Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 17.07.2003 - 2 S 36/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Koppelungsverbot - Folgelasten einer Abrundungssatzung; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch und Rechtsmissbrauch; Saldotheorie
- Judicialis
LVwVfG § 54 Satz 2; ; LVwVfG § 56; ; LVwVfG § 59 Abs. 2 Nr. 4; ; LVwVfG § 59 Abs. 3; ; BGB § 818 Abs. 2; ; BGB § 818 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sonstiges Verwaltungshandeln (Auskunft, öffentlich-rechtlicher Vertrag, Zusicherung), Anspruch (u. a. Erstattungsanspruch, Folgenbeseitigungsanspruch, Unterlassungsanspruch), Zinsen, Sonstige Abgabe: Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, subordinationsrechtlicher ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fortführung eines Verfahrens zur Aufstellung einer Abrundungssatzung in einem verwaltungsrechtlichen Vertrag; Erstattungsansprüche als umgekehrte Leistungsansprüche; Deckung der Verwaltungs- und Planungskosten der Gemeinde; Verletzung des Koppelungsverbots; ...
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Koppelungsverbot; Rückabwicklung eines ör Vertrages
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 05.04.2001 - 9 K 426/00
- VGH Baden-Württemberg, 17.07.2003 - 2 S 36/03
Papierfundstellen
- ESVGH 54, 62 (Ls.)
- VBlBW 2004, 52
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (25)
- BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99
Verwaltungsrechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Billigkeitsausgleich; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.2003 - 2 S 36/03
Vor diesem Hintergrund ist die erklärte Bereitschaft der Beklagten, die Abrundungssatzung nach Abschluss der Vereinbarung "über die Ausweisung von Bauland" in Kraft zu setzen, ausreichend, um die Vereinbarung öffentlich-rechtlich zu prägen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.5.2000 - 4 C 4.99 -, BVerwGE 111, 162 zu einer Konstellation, bei der die Aufstellung eines Bebauungsplans Geschäftsgrundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung war).Es kommt nicht darauf an, ob der konkrete Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung "sonst" durch Verwaltungsakt geregelt werden könnte (BVerwG, Urteil vom 16.5.2000 - 4 C 4.99 -, BVerwGE 111, 162).
Sie findet vielmehr auch auf einen unvollständigen ("hinkenden") Austauschvertrag, in dem - wie hier - die Leistung der Behörde Bedingung bzw. Geschäftsgrundlage für die vertraglich vereinbarte Gegenleistung des Bürgers ist, zumindest entsprechende Anwendung (BVerwG, Urteil vom 16.5.2000, aaO; Urteil vom 24.8.1994 - 11 C 14.93 -, BVerwGE 96, 326).
a) Vor diesem rechtlichen Hintergrund kann ein sachlicher Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung nicht mit der Begründung angenommen werden, der Vater der Klägerin habe mit der Bezahlung einer Pauschale von insgesamt 30.000,-- DM Folgelasten übernommen, die auf die Gemeinde infolge des Aufstellens der Abrundungssatzung zugekommen seien (zur Zulässigkeit von Folgekostenverträgen: BVerwG, Urteil vom 16.5.2000, aaO;… Urteil vom 6.7.1973 - IV C 22.72 -, aaO; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.10.1990 - 2 S 2098/89 - KG Berlin, Urteil vom 22.12.1998 - 21 U 1671/98 -, NVwZ-RR 2000, 765).
Ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag nach den §§ 59 Abs. 2 Nr. 4, 56 Abs. 1 LVwVfG nichtig, weil die Behörde sich eine wegen Verletzung des Koppelungsverbots unzulässige Gegenleistung hat versprechen lassen, so steht einem darauf gestützten Erstattungsanspruch des Bürgers der Grundsatz von Treu und Glauben nicht schon deshalb entgegen, weil eine Rückabwicklung der von der Behörde erbrachten Leistung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich geworden ist (BVerwG, Urteil vom 16.5.2000, aaO; Reidt, Städtebauliche Verträge - Rechtsfolgen nichtiger Vereinbarungen, BauR 2001, 52).
Davon ausgehend kann ein treuwidriges Verhalten der Klägerin nicht allein darin gesehen werden, dass sie die Beklagte erst dann auf Erstattung der geleisteten Zuwendung in Anspruch genommen hat, nachdem sie die von der Beklagten gewünschte Leistung (Erlass einer Abrundungssatzung) erhalten hat und nicht mehr hat zurückgeben können (so BVerwG, Urteil vom 16.5.2000, aaO).
- BVerwG, 26.03.2003 - 9 C 4.02
Gewerbesteuer; Aussetzungszinsen; Stundungszinsen; Leistungsbescheid; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.2003 - 2 S 36/03
Ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag nichtig, weil die darin vereinbarte Gegenleistung der Behörde das sogenannte Koppelungsverbot verletzt, handelt der Bürger, der die Erstattung des rechtsgrundlos geleisteten Geldbetrags verlangt, nicht allein deshalb rechtsmissbräuchlich, weil der Vertrag auf seinen Wunsch abgeschlossen wurde und die Behörde ihre Leistung bereits erbracht hat (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 26.3.2003 - 9 C 4.02 -).Der Umstand, dass die Abrundungssatzung von der Beklagten auf Wunsch und im Interesse der Klägerin erlassen wurde, führt ebenfalls noch nicht dazu, die Berufung auf die Nichtigkeit der Vereinbarung durch die Klägerin als rechtsmissbräuchlich erscheinen zu lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.3.2003 - 9 C 4.02 -).
§ 817 BGB als spezielle Ausformung des Grundsatzes von Treu und Glauben ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in öffentlich-rechtlichen Rückabwicklungsverhältnissen nicht, auch nicht über § 62 Satz 2 LVwVfG, anwendbar (BVerwG, Urteil vom 26.3.2003, aaO).
Die Saldotheorie widerspricht bei der vorliegenden Konstellation, bei der sich keiner der Beteiligten auf Entreicherung beruft (vgl. § 818 Abs. 3 BGB), nicht dem das öffentliche Recht prägenden Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung; der durch gesetzwidrige Vermögensverschiebung erreichte Zustand wird gerade nicht festgeschrieben (BVerwG, Urteil vom 26.3.2003, a.a.O.).
- BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72
Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.2003 - 2 S 36/03
Es besagt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. grundlegend das Urteil vom 6.7.1973 - IV C 22.72 -, BVerwGE 42, 331), dass - zum einen - durch einen verwaltungsrechtlichen Vertrag nichts miteinander verknüpft werden darf, was nicht ohnedies schon in einem inneren Zusammenhang steht, und dass - zum anderen - hoheitliche Entscheidungen ohne entsprechende gesetzliche Ermächtigung nicht von wirtschaftlichen Gegenleistungen abhängig gemacht werden dürfen, es sei denn, erst die Gegenleistung würde ein der Entscheidung entgegenstehendes rechtliches Hindernis beseitigen (kein "Verkauf von Hoheitsakten" - so auch BVerwG, Urteil vom 16.12.1993 - 4 C 27.92 -, Buchholz 316 § 56 VwVfG Nr. 9).a) Vor diesem rechtlichen Hintergrund kann ein sachlicher Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung nicht mit der Begründung angenommen werden, der Vater der Klägerin habe mit der Bezahlung einer Pauschale von insgesamt 30.000,-- DM Folgelasten übernommen, die auf die Gemeinde infolge des Aufstellens der Abrundungssatzung zugekommen seien (zur Zulässigkeit von Folgekostenverträgen: BVerwG…, Urteil vom 16.5.2000, aaO; Urteil vom 6.7.1973 - IV C 22.72 -, aaO; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.10.1990 - 2 S 2098/89 - KG Berlin, Urteil vom 22.12.1998 - 21 U 1671/98 -, NVwZ-RR 2000, 765).
- BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82
Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.2003 - 2 S 36/03
Diese für das Zivilrecht entwickelten Grundsätze der "Saldotheorie" sind grundsätzlich auch im Rahmen des allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs, dessen Anspruchsvoraussetzungen denen des zivilrechtlichen Bereicherungsanspruchs entsprechen (BVerwG, Urteil vom 12.3.1985 - 7 C 48.82 -, BVerwGE 71, 85), anwendbar. - BGH, 26.04.2001 - VII ZR 222/99
Handeln des Architekten als Vertreter ohne Vertretungsmacht; Inanspruchnahme von …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.2003 - 2 S 36/03
Entspricht die einer Partei auf ihrem Grundstück oder für ihr Grundstück rechtsgrundlos erbrachte Leistung - wie hier - ihrer Planung, nimmt sie sie entgegen und nutzt sie sie, so hat sie als Wertersatz grundsätzlich dasjenige zu leisten, was sie bei eigener Vergabe für die Arbeiten hätte aufwenden müssen (ebenso BGH, Urteil vom 26.4.2001 - VII ZR 222/99 -, NJW 2001, 3184). - BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 6.76
Übertragung von Grundstückseigentum auf Grund einer geplanten Ausweisung der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.2003 - 2 S 36/03
Der Grundsatz von Treu und Glauben, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts gehört (BVerwG, Beschluss vom 5.3.1998 - 4 B 3.98 -, NJW 1998, 3135; Urteil vom 14.4.1978 - 4 C 6.76 -, BVerwGE 55, 337), steht dem Erstattungsanspruch der Klägerin nicht entgegen. - BVerwG, 05.03.1998 - 4 B 3.98
Verwaltungsverfahrensrecht - Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.2003 - 2 S 36/03
Der Grundsatz von Treu und Glauben, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts gehört (BVerwG, Beschluss vom 5.3.1998 - 4 B 3.98 -, NJW 1998, 3135; Urteil vom 14.4.1978 - 4 C 6.76 -, BVerwGE 55, 337), steht dem Erstattungsanspruch der Klägerin nicht entgegen. - BVerwG, 13.03.1992 - 4 B 39.92
Aufklärungspflicht - Gutachterliche Stellungnahme
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.2003 - 2 S 36/03
Bei Gutachten, die ein Beteiligter erst während des Prozesses in diesen einführt, gilt dies gleichermaßen (BVerwG, Beschluss vom 13.3.1992 - 4 B 39.92 -, NVwZ 1993, 268; Sodan/Ziekow, VwGO, Stand Januar 2003, § 86 RdNrn. - BGH, 14.02.1962 - V ZR 92/60
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.2003 - 2 S 36/03
Eine Teilbarkeit im vorgenannten Sinne ist nur dann zu bejahen, wenn nach Abtrennung eines von einem Nichtigkeitsgrunde betroffenen Teils ein Rest zurückbleibt, der als selbständiges Rechtsgeschäft - hier als selbständige Vereinbarung über die Bezahlung von Hausanschlusskosten - für sich bestehen kann (vgl. etwa: BGH, Urteil vom 14.2.1962 - V ZR 93/60 -, NJW 1962, 912). - OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.1991 - 1 A 10312/89
Teilungsgenehmigung; Gemeinde; Anspruch; Vertrag; Zahlung; Abgeltung; Vorteil
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.2003 - 2 S 36/03
In § 2 der Vereinbarung vom 5.10.1953 hat sich die Gemeinde jedenfalls teilweise einen Vorteil versprechen lassen, den sie beim normalen Gang des Verfahrens zur Aufstellung einer Abrundungssatzung nicht erlangt hätte (vgl. zur Frage eines Koppelungsverbots: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.11.1991 - 1 A 10312/89 -, NVwZ 1992, 796; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.6.1994 - 8 S 2376/93 -, NJW-RR 1995, 721). - OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.1991 - 1 R 10312/89
Gemeinde; Anspruch; Gegenleistung; Teilung; Grundstück; Genehmigung
- VGH Baden-Württemberg, 10.06.1994 - 8 S 2376/93
Formmangel und Teilnichtigkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrages; …
- VGH Baden-Württemberg, 05.02.1998 - 2 S 2793/96
Kommunalabgaben: Kosten für eine Hausanschlußleitung
- VGH Baden-Württemberg, 16.09.1993 - 2 S 559/92
Kostenerstattung bei Hausanschluß oder Grundstücksanschluß nach KAG BW § 10a Abs …
- VGH Baden-Württemberg, 05.04.1984 - 2 S 2116/82
Geltendmachung von Kostenersatzansprüchen für private Hausanschlußleitungen
- BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 14.93
Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in öffentlich-rechtlichem …
- BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87
Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände
- BGH, 27.11.1997 - IX ZR 141/96
Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt
- BGH, 14.01.1993 - IX ZR 76/92
Anwaltliche Aufklärungspflicht vor Vergleichsabschluß
- BVerwG, 23.08.1991 - 8 C 61.90
Erschließungsbeitragsrecht: Umfang der Überbürdung von Erschließungskosten auf …
- BVerwG, 16.12.1993 - 4 C 27.92
Öffentlich-rechtlicher Vertrag und Koppelungsverbot
- VGH Baden-Württemberg, 18.10.1990 - 2 S 2098/89
Nichtigkeit eines Vertrages über die Zahlung einer Folgelastenpauschale an die …
- VG Gießen, 04.06.1997 - 8 E 910/96
Erstellung einer Anschlußleitung an die öffentliche Kanalisation durch den …
- KG, 22.12.1998 - 21 U 1671/98
Abschluß eines städtebaulichen Folgekostenvertrages durch eine privatrechtlich …
- VGH Hessen, 18.01.1984 - V OE 72/81
- VGH Baden-Württemberg, 02.08.2017 - 1 S 542/17
Auslagenersatz für ein Verfahren gegen ein Gemeinderatsmitglied bezüglich einer …
Die Voraussetzungen dieses als allgemeiner Rechtsgrundsatz des Verwaltungsrechts anerkannten Anspruchs (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 07.10.2009 - 9 B 24.09 - juris;… Urt. v. 26.03.2003 - 9 C 4.02 - NVwZ 2003, 993;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 31.03.2015 - 3 S 1026/14 - juris; Urt. v. 17.07.2003 - 2 S 36/03 - VBlBW 2004, 52) sind nicht erfüllt, da es bereits an einer für den Erstattungsanspruch erforderlichen rechtsgrundlosen Vermögensverschiebung fehlt (…vgl. entsprechenden Anwendung der §§ 812 ff. BGB BVerwG, Urt. v. 18.1.2001 - 7 C 56.93 - NVwZ 1996, 595; Beschl. v. 16.11.2007 - 9 B 36.07 - NVwZ 2008, 212). - VGH Baden-Württemberg, 31.03.2015 - 3 S 2016/14
Vertragliche Rückbauverpflichtung für Freiflächen-Photovoltaikanlage nach …
Die Voraussetzungen des auf den Ausgleich rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen im öffentlichen Recht gerichteten öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 7.10.2009 - 9 B 24.09 - juris;… Urt. v. 26.3.2003 - 9 C 4.02 - NVwZ 2003, 993; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.7.2003 - 2 S 36/03 - VBlBW 2004, 52) sind jedoch nicht erfüllt, da es an einer für den Erstattungsanspruch erforderlichen rechtsgrundlosen Vermögensverschiebung fehlt (…zur entsprechenden Anwendung der §§ 812 ff. BGB vgl. BVerwG, Urt. v. 12.3.1985 - 7 C 48.82 - NJW 1985, 2436;… Urt. v. 30.11.1990 - 7 A 1.90 - NVwZ-RR 1991, 344;… Urt. v. 18.1.2001 - 7 C 56.93 - NVwZ 1996, 595; Beschl. v. 16.11.2007 - 9 B 36.07 - NVwZ 2008, 212).Denn der Durchführungsvertrag ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag im Sinne des § 54 LVwVfG , da er als städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB (…vgl. Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 12 Rn. 91) nach seinem Zweck und Gegenstand einen vom öffentlichen Recht geordneten Sachbereich betrifft (…vgl. BVerwG, Urt. v. 20.3.2003 - 2 C 23.02 - NVwZ-RR 2003, 874; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.7.2003 - 2 S 36/03 - VBlBW 2004, 52).
Denn die Errichtung der Freiflächen-Photovoltaikanlage bedurfte des vorherigen Erlasses eines Bebauungsplans in Ausübung der der Beklagten zustehenden Planungshoheit nach Art. 28 Abs. 2 GG und § 1 Abs. 3 BauGB (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.7.2003 - 2 S 36/03 - VBlBW 2004, 52).
Es besagt, dass - zum einen - durch einen verwaltungsrechtlichen Vertrag nichts miteinander verknüpft werden darf, was nicht ohnedies schon in einem inneren Zusammenhang steht, und dass - zum anderen - hoheitliche Entscheidungen ohne entsprechende gesetzliche Ermächtigung nicht von wirtschaftlichen Gegenleistungen abhängig gemacht werden dürfen, es sei denn, erst die Gegenleistung würde ein der Entscheidung entgegenstehendes rechtliches Hindernis beseitigen (…kein "Verkauf von Hoheitsakten" - vgl. grundlegend BVerwG, Urt. v. 6.7.1973 - IV C 22.72 - BVerwGE 42, 331, ebenso Urt. v. 16.12.1993 - 4 C 27.92 - Buchholz 316 § 56 VwVfG Nr. 9; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.7.2003 - 2 S 36/03 - VBlBW 2004, 52).
- VGH Baden-Württemberg, 23.08.2010 - 1 S 975/10
Errichtung einer Ethylenpipeline - vorzeitige Besitzeinweisung
Diese Norm gilt trotz des engen Wortlauts für alle Verträge zwischen einer Privatperson und einem Träger der öffentlichen Verwaltung auf einem Gebiet, auf dem ein hoheitliches Verhältnis der Über- und Unterordnung besteht, ohne dass es darauf ankommt, ob der konkrete Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung "sonst" durch Verwaltungsakt geregelt werden könnte (…vgl. BVerwG, Urt. v. 16.05.2000 - 4 C 4.99 - BVerwGE 111, 162 ; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.07.2003 - 2 S 36/03 - VBlBW 2004, 52).
- VGH Bayern, 29.09.2008 - 6 BV 05.3193
Rechtsweg (partielle Unzulässigkeit der Klage hinsichtlich der Geltendmachung von …
Auch bei einer nichtigen Folgelastenvereinbarung zu einer Abrundungssatzung wurden die Grundsätze der zivilrechtlichen Saldotheorie im Rahmen des allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch entsprechend angewendet; der Erstattungsanspruch aus der Rückabwicklung eines nichtigen öffentlich-rechtlichen Vertrags beschränkt sich deshalb auf den sich nach Saldierung der beiderseitigen Vermögensverschiebungen ergebenden Überschussbetrag (VGH BW vom 17.7.2003 ESVGH 54, 62). - OVG Thüringen, 25.02.2004 - 4 KO 703/01
Benutzungsgebührenrecht; Kostenerstattungsanspruch eines fehlerhaften …
Danach ist der Ausgleich von Nachteilen, die dem Bereicherten anlässlich des Bereicherungsvorgangs entstanden sind, nicht nach den Grundsätzen der Aufrechnung zu berücksichtigen, sondern der Bereicherungsanspruch besteht von vorneherein nur in dem Umfang, in dem ein Überschuss des erlangten Vorteils für den Entreicherten besteht (Saldo;… vgl. Palandt, BGB, 63. Auflage 2004, Rn. 2, 29, 48; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.07.2003 - 2 S 36/03 - VBlBW 2004, 52). - OLG Koblenz, 17.10.2005 - 12 U 1335/04
Straßenrecht: Öffentliche und Privatstraßen; Erschließungskosten; …
b) Das Erschließungsbeitragsrecht wirkt deshalb nicht in dem von den Beklagten angesprochenen Sinne (Bl. 11, 33, 51 GA) hinsichtlich des Koppelungsverbots (vgl. OVG Koblenz NVwZ 1992, 796 ff.; VGH Mannheim VBlBW 2004, 52 ff.) und der Formbestimmung des § 124 Abs. 4 BauGB auf das in Rede stehende Vertragsverhältnis ein. - VG Potsdam, 12.07.2021 - 10 K 3485/17 Diese, für das Zivilrecht entwickelten Grundsätze der "Saldotheorie" sind im Rahmen des allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs entsprechend anwendbar (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juli 2003 - 2 S 36/03 - juris, Leitsatz 3).
- VG Freiburg, 28.01.2004 - 7 K 2215/99
Auslegung von öffentlich-rechtlichen Verträgen nach zivilrechtlichen Vorschriften
Zu den anerkannten Auslegungsregeln gehört es, dass in erster Linie der von den Parteien gewählte Wortlaut der Vereinbarung und der dem Wortlaut zu entnehmende objektiv erklärte Parteiwillen zu berücksichtigen ist (…vgl. etwa BGH, Urt. v. 27.11.1997, NJW 1998, 900; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.07.2003 - 2 S 36/03 -).Den bei Vertragsschluss zum Ausdruck gebrachten objektiven Gehalt der wechselseitigen Vertragserklärungen kann das nachträgliche Verhalten von Vertragsparteien nicht mehr beeinflussen (…vgl. BGH, Urt. v. 24.06.1988, NJW 1988, 2878; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.07.2003 - 2 S 36/03 -).
- OVG Thüringen, 27.04.2010 - 2 ZKO 7/07
Darlegungs- und Beweislastverteilung bei der Rückforderung überzahlter …
Daher kann offen bleiben, ob die sog. Saldotheorie im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs überhaupt anwendbar ist (vgl. bejahend: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juli 2003 - 2 S 36/03 - Juris). - VG Greifswald, 21.11.2018 - 3 A 2289/16
Ablösung des Anschlussbeitrags
Der Erstattungsanspruch aus der Rückabwicklung eines nichtigen öffentlich-rechtlichen Vertrages beschränkt sich deshalb auf den sich nach Saldierung der beiderseitigen Vermögensverschiebungen ergebenden Überschussbetrag (VGH Mannheim, Urt. v. 17.07.2003 - 2 S 36/03 -, juris; OVG Lüneburg.
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Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 16.07.2003 - DB 17 S 6/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst
- Judicialis
BDG § 10 Abs. 3 Satz 2
- rechtsportal.de
BDSG § 10 Abs. 3 Satz 2
Disziplinarrecht - Bundesbeamter, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Unterhaltsbeitrag, Unwürdigkeit, Fernbleiben vom Dienst - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gang eines Diziplinarverfahrens gegenüber einem Beamten; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen eines schwerwiegenden Dienstvergehens; Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zum Dienstherrn aufgrund unkooperativen Verhaltens des Beamten; Untragbarkeit eines Beamten ...
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 15.01.2003 - DB 23 K 2/02
- VGH Baden-Württemberg, 16.07.2003 - DB 17 S 6/03
Papierfundstellen
- ESVGH 54, 62 (Ls.)
- DVBl 2004, 331 (Ls.)
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (2)
- VGH Baden-Württemberg, 07.07.2003 - DL 17 S 2/03
Versagung des Unterhaltsbeitrags - Loslösung von Dienstherrn
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.07.2003 - DB 17 S 6/03
Der Unterhaltsbeitrag ist Ausdruck einer das Beamtenverhältnis überdauernden Fürsorgepflicht des Dienstherrn (Urteil des Senats vom 7.7.2003 - DL 17 S 2/03 - unter Hinweis auf BVerwG NVwZ 1989, 263). - BVerwG, 31.10.1988 - 1 DB 16.88
Disziplinarrecht - Entfernung aus dem Dienst - Unterhaltsbeitrag - Ruhegehalt - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.07.2003 - DB 17 S 6/03
Der Unterhaltsbeitrag ist Ausdruck einer das Beamtenverhältnis überdauernden Fürsorgepflicht des Dienstherrn (Urteil des Senats vom 7.7.2003 - DL 17 S 2/03 - unter Hinweis auf BVerwG NVwZ 1989, 263).
- OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2023 - 11 L 2/21
Aberkennung des Ruhegehalts wegen Landtagskandidatur für die NPD
Dies kommt nicht nur in Fällen grober Täuschung des Dienstherrn oder anderer strafbewehrter oder auch nur ethisch zu missbilligender Verhaltensweisen, sondern vor allem auch dort in Betracht, wo es um die dienstrechtlichen Grundbedingungen des Beamtenverhältnisses geht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Juli 2003 - DB 17 S 6/03 -, juris, Rn. 26). - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2017 - 3d A 971/15
Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen eines sehr …
Rn. 214 Vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.7.2003 - DB 17 S 6/03 -, juris, Rn. 25. - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2018 - 3d A 1047/15 Rn. 208 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 27.11.2006 - 21d A 512/05 -, juris, Rn. 71; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 16.07.2003 - DB 17 S 6/03 -, juris, Rn. 26, und vom 07.07.2003 - DL 17 S 2/03 -, juris, Rn. 54.
- BVerwG, 30.10.2012 - 2 WD 28.11
Dienstvergehen; Schwere; Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung; …
Der Unterhaltsbeitrag ist im Wehrdisziplinarrecht - ebenso wie im Beamtendisziplinarrecht (vgl. dazu auch u.a. Urteil vom 12. Januar 1977 - BVerwG 1 D 55.76 - BVerwGE 53, 237 ; Beschlüsse vom 11. Juli 1957 - BDH 2 DB 18.57 - BDHE 4, 80 , vom 26. März 1958 - BDH 1 DB 6, 58 - BDHE 4, 83 , vom 13. September 1958 - BDH 1 DB 31.58 - BDHE 5, 125 , vom 18. Mai 1972 - BVerwG 1 DB 4, 72 - DokBer B 1972, 4277 und vom 31. Oktober 1988 - BVerwG 1 DB 16.88 - BVerwGE 86, 78 = NVwZ 1989, 263 f. m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Juli 2003 - DB 17 S 6/03 - ESVGH 54, 62 ) - Ausdruck einer das Dienstverhältnis überdauernden Fürsorgepflicht des Dienstherrn (Urteil vom 2. Dezember 1970 - BVerwG 1 WD 7.70 - BVerwGE 43, 147 = NZWehrr 1972, 23 und Beschluss vom 27. April 1976 - BVerwG 2 WDB 10.76 - BVerwGE 53, 170 = NZWehrr 1980, 110;… Dau, WDO, 5. Aufl. 2009, § 63 Rn. 8 m.w.N.). - VG Münster, 23.03.2015 - 13 K 2409/14
Unerlaubtes, unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst groß fahrlässig Entfernung …
Rn. 112 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 27.November 2006 - 21dA 512/05 -, juris, Rn. 71; VGH Bad.-Würt., Urteile vom 16. Juli 2003 - DB 17 S 6/03 - und 7. Juli 2003 - DL 17 S 2/03 -, juris. - VG Stuttgart, 16.11.2022 - DB 23 K 4460/22
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; kein Verbrauch der Disziplinarbefugnis nach …
Diese etwas verkürzte, im Übrigen aber korrekte Darstellung des beruflichen Werdegangs des Beklagten begründet für sich aber noch keinen wesentlichen Mangel der Klageschrift i.S.d. § 55 Abs. 1 Alt. 2 BDG, weil er den Ausgang des Klageverfahrens nicht zu Lasten des Beklagten beeinflusst (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.07.2003 - DB 17 S 6/03 -, juris Rn. 22). - VGH Baden-Württemberg, 05.02.2004 - DL 17 S 11/03
Zurückstufung eines Polizeibeamten wegen Handeltreibens mit Anabolika
Unabhängig davon, ob es sich bei dieser Vorschrift möglicherweise eher um eine Ordnungsvorschrift handelt mit der Folge, dass in einem Verstoß kein wesentlicher Verfahrensmangel zu sehen ist, der den Ausgang des Verfahrens zu Lasten des Beamten beeinflussen könnte (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 16.07.2003 - DB 17 S 6/03 - zu der bundesrechtlichen Vorschrift des § 52 Abs. 1 Satz 2 BDG), genügt die vorliegende Anschuldigungsschrift den Anforderungen des § 61 Satz 2 LDO. - BVerwG, 27.10.2005 - 2 WD 4.05
Unterhaltsbeitrag; Unwürdigkeit; Aberkennung des Ruhegehalts.
Der Unterhaltsbeitrag ist im Wehrdisziplinarrecht - ebenso wie im Beamtendisziplinarrecht (vgl. dazu u.a. Urteil vom 12. Januar 1977 - BVerwG 1 D 55.76 - <BVerwGE 53, 237 [238]>; Beschlüsse vom 11. Juli 1957 - BDH 2 DB 1857 - , vom 26. März 1958 - BDH 1 DB 6, 58 - und vom 31. Oktober 1988 - BVerwG 1 DB 16.88 - <BVerwGE 86, 78 = NVwZ 1989, 263 [f.]> m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Juli 2003 - DB 17 S 6/03 - <ESVGH 54, 62 [LS]>) - Ausdruck einer das Dienstverhältnis überdauernden Fürsorgepflicht des Dienstherrn (Urteile vom 2. Dezember 1970 - BVerwG 1 WD 7.70 - <BVerwGE 43, 147 = NZWehrr 1972, 23> und vom 21. September 2004 - BVerwG 2 WD 11.04 - ;… Dau, WDO, 4. Aufl. 2002, § 63 RNr. 8 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2006 - 21d A 512/05 Rn. 77 VGH Bad-Würt., Urteile vom 16. Juli 2003 - DB 17 S 6/03 - und 7. Juli 2003 - DL 17 S 2/03 -.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2006 - 6d A 512/05
Fernbleiben eines Beamten vom Dienst trotz bestehender Dienstfähigkeit; …
Rn. 77 VGH Bad-Würt., Urteile vom 16. Juli 2003 - DB 17 S 6/03 - und 7. Juli 2003 - DL 17 S 2/03 -. - VG München, 30.05.2005 - M 19 D 04.6420
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Rechtsprechung
| VGH Hessen, 15.07.2003 - 1 TG 1275/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 33 Abs 2 GG
- Judicialis
GG Art. 33 Abs. 2; ; HBG § 4 Abs. 2 S. 1; ; HBG § 8 Abs. 1; ; HV Art. 134
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts zum vorläufigen Rechtsschutz in dienstrechtlichen Konkurrentenverfahren ; Glaubhaftmachung des Anspruchs; Beamtenrechtliche Beförderungen; Personalauswahlentscheidungen im Bereich des Hessischen Ministeriums der Justiz; ...
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 29.04.2003 - 8 G 1837/02
- VGH Hessen, 15.07.2003 - 1 TG 1275/03
Papierfundstellen
- ESVGH 54, 62 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 17.04.1986 - 2 C 28.83
Beamtenrecht; Laufbahn; Beurteilung
Auszug aus VGH Hessen, 15.07.2003 - 1 TG 1275/03
Für die dienstliche Beurteilung der Leistungen während einer Abordnungszeit ist die Dienststelle zuständig, deren Aufgaben wahrgenommen wurden (wie BVerwG, Urteil vom 17.04.1986 - 2 C 28.83 - ZBR 1986, 330 m. w. N.).Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, ist die dienstliche Beurteilung selbst keine Entscheidung über die persönlichen Angelegenheiten des beurteilten Beamten im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 1 BBG (= § 4 Abs. 2 Satz 1 HBG), sondern eine Wertung, die künftige derartige Entscheidungen lediglich vorbereitet (BVerwG, Urteil vom 17. April 1986 - 2 C 28.83 - ZBR 1986, 330 m. w. N.).
- BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78
Dienstliche Beurteilung von Beamten
Auszug aus VGH Hessen, 15.07.2003 - 1 TG 1275/03
Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich nur darauf zu erstrecken, ob die Verwaltung gegen Verfahrensvorschriften verstoßen, anzuwendende Begriffe oder den rechtlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 30. Juni 1998 - 1 TG 2045/98 - BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 2002 - 2 BvR 723/99 - DVBl. 2002, 1203 ff. m. w. N.). - BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine …
Auszug aus VGH Hessen, 15.07.2003 - 1 TG 1275/03
Gemessen an diesen Maßstäben verletzt die Auswahlentscheidung zu Gunsten des Beigeladenen die Antragstellerin nicht in ihrem von Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 134 HV gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf chancengleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. September 1989, DVBl. 1989, 1247; Hess. StGH, Urteil vom 13. Mai 1991, NVwZ-RR 1993, 201 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 - DVBl. 1994, 593 m. w. N.).
- BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02
Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einstweiligen Rechtschutz im Rahmen …
Auszug aus VGH Hessen, 15.07.2003 - 1 TG 1275/03
Die Antragstellerin hat bei Beachtung der Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts zum vorläufigen Rechtsschutz in dienstrechtlichen Konkurrentenverfahren (Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - DVBl. 2002, 1633 ff.) den geltend gemachten Anspruch nicht glaubhaft gemacht, dem Antragsgegner zu untersagen, den Beigeladenen bei der Besetzung der Stelle einer Vorsitzenden Richterin/eines Vorsitzenden Richters am Landgericht ... der Antragstellerin vorzuziehen. - BVerfG, 29.05.2002 - 2 BvR 723/99
Verfassungsmäßigkeit der eingeschränkten Kontrolldichte dienstlicher …
Auszug aus VGH Hessen, 15.07.2003 - 1 TG 1275/03
Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich nur darauf zu erstrecken, ob die Verwaltung gegen Verfahrensvorschriften verstoßen, anzuwendende Begriffe oder den rechtlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 30. Juni 1998 - 1 TG 2045/98 - BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 2002 - 2 BvR 723/99 - DVBl. 2002, 1203 ff. m. w. N.). - VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93
Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie …
Auszug aus VGH Hessen, 15.07.2003 - 1 TG 1275/03
Gemessen an diesen Maßstäben verletzt die Auswahlentscheidung zu Gunsten des Beigeladenen die Antragstellerin nicht in ihrem von Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 134 HV gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf chancengleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. September 1989, DVBl. 1989, 1247; Hess. StGH, Urteil vom 13. Mai 1991, NVwZ-RR 1993, 201 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 - DVBl. 1994, 593 m. w. N.). - StGH Hessen, 13.05.1992 - P.St. 1126
Ausleseverfahren zur Einstellung von Lehramtsbewerbern in den Schuldienst Hessen …
Auszug aus VGH Hessen, 15.07.2003 - 1 TG 1275/03
Gemessen an diesen Maßstäben verletzt die Auswahlentscheidung zu Gunsten des Beigeladenen die Antragstellerin nicht in ihrem von Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 134 HV gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf chancengleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. September 1989, DVBl. 1989, 1247; Hess. StGH, Urteil vom 13. Mai 1991, NVwZ-RR 1993, 201 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 - DVBl. 1994, 593 m. w. N.). - VGH Hessen, 02.07.1996 - 1 TG 1445/96
Personalauswahlentscheidung: Bewerbung um ein höheres Richteramt - Eignungs- und …
Auszug aus VGH Hessen, 15.07.2003 - 1 TG 1275/03
Der Senat wendet die Grundsätze seiner Rechtsprechung zum sog. Bewerbungsverfahrensanspruch, wie er sie für beamtenrechtliche Beförderungen entwickelt hat, in ständiger Rechtsprechung auf die Ernennung eines Bewerbers um ein Richteramt mit höherem Endgrundgehalt als dem eines Eingangsamtes an (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. Juli 1996 - 1 TG 1445/96 - HessVGRspr. 1996, 92 = NVwZ 1997, 615 m. w. N., und vom 18. September 2002 - 1 TG 1301/02 -). - VGH Hessen, 18.08.1992 - 1 TG 1074/92
Besetzung eines Dienstpostens: Nachschieben der Begründung für die …
Auszug aus VGH Hessen, 15.07.2003 - 1 TG 1275/03
Ein solches Nachschieben von Auswahlerwägungen wird von der Rechtsprechung als zulässig erachtet (vgl. Senatsbeschluss vom 18. August 1992 - 1 TG 1074/92 - HessVGRspr. 1993, 19 = NVwZ 1993, 284) und führt gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 HVwVfG zur Heilung des ursprünglichen Verfahrensfehlers; zur erwünschten Akzeptanz von Personalentscheidungen trägt es nicht bei. - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1995 - 12 B 82/95
Besetzung einer Stelle; Entscheidung des Dienstvorgesetzten; Beurteilung der …
Auszug aus VGH Hessen, 15.07.2003 - 1 TG 1275/03
Bei dieser Konstellation war es ausreichend, dass die dienstlichen Beurteilungen des Bundesministeriums der Justiz in dem Besetzungsbericht des Präsidenten des Landgerichts vom 15. Juli 2002 und maßgeblich von dem die Auswahlentscheidung treffenden Hessischen Minister der Justiz gewürdigt und - wie geschehen - im Hinblick auf die Anforderungen der ausgeschriebenen Stelle einer Vorsitzenden Richterin/eines Vorsitzenden Richters am Landgericht in Beziehung zu den dienstlichen Beurteilungen der Mitbewerber gesetzt wurde (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. April 1995 - 12 B 82/95 - RiA 1996, 206 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 6. August 1998 - 2 B 11635/98 - AS RP-SL 27, 120 ff.). - OVG Rheinland-Pfalz, 06.08.1998 - 2 B 11635/98
Dienstliche Beurteilung; Staatsanwalt; Leistungsprinzip; …
- VGH Hessen, 10.08.2021 - 1 B 937/20
Auswahlentscheidung bei Bewerbern aus unterschiedlichen Geschäftsbereichen der …
Für die dienstliche Beurteilung der Leistungen während einer Abordnungszeit ist die Dienststelle zuständig, deren Aufgaben wahrgenommen wurden (Senatsbeschluss vom 15. Juli 2003 - 1 TG 1275/03 -, juris unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 17. April 1986 - 2 C 28.83 -, juris). - VG Gießen, 03.06.2005 - 5 G 6145/04
Stelle des Direktors des Amtsgerichts Wetzlar darf vorläufig nicht besetzt werden
Diese vom Hessischen Ministerium der Justiz regelmäßig gewählte Vorgehensweise wird ebenso regelmäßig vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof beanstandet (vgl. z.B. Hess. VGH, Beschlüsse vom 11.06.2002 -1 TG 812/02 - und vom 15.07.2003 -1 TG 1275/03 -).
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