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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 19.02.2004 - 4 U 146/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1835
OLG Naumburg, 19.02.2004 - 4 U 146/03 (https://dejure.org/2004,1835)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19.02.2004 - 4 U 146/03 (https://dejure.org/2004,1835)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19. Februar 2004 - 4 U 146/03 (https://dejure.org/2004,1835)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    BGB § 271; ; BGB § 249; ; BGB § 254 Abs. 2; ; BGB § 242; ; ZPO § 287; ; PflVG § 3; ; StVG § 7; ; StVG § 17; ; StVG § 18

  • IWW
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anspruch auf Nutzungsentschädigung über die gewöhnliche Reparatur- oder Wiederbeschaffungszeit hinaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen eines Anspruches auf Nutzungsentschädigung für ein beschädigtes Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Zur Vermeidung langer Ausfallzeiten gebietet nach einem unschuldig erlittenen Verkehrsunfall die Schadensminderungspflicht die Inanspruchnahme einer bestehenden Vollkaskoversicherung zur Zwischenfinanzierung der Schadensbehebung

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Die Schadensminderungspflicht verpflichtet den Geschädigten im Interesse einer kurzen Ausfallzeit auch zur Kreditaufnahme

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Zur Zwischenfinanzierung der Schadensbeseitigung muß auch eine bestehende Vollkaskoversicherung eingesetzt werden

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Schadensminderungspflicht - Grundsatz

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)
  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Von einem Geschädigten, dem keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, kann nur dann verlangt werden, dass er zur Abwendung eines weiteren Schadens in Vorlage tritt, wenn er sich die hierzu erforderlichen Mittel leicht beschaffen kann

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Instandsetzung nicht verzögern!

  • fahrschule-online.de (Leitsatz)

    Nutzungsausfallschaden gilt unbegrenzt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen eines Anspruches auf Nutzungsentschädigung für ein beschädigtes Fahrzeug über die gewöhnliche Reparaturzeit oder Wiederbeschaffungszeit hinaus; Bestehen einer anderweitigen Rechtskraft als Prozesshindernis; Mitverschuldensvorwurf wegen Verstoß gegen die ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Minderung des Nutzungsausfallschadens durch Inanspruchnahme der Vollkasko?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 319
  • NJW 2004, 3191
  • NZV 2005, 198
  • DAR 2005, 158
 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (8)

  • OLG München, 02.03.1984 - 10 U 3850/83

    Schadengeringhaltungspflicht; Unfallschaden; Kaskoversicherer; …

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.02.2004 - 4 U 146/03
    Insofern ist sich den Ausführungen des Oberlandesgerichts München in dem Urteil vom 2. März 1984 (VersR 1984, 1054) anzuschließen.

    In den Fällen, in denen der Geschädigte davon ausgehen könne, dass der Schädiger voll hafte oder der Verlust des Schadensfreiheitsrabattes gleich oder höher als der zu tragende Schaden zu bewerten sei, sei zur Erfüllung der Schadensminderungspflicht die Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen (OLG München, VersR 1984, 1054).

  • OLG Köln, 29.11.1972 - 2 U 31/72

    Sonstige Kosten/Aufwendungen/Einbußen

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.02.2004 - 4 U 146/03
    Von einem Geschädigten, dem keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, kann nur dann verlangt werden, dass er zur Abwendung eines weiteren Schadens in Vorlage tritt, wenn er sich die hierzu erforderlichen Mittel leicht beschaffen kann (OLG Köln, DB 1973, 177; LG Frankfurt, NJW-RR 1992, 1183; OLG Frankfurt, DAR 1984, 318 f.; OLG Saarbrücken, NZV 1990, 388, 389; OLG Düsseldorf, OLG Report 1997, 107).

    Zu dieser Zeit hatte der Kläger die Beklagte noch nicht darauf hingewiesen, zum Erwerb eines Ersatzfahrzeugs nicht in der Lage zu sein (vgl. hierzu: OLG Köln, DB 1973, 177; OLG Saarbrücken, NZV 1990, 388, 389; LG Frankfurt, NJW-RR 1992, 1183).

  • OLG Saarbrücken, 06.07.1990 - 3 U 44/89

    Finanzierung eines Ersatzfahrzeugs; Verschuldung des Geschädigten; …

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.02.2004 - 4 U 146/03
    Von einem Geschädigten, dem keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, kann nur dann verlangt werden, dass er zur Abwendung eines weiteren Schadens in Vorlage tritt, wenn er sich die hierzu erforderlichen Mittel leicht beschaffen kann (OLG Köln, DB 1973, 177; LG Frankfurt, NJW-RR 1992, 1183; OLG Frankfurt, DAR 1984, 318 f.; OLG Saarbrücken, NZV 1990, 388, 389; OLG Düsseldorf, OLG Report 1997, 107).

    Zu dieser Zeit hatte der Kläger die Beklagte noch nicht darauf hingewiesen, zum Erwerb eines Ersatzfahrzeugs nicht in der Lage zu sein (vgl. hierzu: OLG Köln, DB 1973, 177; OLG Saarbrücken, NZV 1990, 388, 389; LG Frankfurt, NJW-RR 1992, 1183).

  • LG Frankfurt/Main, 05.02.1992 - 16 S 179/91
    Auszug aus OLG Naumburg, 19.02.2004 - 4 U 146/03
    Von einem Geschädigten, dem keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, kann nur dann verlangt werden, dass er zur Abwendung eines weiteren Schadens in Vorlage tritt, wenn er sich die hierzu erforderlichen Mittel leicht beschaffen kann (OLG Köln, DB 1973, 177; LG Frankfurt, NJW-RR 1992, 1183; OLG Frankfurt, DAR 1984, 318 f.; OLG Saarbrücken, NZV 1990, 388, 389; OLG Düsseldorf, OLG Report 1997, 107).

    Zu dieser Zeit hatte der Kläger die Beklagte noch nicht darauf hingewiesen, zum Erwerb eines Ersatzfahrzeugs nicht in der Lage zu sein (vgl. hierzu: OLG Köln, DB 1973, 177; OLG Saarbrücken, NZV 1990, 388, 389; LG Frankfurt, NJW-RR 1992, 1183).

  • BGH, 02.03.1982 - VI ZR 35/80

    Ersatz von Mietwagenkosten bei Beschädigung eines Luxus-Pkw

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.02.2004 - 4 U 146/03
    Jedenfalls entspricht es gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass als Schaden nur die Kosten zu ersetzen sind, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten zum Ausgleich des Gebrauchsentzugs seines Fahrzeugs für erforderlich halten durfte (BGH, NJW 1982, 1518, 1519).
  • OLG Frankfurt, 27.06.1984 - 9 U 112/83
    Auszug aus OLG Naumburg, 19.02.2004 - 4 U 146/03
    Von einem Geschädigten, dem keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, kann nur dann verlangt werden, dass er zur Abwendung eines weiteren Schadens in Vorlage tritt, wenn er sich die hierzu erforderlichen Mittel leicht beschaffen kann (OLG Köln, DB 1973, 177; LG Frankfurt, NJW-RR 1992, 1183; OLG Frankfurt, DAR 1984, 318 f.; OLG Saarbrücken, NZV 1990, 388, 389; OLG Düsseldorf, OLG Report 1997, 107).
  • OLG Düsseldorf, 19.01.1998 - 1 U 178/96

    Pauschaler Nutzungsausfall bei beschädigtem Oldtimer

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.02.2004 - 4 U 146/03
    Da es aber um Umstände aus der Sphäre des Klägers geht, hätte er darlegen müssen, inwiefern er nicht in der Lage war, einen Kredit für die Ersatzbeschaffung eines PKW zu erhalten (OLG Düsseldorf, a.a.O, VersR 1998, 911).
  • KG, 01.03.1976 - 12 U 2476/75

    Schadensminderungspflicht, wenn ein beschädigtes Fahrzeug nicht repariert wird, …

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.02.2004 - 4 U 146/03
    Dazu gehört, dass ein Geschädigter die Reparatur oder Ersatzbeschaffung ohne vorwerfbares, schuldhaftes Zögern innerhalb der angemessenen Reparatur- oder Wiederbeschaffungszeit vornimmt (KG, VersR 1976, 1159).
  • BGH, 14.04.2010 - VIII ZR 145/09

    Käufer hat Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens auch nach Rücktritt …

    Rn. 32 Der Geschädigte ist mit Blick auf § 254 Abs. 2 BGB gehalten, die Schadensbehebung in angemessener Frist durchzuführen (vgl. etwa Brandenburgisches OLG, Urteil vom 30. August 2007 - 12 U 60/07, juris, Tz. 5; OLG Naumburg, NJW 2004, 3191) und einen längeren Nutzungsausfall gegebenenfalls durch die Anschaffung eines Interimfahrzeugs zu überbrücken (BGH…, Urteil vom 10. März 2009, aaO, Tz. 10 m.w.N.).
  • BGH, 17.11.2020 - VI ZR 569/19

    Ersatz des weiteren Nutzungsausfallschadens nach einem Verkehrsunfall durch den …

    Rn. 9 2. Nach diesen Maßstäben ist der Geschädigte eines Verkehrsunfalls grundsätzlich nicht verpflichtet, den eigenen Kaskoversicherer auf Behebung des Unfallschadens in Anspruch zu nehmen, um die Zeit des Nutzungsausfalls und damit die Höhe der diesbezüglichen Ersatzverpflichtung des Schädigers und dessen Haftpflichtversicherers möglichst gering zu halten (…vgl. OLG Brandenburg, NJW-RR 2020, 668 Rn. 8;… OLG Celle, r+s 2018, 616 Rn. 10 ff.; OLG Dresden…, Urteil vom 4. Mai 2012 - 1 U 1797/11, juris Rn. 22 ff.; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 15. Oktober 2007 - 1 U 52/07, juris Rn. 19 ff.;… NJW-RR 2012, 30, 32, juris Rn. 26;… OLG Naumburg [9. Zivilsenat], Urteil vom 15. Juni 2017 - 9 U 3/17, juris Rn. 12 ff.;… Almeroth in MünchKomm Straßenverkehrsrecht, 2017, § 254 BGB Rn. 51;… Kuhnert in Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 2. Aufl., § 249 BGB Rn. 182a;… Looschelders in BeckOGK BGB, Stand 1.9.2020, § 254 Rn. 265;… Oetker in MünchKomm BGB, 8. Aufl., § 254 Rn. 97;… Rogler in Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung/AKB, 19. Aufl., § 254 BGB Rn. 6;… Scholten in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand 1.3.2017, § 254 BGB Rn. 53;… a.A. KG, NJW-RR 2019, 992 Rn. 28; unklar OLG Naumburg [4. Zivilsenat], NJW 2004, 3191, 3192, juris Rn. 46 ff.; hierzu zutreffend OLG Düsseldorf…, Urteil vom 15. Oktober 2007 - 1 U 52/07, juris Rn. 23).
  • OLG Düsseldorf, 15.10.2007 - 1 U 52/07

    Nutzungsausfallentschädigung für privaten Pkw bei verzögerter Reparatur - Keine …

    Nur im Ansatz ist der Entscheidung des OLG Naumburg vom 19.02.2004 (NJW 2004, 3191) zuzustimmen, wonach nämlich bei der Frage der Zumutbarkeit der Ergreifung schadensmindernder Maßnahmen durch den Geschädigten auf den Grundsatz von Treu und Glauben im Sinne des § 242 BGB abzustellen ist.
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