Rechtsprechung
| BGH, 17.07.2007 - X ZR 95/06 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte) Artt. 2 lit. l, 5 Abs. 1 lit. c, 7
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte) Art. 2 lit. l; ; Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte) Art. 5 Abs. 1 lit. c; ; Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte) Art. 7
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vorlage an den EuGH zur Anwendbarkeit eines verschuldensunabhängigen standardisierten Ausgleichsanspruchs nach Art. 7 Verordnung EG Nr. 261/2004/EG über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste (VO 261/2004/EG) für einen annulierten Flug von mehr als 3500 ...
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Art. 2, Art. 5
Vorlage an den EuGH: Definition der "Annullierung" i. S. d. EG-Entschädigungsrichtlinie für Fluggäste - ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Luftbeförderungsvertrag
- RA Kotz
Flugannullierung - Wann liegt eine Annullierung und wann eine Verspätung vor?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff der Annullierung eines Fluges; Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Vorabentscheidung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Reiserecht - Auslegung der Richtlinie zu Fluggastrechten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Vorlagebeschluss an den EuGH zur Auslegung von Art. 2 lit. l, 5 Abs. 1 lit. c der Verordnung (EG) Nr. 261/2004
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Wie sind Annullierung und Verspätung von Flügen nach der EG-Verordnung Nr.261/2004 voneinander abzugrenzen?
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Fluggastrechte - Verordnung (EG) Nr. 261/2004
Verfahrensgang
- AG Rüsselsheim, 17.03.2006 - 3 C 109/06
- AG Rüsselsheim, 12.07.2006 - 3 C 109/06
- LG Darmstadt, 12.07.2006 - 21 S 82/06
- BGH, 17.07.2007 - X ZR 95/06
- EuGH, 19.10.2007 - C-402/07
- LG Darmstadt, 29.10.2008 - 7 S 200/08
- Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2009 - C-402/07
- EuGH, 19.11.2009 - C-402/07
- BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 95/06
- LG Darmstadt, 16.06.2010 - 7 S 200/08
Papierfundstellen
- NJW 2007, 3437
- EuZW 2007, 709
- NZV 2007, 614 (Ls.)
- VersR 2008, 277
- DAR 2007, 587
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (8)
- BGH, 12.07.2006 - X ZR 22/05
Begriff der grundsätzlichen Bedeutung
Auszug aus BGH, 17.07.2007 - X ZR 95/06
Weder das deutsche autonome Recht noch internationale Abkommen sehen einen derartigen Anspruch vor (BGH, Beschl. v. 12.07.2006 - X ZR 22/05, NJW-RR 2006, 1719).Der beschließende Senat hat die Frage eines Zeitfaktors ausdrücklich offengelassen (Beschl. v. 12.07.2006, aaO).
- AG Frankfurt/Main, 12.10.2006 - 30 C 1726/06
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Ausführendes Luftfahrtunternehmen / Annullierung / …
Auszug aus BGH, 17.07.2007 - X ZR 95/06
Wenig Indizwirkung dürften auch die Auswechslung des Flugzeugs und die der Besatzung haben (a.A. AG Frankfurt am Main, Urt. v. 12.10.2006 - 30 C 1726/06-75, nicht veröffentlicht), da die Identität der Maschine und des Flugpersonals nichts mit der Planung des Fluges zu tun hat, sondern nur mit dessen Organisation und Durchführung.Das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 12.10.2006, aaO) hat die Grenze bei 22 Stunden deutlich überschritten gesehen, das Amtsgericht Rüsselsheim (…Urt. v. 07.11.2006 - 3 C 717/06 (32), nicht veröffentlicht) hat sie bei 48 Stunden gezogen.
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus BGH, 17.07.2007 - X ZR 95/06
Eine Vorlagepflicht besteht nur dann nicht, wenn die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts so offenkundig ist, dass für vernünftige Zweifel kein Raum bleibt (EuGH, Rs. 283/81, Slg. 1982, 3415 = NJW 1983, 1257 - CILFIT; BGHZ 153, 82, 92 und ständig).
- BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02
Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler …
Auszug aus BGH, 17.07.2007 - X ZR 95/06
Eine Vorlagepflicht besteht nur dann nicht, wenn die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts so offenkundig ist, dass für vernünftige Zweifel kein Raum bleibt (EuGH, Rs. 283/81, Slg. 1982, 3415 = NJW 1983, 1257 - CILFIT; BGHZ 153, 82, 92 und ständig). - EuGH, 10.01.2006 - C-344/04
DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST …
Auszug aus BGH, 17.07.2007 - X ZR 95/06
bb) Die Verordnung erklärt also nicht ausdrücklich, weshalb der Fluggast im Falle einer Annullierung weitergehende Ansprüche hat als bei einer Verspätung, nämlich unabhängig von seinem tatsächlichen Schaden eine Ausgleichszahlung beanspruchen kann (vgl. EuGH, Urt. v. 10.01.2006 - C-344/04 IATA v. Department of Transport, Slg. 2006, S. 1-00403, LS 3 Rdn. 69 ff.). - AG Frankfurt/Main, 31.08.2006 - 30 C 1370/06
Verordnung (EU) Nr. 261/2004 / Annullierung / Verspätung / Außerordentliche …
Auszug aus BGH, 17.07.2007 - X ZR 95/06
b) Entscheidend für die Annullierung könnte somit sein, dass ein bestimmter Flug, den die Fluggesellschaft in ihren Flugplan aufgenommen und zur Buchung angeboten hatte, endgültig aufgegeben wird (…so AG Charlottenburg, Urt. v. 15.11.2005 - 218 C 290/05, nicht veröffentlicht;… für Unmaßgeblichkeit des Zeitfaktors auch Bezirksgericht für Handelssachen Wien, Urt. v. 04.08.2006 - 8 C 2016/05m, RRa 2006, 276; AG Frankfurt a.M., Urt. v. 31.08.2006 - 30 C 1370/06, nicht veröffentlicht; so auch Führich, MDR 7/2007 Sonderbeilage S. 8). - AG Berlin-Charlottenburg, 15.11.2005 - 218 C 290/05
Ansprüche eines Fluggastes bei Flugverschiebung: Abgrenzung von Flugannulierung …
Auszug aus BGH, 17.07.2007 - X ZR 95/06
b) Entscheidend für die Annullierung könnte somit sein, dass ein bestimmter Flug, den die Fluggesellschaft in ihren Flugplan aufgenommen und zur Buchung angeboten hatte, endgültig aufgegeben wird (so AG Charlottenburg, Urt. v. 15.11.2005 - 218 C 290/05, nicht veröffentlicht;… für Unmaßgeblichkeit des Zeitfaktors auch Bezirksgericht für Handelssachen Wien, Urt. v. 04.08.2006 - 8 C 2016/05m, RRa 2006, 276;… AG Frankfurt a.M., Urt. v. 31.08.2006 - 30 C 1370/06, nicht veröffentlicht; so auch Führich, MDR 7/2007 Sonderbeilage S. 8). - AG Rüsselsheim, 07.11.2006 - 3 C 717/06
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Verspätung / Nichtbeförderung / Technisches …
- BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 95/06
BGH spricht Ausgleichansprüche nach der Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 der …
Rn. 4 Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren mit Beschluss vom 17. Juli 2007 (RRa 2007, 233 = NJW 2007, 3437) ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zwei Fragen zur Auslegung der Verordnung vorgelegt. - BGH, 07.05.2013 - X ZR 127/11
Ausgleichszahlung für verpassten Anschlussflug
Der Bundesgerichtshof hat es in seinem Vorlagebeschluss im Fall "Sturgeon" für möglich gehalten, dass eine erhebliche Verzögerung des Abflugs als Annullierung des Flugs anzusehen sein könne und den Ausgleichsanspruch wegen Annullierung auslöse, da eine nicht erkennbar vom Verordnungsgeber gewollte Schutzlücke aufträte, wenn auch eine erhebliche, im Vorlagefall mehr als 24 Stunden betragende Verspätung keinen Ausgleichsanspruch auslöse und es die Luftverkehrsunternehmen jedenfalls in gewissem Umfang in der Hand hätten, die Rechtsfolgen einer Annullierung durch - in der Dauer nicht begrenzte - Verschiebungen der Abflugzeit zu umgehen (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2007 - X ZR 95/06, NJW 2007, 3437 Rn. 18 ff.). - BGH, 11.03.2008 - X ZR 49/07
Anspruchsgegner von Ausgleichszahlungen wegen Nichtbeförderung oder Annullierung …
Danach soll ein hohes Schutzniveau für Fluggäste sichergestellt und den Erfordernissen des Verbraucherschutzes in vollem Umfang Rechnung getragen werden (Erwägungsgrund 1; vgl. Sen.Beschl. v. 17.7.2007 - X ZR 95/06).
- BGH, 14.10.2008 - X ZR 15/08
Begriff der Annullierung eines Fluges
Eine so formulierte und begründete Aufforderung zur Umbuchung stellt ein Indiz für eine vollständige Aufgabe der Absicht dar, den Flug durchzuführen; aus ihm könnte daher - insbesondere in Verbindung mit weiteren Umständen und bei Fehlen von Hinweisen auf eine falsche rechtliche oder tatsächliche Einordnung der Störung - auf eine Annullierung zu schließen sein (vgl. dazu auch Sen.Vorlagebeschl. v. 17.7.2007 - X ZR 95/06, NJW 2007, 3437, 3438).Zwar hat der Senat eine Auslegung der Verordnung für denkbar gehalten, nach der es nicht mehr auf den Willen des Luftfahrtunternehmens ankommt, an der Durchführung des Flugs festzuhalten, weil die Verspätung so lange dauert, dass sie für den Fluggast einer Nichtdurchführung des Flugs gleichkommt, und deshalb von einer Annullierung auszugehen ist (vgl. Sen.Vorlagebeschl. v. 17.7.2007 - X ZR 95/06, NJW 2007, 3477 ff.).
- BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 164/07
EU-Luftverkehrsrecht: Anspruch auf Ausgleichszahlung bei über dreistündiger …
Rn. 22 Der Bundesgerichtshof hat dem Gerichtshof die Streitsache X ZR 95/06 zur Vorabentscheidung vorgelegt, weil er es nicht für zweifelsfrei gehalten hat, dass den Fluggästen eines wesentlich verspäteten Fluges, wie er im Streitfall vorliegt, nach der Verordnung kein Anspruch auf Ausgleichszahlungen zusteht. - BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 106/06
Gleichsetzung eines verspäteten Fluges mit der Annullierung eines Fluges; …
Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren mit Beschluss vom 21. August 2008 auf übereinstimmenden Antrag der Parteien bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in der Vorlagesache X ZR 95/06 ausgesetzt.Der Bundesgerichtshof hat dem Gerichtshof die Streitsache X ZR 95/06 zur Vorabentscheidung vorgelegt, weil er es nicht für zweifelsfrei gehalten hat, dass den Fluggästen eines wesentlich verspäteten Fluges, wie er im Streitfall vorliegt, nach der Verordnung kein Anspruch auf Ausgleichszahlungen zusteht.
- OLG Bremen, 23.04.2010 - 2 U 50/07
Voraussetzungen einer teilweisen Zulassung der Berufung; Rechte des Fluggasts bei …
Gegen dieses ihr am 21.05.2007 zugestellte Urteil hat die Beklagte am 18.06.2007 unter Ankündigung des Antrags, auf die Berufung das amtsgerichtliche Urteil abzuändern und die Klage abzuweisen, beim OLG Bremen Berufung eingelegt und diese am 19.07.2007 begründet, verbunden mit dem Antrag, das Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH über den Vorlagebeschluss des BGH vom 17.07.2007 zum Az.: X ZR 95/06 auszusetzen, hilfsweise das Ruhen anzuordnen.Der erkennende Senat hat mit Beschluss vom 19.09.2007 die Verhandlung des Rechtsstreits gemäß § 148 ZPO bis zur Entscheidung des EuGH auf den Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofes vom 17.07.2007 - X ZR 95/06 - ausgesetzt und das Verfahren sodann nach der Entscheidung des EuGH vom 19.11.2009 (Rs. C-402/07 und 432/07) u.a. über den oben angeführten Vorlagebeschluss fortgesetzt.
- BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 166/07
Ausgleichsanspruch wegen einer wie eine Annullierung zu behandelnden großen …
Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren mit Beschluss vom 21. Oktober 2008 im Einverständnis mit den Parteien bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in der Vorlagesache X ZR 95/06 ausgesetzt.Der Bundesgerichtshof hat dem Gerichtshof die Streitsache X ZR 95/06 zur Vorabentscheidung vorgelegt, weil er es nicht für zweifelsfrei gehalten hat, dass den Fluggästen eines wesentlich verspäteten Fluges, wie er im Streitfall vorliegt, nach der Verordnung kein Anspruch auf Ausgleichszahlungen zusteht.
- LG Darmstadt, 29.10.2008 - 7 S 200/08
Fluggastrechte bei Flugannulierung: Aussetzung eines Rechtsstreits bis zur …
Das Verfahren wird ausgesetzt bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in dem Vorlageverfahren aufgrund des Beschlusses des Bundesgerichtshofes vom 17.07.2007, AZ: X ZR 95/06..Rn. 2 Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 17.07.2007 (Az: X ZR 95/06) dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Auslegung von Artt. 2 lit. I, 5 Abs. 1 lit. c der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:.
- OLG Frankfurt, 26.09.2007 - 21 U 23/07
Aussetzung eines Berufungsverfahrens im Hinblick auf anhängiges Vorlageverfahren …
Die Verhandlung wird bis zur Erledigung des Vorlageverfahrens in dem vor dem Bundesgerichtshof anhängigen Rechtsstreit mit dem Aktenzeichen X ZR 95/06 ausgesetzt.Rn. 4 Die Verhandlung ist entsprechend § 148 ZPO bis zur Erledigung des Vorlageverfahrens in dem vor dem Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen X ZR 95/06 anhängigen Rechtsstreit auszusetzen.
- LG Berlin, 13.12.2007 - 57 S 44/07
Gemeinschaftsrecht: Ausgleichsanspruch wegen einer Flugannulierung auf Grund …
- LG Köln, 21.09.2011 - 13 S 132/11
Anwendung des VO 261/2004/EG (Fluggastrechte-VO) bei Antreten der Reise aus einem …
- LG Stuttgart, 20.04.2011 - 13 S 227/10
Ausgleichszahlung bei großer Verspätung des Fluges: Ausschlussgrund bei …
- BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 64/07
Ausgleichszahlung wegen eines aufgrund technischer Beanstandungen wesentlich …
- AG Geldern, 20.02.2008 - 4 C 241/07
Anforderungen an den Nachweis von außergewöhnlichen Umständen durch das …
- AG Nürtingen, 05.07.2013 - 46 C 520/13
Ausgleichszahlung bei Verspätung eines Fluges
- LG Düsseldorf, 06.04.2020 - 22 S 346/19
Fluggastrechte
- LG Hamburg, 08.02.2012 - 318 S 84/11
Entschädigung wegen Verspätung eines Flugs
- AG Berlin-Charlottenburg, 27.01.2015 - 206 C 297/14
Fluggastrechte: Haftung eines Luftfahrtunternehmens für falschen Angaben des …
- OLG Köln, 23.11.2010 - 15 U 132/09
Anspruch auf Ausgleich wegen eines verspäteten Rückflugs um fünfeinhalb bis sechs …
- LG Köln, 18.11.2009 - 20 O 577/08
Abflugverzögerung von etwas mehr als 23 Stunden bei Nutzung der gleichen Maschine …
- AG Köln, 24.02.2012 - 145 C 263/11
Anspruch gegen eine Fluggesellschaft wegen Verspätung eines Fluges um drei …
- AG Köln, 09.12.2011 - 145 C 15/11
Ausgleichansprüche gemäß VO 261/2004/EG gegen ein Luftfahrtunternehmen bei Erhalt …
- AG Nürtingen, 16.06.2014 - 11 C 6/14
- AG Köln, 08.03.2012 - 120 C 154/11
Anspruch auf Schadensersatz unter dem Blickwinkel des Europarechts bei einer mehr …
- AG Nürtingen, 03.12.2012 - 11 C 1948/12
Anspruch der Fluggäste auf Ausgleichsleistungen bei Verspätung eines Fluges
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Rechtsprechung
| KG, 04.12.2006 - 12 U 119/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- verkehrslexikon.de
Zur fiktiven Erstattung der Ummeldekosten und zum Haushaltsschaden
- Judicialis
ZPO § 287
- rechtsportal.de
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten; Ersatzplicht für Ummeldekosten einer Kfz nur bei tatsächlichem Anfall, kein fiktiver Ansatz, Haushaltsführungsschaden
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- IWW (Kurzinformation)
Fiktive Abrechnung - Kosten für An-/Abmeldung und für Umbau von Zubehör
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Fiktive Ummeldekosten werden nicht erstattet!
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Keine Erstattung fiktiver Ummeldekosten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ermittlung der Höhe des Schmerzensgeldes im Falle eines HWS-Schleudertrauma ersten Grades; Erstattungsfähigkeit von Ummeldekosten als Kosten der Ersatzbeschaffung eines Kraftfahrzeuges nach einem Verkehrsunfall; Gewährung einer Nutzungsausfallentschädigung aufgrund der ...
Verfahrensgang
- LG Berlin, 26.04.2005 - 24 O 498/02
- KG, 04.12.2006 - 12 U 119/05
Papierfundstellen
- MDR 2007, 887
- DAR 2007, 587
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.02.1992 - VI ZR 367/90
Schadensersatz wegen verletzungsbedingten Mehraufwands
Auszug aus KG, 04.12.2006 - 12 U 119/05
Auch dem Alleinstehenden steht grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz seines Haushaltsführungsschadens zu (BGH NJW-RR 1992, 792); ein solcher Ersatzanspruch scheitert auch nicht daran, dass der Kläger eine Ersatzkraft tatsächlich nicht eingestellt hat.In Rechtsprechung und Schrifttum ist anerkannt, dass auch dem Alleinstehenden ein Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens zusteht (BGH NJW-RR 1992, 792;… Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 7. Auflage, Rdnr. 129).
Vielmehr ist im Wege der Schätzung (§ 287 ZPO) der dem Kläger entstandene Mindestschaden zu ermitteln (BGH, NJW-RR 1992, 792).
- KG, 01.03.2004 - 12 U 96/03
Schadenersatz bei Verkehrsunfall mit Totalschaden: Nutzungsausfallentschädigung …
Auszug aus KG, 04.12.2006 - 12 U 119/05
Ummeldekosten sind als Kosten der Ersatzbeschaffung grundsätzlich konkret abzurechnen, weil diese Nebenkosten nicht als "normativer" Schaden verstanden werden können, sondern lediglich dann als erstattungsfähig in Betracht kommen, wenn sie tatsächlich entstanden sind (vgl. dazu Klimke VersR 1974, 832, 838; Senat, VersR 2004, 1620).
- LG Aachen, 28.02.2012 - 12 O 3/11
Anspruch auf Schmerzensgeld wegen des Bisses eines Polizeihundes
Den angemessene Stundensatz schätzt die Kammer auf 8 EUR (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.10.2010 - 1 U 244/09; OLG Schleswig, Urteil vom 07.05.2009 - 7 U 26/08 - juris; OLG Schleswig, Urteil vom 24.04.2008 - 7 U 81/06 - ZfSch 2009, 259; KG, Urteil vom 04.12.2006 - 12 U 119/05 - DAR 2007, 587; OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.10.2008 - 4 U 454/07; OLG Celle, Urteil vom 17.01.2007 - 14 U 101/06 - Schaden-Praxis 2008, 7; OLG München, Beschluss v. 21.07.2006 - 10 U 2638/06). - LG Köln, 15.04.2008 - 8 O 270/06
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall mit abruptem Abbremsen des …
Rn. 39 Das Gericht kann daher dahinstehen lassen, ob bei nicht dauerhaften Beeinträchtigungen eines Single-Haushalts überhaupt ein Haushaltsführungsschaden nach § 843 BGB fiktiv berechnet werden kann (bejahend z.B. KG…, Urt. vom 04.05.2006 - 12 U 42/05 - NZV 2007, 43 = OLGR 2006, 749; KG, Urt. vom 04.12.2006 - 12 U 119/05 - MDR 2007, 887; OLG Rostock…, Urt. vom 14.06.2002 - 8 U 79/00 - ZfS 2003, 233; verneinend OLG Düsseldorf…, Urt. vom 02.09.2003 - 4 U 238/02 - unveröffentlicht (nur bei dauerhaft vermehrten Bedürfnissen); insoweit offen BGH…, Urt. vom 18.02.1992 - VI ZR 367/90 - NJW-RR 1992, 792; OLG München…, Urt. vom 27.10.1999 - 20 U 3476/99 - OLGR 2000, 91, die eine fiktive Abrechnung in einem Dauerschadensfall bejaht hatten). - LG Coburg, 19.01.2011 - 12 O 541/08
Funktion des Schmerzensgeldes als Verschaffung von Genugtuung für infolge der …
Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung in der Wohnortregion des Klägers (Kammergericht DAR 2008, 25 und LG Frankfurt/Oder DAR 2008, 29 ) einerseits und dem von der Beklagten vorgetragenen Tariflohn andererseits ist nach Auffassung des Gerichts ein Stundenlohn von 7, 00 EUR erforderlich, aber auch angemessen.
- LG Saarbrücken, 03.07.2015 - 13 S 26/15
Schadensersatz nach Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden: …
Solche Kosten sind nicht zu ersetzen, wenn sie - wie hier - der Höhe nach bestritten, ihr Anfall vom Geschädigten aber nicht bewiesen worden ist (vgl. OLG München, Urteil vom 25. Oktober 2013 - 10 U 964/13; KG VersR 2004, 1620; KG MDR 2007, 887; Kammerurteil vom 14. November 2008 - 13 S 125/08). - OLG Brandenburg, 07.10.2025 - 3 U 76/21 Darüber hinaus sei ein Stundenlohn von 12 EUR in Ansatz zu bringen; insofern sei, da die Hilfeleistung durch Familienmitglieder und Dritte erfolgt sei, der Nettolohn einer fiktiven Ersatzkraft in Ansatz zu bringen, wobei es sich um einen einfachen Durchschnittshaushalt ohne Kinder gehandelt habe; da sie, die Klägerin, noch dazu in der Lage gewesen sei, den Haushalt zu leiten, könnten zwar grundsätzlich nur die Kosten einer Hilfskraft nach BAT IX B oder X verlangt werden (BGH NJV 1988, 60; OLG Hamm NZV 2002, 570; KG DAR 2008, 25), wobei der Nettoschaden überschlägig ermittelt werden könne, indem 30 % von der Bruttovergütung abgezogen würden (BGH NJW 1983, 1426); hieraus ergebe sich ein Bruttostundenlohn von 17, 57 / 17, 99 EUR, woraus sich ein Nettobetrag von 12 EUR errechne; selbst wenn man abweichend einen pauschalen Stundensatz gemäß den örtlichen Verhältnissen zugrunde lege (OLG Celle NJW-RR 2004, 1673; LG Frankfurt/O DAR 2008, 29), sei aktuell von einem Stundensatz von 8 bis 10 EUR netto auszugehen, und das OLG Brandenburg habe mit Urteil vom 20.06.2019 - 12 U 143/18, Rn. 22 auf den Stundensatz gemäß Entgeltgruppe 2 nach TVöD abgestellt, im dortigen Fall in Höhe von 9 EUR im maßgeblichen Zeitraum, das LG Oldenburg gar auf den Nettolohn einer Haushaltshilfe von 14 EUR bereits vor 2016 (Urt vom 05.11.2019 - 6 O 2175/17);.
- AG Bad Neustadt/Saale, 30.05.2023 - 1 C 162/22
Keine spezifischen Recherchepflichten beim Restwert für eine Finanzierungsbank
Insoweit sind diese erstattungsfähig soweit sie tatsächlich entstanden sind (KG DAR 2008, 25 LS, KG DAR 2004, 352). - AG Bad Neustadt/Saale, 14.03.2023 - 1 C 162/22 Insoweit sind diese erstattungsfähig soweit sie tatsächlich entstanden sind (KG DAR 2008, 25 LS, KG DAR 2004, 352).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 07.09.2007 - 14 W 31/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Internationale Zuständigkeit: Schadensersatzklage eines in Deutschland wohnhaften Geschädigten gegen die in der Schweiz ansässige Haftpflichtversicherung wegen eines Verkehrsunfalls in Frankreich
- Judicialis
LugÜ Art. 8 Abs. 1 Nr. 2; ; LugÜ Art. 10 Abs. 2; ; EuGVVO Art. 9 Abs. 1 lit. a; ; EuGVVO Art. 11 Abs. 2
- IWW
- ra.de
- rechtsportal.de
Internationale Zuständigkeit für Schadensersatzklage eines in Deutschland wohnhaften Geschädigten gegen in der Schweiz ansässige Haftpflichtversicherung wegen Verkehrsunfalls in Frankreich
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Internationale Zuständigkeit für Schadensersatzklage eines in Deutschland wohnhaften Geschädigten gegen in der Schweiz ansässige Haftpflichtversicherung
- IWW (Kurzinformation)
Haftpflichtprozess - Keine Direktklage gegen Schweizer Versicherer
- IWW (Kurzinformation)
Haftpflicht: Auslandsschaden - Unfall in der Schweiz: Wo kann der Geschädigte klagen?
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
EGV-Amsterdam Art. 234; EUGVVO 44/2001 Art. 9; EUGVVO 44/2001 Art. 11; EuGVÜ Art. 5; EuGVÜ Art. 8; GVG § 119; LugÜ Art. 1; LugÜ Art. 5; ZPO § 127
Zuständigkeit --> Besonderer Vertragsgerichtsstand - Wolters Kluwer (Leitsatz)
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte; Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage in der Schweiz
Verfahrensgang
- AG Oberkirch, 15.05.2007 - 1 C 252/06
- OLG Karlsruhe, 07.09.2007 - 14 W 31/07
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 373
- VersR 2008, 202
- DAR 2007, 587
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.09.2006 - VI ZR 200/05
BGH legt Frage nach dem Gerichtsstand für eine Direktklage des Geschädigten gegen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.09.2007 - 14 W 31/07
Allerdings hat der BGH (NJW 2007, 71 m. Anm. Staudinger a.a.O. S. 73 = IPRax 2007, 324 m. Anm. Fuchs, IPRax 2007, 302) dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften gem. Art. 234 EG die - vom BGH bejahte - Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Verweisung in Art. 11 Abs. 2 EuGVVO auf Art. 9 Abs. 1 lit. b EuGVVO dahin zu verstehen ist, daß der Geschädigte vor dem Gericht des Ortes in einem Mitgliedsstaat, an dem er seinen Wohnsitz hat, eine Klage unmittelbar gegen den Versicherer erheben kann, sofern eine solche Klage zulässig ist und der Versicherer seinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaats hat. - BGH, 07.12.2000 - VII ZR 404/99
Rechtswahl und Erfüllungsort beim Architektenvertrag
Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.09.2007 - 14 W 31/07
Diese so gut wie einhellige Auffassung, die sich auf den Wortlaut des EuGVÜ stützen konnte - das in Art. 8 Abs. 1 Nr. 2 nur vom "Versicherungsnehmer", nicht aber vom "Geschädigten" spricht - und auch durch den Jenard-Bericht (ABl EG 1979 C 59/1, 32) gestützt wird, ist im Interesse einer homogenen Anwendung der Brüsseler und Luganer Regeln auch der Anwendung des Lugano-Übereinkommens zugrundezulegen (vgl. etwa auch BGH, NJW 2001, 1936 zum Gebot der Auslegung von Art. 5 Nr. 1 LugÜ nach den zu Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ entwickelten Regeln).
- AG Frankenthal, 15.10.2014 - 3a C 158/13
Schmerzensgeld nach Kfz-Unfall in Polen: Anwendbares Sachrecht bei Klage vor …
Rn. 16 Das Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) ist unter Berücksichtigung der Auffassung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 6.5.2008 - XI ZR 200/05; EuGH Urteil vom 13.12.2006 - C 463/06 - entgegen OLG Karlsruhe, Urteil vom 7.9.2007 - 14 W 31/07; Landgericht Frankenthal (Pfalz) Schlussurteil vom 14.4.2011 - 4 O 155/09) wonach der Geschädigte, der seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat hat, nach Art. 11 Abs. 2 Verordnung EG Nr. 44/2001 des Rates vom 22.12.2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (im Folgenden EuGVVO) i.V. mit Art. 9 Abs. 1 b EuGVVO vor dem Gericht seines Wohnsitzes eine Klage unmittelbar gegen den Versicherer erheben kann, sofern eine solche unmittelbare Klage zulässig ist und der Versicherer seinen Sitz im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedsstaates hat (…hiergegen mit gewichtigen Argumenten OLG Karlsruhe und die überwiegenden Meinungen der deutschen Rechtsliteratur, a.a.O.), international sowie örtlich und sachlich zuständig. - AG Frankenthal, 15.10.2014 - 3a C 157/13
Schmerzensgeld nach Kfz-Unfall in Polen: Anwendbares Sachrecht bei Klage vor …
Rn. 16 Das Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) ist unter Berücksichtigung der Auffassung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 6.5.2008 - XI ZR 200/05; EuGH Urteil vom 13.12.2006 - C 463/06 - entgegen OLG Karlsruhe, Urteil vom 7.9.2007 - 14 W 31/07; Landgericht Frankenthal (Pfalz) Schlussurteil vom 14.4.2011 - 4 O 155/09) wonach der Geschädigte, der seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat hat, nach Art. 11 Abs. 2 Verordnung (…EG Nr. 44/2001 des Rates vom 22.12.2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (im Folgenden EuGVVO) i.V. mit Art. 9 Abs. 1 b EuGVVO vor dem Gericht seines Wohnsitzes eine Klage unmittelbar gegen den Versicherer erheben kann, sofern eine solche unmittelbare Klage zulässig ist und der Versicherer seinen Sitz im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedsstaates hat (hiergegen mit gewichtigen Argumenten OLG Karlsruhe und die überwiegenden Meinungen der deutschen Rechtsliteratur, a.a.O.), international sowie örtlich und sachlich zuständig. - LG Frankenthal, 14.04.2011 - 4 O 155/09
Direktanspruch gegen eine in Luxemburg ansässige Haftpflichtversicherung aufgrund …
Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) ist unter Berücksichtigung der Auffassung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 06.05:2008 - XI ZR 200/05; EuGH, Urteil vom 13.12.006 - C 463/06 - entgegen OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.09.2007 - 14 W 31/07), wonach der Geschädigte, der seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat hat, nach Artikel 11 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22.12.2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (im Folgenden EuGVVO ) in Verbindung mit Artikel 9 Abs. 1b EuGVVO , vor dem Gericht seines Wohnsitzes eine Klage unmittelbar gegen den Versicherer erheben kann, sofern eine solche unmittelbare Klage zulässig ist und der Versicherer seinen Sitz im Hoheitsgebiet eines anderes Mitgliedsstaates hat (…hiergegen mit gewichtigen Argumenten OLG Karlsruhe und die überwiegende Meinung in der deutschen Rechtsliteratur, a.a.O.), international sowie örtlich und sachlich zuständig.
- BayObLG, 15.05.2024 - 101 AR 9/24
Maßgeblichkeit des LugÜ für Gerichtsstandsbestimmung trotz einer "Direktion für …
Für solche Direktklagen ergibt sich aus Art. 11 Abs. 2, Art. 9 Abs. 1 Buchst. b) LugÜ eine Zuständigkeit des Gerichts am Wohnsitz des Klägers unter der Voraussetzung, dass eine unmittelbare Klage des Geschädigten gegen den in einem Vertragsstaat des Luganer Übereinkommens ansässigen Haftpflichtversicherer des Schädigers zulässig ist (…vgl. EuGH, Urt. v. 13. Juli 2017, C-368/16 - Assens Havn, NJW 2017, 2813 Rn. 40 zu Art. 11 Abs. 2, Art. 9 Abs. 1 Buchst. b] der Verordnung [EG] Nr. 44/2001;… BGH, Urt. v. 23. Oktober 2012, VI ZR 260/11, BGHZ 195, 166 Rn. 8;… Urt. v. 24. Februar 2015, VI ZR 279/14, NJW 2015, 2429 Rn. 12;… Urt. v. 6. Mai 2008, VI ZR 200/05, BGHZ 176, 276;… Schweizerisches Bundesgericht Lausanne, Urt. v. 2. Mai 2012, 4A_531/2011, juris [Orientierungssatz];… Thole in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl. 2022, Art. 13 EuGVVO Rn. 15;… Staudinger in Rauscher, EuZPR - EuIPR, Art. 13 Brüssel Ia-VO Rn. 25; Staudinger/Czaplinski, NJW 2009, 2249 [2251];… a. A. noch Amtsgericht Trier, Urt. v. 14. Dezember 2011, 31 C 221/11, juris; überholt: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. September 2007, 14 W 31/07, NJW-RR 2008, 373). - LG Bonn, 21.09.2011 - 5 S 140/11
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte im Rahmen des Schadensersatzes …
Rn. 49 (3) Auch aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 07.09.2007, 14 W 31/07, NJW-RR 2008, 373 f. = juris Rn. 5) vermag die Beklagte nichts für sich herzuleiten. - AG Bonn, 24.05.2011 - 104 C 624/10
Verkehrsunfall, internationale Zuständigkeit, Schweiz
Diese Entwicklung kann indes bei der Auslegung des LugÜ nicht berücksichtigt werden (vgl. dazu auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.09.2007, 14 W 31/07). - AG Trier, 14.12.2011 - 31 C 221/11
Verkehrsunfall in der Schweiz: Klage in Deutschland gegen schweizer …
Diese Entwicklung kann nach Auffassung des Gerichts indes bei der Auslegung des LugÜ nicht berücksichtigt werden (so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.04.2007, AZ: 14 W 31/07).
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