Rechtsprechung
| BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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VwGO §§ 138 Nr. 3, 144 Abs. 4; WHG a. F. § 1 Abs. 1 Nr. 1; WHG n. F. § 3 Nr. 1; WG LSA § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a
Gehörsverstoß; Überraschungsentscheidung; Verfahrensfehler; Heilung; Ergebnisrichtigkeit; oberirdisches Gewässer; Unterhaltung; Gewässerbett; unterirdische Wasserführung; Rohr; Verrohrung; Wasserhaushalt; Wasserkreislauf; Gewässerfunktion - openjur.de
Gehörsverstoß; Überraschungsentscheidung; Verfahrensfehler; Heilung; Ergebnisrichtigkeit; oberirdisches Gewässer; Unterhaltung; Gewässerbett; unterirdische Wasserführung; Rohr; Verrohrung; Wasserhaushalt; Wasserkreislauf; Gewässerfunktion.
- Bundesverwaltungsgericht
VwGO §§ 138 Nr. 3, 144 Abs. 4
Abschnitt; Ergebnisrichtigkeit; Gehörsverstoß; Gewässerbett; Gewässerbett; Gewässerfunktion; Gewässerfunktion; Heilung; Rohr; Rohrleitung; Unterhaltung; Unterhaltung; Unterhaltungspflicht; Verfahrensfehler; Verfahrensfehler; Verrohrung; Verrohrung; Wasserführung; ... - rechtsinformationen.bund.de
Wasserrechtliche Einordnung einer unterirdisch geführten Teilstrecke eines Gewässers (Verrohrung); Überraschungsentscheidung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 104 Abs 1 WasG SA, § 1 Abs 1 Nr 1 Buchst a WasG SA, § 3 Nr 1 WHG 2009, § 1 Abs 1 Nr 1 WHG, § 138 Nr 3 VwGO
Wasserrechtliche Einordnung einer unterirdisch geführten Teilstrecke eines Gewässers (Verrohrung); Überraschungsentscheidung - Wolters Kluwer
Entfallen der Gewässereigenschaft für den Bereich einer unterirdischen Wasserführung bei Weiterleitung von Wasser von einem Gewässer in das nächste Gewässer; Einordnung eines verrohrten Abschnitts der Wasserführung als oberirdisches Gewässer; Maßstab für den Verlust der ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entfallen der Gewässereigenschaft für den Bereich einer unterirdischen Wasserführung bei Weiterleitung von Wasser von einem Gewässer in das nächste Gewässer; Einordnung eines verrohrten Abschnitts der Wasserführung als oberirdisches Gewässer; Maßstab für den Verlust der ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wenn die Alte Saale verrohrt wird...
- koehler-klett.de (Kurzinformation)
Wasserrechtliche Unterhaltungspflicht unterliegt ausschließlich oberirdischen Gewässern
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 13.08.2007 - 1 A 368/05
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2009 - 2 L 317/07
- BVerwG, 08.03.2010 - 7 B 31.09
- BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10
Papierfundstellen
- NVwZ 2011, 696
- DVBl 2011, 979
- DÖV 2011, 454
Wird zitiert von ... (76) Zitiert selbst (16)
- BVerwG, 31.10.1975 - IV C 43.73
Sachlicher Anwendungsbereich - Überleitungsregelung - Oberirdisches Gewässer - …
Auszug aus BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10
Die Gewässereigenschaft entfällt für den Bereich einer unterirdischen Wasserführung nicht ohne Weiteres dann, wenn diese das Wasser von einem Gewässer in das nächste leitet; auch in diesem Fall ist nach materiellen Kriterien zu beurteilen, ob durch die Verrohrung eine Absonderung des Wassers aus dem unmittelbaren Zusammenhang des natürlichen Wasserhaushalts bewirkt wird (Abweichung vom Urteil vom 31. Oktober 1975 - BVerwG 4 C 43.73 - BVerwGE 49, 293).Auch in der vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 31. Oktober 1975 - BVerwG 4 C 43.73 - (BVerwGE 49, 293 = Buchholz 445.4 § 1 WHG Nr. 4) entschiedenen Fallkonstellation sei eine wertende Beurteilung geboten.
Damit ist es, wie der Senat im Zulassungsbeschluss dargelegt hat, von der Rechtsprechung des 4. Senats (Urteil vom 31. Oktober 1975 - BVerwG 4 C 43.73 - BVerwGE 49, 293 ) abgewichen, für die es in dieser Fallkonstellation auf eine wertende Betrachtung nicht mehr ankommen kann.
Allgemein anerkannt ist jedoch, dass das Vorliegen eines Gewässerbettes als Ansatzpunkt des wasserrechtlichen Regelungsprogramms nicht in dem Sinne zwingende Voraussetzung der Einordnung als oberirdisches Gewässer ist, dass jegliche Unterbrechung im oberirdischen Wasserlauf durch unterirdische Teilstrecken - etwa in Felsdurchlässen oder -höhlungen, in Rohren, Tunneln oder Dükern - zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führt (siehe Urteil vom 31. Oktober 1975 - BVerwG 4 C 43.73 - a.a.O. S. 298;… Czychowski/Reinhardt, WHG, 10. Aufl. 2010, § 3 Rn. 13;… Knopp, in: Sieder/Zeitler/Dahme, WHG, § 1 WHG a.F. Rn. 9 f.;… Breuer, Öffentliches und privates Wasserrecht, 3. Aufl. 2004, Rn. 121 m.w.N.).
Rn. 19 cc) Der 4. Senat hat in seinem Urteil vom 31. Oktober 1975 - BVerwG 4 C 43.73 - (…a.a.O. S. 298 f.) das Vorliegen einer für die Gewässereigenschaft unschädlichen unterirdischen Teilstrecke (nur) dann als möglich erachtet, wenn diese in den Verlauf eines oberirdischen Gewässers fällt.
- BVerwG, 15.06.2005 - 9 C 8.04
Klagerücknahme, Abwasserabgabe; Fischzucht; Bruthaus; Kaskade; Trommelfilter; …
Auszug aus BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10
Es hat dabei nicht nur auf die örtliche Lage der Verrohrung - hier als letztes Teilstück bis zur Einleitung in die Saale - abgestellt, sondern unter Bezugnahme insbesondere auf das Urteil des 9. Senats vom 15. Juni 2005 - BVerwG 9 C 8.04 - (Buchholz 401.64 § 2 AbwAG Nr. 2) eine wertende Betrachtung angestellt.In dieser Eigenschaft soll es der wasserrechtlichen Benutzungsordnung unterliegen und nach Menge und Güte durch deren Instrumentarium gesteuert werden (vgl. Urteil vom 15. Juni 2005 - BVerwG 9 C 8.04 - Buchholz 401.64 § 2 AbwAG Nr. 2).
- BVerwG, 28.04.2008 - 7 B 16.08
Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Heranziehung zu Gebühren für die …
Auszug aus BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10
Eine solche Einleitung ist für die Gewässereigenschaft nämlich irrelevant; vielmehr ist sie nur nach Maßgabe einer wasserrechtlichen Erlaubnis bzw. Bewilligung zulässig (vgl. Urteil vom 31. Oktober 1975 - BVerwG 4 C 8 bis 11.74 - BVerwGE 49, 301 ; Beschluss vom 28. April 2008 - BVerwG 7 B 16.08 - juris Rn. 6).
- BVerwG, 31.10.1975 - IV C 8.74
Revisibilität nichtrevisiblen Rechts - Oberirdische Gewässer - Bestandteil einer …
Auszug aus BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10
Eine solche Einleitung ist für die Gewässereigenschaft nämlich irrelevant; vielmehr ist sie nur nach Maßgabe einer wasserrechtlichen Erlaubnis bzw. Bewilligung zulässig (vgl. Urteil vom 31. Oktober 1975 - BVerwG 4 C 8 bis 11.74 - BVerwGE 49, 301 ;… Beschluss vom 28. April 2008 - BVerwG 7 B 16.08 - juris Rn. 6). - BVerwG, 29.01.1996 - 4 B 5.96
Wasserrecht: Begriff der oberirdischen Gewässer, Gewässereigenschaft, …
Auszug aus BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10
Auch die dem vorausliegende Frage, ob die Verrohrung etwa als Anlage in und an einem Gewässer im Sinne von § 110 Abs. 1 WG LSA einzustufen ist (…vgl. hierzu Czychowski/Reinhardt, a.a.O. § 36 Rn. 25), was die Unterhaltungslast auf den Eigentümer bzw. Nutznießer überwälzt, beantwortet sich allein nach irrevisiblem Landesrecht (vgl. Beschluss vom 29. Januar 1996 - BVerwG 4 B 5.96 - ZfW 1997, 25). - BVerwG, 19.07.2010 - 6 B 20.10
Verein; Vereinsverbot; Klagebefugnis; Rechtsverletzung; rechtliches Gehör; …
Auszug aus BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10
Rn. 11 Eine dem zuwiderlaufende unzulässige Überraschungsentscheidung liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wende gibt, mit welcher die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. zuletzt Beschluss vom 19. Juli 2010 - BVerwG 6 B 20.10 - juris Rn. 4 m.w.N.). - BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 30.98
Beachtlichkeit einer verfahrensfehlerhaften Einzelrichterübertragung im …
Auszug aus BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10
Dies gilt in den Fällen des Gehörsverstoßes jedoch dann nicht, wenn die unter Verstoß gegen das rechtliche Gehör getroffene Feststellung zu einer einzelnen Tatsache nach der materiellrechtlichen Beurteilung des Revisionsgerichts unter keinem denkbaren Gesichtspunkt erheblich war (Urteile vom 10. November 1999 - BVerwG 6 C 30.98 - BVerwGE 110, 40 = Buchholz 448.0 § 3 WPflG Nr. 21 und vom 19. Dezember 2008 - BVerwG 9 C 16.07 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 26;… vgl. auch Eichberger, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 138 Rn. 25) oder wenn - wie hier gerügt - lediglich nicht hinreichend Gelegenheit bestand, zu Rechtsfragen Stellung zu nehmen. - BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 2600/95
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10
Falls es jedoch eine vorläufige Einschätzung der Rechtslage zu erkennen gegeben hat, muss es deutlich machen, wenn es hiervon wieder abweichen will (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. August 1996 - 2 BvR 2600/95 - NJW 1996, 3202). - BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 37.01
Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung, …
Auszug aus BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10
Denn ein solcher Mangel ist im Revisionsverfahren heilbar und führt deswegen zwar zur Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, nicht aber auch ohne Weiteres zu ihrem Erfolg (Urteile vom 31. Juli 2002 - BVerwG 8 C 37.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 35 und vom 26. Februar 2003 - BVerwG 8 C 1.02 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 67;… vgl. auch Eichberger, a.a.O. Rn. 33, 83). - BVerwG, 16.07.2003 - 7 B 61.03
Oberirdisches Gewässer; künstliches Gewässer; illegale Herstellung.
Auszug aus BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10
Rn. 17 aa) Kennzeichnend für ein oberirdisches Gewässer ist die nicht nur gelegentliche Wasseransammlung in einem Gewässerbett (vgl. Beschluss vom 16. Juli 2003 - BVerwG 7 B 61.03 - Buchholz 445.4 § 1 WHG Nr. 6). - BVerwG, 26.02.2003 - 8 C 1.02
Urteil ohne mündliche Verhandlung; fehlender Verzicht auf mündliche Verhandlung; …
- BVerwG, 19.12.2008 - 9 C 16.07
Klärung der Abgrenzung zwischen zweitwohnungssteuerpflichtiger Vorhaltung einer …
- OVG Thüringen, 28.05.2009 - 4 EO 347/08
Benutzungsgebührenrecht; Rechtmäßige Erhebung von Straßenentwässerungsgebühren …
- BVerwG, 08.03.2010 - 7 B 31.09
Verlust der Eigenschaft als oberirdisches Gewässer; Revisionszulassung
- BVerwG, 13.05.1987 - 7 B 72.87
Melderecht - Hauptwohnsitz - Verheirateter Einwohner
- OVG Schleswig-Holstein, 15.12.1999 - 2 L 3/98
Antrag auf Aufhebung eines Bescheids zur Ausübung eines Vorkaufsrechts an einem …
- BVerwG, 15.11.2012 - 7 C 1.12
Bundesrechnungshof; Informationszugang; Behörde; Verwaltungstätigkeit; …
Rn. 18 Eine der Gewährleistung des rechtlichen Gehörs zuwiderlaufende unzulässige Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit welcher die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchten (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 27. Januar 2011 - BVerwG 7 C 3.10 - NVwZ 2011, 696 Rn. 11 m.w.N.).Ein Gehörsverstoß, der mit der fehlenden Möglichkeit begründet wird, zu Fragen des revisiblen Rechts Stellung zu nehmen, wird nämlich im Revisionsverfahren, in dem gerade diese Fragen wieder zur Diskussion stehen und alle Beteiligten Gelegenheit haben, ihre Rechtsansichten vorzutragen, geheilt (vgl. Urteile vom 27. Januar 2011 a.a.O. Rn. 12 und vom 26. Februar 2003 - BVerwG 8 C 1.02 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 67 S. 10;… Eichberger, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 138 Rn. 83).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2015 - 20 A 20/13
Wiederherstellung einer Ufermauer als Anlage i.R.e. wasserwirtschaftlichen Zwecks
Rn. 30 Vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 -, NVwZ 2011, 696, und Beschluss vom 17. November 2009 - 7 B 14.09 -, a. a. O. - OVG Schleswig-Holstein, 10.06.2021 - 2 KN 2/19
Gewässer als Bestandteil einer Abwassereinrichtung
Das Bundesverwaltungsgericht führe in seiner Entscheidung vom 27. Januar 2011 (7 C 3.10) hierzu aus, dass der Maßstab für den Verlust der Gewässereigenschaft letztlich die Absonderung vom natürlichen Gewässerhaushalt sei, die sich insbesondere in der Beeinträchtigung der Gewässerfunktionen zeige.Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist für ein oberirdisches Gewässer die nicht nur gelegentliche Wasseransammlung in einem Gewässerbett kennzeichnend (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 -, juris, Rn. 17).
Ein Gewässerbett ist eine äußerlich erkennbare natürliche oder künstliche Begrenzung des Wassers in einer Eintiefung an der Erdoberfläche; befindet sich das Wasser an einem solchen Ort, ist es in der Regel in den natürlichen Wasserkreislauf eingebunden und hat Anteil an den Gewässerfunktionen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 -, juris, Rn. 17;… Senatsurteil vom 15. Dezember 1999 - 2 L 3/98 -, juris, Rn. 24; Sächsisches OVG…, Urteil vom 23. März 2017 - 5 A 241/16 -, juris, Rn. 18).
Allerdings ist, auch im Falle geschlossener Gräben, das Vorliegen eines Gewässerbettes als Ansatzpunkt des wasserrechtlichen Regelungsprogramms nicht in dem Sinne zwingende Voraussetzung der Einordnung als oberirdisches Gewässer, dass jegliche Unterbrechung im oberirdischen Wasserlauf durch unterirdische Teilstrecken - etwa in Felsdurchlässen oder -höhlungen, in Rohren, Tunneln oder Dükern - zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 -, juris, Rn. 17 m. w. N.).
Für die Frage der Absonderung ist eine an den tatsächlichen Gegebenheiten orientierte Betrachtungsweise, ob es zu einer (vollständigen) Unterbrechung des Wasserkreislaufs gekommen ist, erforderlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 -, juris, Rn. 20;… Czychowski/Reinhardt, WHG, 12. Auflage, § 3, Rn. 26;… Széchény in Seidler/Zeitler/Dahme, WHG, Stand 2.2017, § 3, Rn. 48; für eine wertende Beurteilung der einzelnen Teile sowie der Anlage als Ganzes vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 15. Juni 2005 - 9 C 8.04 -, juris, Rn. 21).
Erst wenn nach einer solchen Betrachtung der Wasserlauf vollständig in eine Abwasseranlage einbezogen wird, endet die Gewässereigenschaft (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 -, juris, Rn. 20;… Czychowski/Reinhardt, WHG, 12. Auflage, § 2 Rn. 8, § 3, Rn. 25).
Die daran anzuschließende Wertung, ob es sich bei einem dergestalt in das Leitungsnetz einbezogenen Graben weiterhin um ein Gewässer oder um einen Bestandteil der Abwassereinrichtung handelt, erfordert stets eine einzelfallorientierte Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 -, juris, Rn. 20;… Czychowski/Reinhardt, WHG, 12. Auflage, § 3, Rn. 25;… Széchény in Seidler/Zeitler/Dahme, WHG, Stand 2.2017, § 3, Rn. 48; für eine wertende Beurteilung der einzelnen Teile sowie der Anlage als Ganzes vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 15. Juni 2005 - 9 C 8/04 -, juris, Rn. 21) und lässt sich nicht losgelöst hiervon abstrakt beantworten.
- VGH Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 1 S 1245/15
Kosten für die Verlegung einer Telekommunikationslinie
Der Umstand, dass der Bach innerorts zeit- und teilweise verdolt war und insoweit unterirdisch verlief, stand dem nicht entgegen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 27.01.2011 - 7 C 3.10 - NVwZ 2011, 141). - OVG Sachsen, 23.03.2017 - 5 A 241/16
Gewässereigenschaft; Verrohrung; Zwei-Naturen-Theorie
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 - unter Aufgabe seiner Rechtsprechung im Urteil vom 31. Oktober 1975 - 4 C 43.73 -, BVerwGE 49, 298) ist für ein oberirdisches Gewässer die nicht nur gelegentliche Wasseransammlung in einem Gewässerbett kennzeichnend.Allerdings ist das Vorliegen eines Gewässerbettes als Ansatzpunkt des wasserrechtlichen Regelungsprogramms nicht in dem Sinne zwingende Voraussetzung der Einordnung als oberirdisches Gewässer, dass jegliche Unterbrechung im oberirdischen Wasserlauf durch unterirdische Teilstrecken - etwa in Felsdurchlässen oder -höhlungen, in Rohren, Tunneln oder Dükern - zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führt (BVerwG, Urt. v. 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 -, juris Rn. 17, m. w. N.).
Diese Erkenntnis folgt aus dem am Regelungszweck des Wasserrechts orientierten Gebot, eine Wasserführung erst dann aus dem wasserrechtlichen Regelungsregime zu entlassen, wenn mit dem Wegfall des Gewässerbettes eine Absonderung vom natürlichen Wasserhaushalt einhergeht (BVerwG, Urt. v. 27. Januar 2011, a. a. O., Rn. 18).
Demgegenüber endet die Gewässereigenschaft, wenn der Wasserlauf vollständig in eine Abwasseranlage einbezogen wird (BVerwG, Urt. v. 27. Januar 2011, a. a. O. Rn. 20, m. w. N.).
- BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 35.13
Flugverfahren; Flugroute; Umweltrechtsbehelf; Verbandsklage; …
Denn § 144 Abs. 4 VwGO kann auch herangezogen werden, wenn eine angeblich unter Verstoß gegen das rechtliche Gehör getroffene Feststellung zu einer einzelnen Tatsache nach der materiell-rechtlichen Beurteilung des Revisionsgerichts unter keinem denkbaren Gesichtspunkt erheblich ist (BVerwG, Urteile vom 10. November 1999 - 6 C 30.98 - BVerwGE 110, 40 und vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 - NVwZ 2011, 696 Rn. 12). - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2019 - 20 A 3187/17
Gewässer; oberirdisch; Eigenschaft; Verlust; Bach; Verrohrung; Gewässerfunktion; …
Rn. 11 - 7 C 3.10 -, NVwZ 2011, 696, und vom 15. Juni 2005 - 9 C 8.04 -, NVwZ-RR 2005,.Rn. 16 - 7 C 3.10 -, a. a. O., und vom 15. Juni 2005.
Rn. 33 - 7 C 3.10 -, a. a. O., vom 15. Juni 2005.
Rn. 38 - BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 -,.
- VG Karlsruhe, 10.08.2018 - 12 K 1148/18
Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Rückbau- und Wiederherstellungsanordnung …
Entscheidend ist vielmehr, ob das Gewässer in den natürlichen Wasserkreislauf eingebunden ist (BVerwG, Urteil vom 27.01.2011 - 7 C 3.10 -, juris Rn. 17).Kennzeichnend für ein oberirdisches Gewässer ist die nicht nur gelegentliche Wasseransammlung in einem Gewässerbett (BVerwG, Urteil vom 27.01.2011 - 7 C 3.10 -, juris Rn. 17).
- VGH Bayern, 17.11.2016 - 8 ZB 14.543
Feststellung einer Gewässereigenschaft
Allgemein anerkannt ist jedoch, dass das Vorliegen eines Gewässerbetts als Ansatzpunkt des wasserrechtlichen Regelungsprogramms nicht in diesem Sinn zwingende Voraussetzung der Einordnung als oberirdisches Gewässer ist, dass jegliche Unterbrechung im oberirdischen Wasserlauf durch unterirdische Teilstrecken - etwa in Felsdurchlässen oder -höhlungen, in Rohren, Tunneln oder Dükern - zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führt (vgl. BVerwG, U. v. 27.1.2011 - 7 C 3/10 - BayVBl 2012, 92 Rn. 17 m. w. N.).Vielmehr kann die Einbindung in den natürlichen Wasserkreislauf bei einer funktionsbezogenen, an den tatsächlichen Gegebenheiten orientierten Betrachtungsweise auch dann zu bejahen sein, wenn das Wasser unterirdisch von einem Gewässer in das nächste geleitet wird (vgl. BVerwG, U. v. 27.1.2011 - 7 C 3/10 - BayVBl 2012, 92 Rn. 20).
Zur Ermittlung der Gewässereigenschaft ist eine wertende Betrachtung vorzunehmen, bei der auch darauf abgestellt werden kann, ob eine verrohrte Wasserführung allein wasserwirtschaftlichen Zwecken dient und ob das Wasser keiner eigenständigen technischen Benutzung zugeführt wird (vgl. BVerwG, U. v. 27.1.2011 - 7 C 3/10 - BayVBl 2012, 92 Rn. 16, 21 f.).
Der B. Graben hat seine Gewässereigenschaft auch nicht durch die vollständige Einbeziehung in eine Abwasseranlage verloren (vgl. hierzu BVerwG, U. v. 27.1.2011 - 7 C 3/10 - BayVBl 2012, 92 Rn. 20 m. w. N.).
Für die Eigenschaft als Gewässer im Sinn des Wasserhaushaltsgesetzes 2010 ist die Abwassereinleitung vielmehr irrelevant (so ausdrücklich BVerwG, U. v. 27.1.2011 - 7 C 3.10 - BayVBl 2012, 92 Rn. 22 m. w. N.) und kann deshalb dahinstehen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat klargestellt, dass die Einleitung von Abwasser für die Gewässereigenschaft irrelevant und nur nach Maßgabe wasserrechtlicher Bestimmungen zulässig ist (U. v. 27.1.2011 - 7 C 3/10 - BayVBl 2012, 92 Rn. 22) und dass es das Wasserhaushaltsgesetz 2010 nicht ausschließt, dass ein Gewässer Bestandteil einer gemeindlichen Entwässerungsanlage sein kann (…B. v. 28.4.2008 - 7 B 16.08 - juris Rn. 6).
- VG Düsseldorf, 23.04.2013 - 17 K 2593/12
Unterhaltungsanordnung Gewässerunterhaltung Anlage Gewässerausbau Verrohrung …
Rn. 22 vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3/10 -, juris Rn. 17.Rn. 24 vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3/10 -, juris Rn. 17; Urteil vom 31. Oktober 1975 - IV C 43.73 -, juris Rn. 26; Berendes in: Ders.
Rn. 26 vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3/10 -, juris Rn. 17 ff.
Rn. 28 vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3/10 -, juris Rn. 20 in Abkehr vom Urteil vom 31. Oktober 1975 - IV C 43.73 -, juris Rn. 26.
Rn. 30 vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3/10 -, juris Rn. 20,.
- VG Berlin, 28.02.2014 - 19 L 334.13
Baustopp für Wasserbecken auf dem Tempelhofer Feld
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2017 - 9 N 1.15
Oberirdisches Gewässer bei teilweiser Verrohrung; Gewässerausbau bzw. …
- OVG Saarland, 01.12.2021 - 1 A 314/19
Durchleiten von Abwasser durch Grundstücke im Privateigentum, unterirdisches …
- VGH Bayern, 06.08.2015 - 8 ZB 14.1814
Unterhaltungslast bei teilweise verrohrtem Gewässer
- VG Schleswig, 06.03.2019 - 4 A 180/16
Abwasserrechtliche Ordnungsverfügung; wasserführende Gräben und Erdmulden als …
- VG Aachen, 08.11.2017 - 6 K 1979/16
Gewässereigenschaft; Wasserlauf; Wasserhaushalt; Verrohrung; Beweisantrag; nicht …
- VG Karlsruhe, 29.04.2015 - 4 K 1272/13
Folgekostenpflicht für die Verlegung von Telekommunikationslinien im Bereich von …
- VG München, 27.07.2021 - M 2 K 20.1210
Anspruch auf Beseitigung eines verrohrten Grabens und eines Mischwasserkanals
- VG Freiburg, 30.07.2025 - 1 K 2407/24
Öffentliches Gewässer; Aufhebung des Zusammenhangs mit dem natürlichen …
- VG Karlsruhe, 20.07.2017 - 5 K 1936/15
Ausübung des wasserrechtlichen Vorkaufsrechts; Gewässereigenschaft eines …
- VG Köln, 25.07.2013 - 14 K 4493/11
Wasserrechtliche Einordnung einer verrohrten Teilstrecke eines Gewässers …
- VG Schleswig, 16.01.2020 - 4 A 144/15
Heranziehung zur Entrichtung eines Niederschlagswasseranschlussbeitrags; Bestehen …
- VG Schleswig, 18.09.2018 - 4 A 311/16
Niederschlagswassergebühren; wasserführender Graben als Teil der öffentlichen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2015 - 20 A 1389/13
Verpflichtung zur Verrohrung eines Bachs auf Grundlage einer …
- BVerwG, 05.07.2016 - 7 B 43.15
Erweiterung Tagebau in Bannwald
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2019 - 2 L 19/18
Zuständigkeit der Gewässerunterhaltungsverbände für die Reparatur von …
- VG München, 26.11.2013 - M 2 K 13.1843
Wasserrecht; verrohrter Graben; Gewässer III. Ordnung
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2017 - 9 N 106.16
Klärwerk; Verbindung; früher schon vorhandenes Gewässer; Abwasseranlage; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2014 - 20 A 293/11
Sanierung der Abdeckung als Anlage an fließenden Gewässern durch den Eigentümer …
- BVerwG, 19.10.2023 - 8 C 6.22
Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen rechtsstaatswidriger Adoption in der …
- VGH Bayern, 02.08.2022 - 8 ZB 21.2339
Anspruch auf Beseitigung eines verrohrten Grabens und eines Mischwasserkanals
- BVerwG, 16.07.2020 - 5 C 6.19
Überraschungsurteil im Hinblick auf die Darlegungs- und …
- VG Aachen, 01.07.2015 - 6 L 482/15
Gewässer; Bach; Kanal; Verrohrung; Wasserhaushalt; Wasserkreislauf; ökologische …
- VG Gelsenkirchen, 03.03.2020 - 6 K 11566/17
Baugenehmigung Rücknahme Schlusspunkt Vertrauensschutz Gewässer Erlaubnis Wasser …
- VG Potsdam, 16.06.2016 - 1 K 749/13
Wasserrecht
- OVG Thüringen, 17.02.2020 - 4 ZKO 847/16
Einbeziehung der Verrohrung eines Baches in eine öffentlich gewidmete …
- BVerwG, 26.07.2016 - 7 B 26.15
Anordnung von Sicherungsmaßnahmen in einer Tongrube; Rechtsfolgenverweisung
- OVG Sachsen, 15.06.2021 - 4 B 40/21
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Rückbauanordnung; …
- BVerwG, 26.07.2016 - 7 B 27.15
Rechtmäßigkeit der Anordnung zur Vorlage eines Sanierungsplans für einen …
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2012 - 1 A 10742/11
Regelung der Gewässerunterhaltungslast
- VG Magdeburg, 14.07.2020 - 9 A 38/20
Dimensionierung der Gewässerverrohrung als Gewässerunterhaltung
- BVerwG, 01.08.2011 - 7 BN 2.11
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- BVerwG, 07.10.2022 - 7 B 6.22
Unterirdisches Durchleiten von Niederschlagswasser und Durchleitung eines …
- VG Minden, 20.11.2013 - 5 K 51/12
- BVerwG, 26.06.2013 - 7 B 42.12
Auslegung eines Vorbescheids zur Errichtung und zum Betrieb des …
- VG München, 28.01.2025 - M 31 K 22.1501
Klagebegründungsfrist, Wasserrechtliche Wiederherstellungsanordnung, Verrohrung …
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.06.2016 - 2 L 53/14
Anspruch auf immissionsschutzrechtliches Einschreiten gegen eine …
- VG Minden, 25.10.2013 - 5 K 34/12
- BVerwG, 24.11.2021 - 9 B 5.21
Erhebung eines Anschlussbeitrags gegenüber dem neuen Grundstückseigentümer nach …
- OVG Sachsen, 08.04.2014 - 4 A 778/12
Wasserrechtliche Anordnung, Vorrohrung eines Baches, Gewässereigenschaft, …
- OVG Sachsen, 08.11.2022 - 4 A 1166/19
Altes Wasserrecht; Wehr; Mühle; Sohlrampe; Denkmalschutz; wasserrechtliche …
- VG Halle, 11.12.2017 - 3 A 7/17
- OVG Sachsen, 27.08.2019 - 4 A 1226/17
Wismut; Ersatzwassereinleitung; Gewässer; Verzicht
- LG Arnsberg, 23.11.2017 - 4 O 440/16
Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Kläranlagenbetreiber wegen behaupteter …
- VG Düsseldorf, 27.01.2021 - 5 K 5524/18
- OVG Sachsen, 07.11.2023 - 1 A 113/21
Berufungsbefugnis; gemeindliche Planungshoheit; Einvernehmen; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2017 - 14 A 2508/16
Besteuerung des Einspielergebnisses als indirekte örtliche Aufwandsteuer; …
- OVG Sachsen, 02.03.2016 - 5 A 10/14
Zulässigkeit der Widerklage; Notwendigkeit der Bestimmung der Entstehung der …
- BVerwG, 27.06.2022 - 8 B 40.21
Zurückverweisung wegen Verletzung rechtlichen Gehörs (Überraschungsentscheidung)
- BVerwG, 04.11.2021 - 8 B 21.21
Ermessensfehlerfreie Ausübung eines Sanktionsausschusses im Börsenwesen
- VG Greifswald, 11.12.2014 - 3 A 945/13
Verpflichtung zur Feststellung eines Gewässers zweiter Ordnung
- VG Würzburg, 24.06.2014 - W 4 K 13.940
Feststellungsklage; Verpflichtungsklage; Unterhaltsverpflichtung; Gewässer 3. …
- VG Hannover, 27.02.2018 - 1 A 926/16
Drainage; Gewässer; Gewässereigenschaft; Kanal; Kanalisation; …
- OVG Niedersachsen, 07.07.2014 - 13 LA 203/13
Ableitung von Wasser in einem Quellhäuschen nach Maßgabe des § 9 Abs. 1 WHG; …
- VG Greifswald, 15.11.2018 - 3 A 988/17
Anordnung der Beseitigung von Bäumen zum Schutz eines verrohrten Gewässers
- OVG Sachsen, 27.06.2014 - 4 B 502/13
Oberirdische Gewässer, Wasserhaushalt, Ersatzwasserleitungen, wasserrechtliche …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2025 - 9 A 1817/23
- OVG Sachsen, 09.02.2023 - 1 C 27/22
Zielabweichungsentscheidung; Drittanfechtungsklage; Klagebefugnis; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 11 S 65.18
Gerichtlicher Hinweis; Überraschungsentscheidung; Heilung im Beschwerdeverfahren; …
- OVG Sachsen, 11.04.2016 - 5 A 99/15
Zulassung der Berufung; Bekanntmachung, öffentliche Einrichtung, Kanal, Gewässer
- VG Greifswald, 14.11.2013 - 3 A 301/10
Wasserrechtliche Einstufung von Gräben
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2025 - 9 A 1240/23
- VG Würzburg, 18.10.2016 - W 4 K 16.395
Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts an oberirdischem Gewässer
- VG Magdeburg, 05.06.2013 - 9 A 197/12
Gewässerunterhaltungspflicht eines wasserrechtlichen Unterhaltungsverbands
- VG Köln, 24.05.2023 - 14 L 36/23
- VG Düsseldorf, 24.07.2019 - 5 K 5516/18
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Rechtsprechung
| BVerwG, 24.03.2011 - 7 A 3.10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
AEG §§ 18b, 18e Abs. 6; BNatSchG a. F. § 19; BayNatSchG a. F. Art. 6a; VwVfG §§ 24, 45 Abs. 2, §§ 46, 69 Abs. 2 Satz 1, § 74 Abs. 1
Schienenweg; Ausbau; Planfeststellungsabschnitt; Planfeststellungsbeschluss; Zeitpunkt, maßgeblicher; Natur; Landschaft; Artenschutz; Eingriff; Eingriffsort; Ausgleich; Ersatz; Landschaftsraum; Naturraum; Flächen, landwirtschaftlich genutzte; Ausgleichsmaßnahmen; ... - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
AEG §§ 18b, 18e Abs. 6
Abwägung; Abwägungsmangel; Artenschutz; Ausbau; Ausgestaltung, endgültige; Ausgleich; Ausgleichsmaßnahmen; Begleitplan, landschaftspflegerischer; Begründung; Begründungsmangel, unbeachtlicher; Dokumentation; Eigentum; Eignung, naturschutzfachliche; Eignung, ... - rechtsinformationen.bund.de
Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der ICE-Strecke Nürnberg-Ebensfeld im Abschnitt Erlangen; Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen; Begründung des Planfeststellungsbeschlusses; Begründungsmangel
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 19 BNatSchG 2002, NatSchG BY vom 23.12.2005, § 18b AEG, § 18e Abs 6 AEG, § 69 Abs 2 VwVfG
Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der ICE-Strecke Nürnberg-Ebensfeld im Abschnitt Erlangen; Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen; Begründung des Planfeststellungsbeschlusses; Begründungsmangel - Wolters Kluwer
Nach Maßgabe der gesetzlichen Rangfolge kann i.R.d. naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ein Kompensationskonzept entwickelt werden und näher in Betracht kommende Bereiche umrissen werden; Das Kompensationskonzept kann aus Anlass der Ermittlung der ...
- ra.de
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
AEG §§ 18 b, 18 e Abs. 6; BNatSchG a. F. § 19; BayNatSchG a. F. Art. 6 a; VwVfG §§ 24, 45 Abs. 2, 46, 69 Abs. 2 Satz 1, 74 Abs. 1.
- rechtsportal.de
Entwicklung eines Kompensationskonzept i.R.d. naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung nach Maßgabe der gesetzlichen Rangfolge; Änderung des Kompensationskonzepts aus Anlass der Ermittlung der Eigentumsverhältnisse und der naturschutzfachlichen Eignungsbeurteilung; ...
- datenbank.nwb.de
Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der ICE-Strecke Nürnberg-Ebensfeld im Abschnitt Erlangen; Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen; Begründung des Planfeststellungsbeschlusses; Begründungsmangel
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Klage gegen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den Ausbau der ICE-Strecke bei Erlangen erfolglos
- lto.de (Kurzinformation)
Kein Vorrang öffentlicher Ausgleichsflächen beim ICE- Streckenbau
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ausgleichsmaßnahmen für den ICE-Streckenausbau
- juraforum.de (Kurzinformation)
Klage gegen Ausbau der ICE-Strecke bei Erlangen erfolglos
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Begründungsmangel macht Planfeststellungsbeschluss nicht immer rechtswidrig! (IBR 2011, 430)
Verfahrensgang
- BVerwG, 24.03.2011 - 7 A 3.10
- BVerwG, 08.02.2012 - 7 A 3.10
Papierfundstellen
- NVwZ 2011, 1124
- DVBl 2011, 979
Wird zitiert von ... (73) Zitiert selbst (16)
- BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 40.07
Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung; Ausgleichsmaßnahme; …
Auszug aus BVerwG, 24.03.2011 - 7 A 3.10
Bei der Anwendung dieses gestuften Reaktionsmodells der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist auf die jeweils nachrangige Reaktionsstufe nicht nur dann auszuweichen, wenn die Befolgung der vorrangigen Reaktionspflicht tatsächlich unmöglich ist, sondern auch dann, wenn die Befolgung mit unverhältnismäßigen Belastungen für die Belange Betroffener verbunden wäre (Urteil vom 18. März 2009 - BVerwG 9 A 40.07 - juris Rn. 33 = Buchholz 407.4 § 19 FStrG Nr. 16).Etwaige Lagenachteile alternativ in Betracht zu ziehender Ausgleichsflächen können möglicherweise durch einen größeren Flächenumfang oder durch besondere Vorkehrungen bei der Ausgestaltung der Maßnahmen aufgefangen werden (Urteil vom 18. März 2009 - BVerwG 9 A 40.07 - juris Rn. 32 = Buchholz 407.4 § 19 FStrG Nr. 16).
Daran fehlt es, sofern Kompensationsmaßnahmen - insbesondere Ersatzmaßnahmen - im Rahmen der naturschutzfachlichen Gesamtkonzeption an anderer Stelle ebenfalls (vergleichbaren) Erfolg versprechen, bei einer Gesamtschau aber den Vorteil bieten, dass den dort Betroffenen geringere Opfer abverlangt werden (Urteil vom 18. März 2009 a.a.O. Rn. 27).
Dabei ist bei der Beurteilung der Zumutbarkeit einer Flächeninanspruchnahme für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht das Interesse an der Verwirklichung des Vorhabens, sondern nur das Interesse an einem Ausgleich der zu kompensierenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ins Verhältnis zu den Auswirkungen der Flächeninanspruchnahme für den Betroffenen zu setzen (Urteil vom 18. März 2009 a.a.O. Rn. 34).
Rn. 50 Die gerichtliche Kontrolle der Einhaltung dieser Vorgaben ist durch die der Planfeststellungsbehörde im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zustehenden Einschätzungs- und planerischen Entscheidungsspielräume auf eine nachvollziehende Überprüfung beschränkt (Urteil vom 18. März 2009 a.a.O. Rn. 27 f.).
- BVerwG, 17.08.2004 - 9 A 1.03
Kriterien für die Anordnung einer landschaftsschutzrechtlichen Ersatzmaßnahme
Auszug aus BVerwG, 24.03.2011 - 7 A 3.10
Danach genügt es, dass überhaupt eine räumliche Beziehung zwischen dem Ort des Eingriffs und der Durchführung der Ersatzmaßnahmen besteht (Urteil vom 17. August 2004 - BVerwG 9 A 1.03 - juris Rn. 24 = NuR 2005, 177).Insgesamt sind die Anforderungen an den räumlichen Bezug zwischen Eingriffsort und Ort der Ersatzmaßnahme großzügig auszulegen (vgl. Urteil vom 17. August 2004 a.a.O.).
Auch eine Entfernung von 15 km zwischen Eingriffsort und Ort der Ersatzmaßnahme ist unbedenklich, wenn Kompensationsfläche und Eingriffsgebiet im gleichen Naturraum liegen (Urteil vom 17. August 2004 a.a.O. Rn. 23).
Bei zeitlich nachfolgenden Planungen wird dann freilich die bereits erfolgte Belastung durch den streitgegenständlichen Planfeststellungsbeschluss zu berücksichtigen sein (Urteil vom 17. August 2004 - BVerwG 9 A 1.03 - juris Rn. 29 = NuR 2005, 177).
- BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03
Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis; …
Auszug aus BVerwG, 24.03.2011 - 7 A 3.10
Rechtsverstöße bei der Festlegung der gebotenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen haben aber unter diesen Umständen nicht die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses zur Folge (vgl. Urteil vom 9. Juni 2004 - BVerwG 9 A 11.03 - Rn. 110, BVerwGE 121, 72 = Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 5).Zwischen Ausgleichs- und Eingriffsort muss ein räumlich-funktionaler Zusammenhang bestehen (Urteile vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - BVerwGE 112, 140 = Buchholz 406.401 § 8 BNatSchG Nr. 29 und vom 9. Juni 2004 - BVerwG 9 A 11.03 - juris Rn. 128 = Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 5 = BVerwGE 121, 72 ff.).
Dies gilt im Hinblick auf die dort vielfach bestehenden Schwierigkeiten, geeignete Kompensationsflächen für Eingriffe in Natur und Landschaft zu finden, auch und gerade für Ballungsräume (vgl. Urteil vom 9. Juni 2004 a.a.O. Rn. 128).
- EuGH, 10.01.2006 - C-98/03
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Auszug aus BVerwG, 24.03.2011 - 7 A 3.10
Rn. 59 Zwischen der ersten und der zweiten Planänderung erging ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 10. Januar 2006 (Rs. C-98/03 = NuR 2006, 166), mit dem die Bundesrepublik Deutschland u.a. im Hinblick auf die Regelungen des § 43 Abs. 4 BNatSchG a.F. (weitgehende Freistellung der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie der Eingriffsvorhaben von artenschutzrechtlichen Verboten) wegen unzureichender Umsetzung von Art. 12 und 16 der FFH-RL verurteilt wurde. - BVerwG, 01.09.1997 - 4 A 36.96
Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis bei Inanspruchnahme eines Pachtgrundstücks …
Auszug aus BVerwG, 24.03.2011 - 7 A 3.10
Der Schutz des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 GG) gebietet es, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorrangig auf einvernehmlich zur Verfügung gestellten Grundstücksflächen oder auf Grundstücken, die im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, zu verwirklichen, wenn diese naturschutzfachlich geeignet sind (stRspr; Urteil vom 1. September 1997 - BVerwG 4 A 36.96 - juris Rn. 38 f. = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 132 = BVerwGE 105, 178 ff.;… Beschlüsse vom 9. Oktober 2003 - BVerwG 9 VR 10.03 - juris Rn. 13 …und vom 11. November 2008 - BVerwG 9 A 52.07 - juris Rn. 6 = Buchholz 407.4 § 19 FStrG Nr. 14). - BVerwG, 30.10.1992 - 4 A 4.92
Fernstraßenrecht: Planfeststellung für eine Bundesautobahn
Auszug aus BVerwG, 24.03.2011 - 7 A 3.10
Erst wenn sich im gerichtlichen Verfahren herausstellt, dass eine Abwägung nicht oder auf der Grundlage eines nur unzureichend ermittelten Tatsachenmaterials stattgefunden hat, darf das Gericht daraus den Schluss auf die Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses ziehen (…Beschlüsse vom 24. August 1987 - BVerwG 4 B 129.87 - Rn. 36, Buchholz 442.08 § 36 BbG Nr. 12, vom 26. Juni 1992 - BVerwG 4 B 1. bis 11.92 - Leitsatz 5a), Rn. 67, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89 und vom 30. Oktober 1992 - BVerwG 4 A 4.92 - Rn. 76, Buchholz 406.401 § 8 BNatSchG Nr. 13). - BVerwG, 24.08.1987 - 4 B 129.87
Zuständigkeit - Verkehrsminister - Eisenbahnkreuzung - Anordnungsbehörde - …
Auszug aus BVerwG, 24.03.2011 - 7 A 3.10
Erst wenn sich im gerichtlichen Verfahren herausstellt, dass eine Abwägung nicht oder auf der Grundlage eines nur unzureichend ermittelten Tatsachenmaterials stattgefunden hat, darf das Gericht daraus den Schluss auf die Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses ziehen (Beschlüsse vom 24. August 1987 - BVerwG 4 B 129.87 - Rn. 36, Buchholz 442.08 § 36 BbG Nr. 12, vom 26. Juni 1992 - BVerwG 4 B 1. bis 11.92 - Leitsatz 5a), Rn. 67, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89 und vom 30. Oktober 1992 - BVerwG 4 A 4.92 - Rn. 76, Buchholz 406.401 § 8 BNatSchG Nr. 13). - BVerwG, 11.11.2008 - 9 A 52.07
Eingriff in Natur und Landschaft; Ersatzmaßnahme; Ermächtigung der …
Auszug aus BVerwG, 24.03.2011 - 7 A 3.10
Der Schutz des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 GG) gebietet es, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorrangig auf einvernehmlich zur Verfügung gestellten Grundstücksflächen oder auf Grundstücken, die im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, zu verwirklichen, wenn diese naturschutzfachlich geeignet sind (stRspr;… Urteil vom 1. September 1997 - BVerwG 4 A 36.96 - juris Rn. 38 f. = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 132 = BVerwGE 105, 178 ff.;… Beschlüsse vom 9. Oktober 2003 - BVerwG 9 VR 10.03 - juris Rn. 13 und vom 11. November 2008 - BVerwG 9 A 52.07 - juris Rn. 6 = Buchholz 407.4 § 19 FStrG Nr. 14). - BVerwG, 20.01.1989 - 4 C 15.87
Naturschutzrechtliche Ausgleichsabgabe; Ermächtigungsgrundlage;
Auszug aus BVerwG, 24.03.2011 - 7 A 3.10
Der Schutzzweck der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist daher nicht in erster Linie generalisierend auf "die Natur insgesamt", sondern auf die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie den Erholungswert von Natur und Landschaft in ihrer örtlichen Vorfindlichkeit im Umfeld des Eingriffs ausgerichtet (vgl. Sparwasser/Wöckel, NVwZ 2004, 1189, ; vgl. auch Urteil vom 20. Januar 1989 - BVerwG 4 C 15.87 - BVerwGE 81, 220 = Buchholz 406.401 § 8 NatSchG Nr. 7). - BVerwG, 09.10.2003 - 9 VR 10.03
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ortsumgehung Michendorf abgelehnt
Auszug aus BVerwG, 24.03.2011 - 7 A 3.10
Der Schutz des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 GG) gebietet es, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorrangig auf einvernehmlich zur Verfügung gestellten Grundstücksflächen oder auf Grundstücken, die im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, zu verwirklichen, wenn diese naturschutzfachlich geeignet sind (stRspr;… Urteil vom 1. September 1997 - BVerwG 4 A 36.96 - juris Rn. 38 f. = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 132 = BVerwGE 105, 178 ff.; Beschlüsse vom 9. Oktober 2003 - BVerwG 9 VR 10.03 - juris Rn. 13 …und vom 11. November 2008 - BVerwG 9 A 52.07 - juris Rn. 6 = Buchholz 407.4 § 19 FStrG Nr. 14). - BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99
FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche …
- BVerwG, 15.01.2004 - 4 A 11.02
Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; Eignungsmerkmale; …
- BVerwG, 23.08.1996 - 4 A 29.95
Fernstraßenrecht - Enteignung von für Ersatzmaßnahmen nach Landesbaturschutzrecht …
- BVerwG, 28.01.1999 - 4 A 18.98
Planfeststellung; naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen; Eignung; …
- BVerwG, 21.12.1995 - 11 VR 6.95
Recht des Schienenverkehrs: Anforderungen an die Bildung von Planungsabschnitten, …
- BVerwG, 07.07.2010 - 7 VR 2.10
Einstweiliger Rechtsschutz; Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der …
- BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08
Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und …
Kann das Vorhaben hingegen in gleicher Weise auch ohne den Entzug privaten Eigentums - etwa statt der Enteignung von Grundstücken durch die Inanspruchnahme öffentlichen oder von privater Seite freiwillig zur Verfügung gestellten Grund und Bodens (vgl. BVerwG…, Urteil vom 23. August 1996 - BVerwG 4 A 29.95 -, NVwZ 1997, S. 486 und Urteil vom 24. März 2011 - BVerwG 7 A 3.10 -, NVwZ 2011, S. 1124 m.w.N.) - verwirklicht werden, ist die Enteignung unzulässig. - BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14
Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung; …
Dass die Datenbank nunmehr - nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses - zugänglich ist, ist für die Rechtmäßigkeitsbeurteilung des Planfeststellungsbeschlusses ohne Belang (siehe hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 24. März 2011 - 7 A 3.10 - Buchholz 406.400 § 19 BNatSchG 2002 Nr. 7 = juris Rn. 37). - OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2017 - 2 K 66/16
Ortsumfahrung Wedringen darf vorläufig nicht gebaut werden
Daran fehlt es, sofern Kompensationsmaßnahmen - insbesondere Ersatzmaßnahmen - im Rahmen der naturschutzfachlichen Gesamtkonzeption an anderer Stelle ebenfalls (vergleichbaren) Erfolg versprechen, bei einer Gesamtschau aber den Vorteil bieten, dass den dort Betroffenen geringere Opfer abverlangt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.03.2011 -BVerwG 7 A 3.10-, BRS 80 Nr. 106, RdNr. 48 ff. in juris., m.w.N.).Dies setzt zwingend voraus, dass die Suche nach geeigneten Kompensationsflächen dokumentiert wird und die vollständige Dokumentation der Planfeststellungsbehörde zusammen mit den Planunterlagen vorgelegt wird, damit diese sich einen eigenen Eindruck davon verschaffen kann, ob der Vorhabenträger alles Erforderliche getan hat (BVerwG, Urt. v. 24.03.2011, a.a.O., RdNr. 85).
Die gerichtliche Kontrolle der Einhaltung dieser Vorgaben ist durch die der Planfeststellungsbehörde im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zustehenden Einschätzungs- und planerischen Entscheidungsspielräume auf eine nachvollziehende Überprüfung beschränkt (zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 24.03.2011 - BVerwG 7 A 3.10 -, BRS 80 Nr. 106, RdNr. 48 ff. in juris., m.w.N.).
Die in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung festgeschriebene Notwendigkeit eines räumlich-funktionalen Zusammenhangs oder zumindest räumlichen Bezugs zwischen Eingriffsort und Ausgleichs-/Ersatzmaßnahme liegt darin begründet, dass in "Natur" und "Landschaft" ein örtlicher Bezug immanent ist (zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 24.03.2011, a.a.O., RdNr. 54).
Denn maßgebend ist insoweit die naturschutzfachliche Gesamtkonzeption; erst nachdem ein (vorläufiges) Kompensationskonzept entwickelt worden und der örtliche Bereich oder auch die Bereiche, in denen Kompensationsmaßnahmen in Betracht kommen, näher umrissen sind, kommt zum Tragen, dass der Zugriff auf Privateigentum bei der Suche und Festsetzung naturschutzfachlich geeigneter Ausgleichs- und Ersatzflächen ausscheidet, wenn Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der naturschutzfachlichen Gesamtkonzeption an anderer Stelle, insbesondere auf Flächen der öffentlichen Hand oder auf einvernehmlich zur Verfügung gestellten Flächen gleichen Erfolg versprechen (BVerwG, Urt. v. 24.03.2011, a.a.O. RdNr. 55).
Es ist zuvörderst Aufgabe der Planfeststellungsbehörde und nicht des Vorhabenträgers, etwaige Mängel der Planunterlagen bzw. Dokumentationsdefizite hinsichtlich entscheidungs- bzw. abwägungsrelevanter Tatsachen noch vor der Planfeststellung zu beheben bzw. - soweit möglich - im gerichtlichen Verfahren zu heilen (BVerwG, Urt. v. 24.03.2011, a.a.O., RdNr. 85).
Stellt sich aber im gerichtlichen Verfahren heraus, dass die Entscheidung auf der Grundlage eines nur unzureichend ermittelten Tatsachenmaterials stattgefunden hat, darf das Gericht daraus aber den Schluss auf die Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses ziehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.03.2011, a.a.O., RdNr. 84, m.w.N.).
Liegen Rechtsverstöße bei der Festlegung gebotener Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vor, haben solche Fehler regelmäßig nicht die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses zur Folge (…BVerwG, Urt. v. 09.06.2004 - BVerwG 9 A 11.03 -, BVerwGE 121, 72 [80], RdNr. 110 in juris, m.w.N.; Urt. v. 24.03.2011, a.a.O., RdNr. 39 f., m.w.N.).
- BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19
Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
Auf die nähere Ermittlung zu bestimmten Umständen kann sie auch dann verzichten, wenn es darauf nach ihrer Rechtsauffassung nicht ankommt oder wenn sie diese im Einzelfall als gegeben unterstellen darf (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. März 2011 - 7 A 3.10 - Buchholz 406.400 § 19 BNatSchG 2002 Nr. 7 Rn. 85…, vom 25. Juni 2014 - 9 A 1.13 - juris Rn. 12 …und vom 2. Juli 2020 - 9 A 19.19 - juris Rn. 25 jeweils zu gleichlautenden landesrechtlichen Bestimmungen). - VGH Baden-Württemberg, 11.05.2016 - 5 S 1443/14
Klage einer staatlichen Hochschule gegen den Planfeststellungsbeschluss für den …
Die Planfeststellungsbehörde hat aufgrund ihrer Aufgabe, den Plan festzustellen, eine eigene Planungsentscheidung zu treffen und hierzu die Planungsunterlagen des Vorhabenträgers einer eigenständigen rechtlichen Prüfung zu unterziehen und gegebenenfalls auch eigene Ermittlungen anzustellen (wie BVerwG, Urt. v. 24.03.2011 - 7 A 3.10 -, Buchholz 406.400 § 19 BNatSchG 2002 Nr. 7).Rn. 78 Eine eigene Planungsentscheidung hat der Beklagte aufgrund seines fehlerhaften Ansatzes auch in der Sache nicht getroffen, denn er hat die Planunterlagen der Beigeladenen nicht, wie dies eigentlich erforderlich gewesen wäre, einer eigenständigen rechtlichen Prüfung unterzogen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.03.2011 - 7 A 3.10 -, Buchholz 406.400 § 19 BNatschG 2002 Nr. 7, juris Rn. 85).
Nach dem auch für sie geltenden Untersuchungsgrundsatz (vgl. § 24 LVwVfG ; hierzu BVerwG, Urt. v. 24.03.2011 - 7 A 3.10 -, a.a.O.;… Neumann, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG 8. A., 2014 § 74 Rn. 8) hat die Planfeststellungsbehörde jedoch zuvor die eine sachgerechte Abwägung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange erst ermöglichenden tatsächlichen Feststellungen zu treffen (und zu bewerten) und hierzu erforderlichenfalls auch noch weitere eigene Ermittlungen anzustellen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.06.1992 - 4 B 1.92 u. a., -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89; Beschl. v. 02.04.2009 - 7 VR 1.09 - Urt. v. 24.03.2011, a.a.O.).
Rn. 84 Zwar trifft es zu, wie die Beigeladene einwendet, dass allein ein etwaiger Begründungsmangel noch nicht den Schluss auf einen Abwägungsmangel rechtfertigt (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.03.2011, a.a.O., Rn. 84).
- VGH Baden-Württemberg, 23.09.2013 - 3 S 284/11
Planfeststellungsbeschluss für den Bau und Betrieb des Rückhalteraums Elzmündung
Denn maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses ist - grundsätzlich - die bei seinem Erlass geltende Rechtslage (BVerwG, Urt. v. 24.3.2011 - 7 A 3.10 - NuR 2011, 501; Beschl. v. 1.4.2009 - 4 B 62.08 - NuR 2009, 414;… Urt. v. 13.12.2007 - 4 C 9.06 - BVerwGE 130, 83).Die der Planfeststellungsbehörde im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zustehenden Einschätzungs- und planerischen Entscheidungsspielräume sind somit auf eine nachvollziehende Überprüfung beschränkt (BVerwG, Urt. v. 24.3.2011 - 7 A 3.10 - NuR 2011, 501;… Urt. v. 18.3.2009 - 9 A 40.07 - NVwZ 2010, 66;… Urt. v. 17.1.2007 - 9 C 1.06 - NVwZ 2007, 581).
- VGH Bayern, 20.11.2012 - 22 A 10.40041
Planfeststellung zur Errichtung und zum Betrieb einer 110kV-Freileitung
Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage bei seinem Erlass an (BVerwG, U.v. 24.3.2011 - 7 A 3/10 - NVwZ 2011, 1124;… BayVGH, U.v. 27.11.2012 - 22 A 09.40034 - juris Rn. 23); maßgeblich war somit Art. 23 Satz 1 BayLplG (in der Fassung vom 27.12.2004, GVBl 2004, 521; nachfolgend: BayLplG 2004).Die Möglichkeit, dass Ausgleichsmaßnahmen multifunktional wirken können, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (BVerwG, U.v. 24.3.2011 - 7 A 3/10 - NVwZ 2011, 1124).
Das räumliche Element verlangt, dass der Ausgleich sich dort, wo die mit dem Vorhaben verbundenen Beeinträchtigungen auftreten, in der beschriebenen Weise auswirkt; Ausgleichsmaßnahmen müssen nicht notwendig am Ort des Eingriffs erfolgen, sich aber - im Gegensatz zu Ersatzmaßnahmen - dort, wo die Beeinträchtigungen auftreten, noch auswirken; zwischen Eingriffs- und Ausgleichsort muss ein räumlich-funktionaler Zusammenhang bestehen (BVerwG, U.v. 24.3.2011 - 7 A 3/10 - NVwZ 2011, 1124, unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 9.6.2004 - 9 A 11/03 - BVerwGE 121, 72 ff.).
Zu bedenken ist auch, dass die Handhabung der Eingriffsregelung nicht über Gebühr erschwert werden soll (BVerwG, U.v. 24.3.2011 - 7 A 3/10 - NVwZ 2011, 1124, unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 18.3.2009 - 9 A 40/07 - NVwZ-RR 2010, 66), was aber eintreten könnte, wenn Flächen außerhalb eines Landschaftsschutzgebiets schon wegen dieser Lage als ungeeignet für Ausgleichsmaßnahmen angesehen würden.
Dies ist der Fall, wenn die Fläche in einen Zustand versetzt werden kann, der sich im Vergleich mit dem früheren als ökologisch höherwertig einstufen lässt; landwirtschaftlich genutzte Grün- und Ackerflächen sind generell von begrenztem ökologischen Wert und deshalb aufwertungsfähig (BVerwG, U.v. 24.3.2011 - 7 A 3/10 - NVwZ 2011, 1124, unter Hinweis u.a. auf BVerwG, U.v. 23.8.1996 - 4 A 29/95 - Buchholz 407.4 § 19 FStrG Nr. 8).
Insoweit ist die gerichtliche Kontrolle der Einhaltung dieser Vorgaben durch die der Planfeststellungsbehörde im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zustehenden Einschätzungs- und planerischen Entscheidungsspielräume auf eine nachvollziehende Überprüfung beschränkt (BVerwG, U.v. 24.3.2011 - 7 A 3/10 - NVwZ 2011, 1124, unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 18.3.2009 - 9 A 40/07 - NVwZ-RR 2010, 66).
- VGH Bayern, 19.06.2012 - 22 A 11.40018
Planfeststellung für Erneuerung einer Hochspannungsfreileitung
Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage bei seinem Erlass an (BVerwG, U.v. 24.3.2011 - 7 A 3/10 - NVwZ 2011, 1124;… BayVGH, U.v. 27.11.2012 - 22 A 09.40034 - juris Rn. 23); maßgeblich war somit Art. 23 Satz 1 BayLplG (in der Fassung vom 27.12.2004, GVBl 2004, 521; nachfolgend: BayLplG 2004).Die Möglichkeit, dass Ausgleichsmaßnahmen multifunktional wirken können, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (BVerwG, U.v. 24.3.2011 - 7 A 3/10 - NVwZ 2011, 1124).
Das räumliche Element verlangt, dass der Ausgleich sich dort, wo die mit dem Vorhaben verbundenen Beeinträchtigungen auftreten, in der beschriebenen Weise auswirkt; Ausgleichsmaßnahmen müssen nicht notwendig am Ort des Eingriffs erfolgen, sich aber - im Gegensatz zu Ersatzmaßnahmen - dort, wo die Beeinträchtigungen auftreten, noch auswirken; zwischen Eingriffs- und Ausgleichsort muss ein räumlich-funktionaler Zusammenhang bestehen (BVerwG, U.v. 24.3.2011 - 7 A 3/10 - NVwZ 2011, 1124, unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 9.6.2004 - 9 A 11/03 - BVerwGE 121, 72 ff.).
Zu bedenken ist auch, dass die Handhabung der Eingriffsregelung nicht über Gebühr erschwert werden soll (BVerwG, U.v. 24.3.2011 - 7 A 3/10 - NVwZ 2011, 1124, unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 18.3.2009 - 9 A 40/07 - NVwZ-RR 2010, 66), was aber eintreten könnte, wenn Flächen außerhalb eines Landschaftsschutzgebiets schon wegen dieser Lage als ungeeignet für Ausgleichsmaßnahmen angesehen würden.
Dies ist der Fall, wenn die Fläche in einen Zustand versetzt werden kann, der sich im Vergleich mit dem früheren als ökologisch höherwertig einstufen lässt; landwirtschaftlich genutzte Grün- und Ackerflächen sind generell von begrenztem ökologischen Wert und deshalb aufwertungsfähig (BVerwG, U.v. 24.3.2011 - 7 A 3/10 - NVwZ 2011, 1124, unter Hinweis u.a. auf BVerwG, U.v. 23.8.1996 - 4 A 29/95 - Buchholz 407.4 § 19 FStrG Nr. 8).
Insoweit ist die gerichtliche Kontrolle der Einhaltung dieser Vorgaben durch die der Planfeststellungsbehörde im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zustehenden Einschätzungs- und planerischen Entscheidungsspielräume auf eine nachvollziehende Überprüfung beschränkt (BVerwG, U.v. 24.3.2011 - 7 A 3/10 - NVwZ 2011, 1124, unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 18.3.2009 - 9 A 40/07 - NVwZ-RR 2010, 66).
- BVerwG, 25.06.2014 - 9 A 1.13
Planfeststellung; Naturschutzvereinigung; Umweltverträglichkeitsprüfung; …
Zwar ist sie verpflichtet, die ihr vorgelegten Planunterlagen einer eigenständigen rechtlichen Prüfung zu unterziehen und gegebenenfalls eigene Ermittlungen anzustellen (Urteil vom 24. März 2011 - BVerwG 7 A 3.10 - Buchholz 406.400 § 19 BNatSchG 2002 Nr. 7 Rn. 85). - BVerwG, 02.07.2020 - 9 A 19.19
Lückenschluss des Bremer Autobahnrings: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
Zwar ist sie aufgrund des Untersuchungsgrundsatzes (§ 24 VwVfG) verpflichtet, die ihr vorgelegten Planunterlagen einer eigenständigen rechtlichen Prüfung zu unterziehen und gegebenenfalls eigene Ermittlungen anzustellen (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. März 2011 - 7 A 3.10 - Buchholz 406.400 § 19 BNatSchG 2002 Nr. 7 = juris Rn. 85 …und vom 25. Juni 2014 - 9 A 1.13 - juris Rn. 12, in BVerwGE 150, 92 insoweit nicht abgedruckt). - BVerwG, 22.11.2016 - 9 A 25.15
Abwägungsfehler; Agrarklausel; Alternative; Alternativenprüfung; Artenschutz; …
- VGH Baden-Württemberg, 22.10.2014 - 3 S 1505/13
Wählbarkeit überwiegend körperlich tätiger Arbeitnehmer der Gemeinde zum …
- VGH Baden-Württemberg, 28.11.2023 - 3 S 821/21
Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landratsamts Karlsruhe für den Bau …
- BVerwG, 12.07.2018 - 7 B 15.17
Standortalternativenprüfung bei Deponievorhaben auf betreibereigenen Flächen
- BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 6001.11
Luftrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Restitutionsklage; Wiederaufnahme; …
- VGH Bayern, 15.05.2018 - 8 ZB 17.1333
Gemeindeklage gegen Planergänzungsbeschluss für Verlegung einer Staatsstraße - …
- VGH Bayern, 28.10.2020 - 8 A 18.40046
A 8 München-Rosenheim - BayVGH bestätigt Ausbau der Rastanlagen "Im Moos" und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2021 - 11 D 13/18
Klage gegen Neubau der B 508n in Kreuztal teilweise erfolgreich
- BVerwG, 17.01.2013 - 7 B 18.12
Planfeststellungsbeschluss; viergleisiger Ausbau einer bislang zweigleisigen …
- BVerwG, 22.06.2017 - 4 A 18.16
Abstand; Abwägungsausfall; Abwägungsergebnis; Abwägungskontrolle; …
- VGH Hessen, 17.11.2011 - 2 C 2165/09
Viergleisiger Ausbau einer Eisenbahnstrecke
- BVerwG, 27.03.2025 - 7 A 3.24
Genehmigung für LNG-Terminal Stade rechtmäßig
- BVerwG, 16.09.2021 - 4 BN 6.21
Unwirksamkeit eines Bebauungsplans mit dem (nur) Ausgleichsflächen festgesetzt …
- BVerwG, 02.03.2023 - 4 B 16.22
Planfeststellungsbeschluss für eine einen Windpark querende Erdgasfernleitung; …
- OVG Saarland, 09.10.2025 - 2 C 168/24
Erfolgreiche Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Überplanung eines bewaldeten …
- VGH Bayern, 13.07.2026 - 8 A 23.40029
Straßenrechtliche Planfeststellung, dreistreifiger Ausbau einer Bundesstraße, …
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2025 - 7 A 54.24
Windenergieanlage; erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes; …
- VGH Baden-Württemberg, 28.11.2023 - 3 S 846/21
Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Bau und den Betrieb des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2013 - 11 D 118/10
Plangenehmigung für die Erneuerung von 110-kV-Hochspannungsfreileitungen …
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2014 - 2 L 78/12
Auslegung eines außergerichtlichen Vergleichs
- VGH Baden-Württemberg, 09.10.2025 - 8 S 1594/23
Normenkontrollantrag gegen einen ein gesetzlich geschütztes Biotop überplanenden …
- VGH Bayern, 15.03.2021 - 8 A 18.40041
Vorbringen von Einwendungen in einer Verbandsklage bei wasserrechtlicher …
- OVG Niedersachsen, 22.02.2012 - 7 KS 71/10
Verwirklichung naturschutzrechtlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf zur …
- OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2023 - 3a A 47.23
Anfechtung ; Ausgleichsmaßnahme ; Eingriff ; Ersatzmaßnahme ; Ersatzzahlung ; …
- VGH Bayern, 10.02.2026 - 15 N 22.2160
Normenkontrollantrag anerkannter Umweltvereinigung, Bebauungsplan, Sondergebiet …
- VGH Bayern, 22.01.2024 - 8 A 22.40039
Planfeststellung, Ausbau einer Bundesstraße mit Neubau einer Brücke, …
- OVG Niedersachsen, 19.09.2013 - 7 KS 209/11
Einwendungspräklusion Einwendung einer unterlassenen …
- VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40020
Planfeststellung für Ortsumfahrung Laufen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2023 - 15 A 2995/18
Aufwertungsbedürftig aufwertungsfähig Ausgleichsfläche; Ausgleichsmaßnahme; …
- BVerwG, 25.01.2013 - 7 B 21.12
Begründetheit einer Beschwerde gegen den Planänderungsbeschluss eines …
- VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40023
Erfolglose Klage eines enteignungsbetroffenen Landwirts gegen einen …
- VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40025
Erfolglose Klage eines enteignungsbetroffenen Landwirts gegen einen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2012 - 20 A 3779/06
Planfeststellung betreffend eine dauerhafte Freilegung des Grundwassers und damit …
- VGH Baden-Württemberg, 25.04.2013 - 8 S 2154/11
Neubau eines Regelklärbeckens neben Bundesautobahn; Wahl des Plangenehmigungs- …
- VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40024
Erfolglose Klage eines enteignungsbetroffenen Landwirts gegen einen …
- BVerwG, 22.01.2013 - 7 B 20.12
Begründetheit einer Beschwerde gegen den Planänderungsbeschluss eines …
- OVG Niedersachsen, 31.01.2017 - 7 KS 97/16
Abwägung; Änderungsvorhaben; Betriebsstörung; Eisenbahn; Eisenbahnanlage; …
- VGH Bayern, 14.08.2025 - 8 ZB 25.457
Berufungszulassung (abgelehnt), Sicherheitsrechtliche Anordnung zum Rückschnitt …
- BVerwG, 22.11.2016 - 9 A 23.15
Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses für den Neubau der B 180 …
- VGH Bayern, 16.10.2017 - 8 ZB 16.154
Existenzgefährdung eines landwirtschaftlichen Betriebs durch ein …
- VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40026
Erfolglose Klage eines enteignungsbetroffenen Landwirts gegen einen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2023 - 3a A 37.23
Anfechtung ; Ausgleichsmaßnahme ; Eingriff ; Ersatzmaßnahme ; Ersatzzahlung ; …
- VGH Bayern, 04.11.2024 - 8 A 22.40047
Normenkontrolle gegen Planfeststellungsbeschluss für Bundesstraße B304
- VG Stade, 27.03.2019 - 1 A 3271/16
Abwägungsgebot; Alternativprüfung; Artenschutzrecht; Bindungswirkung der TA Lärm; …
- OVG Niedersachsen, 16.07.2012 - 13 LA 82/11
Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs wegen unterlassener …
- VG Regensburg, 07.06.2018 - RO 2 K 15.2213
Abwägungsgebot im Planfeststellungsverfahren
- OVG Thüringen, 10.09.2014 - 1 O 415/12
Klage gegen Planfeststellungsbeschluss für Ortsumfahrung Großengottern/Schönstedt …
- VG Neustadt, 16.05.2013 - 4 K 177/12
Klage gegen Planfeststellungsbeschluss zur Ortsumgehung Bellheim abgewiesen
- VGH Bayern, 22.01.2024 - 8 A 22.40038
Planfeststellung, Ausbau einer Bundesstraße mit Neubau einer Brücke, …
- VG Regensburg, 16.03.2016 - RO 2 K 15.841
Erfolglose Klage eines enteignungsrechtlich betroffenen Grundstückseigentümers …
- VGH Bayern, 29.09.2022 - 8 CE 22.1865
Erfolgloser Eilantrag gegen die Beseitigung einer Grundstückszufahrt zu einer …
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 K 38/19
Eisenbahnrechtliches Planfeststellungsverfahren; Auswechslung des …
- VGH Bayern, 02.04.2020 - 11 CS 19.1733
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines Fahreignungsgutachtens
- VGH Bayern, 16.10.2017 - 8 ZB 16.407
Existenzgefährdung eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Straßenbauvorhaben - …
- VG Regensburg, 16.03.2016 - RO 2 K 15.840
Planfeststellungsbeschluss zur Ortsumgehung
- OVG Sachsen, 10.09.2020 - 4 C 1/18
Autobahn; Streckenfernmeldekabel; Schneeschutzpflanzung; Zubehör; Landwirtschaft; …
- OVG Niedersachsen, 27.03.2014 - 7 KS 177/11
Präklusion von Einwendungen eines von der Straßenplanung betroffenen Bürgers …
- VGH Bayern, 19.07.2019 - 8 CS 19.1080
Vorarbeiten auf Grundstücken vor Enteignung
- VG Regensburg, 18.11.2011 - RO 2 K 09.00822
Planfeststellungsverfahren: Pflicht zur fristgerechten Geltendmachung von …
- BVerwG, 05.06.2020 - 7 B 6.20
Nachbarstreit um eine die Aussicht beeinträchtigende Lärmschutzwand; …
- VG Regensburg, 18.11.2011 - RO 2 K 11.00880
Einwendungen gegen Planfeststellungsbeschluss
- VG Stade, 31.05.2023 - 1 A 604/21
Belange der Raumordnung; ergänzendes Verfahren; Lärmemission durch …
- VGH Bayern, 26.11.2013 - 8 CE 13.1990
Anonymisierung eines Planfeststellungsbeschlusses, Recht auf informationelle …
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Rechtsprechung
| VGH Bayern, 21.03.2011 - 4 BV 10.108 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Anfechtung eines Kreisumlagebescheides durch Gemeinde wegen Aufgabenüberschreitung des Landkreises
- Landesanwaltschaft Bayern
Art. 51, Art. 52, Art. 53, Art. 55, Art. 56 Abs. 2, Art. 57 Abs. 2, Art. 58 Abs. 1, Art. 68 Abs. 2, Art. 74, Art. 83 Abs. 1 LKrO, Art. ... 7 Abs. 1, Art. 18 FAG, 2002 § 17 Abs. 2 Nr. 1 FAGDV, Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayHO, Art. 28 Abs. 2 Satz 3 GG, Art. 11 Abs. 2 Satz 2 BV
Kommunalrecht: Kreisumlage | Erhebung der Kreisumlage; Rechtsschutzbedürfnis für gemeindliche Anfechtungsklage; Rechtsverletzung durch überhöhtes Umlagesoll; Einhaltung der Verbandskompetenz des Landkreises; Bereitstellung eines Landratsamtsgebäudes; Ressourcennutzung ... - Landesanwaltschaft Bayern
Art. 51, Art. 52, Art. 53, Art. 55, Art. 56 Abs. 2, Art. 57 Abs. 2, Art. 58 Abs. 1, Art. 68 Abs. 2, Art. 74, Art. 83 Abs. 1 LKrO, Art. ... 7 Abs. 1, Art. 18 FAG, 2002 § 17 Abs. 2 Nr. 1 FAGDV, Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayHO, Art. 28 Abs. 2 Satz 3 GG, Art. 11 Abs. 2 Satz 2 BV
Kommunalrecht: Kreisumlage | Erhebung der Kreisumlage; Rechtsschutzbedürfnis für gemeindliche Anfechtungsklage; Rechtsverletzung durch überhöhtes Umlagesoll; Einhaltung der Verbandskompetenz des Landkreises; Bereitstellung eines Landratsamtsgebäudes; Ressourcennutzung ... - rechtsportal.de
Erhebung der Kreisumlage; Rechtsschutzbedürfnis für gemeindliche Anfechtungsklage; Rechtsverletzung durch überhöhtes Umlagesoll; Einhaltung der Verbandskompetenz des Landkreises- keine Berufung auf sonstige Rechtsverstöße; Bereitstellung eines Landratsamtsgebäudes; ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gemeinden können Ausgaben für landkreisfremde Zwecke enthaltende Kreisumlagebescheide anfechten; Anfechtung von Ausgaben für landkreisfremde Zwecke enthaltende Kreisumlagebescheide durch eine Gemeinde; Berufen auf Rechtsverstöße bei der Erfüllung von Landkreisaufgaben ...
Verfahrensgang
- VG München, 22.10.2009 - M 10 K 09.1380
- VGH Bayern, 21.03.2011 - 4 BV 10.108
Papierfundstellen
- DVBl 2011, 979
- DÖV 2011, 700
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (38)
- VGH Bayern, 04.11.1992 - 4 B 90.718
Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2011 - 4 BV 10.108
Rn. 36 1. Die Bescheide, mit denen die Klägerinnen zur Zahlung der Kreisumlage für das Jahr 2005 verpflichtet worden sind, haben sich durch die inzwischen erfolgte Zahlung nicht gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO erledigt, denn sie bilden weiterhin den Rechtsgrund für das Behaltendürfen der Leistung (vgl. BVerwG vom 3.6.1983 NVwZ 1984, 168; BayVGH vom 4.11.1992 VGH n.F. 45, 115/116 = NVwZ-RR 1993, 574).Im bayerischen Kommunalrecht ist ein solches Klagerecht hingegen seit langem anerkannt (BayVGH vom 4.11.1992 VGH n. F. 45, 115/116 = NVwZ-RR 1993, 574; vgl. unten, II.1), so dass die kreisangehörigen Gemeinden auf direktem Wege gegen finanzielle Mehrbelastungen aufgrund rechtswidrig wahrgenommener Aufgaben vorgehen können.
Rn. 48 1. Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs können kreisangehörige Gemeinden einen an sie gerichteten Kreisumlagebescheid anfechten, wenn sie durch den Bescheid zu einer Zahlung verpflichtet werden, für die es keine Rechtsgrundlage gibt (BayVGH vom 4.11.1992 VGH n.F. 42, 115/116 = NVwZ-RR 1993, 574; vom 25.7.1996 BayVBl 1996, 691; vom 7.12.2005 VGH n.F. 58, 268/271 = BayVBl 2006, 466/467).
Die für solche kompetenzwidrigen Haushaltstitel veranschlagten Mittel dürfen nicht bedarfserhöhend in das Umlagesoll eingehen und damit anteilig auf die kreisangehörigen Gemeinden umgelegt werden (BayVGH vom 27.5.1992 BayVBl 1992, 628/630; vom 4.11.1992 VGH n.F. 42, 115/116 = NVwZ-RR 1993, 574; ebenso OVG RhPf vom 21.5.1993 NVwZ-RR 1994, 274; OVG SH vom 20.12.1994 NVwZ-RR 1995, 690; OVG Bbg vom 7.11.1996 NVwZ-RR 1998, 57; NdsOVG vom 27.1.1999 DVBl 1999, 842/843).
- OVG Brandenburg, 07.11.1996 - 1 D 34/94
Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2011 - 4 BV 10.108
Die für solche kompetenzwidrigen Haushaltstitel veranschlagten Mittel dürfen nicht bedarfserhöhend in das Umlagesoll eingehen und damit anteilig auf die kreisangehörigen Gemeinden umgelegt werden (BayVGH vom 27.5.1992 BayVBl 1992, 628/630; vom 4.11.1992 VGH n.F. 42, 115/116 = NVwZ-RR 1993, 574; ebenso OVG RhPf vom 21.5.1993 NVwZ-RR 1994, 274; OVG SH vom 20.12.1994 NVwZ-RR 1995, 690; OVG Bbg vom 7.11.1996 NVwZ-RR 1998, 57; NdsOVG vom 27.1.1999 DVBl 1999, 842/843).Voraussetzung für ein solches Handeln des Landkreises ist allerdings, dass das Projekt aufgrund einer gemeindeübergreifenden Zielsetzung oder weitreichender tatsächlicher Auswirkungen überörtliche Bedeutung besitzt und damit nicht in die alleinige Zuständigkeit der Standortgemeinde fällt (OVG Brandenburg vom 7.11.1996 NVwZ-RR 1998, 57; OVG Saarl vom 29.8.2001 Az. 9 R 2/00 ).
Rn. 81 In die gemeindliche Finanzhoheit, die durch die Umlagepflicht nach Art. 56 Abs. 2 Nr. 2 LKrO, Art. 18 FAG in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise beschränkt ist, wird durch die Höhe der Kreisumlage allenfalls dann übermäßig eingegriffen, wenn den kreisangehörigen Gemeinden kein substanzieller Finanzspielraum zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben mehr verbleibt (BayVGH vom 14.1.2000 BayVBl 2000, 728 f.; NdsOVG vom 27.1.1999 DVBl 1999, 842/843 f.; OVG Bbg vom 7.11.1996 NVwZ-RR 1998, 57/63; OVG SH vom 20.12.1994 NVwZ-RR 1995, 690/691; vgl. auch BVerfG vom 26.2.1999 NVwZ-RR 1999, 417; vom 9.3.2007 NVwZ-RR 2007, 435 m.w.N.).
- OVG Schleswig-Holstein, 20.12.1994 - 2 K 4/94
Kreisumlage in Schleswig-Holstein
Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2011 - 4 BV 10.108
Die in der Haushaltssatzung des Landkreises enthaltene Festsetzung der Kreisumlage mit Umlagesoll und Umlagesätzen (Art. 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 LKrO) ist zwar aufgrund ihrer Verpflichtungswirkung gegenüber den kreisangehörigen Gemeinden eine Rechtsnorm nicht nur im formellen, sondern auch im materiellen Sinne (BVerwG vom 18.3.1960 BVerwGE 10, 224/225 f.), so dass ihre Gültigkeit im Verfahren nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO i.V.m. Art. 5 Satz 1 AGVwGO gerichtlich überprüft werden kann (OVG SH vom 20.12.1994 NVwZ-RR 1995, 690).Die für solche kompetenzwidrigen Haushaltstitel veranschlagten Mittel dürfen nicht bedarfserhöhend in das Umlagesoll eingehen und damit anteilig auf die kreisangehörigen Gemeinden umgelegt werden (BayVGH vom 27.5.1992 BayVBl 1992, 628/630; vom 4.11.1992 VGH n.F. 42, 115/116 = NVwZ-RR 1993, 574; ebenso OVG RhPf vom 21.5.1993 NVwZ-RR 1994, 274; OVG SH vom 20.12.1994 NVwZ-RR 1995, 690; OVG Bbg vom 7.11.1996 NVwZ-RR 1998, 57; NdsOVG vom 27.1.1999 DVBl 1999, 842/843).
Rn. 81 In die gemeindliche Finanzhoheit, die durch die Umlagepflicht nach Art. 56 Abs. 2 Nr. 2 LKrO, Art. 18 FAG in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise beschränkt ist, wird durch die Höhe der Kreisumlage allenfalls dann übermäßig eingegriffen, wenn den kreisangehörigen Gemeinden kein substanzieller Finanzspielraum zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben mehr verbleibt (BayVGH vom 14.1.2000 BayVBl 2000, 728 f.; NdsOVG vom 27.1.1999 DVBl 1999, 842/843 f.; OVG Bbg vom 7.11.1996 NVwZ-RR 1998, 57/63; OVG SH vom 20.12.1994 NVwZ-RR 1995, 690/691; vgl. auch BVerfG vom 26.2.1999 NVwZ-RR 1999, 417; vom 9.3.2007 NVwZ-RR 2007, 435 m.w.N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2005 - 15 A 130/04
Vorgehen gegen die Kreisumlage
Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2011 - 4 BV 10.108
43 Abweichend hiervon bejaht allerdings das OVG Münster (U. vom 22.2.2005 DVBl 2005, 652/653 f.) einen direkten Anspruch auf Unterlassung rechtswidrigen Landkreishandelns, um den Gemeinden gegenüber einem Landkreis, der auf ihre Kosten unzulässigerweise Aufgaben erfüllt, effektiven Schutz zu gewähren.45 b) Als nicht stichhaltig erweist sich auch der Einwand, bei einem Erfolg der Anfechtungsklage würden die daraufhin zu erstattenden Teilbeträge aus der im Jahr 2005 entrichteten Kreisumlage den künftig zu veranschlagenden Finanzbedarf erhöhen, den der Beklagte dann wiederum über die Kreisumlage auf die Klägerinnen abwälzen könne (so aber OVG NRW vom 22.2.2005 DVBl 2005, 652/653).
Diesem Vorbringen kann nicht der prinzipielle Einwand entgegengehalten werden, die zulässige Höhe der Umlage (Einnahmeseite) sei von der rechtlich korrekten Mittelverwendung (Ausgabeseite) völlig unabhängig (so aber OVG NRW vom 22.2.2005 DVBl 2005, 652/653).
- BVerfG, 09.03.2007 - 2 BvR 2215/01
Beeinträchtigung der kommunalen Selbstverwaltung durch Änderung des …
Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2011 - 4 BV 10.108
Rn. 81 In die gemeindliche Finanzhoheit, die durch die Umlagepflicht nach Art. 56 Abs. 2 Nr. 2 LKrO, Art. 18 FAG in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise beschränkt ist, wird durch die Höhe der Kreisumlage allenfalls dann übermäßig eingegriffen, wenn den kreisangehörigen Gemeinden kein substanzieller Finanzspielraum zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben mehr verbleibt (BayVGH vom 14.1.2000 BayVBl 2000, 728 f.; NdsOVG vom 27.1.1999 DVBl 1999, 842/843 f.; OVG Bbg vom 7.11.1996 NVwZ-RR 1998, 57/63; OVG SH vom 20.12.1994 NVwZ-RR 1995, 690/691; vgl. auch BVerfG vom 26.2.1999 NVwZ-RR 1999, 417; vom 9.3.2007 NVwZ-RR 2007, 435 m.w.N.).Die Klägerinnen haben nicht substantiiert dargelegt, dass ihre Finanzausstattung wegen der erhöhten Kreisumlage für eine eigenverantwortliche Erledigung ihrer Selbstverwaltungsaufgaben nicht mehr ausgereicht hätte (vgl. BVerfG vom 9.3.2007 NVwZ-RR 2007, 435 ff.).
- OVG Thüringen, 18.12.2008 - 2 KO 994/06
Finanzausgleich; Berechnung der Schulumlage unter Einbeziehung der Zins- und …
Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2011 - 4 BV 10.108
In solchen Fällen lässt sich exakt darlegen, dass die Mehrbelastung für den Kreishaushalt nicht aus der im jeweiligen Haushaltsjahr vorgesehenen Mittelverwendung besteht, sondern aus der (meist deutlich höheren) Summe der in den Folgejahren zu erbringenden und in den jeweiligen Haushaltsplänen zu veranschlagenden Zins- und Tilgungsleistungen (vgl. ThürOVG vom 18.12.2008 Az. 2 KO 994/06 RdNr. 61).Aus der Anfechtung des Umlagebescheids erwächst den Gemeinden kein Anspruch auf eine umfassende Überprüfung der Haushaltsplanung des Landkreises; eine solche rechtsaufsichtsähnliche Kontrolle wäre mit der prinzipiellen Selbständigkeit und Gleichrangigkeit der verschiedenen kommunalen Ebenen (Art. 10, 11 BV) nur schwer vereinbar (vgl. auch ThürOVG vom 18.12.2008 Az. 2 KO 994/06 RdNr. 51; VG Weimar vom 22.2.2006 Az. 6 K 1491/02.We ; VG Meiningen vom 24.9.2007 Az. 2 K 904/04 Me ).
- VGH Bayern, 25.07.1996 - 4 B 94.1199
Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2011 - 4 BV 10.108
Rn. 48 1. Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs können kreisangehörige Gemeinden einen an sie gerichteten Kreisumlagebescheid anfechten, wenn sie durch den Bescheid zu einer Zahlung verpflichtet werden, für die es keine Rechtsgrundlage gibt (BayVGH vom 4.11.1992 VGH n.F. 42, 115/116 = NVwZ-RR 1993, 574; vom 25.7.1996 BayVBl 1996, 691; vom 7.12.2005 VGH n.F. 58, 268/271 = BayVBl 2006, 466/467).76 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats zieht ein Fehler bei der Festsetzung des Umlagesolls durch den Ansatz von Ausgaben für landkreisfremde Aufgaben die Nichtigkeit der Haushaltssatzung und damit die Rechtswidrigkeit von Umlagebescheiden nur dann nach sich, wenn er spürbar in die Finanzwirtschaft eingreift, nämlich sich auf den Umlagesatz mit einem Prozentpunkt oder mehr auswirkt (vgl. BayVGH 25.7.1996 BayVBl 1996, 691/692; vom 7.12.2005 VGH n. F. 58, 268/275 f. = BayVBl 2006, 466/468 f. m.w.N.).
- BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80
Sasbach
Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2011 - 4 BV 10.108
Es handelte sich aber um keine von der Erfüllung originärer Landkreisaufgaben gänzlich unabhängige, allein erwerbswirtschaftlich motivierte Betätigung, die dem Beklagten prinzipiell verwehrt wäre (hierzu BVerfG vom 8.7.1982 BVerfGE 61, 82/107). - BVerwG, 21.03.1995 - 1 B 211.94
Grundrechte schützen nicht vor Konkurrenz durch Kommunalunternehmen
Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2011 - 4 BV 10.108
Als geeignete Maßnahme kommt dabei auch die Entwicklung und Bereitstellung geeigneter Gewerbeflächen durch kommunale Immobiliengesellschaften in Betracht (BVerwG vom 21.03.1995 BayVBl 1995, 698/699). - VerfGH Rheinland-Pfalz, 28.03.2000 - VGH N 12/98
Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2011 - 4 BV 10.108
Verbleiben nach der Erfüllung des eigenen Bedarfs noch Kapazitätsreserven, so darf sich ein Landkreis daher zur Verbesserung der Rentabilität grundsätzlich auch außerhalb seiner originären Aufgaben erwerbswirtschaftlich betätigen (vgl. Nr. 2.4 der Vollzugsbekanntmachung zum kommunalen Unternehmensrecht - VollzugsBekKUR - vom 3.3.2003, AllMBl S. 57, geändert durch IMBek vom 25.5.2009, AllMBl S. 179;… Britz a.a.O.; RhPfVerfGH vom 28.3.2000 NVwZ 2000, 801/803). - VerfGH Bayern, 28.11.2007 - 15-VII-05
Kommunaler Finanzausgleich
- BVerfG, 26.08.1992 - 2 BvR 478/92
Steuerpflicht und Gewissenfreiheit
- BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 6.88
Vorbeugender Immissionsschutz
- OLG Hamm, 23.09.1997 - 4 U 99/97
Erwerbswirtschaftliche Betätigung eines kommunalen Gartenbaubetriebs
- VGH Bayern, 27.05.1992 - 4 B 91.190
- BVerwG, 15.11.2006 - 8 C 18.05
Samtgemeindeumlage; Umlage; Finanzausgleich; Kommune; Selbstverwaltungsgarantie; …
- BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 48.88
Persönlichkeitsrecht - Kontoinhaber - Postfremde Werbematerialien
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.03.2006 - 2 A 11124/05
Kommunaler Zweckverband darf 'fremden' Abfall entsorgen
- BVerfG, 26.02.1999 - 2 BvR 1268/96
Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Kommunalverfassungsbeschwerde
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.1993 - 10 C 10178/92
Unterstützungsaufgabe; Leistungskraft der kreisangehörigen Gemeinden; Zuweisung …
- OVG Niedersachsen, 27.12.2004 - 10 LB 6/02
Zulässigkeit und Grenzen der Samtgemeindeumlage
- OVG Saarland, 29.08.2001 - 9 R 2/00
Ermessen der Kommunalaufsicht bei der Mitgestaltung einer Kreisumlage; …
- OLG München, 20.04.2000 - 6 U 4072/99
- VGH Bayern, 16.06.2005 - 7 ZB 05.918
- VG Meiningen, 04.09.2007 - 2 K 904/04
Kommunalrecht; Verwaltungsgerichtliche Kontrolldichte bei Anfechtung eines …
- VG Weimar, 22.02.2006 - 6 K 1491/02
Finanzausgleich; Erfolglose Anfechtung eines Kreisumlagebescheides; …
- VG Regensburg, 17.07.2002 - RO 3 K 01.01028
- BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03
Radweg-Benutzungspflicht; Klagebefugnis; unzulässige "Popularklage"; …
- BVerwG, 23.06.2010 - 8 C 20.09
Äußerung; Erklärung; Stellungnahme; Industrie- und Handelskammer; …
- BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 29.99
Flugplatz; Flugplatz-Betriebsgesellschaft; gewerbliche Wirtschaft; Industrie- und …
- BVerfG, 19.12.1962 - 1 BvR 541/57
Zwangsmitgliedschaft
- BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 43.81
Aufrechnung gegen Gebührenbescheid - § 42 VwGO, grundsätzliche Unbeachtlichkeit …
- BVerwG, 26.09.1969 - VII C 65.68
Vorbeugende Unterlassungsklage, Sog. politisches Mandat der Studentenschaft
- BVerwG, 17.12.1981 - 5 C 56.79
Ärztekammer - Verbandszeitschrift - Allgemeinpolitisch
- BVerwG, 24.09.1981 - 5 C 53.79
Steuerberaterkammer - Haushaltsmittel - Finanzierung - Fachzeitschrift
- BVerwG, 18.03.1960 - VII C 106.59
Keine Absenkung der Kreisumlage für Gemeinde mit hoher Steuerkraft und eigenen …
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.2006 - 2 B 11072/06
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Haushaltsplan einer Verbandsgemeinde; …
- VGH Bayern, 05.03.1993 - 7 CS 93.104
- VG Bayreuth, 10.10.2017 - B 5 K 15.701
Kreisumlagebescheid aufgehoben
Es ist nicht von vornherein ausgeschlossen, dass die Erhebung der Kreisumlage durch den angefochtenen Bescheid die Klägerin unzulässig in ihrem gemäß Art. 28 Abs. 2 Satz 1, Satz 3 Halbsatz 1 des Grundgesetzes (GG) und Art. 11 Abs. 2 Satz 2 der Bayerischen Verfassung (BV) verfassungsrechtlich geschützten Selbstverwaltungsrecht verletzt, welches nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Verfassungsgerichte der Länder auch die Finanzhoheit mitumfasst (vgl. nur: BVerfG, B.v. 27.1.2010 - 2 BvR 2185/04 - BVerfGE 125, 141/159; BayVerfGH, E.v. 28.11.2007 - Vf.15-VII-05 - VerfGH n.F. 60, 184/215; so auch: BayVGH, U.v. 21.3.2011 - 4 BV 10.108 - BayVBl 2011, 632 = VGH n.F. 64, 42/43 Rn. 37).Es mag zwar sein, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs ein Fehler bei der Festsetzung des Umlagesolls durch den Ansatz von Ausgaben für landkreisfremde Aufgaben die Nichtigkeit der Haushaltssatzung und damit die Rechtswidrigkeit von Umlagebescheiden nur dann nach sich zieht, wenn er spürbar in die Finanzwirtschaft eingreift, nämlich sich auf den Umlagesatz mit einem Prozentpunkt oder mehr auswirkt (BayVGH, U.v. 21.3.2011 - 4 BV 10.108 - BayVBl 2011, 632/637 = VGH n.F. 64, 42/59 Rn. 76 m.w.N.).
Denn nach gefestigter Rechtsprechung sind der gegen die Haushaltssatzung gerichtete Normenkontrollantrag und die Anfechtungsklage gegen den Kreisumlagebescheid für die betroffenen Gemeinden als gleichrangige Rechtsschutzalternativen anzusehen, so dass das Rechtsschutzinteresse für das eine Verfahren nicht wegen der Möglichkeit des anderen Verfahrens verneint werden kann (BVerwG, B.v. 29.1.1992 - 4 NB 22/90 - BayVBl 1992, 503 f.; BayVGH, U.v. 21.3.2011 - 4 BV 10.108 - BayVBl 2011, 632/633 = VGH n.F. 64, 42/45 f. Rn. 44).
Die Rechtmäßigkeit der einzelnen Haushaltsansätze ist somit keine Voraussetzung für die Erhebung der Kreisumlage (BayVGH, U.v. 21.3.2011 - 4 BV 10.108 - BayVBl 2011, 632/635 = VGH n.F. 64, 42/50 f. Rn. 57 f.;… ThürOVG U.v. 18.12.2008 - 2 KO 994/06 - Juris Rn. 51).
Bei gegenteiligem Verständnis bestünde die Gefahr, dass die Landkreise schon auf der abstrakten Ebene der Haushaltsplanung in zahlreiche Rechtsstreitigkeiten mit umlagepflichtigen Gemeinden über eine möglichst korrekte und kostensparende Umsetzung einzelner Vorhaben verwickelt werden könnten, wodurch sie in ihrer kommunalpolitischen Autonomie und Gestaltungskraft nachhaltig beeinträchtigt wären (BayVGH, U.v. 21.3.2011 - 4 BV 10.108 - BayVBl 2011, 632/635 = VGH n.F. 64, 42/51 Rn. 59).
Non-Affektationsprinzip gilt, wonach grundsätzlich alle Einnahmen als Deckung für alle Ausgaben dienen, so dass keine haushaltsrechtliche Zuordnung einzelner Einnahmen zu bestimmten Finanzierungszwecken besteht (§ 16 Abs. 1 KommHV-Kameralistik; § 18 KommHV-Doppik; vgl. Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayHO; BayVGH, U.v. 21.3.2011 - 4 BV 10.108 - BayVBl 2011, 632/634 = VGH n.F. 64, 42/47 f. Rn. 51).
- VG Bayreuth, 19.01.2023 - B 9 K 19.271
Klage gegen Kreisumlage des Landkreises Bayreuth abgewiesen
Rn. 80 1. Es ist nicht von vornherein ausgeschlossen, dass die Erhebung der Kreisumlage durch den angefochtenen Bescheid die Klägerin unzulässig in ihrem gemäß Art. 28 Abs. 2 Satz 1, Satz 3 Halbsatz 1 GG und Art. 11 Abs. 2 Satz 2 der Bayerischen Verfassung (BV) verfassungsrechtlich geschützten Selbstverwaltungsrecht verletzt, welches nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Verfassungsgerichte der Länder auch die Finanzhoheit mit umfasst (…vgl. BVerfG, B.v. 27.1.2010 - 2 BvR 2185/04 - juris Rn. 65 ff.;… BayVerfGH, E.v. 28.11.2007 - Vf. 15-VII-05 - juris Rn. 201; ebenso BayVGH, U.v. 21.3.2011 - 4 BV 10.108 - juris Rn. 37;… VG Bayreuth, U.v. 10.10.2017 - B 5 K 15.701 - juris Rn. 25).Zwar zieht nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes ein Fehler bei der Festsetzung des Umlagesolls durch den Ansatz von Ausgaben für landkreisfremde Aufgaben die Nichtigkeit der Haushaltssatzung und damit die Rechtswidrigkeit von Umlagebescheiden nur dann nach sich, wenn er spürbar in die Finanzwirtschaft eingreift, nämlich sich auf den Umlagesatz mit einem Prozentpunkt oder mehr auswirkt (BayVGH, U.v. 21.3.2011 - 4 BV 10.108 - juris Rn. 76 m.w.N.).
Nach ständiger Rechtsprechung sind der gegen die Haushaltssatzung gerichtete Normenkontrollantrag und die Anfechtungsklage gegen den Kreisumlagebescheid für die betroffenen Gemeinden als gleichrangige Rechtsschutzalternativen anzusehen, so dass das Rechtsschutzinteresse für das eine Verfahren nicht wegen der Möglichkeit des anderen Verfahrens verneint werden kann (…BVerwG, B.v. 29.1.1992 - 4 NB 22.90 - juris Rn. 9; BayVGH, U.v. 21.3.2011 - 4 BV 10.108 - juris Rn. 44;… VG Bayreuth, U.v. 10.10.2017 - B 5 K 15.701 - juris Rn. 27).
Der Begriff des "wirtschaftlichen Wohls" erfasst insoweit insbesondere die kommunale Wirtschaftsförderung, wenn das konkrete Projekt oder die geförderte Maßnahme aufgrund einer gemeindeübergreifenden Zielsetzung oder weitreichender tatsächlicher Auswirkungen überörtliche Bedeutung besitzt und damit nicht in die alleinige Zuständigkeit der jeweiligen Standortgemeinde fällt (…vgl. Bauer/Böhle/Ecker, Bayerische Kommunalgesetze, Stand Juli 2022, Art. 51 LKrO Rn. 5; Hölzl/Hien/Huber, Gemeindeordnung mit Verwaltungsgemeinschaftsordnung, Landkreisordnung und Bezirksordnung, Stand September 2022, Art. 51 LKrO Erl. 2.2.1; BayVGH, U.v. 21.3.2011 - 4 BV 10.108 - juris Rn. 71 m.w.N.).
- VGH Bayern, 14.12.2018 - 4 BV 17.2488
Gerichtlicher Vergleichsvorschlag im Berufungsverfahren zur Kreisumlage der Stadt …
Die prozeduralen Anforderungen an den Satzungserlass tragen zu einer erhöhten Rationalität und Transparenz des kommunalen Entscheidungsprozesses bei; sie bieten damit einen notwendigen Ausgleich für die eingeschränkte gerichtliche Kontrolldichte bei der materiellrechtlichen Prüfung der Haushaltssatzung am Maßstab der verfassungsgebotenen finanziellen Mindestausstattung der Gemeinden (vgl. BayVerfGH, E.v. 28.11.2007 - Vf. 15-VII-05 - VerfGH n.F. 60, 184/219;… BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 8 C 1.12 - BVerwGE 145, 378 Rn. 18 ff.; BayVGH, U.v. 21.3.2011 - 4 BV 10.108 - VGH n.F. 64, 42 Rn. 47 ff., 76 ff.; 81 ff. = BayVBl 2011, 632 ff.).Sie können sich dagegen nicht auf Rechtsverstöße bei der Erfüllung von Landkreisaufgaben berufen (BayVGH, U.v. 21.3.2011 - 4 BV 10.108 - VGH n.F. 64, 42/50 f. = BayVBl 2011, 632/635).
- OVG Saarland, 12.11.2019 - 2 A 159/18
Anfechtung eines Kreisumlagebescheids
Die Zulässigkeit (auch) eines gegen die Haushaltssatzung gerichteten Normenkontrollantrags (§§ 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO, 18 AGVwGO)(vgl. dazu etwa OVG Schleswig, Urteil vom 31.1.2019 - 3 KN 2/16 -, bei juris) und die Anfechtungsklage gegen den Kreisumlagebescheid stellen für die betroffenen Gemeinden gleichrangige Rechtsschutzalternativen dar, so dass das Rechtsschutzinteresse für das eine Verfahren nicht wegen der Möglichkeit des anderen Verfahrens verneint werden kann.(vgl. VGH München, Urteil vom 21.3.2011 - 4 BV 10.108 -, BayVBl. 2011, 632, unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 29.1.1992 - 4 NB 22.90 -, BRS 54 Nr. 15, zum Verhältnis von baurechtlicher Normenkontrolle (Bebauungsplan) und Einzelgenehmigungsklage, dort aber aus umgekehrter Perspektive).Für die weitere inhaltliche Überprüfung der Wirksamkeit der Haushaltssatzung (§ 6 HS) als Grundlage des angefochtenen Verwaltungsakts am Maßstab der Art. 28 Abs. 2 GG, 119 SVerf ist allgemein davon auszugehen, dass die betroffenen Gemeinden die Rechtmäßigkeit konkreter Ausgabenpositionen im Haushaltsplan des Landkreises nicht unter formellen, sondern nur im Rahmen einer materiellen Überprüfung des Festsetzungsbescheids für die Kreisumlage in Frage stellen können, etwa mit dem Einwand, dass damit landkreisfremde Aufgaben oder im Rahmen des § 19a KFAG nicht (mehr) umlagefähige Ausgaben für abweisbare Aufgaben oder ein durch die Wahrnehmung der dem Kreis übertragenen Aufgaben nicht mehr zu rechtfertigender, "überzogener" Personaleinsatz finanziert würden.(ebenso richtig VGH München, Beschluss vom 14.12.2018 - 4 BV 17.2488 -, ersichtlich nur bei Beck-Online, Rn 9) Die sich daraus ergebende Beschränkung der Rügemöglichkeiten auf Überschreitungen der Verbandskompetenz des Kreises folgt daraus, dass beide kommunalen Ebenen - auch mit Blick auf die sich für beide aus den Art. 28 GG und Art. 118, 119 SVerf ergebenden Befugnisse und Kompetenzen - selbständig und gleichwertig mit jeweils eigenen Aufgaben nebeneinander stehen.(vgl. VGH München, Urteil vom 4.11.1992 - 4 B 90.718 -, BayVBl. 1993, 112, wonach kreisangehörige Gemeinden den Kreisumlagebescheid mit der Begründung anfechten können, im Kreishaushalt seien Ausgaben in spürbarem Umfang zur Erfüllung landkreisfremder Aufgaben vorgesehen) Die Gemeinden können deswegen beispielsweise nicht mit Erfolg Rechtsverstöße bei der Erfüllung von Landkreisaufgaben geltend machen.(vgl. VGH München, Urteil vom 21.3.2011 - 4 BV 10.108 -, BayVBl. 2011, 632) Daher bietet die Anfechtungsklage einer Gemeinde gegen den Kreisumlagebescheid weder Anlass noch Raum für eine "rechtsaufsichtsähnliche" Überprüfung der Rechtmäßigkeit einzelner Haushaltsansätze im Kreishaushalt.
- OVG Niedersachsen, 20.06.2017 - 10 LB 83/16
Ausgleichsaufgabe; Bagatellgrenze; Gemeindefusion; Geringfügigkeitsschwelle; …
Der gegen die Haushaltssatzung gerichtete Normenkontrollantrag und die Anfechtungsklage gegen den Kreisumlagebescheid stellen für die betroffenen Gemeinden gleichrangige Rechtsschutzalternativen dar, so dass das Rechtsschutzinteresse für das eine Verfahren nicht wegen der Möglichkeit des anderen Verfahrens verneint werden kann (…vgl. BVerwG vom 29.1.1992 - 4 NB 22/90 -, Rn. 9, juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 21.3.2011 - 4 BV 10.108 -, Rn. 44, juris).Rn. 63 Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zieht ein Fehler bei der Festsetzung des Umlagesolls durch den Ansatz von Ausgaben für landkreisfremde Aufgaben die Nichtigkeit der Haushaltssatzung und damit die Rechtswidrigkeit von Umlagebescheiden nur dann nach sich, wenn er spürbar in die Finanzwirtschaft eingreift, sich also auf den Umlagesatz mit einem Prozentpunkt oder mehr auswirkt (BayVGH, Urteil vom 21.3.2011 - 4 BV 10.108 -, Rn. 76, juris; so auch ThürOVG…, Urteil vom 11.12.2001 - 2 KO 141/97 -, Rn. 67 ff., juris).
- OLG Nürnberg, 26.11.2021 - 3 U 2473/21
Bereitstellung des Online-Portals eines Landkreises zur Bewerbung von Angeboten …
Rn. 40 Zu den Sollaufgaben des Art. 51 BayLKrO gehört ebenfalls die Verbesserung der örtlichen Wirtschaftsstruktur (VGH München, Urteil vom 21.03.2011 - 4 BV 10.108, BayVBl 2011, 632, juris-Rn. 71). - OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2023 - 10 A 10425/19
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Festsetzung eines Kreisumlagesatzes in der …
Die zulässige Klage (vgl. zum Rechtsschutzbedürfnis OVG RP…, Beschluss vom 22. September 2006 - 2 B 11072/06.OVG -, juris Rn. 5;… OVG Saarl., Urteil vom 12. November 2019 - 2 A 159/18 -, juris Rn. 50;BayVGH, Urteil vom 21. März 2011 - 4 BV 10.108 -, juris Rn. 44; siehe auch BVerwG…, Beschluss vom 29. Januar 1992 - 4 NB 22.90 -, juris Rn. 9; vgl. zur Sachbescheidungsbefugnis der Widerspruchsbehörde bei verspätetem Widerspruch BVerwG…, Beschluss vom 12. Oktober 2006 - 8 B 21.06 -, juris Rn. 3 f. m.w.N.;… Beschluss vom 31. August 2017 - 1 WRB 1.16 -, juris Rn. 20; OVG RP…, Urteil vom 27. Juli 2006 - 7 A 11671/05.OVG -, juris Rn. 19; OVG NRW…, Urteil vom 4. Dezember 2006 - 7 A 568/06 -, juris Rn. 38 ff.;… a.A. Dolde/Porsch, in: Schoch/Schneider [Hrsg.], Verwaltungsrecht, Stand: 43. EL August 2022, § 70 VwGO Rn. 36 ff. m.w.N.) ist begründet. - OVG Saarland, 12.11.2019 - 2 A 160/18
Anfechtung eines Festsetzungsbescheids für die Kreisumlage
Die Zulässigkeit (auch) eines gegen die Haushaltssatzung gerichteten Normenkontrollantrags (§§ 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO, 18 AGVwGO)(vgl. dazu etwa OVG Schleswig, Urteil vom 31.1.2019 - 3 KN 2/16 -, bei juris) und die Anfechtungsklage gegen den Kreisumlagebescheid stellen für die betroffenen Gemeinden gleichrangige Rechtsschutzalternativen dar, so dass das Rechtsschutzinteresse für das eine Verfahren nicht wegen der Möglichkeit des anderen Verfahrens verneint werden kann.(vgl. VGH München, Urteil vom 21.3.2011 - 4 BV 10.108 -, BayVBl. 2011, 632, unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 29.1.1992 - 4 NB 22.90 -, BRS 54 Nr. 15, zum Verhältnis von baurechtlicher Normenkontrolle (Bebauungsplan) und Einzelgenehmigungsklage, dort aber aus umgekehrter Perspektive).Für die weitere inhaltliche Überprüfung der Wirksamkeit der Haushaltssatzung (§ 6 HS) als Grundlage des angefochtenen Verwaltungsakts am Maßstab der Art. 28 Abs. 2 GG, 119 SVerf ist allgemein davon auszugehen, dass die betroffenen Gemeinden die Rechtmäßigkeit konkreter Ausgabenpositionen im Haushaltsplan des Landkreises nicht unter formellen, sondern nur im Rahmen einer materiellen Überprüfung des Festsetzungsbescheids für die Kreisumlage in Frage stellen können, etwa mit dem Einwand, dass damit landkreisfremde Aufgaben oder im Rahmen des § 19a KFAG nicht (mehr) umlagefähige Ausgaben für abweisbare Aufgaben oder ein durch die Wahrnehmung der dem Kreis übertragenen Aufgaben nicht mehr zu rechtfertigender, "überzogener" Personaleinsatz finanziert würden.(ebenso richtig VGH München, Beschluss vom 14.12.2018 - 4 BV 17.2488 -, ersichtlich nur bei Beck-Online, Rn 9) Die sich daraus ergebende Beschränkung der Rügemöglichkeiten auf Überschreitungen der Verbandskompetenz des Kreises folgt daraus, dass beide kommunalen Ebenen - auch mit Blick auf die sich für beide aus den Art. 28 GG und Art. 118, 119 SVerf ergebenden Befugnisse und Kompetenzen - selbständig und gleichwertig mit jeweils eigenen Aufgaben nebeneinander stehen.(vgl. VGH München, Urteil vom 4.11.1992 - 4 B 90.718 -, BayVBl. 1993, 112, wonach kreisangehörige Gemeinden den Kreisumlagebescheid mit der Begründung anfechten können, im Kreishaushalt seien Ausgaben in spürbarem Umfang zur Erfüllung landkreisfremder Aufgaben vorgesehen) Die Gemeinden können deswegen beispielsweise nicht mit Erfolg Rechtsverstöße bei der Erfüllung von Landkreisaufgaben geltend machen.(vgl. VGH München, Urteil vom 21.3.2011 - 4 BV 10.108 -, BayVBl. 2011, 632) Insoweit bietet die Anfechtungsklage einer Gemeinde gegen den Kreisumlagebescheid weder Anlass noch Raum für eine "rechtsaufsichtsähnliche" Überprüfung der Rechtmäßigkeit einzelner Haushaltsansätze im Kreishaushalt.
- VG Magdeburg, 13.09.2022 - 4 A 214/20
Zinsforderung wegen Überschreitung der Verwendungsfrist
Denn der Gleichheitssatz gilt als Ausfluss des Rechtsstaatsgebots (Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG) auch im Verhältnis der Hoheitsträger zueinander (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 03.03.1997 - 8 B 130/96 -, juris Rn. 3 mit Verweis auf BVerfGE 83, 363 (393) m.w.N.; siehe zur Anfechtung eines Kreisumlagebescheides etwa BayVGH, Urteil vom 21.03.2011 - 4 BV 10.108 -, juris). - OLG Nürnberg, 22.12.2021 - 3 U 2473/21
Ein Unterlassungsantrag ist nicht hinreichend bestimmt, wenn die zum …
Zu den Sollaufgaben des Art. 51 BayLKrO gehört ebenfalls die Verbesserung der örtlichen Wirtschaftsstruktur (VGH München, Urteil vom 21.03.2011 - 4 BV 10.108, BayVBl 2011, 632 , juris-Rn. 71). - VGH Bayern, 02.07.2012 - 7 ZB 12.181
Schulverbandsumlage; Nutzung von Schulsportanlagen durch Vereine; Nutzungsentgelt …
- VG Augsburg, 29.03.2016 - Au 3 K 15.1733
Betriebsuntersagung eines LKW wegen nicht erfolgter Mängelbeseitigung
- VGH Bayern, 20.10.2011 - 4 ZB 11.1187
Kein Rechtsanspruch des Steuerschuldners auf Einhaltung der Haushaltsgrundsätze …
- VG Augsburg, 16.06.2015 - Au 3 K 14.1138
Heimaufsichtliche Anordnung (bewohnerspezifisch)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2021 - 12 A 556/19
Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Nachteilsausgleichs
- VG Göttingen, 19.02.2020 - 1 A 85/14
Amtsermittlungsgrundsatz; Erheblichkeit einer Rechtsverletzung; Klagebefugnis; …
- VGH Bayern, 05.07.2011 - 4 ZB 11.832
Antrag auf Zulassung der Berufung; Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit; Mehrere …
- VG Gera, 11.05.2023 - 2 K 572/21
Festsetzung der Kreisumlage
- OVG Sachsen, 16.04.2025 - 4 C 21/19
Prinzip der Kassenwirksamkeit; Verjährung; Gebot der sparsamen und …
- VGH Bayern, 24.10.2011 - 7 ZB 11.233
Schulverband; Umlage für die Miete von Schulgebäuden; vorläufige Kalkulation im …
- VG Schwerin, 27.04.2023 - 3 A 317/21
Anfechtung eines Kreisumlagebescheids durch eine kreisangehörige Gemeinde wegen …
- VG Greifswald, 20.10.2015 - 2 A 215/15
Kommunalrecht - Klage gegen Erhebung einer Amtszulage
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Rechtsprechung
| BVerwG, 08.04.2011 - 6 B 48.10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
TKG § 9 Abs. 2, § 13 Abs. 1, § 21 Abs. 1 und 3; VwGO § 42 Abs. 2
Marktregulierung; Regulierungsverfügung; Regulierungsmaßnahme; Zugang; Zugangsverpflichtung; marktmächtiges Unternehmen; Wettbewerbsunternehmen; Anspruch; Schutzzweck - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
TKG § 9 Abs. 2, § 13 Abs. 1, § 21 Abs. 1 und 3
Anspruch; Marktregulierung; Regulierungsmaßnahme; Regulierungsverfügung; Schutzzweck; Wettbewerbsunternehmen; Zugang; Zugangsverpflichtung; marktmächtiges Unternehmen - rechtsinformationen.bund.de
Telekommunikation; Zugangsverpflichtung des marktmächtigen Unternehmens
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 2 TKG 2004, § 13 Abs 1 S 1 TKG 2004, § 21 Abs 1 TKG 2004, § 21 Abs 3 TKG 2004
Telekommunikation; Zugangsverpflichtung des marktmächtigen Unternehmens - Wolters Kluwer
Dem marktmächtigen Unternehmen wird ein Anspruch auf Auferlegung einer Regulierungsmaßnahme gegenüber ihm selbst durch § 21 Telekommunikationsgesetz (TKG) nicht vermittelt
- ra.de
- rechtsportal.de
Vermittlung eines Anspruchs auf Auferlegung einer Regulierungsmaßnahme gegenüber dem marktmächtigen Unternehmen selbst durch § 21 TKG
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 01.07.2010 - 1 K 6671/09
- BVerwG, 08.04.2011 - 6 B 48.10
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2011, 600
- DVBl 2011, 979
- DÖV 2011, 741
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 28.11.2007 - 6 C 42.06
Marktdefinition, Marktregulierung, Regulierungsverpflichtung, Zugang, …
Auszug aus BVerwG, 08.04.2011 - 6 B 48.10
Zwar schließt § 21 Abs. 1 Satz 1 TKG "andere Unternehmen", nämlich die mit dem marktmächtigen Unternehmen in Wettbewerb stehenden Unternehmen, in seinen Schutzzweck ein, sodass diese den Erlass einer Zugangsverpflichtung zulasten des marktmächtigen Unternehmens verlangen können (Urteil vom 28. November 2007 - BVerwG 6 C 42.06 - BVerwGE 130, 39 Rn. 13 ff. = Buchholz 442.066 § 132 TKG Nr. 1 m.w.N.; ebenso: EuGH…, Urteil vom 21. Februar 2008 - C-426/05 - Slg. 2008, I-685 Rn. 34 f. zu Art. 12 ZRL).Rn. 7 Etwas anderes ergibt sich schließlich nicht daraus, dass die Entscheidung über die Auferlegung von Regulierungsverpflichtungen das Ergebnis einer umfassenden und komplexen Abwägung ist, bei der im Rahmen des der Bundesnetzagentur zustehenden Regulierungsermessens alle betroffenen öffentlichen und privaten Belange zu berücksichtigen, zu gewichten und auszugleichen sind (Urteil vom 28. November 2007 a.a.O. Rn. 28 f.).
- EuGH, 21.02.2008 - C-426/05
Tele2 Telecommunication - Elektronische Kommunikation - Netze und Dienste - …
Auszug aus BVerwG, 08.04.2011 - 6 B 48.10
Zwar schließt § 21 Abs. 1 Satz 1 TKG "andere Unternehmen", nämlich die mit dem marktmächtigen Unternehmen in Wettbewerb stehenden Unternehmen, in seinen Schutzzweck ein, sodass diese den Erlass einer Zugangsverpflichtung zulasten des marktmächtigen Unternehmens verlangen können (…Urteil vom 28. November 2007 - BVerwG 6 C 42.06 - BVerwGE 130, 39 Rn. 13 ff. = Buchholz 442.066 § 132 TKG Nr. 1 m.w.N.; ebenso: EuGH, Urteil vom 21. Februar 2008 - C-426/05 - Slg. 2008, I-685 Rn. 34 f. zu Art. 12 ZRL). - BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 12.89
Vertriebenenausweis - Vertrauensschutz - Ausweiseinziehungsverfahren - …
Auszug aus BVerwG, 08.04.2011 - 6 B 48.10
Rn. 10 b) Ebenso wenig ist ein Widerspruch zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 12.89 - (BVerwGE 85, 79 = Buchholz 412.3 § 18 BVFG Nr. 14 S. 22 f.) ersichtlich.
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Rechtsprechung
| VGH Bayern, 09.06.2011 - 4 ZB 10.1236 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Eine Förderbehörde hat Kenntnis bzw. grob fahrlässige Unkenntnis (Art. 71 AGBGB) vom Bestehen eines Rückforderungsanspruchs nicht schon von dem Zeitpunkt an, in dem eine zum Wegfall des Förderanspruchs führende Satzungsänderung des Zuwendungsempfängers in einem Amtsblatt ...
- Landesanwaltschaft Bayern
Art. 49a Abs. 1, Art. 36 Abs. 2 Nr. 2 BayVwVfG, Art. 71 AGBGB, Nr. 2.1 ANBest-K, RZWas 1991
Kommunalrecht: Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben | Auflösende Bedingung; Widerruf; Rücknahme; Abwasserzweckverband; Zweckverbandssatzung; Satzungsänderung Amtsblatt; Kenntnis anspruchsbegründender Tatsache - Landesanwaltschaft Bayern
Art. 49a Abs. 1, Art. 36 Abs. 2 Nr. 2 BayVwVfG, Art. 71 AGBGB, Nr. 2.1 ANBest-K, RZWas 1991
Kommunalrecht: Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben | Auflösende Bedingung; Widerruf; Rücknahme; Abwasserzweckverband; Zweckverbandssatzung; Satzungsänderung Amtsblatt; Kenntnis anspruchsbegründender Tatsache
- kunstadt.net
Fördermittel
- rechtsportal.de
Zuwendungen nach dem FAGAbwasseranlage; Kläranlage; Förderschwelle; Zweckverband; Nachträgliche Änderung des Aufgabenbereiches; Eintritt einer auflösenden Bedingung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bei Bekanntmachung bzgl. des Wegfalls eines Förderanspruchs für einen Zuwendungsempfänger wegen einer Satzungsänderung besteht nicht schon bei Kenntnis der Behörde vom Rückforderungsanspruch; Zeitpunkt der Kenntnis einer Behörde vom Bestehen eines Rückforderungsanspruchs ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Wann hat eine Behörde Kenntnis vom Bestehen eines Rückforderungsanspruchs? (IBR 2011, 1273)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 25.03.2010 - B 2 K 08.496
- VGH Bayern, 09.06.2011 - 4 ZB 10.1236
Papierfundstellen
- DVBl 2011, 979
- DÖV 2011, 704
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 11.02.2011 - 4 ZB 09.3145
Zuwendung zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben; Rückforderung von Zuwendungen; …
Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2011 - 4 ZB 10.1236
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats stellt dies weder eine unzulässige Umgehung der Vorschriften über Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten dar, noch begegnen diese Regelungen inhaltlich, zumal mit Blick auf die Besonderheiten bei der staatlichen Förderung kommunaler Baumaßnahmen, rechtlichen Bedenken (vgl. BayVGH vom 11.2.2011 Az. 4 ZB 09.3145 ‹juris› RdNr. 9; vom 5.10.2010 Az. 4 ZB 10.1171 ‹juris› RdNr. 16 und vom 17.9.2007 Az. 4 ZB 06.686 ‹juris› RdNr. 13 m.w.N.).Es genügt nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs jeder Unterschied zwischen dem bei der Bewilligung angenommenen und dem später festgestellten Umfang der zuwendungsfähigen Ausgaben (vgl. BayVGH vom 11.2.2011 a.a.O. m.w.N.).
- VGH Bayern, 17.09.2007 - 4 ZB 06.686
Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2011 - 4 ZB 10.1236
Deshalb liegen ernstliche Zweifel nicht vor, wenn zwar einzelne Rechtssätze oder tatsächliche Feststellungen, die das Urteil tragen, zu Zweifeln Anlass bieten, das Urteil aber im Ergebnis aus anderen Gründen offensichtlich richtig ist und der Rechtsmittelführer Gelegenheit hatte, zu den neuen Gründen Stellung zu nehmen (BVerwG vom 10.3.2004 NVwZ-RR 2004, 542/543; BayVGH vom 17.9.2007 Az. 4 ZB 06.686 ‹juris› m.w.N.).Nach ständiger Rechtsprechung des Senats stellt dies weder eine unzulässige Umgehung der Vorschriften über Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten dar, noch begegnen diese Regelungen inhaltlich, zumal mit Blick auf die Besonderheiten bei der staatlichen Förderung kommunaler Baumaßnahmen, rechtlichen Bedenken (vgl. BayVGH vom 11.2.2011 Az. 4 ZB 09.3145 ‹juris› RdNr. 9; vom 5.10.2010 Az. 4 ZB 10.1171 ‹juris› RdNr. 16 und vom 17.9.2007 Az. 4 ZB 06.686 ‹juris› RdNr. 13 m.w.N.).
- BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2011 - 4 ZB 10.1236
Deshalb liegen ernstliche Zweifel nicht vor, wenn zwar einzelne Rechtssätze oder tatsächliche Feststellungen, die das Urteil tragen, zu Zweifeln Anlass bieten, das Urteil aber im Ergebnis aus anderen Gründen offensichtlich richtig ist und der Rechtsmittelführer Gelegenheit hatte, zu den neuen Gründen Stellung zu nehmen (BVerwG vom 10.3.2004 NVwZ-RR 2004, 542/543; BayVGH vom 17.9.2007 Az. 4 ZB 06.686 ‹juris› m.w.N.). - VGH Bayern, 05.10.2010 - 4 ZB 10.1171
Gemeindliche Abwasseranlagen; staatliche Förderung (RZWas 2000); …
Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2011 - 4 ZB 10.1236
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats stellt dies weder eine unzulässige Umgehung der Vorschriften über Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten dar, noch begegnen diese Regelungen inhaltlich, zumal mit Blick auf die Besonderheiten bei der staatlichen Förderung kommunaler Baumaßnahmen, rechtlichen Bedenken (vgl. BayVGH vom 11.2.2011 Az. 4 ZB 09.3145 ‹juris› RdNr. 9; vom 5.10.2010 Az. 4 ZB 10.1171 ‹juris› RdNr. 16 und vom 17.9.2007 Az. 4 ZB 06.686 ‹juris› RdNr. 13 m.w.N.). - VGH Bayern, 22.09.2009 - 14 ZB 08.1804
Antrag auf Zulassung der Berufung; Verfahrensfehler; Aufklärungsrüge; kein …
Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2011 - 4 ZB 10.1236
Eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht kann nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich dann nicht geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter davon abgesehen hat, in der mündlichen Verhandlung einen Beweisantrag zu stellen (vgl. BayVGH vom 22.9.2009 Az. 14 ZB 08.1804 ‹juris› m.w.N.).
- VGH Bayern, 10.11.2021 - 4 B 20.1961
Zur Frage der Entreicherung bei Ersetzung eines vorläufigen Bescheids durch einen …
Die Geltendmachung dieses Anspruchs im Wege eines schriftlichen Verwaltungsakts nach Art. 49a Abs. 1 Satz 2 BayVwVfG stand ebenfalls nicht im Ermessen der Beklagten ("ist… festzusetzen"), so dass für die von der Klägerin geforderten Vertrauensschutz- und Billigkeitserwägungen auch in diesem Zusammenhang kein Raum war (vgl. BayVGH, B.v. 9.6.2011 - 4 ZB 10.1236 - BayVBl 2011, 670 Rn. 20). - VG Würzburg, 21.08.2012 - W 4 K 11.446
Kürzung staatlicher Zuwendungen; kommunale Abwasseranlage; Retentionsbodenfilter; …
Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wiederholt entschieden (BayVGH v. 9.6.2011 Az. 4 ZB 10.1236; v. 11.2.2011 Az. 4 ZB 09.3145; v. 5.10.2010 Az. 4 ZB 10.1171; v. 17.9.2007 Az. 4 ZB 06.686 - alle juris).ANBest-K-Pilotprojekt zu gelten - stellt weder eine unzulässige Umgehung der Vorschriften über Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten dar noch begegnet sie inhaltlich, zumal mit Blick auf die Besonderheiten bei der staatlichen Förderung kommunaler Baumaßnahmen, rechtlichen Bedenken (vgl. BayVGH v. 9.6.2011 Az. 4 ZB 10.1236; v. 11.2.2011 Az. 4 ZB 09.3145; v. 5.10.2010 Az. 4 ZB 10.1171; v. 17.9.2007 Az. 4 ZB 06.686 - alle juris).
Vielmehr genügt nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich die Kammer anschließt, jeder Unterschied zwischen dem bei der Bewilligung angenommenen und dem später festgestellten Umfang der zuwendungsfähigen Ausgaben, auch wenn er lediglich auf einer Neubewertung durch die Bewilligungsbehörde beruht (BayVGH v. 9.6.2011 Az. 4 ZB 10.1236; v. 11.2.2011 Az. 4 ZB 09.3145; v. 5.10.2010 Az. 4 ZB 10.1171; v. 17.9.2007 Az. 4 ZB 06.686 - alle juris).
- VG Bayreuth, 20.06.2022 - B 8 K 21.1024
Antragsberechtigung, fehlende indirekte Betroffenheit, "Abschlagszahlung" bedarf …
Die Geltendmachung dieses Anspruchs im Wege eines schriftlichen Verwaltungsakts nach Art. 49a Abs. 1 Satz 2 BayVwVfG stand zudem nicht im Ermessen der Beklagten ("ist … festzusetzen"), so dass für die von der Klägerin geforderten Vertrauensschutz- und Billigkeitserwägungen auch in diesem Zusammenhang kein Raum war (vgl. BayVGH, B.v. 09.06.2011 - 4 ZB 10.1236 - BayVBl 2011, 670 Rn. 20).
- VGH Bayern, 30.01.2012 - 4 ZB 11.30
Rückforderung von Zuwendungen; auflösende Bedingung im Sinne der Nr. 2.1 …
Rn. 7 Im vorliegenden Fall bedurfte es vor Erlass des Rückforderungsbescheids keiner Aufhebung des Bewilligungsbescheids, weil wegen der unzutreffend angegebenen Bemessungsgrundlagen eine zu hohe Fördersumme gewährt und daher hinsichtlich des überzahlten Betrags bereits die auflösende Bedingung nach Nr. 2.1 ANBest-K eingetreten war (ständige Rechtsprechung, vgl. BayVGH vom 29.12.1999 BayVBl 2000, 245; vom 28.7.2005 BayVBl 2006, 731; vom 9.6.2011 BayVBl 2011, 670).Rn. 10 Es erscheint bereits fraglich, ob für eine solche Einzelfallprüfung nach Einfügung des Art. 49a BayVwVfG (G. vom 26.7.1997, GVBl S. 348) überhaupt noch Raum ist, da die Heranziehung des Zuwendungsempfängers zur Erstattung der erbrachten Leistungen bei Eintritt einer auflösenden Bedingung eine gesetzlich zwingende Rechtsfolge darstellt und nicht etwa im Ermessen der Behörde steht (Art. 49 Abs. 1 BayVwVfG; vgl. BayVGH vom 9.6.2011 BayVBl 2011, 670;… Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, RdNr. 37 zu § 49a).
- VG Bayreuth, 26.09.2022 - B 8 K 21.1024
Ingenieurbüro für Werkzeugtechnik, Zulieferer für Automobilindustrie
Die Geltendmachung dieses Erstattungsanspruchs im Wege eines schriftlichen Verwaltungsakts nach Art. 49a Abs. 1 Satz 2 BayVwVfG stand zudem nicht im Ermessen der Beklagten ("ist … festzusetzen"), so dass für die von der Klägerin eingeforderten Vertrauensschutz- und Billigkeitserwägungen auch in diesem Zusammenhang kein Raum war (vgl. BayVGH, B.v. 09.06.2011 - 4 ZB 10.1236 - BayVBl 2011, 670 Rn. 20). - VG Bayreuth, 05.06.2023 - B 8 K 21.774
Corona-November- und Dezemberhilfen
Die Geltendmachung dieses Erstattungsanspruchs im Wege eines schriftlichen Verwaltungsakts nach Art. 49a Abs. 1 Satz 2 BayVwVfG steht nicht im Ermessen der Beklagten ("ist … festzusetzen"), so dass für Vertrauensschutz- und Billigkeitserwägungen in diesem Zusammenhang kein Raum war (vgl. BayVGH, B.v. 09.06.2011 - 4 ZB 10.1236 - BayVBl 2011, 670 Rn. 20). - VG Regensburg, 17.03.2016 - RO 5 K 15.305
Rückforderung einer nicht zweckentsprechend verwendeten Zuwendung
Für den Eintritt der Bedingung genüge jeder Unterschied zwischen dem bei der Bewilligung angenommenen und dem später festgestellten Umfang der zuwendungsfähigen Ausgaben (BayVGH vom 25.7.2013, Az 4 B 13.727 , vom 14.12.2012, Az 4 ZB 11.1260 , vom 9.6.2011, Az 4 ZB 10.1236 , vom 24.2.2011, Az 4 ZB 09.2305 , vom 11.2.2011, Az 4 ZB 09.3145 , vom 5.8.2010, Az 4 B 08.2968 , vom 28.7.2005, Az 4 B 01.2536 und vom 29.12.1999, Az 4 B 99.526 ). - VGH Bayern, 14.12.2012 - 4 ZB 11.1260
Rückforderung von Zuwendungen zu abwasserwirtschaftlichem Vorhaben; auflösende …
Dies ist in der ständigen Rechtsprechung des Senats geklärt (BayVGH vom 28.7.2005 BayVBl 2006, 731 m.w.N.; vom 17.9.2007 Az. 4 ZB 06.686; vom 5.10.2010 Az. 4 ZB 10.1171; vom 11.2.2011 Az. 4 ZB 09.3145; vom 9.6.2011 BayVBl 2011, 670; vom 22.9.2011 Az. 4 ZB 10.1355 u.a.). - VGH Bayern, 05.12.2011 - 12 ZB 11.1341
Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht
Die dreijährige Erlöschensfrist beginnt gemäß Art. 71 Abs. 1 Sätze 2 und 3 AGBGB mit dem Schluss des Jahres, in dem die zuständige Behörde des Beklagten von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen (siehe auch BayVGH vom 9.6.2011 Az. 4 ZB 10.1236). - VG Augsburg, 18.10.2011 - Au 3 K 10.2013
Förderung einer Meisterausbildung; Doppelförderung; Rücknahme; Widerruf; …
Rn. 41 Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (z.B. BayVGH vom 09.06.2011 4 ZB 10.1236, DVBl 2011, 979, und vom 2.2.2011 19 ZB 09.2094, juris) sowie weiterer Obergerichte (z.B. ThürOVG vom 28.72011 3 KO 1326/10, DVBl 2011, 1316; VGH BW, Urteil vom 29.7.2008 9 S 2810/06, juris) handelt es sich bei Nr. 2.1 der ANBest-P um eine auflösende Bedingung.
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