Rechtsprechung
| BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 21.07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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StVG § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3
Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Tattag; Rechtskraft; Verkehrszentralregister; Punktestand; Punktabzug; Punktetilgung; Verkehrsverstoß; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisentziehung; Fahrerlaubnisentzug; unwiderlegliche Vermutung; ... - Bundesverwaltungsgericht
StVG § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3
Eignung; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignung; Fahrerlaubnisentziehung; Fahrerlaubnisentzug; Kraftfahreignung; Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktabzug; Punktestand; Punktesystem; Punktetilgung; Rechtskraft; Tattag; Tattagprinzip; Verkehrsverstoß; ...
- verkehrslexikon.de
Keine Bedeutung von nachträglichen Punktetilgungen nach dem Erreichen von 18 Punkten
- Judicialis
StVG § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer Fahrerlaubnisentziehung nach dem Mehrfachtäter-Punktsystem - Möglichkeit der nachträglichen Tilgung von Punkten im Verkehrszentralregister nach Erreichung der 18 Punkte zur Fahrerlaubnisentziehung
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Verkehrszentralregister - Tilgung von Punkten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 3
Straßenverkehrsrecht - Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Tattag; Rechtskraft; Verkehrszentralregister; Punktestand; Punktabzug; Punktetilgung; Verkehrsverstoß; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisentziehung; Fahrerlaubnisentzug; ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Bewertung von Punkten im Verkehrszentralregister richtet sich nach dem Tattag
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Führerscheinentzug wegen zu vieler Punkte
- rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de (Rechtsprechungsübersicht)
Punkte im Verkehrszentralregister - Tatzeitprinzip
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Führerschein: Möglichkeiten beim Punkteabbau eingeschränkt
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 11.06.2007 - 6 K 563/06
- BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 21.07
- BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 21.07
Papierfundstellen
- BVerwGE 132, 57
- NJW 2009, 610
- DAR 2009, 102
Wird zitiert von ... (102) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 15.12.2006 - 3 B 49.06
Gebührenpflichtige Mitteilung; Verkehrszentralregister; Punktesystem; …
Auszug aus BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 21.07
Denn auch bei der Unterrichtung und Verwarnung des Betroffenen nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StVG, die erkennbar auch nach dem Verständnis des Gesetzgebers keine Verwaltungsaktqualität hat (vgl. § 4 Abs. 7 Satz 2 StVG, s. auch Beschluss vom 15. Dezember 2006 - BVerwG 3 B 49.06 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 100), wird die Formulierung "ergeben sich" verwendet.
- VG Augsburg, 17.11.2009 - Au 7 S 09.1595
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens der 18-Punkte-Grenze trotz …
Eine spätere Tilgung von Punkten ist hierfür ohne Bedeutung; dies gilt unabhängig davon, ob die Tilgung vor oder nach dem Erlass der Entziehungsverfügung eingetreten ist (BVerwG vom 25.9.2008 - 3 C 21/07).Rn. 41 Zwar gibt der in der Vorschrift verwendete Sprachgebrauch keinen Aufschluss darüber, wie der maßgebliche Punktestand zu ermitteln ist, und insbesondere darüber, ob dabei nachträgliche Tilgungen zu berücksichtigen sind (BVerwG vom 25.9.2008 - a.a.O.).
Rn. 42 Sinn und Zweck der Regelung zwingen jedoch zu dem Schluss, dass zugunsten des Betroffenen, der 18 Punkte erreicht hat und dem deshalb die Fahrerlaubnis zu entziehen ist, eine nach dem Überschreiten dieser Schwelle eingetretene Punktetilgung nicht mehr berücksichtigt werden kann (BVerwG vom 25.9.2008 - a.a.O.).
Rn. 43 Die Entziehung der Fahrerlaubnis, weil der Betreffende diese Punktzahl trotz Hilfestellung durch Aufbauseminare und verkehrspsychologische Beratung, trotz Bonus-Gutschriften und trotz der Möglichkeit von zwischenzeitlichen Tilgungen im Verkehrszentralregister erreicht, beruht nach der Gesetzesbegründung auf dem Gedanken, dass die weitere Teilnahme derartiger Kraftfahrer am Straßenverkehr für die übrigen Verkehrsteilnehmer eine Gefahr darstellen würde (BVerwG vom 25.9.2008 - a.a.O.).
Dem Gesetzgeber liegt somit daran, Personen, die sich wegen des von ihnen erreichten Punktestandes als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen haben, rasch und wirksam von der Teilnahme am Kraftfahrverkehr auszuschließen; diese Zielsetzung wird auch in § 4 Abs. 7 Satz 2 StVG deutlich, wonach Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG keine aufschiebende Wirkung haben (BVerwG vom 25.9.2008 - a.a.O.).
Rn. 44 Der Gesetzgeber sieht, bevor es zur Fahrerlaubnisentziehung kommt, als Vorstufen mindestens eine Verwarnung (vgl. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StVG) und bei weiteren Verkehrsverstößen die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar, ersatzweise eine weitere Verwarnung (vgl. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVG) vor, wodurch der Betroffene die Möglichkeit hat, durch eigene Bemühungen zum Abbau vorhandener Einstellungsmängel und damit zur Verringerung seiner Punktzahl beizutragen; er kann - bis zum Überschreiten der jeweiligen Punkteschwellen - durch die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar oder an einer verkehrspsychologischen Beratung einen Punkteabzug herbeiführen (BVerwG vom 25.9.2008 - a.a.O.).
Zudem kommt ihm eine zwischenzeitliche Tilgung von Punkten wegen Zeitablaufs gemäß § 29 StVG zugute (BVerwG vom 25.9.2008 - a.a.O.).
Erreicht der Betroffene trotzdem 18 oder mehr Punkte und damit zugleich den Endpunkt des Mehrfachtäter-Punktsystems und erweist sich damit als nicht empfänglich für alle Warnungen und Hilfsangebote, hält der Normgeber eine gesetzliche Ungeeignetheitsvermutung für gerechtfertigt, die - wie der Gesetzesbegründung ebenfalls zu entnehmen ist - grundsätzlich nicht widerleglich sein soll (BVerwG vom 25.9.2008 - a.a.O.).
Rn. 45 Dementsprechend sind nach dem Erreichen dieser Schwelle auch Bonus-Gutschriften wegen der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung ausgeschlossen (vgl. § 4 Abs. 4 Satz 2 StVG); es ist nicht zu erkennen, weshalb für Punktetilgungen etwas anderes gelten sollte (BVerwG vom 25.9.2008 - a.a.O.).
Rn. 46 Der Gesetzgeber hat daher in § 4 Abs. 10 Satz 1 StVG geregelt, dass eine neue Fahrerlaubnis frühestens sechs Monate nach Wirksamkeit der Entziehung nach Absatz 3 Satz 1 Nr. 3 erteilt werden darf; außerdem soll sichergestellt werden, dass die Gründe für die fehlende Eignung nicht fortbestehen (BVerwG vom 25.9.2008 - a.a.O.).
Rn. 47 Aus diesem Grund gibt § 4 Abs. 10 Satz 3 StVG vor, dass die Fahrerlaubnisbehörde unbeschadet der weiteren Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis zum Nachweis, dass die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wiederhergestellt ist, in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Kraftfahreignung anzuordnen hat (BVerwG vom 25.9.2008 - a.a.O.).
Rn. 48 Diese strengen Voraussetzungen für die erneute Teilnahme eines Mehrfachtäters am Kraftfahrverkehr würden aber unterlaufen, wenn bereits ein Absinken des Punktestandes unter 18 Punkte infolge einer Tilgung von Punkten dazu führte, dass die einmal begründete und nach dem Verständnis des Gesetzgebers unwiderlegliche Vermutung der mangelnden Eignung ohne Weiteres wieder entfiele (BVerwG vom 25.9.2008 - a.a.O.).
- VGH Bayern, 19.12.2011 - 11 B 11.1848
Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG
Nach dem im Verfahren 3 C 21.07 ergangenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. September 2008 (BVerwGE 132, 57) müsse ihm die Fahrerlaubnis gleichwohl entzogen werden, da er durch das Erreichen von 18 Punkten am 7. November 2008 die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen verloren habe und er sie nicht allein durch die Tilgung von Punkten wiedererlangen könne.Rn. 28 a) Bereits im Beschluss vom 3. Mai 2010 (…a.a.O., RdNr. 23) hat der Senat festgehalten, dass er im Hinblick auf das im Verfahren 3 C 21.07 ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. September 2008 (a.a.O.) an der im Beschluss vom 8. Juni 2007 (…a.a.O.) vertretenen Auffassung, bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer auf § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG gestützten Entziehung der Fahrerlaubnis komme es auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Bekanntgabe einer solchen Verfügung an, nicht mehr festhält.
Rn. 29 Auf der Grundlage der vorgenannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. September 2008 (a.a.O.) ist vielmehr auf die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse abzustellen, die an dem Tag bestehen, an dem diejenige Zuwiderhandlung begangen wurde, durch die der Betroffene einen Stand von 18 Punkten im Verkehrszentralregister erreicht hat.
Rn. 30 Das Bundesverwaltungsgericht gelangte in dem im Verfahren 3 C 21.07 am 25. September 2008 ergangenen Urteil (…a.a.O.) auf der Grundlage einer teleologischen, systematischen und historischen Gesetzesauslegung zu dem Ergebnis, dass eine Fahrerlaubnis immer dann zu entziehen ist, wenn ihr Inhaber im Verkehrszentralregister 18 Punkte erreicht hat, ohne dass es auf eine spätere Tilgung von Punkten - mag sie vor, mag sie nach dem Erlass der Entziehungsentscheidung stattfinden - ankommt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem in der Sache 3 C 21.07 am 25. September 2008 erlassenen Urteil (…a.a.O., S. 63, RdNr. 22) hierzu ausgeführt:.
Auch den drei Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. September 2008 (vgl. neben dem im Verfahren 3 C 21.07 ergangenen Urteil [a.a.O.] die am gleichen Tag in den Streitsachen 3 C 3.07 [BVerwGE 132, 48] und 3 C 34.07 erlassenen Entscheidungen) liegt erkennbar die Vorstellung zugrunde, "dass Punkte zum Zeitpunkt der Tat zwar entstehen, aber sozusagen schwebend unwirksam sind, solange noch keine rechtskräftige Ahndung der Tat erfolgt ist.
- BVerwG, 27.09.2012 - 3 C 33.11
Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister; Punktestand; Ablehnung der …
Somit bliebe § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StVG auch dann anwendbar, wenn man nicht auf den Zeitpunkt der Verwarnung (…vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage: Urteile vom 3. März 2011 - BVerwG 3 C 1.10 - BVerwGE 139, 120 Rn. 10 m.w.N. sowie vom 25. September 2008 - BVerwG 3 C 21.07 - BVerwGE 132, 57 , dort zu § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG), sondern - was freilich eher fern läge - auf den im Verfahren über die Kostenpflichtigkeit der Verwarnung ergangenen Widerspruchsbescheid abstellte.
- VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 10 S 2053/10
Entziehung der Fahrerlaubnis - unwiderlegliche Vermutung der Fahrungeeignetheit - …
Hat der Fahrerlaubnisinhaber einen Stand von 18 oder mehr Punkten erreicht, sind nachfolgende Tilgungen - unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem Erlass der Entziehungsverfügung eintreten - bei der Anwendung des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG unberücksichtigt zu lassen (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 21.07 - BVerwGE 132, 57).Denn solche Tilgungen, mögen sie vor oder nach dem Erlass der Entziehungsverfügung eintreten, sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welcher auch der Senat folgt, bei der Anwendung des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG unberücksichtigt zu lassen (vgl. ausführlich BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 21.07 - BVerwGE 132, 57; Beschluss des Senats vom 27.08.2010 - 10 S 1645/10 -).
Außerdem soll sichergestellt werden, dass die Gründe für die fehlende Eignung nicht fortbestehen, wozu § 4 Abs. 10 Satz 3 StVG vorsieht, dass die Fahrerlaubnisbehörde unbeschadet der weiteren Voraussetzungen für die (Wieder-) Erteilung der Fahrerlaubnis zum Nachweis, dass die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder hergestellt ist, in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Kraftfahreignung anzuordnen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 21.07 - a.a.O.; sowie Beschluss des Senats vom 27.08.2010 - 10 S 1645/10 ).
- VGH Bayern, 02.07.2012 - 11 CS 12.1405
Unerheblichkeit der Tilgung von Eintragungen im Verkehrszentralregister zwischen …
In dem am 25. September 2008 im Verfahren 3 C 21.07 ergangenen Urteil (BVerwGE 132, 57/59, RdNr. 11) hat auch das Bundesverwaltungsgericht angemerkt, dass der in § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG verwendete Sprachgebrauch keinen Aufschluss darüber gibt, wie der maßgebliche Punktestand zu ermitteln ist, ob hierbei insbesondere nachträgliche Tilgungen berücksichtigt werden müssen.Rn. 15 Das Bundesverwaltungsgericht gelangte in dem im Verfahren 3 C 21.07 am 25. September 2008 ergangenen Urteil (…a.a.O.) auf der Grundlage einer teleologischen, systematischen und historischen Gesetzesauslegung zu dem Ergebnis, dass eine Fahrerlaubnis immer dann zu entziehen ist, wenn ihr Inhaber im Verkehrszentralregister 18 Punkte erreicht hat, ohne dass es auf eine spätere Tilgung von Punkten - mag sie vor, mag sie nach dem Erlass der Entziehungsentscheidung stattfinden - ankommt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem in der Sache 3 C 21.07 am 25. September 2008 erlassenen Urteil (…a.a.O., S. 63, RdNr. 22) hierzu ausgeführt:.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem im Verfahren 3 C 21.07 am 25. September 2008 erlassenen Urteil (…a.a.O., S. 63, RdNr. 21) insoweit angemerkt:.
- VG Augsburg, 16.07.2013 - Au 7 S 13.877
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens der 18-Punkte-Grenze; …
Rn. 37 Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 25. September 2008 (Az.: 3 C 21/07, BVerwGE 132, 57-63) klar ausgesprochen, dass allein eine auf der Grundlage des Tattagsprinzips vorgenommene Rechtsanwendung mit § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG vereinbar ist.Die Anwendung des Tattagsprinzips, d.h., dass sich Punkte in dem Zeitpunkt "ergeben", in dem die Verkehrszuwiderhandlung begangen wird (s. BVerwG, U.v. 25.9.2008 - 3 C 21/07 - BVerwGE 132, 57-63), führt im vorliegenden Fall nicht dazu, dass bereits getilgte Eintragungen im Verkehrszentralregister sowie die ihnen zugrunde liegenden Taten und Entscheidungen unter Verstoß gegen § 29 Abs. 8 Satz 1 StVG noch zum Nachteil des Antragstellers verwertet worden wären.
Rn. 39 Das Bundesverwaltungsgericht gelangte in seinem o.g. Urteil vom 25. September 2008 (Az.: 3 C 21/07, BVerwGE 132, 57-63) auf der Grundlage einer teleologischen, systematischen und historischen Gesetzesauslegung zu dem Ergebnis, dass eine Fahrerlaubnis immer dann zu entziehen ist, wenn ihr Inhaber im Verkehrszentralregister 18 Punkte erreicht hat, ohne dass es auf eine spätere Tilgung von Punkten - mag sie vor, mag sie nach dem Erlass der Entziehungsentscheidung stattfinden - ankommt.
Aus diesem Grund gibt § 4 Abs. 10 Satz 3 StVG vor, dass die Fahrerlaubnisbehörde unbeschadet der weiteren Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis zum Nachweis, dass die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wiederhergestellt ist, in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Kraftfahreignung anzuordnen hat (vgl. BVerwG, U.v.25.9.2008 - 3 C 21/07 - BVerwGE 132, 57-63).
- VGH Bayern, 05.05.2010 - 11 CS 10.290
Entziehung der Fahrerlaubnis; Punktsystem; Tattagprinzip
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in seinen Urteilen vom 25. September 2008 (Az. 3 C 21/07 BVerwGE 132, 57; Az. 3 C 3/07 BVerwGE 132, 48; Az. 3 C 34/07, DAR 2009, 104 (Leitsatz)) für dieses sog. Tattagprinzip entschieden.Dem stehen jedoch die Gründe dieser Entscheidung und insbesondere auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. September 2008 (Az. 3 C 21/07) entgegen.
Rn. 17 Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts mit dem Az. 3 C 21/07 betrifft eine Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG.
Wenn bereits ein Absinken des Punktestandes unter 18 Punkte infolge einer Tilgung von Punkten dazu führte, dass die einmal begründete und nach dem Verständnis des Gesetzgebers unwiderlegliche Vermutung der mangelnden Eignung ohne Weiteres wieder entfiele, würden die strengen Voraussetzungen des Gesetzgebers für eine erneute Teilnahme eines Mehrfachtäters am Kraftfahrverkehr unterlaufen (vgl. § 4 Abs. 10 StVG, BVerwG vom 25.9.2008 Az. 3 C 21/07 RdNr. 20).
- VG Neustadt, 04.06.2012 - 3 L 356/12
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen 18 Punkten im Verkehrszentralregister
Eine spätere Tilgung von Punkten ist unabhängig davon, ob sie vor oder nach Erlass einer Entziehungsverfügung eingetreten ist, ohne Bedeutung (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 3 C 21.07 -, BVerwGE 132, 48 ff.).Das Bundesverwaltungsgericht gelangte in seinem Urteil vom 25. September 2008 (- 3 C 21.07 -, BVerwGE 132, 48 ff. und juris) auf der Grundlage einer teleologischen, systematischen und historischen Gesetzesauslegung nämlich zu dem Ergebnis, dass eine Fahrerlaubnis immer dann zu entziehen ist, wenn ihr Inhaber im Verkehrszentralregister 18 oder mehr Punkte erreicht hat, ohne dass es auf eine spätere Tilgung von Punkten - unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem Erlass der Entziehungsentscheidung stattfindet - ankommt.
Dieses Verwertungsverbot greift aber in Ansehung der Fahrerlaubnisentziehung nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StVG nur, bevor 18 Punkte erreicht sind (so BVerwG, Urteil vom 25. September 2008, a.a.O., juris, Rn. 21).
- VGH Bayern, 02.11.2022 - 11 CS 22.1984
Beweis der Zustellung und des Zugangs von Schriftstücken
Hierbei handelt es sich um eine unwiderlegliche Vermutung (BVerwG, U.v. 25.9.2008 - 3 C 21.07 - BVerwGE 132, 57 = juris Rn. 16;… BayVGH, B.v. 7.1.2014 - 11 CS 13.2005 - DAR 2014, 281 = juris Rn. 13;… Dauer in Hentschel/ König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 4 StVG Rn. 32, 76, 100), die bis zu dem in der Regel durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten zu führenden Nachweis der Wiedererlangung der Fahreignung gilt (§ 4 Abs. 10 Satz 4 StVG). - VG Würzburg, 23.01.2012 - W 6 S 12.44
Fahrerlaubnisentzug; Punktsystem; 18 Punkte und mehr; Tattagprinzip
Zutreffend geht der Antragsgegner von der Anwendung des so genannten Tattagprinzips im Rahmen des § 4 Abs. 3, 4 und 5 StVG aus (BVerwG, Ue.v. 25.09.2008, Az. 3 C 3/07, BVerwGE 132, 48 und Az. 3 C 21/07, BVerwGE 132, 57; BayVGH, B.v. 02.03.2010, Az. 11 CS 09.2446; VGH BW, B.v. 07.12.2010, Az. 10 S 2053/10, NJW 2011, 2313).Die Entziehung der Fahrerlaubnis beruht nach der Gesetzesbegründung auf dem Gedanken, dass die weitere Teilnahme derartiger Kraftfahrer am Straßenverkehr für die übrigen Verkehrsteilnehmer eine Gefahr darstellen würde (vgl. BVerwG, U.v. 25.09.2008, Az. 3 C 21/07, BVerwGE 132, 57; VGH BW, B.v. 07.12.2010, Az. 10 S 2053/10, NJW 2011, 2311; VGH BW, B.v. 10.05.2011, Az. 10 S 137/11, NJW 2011, 2456).
Aus diesem Grund gibt § 4 Abs. 10 Satz 3 StVG vor, dass die Fahrerlaubnisbehörde unbeschadet der weiteren Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis zum Nachweis, dass die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wiederhergestellt ist, in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlichen Begutachtungsstelle für Kraftfahreignung anzuordnen hat (vgl. zu allem auch BVerwG, Ue.v. 25.09.2008, Az. 3 C 21/07, BVerwGE 132, 57 und Az. 3 C 3/07, BVerwGE 132, 48).
- VG München, 29.06.2010 - M 1 K 10.838
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens von 18 Punkten; Tattagprinzip
- VGH Bayern, 10.12.2013 - 11 CS 13.2006
Fahrerlaubnisentziehung (Punktsystem); Tattagprinzip
- VG Darmstadt, 11.10.2012 - 2 L 1129/12
Fahrerlaubnis
- VG Augsburg, 12.04.2013 - Au 7 K 13.307
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens der 18-Punkte-Grenze; Ablauf von …
- VG München, 14.05.2013 - M 1 K 13.1444
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens von 18 Punkten; Tattagprinzip
- OVG Berlin-Brandenburg, 31.08.2018 - 1 S 54.18
Berechnung des Punktestandes gemäß StVG § 4 Abs 5 S 1; Berücksichtigung von …
- BVerwG, 06.11.2012 - 3 B 5.12
Entziehung der Fahrerlaubnis; Tilgung von Punkten im Verkehrszentralregister; …
- VGH Bayern, 02.03.2010 - 11 CS 09.2446
Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Erreichen von 18 Punkten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2013 - 16 B 547/13
Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ansammlung von 18 oder mehr Punkten im …
- VGH Baden-Württemberg, 31.03.2015 - 10 S 2417/14
Fahrerlaubnisentziehung - Löschung von Punkten - Tattagprinzip
- VGH Bayern, 18.03.2024 - 11 BV 23.1193
Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem
- VG Würzburg, 14.06.2011 - W 6 S 11.399
Fahrerlaubnisrecht; Fahrerlaubnisentziehung; 18 Punkte; Zustellung der …
- VGH Bayern, 04.02.2010 - 11 CS 09.2935
Entzug der Fahrerlaubnis wegen Erreichens der 18-Punkte-Grenze
- VGH Bayern, 26.02.2021 - 11 CS 20.2979
Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem - …
- VG Ansbach, 06.03.2012 - AN 10 K 11.02065
Entzug der FE; Erreichen von 18 Punkten; Tattagprinzip; zeitlicher Abstand …
- VG Würzburg, 06.04.2011 - W 6 S 11.210
Einstweilige Anordnung; Umdeutung nach Rechtsbegehren; vorbeugende …
- VGH Baden-Württemberg, 27.08.2010 - 10 S 1645/10
Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei Unterschreiten der Schwelle von 18 Punkten …
- VG Saarlouis, 26.03.2009 - 10 L 159/09
Tattags-Prinzip bei der Bewertung von Punkten im Verkehrszentralregister
- OLG Düsseldorf, 20.12.2012 - 2 U 29/10
Leistung einer Prozesskostensicherheit durch eine in der Schweiz ansässige …
- VG Würzburg, 18.03.2011 - W 6 S 11.199
Fahrerlaubnisentzug; Punktsystem; 18 Punkte; Tattagprinzip; bedeutungslose …
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2016 - 1 S 86.16
Fahrerlaubnisentziehung; Fahreignungs-Bewertungssystem; Berechnung des …
- VGH Bayern, 07.01.2014 - 11 CS 13.2005
Fahrerlaubnisentziehung (Punkte); unterbliebene Mitteilung des …
- OLG Düsseldorf, 20.12.2012 - 2 U 34/10
- OLG Düsseldorf, 20.12.2012 - 2 U 25/10
- OLG Düsseldorf, 20.12.2012 - 2 U 30/10
- OLG Düsseldorf, 20.12.2012 - 2 U 33/10
- VGH Bayern, 21.06.2010 - 11 CS 10.377
Punktsystem; Tattagsprinzip; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei Entziehungen …
- OLG Düsseldorf, 20.12.2012 - 2 U 54/04
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2012 - 16 B 1116/12
Entziehung der Fahrerlaubnis unabhängig von später vor oder nach Erlass der …
- VGH Bayern, 21.10.2020 - 11 CS 20.1509
Zur Frage einer Verwirkung bei Entziehung der Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 17.12.2020 - 11 CS 20.2096
Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem
- OLG Düsseldorf, 20.12.2012 - 2 U 87/04
- OLG Düsseldorf, 20.12.2012 - 2 U 53/04
- VG Würzburg, 21.12.2015 - W 6 K 15.883
Rechtmäßigkeit einer Kostenentscheidung
- VGH Bayern, 03.05.2010 - 11 CS 09.3149
Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei Entziehungen der Fahrerlaubnis nach § 4 …
- VG Arnsberg, 12.01.2015 - 6 L 1333/14
Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund einer Nichtteilnahme an einem Aufbauseminar …
- OLG Düsseldorf, 20.12.2012 - 2 U 31/10
- OVG Sachsen, 25.06.2010 - 3 B 65/10
Rechtskraft- und Tattagsprinzip
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2014 - 16 B 752/14
Übergang vom bisherigen Punktesystem zum Fahreignungs-Bewertungssystem
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2014 - 16 B 797/14
Anwendbarkeit des StVG in seiner ab 1. Mai 2014 geltenden Fassung mit dem …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2013 - 16 B 1288/13
Maßgeblichkeit des Tattagprinzips bei Erhöhung des Punktestandes durch eine neue …
- VG Neustadt, 07.06.2010 - 3 L 526/10
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtteilnahme an Aufbauseminar
- VG Bayreuth, 27.10.2020 - B 1 S 20.897
Inhalt der Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung bei einer …
- VG Augsburg, 24.03.2015 - Au 7 S 15.210
Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem ab 1. Mai 2014 geltenden Punktsystem
- VG Bayreuth, 31.01.2012 - B 1 K 11.431
Wiederholte Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2012 - 1 S 41.12
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Fahrerlaubnisentziehung - Punktsystem und …
- VG Düsseldorf, 07.02.2011 - 6 L 38/11
Vollmacht Vertretungsmacht Beschränkung Außenverhältnis Zustellvollmacht
- VG Karlsruhe, 14.01.2010 - 9 K 2510/09
Fahrerlaubnisentziehung; Tattagprinzip; Punktestand
- VGH Bayern, 20.01.2012 - 11 CS 11.2962
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens von 18 Punkten im …
- VGH Bayern, 29.09.2011 - 11 CS 11.1897
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Erreichens von 18 Punkten im …
- VGH Bayern, 09.05.2011 - 11 CS 11.703
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens der 18-Punkte-Grenze
- VG Düsseldorf, 30.07.2010 - 14 L 1101/10
Anwendung des Punktesystems bei Eintragungen innerhalb der selben Eingriffsstufe
- VG Düsseldorf, 17.02.2010 - 14 K 2911/09
Entziehung der Fahrerlaubnis; Tattagprinzip; Rechtskraftprinzip; Tilgung
- VG Saarlouis, 05.01.2010 - 10 L 1907/09
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit
- VG Würzburg, 27.05.2015 - W 6 S 15.414
Entziehung der Fahrerlaubnis
- VG Gelsenkirchen, 28.08.2012 - 7 L 863/12
Fahrerlaubnis, Entziehung, Punkte, Tattagprinzip
- VGH Bayern, 16.05.2012 - 11 ZB 12.789
Keine Verwirkung der Verpflichtung zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen …
- VGH Bayern, 30.08.2011 - 11 ZB 11.1688
Keine ausreichende Darlegung der Gründe, aus denen die Berufung zuzulassen ist, …
- VG Gelsenkirchen, 19.01.2010 - 7 L 1324/09
Entziehung einer Fahrerlaubnis aufgrund 31 im Verkehrszentralregister …
- VG Gelsenkirchen, 24.08.2009 - 7 L 835/09
Entziehung, Fahrerlaubnis, Punktesystem
- VG Gelsenkirchen, 14.08.2009 - 7 L 735/09
Entziehung; Fahrerlaubnis; Punktesystem
- VG München, 11.09.2013 - M 1 S 13.3756
Entziehen der Fahrerlaubnis wegen Erreichens von 18 Punkten; Eintritt der …
- VGH Bayern, 04.12.2012 - 11 CS 12.2420
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens von 18 Punkten; Tattagsprinzip; …
- VG München, 19.09.2012 - M 6a K 11.5892
Punktesystem; Punktestand im Verkehrszentralregister von reduziert 17 Punkten; …
- VG Gelsenkirchen, 27.02.2012 - 7 L 174/12
Fahrerlaubnis; Entziehung; Punkte; Tattagsprinzip
- VG Ansbach, 03.02.2012 - AN 10 K 11.01297
Entzug der Fahrerlaubnis wegen Erreichen von 18 Punkten
- VG Bayreuth, 30.01.2012 - B 1 S 11.964
- VG Gelsenkirchen, 14.09.2011 - 7 L 882/11
Fahrerlaubnis, Entziehung, Punktesystem
- VG Gelsenkirchen, 25.08.2011 - 7 L 818/11
Entziehung, Fahrerlaubnis, Punktesystem
- VG München, 23.08.2011 - M 6a S 11.3471
Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Punktesystem; Erreichen von 18 Punkten; …
- VG Gelsenkirchen, 11.11.2009 - 7 L 1092/09
Entzug der Fahrerlaubnis bei Berufskraftfahrer mit 22 Punkten nach Aufbauseminar
- VG Ansbach, 04.10.2011 - AN 10 S 11.01604
Entziehung der Fahrerlaubnis
- VG Gelsenkirchen, 29.03.2011 - 7 L 271/11
Zum zwingenden Entzug der Fahrerlaubnis beim Erreichen von 18 Punkten im …
- VG Düsseldorf, 14.07.2010 - 14 K 2635/10
Hat der Fahrerlaubnisinhaber die 18-Punkteschwelle erreicht oder überschritten, …
- VG Gelsenkirchen, 15.06.2010 - 9 L 399/10
Anordnung eines Aufbauseminars ist rechtmäßig bei Fristende nach Tilgungsreife …
- VG München, 01.12.2009 - M 1 S 09.5282
Entziehung der Fahrerlaubnis bei Erreichen von 18 Punkten; Tattagprinzip
- VG Gelsenkirchen, 12.12.2008 - 7 L 1399/08
Fahrerlaubnis, Punkte, Mehrfachtäter, Tattag, Rabatt, Punktabzug, Tilgung
- VG München, 14.03.2014 - M 6a K 13.5527
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens von a... Punkten; Eintritt der …
- VGH Bayern, 05.12.2013 - 11 CS 13.2030
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen 18 Punkten; Tattagprinzip
- VG Augsburg, 28.11.2013 - Au 7 S 13.1759
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens der 18-Punkte-Grenze; Zustellung …
- VG Augsburg, 27.08.2013 - Au 7 S 13.1157
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens der 18-Punkte-Grenze; Verwarnung …
- VG Köln, 28.03.2013 - 23 L 240/13
Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen bei Eintragung von 18 Punkten oder …
- VGH Bayern, 07.11.2011 - 11 CS 11.2179
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens von 19 Punkten im …
- VG Hannover, 07.06.2011 - 9 B 1999/11
Bindungswirkung; Fahrerlaubnis; Punkteabzug; verkehrspsychologische Beratung
- VG München, 25.05.2011 - M 1 S 11.1837
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens von 18 Punkten; Tattagprinzip; …
- VG Gelsenkirchen, 16.05.2011 - 7 L 439/11
Fahrerlaubnis, Entziehung, Punkte, Tilgung
- VG Gelsenkirchen, 08.03.2011 - 7 L 194/11
Fahrerlaubnis, Punktesystem, Mehrfachtäter
- VG Augsburg, 01.09.2010 - Au 7 S 10.1238
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens der 18-Punkte-Grenze trotz …
- VG Augsburg, 25.02.2010 - Au 7 S 10.144
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Überschreitens der 18-Punkte-Grenze trotz …
- VG Augsburg, 17.11.2009 - Au 7 S 09.1613
Verhältnis von § 4 Abs. 7 Satz 1 zu § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG
- VG Gelsenkirchen, 26.06.2012 - 7 L 661/12
Fahrerlaubnis; Entziehtung; Punktesystem
- VG München, 25.05.2010 - M 6a S 10.1641
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens von 19 Punkten; Tattagsprinzip
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Rechtsprechung
| AG Lüdinghausen, 06.05.2008 - 9 Ds 82 Js 64/08 - 35/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Trunkenheitsfahrt; Fahrverbot; Absehen; Anrechnung der vorläufigen Entziehung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 24a Abs. 1, 25 Abs. 1 und Abs. 6 StVG
Trunkenheitsfahrt; Fahrverbot; Absehen; Anrechnung der vorläufigen Entziehung - IWW
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Trunkenheitsfahrt - Fahrverbot und Anrechnung Fahrerlaubnisentziehung
- blutalkohol
, S. 302
- kanzlei-heskamp.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Absehen vom Fahrverbot infolge Anrechnung der Zeit der vorläufigen Entziehung
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Kein Fahrverbot nach längerer vorläufiger Führerscheinentziehung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bewertung einer Trunkenheitsfahrt als einheitliche Tat im materiell-rechtlichen Sinne bei kurzfristiger Unterbrechung der Fahrt an einer Tankstelle zum Zwecke des Einkaufs von Spirituosen; Absehen von der Anordnung eines Fahrverbotes nach einer Trunkenheitsfahrt
Besprechungen u.ä.
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Absehen vom Fahrverbot infolge Anrechnung der Zeit der vorläufigen Entziehung
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 373
- NZV 2008, 419
- DAR 2009, 102
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- AG Lüdinghausen, 22.05.2007 - 16 Cs 70/07
Einordnung einer kurzen Fahrtunterbrechung als Unterbrechung einer einheitlichen …
Auszug aus AG Lüdinghausen, 06.05.2008 - 9 Ds 35/08
Die Fahrtunterbrechung an der Tankstelle zum Zwecke des Einkaufs von Spirituosen mit dem Ziel anschließender Weiterfahrt stellte keine Unterbrechung des Dauerdeliktes "Trunkenheitsfahrt" dar (hierzu bereits: AG M NZV 2007, 485 = VRR 2007, 357 = BA 2008, 79). - VG Neustadt, 02.04.2007 - 3 L 295/07
Fahrverbot für betrunkenen Radfahrer
Auszug aus AG Lüdinghausen, 06.05.2008 - 9 Ds 35/08
Die Fahrtunterbrechung an der Tankstelle zum Zwecke des Einkaufs von Spirituosen mit dem Ziel anschließender Weiterfahrt stellte keine Unterbrechung des Dauerdeliktes "Trunkenheitsfahrt" dar (hierzu bereits: AG M NZV 2007, 485 = VRR 2007, 357 = BA 2008, 79).
- LG Berlin, 04.12.2008 - 27 O 590/08 die folgenden in ... Nr. 35/08 im Rahmen des Artikels " .
den folgenden Widerruf im Inhaltsverzeichnis anzukündigen und in der ersten, auf die Rechtskraft folgenden und zum Druck noch nicht abgeschlossenen Ausgabe der Zeitschrift FREIZEIT SPASS mit der Überschrift "Widerruf" in derselben Schriftart und Schriftgröße wie "Lebensgefahr" (FREIZEIT SPASS Nr. 35/08, Titelseite) und den Fließtext in derselben Schriftart und Schriftgröße wie " ..." (FREIZEIT SPASS Nr. 35/08 Titelseite) abzudrucken:.
Auf der Titelseite von FREIZEIT SPASS Nr. 35/08 haben wir geschrieben " ... so bringt sich sein geliebter Enkel in Lebensgefahr!".
In der Ausgabe Nr. 35/08 heißt es auf der Titelseite " ... So bringt sich sein geliebter Enkel in Lebensgefahr!".
die folgenden in FREIZEIT SPASS Nr. 35/08 im Rahmen des Artikels " ... So bringt sich sein geliebter Enkel in Lebensgefahr"! abgedruckten Fotos erneut zu veröffentlichen:.
den folgenden Widerruf im Inhaltsverzeichnis anzukündigen und in der ersten, auf die Rechtskraft folgenden und zum Druck noch nicht abgeschlossenen Ausgabe der Zeitschrift FREIZEIT SPASS mit der Überschrift "Widerruf" in derselben Schriftart und Schriftgröße wie "Lebensgefahr" (FREIZEIT SPASS Nr. 35/08, Titelseite) und den Fließtext in derselben Schriftart und Schriftgröße wie " ..." (FREIZEIT SPASS Nr. 35/08 Titelseite) abzudrucken:.
Dem Kläger stehen die geltend gemachten Unterlassungsansprüche hinsichtlich der Berichterstattung in der FREIZEIT SPASS Nr. 35/08 aus §§ 823 Abs. 1 i.V.m. 1004 Abs. 1 S. 2 analog BGB , 22 f. KUG , Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG zu.
Lediglich die Berichterstattung in der FREIZEIT SPASS Nr. 35/08 erfolgte später.
- LG Dortmund, 11.05.2026 - 32 KLs 2/26 Rn. 41 Am 13.03.2008, rechtskräftig seit dem 21.03.2008, wurde der Angeklagte vom Amtsgericht Stadt 05 in dem Verfahren 3b Ls 45 Js 1498/07-35/08, wegen vorsätzlicher Körperverletzung verwarnt.
- KG, 18.12.2008 - 1 Ss 453/08
Darlegung der Urteilsgründe in nachprüfbarer Weise; Ausführungen zur …
- EGMR, 25.09.2012 - 50645/08
[ENG]
ÚS 35/08. - EGMR, 12.05.2026 - 37954/21
SKRCHESKI v. NORTH MACEDONIA
- EGMR, 08.07.2014 - 45903/08
[ENG]
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