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Rechtsprechung
   BVerfG, 26.09.2005 - 1 BvR 1773/03   

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https://dejure.org/2005,365
BVerfG, 26.09.2005 - 1 BvR 1773/03 (https://dejure.org/2005,365)
BVerfG, Entscheidung vom 26.09.2005 - 1 BvR 1773/03 (https://dejure.org/2005,365)
BVerfG, Entscheidung vom 26. September 2005 - 1 BvR 1773/03 (https://dejure.org/2005,365)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die substanziierte Begründung einer Verfassungsbeschwerde; Berücksichtigung einmalig gezahlten Arbeitsentgelts (Einmalzahlung) bei Bemessung der Arbeitslosenhilfe; Abgrenzung von Arbeitslosengeld (Alg) und Arbeitslosenhilfe (Alhi); Rechtfertigung einer ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Berechnung der Arbeitslosenhilfe

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Arbeitslosenhilfe: Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Bemessung verfassungsgemäß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Bemessung von Arbeitslosenhilfe verfassungsgemäß

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Bemessung von ALH verfassungsgemäß

  • 123recht.net (Pressemeldung, 25.10.2005)

    Arbeitslosenhilfe durfte ohne Einmalzahlungen berechnet werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 6, 266
  • NZS 2006, 247
  • DB 2005, 2476
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 24.05.2000 - 1 BvL 1/98

    Lohnersatzleistungen

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2005 - 1 BvR 1773/03
    Der Gesetzgeber hat damit auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 2000 (BVerfGE 102, 127) reagiert (vgl. BTDrucks 14/4371, S. 1).

    Er machte unter Berufung auf BVerfGE 102, 127 geltend, bei der Festsetzung des Bemessungsentgelts müssten auch die Einmalzahlungen seiner letzten Lohnabrechnungen berücksichtigt werden.

    bb) War die Arbeitslosenhilfe keine auf Beiträge gestützte Versicherungsleistung, so können auch nicht die Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts in seinen Beschlüssen vom 11. Januar 1995 (BVerfGE 92, 53) und vom 24. Mai 2000 (BVerfGE 102, 127) zur Berücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes auf die Arbeitslosenhilfe übertragen werden.

    Das Bundesverfassungsgericht hat wesentlich darauf abgestellt, dass nach Art. 3 Abs. 1 GG alle Arbeitsentgeltbestandteile, die der Beitragspflicht unterworfen werden, einen grundsätzlich gleichen Erfolgswert haben müssen, solange die Bemessung der Lohnersatzleistung nicht in einer ganz unbedeutenden Weise durch das bisherige beitragspflichtige Arbeitsentgelt mit bestimmt wird (vgl. BVerfGE 102, 127 ).

    Im Übrigen hat es das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber selbst bei der Bemessung des beitragsfinanzierten Arbeitslosengeldes freigestellt, ob es den Erfolgswert von beitragspflichtigem einmalig gezahlten Arbeitsentgelt im Rahmen des Berechnungsfaktors sichert, nach dem die sonstigen beitragspflichtigen Arbeitsentgelte bei der Bemessung berücksichtigt werden (vgl. BVerfGE 102, 127 ).

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2005 - 1 BvR 1773/03
    Die Arbeitslosenhilfe war eine steuerfinanzierte, bedürftigkeitsabhängige Leistung, die Lücken füllen sollte, die sich aus der Begrenzung der Leistungen der Arbeitslosenversicherung ergaben (vgl. BVerfGE 87, 234 ).

    Zudem wurde die Arbeitslosenhilfe - anders als das Arbeitslosengeld - nur bei Bedürftigkeit gewährt; das Bundesverfassungsgericht hat dies verfassungsrechtlich nicht beanstandet (vgl. BVerfGE 87, 234 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat es deshalb verfassungsrechtlich nicht beanstandet, dass die Arbeitslosenhilfe entfiel, wenn Bedürftigkeit im Einzelfall nicht vorlag (vgl. BVerfGE 87, 234 ), obgleich die Arbeitslosenhilfe grundsätzlich an das frühere Arbeitseinkommen anknüpfte (vgl. auch BSGE 85, 123 ).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvL 50/92

    Elternunabhängige Ausbildungsförderung

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2005 - 1 BvR 1773/03
    Im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit unterliegt das ihr zugrunde liegende Leistungskonzept zwar einer weitergehenden Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 11, 50 ; 61, 138 ; 78, 104 ; 99, 165 ).

    Aber auch hier muss die von ihm getroffene Regelung, will sie vor Art. 3 Abs. 1 GG bestehen, durch hinreichend gewichtige Gründe gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 99, 165 ).

  • BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99

    Alterssicherung der Landwirte

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2005 - 1 BvR 1773/03
    Sie schließen es aus, beide Leistungen in der Weise finanzrechtlich als Einheit zu sehen, dass sie - ähnlich den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. § 213 SGB VI; BVerfGE 109, 96 ) - als durch Beiträge und Zuschüsse mischfinanziert angesehen werden konnten (a.A. Gagel, NZS 2000, S. 591 ).
  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2005 - 1 BvR 1773/03
    bb) War die Arbeitslosenhilfe keine auf Beiträge gestützte Versicherungsleistung, so können auch nicht die Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts in seinen Beschlüssen vom 11. Januar 1995 (BVerfGE 92, 53) und vom 24. Mai 2000 (BVerfGE 102, 127) zur Berücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes auf die Arbeitslosenhilfe übertragen werden.
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2005 - 1 BvR 1773/03
    Dem entspricht es, dass die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Regelungen über das Arbeitslosengeld auf die Zuständigkeitsbestimmung des Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG über das Gebiet der Sozialversicherung zurückgeführt wird, die Kompetenz des Bundes für die Regelung der Arbeitslosenhilfe dagegen aus seiner Zuständigkeit für die öffentliche Fürsorge nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG begründet wurde (vgl. BVerfGE 81, 156 ).
  • BSG, 04.11.1999 - B 7 AL 76/98 R

    Keine Neuberechnung der Anschluß-Arbeitslosenhilfe ab 1.1.1997

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2005 - 1 BvR 1773/03
    Das Bundesverfassungsgericht hat es deshalb verfassungsrechtlich nicht beanstandet, dass die Arbeitslosenhilfe entfiel, wenn Bedürftigkeit im Einzelfall nicht vorlag (vgl. BVerfGE 87, 234 ), obgleich die Arbeitslosenhilfe grundsätzlich an das frühere Arbeitseinkommen anknüpfte (vgl. auch BSGE 85, 123 ).
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2005 - 1 BvR 1773/03
    Daran ändert nichts, dass die Arbeitslosenhilfe arbeitsförderungsrechtlich eng mit dem Arbeitslosengeld verknüpft war (vgl. § 190 Abs. 1 Nr. 4, § 198 Satz 1 und 2 SGB III; vgl. auch BVerfGE 9, 20 ) und der Gesetzgeber gute Gründe dafür hatte, bei der Bemessung der Arbeitslosenhilfe grundsätzlich an das zuletzt erzielte Arbeitsentgelt des Leistungsempfängers anzuknüpfen (siehe dazu Ruland, Recht auf Arbeit - Recht auf Arbeitslosenunterstützung, in: Gedächtnisschrift für Wolfgang Martens, 1987, S. 679 ; Gagel, SozSich 2001, S. 241).
  • BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01

    Zum Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der Familienversicherung

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2005 - 1 BvR 1773/03
    Das Grundrecht ist aber dann verletzt, wenn der Gesetzgeber eine Gruppe von Normadressaten anders als eine andere behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 107, 205 ; stRspr).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2005 - 1 BvR 1773/03
    Im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit unterliegt das ihr zugrunde liegende Leistungskonzept zwar einer weitergehenden Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 11, 50 ; 61, 138 ; 78, 104 ; 99, 165 ).
  • BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 67/02 R

    Arbeitslosenhilfe - Bemessungsentgelt - Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen

  • BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 39/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 2 AFG

  • LSG Hessen, 05.06.2002 - L 6 AL 1018/01

    Anschlussarbeitslosenhilfe - fiktives Bemessungsentgelt - Einschränkung des

  • BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvL 31/57

    Darreichende Verwaltung

  • BVerfG, 07.12.2010 - 1 BvR 2628/07

    Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005 verfassungsgemäß

    bb) Die Arbeitslosenhilfe war finanzrechtlich auch nicht als eine aus Beiträgen und Steuermitteln mischfinanzierte Einheit konzipiert (vgl. BVerfGK 6, 266 ).

    Sie schließen es aus, beide Leistungen finanzrechtlich als einheitlichen Gesamtanspruch zu betrachten und davon auszugehen, dass sie beide gleichermaßen durch Beiträge und Zuschüsse mischfinanziert wurden und damit auch die Arbeitslosenhilfe zum Teil auf Beitragsleistung beruhte (vgl. BVerfGK 6, 266 ).

    Daran ändert nichts, dass der Gesetzgeber bei der Bemessung der Arbeitslosenhilfe grundsätzlich an das zuletzt erzielte Arbeitsentgelt des Leistungsempfängers anknüpfte (vgl. BVerfGK 6, 266 ).

    Dementsprechend folgte auch die Kompetenz des Bundes für die Regelung der Arbeitslosenhilfe als Sozialleistung aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG (öffentliche Fürsorge), während die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Regelungen über das Arbeitslosengeld auf der Zuständigkeitsbestimmung des Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG für das Gebiet der Sozialversicherung beruht (vgl. BVerfGE 81, 156 ; 87, 234 ; BVerfGK 6, 266 ).

    dd) Der Arbeitslosenhilfeanspruch war nicht als lediglich modifizierte Fortsetzung des Arbeitslosengeldanspruchs in Fortwirkung einer früheren Arbeits- oder Beitragsleistung konzipiert (vgl. BVerfGK 6, 266 ).

  • BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 591/08

    Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG und Art 14 Abs 1 GG durch die

    Ein Eingriff in den Schutzbereich des Eigentums liegt grundsätzlich nur dann vor, wenn der Bestand an geschützten vermögenswerten Rechten in der Hand des Grundrechtsinhabers aufgrund einer gesetzlichen oder auf einem Gesetz beruhenden Maßnahme zu einem bestimmten Zeitpunkt vermindert wird (vgl. BVerfGK 6, 266 ).
  • BSG, 25.08.2011 - B 11 AL 30/10 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit bei Meldeversäumnis - versehentliche Meldung erst am

    Denn es fehlt bereits daran, dass eine geschützte vermögenswerte Position der Klägerin (also ihr Alg-Anspruch) durch eine Maßnahme der Beklagten beeinträchtigt worden wäre (zu diesen Voraussetzungen vgl BSG SozR 4-4300 § 37b Nr. 5 RdNr 19 und SozR 4-4300 § 223 Nr. 1 RdNr 13 mwN; BVerfG SozR 4-4300 § 434c Nr. 6 RdNr 14) .
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Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 03.08.2005 - 4 Ta 153/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1929
LAG Nürnberg, 03.08.2005 - 4 Ta 153/05 (https://dejure.org/2005,1929)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 03.08.2005 - 4 Ta 153/05 (https://dejure.org/2005,1929)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 03. August 2005 - 4 Ta 153/05 (https://dejure.org/2005,1929)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Abänderung eines Arbeitszeugnis; Verhängung eines Zwangsgeldes zur Neuausstellung des Zeugnisses; Ordnungsgemäße Anbringung einer Unterschrift auf einem Arbeitszeugnis; Zweck eines Arbeitszeugnisses

Kurzfassungen/Presse (8)

  • docplayer.org (Leitsatz)

    Zeugnis, Unterschrift, ordnungsgemäße -

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnisse müssen ordentlich unterschrieben werden

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis - Ordnungsgemäße Unterschrift muss sein

  • finkeldei-online.de (Kurzinformation)

    Überdimensionierte Unterschrift unter Arbeitszeugnis unzulässig

  • 123recht.net (Kurzinformation, 14.10.2008)

    Bitte leserlich schreiben Arbeitszeugnis muss Aussteller erkennen lassen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2006, 276
  • DB 2005, 2476
  • NZA-RR 2006, 13
 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Hamm, 27.07.2016 - 4 Ta 118/16

    Arbeitszeugnis; Zwangsvollstreckung; Bestimmtheit; Unterschrift; Handzeichen;

    Beim Leser des Arbeitszeugnisses dürfen keine Zweifel über die Ernsthaftigkeit des Zeugnistextes aufkommen (LAG Nürnberg, Beschluss vom 29.07.2005 - 4 Ta 153/05 = DB 2005, 2476).
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Rechtsprechung
   LAG Berlin, 27.07.2005 - 10 Sa 798/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11733
LAG Berlin, 27.07.2005 - 10 Sa 798/05 (https://dejure.org/2005,11733)
LAG Berlin, Entscheidung vom 27.07.2005 - 10 Sa 798/05 (https://dejure.org/2005,11733)
LAG Berlin, Entscheidung vom 27. Juli 2005 - 10 Sa 798/05 (https://dejure.org/2005,11733)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    GG Art. 9 BÄrzteO § 2 BÄrzteO § 2a BAT/BAT-O § 22
    EGG, BÄrzteO, BAT/BAT-O

  • Wolters Kluwer

    Vergütungsanspruch von Ärzten im Praktikum (AiP) nach Approbation; Voraussetzungen einer ärztlichen Tätigkeit

  • Judicialis

    GG Art. 9; ; BÄrzteO § 2; ; BÄrzteO § 2a; ; BAT/BAT-O § 22

  • rechtsportal.de

    GG Art. 9; BÄrzteO § 2 § 2a; BAT/BAT-O § 22
    Vergütung der nach Approbation weiterbeschäftigten Ärzte im Praktikum

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Eingruppierung eines Arztes im Praktikum nach Änderung der BÄrzteO ? Tariflücke

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Leitsatz)

    Arzt im Praktikum, AiP, Arzt, Eingruppierung, Approbation, Tarifautonomie, Tariflücke

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2005, 2476
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • ArbG Berlin, 17.02.2005 - 75 Ca 27381/04

    Arzt im Praktikum; AiP; Arzt; Eingruppierung; Approbation; Tarifautonomie;

    Auszug aus LAG Berlin, 27.07.2005 - 10 Sa 798/05
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 17.2.2005 - 75 Ca 27381/04 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 17.2.2005 - 75 Ca 27381/04 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 653/95

    Eingruppierung eines Wehrführers in der chemischen Industrie

    Auszug aus LAG Berlin, 27.07.2005 - 10 Sa 798/05
    Der Antrag zu Ziff. 2) ist - worauf das Arbeitsgericht ebenfalls zu Recht hingewiesen hat - als Eingruppierungsfeststellungsklage - und zwar auch außerhalb des öffentlichen Dienstes - üblich und zulässig (vgl. nur BAG vom 16.4.1997 - 4 AZR 653/95 - NZA 1998, 45).
  • BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 663/95

    Bezugnahme auf Tarifvertrag; Fachlicher Geltungsbereich

    Auszug aus LAG Berlin, 27.07.2005 - 10 Sa 798/05
    Dabei ist anerkannt, dass grundsätzlich ein Feststellungsinteresse für eine Feststellung gegeben ist, mit der geklärt werden soll, welcher Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet, soweit hiervon die Entscheidung über mehrere Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis abhängt (BAG vom 28.5.1997 - 4 AZR 663/95 - AP Nr. 45 zu § 256 ZPO 1977).
  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 375/80

    Ausländischer Arzt - Inländischer Arzt - Gleichstellung - Arztbegriff

    Auszug aus LAG Berlin, 27.07.2005 - 10 Sa 798/05
    Bei der Verwendung des Begriffes "Arzt" im Rahmen der Anlage 1 a zum BAT sind die Tarifvertragsparteien vom Begriff des Arztes im Sinne des inländischen Medizinalrechts ausgegangen; danach ist Arzt unter anderem derjenige, der nach Maßgabe der Bundesärzteordnung approbierter Arzt ist (BAG vom 20.4.1983 - 4 AZR 375/80 - AP Nr. 71 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 02.12.1987 - 4 AZR 431/87

    Eingruppierung: Facharzt für Chirurgie in einer Klinik

    Auszug aus LAG Berlin, 27.07.2005 - 10 Sa 798/05
    Da tarifrechtlich davon auszugehen ist, dass die Tätigkeit eines Arztes regelmäßig als ein "Arbeitsvorgang" anzusehen ist (vgl. hierzu BAG vom 2.12.1987 - 4 AZR 431/87 - AP Nr. 141 zu §§ 22, 23 BAT 1975), kann aus dem Umstand, dass der Kläger ärztliche Tätigkeiten unstreitig ausübt, geschlossen werden, dass seine Tätigkeit insgesamt, also auch unter Berücksichtigung des festzustellenden Arbeitsvorganges, als diejenige eines "Arztes" anzusehen ist, womit er der Fallgruppe 4 der genannten Vorschriften unterfällt.
  • BAG, 23.02.1967 - 3 AZR 237/66

    Berichtigung des Streitwerts - Revisionsgrenze - Rückwirkung - Revisionsfähigkeit

    Auszug aus LAG Berlin, 27.07.2005 - 10 Sa 798/05
    Dabei ist anerkannt, dass grundsätzlich ein Feststellungsinteresse für eine Feststellung gegeben ist, mit der geklärt werden soll, welcher Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet, soweit hiervon die Entscheidung über mehrere Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis abhängt (BAG vom 28.5.1997 - 4 AZR 663/95 - AP Nr. 45 zu § 256 ZPO 1977).
  • BAG, 08.11.2006 - 4 AZR 624/05

    Vergütung eines Arztes nach Wegfall der Ausbildung als AiP

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 27. Juli 2005 - 10 Sa 798/05 - wird zurückgewiesen.
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