Rechtsprechung
| EuGH, 25.05.1993 - C-193/91 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- Judicialis
Sechste Richtlinie Art. 6 Abs. 2 Buchst. a
- EU-Kommission
Finanzamt München III / Mohsche
Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a
Steuerrecht; Harmonisierung; Umsatzsteuern; Gemeinsames Mehrwertsteuersystem; Steuerbare Umsätze; Private Verwendung eines mit Vorsteuerabzugsmöglichkeit gekauften Betriebsgegenstands; Besteuerung von Leistungen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen und die der ...
- EU-Kommission
Finanzamt München III / Mohsche
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Umsatzsteuer: Private Kfz-Verwendung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sechste Richtlinie Art. 6 Abs. 2 Buchst. a
Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Steuerbare Umsätze - Private Verwendung eines mit Vorsteuerabzugsmöglichkeit gekauften Betriebsgegenstands - Besteuerung von Leistungen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen und die der ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage; Nichteinbeziehen von Garagenmiete, Kraftfahrzeugsteuer, Versicherung und Parkgebühren bei privater Firmenwagennutzung in die Umsatzsteuerveranlagung; Besteuerung der privaten Verwendung
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 10 Abs. 4 Nr. 2 UStG
Umsatzsteuer; Bemessungsgrundlage für den Verwendungseigenverbrauch
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Mehrwertsteuer - Besteuerung der privaten Verwendung eines dem Unternehmen dienenden Fahrzeugs.
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 1994, 308 (Ls.)
- BB 1993, 1723
- BB 1993, 780
- DB 1993, 24
- DB 1994, 25
- BStBl II 1993, 812
Wird zitiert von ... (81) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 27.06.1989 - 50/88
Kühne / Finanzamt München III
Auszug aus EuGH, 25.05.1993 - C-193/91
8 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt sich aus der Systematik der Sechsten Richtlinie, daß Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a die Nichtbesteuerung eines zu privaten Zwecken verwendeten Betriebsgegenstands verhindern will und demgemäß die Besteuerung der privaten Nutzung eines solchen Gegenstands nur dann verlangt, wenn er zum Abzug der Steuer berechtigt hat, mit der er beim Erwerb belastet war (Urteil vom 27. Juni 1989 in der Rechtssache 50/88, Kühne, Slg. 1989, 1925, Randnr. 8).9 Eine solche Besteuerung eines Betriebsgegenstands, der nicht zum Abzug des Restbetrags der Steuer berechtigt hat, würde nämlich zu einer Doppelbesteuerung führen, die dem Grundsatz der Steuerneutralität zuwiderliefe, der dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem, in das sich die Sechste Richtlinie einfügt, zugrunde liegt (Urteil Kühne, a. a. O., Randnr. 10).
- EuGH, 19.01.1982 - 8/81
Becker
Auszug aus EuGH, 25.05.1993 - C-193/91
17 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (insbesondere Urteil vom 19. Januar 1982 in der Rechtssache 8/81, Becker, Slg. 1982, 53) kann sich ein einzelner auf Bestimmungen einer Richtlinie, die inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen, gegenüber allen innerstaatlichen, nicht richtlinienkonformen Vorschriften berufen.
- BFH, 05.06.2014 - XI R 36/12
PKW-Nutzung durch einen Unternehmer für Fahrten zwischen Wohnung und …
Diese Bestimmung soll verhindern, daß ein zu privaten Zwecken verwendeter Betriebsgegenstand und eine vom Steuerpflichtigen zu privaten Zwecken unentgeltlich erbrachte Dienstleistung nicht besteuert werden (vgl. Urteile vom 27. Juni 1989 in der Rechtssache 50/88, Kühne, Slg. 1989, 1925, Randnr. 8, und vom 25. Mai 1993 in der Rechtssache C-193/91, Mohsche, Slg. 1993, I-2615, Randnr. 8). - EuGH, 08.03.2001 - C-415/98
Bakcsi - "Mehrwertsteuer - Artikel 2 Nummer 1, Artikel 5 Absatz 6 und Artikel 11 …
Einen Gegenstand, der nicht zum Abzug des Restbetrags der Steuer berechtigt hat, unter solchen Umständen zu besteuern, würde nämlich zu einer Doppelbesteuerung führen, die dem Grundsatz der Steuerneutralität zuwiderliefe, der dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem, in das sich die Sechste Richtlinie einfügt, zugrunde liegt (vgl. zu Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Sechsten Richtlinie Urteil Kühne, Randnr. 10, und Urteil vom 25. Mai 1993 in der Rechtssache C-193/91, Mohsche, Slg. 1993, I-2615, Randnr. 9). - EuGH, 26.09.1996 - C-230/94
Enkler / Finanzamt Homburg
34 Im Urteil vom 25. Mai 1993 in der Rechtssache C-193/91 (Mohsche, Slg. 1993, I-2615, Randnrn.
- EuGH, 10.09.2002 - C-141/00
Kügler - "Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstaben c und g der Sechsten Richtlinie …
Nach ständiger Rechtsprechung (siehe u. a. Urteil vom 19. Januar 1982 in der Rechtssache 8/81, Becker, Slg. 1982, 53, Randnr. 25, vom 25. Mai 1993 in der Rechtssache C-193/91, Mohsche, Slg. 1993, I-2615, Randnr. 17, und vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-134/99, IGI, Slg. 2000, I-7717, Randnr. 36) kann sich der Einzelne in Ermangelung fristgemäß erlassener Umsetzungsmaßnahmen auf Bestimmungen einer Richtlinie, die inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen, gegenüber allen nicht richtlinienkonformen innerstaatlichen Vorschriften berufen; er kann sich auf diese Bestimmungen auch berufen, soweit sie so geartet sind, dass sie Rechte festlegen, die der Einzelne dem Staat gegenüber geltend machen kann. - EuGH, 06.11.2003 - C-45/01
Dornier - Mehrwertsteuer - Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstaben b und c der …
Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung (vgl. u. a. Urteile vom 19. Januar 1982 in der Rechtssache 8/81, Becker, Slg. 1982, 53, Randnr. 25, vom 25. Mai 1993 in der Rechtssache C-193/91, Mohsche, Slg. 1993, I-2615, Randnr. 17, und vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-134/99, IGI, Slg. 2000, I-7717, Randnr. 36, sowie Urteil Kügler, Randnr. 51) in allen Fällen, in denen Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind, eine Berufung auf diese Bestimmungen bei Fehlen fristgemäß erlassener Umsetzungsmaßnahmen gegenüber allen nicht richtlinienkonformen innerstaatlichen Vorschriften möglich ist; sie ist auch möglich, soweit diese Bestimmungen so geartet sind, dass sie Rechte festlegen, die der Einzelne gegenüber dem Staat geltend machen kann. - EuGH, 16.10.1997 - C-258/95
Fillibeck
Diese Bestimmung soll verhindern, daß ein zu privaten Zwecken verwendeter Betriebsgegenstand und eine vom Steuerpflichtigen zu privaten Zwecken unentgeltlich erbrachte Dienstleistung nicht besteuert werden (vgl. Urteile vom 27. Juni 1989 in der Rechtssache 50/88, Kühne, Slg. 1989, 1925, Randnr. 8, und vom 25. Mai 1993 in der Rechtssache C-193/91, Mohsche, Slg. 1993, I-2615, Randnr. 8). - BFH, 08.10.2008 - XI R 58/07
Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten eines gemischt genutzten Gebäudes
Aus der Systematik der Richtlinie 77/388/EWG ergebe sich, dass diese Bestimmung die Nichtbesteuerung eines zu privaten Zwecken verwendeten Betriebsgegenstands verhindern wolle und demgemäß die Besteuerung der privaten Nutzung eines solchen Gegenstands nur dann verlange, wenn er zum Abzug der Steuer berechtigt habe, mit der er beim Erwerb belastet gewesen sei (vgl. EuGH-Urteile vom 27. Juni 1989 Rs. 50/88 --Kühne--, Slg. 1989, 1925, Randnr. 8; vom 25. Mai 1993 Rs. C-193/91 --Mohsche--, Slg. 1993, I-2615, BStBl II 1993, 812, Randnr. 8). - BFH, 11.03.1999 - V R 78/98
Keine 1%-Regelung bei der Umsatzsteuer
Dabei bleiben die Kosten, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt haben, außer Ansatz (Art. 6 Abs. 2 Buchst. a der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG --Richtlinie 77/388/EWG-- ; Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften --EuGH--, Urteil vom 25. Mai 1993 Rs. C-193/91 - Mohsche -, Slg. 1993, I-2615, BStBl II 1993, 812). - EuGH, 17.05.2001 - C-322/99
Fischer und Brandenstein - "Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 5 Absatz 6 …
Einen Gegenstand, der bei seiner Anschaffung nicht zum Abzug von Mehrwertsteuer berechtigt hat, unter solchen Umständen zu besteuern, würde zu einer Doppelbesteuerung führen, die dem Grundsatz der Steuerneutralität zuwiderliefe, der dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem zugrunde liegt, zu dem die Sechste Richtlinie gehört (vgl. zu Artikel 5 Absatz 6 der Sechsten Richtlinie Urteil Bakcsi, Randnr. 46, sowie zu Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe a dieser Richtlinie Urteil Kühne, Randnr. 10, und Urteil vom 25. Mai 1993 in der Rechtssache C-193/91, Mohsche, Slg. 1993, I-2615, Randnr. 9). - BFH, 28.09.2006 - V R 43/03
Umfang des Vorsteuerabzugs bei Erwerb und erheblichem Umbau eines Gebäudes, das …
Insbesondere ist zwischen der Verwendung des Gegenstands selbst und der von Gegenständen und Dienstleistungen zur Erhaltung oder zum Gebrauch des Gegenstands (bzw. für seine Nutzung und Wartung) zu unterscheiden (vgl. zu Art. 6 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG: EuGH-Urteile vom 25. Mai 1993 C-193/91, Mohsche Gerhard, Slg. 1993, I-2615, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1993, 309, und vom 8. März 2001 Rs. C-415/98, Bakcsi, Slg. 2001, I-1831, BFH/NV Beilage 2001, 52, UR 2001, 149 RandNr. - BFH, 29.09.2022 - V R 29/20
Vorsteuerabzug und private Verwendung im Rahmen eines Ehegatten-Vorschaltmodells
- BFH, 22.04.2004 - V R 1/98
Steuerbefreiung der Umsätze einer GmbH aus Behandlungspflege, Grundpflege und …
- BFH, 18.12.1996 - XI R 12/96
Frage der "inneren Verknüpfung" zwischen Darlehensgewährung zur Finanzierung der …
- BFH, 10.02.1994 - V R 33/92
1. Die Überlassung des gesamten Schwimmbades an eine Schule oder an einen Verein …
- BFH, 29.05.2008 - V R 45/06
Durchbrechung der Bestandskraft wegen nachträglich ergangener EuGH-Rechtsprechung …
- BFH, 07.10.2010 - V R 4/10
Beschränkte Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage
- BFH, 25.05.2000 - V R 39/99
Vorsteuerabzug bei Selbstnutzung einer Wohnung
- BFH, 03.02.2000 - V R 1/98
Umsatzsteuerbefreiung für Heilberufe
- BFH, 08.10.1997 - XI R 8/86
Keine Mindestbemessungsgrundlage bei angemessenem Entgelt
- Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2003 - C-222/02
NACH ANSICHT DER GENERALANWÄLTIN VERLEIHT KEINE DER BANKENRECHTLICHEN RICHTLINIEN …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2020 - C-288/19
Finanzamt Saarbrücken - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuern - Mehrwertsteuer …
- BFH, 11.12.2024 - XI R 4/23
Unentgeltliche Trocknung fremder Holzhackschnitzel zur Erlangung eines KWK-Bonus …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.12.2008 - C-515/07
Vereniging Noordelijke Land- en Tuinbouw Organisatie - Art. 6 Abs. 2 Unterabs. 1 …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2001 - C-141/00
Kügler
- BFH, 24.08.2000 - V R 9/00
Bemessungsgrundlage für Verwendungseigenverbrauch bei unterjähriger Nutzung
- BFH, 13.12.1995 - XI R 8/86
Richtlinie: Steuerumgehungen
- FG Münster, 02.11.2021 - 15 K 2736/18
Besteuerung der Bereitstellung von Flüssigfuttermittel für die Schweinemast über …
- FG Rheinland-Pfalz, 19.03.2013 - 3 K 2285/10
Berechnung der unentgeltlichen Wertabgabe für die private Verwendung eines dem …
- FG Thüringen, 22.11.1996 - III 70/96
Bemessung von Leistungen im Zusammenhang mit der Abgabe von Speisen an …
- BFH, 16.02.1994 - XI R 52/91
Begrenzter Betriebsausgabenabzug (Kilometerpauschale) bei Aufwendungen für …
- VGH Hessen, 09.11.2006 - 3 UE 3238/03
Abschiebungsschutz, bewaffneter Konflikt, ernsthafter Schaden, …
- BFH, 11.04.1996 - V B 133/95
Schätzung der privaten Kfz-Kosten nach der 1 %-Regelung
- FG Niedersachsen, 01.02.2007 - 16 K 486/03
Umsatzsteuerbefreiung der von einem ambulanten Pflegedienst erzielten Umsätze aus …
- FG Köln, 02.06.2008 - 15 K 2935/05
Besteuerung der privaten Nutzung eines betrieblichen PKW; Gleichstellung der …
- EuGH, 17.05.2001 - C-323/99
Fischer - Steuerrecht
- BFH, 04.11.1999 - V R 35/99
Private Pkw-Nutzung; Eigenverbrauch
- FG Saarland, 12.04.2005 - 1 K 139/02
Unternehmerische Nutzung mehrerer hochwertiger Kraftfahrzeuge durch einen …
- BFH, 10.06.1999 - V R 82/98
Keine 1%-Regelung bei der Umsatzsteuer
- FG München, 16.08.1993 - 14 K 1969/91
Umsatzsteuer; private Telefonnutzung bis 30. 6. 1990 kein Eigenverbrauch
- FG Rheinland-Pfalz, 22.09.1998 - 2 K 1926/97
Umsatzsteuer; Rechtmäßigkeit der 1-v. H.-Regelung zur Ermittlung des …
- FG Saarland, 12.04.2005 - 1 K 248/01
Vorsteuerabzug für PKW mit sehr kurzer Nutzungsdauer im Erwerbsjahr
- Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2000 - C-322/99
Fischer
- Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2022 - C-596/20
DuoDecad - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie …
- FG Nürnberg, 27.05.1998 - II 93/98
Bemessungsgrundlage für Kfz-Eigenverbrauch
- FG Köln, 23.06.2004 - 13 K 403/02
Kostendeckungszuschüsse als umsatzsteuerpflichtigen Aufwendungsersatz; vGA bei …
- FG Hessen, 10.12.2009 - 6 K 4389/03
Mindestbemessungsgrundlage bei Pensionsleistungen eines Gewerkschaftsheimes …
- FG München, 18.07.2007 - 3 K 2891/04
Beurteilung der Vorsteuerabzugsberechtigung hinsichtlich Herstellungskosten eines …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2002 - C-269/00
Seeling
- Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1996 - C-230/94
Renate Enkler gegen Finanzamt Homburg. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - …
- BFH, 16.12.1993 - V B 124/93
Steuerfreiheit von Umsätzen aus einer heilberuflichen Tätigkeit
- FG Düsseldorf, 29.09.1999 - 5 K 1480/96
Unternehmerische Betätigung durch den Betrieb eines Schwimmbades zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1997 - C-258/95
Julius Fillibeck Söhne GmbH & Co. KG gegen Finanzamt Neustadt. - Sechste …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2007 - 2 K 124/04
Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung eines …
- FG Baden-Württemberg, 16.05.1995 - 11 K 89/92
Zuordnung eines gemischt genutzten PKW zum nichtunternehmerischen Bereich bei …
- FG Saarland, 09.05.2011 - 1 K 1609/08
Innergemeinschaftlicher Erwerb: Einbezug der im Ausland gezahlten Umsatzsteuer in …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2000 - C-323/99
wenn sich die Faktoren, die bei der Festsetzung des Vorsteuerabzugsbetrags …
- FG Köln, 14.04.1999 - 11 K 5399/95
Keine Umsatzsteuerfreiheit der Lieferung eines Pkw - allein - aufgrund fehlender …
- FG Nürnberg, 14.07.1998 - II 168/98
- BFH, 28.02.1996 - XI R 95/92
Reichweite der Option bei Grundstücksverpachtung
- FG Hessen, 04.09.2007 - 6 K 1447/03
Besteuerung des Eigenverbrauchs; Voraussetzungen einer Geschäftsveräußerung im …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2000 - C-322/99
- FG Hamburg, 22.01.1998 - II 145/96
Zutreffende Umsetzung einer EG-Richtlinie; Durchbrechung der Bestandskraft von …
- FG München, 19.10.1995 - 14 K 3624/94
- Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1993 - C-63/92
Lubbock Fine & Co. gegen Commissioners of Customs and Excise. - Mehrwertsteuer - …
- FG Baden-Württemberg, 25.04.2006 - 3 K 266/02
Ermittlung des Werts der privaten Nutzung eines betrieblichen Personenkraftwagens
- FG Nürnberg, 26.04.2005 - II 39/04
Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage der privaten Wohnungsverwendung in einem …
- FG München, 02.05.1996 - 14 K 1456/94
Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen
- FG Saarland, 20.07.2004 - 1 V 116/04
Umsatzzuschätzungen aufgrund ungeklärter Einlagen (§ 162 AO)
- BFH, 14.04.1994 - V R 94/91
Begriff des Eigenverbrauchs durch einen Unternehmer - Nutzung des PKWs des …
- FG München, 11.03.2003 - 13 K 5562/98
Private Kfz-Nutzung; Einkommensteuer 1995; Umsatzsteuer 1995; gesonderter …
- FG Baden-Württemberg, 23.01.1999 - 1 K 99/98
Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für Privatnutzung von betrieblichem Pkw; …
- FG Münster, 21.04.1998 - 15 K 8362/97
Bemessungsgrundlage für Kfz-Eigenverbrauch
- FG Rheinland-Pfalz, 19.07.1995 - 1 K 1728/94
Umsatzsteuer; Preis für Schönheitskönigin als Entgelt für sonstige Leistung
- FG Rheinland-Pfalz, 22.03.1995 - 1 K 1187/91
Umsatzsteuer; Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug
- VGH Hessen, 09.11.2006 - 3 UE 3364/03
- FG Niedersachsen, 25.04.1996 - V 422/95
- FG Rheinland-Pfalz, 21.09.1995 - 4 K 1816/95
Streit über Höhe der Bemessungsgrundlage des Eigenverbrauchs für die private …
- FG Niedersachsen, 18.05.1995 - V 831/90
Klage eines Verlagskaufmanns und Betreibers eines Zeitschriftenwerberunternehmens …
- FG Münster, 12.05.1998 - 15 K 6197/97
- FG Nürnberg, 29.01.1998 - II 289/97
Umsatzsteuer; nichtunternehmerische Kraftfahrzeugnutzung bei Fullservice-Leasing
- FG Niedersachsen, 04.01.1996 - V 319/95
Änderung eines bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheids; Umsatzsteuer für …
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Rechtsprechung
| BFH, 29.07.1992 - II R 14/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
GG Art. 103 Abs. 1; FGO § 96 Abs. 1 Satz 3, § 105 Abs. 5 Satz 1, § 116 Abs. 1 Nr. 5, § 119 Nr. 6
- Wolters Kluwer
Rechtsbehelf
- rechtsportal.de
Anwendungsvoraussetzungen von § 105 Abs. 5 S. 1 FGO
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§§ 96, 105 FGO
Finanzgerichtsordnung; Darstellung der Entscheidungsgründe
Papierfundstellen
- BFHE 169, 1
- NVwZ-RR 1993, 336
- BB 1992, 2282
- DB 1993, 24
- BStBl II 1992, 1043
Wird zitiert von ... (18)
- BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 9.07
Beihilfe; Hilfsmittel; Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle; …
Dann fordert das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO, dass das Berufungsgericht darauf inhaltlich eingeht (Beschlüsse vom 20. Juli 1979 - BVerwG 7 CB 21.79 - NJW 1980, 953 , vom 9. Dezember 1980 - BVerwG 7 B 238.80 - Buchholz 312 EntlG Nr. 17 …und vom 4. August 2005 a.a.O.; BFH, Urteile vom 29. Juli 1992 - II R 14/92 - BFHE 169, 1 und vom 23. April 1998 - IV R 30/97 - NVwZ-RR 1999, 151 ). - BFH, 20.05.1994 - VI R 10/94
Nicht mit Gründen versehenes FG-Urteil (§ 96 FGO )
Hat im finanzgerichtlichen Klageverfahren eine Beweisaufnahme durch Zeugenvernehmung stattgefunden und beschränkt sich das FG gleichwohl in seinem Urteil bei der Darstellung der Entscheidungsgründe ohne jegliche Würdigung der erhobenen Beweise auf eine Bezugnahme auf die nach seiner Auffassung zutreffende Begründung der Einspruchsentscheidung (§ 105 Abs. 5 FGO), so ist das Urteil i. S. der § 116 Abs. 1 Nr. 5, § 119 Nr. 6 FGO "nicht mit Gründen versehen" (Fortentwicklung der Rechtsprechung in dem BFH-Urteil vom 29. Juli 1992 II R 14/92, BFHE 169, 1, BStBl II 1992, 1043).Der entscheidende Senat folgt dem II. Senat des BFH (Urteil vom 29. Juli 1992 II R 14/92, BFHE 169, 1, BStBl II 1992, 1043) jedoch in der Auffassung, daß die Möglichkeit der Bezugnahme auf die Begründung der Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf - wie sie bereits in § 105 Abs. 5 Satz 1 FGO a. F. unter engeren Voraussetzungen eröffnet war - einer den Anforderungen des Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) entsprechenden Einschränkung bedarf.
- BFH, 03.03.2009 - X B 59/08
Gerichtliche Überprüfung einer Schätzung - Bezug des FG auf die Begründung der …
Eine Voraussetzung für eine zulässige Bezugnahme auf die Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf ist, dass diese selbst eine ausreichende Begründung enthält und sich nicht nur mit formelhaften Wendungen begnügt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Juli 1992 II R 14/92, BFHE 169, 1, BStBl II 1992, 1043;… Wagner in: Kühn/v.Wedelstädt, 18. Aufl., FGO, § 105 Rz 14).Das FG darf sich auch dann nicht lediglich auf die Begründung der Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf beziehen, wenn das Gericht gemäß § 96 Abs. 1 Satz 3 FGO auf wesentliches (neues) Vorbringen im Klageverfahren einzugehen hat, das in der Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf nicht erörtert worden war (BFH-Urteile in BFHE 169, 1, BStBl II 1992, 1043; und vom 20. Mai 1994 VI R 10/94, BFHE 174, 391, BStBl II 1994, 707).
- BFH, 25.04.2003 - VIII B 266/02
NZB: Urteil ohne Entscheidungsgründe
Hieran fehlt es aber nicht nur, wenn sich die Einspruchsentscheidung in formelhaften Wendungen erschöpft (BFH-Urteil vom 29. Juli 1992 II R 14/92, BFHE 169, 1, BStBl II 1992, 1043).c) Der Senat kann somit offen lassen, ob das FG --wie mit der Beschwerdeschrift weiterhin geltend gemacht-- auch den Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes) dadurch verletzt hat, dass es im Zusammenhang mit der strittigen Zuständigkeitsfrage wesentliches (neues) Vorbringen im Klageverfahren, zu dem in der Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf noch nicht Stellung genommen worden ist, übergangen hat (vgl. hierzu BFH-Urteil in BFHE 169, 1, BStBl II 1992, 1043;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 119 Rz. 23 a.E.).
- BFH, 23.04.1998 - IV R 30/97
Zur Begründungserleichterung nach § 105 Abs. 5 FGO
Für neues Vorbringen im Klageverfahren kann aber eine Bezugnahme auf die Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf nicht in Betracht kommen (BFH-Urteile vom 29. Juli 1992 II R 14/92, BFHE 169, 1, BStBl II 1992, 1043; vom 20. Mai 1994 VI R 10/94, BFHE 174, 391, BStBl II 1994, 707;… Senatsbeschluß vom 27. Februar 1996 IV R 41/95, BFH/NV 1996, 623). - BVerwG, 20.10.2011 - 2 B 86.11
Begründung des Urteils; Bezugnahme auf Gründe der vorinstanzlichen Entscheidung; …
Stellt ein Beteiligter die entscheidungserhebliche tatsächliche oder rechtliche Würdigung des erstinstanzlichen Gerichts substantiiert in Frage, so fordert das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO, dass das Berufungsgericht darauf inhaltlich eingeht (Beschlüsse vom 20. Juli 1979 - BVerwG 7 CB 21.79 - NJW 1980, 953 und vom 9. Dezember 1980 - BVerwG 7 B 238.80 - Buchholz 312 EntlG Nr. 17; BFH, Urteile vom 29. Juli 1992 - II R 14/92 - BFHE 169, 1 und vom 23. April 1998 - IV R 30/97 - NVwZ-RR 151 ).". - BFH, 08.05.2018 - XI B 5/18
Ablehnung eines Antrags auf Aussetzung des Verfahrens muss begründet werden
Rn. 17 bb) Wenn das FG in unzulässiger Weise von der Begründungserleichterung des § 105 Abs. 5 FGO Gebrauch macht, ist sein Urteil nicht mit Gründen versehen (vgl. BFH-Urteile vom 29. Juli 1992 II R 14/92, BFHE 169, 1, BStBl II 1992, 1043, unter II., Rz 6 ff.; vom 23. April 1998 IV R 30/97, BFHE 186, 120, BStBl II 1998, 626, unter 1.a, Rz 13 ff.; BFH-Beschluss vom 3. März 2009 X B 59/08, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R389); denn vom Vorliegen eines Verfahrensmangels i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO ist auszugehen, wenn den Beteiligten --zumindest in Bezug auf einen der wesentlichen Streitpunkte-- die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (…vgl. BFH-Beschluss vom 11. Dezember 2013 XI B 33/13, BFH/NV 2014, 714, Rz 17). - BVerwG, 04.08.2005 - 2 B 5.05
Angabe der leitenden Gründe; Bezugnahme auf Gründe der angefochtenen …
Stellt ein Beteiligter die entscheidungserhebliche tatsächliche oder rechtliche Würdigung des erstinstanzlichen Gerichts substantiiert in Frage, so fordert das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO, dass das Berufungsgericht darauf inhaltlich eingeht (Beschlüsse vom 20. Juli 1979 - BVerwG 7 CB 21.79 - NJW 1980, 953 und vom 9. Dezember 1980 - BVerwG 7 B 238.80 - Buchholz 312 EntlG Nr. 17; BFH, Urteile vom 29. Juli 1992 - II R 14/92 - BFHE 169, 1 und vom 23. April 1998 - IV R 30/97 - NVwZ-RR 1999, 151 ). - BFH, 18.09.2007 - IV B 87/06
Voraussetzungen des § 24 UmwStG sind erfüllt, wenn einige Wirtschaftsgüter nicht …
Die Divergenz gegenüber dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 15. April 1980 1 BvR 1365/78 (BVerfGE 54, 43, 46), sowie den BFH-Urteilen vom 29. Juli 1992 II R 14/92 (BFHE 169, 1, BStBl II 1992, 1043), und vom 25. Mai 1988 I R 225/82 (BFHE 154, 7, BStBl II 1988, 944) ist nicht in zulässiger Weise dargetan (s. vorstehend unter II.1.b) (3)). - BFH, 07.10.1997 - VIII R 4/96
Revisionsbegründung wegen Erlass eines Überraschungsurteils und Verstoß gegen den …
§ 105 Abs. 5 FGO setzt voraus, daß die in Bezug genommene Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf ihrerseits eine umfassende Begründung enthält und daß durch die Bezugnahme auf diese Entscheidung im Klageverfahren vorgetragene Einwendungen nicht übergangen werden (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juli 1992 II R 14/92, BFHE 169, 1 [BFH 29.07.1992 - II R 14/92], BStBl II 1992, 1043;… Beschluß vom 27. Februar 1996 IV R 41/95, BFH/NV 1996, 623, 625). - BFH, 28.07.1999 - II R 2/99
Miterbe - Letztwillige Verfügung - Erbschaftsteuer - Bewertung der …
- BFH, 09.06.2009 - II B 163/08
Verfahrensrüge wegen Verweis auf Einspruchsentscheidung zur Urteilsbegründung - …
- BFH, 07.11.2000 - VII R 24/00
Nachzahlung - Verwaltungsakt - Einspruch - Zahlungsaufforderung - Regelungsgehalt …
- BFH, 27.02.2002 - VII B 113/01
Rüge der mangelnden Urteilsbegründung; Verfahrensmangel
- BFH, 19.06.2001 - X B 67/00
Zulassung der Revision - Nichtzulassungsbeschwerde - Vermietung von Räumen an …
- BFH, 23.11.1998 - VII R 79/98
Urteil ohne Gründe
- BFH, 27.02.1996 - IV R 41/95
Anforderungen an die Verfahrensrüge der vorschriftswidrigen Besetzung des …
- BFH, 25.06.1998 - VIII R 10/97
Zulässigkeit einer Revision
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Rechtsprechung
| EuGH, 14.10.1992 - C-262/91 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 169; ; EWG-Vertrag Art. 171
- EU-Kommission
Kommission / Italien
EWG-Vertrag, Artikel 171
Vertragsverletzungsverfahren; Urteil des Gerichtshofes, mit dem die Vertragsverletzung festgestellt wird; Frist für die Durchführung
- EU-Kommission
Kommission / Italien
- Wolters Kluwer
Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien; Feststellung des Gerichtshofes über die Vertragsverletzung; Frist für die Durchführung von Entscheidungen; Nichtdurchführung von Urteilen des Gerichtshofes mit der Feststellung einer Vertragsverletzung
- rechtsportal.de
EWG-Vertrag Art. 169; EWG-Vertrag Art. 171
Vertragsverletzungsverfahren - Urteil des Gerichtshofes, mit dem die Vertragsverletzung festgestellt wird - Frist für die Durchführung - juris (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung - Nichtdurchführung von Urteilen des Gerichtshofes, mit denen eine Vertragsverletzung festgestellt wird.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 01.07.1992 - C-262/91
- EuGH, 14.10.1992 - C-262/91
Papierfundstellen
- DB 1993, 24
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 24.11.1987 - 124/86
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 14.10.1992 - C-262/91
1 Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Klageschrift, die am 11. Oktober 1991 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 169 EWG-Vertrag Klage erhoben auf Feststellung, daß die Italienische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 171 EWG-Vertrag verstossen hat, daß sie nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um den Urteilen vom 24. November 1987 in den Rechtssachen 124/86 und 125/86 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 4661, 4669) nachzukommen.° des Urteils vom 24. November 1987 in der Rechtssache 124/86 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 4661), in dem der Gerichtshof für Recht erkannt und entschieden hat:.
° und des Urteils vom 24. November 1987 in der Rechtssache 125/86 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 4669), in dem der Gerichtshof für Recht erkannt und entschieden hat:.
- EuGH, 24.11.1987 - 125/86
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 14.10.1992 - C-262/91
1 Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Klageschrift, die am 11. Oktober 1991 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 169 EWG-Vertrag Klage erhoben auf Feststellung, daß die Italienische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 171 EWG-Vertrag verstossen hat, daß sie nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um den Urteilen vom 24. November 1987 in den Rechtssachen 124/86 und 125/86 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 4661, 4669) nachzukommen.° und des Urteils vom 24. November 1987 in der Rechtssache 125/86 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 4669), in dem der Gerichtshof für Recht erkannt und entschieden hat:.
- EuGH, 13.07.1988 - 169/87
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuGH, 14.10.1992 - C-262/91
7 Artikel 171 EWG-Vertrag nennt zwar keine Frist, innerhalb deren ein Urteil durchgeführt sein muß, doch verlangt es das Interesse an einer sofortigen und einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts, daß diese Durchführung sofort in Angriff genommen werden und innerhalb kürzest möglicher Frist abgeschlossen sein muß (vgl. Urteil vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 169/87, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 4093, Randnr. 14).
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