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Weitere Entscheidungen unten: BFH, 29.07.1992 | EuGH, 14.10.1992

Rechtsprechung
   EuGH, 25.05.1993 - C-193/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,196
EuGH, 25.05.1993 - C-193/91 (https://dejure.org/1993,196)
EuGH, Entscheidung vom 25.05.1993 - C-193/91 (https://dejure.org/1993,196)
EuGH, Entscheidung vom 25. Mai 1993 - C-193/91 (https://dejure.org/1993,196)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    Sechste Richtlinie Art. 6 Abs. 2 Buchst. a

  • EU-Kommission PDF

    Finanzamt München III / Mohsche

    Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a
    Steuerrecht; Harmonisierung; Umsatzsteuern; Gemeinsames Mehrwertsteuersystem; Steuerbare Umsätze; Private Verwendung eines mit Vorsteuerabzugsmöglichkeit gekauften Betriebsgegenstands; Besteuerung von Leistungen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen und die der ...

  • EU-Kommission

    Finanzamt München III / Mohsche

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Umsatzsteuer: Private Kfz-Verwendung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sechste Richtlinie Art. 6 Abs. 2 Buchst. a
    Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Steuerbare Umsätze - Private Verwendung eines mit Vorsteuerabzugsmöglichkeit gekauften Betriebsgegenstands - Besteuerung von Leistungen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen und die der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage; Nichteinbeziehen von Garagenmiete, Kraftfahrzeugsteuer, Versicherung und Parkgebühren bei privater Firmenwagennutzung in die Umsatzsteuerveranlagung; Besteuerung der privaten Verwendung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 10 Abs. 4 Nr. 2 UStG
    Umsatzsteuer; Bemessungsgrundlage für den Verwendungseigenverbrauch

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Mehrwertsteuer - Besteuerung der privaten Verwendung eines dem Unternehmen dienenden Fahrzeugs.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 308 (Ls.)
  • BB 1993, 1723
  • BB 1993, 780
  • DB 1993, 24
  • DB 1994, 25
  • BStBl II 1993, 812
 
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Wird zitiert von ... (81)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 27.06.1989 - 50/88

    Kühne / Finanzamt München III

    Auszug aus EuGH, 25.05.1993 - C-193/91
    8 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt sich aus der Systematik der Sechsten Richtlinie, daß Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a die Nichtbesteuerung eines zu privaten Zwecken verwendeten Betriebsgegenstands verhindern will und demgemäß die Besteuerung der privaten Nutzung eines solchen Gegenstands nur dann verlangt, wenn er zum Abzug der Steuer berechtigt hat, mit der er beim Erwerb belastet war (Urteil vom 27. Juni 1989 in der Rechtssache 50/88, Kühne, Slg. 1989, 1925, Randnr. 8).

    9 Eine solche Besteuerung eines Betriebsgegenstands, der nicht zum Abzug des Restbetrags der Steuer berechtigt hat, würde nämlich zu einer Doppelbesteuerung führen, die dem Grundsatz der Steuerneutralität zuwiderliefe, der dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem, in das sich die Sechste Richtlinie einfügt, zugrunde liegt (Urteil Kühne, a. a. O., Randnr. 10).

  • EuGH, 19.01.1982 - 8/81

    Becker

    Auszug aus EuGH, 25.05.1993 - C-193/91
    17 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (insbesondere Urteil vom 19. Januar 1982 in der Rechtssache 8/81, Becker, Slg. 1982, 53) kann sich ein einzelner auf Bestimmungen einer Richtlinie, die inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen, gegenüber allen innerstaatlichen, nicht richtlinienkonformen Vorschriften berufen.
  • BFH, 05.06.2014 - XI R 36/12

    PKW-Nutzung durch einen Unternehmer für Fahrten zwischen Wohnung und …

    Diese Bestimmung soll verhindern, daß ein zu privaten Zwecken verwendeter Betriebsgegenstand und eine vom Steuerpflichtigen zu privaten Zwecken unentgeltlich erbrachte Dienstleistung nicht besteuert werden (vgl. Urteile vom 27. Juni 1989 in der Rechtssache 50/88, Kühne, Slg. 1989, 1925, Randnr. 8, und vom 25. Mai 1993 in der Rechtssache C-193/91, Mohsche, Slg. 1993, I-2615, Randnr. 8).
  • EuGH, 08.03.2001 - C-415/98

    Bakcsi - "Mehrwertsteuer - Artikel 2 Nummer 1, Artikel 5 Absatz 6 und Artikel 11 …

    Einen Gegenstand, der nicht zum Abzug des Restbetrags der Steuer berechtigt hat, unter solchen Umständen zu besteuern, würde nämlich zu einer Doppelbesteuerung führen, die dem Grundsatz der Steuerneutralität zuwiderliefe, der dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem, in das sich die Sechste Richtlinie einfügt, zugrunde liegt (vgl. zu Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Sechsten Richtlinie Urteil Kühne, Randnr. 10, und Urteil vom 25. Mai 1993 in der Rechtssache C-193/91, Mohsche, Slg. 1993, I-2615, Randnr. 9).
  • EuGH, 26.09.1996 - C-230/94

    Enkler / Finanzamt Homburg

    34 Im Urteil vom 25. Mai 1993 in der Rechtssache C-193/91 (Mohsche, Slg. 1993, I-2615, Randnrn.
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Rechtsprechung
   BFH, 29.07.1992 - II R 14/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1100
BFH, 29.07.1992 - II R 14/92 (https://dejure.org/1992,1100)
BFH, Entscheidung vom 29.07.1992 - II R 14/92 (https://dejure.org/1992,1100)
BFH, Entscheidung vom 29. Juli 1992 - II R 14/92 (https://dejure.org/1992,1100)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    §§ 96, 105 FGO
    Finanzgerichtsordnung; Darstellung der Entscheidungsgründe

Papierfundstellen

  • BFHE 169, 1
  • NVwZ-RR 1993, 336
  • BB 1992, 2282
  • DB 1993, 24
  • BStBl II 1992, 1043
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 9.07

    Beihilfe; Hilfsmittel; Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle; …

    Dann fordert das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO, dass das Berufungsgericht darauf inhaltlich eingeht (Beschlüsse vom 20. Juli 1979 - BVerwG 7 CB 21.79 - NJW 1980, 953 , vom 9. Dezember 1980 - BVerwG 7 B 238.80 - Buchholz 312 EntlG Nr. 17 …und vom 4. August 2005 a.a.O.; BFH, Urteile vom 29. Juli 1992 - II R 14/92 - BFHE 169, 1 und vom 23. April 1998 - IV R 30/97 - NVwZ-RR 1999, 151 ).
  • BFH, 20.05.1994 - VI R 10/94

    Nicht mit Gründen versehenes FG-Urteil (§ 96 FGO )

    Hat im finanzgerichtlichen Klageverfahren eine Beweisaufnahme durch Zeugenvernehmung stattgefunden und beschränkt sich das FG gleichwohl in seinem Urteil bei der Darstellung der Entscheidungsgründe ohne jegliche Würdigung der erhobenen Beweise auf eine Bezugnahme auf die nach seiner Auffassung zutreffende Begründung der Einspruchsentscheidung (§ 105 Abs. 5 FGO), so ist das Urteil i. S. der § 116 Abs. 1 Nr. 5, § 119 Nr. 6 FGO "nicht mit Gründen versehen" (Fortentwicklung der Rechtsprechung in dem BFH-Urteil vom 29. Juli 1992 II R 14/92, BFHE 169, 1, BStBl II 1992, 1043).

    Der entscheidende Senat folgt dem II. Senat des BFH (Urteil vom 29. Juli 1992 II R 14/92, BFHE 169, 1, BStBl II 1992, 1043) jedoch in der Auffassung, daß die Möglichkeit der Bezugnahme auf die Begründung der Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf - wie sie bereits in § 105 Abs. 5 Satz 1 FGO a. F. unter engeren Voraussetzungen eröffnet war - einer den Anforderungen des Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) entsprechenden Einschränkung bedarf.

  • BFH, 03.03.2009 - X B 59/08

    Gerichtliche Überprüfung einer Schätzung - Bezug des FG auf die Begründung der …

    Eine Voraussetzung für eine zulässige Bezugnahme auf die Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf ist, dass diese selbst eine ausreichende Begründung enthält und sich nicht nur mit formelhaften Wendungen begnügt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Juli 1992 II R 14/92, BFHE 169, 1, BStBl II 1992, 1043;… Wagner in: Kühn/v.Wedelstädt, 18. Aufl., FGO, § 105 Rz 14).

    Das FG darf sich auch dann nicht lediglich auf die Begründung der Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf beziehen, wenn das Gericht gemäß § 96 Abs. 1 Satz 3 FGO auf wesentliches (neues) Vorbringen im Klageverfahren einzugehen hat, das in der Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf nicht erörtert worden war (BFH-Urteile in BFHE 169, 1, BStBl II 1992, 1043; und vom 20. Mai 1994 VI R 10/94, BFHE 174, 391, BStBl II 1994, 707).

  • BFH, 25.04.2003 - VIII B 266/02

    NZB: Urteil ohne Entscheidungsgründe

    Hieran fehlt es aber nicht nur, wenn sich die Einspruchsentscheidung in formelhaften Wendungen erschöpft (BFH-Urteil vom 29. Juli 1992 II R 14/92, BFHE 169, 1, BStBl II 1992, 1043).

    c) Der Senat kann somit offen lassen, ob das FG --wie mit der Beschwerdeschrift weiterhin geltend gemacht-- auch den Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes) dadurch verletzt hat, dass es im Zusammenhang mit der strittigen Zuständigkeitsfrage wesentliches (neues) Vorbringen im Klageverfahren, zu dem in der Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf noch nicht Stellung genommen worden ist, übergangen hat (vgl. hierzu BFH-Urteil in BFHE 169, 1, BStBl II 1992, 1043;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 119 Rz. 23 a.E.).

  • BFH, 23.04.1998 - IV R 30/97

    Zur Begründungserleichterung nach § 105 Abs. 5 FGO

    Für neues Vorbringen im Klageverfahren kann aber eine Bezugnahme auf die Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf nicht in Betracht kommen (BFH-Urteile vom 29. Juli 1992 II R 14/92, BFHE 169, 1, BStBl II 1992, 1043; vom 20. Mai 1994 VI R 10/94, BFHE 174, 391, BStBl II 1994, 707;… Senatsbeschluß vom 27. Februar 1996 IV R 41/95, BFH/NV 1996, 623).
  • BVerwG, 20.10.2011 - 2 B 86.11

    Begründung des Urteils; Bezugnahme auf Gründe der vorinstanzlichen Entscheidung; …

    Stellt ein Beteiligter die entscheidungserhebliche tatsächliche oder rechtliche Würdigung des erstinstanzlichen Gerichts substantiiert in Frage, so fordert das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO, dass das Berufungsgericht darauf inhaltlich eingeht (Beschlüsse vom 20. Juli 1979 - BVerwG 7 CB 21.79 - NJW 1980, 953 und vom 9. Dezember 1980 - BVerwG 7 B 238.80 - Buchholz 312 EntlG Nr. 17; BFH, Urteile vom 29. Juli 1992 - II R 14/92 - BFHE 169, 1 und vom 23. April 1998 - IV R 30/97 - NVwZ-RR 151 ).".
  • BFH, 08.05.2018 - XI B 5/18

    Ablehnung eines Antrags auf Aussetzung des Verfahrens muss begründet werden

    Rn. 17 bb) Wenn das FG in unzulässiger Weise von der Begründungserleichterung des § 105 Abs. 5 FGO Gebrauch macht, ist sein Urteil nicht mit Gründen versehen (vgl. BFH-Urteile vom 29. Juli 1992 II R 14/92, BFHE 169, 1, BStBl II 1992, 1043, unter II., Rz 6 ff.; vom 23. April 1998 IV R 30/97, BFHE 186, 120, BStBl II 1998, 626, unter 1.a, Rz 13 ff.; BFH-Beschluss vom 3. März 2009 X B 59/08, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R389); denn vom Vorliegen eines Verfahrensmangels i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO ist auszugehen, wenn den Beteiligten --zumindest in Bezug auf einen der wesentlichen Streitpunkte-- die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (…vgl. BFH-Beschluss vom 11. Dezember 2013 XI B 33/13, BFH/NV 2014, 714, Rz 17).
  • BVerwG, 04.08.2005 - 2 B 5.05

    Angabe der leitenden Gründe; Bezugnahme auf Gründe der angefochtenen …

    Stellt ein Beteiligter die entscheidungserhebliche tatsächliche oder rechtliche Würdigung des erstinstanzlichen Gerichts substantiiert in Frage, so fordert das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO, dass das Berufungsgericht darauf inhaltlich eingeht (Beschlüsse vom 20. Juli 1979 - BVerwG 7 CB 21.79 - NJW 1980, 953 und vom 9. Dezember 1980 - BVerwG 7 B 238.80 - Buchholz 312 EntlG Nr. 17; BFH, Urteile vom 29. Juli 1992 - II R 14/92 - BFHE 169, 1 und vom 23. April 1998 - IV R 30/97 - NVwZ-RR 1999, 151 ).
  • BFH, 18.09.2007 - IV B 87/06

    Voraussetzungen des § 24 UmwStG sind erfüllt, wenn einige Wirtschaftsgüter nicht …

    Die Divergenz gegenüber dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 15. April 1980 1 BvR 1365/78 (BVerfGE 54, 43, 46), sowie den BFH-Urteilen vom 29. Juli 1992 II R 14/92 (BFHE 169, 1, BStBl II 1992, 1043), und vom 25. Mai 1988 I R 225/82 (BFHE 154, 7, BStBl II 1988, 944) ist nicht in zulässiger Weise dargetan (s. vorstehend unter II.1.b) (3)).
  • BFH, 07.10.1997 - VIII R 4/96

    Revisionsbegründung wegen Erlass eines Überraschungsurteils und Verstoß gegen den …

    § 105 Abs. 5 FGO setzt voraus, daß die in Bezug genommene Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf ihrerseits eine umfassende Begründung enthält und daß durch die Bezugnahme auf diese Entscheidung im Klageverfahren vorgetragene Einwendungen nicht übergangen werden (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juli 1992 II R 14/92, BFHE 169, 1 [BFH 29.07.1992 - II R 14/92], BStBl II 1992, 1043;… Beschluß vom 27. Februar 1996 IV R 41/95, BFH/NV 1996, 623, 625).
  • BFH, 28.07.1999 - II R 2/99

    Miterbe - Letztwillige Verfügung - Erbschaftsteuer - Bewertung der …

  • BFH, 09.06.2009 - II B 163/08

    Verfahrensrüge wegen Verweis auf Einspruchsentscheidung zur Urteilsbegründung - …

  • BFH, 07.11.2000 - VII R 24/00

    Nachzahlung - Verwaltungsakt - Einspruch - Zahlungsaufforderung - Regelungsgehalt …

  • BFH, 27.02.2002 - VII B 113/01

    Rüge der mangelnden Urteilsbegründung; Verfahrensmangel

  • BFH, 19.06.2001 - X B 67/00

    Zulassung der Revision - Nichtzulassungsbeschwerde - Vermietung von Räumen an …

  • BFH, 23.11.1998 - VII R 79/98

    Urteil ohne Gründe

  • BFH, 27.02.1996 - IV R 41/95

    Anforderungen an die Verfahrensrüge der vorschriftswidrigen Besetzung des …

  • BFH, 25.06.1998 - VIII R 10/97

    Zulässigkeit einer Revision

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dejure.org Übersicht BFH

Rechtsprechung
   EuGH, 14.10.1992 - C-262/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3863
EuGH, 14.10.1992 - C-262/91 (https://dejure.org/1992,3863)
EuGH, Entscheidung vom 14.10.1992 - C-262/91 (https://dejure.org/1992,3863)
EuGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1992 - C-262/91 (https://dejure.org/1992,3863)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 169; ; EWG-Vertrag Art. 171

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    EWG-Vertrag, Artikel 171
    Vertragsverletzungsverfahren; Urteil des Gerichtshofes, mit dem die Vertragsverletzung festgestellt wird; Frist für die Durchführung

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien; Feststellung des Gerichtshofes über die Vertragsverletzung; Frist für die Durchführung von Entscheidungen; Nichtdurchführung von Urteilen des Gerichtshofes mit der Feststellung einer Vertragsverletzung

  • rechtsportal.de

    EWG-Vertrag Art. 169; EWG-Vertrag Art. 171
    Vertragsverletzungsverfahren - Urteil des Gerichtshofes, mit dem die Vertragsverletzung festgestellt wird - Frist für die Durchführung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung - Nichtdurchführung von Urteilen des Gerichtshofes, mit denen eine Vertragsverletzung festgestellt wird.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1993, 24
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 24.11.1987 - 124/86

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 14.10.1992 - C-262/91
    1 Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Klageschrift, die am 11. Oktober 1991 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 169 EWG-Vertrag Klage erhoben auf Feststellung, daß die Italienische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 171 EWG-Vertrag verstossen hat, daß sie nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um den Urteilen vom 24. November 1987 in den Rechtssachen 124/86 und 125/86 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 4661, 4669) nachzukommen.

    ° des Urteils vom 24. November 1987 in der Rechtssache 124/86 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 4661), in dem der Gerichtshof für Recht erkannt und entschieden hat:.

    ° und des Urteils vom 24. November 1987 in der Rechtssache 125/86 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 4669), in dem der Gerichtshof für Recht erkannt und entschieden hat:.

  • EuGH, 24.11.1987 - 125/86

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 14.10.1992 - C-262/91
    1 Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Klageschrift, die am 11. Oktober 1991 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 169 EWG-Vertrag Klage erhoben auf Feststellung, daß die Italienische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 171 EWG-Vertrag verstossen hat, daß sie nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um den Urteilen vom 24. November 1987 in den Rechtssachen 124/86 und 125/86 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 4661, 4669) nachzukommen.

    ° und des Urteils vom 24. November 1987 in der Rechtssache 125/86 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 4669), in dem der Gerichtshof für Recht erkannt und entschieden hat:.

  • EuGH, 13.07.1988 - 169/87

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 14.10.1992 - C-262/91
    7 Artikel 171 EWG-Vertrag nennt zwar keine Frist, innerhalb deren ein Urteil durchgeführt sein muß, doch verlangt es das Interesse an einer sofortigen und einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts, daß diese Durchführung sofort in Angriff genommen werden und innerhalb kürzest möglicher Frist abgeschlossen sein muß (vgl. Urteil vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 169/87, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 4093, Randnr. 14).
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