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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.05.2001 - 7 C 1.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1436
BVerwG, 17.05.2001 - 7 C 1.01 (https://dejure.org/2001,1436)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.2001 - 7 C 1.01 (https://dejure.org/2001,1436)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 2001 - 7 C 1.01 (https://dejure.org/2001,1436)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2... Satz 1; ; GG Art. 4 Abs. 1; ; GG Art. 4 Abs. 2; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 2; ; GG Art. 140; ; WRV Art. 137 Abs. 5 Satz 2; ; BGB § 1666 Abs. 1; ; BGB § 1666 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Religionsgemeinschaft - Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts - Gefährdung von Grundrechten Dritter - Bluttransfusion bei Minderjährigen - Ersetzung der Zustimmung der Eltern durch das Familiengericht - Erschwerung oder Verhinderung des staatlichen ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Antrag der Zeugen Jehovas auf Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Antrag der Zeugen Jehovas auf Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts

  • 123recht.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 16.5.2001)

    Streit um Anerkennung der Zeugen Jehovas geht vermutlich weiter // Bundesverwaltungsgericht will Urteil am Donnerstag verkünden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2867
  • NJW 2001, 2899 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 924
  • DVBl 2001, 1548 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97

    Körperschaftsstatus der Zeugen Jehovas

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2001 - 7 C 1.01
    Auf die Verfassungsbeschwerde der Klägerin hat das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 19. Dezember 2000 - 2 BvR 1500/97 - (NJW 2001, 429) das Urteil des Senats vom 26. Juni 1997 aufgehoben und die Sache an das Bundesverwaltungsgericht zurückverwiesen.

    Eine Religionsgemeinschaft, die den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erwerben will, muss insbesondere die Gewähr dafür bieten, dass ihr künftiges Verhalten die in Art. 79 Abs. 3 GG umschriebenen fundamentalen Verfassungsprinzipien, die dem staatlichen Schutz anvertrauten Grundrechte Dritter sowie die Grundprinzipien des freiheitlichen Religions- und Staatskirchenrechts des Grundgesetzes nicht gefährdet (BVerfG, NJW 2001, 429 ).

  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 11.96

    Zeugen Jehovas I

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2001 - 7 C 1.01
    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 11.96 - (BVerwGE 105, 117) der Revision des Beklagten stattgegeben und die Klage auch in dem Hilfsantrag abgewiesen.

    Die Klägerin erfüllt - wie der Senat bereits in dem Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 11.96 - (BVerwGE 105, 117 ) festgestellt hat - alle Merkmale einer Religionsgemeinschaft und bietet durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer.

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 21.90

    Jugendsekte II - Art. 4 GG, Religionsfreiheit, faktischer Grundrechtseingriff, …

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2001 - 7 C 1.01
    Ein solches Verhalten würde - sei es als schwerwiegende Nebenfolge des oben dargestellten Verhaltens der Klägerin (vgl. auch Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 21.90 - BVerwGE 90, 112 zu faktischen Grundrechtsbeeinträchtigungen) oder als gezielte Maßnahme - auch das Grundrecht des Austrittswilligen aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG gefährden, das das Recht umfasst, mit Wirkung für den Bereich des staatlichen Rechts aus der Religionsgemeinschaft auszutreten (BVerfGE 30, 415 ; auch BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1979 - BVerwG 7 C 32.78 - Buchholz 401.70 Kirchensteuer Nr. 17).
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2001 - 7 C 1.01
    Die Verfassungsbestimmung enthält ein Grundrecht der Familienangehörigen und verpflichtet den Staat dazu, Ehe und Familie vor Beeinträchtigungen durch andere Kräfte zu bewahren (BVerfGE 6, 55 ; 55, 114 ).
  • BVerfG, 31.03.1971 - 1 BvR 744/67

    Mitgliedschaftsrecht

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2001 - 7 C 1.01
    Ein solches Verhalten würde - sei es als schwerwiegende Nebenfolge des oben dargestellten Verhaltens der Klägerin (vgl. auch Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 21.90 - BVerwGE 90, 112 zu faktischen Grundrechtsbeeinträchtigungen) oder als gezielte Maßnahme - auch das Grundrecht des Austrittswilligen aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG gefährden, das das Recht umfasst, mit Wirkung für den Bereich des staatlichen Rechts aus der Religionsgemeinschaft auszutreten (BVerfGE 30, 415 ; auch BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1979 - BVerwG 7 C 32.78 - Buchholz 401.70 Kirchensteuer Nr. 17).
  • BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 179/78

    Witwenrente

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2001 - 7 C 1.01
    Die Verfassungsbestimmung enthält ein Grundrecht der Familienangehörigen und verpflichtet den Staat dazu, Ehe und Familie vor Beeinträchtigungen durch andere Kräfte zu bewahren (BVerfGE 6, 55 ; 55, 114 ).
  • BVerwG, 23.02.1979 - 7 C 32.78

    Kirchensteuer - Kirchenaustritt - Standesamt - Austrittserklärung

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2001 - 7 C 1.01
    Ein solches Verhalten würde - sei es als schwerwiegende Nebenfolge des oben dargestellten Verhaltens der Klägerin (vgl. auch Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 21.90 - BVerwGE 90, 112 zu faktischen Grundrechtsbeeinträchtigungen) oder als gezielte Maßnahme - auch das Grundrecht des Austrittswilligen aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG gefährden, das das Recht umfasst, mit Wirkung für den Bereich des staatlichen Rechts aus der Religionsgemeinschaft auszutreten (BVerfGE 30, 415 ; auch BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1979 - BVerwG 7 C 32.78 - Buchholz 401.70 Kirchensteuer Nr. 17).
  • OLG Celle, 21.02.1994 - 17 W 8/94
    Auszug aus BVerwG, 17.05.2001 - 7 C 1.01
    Diese Vorschrift wird von den Gerichten herangezogen, um anstelle der Eltern die Einwilligung zur Bluttransfusion bei einem Minderjährigen zu erteilen (vgl. OLG Celle, NJW 1995, 792 : Bluttransfusion bei einem neugeborenen Kind; OLG Düsseldorf, DAVorm 1992, 878; auch AG Nettetal, FamRZ 1996, 1104).
  • VG Berlin, 25.10.1993 - 27 A 214.93

    Feststellung der Anerkennung als öffentlich-rechtliche Körperschaft; Rechtsstatus …

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2001 - 7 C 1.01
    Das Verwaltungsgericht hat mit Urteil vom 25. Oktober 1993 (NVwZ 1994, 609) den Hauptantrag der Klägerin abgewiesen und ihrem Hilfsantrag stattgegeben.
  • AG Nettetal, 19.10.1995 - 9 X 119/95
    Auszug aus BVerwG, 17.05.2001 - 7 C 1.01
    Diese Vorschrift wird von den Gerichten herangezogen, um anstelle der Eltern die Einwilligung zur Bluttransfusion bei einem Minderjährigen zu erteilen (vgl. OLG Celle, NJW 1995, 792 : Bluttransfusion bei einem neugeborenen Kind; OLG Düsseldorf, DAVorm 1992, 878; auch AG Nettetal, FamRZ 1996, 1104).
  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 97.63

    Voraussetzung für die Gewährung von Härtebeihilfen nach dem Allgemeinen …

  • BVerwG, 15.04.1994 - 5 B 20.94

    Unzulässigkeit der Beschwerde

  • BVerfG, 30.06.2015 - 2 BvR 1282/11

    Verleihung des Körperschaftsstatus an Religionsgemeinschaften durch Landesgesetz …

    Rn. 19 e) Das Bundesverwaltungsgericht verwies die Sache seinerseits mit Urteil vom 17. Mai 2001 (NVwZ 2001, S. 924 ff.) zur erneuten Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht Berlin zurück, weil ausgehend von den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nach dem bisherigen Sach- und Streitstand nicht abzusehen sei, ob der Beschwerdeführerin der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts versagt werden müsse.
  • OVG Berlin, 24.03.2005 - 5 B 12.01

    Der Zeugen-Jehovas-Konflikt

    Das Bundesverwaltungsgericht hat den Rechtsstreit durch Urteil vom 16. Mai 2001 - BVerwG 7 C 1.01 - an den Senat zurückverwiesen und ihm wegen eines zu großzügigen Verständnisses von den rechtlichen Verleihungsvoraussetzungen eine weitere Sachaufklärung zu möglichen Gefährdungen der Grundrechte Dritter aufgegeben:.

    Die Tatsache, dass die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas es ihren Mitgliedern selbst dann untersagt, die Zustimmung zu Bluttransfusionen bei ihren minderjährigen Kindern zu erteilen, wenn eine solche Transfusion nach ärztlicher Einschätzung das einzige Mittel ist, um das Leben des Kindes zu erhalten, rechtfertigt nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts für sich genommen die Versagung des Körperschaftsstatus nicht (vgl. Urteil vom 17. Mai 2001, NVwZ 2001, 924 ).

    Einen ausreichenden Grund für die Versagung des Körperschaftsstatus stellte es nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts ferner dar, wenn die Klägerin aktiv darauf hinarbeitete, dass ausgetretene oder ausgeschlossene Familienmitglieder von ihren in der Religionsgemeinschaft verbleibenden Familienangehörigen in einer Weise ausgegrenzt würden, die den durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützten Bestand von Ehe und Familie gefährdet (vgl. Urteil vom 17. Mai 2001, NVwZ 2001, 924 ).

    Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts stellte es schließlich mit Blick auf Art. 2 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG einen die Versagung der Körperschaftsrechte rechtfertigenden Grund dar, wenn durch das Verhalten der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas, insbesondere durch verbindliche Vorgaben an die Eltern zur Erziehung, die Entwicklung von Kindern zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten innerhalb der Gesellschaft in einem Maße beeinträchtigt würde, dass eine Gefährdung des Kindeswohls zu besorgen wäre (vgl. Urteil vom 17. Mai 2001, NVwZ 2001, 924 ).

  • BVerwG, 01.02.2006 - 7 B 80.05

    Land Berlin muss Zeugen Jehovas endgültig die Rechte einer Körperschaft des …

    Nach dem insoweit bindenden zurückverweisenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Mai 2001 BVerwG 7 C 1.01 (Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 66) waren nur bestimmte von dem Beklagten erhobene Vorwürfe hinreichend gewichtig und deshalb geeignet, die Annahme mangelnder Rechtstreue zu rechtfertigen.
  • LG Saarbrücken, 14.02.2014 - 13 S 4/14

    Veröffentlichung einer "virtuellen Grabstätte" im Internet: Löschungsanspruch der …

    Als Schutzpflicht gebietet Art. 6 Abs. 1 GG insbesondere auch den staatlichen Schutz vor Einwirkungen Dritter, die sich störend auf die Ehe auswirken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 1957 - 1 BvL 4/54, BVerfGE 6, 55; BGH, Urteil vom 26. Juni 1952 - IV ZR 228/51, BGHZ 6, 360 ff.; BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2001 - 7 C 1/01, NVwZ 2001, 924 ff.; OLG Köln, DAVorm 1985, 80 ff.;… von Coelln in: Sachs, Grundgesetz, 6. Aufl., Art. 6 Rdn. 46;… Brosius-Gersdorf in: Dreier, Grundgesetz, 3. Aufl., Art. 6 Rdn. 59).
  • VGH Bayern, 09.11.2021 - 11 B 19.33187

    Zeugen Jehovas unterliegen in der Russischen Föderation der Verfolgung

    Bei den moralischen Lehren, theistischen Überzeugungen und den Glaubenspraktiken der Zeugen Jehovas handelt es sich nach dem weiten Religionsbegriff gemäß § 3b Abs. 1 Nr. 2 AsylG ohne Zweifel um eine Religion (vgl. BVerfG, U.v. 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97 - BVerfGE 102, 370; BVerwG, U.v. 17.5.2001 - 7 C 1.01 - NVwZ 2001, 924;… Zillmann, Jehovas Zeugen aus religionswissenschaftlicher Sicht, Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen, 2018, S. 15 f.).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 15.01.2007 - L 2 U 100/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Vereinsmitglied - …

    Das BVerwG verwies den Rechtsstreit durch Urteil vom 17.5.2001 - 7 C 1/01 an das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin zurück und gab ihm auf, wegen eines zu großzügigen Verständnisses der rechtlichen Verleihungsvoraussetzungen eine weitere Sachaufklärung zu möglichen Gefährdungen der Grundrechte Dritter durchzuführen.
  • LSG Baden-Württemberg, 11.09.2003 - L 7 U 2955/01

    Unfallversicherungsschutz eines Versammlungsältesten der Zeugen Jehovas

    Seit der Wiedervereinigung Deutschlands betreibt sie zwar ihre Anerkennung; ein diesbezüglicher Rechtsstreit hat schon zu Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 26.06.1997 - 7 C 11/96 und vom 17.05.2001 - 7 C 1/01) und des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97) geführt, ist jedoch noch nicht rechtskräftig abgeschlossen.
  • VGH Hessen, 23.02.2010 - 6 A 1389/09

    Flüchtlingsanerkennung, Asylverfahren, Iran, Christen, Zeugen Jehovas, …

    Ob sie als christliche Glaubensgemeinschaft bezeichnet werden können, mag als streitig gewertet werden (vgl. zum Status und zur Geschichte der Religionsgemeinschaft: BVerfG, Urteil vom 19.12.2000 - 2 BvR 1500/07 -, BVerfGE 102.370; BVerwG, Urteil vom 26.06.1997 - 7 C 11.96 -, BVerwGE 105, 117 und - nachgehend zur Zurückverweisung - vom 17.05.2001 - 7 C 1.01 -, NVwZ 2001, 924), ist hierbei indes nicht von Belang.
  • VGH Bayern, 09.11.2021 - 11 B 19.33463

    Asyl, Russische Föderation: Flüchtlingsschutz für Zeugen Jehovas

    Bei den moralischen Lehren, theistischen Überzeugungen und den Glaubenspraktiken der Zeugen J. handelt es sich nach dem weiten Religionsbegriff gemäß § 3b Abs. 1 Nr. 2 AsylG ohne Zweifel um eine Religion (vgl. BVerfG, U.v. 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97 - BVerfGE 102, 370; BVerwG, U.v. 17.5.2001 - 7 C 1.01 - NVwZ 2001, 924;… Zillmann, Jehovas Zeugen aus religionswissenschaftlicher Sicht, Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen, 2018, S. 15 f.).
  • VGH Bayern, 09.11.2021 - 11 B 19.33204

    Flüchtlingsanerkennung eines aus der russischen Föderation stammenden Zeugen …

    Bei den moralischen Lehren, theistischen Überzeugungen und den Glaubenspraktiken der Zeugen J. handelt es sich nach dem weiten Religionsbegriff gemäß § 3b Abs. 1 Nr. 2 AsylG ohne Zweifel um eine Religion (vgl. BVerfG, U.v. 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97 - BVerfGE 102, 370; BVerwG, U.v. 17.5.2001 - 7 C 1.01 - NVwZ 2001, 924;… Zillmann, Jehovas Zeugen aus religionswissenschaftlicher Sicht, Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen, 2018, S. 15 f.).
  • VGH Bayern, 09.11.2021 - 11 B 19.33189

    Asyl, Russische Föderation: Flüchtlingsschutz für Zeugen Jehovas

  • VGH Bayern, 09.11.2021 - 11 B 19.33465

    Asyl, Russische Föderation: Flüchtlingsschutz für Zeugen Jehovas

  • VG Düsseldorf, 25.03.2019 - 1 K 2030/18
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 28.03.2001 - 7 B 00.963   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,39734
VGH Bayern, 28.03.2001 - 7 B 00.963 (https://dejure.org/2001,39734)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.03.2001 - 7 B 00.963 (https://dejure.org/2001,39734)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. März 2001 - 7 B 00.963 (https://dejure.org/2001,39734)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ermächtigung für die Erhebung von Zweitstudiengebühren; Geltung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren für das Studium von Gaststudierenden und das weiterbildende Studium an den staatlichen Hochschulen; Auswirkung des Rückwirkungsverbots; Anknüpfung an den ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2001, 1548 (Ls.)
  • DÖV 2002, 217
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (25)

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 19.07.2001 - NC 9 S 2/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3546
VGH Baden-Württemberg, 19.07.2001 - NC 9 S 2/01 (https://dejure.org/2001,3546)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.07.2001 - NC 9 S 2/01 (https://dejure.org/2001,3546)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Juli 2001 - NC 9 S 2/01 (https://dejure.org/2001,3546)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Rechtsschutzinteresse für Feststellung der Hauptsacheerledigung im Rechtsmittelverfahren; Zulassung zum Studium im Eilverfahren nach mehreren Monaten

  • Judicialis

    VwGO § 123; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 124a Abs. 1 Satz 4; ; VwGO § 146 Abs. 5

  • rechtsportal.de

    Einstweilige Anordnung, Rechtsmittel, Rücknahme Rechtsmittel, Zulassungsantrag, Zulassungsbegrenzung: Anordnung, einstweilige, Glaubhaftmachung, Zulassung zum Studium, Zulassung der Beschwerde, ernstliche Zweifel, Darlegung, Rechtsschutzbedürfnis, Rechtsschutzinteresse

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtschutzinteresse bei Einlegung von Rechtsmitteln bei Fortführung eines erledigten Eilrechtsschutzverfahrens; Zulässigkeit einer Beschwerde bei offensichtlicher Unrichtigkeit eines Beschlusses; Notwendigkeit einer eidesstattlichen Versicherung über Nichtzulassung zum ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 75
  • VBlBW 2002, 163
  • DVBl 2001, 1548 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 18.01.1999 - 12 L 5431/98

    Ernstliche Zweifel; Berufung; Erfolgswahrscheinlichkeit; Richtigkeit eines …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.07.2001 - NC 9 S 2/01
    Das Zulassungsverfahren wird daher nicht verzögert und erschwert, sondern umgekehrt gerade vereinfacht (wie hier OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.01.1997 - 7 B 10293/97 - OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ 1997, 1224; NVwZ 1998, 530; OVG Lüneburg, DVBl 1999, 478;… Meyer-Ladewig, in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 124a Rdnr. 74;… Eyermann/Happ, a.a.O., § 124a VwGO Rdnr. 26a;… Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl., § 124a Rdnr. 7; Schmieszek, NVwZ 1996, 1153; Seibert, DVBl 1997, 932 ; ders., DVBl 1999, 115).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1997 - 11 B 799/97

    Darlegungspflicht; Zulassungsründe; Vertretungszwang; Rechtsmittelzulassung; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.07.2001 - NC 9 S 2/01
    Das Zulassungsverfahren wird daher nicht verzögert und erschwert, sondern umgekehrt gerade vereinfacht (wie hier OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.01.1997 - 7 B 10293/97 - OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ 1997, 1224; NVwZ 1998, 530; OVG Lüneburg, DVBl 1999, 478;… Meyer-Ladewig, in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 124a Rdnr. 74;… Eyermann/Happ, a.a.O., § 124a VwGO Rdnr. 26a;… Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl., § 124a Rdnr. 7; Schmieszek, NVwZ 1996, 1153; Seibert, DVBl 1997, 932 ; ders., DVBl 1999, 115).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.1997 - 11 B 2005/97

    Ernstliche Zweifel; Auslegung; Richtigkeit einer Entscheidung; Erfolg; Mißerfolg

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.07.2001 - NC 9 S 2/01
    Das Zulassungsverfahren wird daher nicht verzögert und erschwert, sondern umgekehrt gerade vereinfacht (wie hier OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.01.1997 - 7 B 10293/97 - OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ 1997, 1224; NVwZ 1998, 530; OVG Lüneburg, DVBl 1999, 478;… Meyer-Ladewig, in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 124a Rdnr. 74;… Eyermann/Happ, a.a.O., § 124a VwGO Rdnr. 26a;… Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl., § 124a Rdnr. 7; Schmieszek, NVwZ 1996, 1153; Seibert, DVBl 1997, 932 ; ders., DVBl 1999, 115).
  • VGH Hessen, 22.06.1998 - 4 TM 2325/98

    Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen eine Behörde bei Sicherungsanordnungen; kein …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.07.2001 - NC 9 S 2/01
    Das Zulassungsverfahren wird daher nicht verzögert und erschwert, sondern umgekehrt gerade vereinfacht (wie hier OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.01.1997 - 7 B 10293/97 - OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ 1997, 1224; NVwZ 1998, 530; OVG Lüneburg, DVBl 1999, 478;… Meyer-Ladewig, in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 124a Rdnr. 74;… Eyermann/Happ, a.a.O., § 124a VwGO Rdnr. 26a;… Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl., § 124a Rdnr. 7; Schmieszek, NVwZ 1996, 1153; Seibert, DVBl 1997, 932 ; ders., DVBl 1999, 115).
  • BGH, 06.12.2011 - KVR 95/10

    Total/OMV

    Nachdem die Beschwerdeführerin Total durch ihre Weigerung, das Verfahren in der Hauptsache für erledigt zu erklären, ihr fortdauerndes Interesse an einer Sachentscheidung zu erkennen gegeben hat, muss auch das Amt die Möglichkeit haben, das Verfahren in der Rechtsbeschwerdeinstanz fortzusetzen (vgl. VGH Mannheim, NVwZ-RR 2002, 75).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2006 - NC 9 S 77/06

    Einstweilige Anordnung - vorläufige Hochschulzulassung - kein Anordnungsgrund bei …

    Denn das Verwaltungsgericht hätte den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, ungeachtet des Umstandes, dass vorliegend weitere Studienplätze außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl zur Verfügung standen, bereits deshalb ablehnen müssen, weil der Antragsteller im Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bereits an einer anderen Hochschule vorläufig zugelassen worden war (vgl. Senat, Beschluss vom 19.07.2001 - NC 9 S 2/01 -, VBlBW 2002, 163-165, NVwZ-RR 2002, 75, 76).

    Aus diesem Grund hätte das Verwaltungsgericht den Anordnungsgrund für die begehrte einstweilige Anordnung verneinen müssen, wenn der Antragsteller seinen Obliegenheiten im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nachgekommen wäre und dem Verwaltungsgericht vor dessen Entscheidung die Teilzulassung an einer anderen Universität mitgeteilt, oder das Verwaltungsgericht vor seiner Entscheidung eine aktuelle eidesstattliche Versicherung des Antragstellers darüber eingeholt hätte, dass dieser zum Studium in dem begehrten Studiengang noch nicht in einer anderen Hochschule endgültig oder vorläufig zugelassen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 19.07.2001, a.a.O.).

    Entsprechendes gilt für den unterlegenen Beklagten oder Antragsgegner (vgl. Senat, Beschl. vom 19.07.2001 - NC 9 S 2/01 -, DVBl 2001, 1548, VBlBW 2002, 163).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2012 - 9 S 2153/11

    Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Richtigkeitszweifel; …

    Ist eine Entscheidung offensichtlich unrichtig, kann die Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO auch dann zugelassen werden, wenn der Rechtsmittelführer die Gründe hierfür nicht dargelegt hat (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 19.07.2001 - NC 9 S 2/01 -, VBlBW 2002, 163).

    Das Zulassungsverfahren wird daher nicht verzögert und erschwert, sondern umgekehrt gerade vereinfacht (vgl. bereits den zu § 146 Abs. 4 VwGO a.F. ergangenen Senatsbeschluss vom 19.07.2001 - NC 9 S 2/01 -, VBlBW 2002, 163 m.w.N.; ebenso: Sächs. OVG…, Beschluss vom 31.03.2008 - 5 B 377/06 -, Juris Rn. 8;… Kuhlmann, in: Wysk , VwGO, 2011, § 124a Rn. 44;… Happ, in: Eyermann , VwGO, 13. Aufl. 2010, § 124a Rn. 83 f.;… Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, § 124a Rn. 50).

  • VGH Hessen, 17.10.2018 - 8 B 2171/18

    Verteilung von Plakatflächen für Wahlwerbung

    Dem steht § 158 Abs. 1 VwGO nicht entgegen, denn der unterlegene Kläger oder Antragsteller kann die Sachentscheidung anfechten, um dann im Rechtsmittelverfahren die Hauptsache für erledigt zu erklären und eine Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO zu erreichen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.07.2001 - NC 9 S 2/01 -, juris Rdnr. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.2006 - NC 9 S 90/06

    Einseitige Erledigungserklärung in der Beschwerdeinstanz

    Führt die Antragstellerin ihr Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gleichwohl fort, obwohl sie eine Einschreibung bei der Antragsgegnerin nicht mehr begehrt, so ist ihr Antrag unzulässig (vgl. Senat, Beschluss vom 19.07.2001 - NC 9 S 2/01 -, NVwZ-RR 2002, 75-76).

    Denn es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass der im verwaltungsgerichtlichen NC-Verfahren unterlegene Antragsgegner auch dann noch ein Rechtsschutzbedürfnis für die von ihm eingelegte Beschwerde hat, wenn sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat (vgl. Senat, Beschlüsse vom 19.07.2001 - NC 9 S 2/01 -, DVBl. 2001, 1548, VBlBW 2002, 163 und vom 11.08.2004 - NC 9 S 362/04 -).

  • VGH Hessen, 21.09.2004 - 10 TG 2293/04

    Vorläufige Leistungen nach § 43 SGB 1 bei Streit über Zuständigkeit

    Diese Auffassung hat ebenfalls der VGH Mannheim in Bezug auf das Rechtsmittel der Zulassung der Berufung vertreten (vgl. NVwZ-RR 2002, 75 f. m.w.N.).
  • VGH Hessen, 07.09.2004 - 10 TG 1498/04

    Anwendbarkeit und Beginn der Vollziehungsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO im Verfahren …

    Wie der VGH Mannheim (Beschluss vom 19. Juli 2001 - NJ 9 S 2/01 -, NVwZ-RR 2002, 75 f. m.w.N.) in Bezug auf das Rechtsmittel der Zulassung der Berufung zutreffend ausgeführt hat, bestehen Sinn und Zweck des Darlegungsgebotes darin, das Zulassungsverfahren zu vereinfachen, indem es das Prüfungsprogramm des Oberverwaltungsgerichts darauf beschränkt zu klären, ob die dargelegten Gründe eine Zulassung des Rechtsmittels tragen.
  • LSG Baden-Württemberg, 09.12.2005 - L 7 SO 4890/05

    Rechtsschutzbedürfnis für Beschwerde nach einstweiliger Anordnung, Voraussetzung …

    Ob etwas anderes gelten kann, wenn ein Antragsteller trotz Erledigung in der Sache ein Verfahren fortsetzt (vgl. hierzu Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Juli 2001 - NC 9 S 2/01 -, NVwZ-RR 2002, 75) kann dahinstehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2017 - NC 9 S 239/17

    Vorläufige Zulassung zum Studium im Studiengang Humanmedizin an der Universität …

    Der Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung erscheint bei einer anderweitigen Zulassung nicht mehr zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig (§ 123 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 VwGO, § 920 Abs. 2 ZPO), die Antragstellerin erleidet gegenwärtig keinen unwiederbringlichen Verlust an Studienzeit (zum Ganzen vgl. Senatsbeschlüsse vom 27.09.2006 - NC 9 S 77/06 -, NVwZ-RR 2007, 177, und vom 19.07.2001 - NC 9 S 2/01 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 26.10.2005 - 3 NC 53/05 -, NVwZ-RR 2006, 597; vgl. auch Beschlüsse vom 15.08.2013 - 3 Nc 16/13 -, juris, und vom 29.01.2014 - 3 Nc 79/13 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.03.2008 - 5 Nc 1125/07 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 08.03.2006 - 13 B 253/06 -, juris, und vom 19.07.2011 - 13 C 56/11 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2006 - 13 B 253/06

    Antrag mit dem Ziel der vorläufigen Zulassung zum Studium der Medizin im …

    Rn. 5 vgl. hierzu auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Juli 2001 - NC 9 S 2/01 -, wonach dem Studienbewerber bei anderweitiger Zulassung das Rechtsschutzbedürfnis für einstweiligen Rechtsschutz fehlt,.
  • OVG Niedersachsen, 16.12.2024 - 1 LA 78/24

    Berufungszulassung; Darlegung (Zulassungsantrag); Rechtsänderung; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2024 - 19 A 457/22

    Kostenentscheidung nach billigem Ermessen; Einbürgerung unter Hinnahme von …

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2006 - NC 9 S 80/06

    Streitwertbemessung im Beschwerdeverfahren bei Erledigung des Rechtsstreits.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2002 - 6 A 11689/02

    Berufungszulassung zwecks Verfahrenseinstellung; Gehörsrüge - Verfahrensfehler

  • VG Münster, 12.03.2009 - 9 L 45/09

    Vorläufiger Rechtsschutz mit dem Ziel der (vorläufigen) Studienzulassung an der …

  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2017 - NC 9 S 1541/16

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Heidelberg, …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2014 - 12 B 14/14

    Rechtswirksamkeit einer angeblichen Erledigungserklärung i.R.e. Beschwerde

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2018 - 12 B 586/18

    Hälftige Kostenteilung eines gerichtskostenfreien Verfahrens; Festsetzung des …

  • VG Leipzig, 07.03.2012 - NC 2 L 1940/11

    Einstweiliger Rechtschutz auf vorläufige Zulassung zu einem Studium bei Verfügen …

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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 20.07.2000 - 1 N 1147/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9544
OVG Thüringen, 20.07.2000 - 1 N 1147/97 (https://dejure.org/2000,9544)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 20.07.2000 - 1 N 1147/97 (https://dejure.org/2000,9544)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 20. Juli 2000 - 1 N 1147/97 (https://dejure.org/2000,9544)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulkosten - Kosten der Hortbetreuung an Grundschulen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Befugnis des Verordnungsgebers zum Erlass einer Finanzausgleichsregelung; Beteiligung der Erziehungsberechtigten an den Kosten der Hortbetreuung; Ermächtigungen zur Aufgabenübertragung auf Gemeinden und Landkreise; Übertragung von Aufgaben des Landkreises auf die ...

Papierfundstellen

  • DVBl 2001, 1548 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85

    Fehlbelegungsabgabe

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.07.2000 - 1 N 1147/97
    Es soll nicht Teile seiner Gesetzgebungsmacht der Exekutive übertragen können, ohne die Grenzen dieser Befugnisse bedacht und diese nach Tendenz und Programm so genau umrissen zu haben, dass schon aus der Ermächtigung erkennbar und vorhersehbar ist, was dem Einzelnen gegenüber zulässig sein soll (vgl. BVerfGE 78, 249, 272 zu Art. 80 Abs. 1 GG).

    Es gehört im Geltungsbereich des Gesetzesvorbehalts zum rechtsstaatlichdemokratischen Gehalt des Art. 84 Abs. 1 Satz 2 VerfThür, dass in einer Verordnung, die auf seiner Grundlage ergeht und seinem Grundgedanken entspricht, niemals originärer politischer Gestaltungswille der Exekutive zum Ausdruck kommen darf (vgl. BVerfGE 78, 249, 273 f. zu Art. 80 Abs. 1 GG).

  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.07.2000 - 1 N 1147/97
    Insoweit sei lediglich darauf hingewiesen, dass § 90 Abs. 1 Satz 2 Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG - (= SGB VIII) für den Bereich der Tageseinrichtungen nach den §§ 22 und 24 dieses Gesetzes eine - vergleichbare - bundesrechtliche Ermächtigung enthält, nach der Landesrecht eine Staffelung der Teilnahmebeiträge und Gebühren vorschreiben oder selbst gestaffelte Beträge festsetzen kann, ohne dass dagegen verfassungsrechtliche Bedenken erhoben würden (vgl. BVerfGE 97, 332, 340).
  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei …

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.07.2000 - 1 N 1147/97
    Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn die übrigen Regelungen auch ohne den nichtigen Teil sinnvollerweise bestehen bleiben können und wenn mit der gebotenen Sicherheit anzunehmen ist, der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber habe ein Regelwerk mit nur eingeschränktem Inhalt erlassen wollen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 1991 - 4 NB 3/91 - NVwZ 1992, 567 zum Bebauungsplan).
  • BVerwG, 13.04.1994 - 8 NB 4.93

    Soziale Staffelung von Kindertagesstättengebühren

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.07.2000 - 1 N 1147/97
    Eine derartige Staffelung setzt im Hinblick auf das dargelegte Ziel des Gesetzgebers, alle Erziehungsberechtigten nach Maßgabe ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit an den Kosten der Hortbetreuung zu beteiligen, eine auch alle Erziehungsberechtigten erfassende Festlegung auf einen bestimmten Einkommensbegriff, der etwa sozialhilferechtlich oder steuerrechtlich orientiert sein kann, voraus (vgl. zu den möglichen Einkommensbegriffen auch BVerwG, Beschluss vom 13. April 1994 - 8 NB 4.93 - DVBl. 1994, 818).
  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.07.2000 - 1 N 1147/97
    Der fehlerhafte Verweis auf Satz 1 stellt sich als "technisches Versehen" dar, das im Wege der berichtigenden Auslegung (vgl. dazu nur BVerfGE 11, 139, 149) zu bereinigen ist.
  • BVerwG, 15.03.1989 - 4 NB 10.88

    Antragsbefugnis einer Gemeinde zur Prüfung der Gültigkeit einer von ihr zwar …

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.07.2000 - 1 N 1147/97
    Für die Antragsbefugnis einer Gemeinde bzw. eines Landkreises als Behörde ist ausreichend, dass die angegriffene Norm im Gemeinde- bzw. Kreisgebiet gilt und bei der Wahrnehmung der eigenen oder übertragenen Angelegenheiten zu beachten ist (vgl. BVerwGE 81, 307, 310).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.07.1998 - VerfGH 16/96

    Verfassungsbeschwerden gegen Gemeindefinanzierungsgesetze 1996 und 1997 erfolglos

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.07.2000 - 1 N 1147/97
    In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung wird die Auffassung vertreten, der kommunale Finanzausgleich sei wegen seiner grundlegenden Bedeutung für eine angemessene Finanzausstattung der Gemeinden und Gemeindeverbände als Voraussetzung eigenverantwortlichen Handelns eine wesentliche Entscheidung im Sinne des Vorbehalts des Gesetzes, die zu treffen allein der Gesetzgeber berufen sei (vgl. VerfGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. Juli 1998 - VerfGH 16/96, 7/97 - DVBl. 1998, 1280, 1288; zu den Modalitäten einer Finanzausgleichsregelung durch den Gesetzgeber vgl. nur Niedersächsischer Staatsgerichtshof, Beschluss vom 15. August 1995 - StGH 2, 3, 6, 7, 8, 9, 10/93 - DVBl. 1995, 1175).
  • BVerfG, 14.05.1969 - 1 BvR 615/67

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Berufsschadensausgleichs nach dem BVG

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.07.2000 - 1 N 1147/97
    Dies widerspricht als solches jedoch nicht Art. 84 Abs. 1 Satz 2 VerfThür bzw. Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG; entscheidend ist, dass dem Verordnungsgeber ein bestimmtes Programm an die Hand gegeben und damit die Grenzen der von ihm zu erlassenden Regelungen festgesetzt werden (vgl. nur BVerfGE 26, 16, 30).
  • StGH Niedersachsen, 15.08.1995 - StGH 2/93

    Kommunaler Finanzausgleich; Statthaftigkeit von Kommunalverfassungsbeschwerden; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.07.2000 - 1 N 1147/97
    In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung wird die Auffassung vertreten, der kommunale Finanzausgleich sei wegen seiner grundlegenden Bedeutung für eine angemessene Finanzausstattung der Gemeinden und Gemeindeverbände als Voraussetzung eigenverantwortlichen Handelns eine wesentliche Entscheidung im Sinne des Vorbehalts des Gesetzes, die zu treffen allein der Gesetzgeber berufen sei (vgl. VerfGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. Juli 1998 - VerfGH 16/96, 7/97 - DVBl. 1998, 1280, 1288; zu den Modalitäten einer Finanzausgleichsregelung durch den Gesetzgeber vgl. nur Niedersächsischer Staatsgerichtshof, Beschluss vom 15. August 1995 - StGH 2, 3, 6, 7, 8, 9, 10/93 - DVBl. 1995, 1175).
  • OVG Thüringen, 19.07.2006 - 3 N 582/02

    Kindergartenrecht, Heimrecht; Kindergartenrecht, Heimrecht; Kindergartengebühren; …

    Trotz der recht "schillernden" Terminologie ("soziale Lage") ist vor dem Hintergrund der bundesgesetzlichen Rechtsgrundlage des § 90 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII (bzw. dessen Vorgängervorschrift des § 90 Abs. 1 Satz 2 KJHG a. F.) für das Landesrecht zu folgern, dass die maßgeblichen Kriterien für die Bemessung der Elternbeiträge im Sinne der geforderten Sozialstaffelung das Einkommen, also die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (vgl. dazu nur das Urteil des 1. Senats des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 20. Juli 2000 - 1 N 1147/97 -, S. 15 des Urteilsumdrucks; Juris), und die Zahl der Kinder (bzw. der Familienangehörigen insgesamt) sind.

    Nimmt man nämlich diese bundesrechtlichen Regelungen in den Blick und legt die §§ 20 Abs. 1, 25 Abs. 1, 29 Abs. 1 KitaG a. F. in deren Lichte aus, so sind etwaige weitere Deutungs- und Auslegungsmöglichkeiten der Begriffe "soziale Lage" und "soziale Staffelung" versperrt (vgl. zur Auslegung einer ähnlichen Bestimmung, die ebenfalls eine "soziale Staffelung" vorsieht, nämlich § 16 Satz 3 ThürSchulG, im Lichte einer anderen das soeben zitierte Urteil des ThürOVG vom 20. Juli 2000 - 1 N 1147/97 -, a. a. O.).

  • OVG Thüringen, 22.09.2008 - 3 KO 1011/05

    Kommunale Steuern; Kommunale Steuern; Vergnügungssteuer; Spielapparate; …

    Denn in entsprechender Anwendung des § 139 BGB bleibt eine Abgabensatzung ohne die unwirksamen Regelungen wirksam, soweit die übrigen Bestimmungen auch ohne die ungültigen sinnvoll bleiben und mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diese erlassen worden wären (vgl. nur ThürOVG, Urteile vom 20. Juli 2000 - 1 N 1147/97 - ThürVGRspr.

    2001, 249 = LKV 2001, 565, und 18. Dezember 2000 - 4 N 472/00 - ThürVGRspr.

  • VG Meiningen, 15.06.2006 - 1 K 538/02

    Schulrecht; Zur Rechtmäßigkeit der Beteiligung (leiblicher) Eltern an den …

    Aufgrund dieser Regelung erließ das Kultusministerium die vom Thüringer Oberverwaltungsgericht (U. v. 20.07.2000, 1 N 1147/97, ThürVBl. 2001, 250 ff.) für nichtig erklärte Thüringer Hortkostenbeteiligungsverordnung vom 27.08.1997, die zum 01.10.1997 in Kraft getreten war.

    Dieser war somit in seiner Entscheidung frei, zwischen einem sozialhilferechtlich oder steuerrechtlich - wie von den Klägern gefordert - orientierten Einkommensbegriff zu wählen (so auch ThürOVG, U. v. 20.07.2000, 1 N 1147/97, unter Bezug auf BVerwG, B. v. 13.04.1994, 8 NB 4.93, DVBl. 1994, 818).

  • OVG Thüringen, 25.09.2006 - 1 N 840/05

    Schulrecht; Erhebung einer Lernmittelpauschale trotz Gewährleistung der …

    Diese Formulierung macht deutlich, innerhalb welcher Grenzen dem Verordnungsgeber ein Gestaltungsspielraum zusteht (vgl. Urteil des Senats vom 20. Juli 2000 - 1 N 1147/97 -).
  • OVG Thüringen, 25.10.2006 - 3 EO 480/06
    Es dürfte nicht von der Hand zu weisen sein, dass die für Schulhorte gedachte Kostenbeteiligung der Eltern deshalb den vergleichbaren Regelungen wie für Kindertagesstätten folgt (vgl. schon ThürOVG, Urteil vom 20. Juli 2000 - 1 N 1147/97 - LKV 2001, 565 = ThürVBl. 2001, 249 = ThürVGRspr. 2002, 117).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 22.03.2001 - 1 S 692/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11008
VGH Baden-Württemberg, 22.03.2001 - 1 S 692/01 (https://dejure.org/2001,11008)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.03.2001 - 1 S 692/01 (https://dejure.org/2001,11008)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. März 2001 - 1 S 692/01 (https://dejure.org/2001,11008)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Wahlwerbung in den Medien - Sendetermine - Chancengleichheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 622
  • DVBl 2001, 1548 (Ls.)
  • DVBl 2001, 1548 DÖV 2002, 582 (red. Leitsatz) VR 2002, 249 (red. Leitsatz)
  • DÖV 2002, 582
  • afp 2001, 433
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2001 - 1 S 692/01
    Nach ständiger Senatsrechtsprechung sind ernstliche Zweifel im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO schon dann gegeben, wenn der Ausgang des Beschwerdeverfahrens zumindest als offen zu bezeichnen ist (vgl. hierzu auch BVerwG, Kammerbeschluss vom 23.06.2000, NVwZ 2000, S. 1163).
  • BVerfG, 30.05.1962 - 2 BvR 158/62

    FDP-Sendezeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2001 - 1 S 692/01
    Der Grundsatz der Chancengleichheit gebietet, jeder Partei (und jedem Wahlbewerber) grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten im Wahlkampf und im Wahlverfahren und damit die gleiche Chance im Wettbewerb um die Wählerstimmen offen zu halten (BVerfG, Beschluss vom 14.02.1978, BVerfGE S. 47, 198, 222; Beschluss vom 30.05.1962, BVerfGE 14, 121, 123 ff.).
  • BVerfG, 25.04.1985 - 2 BvR 617/84

    Politische Parteien

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2001 - 1 S 692/01
    Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten üben, wenn sie ihre Einrichtungen für Wahlwerbesendungen zur Verfügung stellen, öffentliche Gewalt aus und haben dabei das Recht der Parteien auf Chancengleichheit zu beachten (BVerfG, Beschluss vom 25.04.1985, BVerfGE 69, S. 257, 268).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1997 - 7 S 430/97

    Zulassung der Beschwerde: Durchentscheiden im Zulassungsverfahren bei …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2001 - 1 S 692/01
    Wegen der Eilbedürftigkeit entscheidet der Senat ohne weitere Anhörung der Beteiligten zugleich über die Beschwerde (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.02.1997, NVwZ 1997, S. 405, 406).
  • VG Köln, 09.09.2005 - 23 L 1457/05

    Keine zusätzliche Sendezeit für umstrittenen APPD Wahlwerbespot

    Rn. 15 Vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 28.02.1983 - 2 BvR 348/83 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.11.1972 - 2 B 141/72 - OVG Hamburg, Beschluss vom 06.05.1987 - Bs IV 311/87 -, NJW 1987, 3023 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.03.2001 - 1 S 692/01 -, NVwZ-RR 2001, 622 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 7.09.2005 - 2 B 11269/05.OVG.
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 20.03.2001 - 7 B 00.218   

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VGH Bayern, 20.03.2001 - 7 B 00.218 (https://dejure.org/2001,40661)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.03.2001 - 7 B 00.218 (https://dejure.org/2001,40661)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. März 2001 - 7 B 00.218 (https://dejure.org/2001,40661)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2001, 1548 (Ls.)
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