handelt es sich um Dauerstraftaten (vgl. BGH…, Beschluss vom 12. August 2015 - 4 StR 14/15, juris Rn. 4 (zu § 21 StVG); Urteil vom 5. November 1969 - 4 StR 519/68, BGHSt 23, 141, 149 (zu § 316 StGB);… Ernemann in SSW-StGB, 4. Aufl., § 316 Rn. 40;… Weidig in MüKo-SVR, § 21 StVG Rn. 40), die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch kurze Fahrtunterbrechungen - wie vorliegend das kurzzeitige Parken des Fahrzeugs durch den Angeklagten, der hierbei auf dem Fahrersitz sitzen blieb und den Motor des Fahrzeugs laufen ließ - nicht in selbständige Taten aufgespalten werden (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 2010 - 3 StR 294/10, NStZ 2011, 212; Beschlüsse vom 9. März 2016 - 4 StR 60/16, StraFo 2016, 262;… vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09, BGHR StVG § 21 Konkurrenzen 2; vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03, DAR 2004, 229). - BGH, 22.07.2009 - 5 StR 268/09
Tateinheit (Dauerdelikt; Fahren ohne Fahrerlaubnis; Klammerwirkung)
- BGH, 08.07.2020 - 4 StR 72/20
Urkundenfälschung (Konkurrenzen: einheitliches Gebrauchmachen bei mehrfacher …
Bei ihrer Bewertung der mit einem Fahrzeug mit Originalkennzeichen erfolgten An- und Abfahrten als selbstständige Taten hat die Strafkammer übersehen, dass das Dauerdelikt des § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG die gesamte geplante Fahrt umfasst und durch einen kurzen Tankaufenthalt und den dabei begangenen Betrug nicht unterbrochen wird (vgl. BGH…, Beschluss vom 9. März 2016 - 4 StR 60/16 Rn. 2; Beschluss vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09, DAR 2010, 273; Beschluss vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03 mwN). - BGH, 12.08.2015 - 4 StR 14/15
Fahren ohne Fahrerlaubnis (eine Tat bei von vorneherein geplanter längerer …
Die Dauerstraftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis endet regelmäßig erst mit Abschluss einer von vorneherein für eine längere Wegstrecke geplanten Fahrt und wird nicht durch kurze Unterbrechungen in selbständige Taten aufgespalten (BGH, Beschluss vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03, VRS 106, 214;… Urteil vom 30. September 2010 - 3 StR 294/10, juris Rn. 7). - BGH, 23.03.2021 - 1 StR 53/21
Fahren ohne Fahrerlaubnis (Tateinheit mit Diebstahl bei Diebesfahrten und bei nur …
Die Dauerstraftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis endet regelmäßig erst mit Abschluss einer von vornherein für einen längeren Weg geplanten Fahrt und wird nicht durch kurze Unterbrechungen in selbständige Taten aufgespalten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03 Rn. 2 …und vom 12. August 2015 - 4 StR 14/15 Rn. 4). - LG Essen, 11.02.2021 - 21 KLs 8/20
Raub, Sicherungsverwahrung
Das Dauerdelikt des § 21 Abs. 1 S. 1 StVG umfasst die gesamte von vornherein auch über eine längere Wegstrecke geplante Fahrt bis zu deren endgültigem Abschluss, ohne dass kurzzeitige Fahrtunterbrechungen zu einer Aufspaltung der einheitlichen Tat führen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7.11.2003 - 4 StR 438/03, VRS 106, 214; vom 22.7.2009 - 5 StR 268/09, DAR 2010, 273; Urteil vom 30.9.2010 - 3 StR 294/10, NStZ 2011, 212; Beschluss vom 9.3.2016 - 4 StR 60/16, StraFo 2016, 262). - BGH, 10.08.2021 - 3 StR 109/21
Teileinstellung
- LG Potsdam, 04.12.2008 - 27 Ns 116/08
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Unterbrechung der Dauerstraftat durch …
- BGH, 09.01.2019 - 2 StR 33/18
Wertung der Weiterfahrt nach dem Halt an der Kreuzung neben der Fahrt bis dorthin …
- OLG Naumburg, 27.02.2023 - 1 ORbs 43/23
Zwei selbständige Trunkenheitsfahrten bei Fahrtunterbrechung durch …
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Rechtsprechung
| BGH, 11.12.2003 - 4 StR 398/03 (1) |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 55 Abs. 2 Satz 1 StGB; § 69a StGB; § 354a StPO
Aufrechterhaltung der fünfjährigen Sperrfrist nach § 69 a StGB bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung; entsprechende Anwendung des § 354 StPO - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StGB § 55; ; StGB § 55 Abs. 2; ; StGB § 55 Abs. 2 Satz 1; ; StGB § 69 a; ; StPO § 354 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Aufrechterhaltung der Sperrfrist bei neuem Urteil
- rechtsportal.de
StGB § 55 Abs. 2
Entbehrlichkeit einer Entscheidung über die Aufrechterhaltung einer früheren Maßregel - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Greifswald, 16.10.2002 - 33 Ds 1038/02
- BGH, 11.02.2003 - 4 StR 398/03
- BGH, 25.11.2003 - 4 StR 398/03
- BGH, 11.12.2003 - 4 StR 398/03 (1)
Papierfundstellen
- DAR 2004, 229
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92
Möglichkeit der Erweiterung einer beschränkt eingelegten Revision; Einlegung …
Auszug aus BGH, 11.12.2003 - 4 StR 398/03
Eine von der Beschwerdeführerin erstmals mit der Revisionsbegründung nach Ablauf der Revisionseinlegungsfrist geäußerte nachträgliche Erweiterung dieser zunächst beschränkten Revision ist nicht zulässig (st. Rspr.; vgl. BGHSt 38, 366; BGH, Beschluß vom 6. Oktober 1998 - 4 StR 372/98 - und Urteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 437/02). - BGH, 22.05.2003 - 4 StR 130/03
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Klammerwirkung; …
Auszug aus BGH, 11.12.2003 - 4 StR 398/03
Ist aber eine im früheren Urteil angeordnete Maßnahme - aus welchen Gründen auch immer - erledigt, so fehlt es an der Notwendigkeit, gleichwohl über ihre Aufrechterhaltung zu befinden, wenn dies auch regelmäßig unschädlich sein wird (Senatsurteil BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 8). - BGH, 20.02.2003 - 4 StR 437/02
Strafzumessung; doppelte Berücksichtigung von dem Täter günstigen Tatumständen …
Auszug aus BGH, 11.12.2003 - 4 StR 398/03
Eine von der Beschwerdeführerin erstmals mit der Revisionsbegründung nach Ablauf der Revisionseinlegungsfrist geäußerte nachträgliche Erweiterung dieser zunächst beschränkten Revision ist nicht zulässig (st. Rspr.; vgl. BGHSt 38, 366; BGH, Beschluß vom 6. Oktober 1998 - 4 StR 372/98 - und Urteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 437/02). - BGH, 06.10.1998 - 4 StR 372/98
Voraussetzungen für die Rücknahme der Beschränkung eines Rechtsmittels "auf das …
Auszug aus BGH, 11.12.2003 - 4 StR 398/03
Eine von der Beschwerdeführerin erstmals mit der Revisionsbegründung nach Ablauf der Revisionseinlegungsfrist geäußerte nachträgliche Erweiterung dieser zunächst beschränkten Revision ist nicht zulässig (st. Rspr.; vgl. BGHSt 38, 366; BGH, Beschluß vom 6. Oktober 1998 - 4 StR 372/98 - und Urteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 437/02).
- BGH, 25.07.2007 - 2 StR 279/07
Besitz kinderpornografischer Schriften (Urteilsgründe; Feststellungen; Darlegung)
Der neue Tatrichter wird zu prüfen haben, ob sich die angeordnete Sperrfrist durch Zeitablauf erledigt hat (vgl. hierzu BGH NStZ 1996, 433; BGH, Beschl. vom 19. Februar 2002 - 1 StR 5/02; Urt. vom 11. Dezember 2003 - 4 StR 398/03). - OLG München, 08.08.2024 - 2 Ws 522/24
Sofortige Beschwerde, Gesamtfreiheitsstrafe, Neufestsetzung, Nebenentscheidung, …
Rn. 15 Eine nachträgliche Gesamtstrafenentscheidung gem. § 460 StPO bildet hingegen die alleinige Vollstreckungsgrundlage und muss daher alle fortbestehenden Bestandteile der früheren Entscheidungen im Tenor enthalten; dem trägt § 55 Abs. 2 StGB iVm. § 460 StPO Rechnung (…MüKoStGB/v. Heintschel-Heinegg, 4. Aufl. 2020, StGB § 55 Rn. 45; BGH Urt. v. 11.12.2003 - 4 StR 398/03, BeckRS 2004, 462, Rn 4;… KK-StPO/Appl, 9. Aufl. 2023, StPO § 460 Rn. 20).Ist eine im früheren Urteil angeordnete Maßnahme - wie vorliegend ggf. die Anordnung nach § 64 StGB - aus welchen Gründen auch immer erledigt, fehlt es zwar an der Notwendigkeit, ihre Aufrechterhaltung anzuordnen; geschieht dies dennoch, ist dies regelmäßig unschädlich (…MüKoStGB/v. Heintschel-Heinegg, 4. Aufl. 2020, StGB § 55 Rn. 49; BGH Urt. v. 11.12.2003 - 4 StR 398/03, BeckRS 2004, 462, Rn 4).
- BGH, 18.11.2015 - 4 StR 442/15
Anordnung der Sperre zur Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis
Eines Ausspruchs über die Aufrechterhaltung der Entziehung der Fahrerlaubnis und die Einziehung des Führerscheins aus dem Urteil des Landgerichts Paderborn vom 4. September 2013 bedurfte es aber nicht mehr, weil beide Maßnahmen unmittelbar mit der Rechtskraft dieses Urteils wirksam wurden und damit "erledigt' waren (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 2 StR 351/09, NStZ-RR 2010, 58; Urteil vom 11. Dezember 2003 - 4 StR 398/03, DAR 2004, 229).
- BGH, 25.10.2016 - 5 StR 458/16
Notwendigkeit des Ausspruchs der Aufrechterhaltung einer zwischenzeitlich …
Die in dem Strafbefehl des Amtsgerichts Neumünster vom 13. Januar 2016 neben der einbezogenen Geldstrafe ausgesprochene Entziehung der Fahrerlaubnis ist mit der Rechtskraft der amtsgerichtlichen Entscheidung wirksam geworden, so dass sie insoweit nicht (weiter) vollstreckt werden muss (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 4 StR 398/03, NZV 2004, 536). - BGH, 05.10.2022 - 6 StR 310/22
Aufhebung des Urteils des Landgerichts im Ausspruch über die Aufrechterhaltung …
Rn. 1 Eines Ausspruchs über die Aufrechterhaltung der Entziehung der Fahrerlaubnis und der Einziehung des Führerscheins bedarf es nicht, weil diese Rechtsfolgen unmittelbar mit dem Eintritt der Rechtskraft des Strafbefehls am 4. Januar 2022 wirksam wurden und sich deshalb erledigt haben (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 4 StR 398/03, NStZ-RR 2004, 247, 248; Sander, NStZ 2016, 656, 661 mwN). - OLG Hamm, 19.11.2024 - 3 Ws 368/24
Neufestsetzung der Gesamtstrafe im Rahmen der Verurteilung wegen BtM-Delikten und …
Rn. 17 Die Regelung des § 55 Abs. 2 StGB trägt dem Umstand Rechnung, dass mit der nachträglichen Gesamtstrafenentscheidung diese die alleinige Vollstreckungsgrundlage bildet (BGH, Urteil v. 11.12.2003 - 4 StR 398/03, BeckRS 2004, 462 Rn. 4). - BGH, 09.12.2025 - 3 StR 520/25 Die im Urteil des Landgerichts Hannover vom 26. September 2023 angeordnete Entziehung der (ausländischen) Fahrerlaubnis gemäß § 69b StGB wurde unmittelbar mit der Rechtskraft jenes Urteils wirksam, insoweit bedurfte es keiner weiteren Vollstreckung mehr (vgl. auch BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 4 StR 398/03, NVZ 2004, 536).
- BGH, 12.10.2010 - 3 StR 349/10
Verwerfung einer Revision bei gleichzeitigem Entfallen der Aufrechterhaltung …
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stade vom 30. April 2010 wird mit der Maßgabe verworfen, dass die Aufrechterhaltung der Entziehung der Fahrerlaubnis und der Einziehung des Führerscheins aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Stade vom 28. Mai 2009 entfällt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2004 - 4 StR 398/03, NStZ-RR 2004, 247). - BGH, 24.10.2017 - 4 StR 184/17
Verwerfung der Revision als unbegründet
Denn die Einziehung war erledigt, da mit Rechtskraft jenes Urteils das Eigentum an den sichergestellten Betäubungsmitteln gemäß § 33 Abs. 2 Satz 1 BtMG in Verbindung mit § 74e Abs. 1 StGB aF auf den Staat übergegangen war (…vgl. BGH, Urteile vom 22. Mai 2003 - 4 StR 130/03, BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 8; vom 11. Dezember 2003 - 4 StR 398/03, NZV 2004, 536; Beschluss vom 5. September 2017 - 5 StR 353/17). - OLG Naumburg, 17.03.2026 - 1 Ws 61/26 Rn. 7 Im Falle einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung, die vorliegend durch das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 13. Mai 2022 erfolgt ist, bildet diese die alleinige Vollstreckungsgrundlage (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2023 - 3 StR 68/23 - Beschluss vom 11. Dezember 2003 - 4 StR 398/03 - juris).
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