Rechtsprechung
| KG, 08.09.2008 - 12 U 194/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 1; StVO § 8
Haftungsverteilung bei Kollision eines Kreuzungsräumers mit einem Fahrzeug des Querverkehrs nach längerer Wartezeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Ampel/zivilrechtliche Haftung Kreuzungsräumer - Schadensersatz - Unfalltypen - Vorfahrtthemen
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kreuzungsunfall mit Kreuzungsräumer
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Kreuzungsunfall mit "Nachzügler"
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haftungsverteilung bei Kollision eines Kreuzungsräumers mit einem Fahrzeug des Querverkehrs nach längerer Wartezeit
Verfahrensgang
- LG Berlin, 09.07.2008 - 24 O 245/07
- KG, 08.09.2008 - 12 U 194/08
Papierfundstellen
- DAR 2009, 92
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.05.1971 - VI ZR 11/70
Haftungsverteilung bei Kollision eines bei Grünlicht in eine Kreuzung …
Auszug aus KG, 08.09.2008 - 12 U 194/08
Je länger ein Kreuzungsräumer auf der Kreuzung verharrt, wird dieser beachten müssen, dass der übrige Verkehr daraus schließen kann, er werde nicht weiterfahren Ein solcher Kreuzungsräumer darf nicht an- oder weiterfahren, ohne sich vergewissert zu haben, dass ein Zusammenstoß mit einfahrenden Kraftfahrzeugen ausgeschlossen ist (vgl. BGHZ 56, 146 = NJW 1971, 1407, 1409).Ein solcher Kreuzungsräumer darf nicht an- oder weiterfahren, ohne sich vergewissert zu haben, dass ein Zusammenstoß mit einfahrenden Kraftfahrzeugen ausgeschlossen ist (vgl. BGHZ 56, 146 = NJW 1971, 1407, 1409).
- KG, 26.10.1992 - 12 U 5056/91
Haftungsverteilung bei Kollision mit Kreuzungsräumer
Auszug aus KG, 08.09.2008 - 12 U 194/08
Fährt der Kreuzungsräumer in dieser Situation unbedacht an, kann dies zu einer Abweichung von der Regelhaftung des Kreuzungsräumer von 1/3 führen (vgl. Senat, Urteil vom 6. Oktober 1977 - 12 U 767/77 - DAR 1978, 48, Urteil vom 26. Oktober 1992 - 12 U 5056/91 - VM 1993, 35 Nr. 50); das gilt vor allem dann, wenn der Teilnehmer des Querverkehrs sich sicher sein konnte, dass der hängen gebliebene Kreuzungsräumer ihm die Vorfahrt lassen werde.Fährt der Kreuzungsräumer in dieser Situation unbedacht an, kann dies zu einer Abweichung von der Regelhaftung des Kreuzungsräumers von 1/3 führen (vgl. Senat, Urteil vom 6. Oktober 1977 - 12 U 767/77 - DAR 1978, 48, Urteil vom 26. Oktober 1992 - 12 U 5056/91 - VM 1993, 35 Nr. 50); das gilt vor allem dann, wenn der Teilnehmer des Querverkehrs sich sicher sein konnte, dass der hängengebliebene Kreuzungsräumer ihm die Vorfahrt lassen werde (…vgl. BGH, a.a.O.).
- KG, 06.10.1977 - 12 U 767/77
Kreuzung; Verkehr; Ampel; Grünlicht; Verursachungsanteil
Auszug aus KG, 08.09.2008 - 12 U 194/08
Fährt der Kreuzungsräumer in dieser Situation unbedacht an, kann dies zu einer Abweichung von der Regelhaftung des Kreuzungsräumer von 1/3 führen (vgl. Senat, Urteil vom 6. Oktober 1977 - 12 U 767/77 - DAR 1978, 48, Urteil vom 26. Oktober 1992 - 12 U 5056/91 - VM 1993, 35 Nr. 50); das gilt vor allem dann, wenn der Teilnehmer des Querverkehrs sich sicher sein konnte, dass der hängen gebliebene Kreuzungsräumer ihm die Vorfahrt lassen werde.Fährt der Kreuzungsräumer in dieser Situation unbedacht an, kann dies zu einer Abweichung von der Regelhaftung des Kreuzungsräumers von 1/3 führen (vgl. Senat, Urteil vom 6. Oktober 1977 - 12 U 767/77 - DAR 1978, 48, Urteil vom 26. Oktober 1992 - 12 U 5056/91 - VM 1993, 35 Nr. 50); das gilt vor allem dann, wenn der Teilnehmer des Querverkehrs sich sicher sein konnte, dass der hängengebliebene Kreuzungsräumer ihm die Vorfahrt lassen werde (…vgl. BGH, a.a.O.).
- KG, 08.01.2004 - 12 U 184/02
Berufungsverfahren: Umfang der Überprüfung der erstinstanzlichen Beweiswürdigung
Auszug aus KG, 08.09.2008 - 12 U 194/08
Rn. 12 Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - vgl. auch KG [22. ZS], KGR 2004, 38 = MDR 2004, 533; Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - KGR 2004, 269). - KG, 03.11.2003 - 22 U 136/03
Berufungsverfahren: Prüfungsumfang des Berufungsgerichts hinsichtliche der …
Auszug aus KG, 08.09.2008 - 12 U 194/08
Rn. 12 Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - vgl. auch KG [22. ZS], KGR 2004, 38 = MDR 2004, 533; Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - KGR 2004, 269).
- OLG Hamm, 26.08.2016 - 7 U 22/16
Nachzügler muss warten, wenn der Querverkehr schon länger Grün hat
Dabei erhöhen sich die Anforderungen an die Aufmerksamkeit des Kreuzungsräumers mit seiner Verweildauer im Kreuzungsbereich: Je länger er sich nach seiner Einfahrt bei grünem Ampellicht im Kreuzungsbereich aufhält, desto eher muss er mit einem Phasenwechsel und anfahrendem Querverkehr rechnen (vgl. KG Berlin, DAR 2003, 516;… König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage, § 37 StVG Rn. 19) und berücksichtigen, dass der übrige Verkehr aus seinem Verhalten schließen kann, er werde nicht weiterfahren (vgl. KG Berlin, ZfSch 2009, 77).Er darf dann nicht an- oder weiterfahren, wenn er sich nicht vergewissert hat, dass eine Kollision mit einfahrenden Fahrzeugen ausgeschlossen ist (vgl. BGH, NJW 1971, 1407; KG Berlin, ZfSch 2009, 77;… König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage, § 37 StVG Rn. 19).
- OLG Karlsruhe, 15.10.2012 - 1 U 66/12
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision zweier Kraftfahrzeuge nach dem …
Denn es ist anerkannt, dass danach eine Einfahrt in die Kreuzung nur dann nicht erlaubt gewesen wäre, wenn der Beklagte Ziff. 1 gesehen hätte, dass er die Kreuzung nicht rechtzeitig wieder verlassen kann (vgl. KG ZfS 2009, 77).Rn. 40 Ohne Erfolg meint der Kläger demgegenüber, entsprechend einer Entscheidung des Kammergerichts (Urteil i.S. 12 U 194/08 [ZfS 2009, 77]), wonach jedenfalls derjenige, der längere Zeit in einer Kreuzung stehe, beim Anfahren besondere Sorgfalt und Konzentration bzgl. eines möglichen Querverkehrs aufwenden müsse, sei hier von der üblichen Haftungsverteilung abzuweichen.
- KG, 13.06.2019 - 22 U 176/17
Mithaftung des Vorfahrtsberechtigten nach Kollision im Kreuzungsbereich
Dabei erhöhen sich die Anforderungen an die Aufmerksamkeit des Kreuzungsräumers mit seiner Verweildauer im Kreuzungsbereich: Je länger er sich nach seiner Einfahrt bei grünem Ampellicht im Kreuzungsbereich aufhält, desto eher muss er mit einem Phasenwechsel und anfahrendem Querverkehr rechnen (KG…, Urteil vom 26. Mai 2003 - 12 U 319/01-, juris Rdn. 7) und berücksichtigen, dass der übrige Verkehr aus seinem Verhalten schließen könnte, er werde nicht weiterfahren (KG, Beschluss vom 08. September 2008 - 12 U 194/08 -, juris Rdn. 24).Er darf dann nicht an- oder weiterfahren, wenn er sich nicht vergewissert hat, dass eine Kollision mit einfahrenden Fahrzeugen ausgeschlossen ist (BGH, Urteil vom 11. Mai 1971 - VI ZR 11/70 -, juris Rnd. 23; KG, Beschluss vom 08. September 2008 - 12 U 194/08 -, juris Rdn. 24).
- AG Meldorf, 22.04.2021 - 94 C 689/19
Kreuzungsräumerunfall - Kollision eines Linksabbiegers mit Querverkehr
Das gilt vor allem dann, wenn der Teilnehmer des Querverkehrs sich sicher sein konnte, dass der hängen gebliebene Wagen in der Kreuzung ihm die Vorfahrt lassen werde (vgl. FD-StrVR 2009, 276071 zu KG, Beschluss vom 08.09.2008 - 12 U 194/08, BeckRS 2009, 03157).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 13 U 34/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- autokaufrecht.info
Reichweite der Vermutungswirkung des § 476 BGB
- openjur.de
- IWW
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Getriebeschaden - Rücktritt vom Kfz-Kaufvertrag
- rechtsportal.de
Sachmängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Sachmängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
GW-Handel - Beweislastumkehr bei Getriebeschaden
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Beweislastumkehr auch für das Vorliegen eines Grundmangels
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 26.11.2007 - 1 O 320/07
- OLG Koblenz, 15.01.2008 - 5 W 15/08
- LG Potsdam, 06.02.2008 - 1 O 320/07
- OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 13 U 34/08
Papierfundstellen
- DAR 2009, 92
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 18.07.2007 - VIII ZR 259/06
Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB bei beschädigter Zylinderkopfdichtung und …
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 13 U 34/08
Nach den ausdrücklichen Feststellungen des Bundesgerichtshofes in den bisher zu § 476 BGB ergangenen Entscheidungen begründet § 476 BGB eine Vermutung in zeitlicher Hinsicht, dass ein innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang unstreitiger oder nachgewiesener Mangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden war, nicht aber hinsichtlich der Sachmangelhaftigkeit selbst (BGH NJW 2006, 1195, 1196; 2250, 2252; NJW 2007, 2621).Rn. 14 In seiner Entscheidung vom 18.7.2007 (NJW 2007, 2621) hat der Bundesgerichtshof demgemäß unter Bezugnahme auf seine v. g. Entscheidungen bei ebenfalls ungeklärter Ursache für einen nach Übergabe festgestellten Defekt an der Zylinderkopfdichtung - Zylinderkopfdichtungsdefekt bereits bei Übergabe oder erst nach Übergabe entstanden durch Fahr- oder Bedienungsfehler - trotz Unaufklärbarkeit der Ursache dafür die Vermutung gemäß § 476 BGB eingreifen lassen.
- BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05
Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich …
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 13 U 34/08
So hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 23.11.2005 ausgeführt, dass im Rahmen der §§ 437, 434 BGB die Unaufklärbarkeit, welche von mehreren möglichen Ursachen einen nach Übergabe aufgetretenen Defekt ausgelöst haben, nur dann für die Haftung des Verkäufers unschädlich sei, wenn allen möglichen Schadensursachen eine vertragswidrige Beschaffenheit des Fahrzeugs zu Grunde läge und jeweils davon auszugehen wäre, dass der betreffende Mangel bereits bei Gefahrübergang bestanden hätte (NJW 2006, 434, 435). - BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 49/05
Rechtsstellung des Gebrauchtwagenkäufers; Obliegenheit zur Nacherfüllung
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 13 U 34/08
Nach den ausdrücklichen Feststellungen des Bundesgerichtshofes in den bisher zu § 476 BGB ergangenen Entscheidungen begründet § 476 BGB eine Vermutung in zeitlicher Hinsicht, dass ein innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang unstreitiger oder nachgewiesener Mangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden war, nicht aber hinsichtlich der Sachmangelhaftigkeit selbst (BGH NJW 2006, 1195, 1196; 2250, 2252; NJW 2007, 2621). - OLG Düsseldorf, 19.06.2006 - 1 U 38/06
Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufvertrages - Serienfehler
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 13 U 34/08
Vergleichsmaßstab ist die übliche Beschaffenheit bei Sachen gleicher Art, d.h. bei Sachen auch anderer Hersteller (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2005, 2235; 2006, 2858) mit demselben Qualitätsstandard. - OLG Düsseldorf, 08.06.2005 - 3 U 12/04
Geringfügiger Versatz der Türen eines Kleinwagens als Mangel
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 13 U 34/08
Vergleichsmaßstab ist die übliche Beschaffenheit bei Sachen gleicher Art, d.h. bei Sachen auch anderer Hersteller (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2005, 2235; 2006, 2858) mit demselben Qualitätsstandard.
- BGH, 12.10.2016 - VIII ZR 103/15
Anwendungsbereich der Beweislastumkehr nach § 476 BGB zugunsten des Verbrauchers …
Nach dieser - teilweise auch im Schrifttum und in der Instanzrechtsprechung anzutreffenden - Sichtweise (sogenannte Grundmangellehre) begründet § 476 BGB beim Auftreten eines akuten Sachmangels binnen eines Zeitraums von sechs Monaten ab Gefahrübergang vielmehr nach seinem Wortlaut und Regelungszweck die Vermutung, dass die Sache bei Übergabe zumindest einen für den akuten Schaden ursächlichen Grundmangel aufgewiesen hat (MünchKommBGB/Lorenz, 7. Aufl., § 476 Rn. 4; OLG Brandenburg, DAR 2009, 92, 93.
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Rechtsprechung
| KG, 08.09.2008 - 12 U 197/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
Haftungsverteilung bei Kollision eines nach links in eine Vorfahrtstraße einbiegenden, wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem entgegen einem Überholverbot auf der vorfahrtberechtigten Straße überholenden Fahrzeug
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Haftungsverteilung bei Kollision eines nach links in eine Vorfahrtstraße einbiegenden, wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem entgegen einem Überholverbot auf der vorfahrtberechtigten Straße überholenden Fahrzeug
Verfahrensgang
- LG Berlin, 03.09.2007 - 58 O 31/07
- KG, 08.09.2008 - 12 U 197/07
Papierfundstellen
- DAR 2009, 92
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- KG, 15.12.2005 - 12 U 165/05
Haftungsverteilung bei Kollision des vom Fahrbahnrand anfahrenden mit einem im …
Auszug aus KG, 08.09.2008 - 12 U 197/07
Denn Überholverbote schützen den aus einer nachrangigen Straße einfahrenden Wartepflichtigen nicht, sondern nur den Gegenverkehr, Vorausfahrende und den nachfolgenden Verkehr (Senat, Urteil vom 12. Februar 1998 - 12 U 5603/96 - NZV 1998, 376 = VM 1998, 76 Nr. 94 = VersR 1999, 1382 = KGR 1998, 229; Beschluss vom 15. Dezember 2005 - 12 U 165/05 - NZV 2006, 371 = DAR 2006, 454 = KGR 2006, 472 = VRS 110, 346 ;… Hentschel, aaO., § 5 StVO , Rn. 33).Danach gilt: Wer bei dichtem Verkehr an einer zum Stehen gekommenen Fahrzeugkolonne vorbeifährt, muss bei erkennbaren Verkehrslücken in Höhe von Kreuzungen und Einmündungen trotz seiner Vorfahrt seine Fahrweise so einrichten, dass er auch vor unvorsichtig aus der Lücke herausfahrenden Fahrzeugen rechtzeitig anhalten kann (§ 1 Abs. 2 StVO , vgl. dazu KG, Urteil vom 23. März 1976 - 22 U 2750/75 - DAR 1976, 213 = VersR 1977, 138; Senat, KGR 2006, 472 = NZV 2006, 371 = VRS 110, 346 = DAR 2006, 454 ).
- KG, 15.08.2005 - 12 U 41/05
Haftung bei Verkehrsunfall: Voraussetzungen einer unklaren Verkehrslage beim …
Auszug aus KG, 08.09.2008 - 12 U 197/07
a) Entgegen der Auffassung des Landgericht (UA 4) kommt zwar eine Haftung der Beklagten wegen Überholens bei unklarer Verkehrslage (§ 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO ; vgl. zum Begriff: Senat, Urteil vom 15. August 2005 - 12 U 41/05 - KGR 2005, 993 = NZV 2006, 309 = VRS 110, 8 = zfs 2006, 262) des Kolonnenverkehrs auf dem Fahrstreifen rechts neben dem vom Erstbeklagten benutzten mit einem Richtungspfeil nach links gekennzeichneten Fahrstreifen unmittelbar vor der Kollision aus Rechtsgründen nicht in Betracht. - KG, 28.06.2004 - 12 U 89/03
Verkehrsunfallhaftung: Sorgfaltspflichten beim parallelen Rechtsabbiegen
Auszug aus KG, 08.09.2008 - 12 U 197/07
Eine derartige Fahrbahnmarkierung führt nicht zur Verbindlichkeit der lediglich im linken Fahrstreifen vorhandenen Linksabbiegerpfeile, sondern nur zu einer Empfehlung (vgl. Senat, Urteil vom 28. Juni 2004 - 12 U 89/03 - NZV 2005, 91 = MDR 2005, 87 = DAR 2005, 24 = KGR 2005, 40;… Hentschel, aaO., StVO § 41 Rn 248 zu Z 297).
- KG, 12.02.1998 - 12 U 5603/96
Haftungsverteilung bei Ausfahren von einem Tankstellengelände durch eine Lücke in …
Auszug aus KG, 08.09.2008 - 12 U 197/07
Denn Überholverbote schützen den aus einer nachrangigen Straße einfahrenden Wartepflichtigen nicht, sondern nur den Gegenverkehr, Vorausfahrende und den nachfolgenden Verkehr (Senat, Urteil vom 12. Februar 1998 - 12 U 5603/96 - NZV 1998, 376 = VM 1998, 76 Nr. 94 = VersR 1999, 1382 = KGR 1998, 229; Beschluss vom 15. Dezember 2005 - 12 U 165/05 - NZV 2006, 371 = DAR 2006, 454 = KGR 2006, 472 = VRS 110, 346 ;… Hentschel, aaO., § 5 StVO , Rn. 33). - KG, 14.11.2002 - 12 U 140/01
Haftung des Rechtsabbiegers bei Vordringen durch eine Lücke; Begriff des …
Auszug aus KG, 08.09.2008 - 12 U 197/07
b) Nach § 8 Abs. 2 Satz 3 StVO ist ein vorsichtiges Hineintasten geboten, also ein zentimeterweises Vorrollen bis zum Übersichtspunkt mit der Möglichkeit, sofort anzuhalten (Senat, KGR 2003, 235 = VRS 105, 104 = NZV 2003, 575 ). - OLG Hamm, 24.09.1991 - 9 U 9/91
Auszug aus KG, 08.09.2008 - 12 U 197/07
Ausgangspunkt ist dabei die Haftung nach der "Lückenrechtsprechung", die regelmäßig zu einer Mithaftung des unaufmerksamen Vorfahrtberechtigten zu 1/4 führt (…KG, aaO.; die vom Landgericht zitierte Entscheidung des OLG Hamm, NZV 1992, 238, betrifft einen nicht vergleichbaren Fall mit Überfahren einer durchgezogenen Linie und einer Sperrfläche an einer Tankstelleneinfahrt). - KG, 22.03.1976 - 22 U 2750/75
Grundstücksausfahrten (Kaserne, Hofeinfahrt)
Auszug aus KG, 08.09.2008 - 12 U 197/07
Danach gilt: Wer bei dichtem Verkehr an einer zum Stehen gekommenen Fahrzeugkolonne vorbeifährt, muss bei erkennbaren Verkehrslücken in Höhe von Kreuzungen und Einmündungen trotz seiner Vorfahrt seine Fahrweise so einrichten, dass er auch vor unvorsichtig aus der Lücke herausfahrenden Fahrzeugen rechtzeitig anhalten kann (§ 1 Abs. 2 StVO , vgl. dazu KG, Urteil vom 23. März 1976 - 22 U 2750/75 - DAR 1976, 213 = VersR 1977, 138; Senat, KGR 2006, 472 = NZV 2006, 371 = VRS 110, 346 = DAR 2006, 454 ).
- OLG Hamm, 23.04.2013 - 9 U 12/13
Überholer einer Fahrzeugkolonne können für Unfälle mitverantwortlich sein
Denn die Überholverbote nach Abs. 3 und Abs. 3 a schützen den Gegenverkehr, Vorausfahrende und den nachfolgenden Verkehr, die durch falsches Fahren des Überholenden gefährdet werden können (…König in HentschelKönigDauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 5 Rn. 33), nicht aber den aus einer im Querverkehr befindlichen nachgeordneten Straße Einfahrenden (KG, KGR 2009, 235; juris). - LG Saarbrücken, 16.11.2012 - 13 S 117/12
Haftung bei Verkehrsunfall: Sorgfaltspflicht bei Überholen einer Fahrzeugkolonne …
Denn es ist anerkannt, dass derjenige, der nach § 10 StVO in den fließenden Verkehr einfahren will, nicht vom Schutzzweck eines Überholverbots erfasst wird (…vgl. hierzu nur Saarländisches Oberlandesgericht, VerkMitt Nr. 50, S. 39; KG, NZV 1998, 376; VRS 115, 401;… Burmann aaO § 5 StVO Rn. 25 m.w.N.). - LG Berlin, 21.02.2013 - 41 S 117/12
Haftung bei Kfz-Unfall: Verbindlichkeit von auf der Fahrbahn markierten …
Denn - soweit folgt die Kammer der Rechtsansicht des Kammergerichts (vgl. etwa dessen Beschluss vom 8. September 2008 - 12 U 197/07, zit. nach juris, dort Rn 33 ff., veröffentlicht in VRS 115, 401, und DAR 2009, 92) - ein verbindliches Gebot gemäß § 41 Abs. 1 StVO i.V.m. Zeichen 297 liegt nur dann vor, wenn "zwischen den Pfeilen Leitlinien (Zeichen 340) oder Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) markiert sind".
- LG Saarbrücken, 07.06.2013 - 13 S 31/13
Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Vorfahrtsregelungen auf einem dem öffentlichen …
Denn die Pflichten beim Fahrspurwechsel beziehen sich ausschließlich auf den gleichgerichteten Verkehr (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 1989, 404; KG, KG-Report 2009, 235; Kammer, Urteil vom 10.06.2011 - 13 S 40/11, NZV 2011, 607). - LG Saarbrücken, 06.09.2018 - 14 O 182/16
Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Vertrauen auf die Beachtung des Vorrangs des …
Unabhängig von der Frage, ob die Voraussetzungen für selbigen vorliegen, ist anerkannt, dass derjenige, der auf eine bevorrechtigte Straße einbiegen will, nicht vom Schutzzweck eines Überholverbots erfasst wird (KG Berlin, Beschl. v. 08.09.2008, Az.: 12 U 197/07;… LG Saarbrücken, Urt. v. 14.09.2012, Az.: 13 S 101/12). - LG Gießen, 09.10.2013 - 1 S 198/13
Hinweisbeschluss
Zu berücksichtigen ist, dass nach Rechtsprechung der Obergerichte in Fällen, in denen die auf der Fahrbahn vorhandenen Richtungspfeile nicht als Zeichen 297, sondern nur als Fahrtrichtungsempfehlung anzusehen sind, der Vorfahrtberechtigte, der der Fahrtrichtungsempfehlung nicht folgt und deshalb mit einem Vorfahrtverpflichteten kollidiert, zu 25% haftet (vgl. KG v. 08.09.2008, Az. 12 U 197/07, Juris Rdnr. 31 ff.). - LG Frankenthal, 12.01.2017 - 8 O 154/15 Ein Richtungspfeil auf der Fahrbahn bewirkt eine verbindliche Anordnung der Fahrtrichtung, wenn - wie hier - Pfeile nebeneinander angebracht sind und in verschiedene Richtungen weisen und zwischen den Pfeilen Leitlinien (Zeichen 340) oder Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) markiert sind (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 08. September 2008 - 12 U 197/07 -, Rn. 33ff, juris).
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Rechtsprechung
| KG, 08.09.2008 - 12 U 178/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rechtsportal.de
StVG § 7 Abs. 1 ; StVG § 17 Abs. 1
Haftungsverteilung bei Kollision eines bei "spätem Gelb" oder "frühem Rot" in eine Kreuzung einfahrenden Fahrzeugs mit einem vor Aufleuchten des Grünpfeils abbiegenden Linksabbieger - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Zusammenstoß mit Linksabbieger - Haftungsverteilung
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Kollision mit Linksabbieger
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Haftungsverteilung bei Kollision eines bei "spätem Gelb" oder "frühem Rot" in eine Kreuzung einfahrenden Fahrzeugs mit einem vor Aufleuchten des Grünpfeils abbiegenden Linksabbiegers
Verfahrensgang
- LG Berlin, 26.05.2008 - 59 O 177/07
- KG, 08.09.2008 - 12 U 178/08
Papierfundstellen
- DAR 2009, 92
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95
Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen …
Auszug aus KG, 08.09.2008 - 12 U 178/08
Rn. 15 aa) Zwar kann der Eindruck entstehen, als habe das Landgericht auf S. 7 und auf S. 10 des angefochtenen Urteils jeweils die Beweislast verkannt; denn nach höchstrichterlicher Rechtsprechung muss im Falle einer Kollision auf ampelgeregelter Kreuzung mit grünem Abbiegepfeil nicht der Geradeausfahrer beweisen, dass er bei Grün in die Kreuzung eingefahren ist, und nicht der Linksabbieger, dass er erst nach Aufleuchten des Grünpfeils abgebogen ist; vielmehr muss in einem solchen Fall der Linksabbieger den Rotlichtverstoß des Geradeausfahrers und der Geradeausfahrer beweisen, dass der Linksabbieger vor Aufleuchten des Grünpfeils abgebogen ist, wenn er daraus für sich günstige Rechtsfolgen herleiten will (vgl. nur BGH, Urteil vom 13. Februar 1996 - VI ZR 126/95 - NJW 1996, 1405 = VersR 1996, 513 = NZV 1996, 231 = MDR 1996, 907; Senat, Urteil vom 10. Mai 1999 - 12 U 9612/97 - NZV 1999, 512 = VM 2000 Nr. 2 = KGR 2002, 161 = DAR 1999, 504).Rn. 41 bb) Gegen die Quote von 2/3 zu ihren Lasten können die Beklagten auch nicht auf S. 2 der Berufungsbegründung mit Erfolg einwenden, durch den Nachweis des vom Kläger begangenen Rotlichtverstoßes dürften sie nicht schlechter gestellt werden als sie in dem Fall stünden, wenn sowohl Rotlichtverstoß und als auch Grünpfeilschaltung ungeklärt blieben (dann hälftige Schadensteilung, vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 1996 - VI ZR 126/95 - NJW 1996, 1405, sowie Senat, vorstehend).
- KG, 10.05.1999 - 12 U 9612/98
Grundsätze der Haftungsverteilung zwischen Linksabbieger und Geradeausfahrer bei …
Auszug aus KG, 08.09.2008 - 12 U 178/08
Rn. 15 aa) Zwar kann der Eindruck entstehen, als habe das Landgericht auf S. 7 und auf S. 10 des angefochtenen Urteils jeweils die Beweislast verkannt; denn nach höchstrichterlicher Rechtsprechung muss im Falle einer Kollision auf ampelgeregelter Kreuzung mit grünem Abbiegepfeil nicht der Geradeausfahrer beweisen, dass er bei Grün in die Kreuzung eingefahren ist, und nicht der Linksabbieger, dass er erst nach Aufleuchten des Grünpfeils abgebogen ist; vielmehr muss in einem solchen Fall der Linksabbieger den Rotlichtverstoß des Geradeausfahrers und der Geradeausfahrer beweisen, dass der Linksabbieger vor Aufleuchten des Grünpfeils abgebogen ist, wenn er daraus für sich günstige Rechtsfolgen herleiten will (vgl. nur BGH, Urteil vom 13. Februar 1996 - VI ZR 126/95 - NJW 1996, 1405 = VersR 1996, 513 = NZV 1996, 231 = MDR 1996, 907; Senat, Urteil vom 10. Mai 1999 - 12 U 9612/97 - NZV 1999, 512 = VM 2000 Nr. 2 = KGR 2002, 161 = DAR 1999, 504).Lediglich in Ausnahmefällen, nämlich bei gleichfalls feststehender Sorgfaltspflichtverletzung des Linksabbiegers, hat der Rotlichtsünder ¼ seines Schadens erhalten (vgl. Senat, Urteil vom 10. Mai 1999 - 12 U 9612/97 - NZV 1999, 512 = VM 2000 Nr. 2 = KGR 2002, 161 = DAR 1999, 504 L).
- KG, 10.05.1999 - 12 U 9612/97
Schadensteilung bei strittigem Abbiegepfeil (Aufgabe der bisherigen …
Auszug aus KG, 08.09.2008 - 12 U 178/08
Rn. 15 aa) Zwar kann der Eindruck entstehen, als habe das Landgericht auf S. 7 und auf S. 10 des angefochtenen Urteils jeweils die Beweislast verkannt; denn nach höchstrichterlicher Rechtsprechung muss im Falle einer Kollision auf ampelgeregelter Kreuzung mit grünem Abbiegepfeil nicht der Geradeausfahrer beweisen, dass er bei Grün in die Kreuzung eingefahren ist, und nicht der Linksabbieger, dass er erst nach Aufleuchten des Grünpfeils abgebogen ist; vielmehr muss in einem solchen Fall der Linksabbieger den Rotlichtverstoß des Geradeausfahrers und der Geradeausfahrer beweisen, dass der Linksabbieger vor Aufleuchten des Grünpfeils abgebogen ist, wenn er daraus für sich günstige Rechtsfolgen herleiten will (vgl. nur BGH, Urteil vom 13. Februar 1996 - VI ZR 126/95 - NJW 1996, 1405 = VersR 1996, 513 = NZV 1996, 231 = MDR 1996, 907; Senat, Urteil vom 10. Mai 1999 - 12 U 9612/97 - NZV 1999, 512 = VM 2000 Nr. 2 = KGR 2002, 161 = DAR 1999, 504).Lediglich in Ausnahmefällen, nämlich bei gleichfalls feststehender Sorgfaltspflichtverletzung des Linksabbiegers, hat der Rotlichtsünder ¼ seines Schadens erhalten (vgl. Senat, Urteil vom 10. Mai 1999 - 12 U 9612/97 - NZV 1999, 512 = VM 2000 Nr. 2 = KGR 2002, 161 = DAR 1999, 504 L).
- KG, 08.01.2004 - 12 U 184/02
Berufungsverfahren: Umfang der Überprüfung der erstinstanzlichen Beweiswürdigung
Auszug aus KG, 08.09.2008 - 12 U 178/08
Rn. 11 Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - vgl. auch KG [22. ZS], KGR 2004, 38 = MDR 2004, 533; Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - KGR 2004, 269). - KG, 03.11.2003 - 22 U 136/03
Berufungsverfahren: Prüfungsumfang des Berufungsgerichts hinsichtliche der …
Auszug aus KG, 08.09.2008 - 12 U 178/08
Rn. 11 Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - vgl. auch KG [22. ZS], KGR 2004, 38 = MDR 2004, 533; Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - KGR 2004, 269).
- KG, 31.05.2010 - 12 U 105/09
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Linksabbiegers mit einem …
Dies hätte die zumindest überwiegende Haftung der Klägerseite zur Folge (vgl. Senat DAR 2009, 92 = KGR Berlin 2009, 200).
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